Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bsp für Bauleistungen

Rn. 118 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die FinVerw nennt folgende Bsp für Bauleistungen iSd § 48 Abs 1 S 3 EStG (Tz 4 BMF BStBl I 2022, 1229): Einbau von Fenstern und Türen, Einbau von Bodenbelägen (mE nur, wenn eine feste Verbindung mit dem Bauwerk eingegangen wird), Einbau von Aufzügen und Rolltreppen, Einbau von Heizungsanlagen, Einbau von Einrichtungsgegenständen, wenn sie mit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerabzug für Rechnung des Leistenden

Rn. 150 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der in § 48 Abs 1 S 1 EStG angeordnete Steuereinbehalt durch den Leistungsempfänger erfolgt für Rechnung des Leistenden. Diese Regelung verdeutlicht die Zielrichtung des Steuerabzugs. Er dient der Sicherung der Steueransprüche des Fiskus gegenüber dem Leistenden, indem ein prozentualer Anteil des erzielten Umsatzes an der Quelle abgeschöpft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. FA lehnt den Erlass der Bescheinigung ab

Rn. 85 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Sind die Voraussetzung für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 oder 2 EStG nicht gegeben, erlässt das zuständige FA einen Ablehnungsbescheid. Hiergegen steht dem Leistenden der Rechtsbehelf des Einspruchs zu (Tz 38 BMF BStBl I 2022, 1229). Nach erfolglosem Einspruchsverfahren steht dem Leistenden der Klageweg offe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Leistungsempfänger

Rn. 66 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Leistungsempfänger ist derjenige, der nach dem zugrunde liegenden Vertrag Auftraggeber der ausgeführten Bauleistung ist und der dementsprechend verpflichtet ist, die Gegenleistung zu erbringen. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter (zB ein Versicherungsunternehmen) das Entgelt für den vertraglich Verpflichteten bezahlt (Tz 14 und 70 BMF BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 18 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Anmeldepflichtig ist der Leistungsempfänger der im Inland erbrachten Bauleistungen. Es muss sich um einen Unternehmer iSv § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handeln (genauer s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Rn. 19 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung hat zu erfolgen, sobald eine Gegenleistung für die Bauleistung er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

s Schrifttum § 48 vor Rn 1 Verwaltungsanweisungen: s Verwaltungsanweisungen § 48 vor Rn 1mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Die Freistellungsbescheinigung

A. FA erlässt die Bescheinigung Rn. 67 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 oder Abs 2 EStG gegeben, erlässt das zuständige FA die Freistellungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Die Freistellungsbescheinigung kann dabei auf bestimmte Zeit oder auftragsbezogen erteilt werden....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

A. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt, was mit dem gemäß §§ 48, 48a EStG einbehaltenen und angemeldeten Steuerabzugsbetrag geschieht. Der vom Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) einbehaltene Abzugsbetrag wird gemäß § 48c Abs 1 EStG auf Steuern angerechnet, die der Erbringer der Bauleistung (Leistender) zu entrichten hat. An dem gesetzlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

s Schrifttum § 48 vor Rn 1 Verwaltungsanweisungen: s Verwaltungsanweisungen § 48 vor Rn 1mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

s Schrifttum § 48 vor Rn 1 Verwaltungsanweisungen: s Verwaltungsanweisungen § 48 vor Rn 1mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

A. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird im Inland für einen Unternehmer iSd § 2 UStG oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger) eine Bauleistung erbracht, ist der Leistungsempfänger grds verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (§ 48 Abs 1 S 1 EStG). Von diesem Steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

A. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a EStG regelt die verfahrenstechnische Umsetzung der in § 48 EStG normierten Steuerabzugsverpflichtung und die Haftung des Leistungsempfängers für einen nicht ordnungsgemäß abgeführten Abzugsbetrag. § 48a Abs 1 EStG bestimmt die Einzelheiten des Verfahrens der Anmeldung und Abführung des Steuerabzugsbetrags. Außerdem wird kla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

s Schrifttum § 48 vor Rn 1 Verwaltungsanweisungen: s Verwaltungsanweisungen § 48 vor Rn 1mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Erteilung der Freistellungsbescheinigung

A. Allgemeines Rn. 14 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz eröffnet dem Leistenden zwei voneinander unabhängige Ansprüche auf die Erteilung der Freistellungsbescheinigung (§ 48b Abs 1 und 2 EStG). Die Grundannahme in § 48b Abs 1 S 1 EStG ist, dass zu sichernde Steueransprüche des Staates gegenüber dem Leistenden bestehen, deren potentielle Gefährdung zu überprüfen ist. Im Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

A. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG dient der Klärung des Verhältnisses zwischen dem Steuerabzug gemäß §§ 48ff EStG und ebenfalls einschlägigen DBA-Regeln. Hat ein nicht im Inland ansässiger Leistender die Bauleistung erbracht, ergibt sich die StPfl der Gegenleistung für die Bauleistung im Regelfall aus § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG. Erforderlich ist da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Prüfungsschema für den Steuerabzug

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

A. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen in §§ 48–48d EStG richten sich gegen die illegale Betätigung im Baugewerbe. Der Gesetzgeber versteht unter der illegalen Betätigung im Baugewerbe den Einsatz von Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Auslandssitz, die unter Einschaltung von unseriös op...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich

1. Sachlicher Geltungsbereich Rn. 22 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug ist vorzunehmen von Gegenleistungen, die von Unternehmern iSd § 2 UStG oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Leistungsempfängern) für Bauleistungen im Inland an den Leistenden erbracht werden, außer der Leistungsempfänger vermietet nur zwei Wohnungen und die Bauleistungen erfolgen für diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die Auswirkungen der Freistellungsbescheinigung auf den Leistungsempfänger

A. Die Aufhebung der Freistellungsbescheinigung (§ 48b Abs 4 EStG) Rn. 90 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Freistellungsbescheinigung kann, wenn sie rechtswidrig ist, unter den Voraussetzungen des § 130 Abs 2 AO mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Die vergangenheitsbezogene Rücknahme hat zur Folge, dass die Steuerabzugsverpflichtung für den Leistungsempfäng...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Geltungsbereich

1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt in sachlicher Hinsicht die Verwendung des auf Rechnung des Leistenden einbehaltenen Steuerabzugsbetrags. Es handelt sich um die Kehrseite des in §§ 48, 48a EStG geregelten Steuerabzugs. Die Vorschrift sieht zwei Verfahren vor: das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG und d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zum übrigen Recht

1. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vereinbarkeit von §§ 48ff EStG mit dem Gemeinschaftsrecht ist in der Literatur umstritten (bejahend: Schwenke, BB 2001, 1553; Bruschke, StB 2002, 130; Apitz in H/H/R, § 48 EStG Rz 6 und Rz 8 (November 2018); Ebling in Brandis/Heuermann, § 48 EStG Rz 33 (Mai 2021); zweifelnd: Fuhrmann, KÖSDI 2001, 13 09...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Geltungsbereich

1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a Abs 1 und 2 EStG richten sich an den Leistungsempfänger (s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Es wird geregelt, wie der Leistungsempfänger die Anmeldung (Form und Frist) und Abführung (Fälligkeit, Zuständigkeit des FA) des Steuerabzugsbetrags durchzuführen hat (§ 48a Abs 1 EStG). Auch die in § 48a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Geltungsbereich

1. Sachlicher Geltungsbereich Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Inhalt des § 48b EStG kann in zwei Regelungsbereiche unterteilt werden. In den Abs 1–3 werden die erforderlichen Details für die Erteilung der Freistellungsbescheinigung (Voraussetzungen, Verfahren und Inhalt der Bescheinigung) geregelt. In den Abs 4–6 werden einzelne Auswirkungen der Freistellungsbescheinigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Geltungsbereich

1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG betrifft die Konstellation, dass ein nicht im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung im Inland erbringt, die daraus resultierenden Einkünfte nach nationalem Recht der beschränkten StPfl unterliegen (§ 49 Abs 1 Nr 2 EStG) und das DBA die Einkünfte von der inländischen Besteuerung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Steuerfreiheit von Zuwendungen (Satz 1)

„(11) 1 Zuwendungen der ausländischen Familienstiftung unterliegen bei Personen im Sinne des Absatzes 1 nicht der Besteuerung, ...” Rz. 496 [Autor/Stand] Zuwendungen. Da Abs. 11 nur für die Besteuerung des Einkommens der Destinatäre Anwendung findet (vgl. zu den erfassten Steuerarten näher Rz. 499), erscheint die Verwendung des Begriffs "Zuwendung" unglücklich. Im Einkommenst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt des Steuerabzugs

Rn. 145 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug ist im Zeitpunkt der Erbringung der Gegenleistung vorzunehmen (BT-Drucks 14/4658, 11). Der Zeitpunkt der Auftragserteilung oder der Zeitpunkt der Erbringung der Bauleistung ist nicht maßgebend (Stickan/Martin, DB 2001, 1441). Auch spielt der Zeitpunkt der Rechnungserstellung keine Rolle. Die Maßgeblichkeit der Erbringung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Kein Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG sieht bei Leistenden, die aus dem Ausland kommen, eine Gefährdung der zu sichernden Steueransprüche darin, dass der Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nicht erbracht wird. Das hierfür benötigte Formular ist dem von der FinVerw entwickelten Frag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erneute Ausstellung der Bescheinigung

Rn. 79 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Geht die Freistellungsbescheinigung verloren, kann der Leistende eine Ersatzbescheinigung beantragen, die den gleichen Inhalt hat und mit der gleichen Sicherheitsnummer erteilt wird. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann auf Antrag auch eine neue Freistellungsbescheinigung ausgestellt werden (Tz 39 BMF BStBl I 2022, 1229). Die neue ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 26 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Vornahme des Steuerabzugs sind nur bestimmte Leistungsempfänger von Bauleistungen im Inland verpflichtet. Den Steuerabzug müssen vornehmen: Unternehmer iSd § 2 UStG und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unerheblich ist, ob der Auftraggeber der Bauleistungen (also der Leistungsempfänger) estpfl o...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen „(1) [1] Vermögen ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt[2] und die Einkünfte zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen.[3] Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtslage vor VZ 2009

Rz. 326 [Autor/Stand] Fehlende gesetzliche Regelung zur Einkommensermittlung. Für die Zeit vor dem VZ 2009 fehlte es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, wie das Einkommen der Familienstiftung zu ermitteln war. Diskutiert wurde, ob aus dem Einkommensbegriff des § 15 Abs. 1 a.F. auf die Anwendung der Einkommensermittlungsvorschriften des EStG und des KStG rückgeschl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 491 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Abs. 11 nimmt Zuwendungen der Stiftung an die "Personen im Sinne des Abs. 1" von der Besteuerung aus. Die Vorschrift dient der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 bereits zugerechnet wurden, soll die Auskehrung entsprechender Beträge an die Berechtigten nicht noch einmal der E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Steueramnestie-Verordnung v. 23.8.1931. Die Geschichte des § 15 reicht zurück bis zur Verordnung des Reichspräsidenten über steuerliche Erfassung bisher nicht versteuerter Werte und über Steueramnestie (Steueramnestieverordnung) v. 23.8.1931[2] (StAmnVO). §§ 1 bis 3 StAmnVO lauteten: § 1 Wird eine Familienstiftung (§ 3), die ihren Sitz im Ausland hat, bis...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Von VZ 2013 bis VZ 2021: Entsprechende Anwendung von § 12 Abs. 1 und 2 a.F.

„(5) [1] § 12 Absatz 1 und 2 ist entsprechend anzuwenden. [2] Für Steuern auf die nach Absatz 11 befreiten Zuwendungen gilt § 12 Absatz 3 entsprechend.” Rz. 241 [Autor/Stand] Steueranrechnung. Die entsprechende Anwendung von § 12 Abs. 1 und 2 a.F. besagt, dass der unbeschränkt (bzw. bis zum VZ 2012 einschließlich auch: erweitert beschränkt) steuerpflichtige Stifter, Bezugs- o...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung bei Körperschaftsteuerpflichtigen (Satz 3)

Rz. 386 [Autor/Stand] Systematik und Kritik. Satz 3 bildet seinem Tatbestand nach die komplementäre Vorschrift zu Satz 1. Während jene Vorschrift ausdrücklich auf Zurechnungsadressaten anzuwenden ist, welche "ihre Einkünfte nicht nach dem Körperschaftsteuergesetz ermitteln", regelt diese die Verhältnisse bei Personen, "die ihre Einkünfte nach dem Körperschaftsteuergesetz erm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung beim Stifter (noch Satz 1)

"... werden dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, ... zugerechnet." Rz. 116 [Autor/Stand] Stifter. Das Gesetz enthält keine Definition zum Begriff des "Stifters". Der BFH hatte zunächst "keine Bedenken", unter Stifter "vor allem diejenigen Personen zu fassen, für deren Rechnung Vermögen auf die Familienstiftung übertragen wird"[2]. Dies mag im Entscheidungsfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Keine Zurechnung eines negativen Betrags (Satz 3)

„ [3] Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung.” Rz. 321 [Autor/Stand] Negative Einkünfte. Die Einkünfteermittlung auf Ebene der Stiftung kann auch einen negativen Betrag (Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen bzw. negativer Gewinn) ergeben. In diesem Fall schließt § 15 Abs. 7 Satz 3 die Einkünftezurechnung ausdrücklich aus. Stattdessen kann der ne...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zweck. §§ 1, 2 StAmnVO (vgl. zu dieser Vorläufernorm unter Rz. 1) verfolgte ausdrücklich das Ziel, das Kapital, welches in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten in ausländische Stiftungen angelegt worden war, wieder "in das Inland zurückzuführen" (vgl. Gesetzesbegründung zur StAmnVO unter Rz. 1). Gelänge dies, wäre auch das zweite Ziel der Norm ...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / aa) Gesetzgebungsverfahren

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war zunächst geplant, das begünstigte Vermögen als alle Teile des begünstigungsfähigen Vermögens zu definieren, die nach ihrem Hauptzweck einer Tätigkeit der Land- und Fortwirtschaft (§ 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 EStG), eines Gewerbebetriebs (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG) oder der selbstständigen Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu völkerrechtlichen Grundsätzen und zu DBA

Rz. 36 [Autor/Stand] Gebot der Nichteinmischung. § 15 hat in hohem Maße extraterritoriale Wirkung, da er selbst solche Einkünfte der Besteuerung unterwirft, die weder hinsichtlich der Person, die sie erzielt, noch der Quelle, aus der sie gespeist werden, einen Bezug zum Inland aufweisen. Gleiches gilt für das Stiftungsvermögen. Damit ist das völkerrechtliche Gebot der Nichte...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / bb) FG Münster vom 24.11.2021

Der vom FG Münster vertretene Hauptzweckansatz hat im Vergleich dazu sowohl einen anderen Bezugspunkt als auch eine unterschiedliche Funktion. Bezugspunkt ist nicht das einzelne Wirtschaftsgut, sondern die Tätigkeit der Gesellschaft, an der Anteile übergehen, insgesamt. Funktion ist nicht die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen, sondern die Frage der A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Spätere Gesetzesänderungen

Rz. 9 [Autor/Stand] JStG 2009. Durch das JStG 2009[2] wurden die Abs. 6 und 7 angefügt. Mit § 15 Abs. 6 versuchte der Gesetzgeber, unionsrechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hatte (vgl. § 15 AStG Anh. 2 Rz. 6). Von der Einkommenszurechnung (heute: Einkünftezu...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / II. Anwendungsbereich des § 13 Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG

§ 13 Abs. 6 ErbStG soll seinem Regelungszweck nach die wesentlichen Betriebsgrundlagen einer Kapitalgesellschaft erhalten und die Übertragung von Vermögen der Gesellschaft in das Privatvermögen der Gesellschafter verhindern.[3] Die Regelung ist daher eng auszulegen. Tatsächlich führt ein Insolvenzverfahren nicht in jedem Fall zu einer Zerschlagung des Unternehmens und damit ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / 5. Hauptsacheentscheidung vom 24.11.2021

Das FG Münster stellt zunächst fest, dass nach dem Wortlaut des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG die begehrten Begünstigungen nach § 13a Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG im Streitfall vollständig ausgeschlossen sind. Im Anschluss wird dann ausgeführt: Zitat "Jedoch ist die Vorschrift des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG ihrem Normzweck entsprechend im Wege der teleologischen Reduktion dahingehend ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Grundsätze der Zurechnung (noch Satz 1)

"... werden ... zugerechnet." Rz. 111 [Autor/Stand] Rechtsfolge des § 15 Abs. 1. Die Rechtsfolge des § 15 besteht in einer Zurechnung der Einkünfte (vgl. Rz. 103) und des Vermögens der Stiftung (vgl. Rz. 102). Die Vermögenszurechnung geht allerdings ins Leere, solange in Deutschland eine VSt nicht erhoben wird (vgl. Rz. 101). Das Erzielen und die Zurechnung von Einkünften sin...mehr