Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 5. Aktuelles Vermögen

Rz. 35 Bei der Bewilligung von VKH kann nur auf die aktuellen finanziellen Verhältnisse abgestellt werden.[33] Erst nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe erlangtes Vermögen führt daher nicht zur Aufhebung des Bewilligungsbeschlusses nach § 124 ZPO, jedoch kann eine nachträgliche Zahlungsanordnung gem. § 120 Abs. 4 ZPO ergehen.[34] Rz. 36 Auch eine Rentenversicherung ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / 2. Außergewöhnliche Belastung

Rz. 22 Alternativ zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG bis zur Höhe von 8.004 EUR pro Kalenderjahr in Abzug gebracht werden. Rz. 23 Praxistipp:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung

Rz. 224 Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranlagung gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen.[335] Praxistipp:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / A. Änderungen bei der steuerlichen Belastung

Rz. 1 Der Jahreswechsel nach der Trennung hat entscheidende Bedeutung für die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute. Denn zu dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel ändert sich auch die Steuerklasse. Ab 01.01. kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Rz. 2 Einkommensteuerzahlende Eheleute können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person können mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen) als außergewöhnliche Bel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / c) Auswirkung auf den Empfänger der Unterhaltszahlungen

Rz. 14 Die Unterhaltsleistungen zählen beim Berechtigten zum einkommenssteuerpflichtigen Einkommen, müssen also versteuert werden. Der Unterhaltsverpflichtete muss alle Nachteile, die der Unterhaltsberechtigten dadurch entstehen, ausgleichen. Diese Verpflichtung zum Nachteilsausgleich beschränkt sich nicht nur auf die direkten steuerlichen Nachteile. Denn als Folge des erhöhte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / a) Darstellung des Sonderausgabenabzug

Rz. 11 Das sog. Realsplitting ist in § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelt. Der Unterhaltspflichtige kann seine Unterhaltsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen höchstens bis zu 13.805 EUR jährlich im Wege des Sonderausgabenabzugs geltend zu machen. Im Gegenzug muss der Unterhaltsberechtigte die erhaltenen Unterhaltszahlungen in der Höhe des Sonderausgabenabzugs in ihrer Anla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / III. Das gemeinsame Haus

Rz. 158 Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite.) Vielfach sehen die Eheleute das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 232 Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grds. in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Rz. 233 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 13.12.2016 ‐ X R 4/15, BFHE 256, 392, BStBl II 2017, 786). 2. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Freiwilligendienst

Rz. 16 Ob der Freiwilligendienst als Ausbildung oder Teil einer Ausbildung mit der Folge eines fortbestehenden Ausbildungsunterhaltsanspruchs angesehen werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich, teilweise stark differenzierend, beurteilt. Hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes, das einen solchen Dienst ableistet, werden folgende Ansichten v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Unterschiedliche Auswirkungen bei Unterhalt und Zugewinn

Rz. 40 In einem frühen Stadium der anwaltlichen Beratung geht es auch noch darum, die Taktik des weiteren Vorgehens abzuklären. Folglich macht es Sinn, sich über die unterschiedlichen Auswirkungen einer Berücksichtigung einer Einmalzahlung entweder beim Unterhalt oder beim Zugewinn Gedanken zu machen und dies in die Beratungsüberlegungen einzubeziehen. Denn die Art und Weise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Rechtskraft der Scheidung / VI. Steuerklassenwechsel und begrenztes Realsplitting

Rz. 89 Da bereits zum Jahreswechsel nach der Trennung sich die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute ändert (siehe § 4 Rdn 1 ff.), kommt für den nachehelichen Unterhalt regelmäßig Steuerklasse I bzw. die getrennte Veranlagung in der Einkommensteuer zur Anwendung. Rz. 90 Bereits vom Ablauf des Trennungsjahres an kann der unterhaltspflichtige Ehegatte, seine Unterhaltszahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Beck’sches Formularbuch Familienrecht, 5. Aufl. 2017 Beck’sches Notarhandbuch, Ehe- und Familienrecht, 7. Aufl. 2019 Bergschneider, Richterliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, 2008 Bergschneider, Verträge in Familiensachen, 6. Aufl. 2018 Büte/Poppen/Menne, Unterhaltsrecht, 3. Aufl. 2015 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019 Eder u.a., Das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zustellung des Scheidu... / d) Bewertung privater Lebensversicherungen

Rz. 30 Anrechte aus privaten Lebensversicherungen sind nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes zu bewerten (§ 46 VersAusglG). Maßgebend ist der nach § 169 Abs. 3 VVG auf der Grundlage des Deckungskapitals zu ermittelnde, ehezeitliche Rückkaufswert; Stornokosten sind nicht abzuziehen. Rz. 31 Für fondsgebundene Versicherungen, bei denen kein Deckungskapital im e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / b) Voraussetzungen des Realsplittings

Rz. 12 Beide Ehegatten müssen unbeschränkt steuerpflichtig, dauernd getrennt lebend oder geschieden sein. Praxistipp:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / V. Abgrenzung Wechselmodell und Residenzmodell

Rz. 62 Die Rspr. geht allerdings nur dann von einer solchen Haftungsverteilung aus, wenn tatsächlich ein echtes paritätisches Wechselmodell vorliegt, also bei vollständig gleichwertigen Betreuungsanteilen der Eltern.[83] Rz. 63 Ein Residenzmodell liegt solange vor, wie das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt. Anders ist die Lage nur dann, wenn die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Kommentar Der BFH hat in mehreren Urteilen zu Fragen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entschieden. Diese Rechtsprechung ist Anlass dafür, dass nun die gleichlautenden Ländererlasse zu Anwendungsfragen bei der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG geändert werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die folgenden zwei Punkte: Keine Hinzurechnung b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Feststellung des berei... / F. Sonstige geldwerte Vorteile

Rz. 39 Im Unterhaltsrecht sind alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten heranzuziehen. Das sind neben den Barbezügen beim Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit auch alle Sachbezüge – Leistungen des Arbeitgebers, die in einem geldwerten Vorteil bestehen. Typische Fälle sind die Bereitstellung eines Firmenwagens [61] auch für private Fahrten, einer verbilligten Dienstwohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Auskunftsansprüche / VII. Pflicht zur Vorlage von Belegen (§ 1605 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 56 Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche, so dass der Beleganspruch auch gesondert beantragt werden muss. Vorzulegen sind nach dem Gesetzeswortlaut Belege zur Höhe der Einkünfte. Auf das Vermögen bezieht sich der Beleganspruch nach dem Wortlaut von § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, allerdings sind Einkünfte aus diesem Vermögen (Vermögenserträge) wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Uneinbringliche und wertlose WG i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG (Zeile 13)

Verlustverrechnungskreis für uneinbringliche Forderungen und Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG: In Zeile 13 sind die Verluste anzugeben, die in den Anwendungsbereich des neuen Verlustverrechnungskreises für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art und aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen einschl. Verlusten aus der Uneinbringlichkeit von Forderungen in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG (Zeilen 28, 29)

In den Zeilen 28 und 29 sind Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art sowie aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen zu erfassen. Zeile 28 erfasst die laufenden Einkünfte, Zeile 29 die Veräußerungsgewinne und -verluste. Seit 2020 wird über Zeile 29 auch die Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen als Verlust erfasst. 20.000 EUR-Grenze greift nicht: D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft (Zeilen 22 bis 26)

Gesondert einzutragen sind Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft. Dabei ist in Zeile 22 die Summe der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter einzutragen. Das gilt auch für Verluste aus uneinbringlichen Forderungen oder wertl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Wirkungsweise des Feststellungsverfahrens

Im Rahmen der Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften aus Kapitalvermögen, werden die Einkünfte i.d.R. gesondert und einheitlich festgestellt (vgl. §§ 179 ff. AO). Häufig handelt es sich bei diesen Gemeinschaften um Erbengemeinschaften oder andere Bruchteilsgemeinschaften. Die Feststellung der Einkünfte einschl. der Aufteilung der Einkünfte auf die einzelnen Gemeinsc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen

Leitsatz 1. Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Ta...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens: Kein Veräußerungsverlust wegen Ansatzes des gemeinen Werts der Anteile bei Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle

Leitsatz 1. Eigene Anteile der Kapitalgesellschaft sind bei der Bestimmung der relevanten Beteiligungsquote i.S. des § 17 EStG nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BFH-Urteil vom 25.11.1997 – VIII R 36/96, BFH/NV 1998, 691). 2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; der Ansatz d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 11)

Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 11 werden gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 6 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des beschränkten Verlustausgleichs gem. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Demnach dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (Zeile 8) – Neu

Die Angaben zur Zeile 8 (Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften) sind als "Davon-Ausweis" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die in Zeile 8 ausgewiesenen positiven Erträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG (Stillhalterprämien) und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG (Termingeschäfte) in den Erträgen zur Zeile 6 enthalten sind. Der gesonderte Ausweis in Zeil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Eintragungsmodalitäten

In Zeilen 14 bis 26 (s. Abb. unten) sind Angaben zu Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug durch ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut unterlegen haben. In Zeile 14 werden (fast) die gesamten Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug eingetragen, ohne solche aus der Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / I. Anlage KAP-BET 2021 – Einführung

In der Anlage KAP-BET sind die Angaben zu privaten Kapitaleinkünften zu machen, die sich aus Beteiligungen an (vermögensverwaltenden) Gesellschaften ergeben. Die Angaben zu den Kapitalerträgen ergeben sich regelmäßig aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Feststellungsverfahren gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO). In der Anlage KAP-BET ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Gewinne aus Aktienveräußerungen (Zeile 7)

Die Angaben zur Zeile 7 (Gewinne aus Aktienveräußerungen) sind als "Davon-Ausweis" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die in Zeile 7 ausgewiesenen Gewinne aus Aktienveräußerungen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG in den Erträgen zur Zeile 6 enthalten sind. Der gesonderte Ausweis in Zeile 7 dient dazu, die Höhe der ausgleichsfähigen oder verrechenbaren Verluste gem. § 20 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1 Begriff

Rz. 40 Die DSGVO regelt die Rahmenbedingungen für Datenschutz und Datensicherheit. Hierbei führt sie für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen risikobasierten Ansatz ein. Dies bedeutet: Je risikoreicher und schadensgeneigter eine Verarbeitung von Daten für Betroffene sein kann, umso höhere Anforderungen stellt die DSGVO an die Anwendung. Immer dann, wenn eine Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich notwendig oder zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt für den VZ 2021 auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 5. Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 10)

Nicht ausgeglichene Verluste (ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien) lt. Zeile 10 werden gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 6 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des beschränkten Verlustausgleichs gem. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG. Beraterhinweis Die Vorlage einer Verlustbescheinigung i.S.d. § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG ist i.R.d. Einkommensteuererklärun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Grundsätze

In den Zeilen 27 bis 31 (s. Abb. unten) sind die Kapitalerträge gesondert anzugeben, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Sparer-Pauschbetrag: Zu beachten bleibt, dass in Fällen der Zwischenschaltung vermögensverwaltender Gesellschaften der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um den Sparer-Pauschbetrag vermindert werden darf, auch wenn es sich um (fiktive) Kapital...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Finanzbehörden

Rz. 16 Der Begriff der Finanzbehörde ist § 6 Abs. 2 AO definiert. Der Begriff wird insoweit als Oberbegriff zu verstehen. Zu den Finanzbehörden gehören im Einzelnen somit das Bundesministerium der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden (Finanzminister und -senatoren); die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Bundeszentralamtes für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Nutzungsüberlassungen von Grundstücken an Dritte

Das erste hier zu behandelnde Qualifizierungsmerkmal eines Wirtschaftsguts als sonstiges Verwaltungsvermögen stellt gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG auf Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten ab, die an Dritte überlassen werden (nachfolgend vereinfacht Nutzungsüberlassung von Grundstücken). Insbesondere die Überlassung von Grundstücken an Dritte fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Unternehmerische Beteiligung

Soll in den Fällen einer unternehmerischen Beteiligung die Besteuerung der Kapitalerträge mit der tariflichen Einkommensteuer gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erfolgen, ist ein entspr. Antrag mithilfe der Anlage KAP (Zeilen 31, 32) zu stellen. Sollten die Kapitalerträge in den gesondert festgestellten Kapitalerträgen enthalten sein, sind die Beträge insoweit personell zu korrigi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / V. Steuerabzugsbeträge

Steuerabzugsbeträge werden – getrennt nach dem Tarif gem. § 32d Abs. 1 EStG und der tariflichen Einkommensteuer – über die Zeilen 32 bis 40 (s. Abb. oben) erfasst. Auszüge aus der Anlage KAP-BET Service: BFH v. 17.11.2020 – VIII R 11/18; BFH v. 11.4.2005 – GrS 2/02; BMF v. 18.1.2016 – IV C 1 - S 2252/08/10004 :017; Anemüller, Private Kapitaleinkünfte in den Anlagen KAP, KAP-B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Verluste aus Termingeschäften (Zeile 12) – Neu

Verluste aus Termingeschäften werden in Zeile 12 gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 6 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des ab 2021 neu eingeführten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Verluste aus Termingeschäften, insb. aus der Veräußerung, der Glattstellung und dem Verfall von Optionen, dürfen ab VZ 2021 n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 2. Abgrenzung Produktivvermögen/begünstigtes Vermögen/schädliches Verwaltungsvermögen

Liegt begünstigungsfähiges Vermögen vor, stellt sich in der Prüfungsreihenfolge nun die Frage, inwieweit dieses aus begünstigtem Vermögen und schädlichem, grundsätzlich steuerpflichtigen Verwaltungsvermögen besteht. Der Gesetzgeber teilt dabei das begünstigungsfähige Unternehmen zunächst in verschieden zu würdigende Vermögensteile auf: Diese sind das Produktivvermögen und das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Begünstigungsfähigkeit

Ausgangspunkt der Begünstigung i.S.d. §§ 13a, 13b ErbStG ist die erbschaft- und schenkungssteuerliche Regel- oder Optionsverschonung des sog. begünstigten Vermögens (nachfolgend vereinfacht Verschonung genannt). Bevor jedoch beurteilt wird, inwieweit ein übertragenes Unternehmen begünstigtes Vermögen darstellt, ist festzustellen, ob das übertragene Unternehmen grundsätzlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Der BFH hat zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Rechtsauffassung zu Auslegungsfragen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der Kapitalerträge angepasst. Der BFH (Urteil v. 30.9.2020, I R 12/17) hat entschied...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sinngemäße Anwendung des § 40 Abs 3 EStG (§ 37 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 37 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf die pauschale ESt ist § 40 Abs 3 EStG sinngemäß anzuwenden. Der Prämienanbieter hat somit die pauschale ESt zu übernehmen und wird insoweit zum Steuerschuldner (§ 40 Abs 3 S 1 u 2 EStG). Nach § 40 Abs 3 S 3 EStG kommt der Übernahme der auf die Sachprämien entfallenden ESt abgeltende Wirkung zu. Die Prämien sind bei der Einkommensbesteueru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abzug des Freibetrags nach § 3 Nr 39 EStG (§ 19a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 19a Abs 1 S 2 EStG regelt das Verhältnis von § 19a EStG und § 3 Nr 39 EStG zueinander. Danach ist der Freibetrag bei der Ermittlung des Vorteils abzuziehen. Da § 19a EStG keine Steuerfreistellung ausspricht, sondern nur eine Steuerpause ermöglicht, ist es sachlich gerechtfertigt, dass § 3 Nr 39 EStG Vorrang vor § 19a EStG genießt. Wählt de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Sinngemäße Anwendung der §§ 15a u 15b EStG (§ 21 Abs 1 S 2 EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 15.09.2020, BStBl I 2020, 919 (Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden KG nach § 21 Abs 1 S 2 EStG; Anwendung des BFH-Urteils v 02.09.2014, IX R 52/13, BStBl II 2015, 263). Rn. 353 Stand: EL 157 – ET: 04/2022§ 21 Abs 1 S 2 EStG regelt die sinngemäße Anwendung der §§ 15a u 15b EStG; s Erläut zu § 15a (Bitz) und s Erläut zu § 15...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu § 15a EStG und § 15b EStG

Rn. 283 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zwei zu § 2a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG im weiteren Sinne vergleichbare Regelungen enthalten § 15a Abs 1 EStG und § 15b Abs 1 EStG. Danach können bestimmte gewerbliche Verluste nicht mit Einkünften aus einer anderen Einkunftsart – hier VuV – ausgeglichen werden. Nach § 15a Abs 1 EStG betrifft dies nicht verrechenbare Verluste des Kommanditisten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 52 EStG

Rn. 6 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Gesetzgeber hat § 52 EStG durch das Kroatien-AnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 mit Wirkung zum 31.07.2014 geändert. Dabei erfuhr die Vorschrift dadurch, dass alle durch Zeitablauf erledigten Regelungen gestrichen worden sind, eine erhebliche Kürzung. Dabei handelte es sich um eine rein redaktionelle Maßnahme, die die Fortgeltung der bi...mehr