Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG lässt sich wie folgt gliedern:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Aufbau der Vorschrift

Rn. 34 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelungen über die IAB sind wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtslage für Baumaßnahmen, die vor dem 31.12.2018 begonnen wurden (Altfälle)

Rn. 5a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nicht begünstigt waren auch schon bisher HK, die zu einem (steuerlichen) Neubau (BFH BStBl II 2009, 596; Kaligin, DStR 2009, 1763; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7h EStG Rz 19) oder zu einem bautechnisch neuen Gebäude führen (OFD Rheinland v 18.04.2006, DStR 2006, 847; OFD Magdeburg v 03.05.2011, S 2198 a - 6 – St 222 auch für Entstehung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Qualifizierte Wirtschaftsgüter

Rn. 40 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4g EStG enthält bzgl der entstrickten WG keine Einschränkungen mehr. Ein Ausgleichsposten kann für sämtliche WG gebildet werden – sowohl für WG des AV als auch des UV, für materielle ebenso wie für immaterielle, für abnutzbare ebenso wie für nicht abnutzbare WG. Die Begünstigungsfähigkeit ist zudem unabhängig von der tatsächlichen Restnutz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Das Remonstrationsrecht der FinBeh

Rn. 19 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aufgrund der Bindungswirkung (s Rn 18, 18a) hatte die FinBeh nur ein Remonstrationsrecht, wenn die Bescheinigung für Maßnahmen erteilt worden ist, bei denen die Voraussetzungen nicht vorliegen (zB verspätete Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste; keine Abstimmung der Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde vor Baubeginn; nicht begüns...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. AfA-Beginn und -Ende

Rn. 17 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die §-7h-EStG-AfA kann erstmals im Jahr der Herstellung (Herstellungsfall) bzw des Abschlusses der Baumaßnahme (Anschaffungsfall) in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um eine Jahres-AfA (FG Nds 9 K 279/12, DStRE 2015, 135 rkr; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7h EStG Rz 46), sodass sowohl im Jahr der Veräußerung (BFH BStBl II 1996, 64...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz

Rn. 225 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sonderabschreibung können grds beanspruchen: natürliche, unbeschränkt oder beschränkt stpfl Personen, PersGes oder Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 EStG). Dabei kann sich die Sonderabschreibung auf das Gesamthands- oder das Sonder-BV eines oder mehrerer Gesellschafter/Gemeinschafter beziehen. Mangels Koppelung an den IAB kann eine Sonderabschre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Teils begünstigte, teils nicht begünstigte Maßnahmen

Rn. 5h Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bezieht sich zB ein Gesamtkaufpreis teilweise auf begünstigte (s Rn 4a–4i) und teilweise auf nicht begünstigte Maßnahmen (s Rn 5a–5g), ist dieser aufzuteilen (BFH v 06.05.2014, IX R 15/13, BFH/NV 2014, 1818) auf Grund und Boden, Altbausubstanz des Gebäudes, Baumaßnahmen nach § 7h Abs 1 EStG, übrige Baumaßnahmen und sofort abziehbare WK.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Letztmalige Inanspruchnahme der Sonderabschreibung

Rn. 20 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 52 Abs 15a S 1, 2 EStG sieht vor, dass die Sonderabschreibung nach § 7b EStG letztmals für den VZ 2026 (bzw bei abweichendem Wj: für vor dem 01.01.2027 endende Wj) geltend gemacht werden kann, auch wenn der Abschreibungszeitraum nach Abs 1 (= 4 Jahre) noch nicht abgelaufen ist. Es handelt sich also um definitives Ende. Auch dies ist verfass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum bei der Förderung bestimmter StPfl oder bestimmter Investitionen. Das BVerfG betont diesen in seiner st Rspr (zB BVerfGE 28, 206 (214); BVerfGE 49, 281 (283); BVerfGE 60, 16 (42); BVerfGE 61, 138 (147)). Daher verstößt auch die Bevorzugung kleiner und mittlerer Betriebe nicht gegen den allg Gleichhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Photovoltaikanlage (gewerblich betriebene)

Rn. 72 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der private Stromverbrauch einer gewerblich betriebenen Photovoltaikanlage fällt nicht unter die 90 %-Grenze, dh ist keine schädliche Nutzung, da nur Nutzung eines Produkts (= des Stroms) der Photovoltaikanlage (erstaunlich großzügig BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 45; ebenso schon OFD Nds Vfg v 26.03.2012, DB 2012, 2549; Pitzke, NWB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Handelsbilanz

Rn. 33a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wegen Wegfalls der umgekehrten Maßgeblichkeit ab 2009 darf die §-7b-EStG-Sonderabschreibung in der HB nicht gebildet werden (so Schubert/Adrian in Beck´scher Bilanzkommentar 12. Aufl 2020, § 274 HGB Rz 164 zur erhöhten AfA, mE genauso für die Sonderabschreibung). Rn. 33b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die Konsequenzen bei Ausübung des Wahlre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. AfA-Sätze

Rn. 24 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die erhöhten Absetzungen betragen abweichend von § 7 Abs 4 u 5 EStG (§ 7i Abs 1 S 1, 5 EStG) bei Beginn der Baumaßnahmen nach dem 31.12.2003 (Art 9 Nr 9a, 9b, Art 29 Abs 1 HBeglG v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076): im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % der begünstigten AK/HK. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Förderungsweg Sonderabschreibung

Rn. 10 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber will den Mietwohnungsneubau hier durch eine indirekte Subvention fördern, nämlich durch das steuerliche Instrument der Sonderabschreibung. Es wäre auch möglich gewesen, § 7b EStG als erhöhte Absetzung auszugestalten (wie etwa die §§ 7h, 7i EStG). Zum Unterschied s § 7a Rn 9 (Handzik). Das maßgebliche Unterscheidungskriterium i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 107 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 3 EStG legt als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen die AK/HK der nach Abs 2 begünstigten Wohnung fest, maximal aber EUR 2 000 je qm Wohnfläche. Es entscheiden die tatsächlich angefallenen AK/HK (BR-Drucks 470/18, 11; Hechtner, NWB 38/2018, 2761). Für den Begriff der AK/HK entscheidet wie auch sonst üblich § 255 HGB (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verfahrensrechtliches

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Veräußert zB ein Bauträger in einem Baudenkmal mehrere Wohnungen an verschiedene Erwerber und führt er anschließend Baumaßnahmen am Gesamtobjekt durch, werden die durch § 7i EStG begünstigten AK/HK einheitlich und gesondert festgestellt (§ 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO; Ronig, NWB F 3, 13 489; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 13).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Aufbau der Vorschriften über die Sonderabschreibung

Rn. 224 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelungen über die Sonderabschreibung sind wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nachholung, Mindest- und Restwert-AfA

Rn. 20 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ganz oder zT versehentlich nicht genommene erhöhte Absetzungen sind nicht nachholbar (R 7h Abs 3 S 2 EStR 2012). Zur Mindest-AfA s § 7a Abs 3 EStG. Rn. 20a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums (s Rn 18) ist ein Restwert den HK oder AK des Gebäudes oder dem an deren Stelle tretenden Wert hinzuzurechnen. Die weitere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. AfA-Sätze

Rn. 18 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die erhöhten Absetzungen betragen abweichend von § 7 Abs 4 u 5 EStG (§ 7h Abs 1 S 1, 3 EStG): 1 Art 9 Nr 9a, 9b, Art 29 Abs 1 HBeglG (v 29.12.2003, BGBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorgänger der Norm: der Sanierungserlass des BMF

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Idee, Sanierungsgewinne steuerfrei zu stellen, ist fast so alt wie das EStG selbst. Bereits der RFH sah Sanierungsgewinne nicht als estpfl an, da sie nicht Resultat eigener Erwerbstätigkeit seien (RFH v 30.06.1927, RFHE, 21, 263; RFH v 12.12.1929, RStBl 1929, 86). Letztmalig wurde die Steuerfreistellung in § 3 Nr 66 EStG aF kodifiziert (K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. JStG 2020

Rn. 1d Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 1 Nr 5 JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) ersetzte auch (wie bei § 7h EStG; s § 7h Rn 1d (Handzik)) die Worte "durch eine Bescheinigung" durch Zitat "durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung", erstmals anzuwenden auf nach dem 31.12.2020 erteilte Bescheinigungen der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlängerung bestimmter Investitionsfristen durch das KöMoG

Rn. 6 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 In Art 5 Nr 5 Buchst b des Gesetzes zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050) wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 19/29843, 20) der § 52 Abs 16 S 3 EStG wiederum geändert und die dort vorgesehene Investitionsfrist für in 2017 endenden Wj in Anspruch genommene IAB von bislang (durch das JStG 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gleichstellung betrieblicher Nutzung mit Vermietung (grds ab 2020)

Rn. 18 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 1 S 1 EStG (für IAB) und Abs 6 Nr 2 (für Sonderabschreibungen) ab grds 2020 (beachte Sonderregelung für abweichendes Wj in § 52 Abs 16 S 1 Hs 2 EStG idF JStG 2020) auch die Vermietung begünstigt. Bisher war nur die Nutzung im Betrieb möglich und maximal e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitraumbezogene Betrachtungsweise

Rn. 70 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieser betriebliche Nutzungsumfang ist zeitraumbezogen (und nicht Wj-bezogen) zu prüfen (BT-Drucks 19/22850, 79). Das bedeutet (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 43): Es genügt somit die betriebliche Nutzung von 90 % und mehr innerhalb des Zeitraums von Anschaffung/Herstellung bis zum Ende des der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj. Umg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Blockheizkraftwerk

Rn. 73 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der private Wärmeverbrauch eines Blockheizkraftwerks ist wie in s Rn 72 zu behandeln, soweit es sich um eine Betriebsvorrichtung handelt (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 45).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Das Remonstrationsrecht der FinBeh

Rn. 14 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wenn man die Bindungswirkung lt s Rn 13b (1) bejahte (was zutreffend war), hatte die FinBeh nur ein Remonstrationsrecht, wenn die Bescheinigung für Maßnahmen erteilt worden war, bei denen die Voraussetzungen nicht vorlagen, dh, sie konnte die Gemeindebehörde zur Überprüfung veranlassen sowie um Rücknahme/Änderung der Bescheinigung bitten (BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerfreiheit

Rn. 36 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ist der gesetzliche Tatbestand des § 3a Abs 1 S 1 EStG erfüllt, folgt hieraus grundsätzlich die Steuerfreiheit des jeweiligen Sanierungsertrags. Im Gegensatz zum Sanierungserlass sind weder ein Antrag noch ein Ermessen der FinVerw vorgesehen. Dies kann sich jedoch nur auf solche Sanierungserträge beziehen, die nicht ohnehin, insb nach DBA, st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Pflicht zur Rückgängigmachung

Rn. 200 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wird gegen die Verbleibens- und/oder (s Rn 69ff) Nutzungsumfangsregelungen verstoßen, steht die Rückgängigmachung nicht etwa im Ermessen des FA ("sind…rückgängig zu machen"). Es handelt sich hier um eine spezielle Korrekturvorschrift iSd § 172 Abs 1 Nr 2 Buchst d AO (FG Mchn 7 K (1ß71/2ß)1071/20, rkr, BB (2020)2021, 1008).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ausnahme?

Rn. 13c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7h EStG begünstigte nicht (und begünstigt nach wie vor nicht, s Rn 5a–5f) Aufwendungen für einen Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäude. Ob sich die Bindungswirkung (s Rn 13) auch darauf erstreckte, wenn die Gemeindebehörde zwar die Bescheinigung erteilte, aber ganz offensichtlich ein solcher Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäude...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Anzinger, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an girosammelverwahrten Aktien im System der KapSt, Recht der Finanzinstrumente (RdF) 2012, 394; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 1), DStR 2013, 1357; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 2), DSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Die Begriffe "Wirtschaftswert" bzw "Ersatzwirtschaftswert"

Rn. 103 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Begriffe "Wirtschaftswert" bzw "Ersatzwirtschaftswert" stammten aus dem BewG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Unechte Rückwirkung des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität?

Rn. 1e Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 2019, 2451) datiert vom 12.12.2019. Die Vorschrift, wonach Neubauten nicht begünstigt sind (§ 7h Abs 1a EStG) bzw Bescheinigungen auch die Höhe der Aufwendungen zu enthalten haben (§ 7h Abs 2 S 1 Hs 2 EStG) sind ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 27 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs iRd Gesamtkau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Beihilfe-Problematik

Rn. 4 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei § 7b EStG handelt es sich um eine Sonderabschreibung, schon ausweislich der Überschrift der Vorschrift ("Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau"). Hier stellt sich wie bei anderen Sonderabschreibungen auch die Frage, inwieweit eine solche mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Buchmäßige Abwicklung

Rn. 62 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Buchmäßig stellt sich die Abwicklung der Ausgleichspostenbildung (s Rn 60 Beispiel) unter Berücksichtigung der Steuerlatenz (nur inländische Seite) bei einem Steuersatz von 30 % wie folgt dar: In 01:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnzwecke

Rn. 96 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Begünstigt ist nur die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken. Die vorübergehende Beherbergung von Personen ist keine Überlassung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 2 Nr 3 Hs 2 EStG). Aus dem Wort "soweit" folgt. Bei einer solchen vorübergehenden Personenbeherbergung sind die dafür verwendeten Räume aus der Förderung auszuscheiden (BMF v 07.07.2020, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab 01.01.2021

Rn. 15b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dem Gesetzgeber war die unter s Rn 13–15a dargestellte Rspr des BFH? schon länger ein Dorn im Auge. In Art 1 Nr 5 des JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096 ersetzte er daher in § 7h Abs 2 S 1 EStG die Worte "durch eine Bescheinigung" durch Zitat "durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung" anzuwenden erstmals auf Bescheini...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. HBeglG 2004

Rn. 1b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 9 Nr 9a, 9b, Art 29 Abs 1 HBeglG 2004 (v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076) verlängerte – wie bei § 7h EStG (s § 7h Rn 1a (Handzik)) – die Abschreibungsdauer von 10 auf 12 Jahre durch Reduktion der Abschreibungssätze von bislang 10 % in den Jahren 01–10 auf 9 % in den Jahren 01–08 und 7 % in den Jahren 09–12; dies gilt erstmals für Baumaßnah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Förderung der unentgeltlichen Überlassung

Rn. 13 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 3 EStG begünstigt nur die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken, auch durch die systematische Stellung der Vorschrift bedingt. Das ist verfassungsrechtlich ebenfalls zulässig, insb vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Motivation, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (s BR-Drucks 470/18, 4).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Nur "preiswerter" Wohnraum ist begünstigt

Rn. 18 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 2 EStG begünstigt nur, wenn die AK/HK bestimmter begünstigter Investitionen nicht EUR 3.000 je qm Wohnfläche übersteigen. Dies deckt sich konsequent mit der Intention des Gesetzesentwurfes, nur den preiswerten (= "bezahlbaren", BR-Drucks 470/18, 4) Mietwohnungsneubau zu fördern und nicht auch Luxus-Objekte. Der Gesetzgeber beto...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Versorgungswerkabgabe und IAB

Rn. 213 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wird bei RA für die berufsständische Versorgungseinrichtung die Versorgungswerkabgabe nach dem Bruttoeinkommen bemessen und sieht die Satzung vor, dass dabei steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen sind, ist auch der IAB nicht im Jahr seiner Bildung abzuziehen; erst die tatsächlichen Aufwendungen für die Anschaffung/He...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Überblicksweise ist die Vorschrift wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Handelsbilanzielle Konsequenzen

Rn. 56 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Ausgleichsposten kann in der HB nicht gebildet werden. Dies folgt aus dem fiktiven Charakter des Realisationstatbestandes als Entnahme (s §§ 4, 5 Rn 244 (Briesemeister)). Dem kann die handelsrechtliche Rechnungslegung ebenso wenig folgen wie diejenige nach den IFRS. In der Folge sind im Einzel- und Konzernabschluss uU passive latente Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nachholung, Mindest- und Restwert-AfA

Rn. 26 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zu Nachholung, Mindest- und Restwert-AfA gilt das zu § 7h EStG Gesagte entsprechend (s § 7h Rn 20, 20a (Handzik)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum

Geberth/Bartelt, Gesetzgebung: Beschlussempfehlungen des Bundestagsfinanzausschusses zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, DStR-Aktuell 2021, 89; Hoffmann/Watzlaw, Die §§ 45a, 45b und 45c EStG-E im Regierungsentwurf eines Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG), DStR 2021, 633; Hörster, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, Teil 1: Neuges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ausnahme?

Rn. 18b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ob sich die Bindungswirkung auch darauf erstreckt, wenn die Denkmalbehörde die Denkmaleigenschaft bescheinigt, aber ganz offensichtlich ein Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäude vorlag, war umstritten. Es gelten die Ausführungen unter s § 7h Rn 13c (Handzik) entsprechend, so dass seit BFH BStBl II 2015, 367 die Bindungswirkung uneinges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht über die begünstigten und die nicht begünstigten Maßnahmen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nur Förderung des Mietwohnneubaus

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Schon aufgrund seiner Systematik her (Platzierung im Bereich der Gewinnermittlung) und auch aufgrund seines Wortlauts (§ 7b Abs 2 Nr 3 EStG: "der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken") betrifft die Vorschrift nicht Eigennutzer. Das hält sich iRd weiten gesetzgeberischen Spielraums, den Mietwohnungsneubau zu fördern (s BR-Drucks 470/18, 4).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nur Förderung neuer Objekte

Rn. 14 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 1 S 1 EStG begünstigt nur die Anschaffung/Herstellung neuer Wohnungen oder neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Die Anschaffung gebrauchter Wohnungen ist bspw nicht begünstigt. Auch dies ist zulässig, weil der Gesetzgeber es als (zulässiges) Ziel ansieht (BR-Drucks 470/18, 4), diese Wohnungsnachfrage durch Neubauten zu decken. "...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das arbeitsteilige Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 IRd Bescheinigungsverfahrens ist zu unterscheiden: Rn. 10a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses arbeitsteilige (s Rn 10) Prüfungs- und Bescheinigungsverfahren hält BFH BStBl II 2004, 711; 2007, 373 für sinnvoll, weil und soweit die Gemeindebehörden Sachverhalte beurteilen...mehr