Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 235 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bewegliche WG können nur sein (BFH BStBl III 1964, 575 zu § 14 BerlinFG; BFH BStBl II 1979, 634 zu § 19 BerlinhilfeG; R 7.1 Abs 2, 3 EStR 2012; s auch von Glasenapp, BB 2020, 1899): Sachen (§ 90 BGB) Tiere (§ 90a BGB) Scheinbestandteile (§ 95 BGB) Schiffe, auch dann, wenn sie im Schiffsregister eingetragen sind (R 7.1 Abs 2 S 2 EStR 2012) Flugze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Das Verhältnis zur HB nach Inkrafttreten des BilMoG

Rn. 7 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102 hat die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs 1 S 2 EStG aF, dh steuerrechtliche Wahlrechte waren synchron mit der HB auszuüben) abgeschafft. Das BilMoG ist grds anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 enden (Art 66 Abs 3 S 1 EGHGB), auf Wahl schon für nach dem 31.12.2008 beginnen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Übersicht

Rn. 214 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA erfolgt grundsätzlich zeitanteilig (s Rn 215f) ausnahmsweise jahresweise im Jahr der Anschaffung/Herstellung bei der degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs 5 EStG (s Rn 419ff) nach der Vereinfachungsregelung in R 7.4 Abs 9 S 3 EStR 2012 für nachträgliche AK/HK in deren Entstehungsjahr (s Rn 220).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG (grds für nach dem 31.12.2009 endende Geschäftsjahre)

Rn. 8a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102 hat die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs 1 S 2 EStG) abgeschafft. Das BilMoG ist grds anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 enden (Art 66 Abs 3 S 1 EGHGB), auf Wahl schon für nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahre (Art 66 Abs 3 S 6 HGB idF Art 2 Nr 4 BilMoG v 25.05....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Übersicht

Rn. 133 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 In folgenden Fällen stellt sich die Frage, inwieweit die AK/HK zu modifizieren sind und damit die AfA-Bemessungsgrundlage bilden: Zuschüsse (s Rn 135ff) Rücklagen (s Rn 141ff) Schrottwertfälle/Schlachtwertfälle (s Rn 144f). Rn. 134 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die AK/HK um einen evtl Veräußerungserlös zu kür...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Die Rechtsgrundlage für das Wahlrecht

Rn. 139 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nicht klar ist die Rechtsgrundlage für dieses Wahlrecht: steuerliches Gewohnheitsrecht oder ein ungeschriebener GoB-Grundsatz (offen gelassen von BFH BStBl II 1982, 591); ungeschriebener GoB-Grundsatz (tendenziell BFH BStBl II 1992, 488) oder eine sachliche Billigkeitsmaßnahme (tendenziell BFH BStBl II 1996, 28). Praktische Konsequenzen ergeben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schutzgewährung gegen äußere Einflüsse für Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung

Rn. 322 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss durch räumliche Umschließung gegen Witterungseinflüsse schützen. Dh nicht, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände haben muss. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und dadurch gegen Witterungseinflüsse schützt (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ff) Schuldrechtliche Nutzungsrechte

Rn. 68 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nutzungsrechte müssen nicht unbedingt dinglicher Natur sein wie der Nießbrauch, sie können auch lediglich schuldrechtlicher Art sein. Man unterscheidet hierbei (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 132–134): zugewendete obligatorische Nutzungsrechte: Behandlung wie Zuwendungsnießbrauch (BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Tz 36, 37...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Rn. 54 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei einem sog Wirtschaftsüberlassungsvertrag ist der Eigentümer des luf Betriebs nach wie vor AfA-befugt, der Nutzungsberechtigte ist lediglich einem Pächter gleichzustellen (BFH BStBl II 1993, 327; H 7.1 EStH 2020 "Wirtschaftsüberlassungsvertrag"; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 94; ferner FG BdW EFG 1991, 191 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Degressive AfA bei Eintritt von Gesellschaftern in PersGes

Rn. 295 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Treten im Laufe eines Wj weitere Gesellschafter in eine bestehende PersGes ein, konnte und kann die degressive AfA wegen des Verbots, die Gewinnverteilung rückwirkend zu ändern, nicht außerhalb der Verteilung des übrigen Betriebsergebnisses den neu eintretenden Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet werden (OFD Münster v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. ABC der Anzahlungen auf AK

Rn. 39 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Anzahlungen auf AK (zum Auslaufcharakter der Vorschrift s Rn 37)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allg (seit 2000):

Müller-Katzenburg/Hofmann, Abschreibungsmöglichkeiten bei Kunstgegenständen, BB 2000, 2563; Stuhrmann, AfA nach Einlage von privaten WG, FR 2000, 511; Glade, Teilwerte und außergewöhnliche Abschreibungen beim UV in der StB und Auswirkungen auf die HB, DB 2000, 844; Hommel, Neue Abschreibungsfristen in der StB, BB 2001, 247; Beiser, HK bei Gebäuden: Opfertheorie trotz Gebäudeabbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 41 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Jeder StPfl kann nur die ihm zuzurechnenden WG abschreiben. Dies bestimmt § 7 EStG zwar nicht ausdrücklich (§ 7 Abs 1 S 1 EStG: "deren Verwendung oder Nutzung durch den StPfl"). Für den Bereich des BV-Vergleichs ist es aber selbstverständlich, da das BV nur die dem Betriebsinhaber zuzurechnenden WG erfasst. Dasselbe muss für das PV gelten. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Aufteilung von AK auf Grund und Boden und Gebäude

Rn. 392 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erwirbt der StPfl ein bebautes Grundstück (Haus, ETW), um daraus Einkünfte zu erzielen, erwirbt er zwei WG: Rn. 393 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein einheitlicher Kaufpreis ist dann nach dem Verhältnis der Verkehrswerte/gemeinen Werte (PV) bzw Teil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Der Umfang der HK nach HB und StB

Rn. 122 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 HK: Bzgl der HK sind folgende Unterschiede zwischen HB und StB zu beachten (zum Sonderfall des selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des AV nach § 255 Abs 2a HGB s dort und Küting/Ellmann, DStR 2009, 1300; Schülke, DStR 2010, 992. S auch ausführlich Hayn/Walder­see/Benzel, HGB/HGB-BilMoG/Steuerbilanz im Vergleich, 67; Zwirne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Vorweggenommene Erbfolge/Erbauseinandersetzung

Rn. 125 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Frage der AfA-Bemessungsgrundlage wird auch beim Themenkomplex "vorweggenommene Erbfolge" bzw "Erbauseinandersetzung" relevant. Kurz zusammengefasst gilt Folgendes: Rn. 126 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erbauseinandersetzung: Erbfall und Erbauseinandersetzung sind getrennte Vorgänge (GrS BFH BStBl II 1990, 837; BMF v 14.03.2006, BStBl I 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Technische Gründe

Rn. 258 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Hier wird eine Substanzeinbuße eines bestehenden WG vorausgesetzt (BFH BFH/NV 2014, 1202). Gemeint sind "mechanische" (FG Münster EFG 1988, 558 rkr), "körperliche" (BFH BStBl II 2009, 450) oder "chemische" Einwirkungen auf das WG, zB durch Brand (BFH BStBl II 1994, 12; BFH/NV 1993, 564; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 332)) Bruch Ex...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Voll unentgeltlicher Erwerb

Rn. 167 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Hat der StPfl WG des PV voll unentgeltlich erworben, führt er die AfA-Bemessungsgrundlage des Rechtsvorgängers (= AK/HK oder an deren Stelle tretender Wert) fort (§ 11d Abs 1 S 1 EStDV- "Fußstapfen-Theorie"). AfA durch den StPfl (= Rechtsnachfolger) sind nur zulässig, soweit die von ihm und dem Rechtsvorgänger zusammen vorgenommene AfA noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verwendung von WG des PV, die bisher nicht zu Erzielung von Einkünften verwendet wurden, zur Erzielung von Einkünften (Umwidmung)

Rn. 161 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass § 7 Abs 1 S 5 EStG diesen Fall nicht erfasst, da es dort um die Einlage von WG des PV, die der Einkünfteerzielung dienten, ins BV geht. Eine gesetzliche Regelung fehlt hierfür. Zur Frage, was nicht als "Einlage" anzusehen ist, s Rn 157. Rn. 162 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach st Rspr des BFH (BFH BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Terminologie

Rn. 5 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Begriffe stammen aus der Buchhaltersprache (zu den Begriffen s a Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 9): Ansatz: Zunächst ist ein Geldbetrag aufzuzeichnen, dh "anzusetzen". Absetzung/Abschreibung: Dieser "Ansatz" wird durch einen anderen Geldbetrag vermindert, dh vom ursprünglichen Geldbetrag wird etwas "abgesetzt"/"abgeschrieben". D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 58 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für die Frage, wer beim Zuwendungsnießbrauch auf welche WG Abschreibungen vornehmen kann, s nachfolgende Übersicht. Dabei ist zu beachten, dass AfA-Objekt das Gebäude und das Nießbrauchsrecht sein können:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) ABC bzgl Neubauten

Rn. 428 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Altbauteil Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr). Anbau Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die gesetzliche Definition der AK

Rn. 114 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 255 Abs 1 S 1 HGB definiert die AK wie folgt: Es handelt sich um Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben (Alt 1) und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Alt 2), soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Das BilMoG (v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102, s Rn 89) hat an ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Unselbstständige Gebäudeteile

Rn. 473 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Solche sind zB: Arbeitszimmer, ein neu angebautes häusliches (FG Münster EFG 1993, 70 rkr) Aufbau: die nachträglich auf ein bereits bestehendes MFH aufgesetzten Wohnungen sind keine selbstständigen WG (FG D'dorf EFG 1999, 645 rkr) eingebautes Blockheizkraftwerk (FG Nds DStRE 2008, 1437 rkr mit Anm Koch, BB 2009, 156; FG RP EFG 2015, 19rkr) nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Begriff des WG

Rn. 35 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der steuerliche Begriff der "Wirtschaftsgut" entspricht grds dem handelsrechtlichen "Vermögensgegenstand" (BFH BStBl II 2011, 696; vgl § 240 Abs 1 HGB; hM, zB Schubert/Waubke in Beck'scher Bilanzkommentar, 12. Aufl 2020, § 247 HGB Rz 12; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 248). WG sind Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Fälle aus der Rspr (ABC)

Rn. 140 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 KrankenhauspflegeG Fördermittel iSd § 10 Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (v 29.06.1972, BStBl I 1972, 1009) sind als öffentliche Investitionszuschüsse anzusehen, das oa Wahlrecht nach R 6.5 Abs 2 EStR 2005 (jetzt: R 6.5 Abs 2 EStR 2012) ist rechtmäßig (BFH BStBl II 1996, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Eigenaufwand des Unternehmer-Ehegatten auf das Eigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten, wenn beide Miteigentümer des Grundstücks sind

Rn. 48 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ehegatten sind Miteigentümer eines Grundstücks, E1 ist der Unternehmer-Ehegatte, E2 der Nichtunternehmer-Ehegatte. Auf dem Grundstück errichten sie ein (ausschließlich von E1 genutztes) betriebliches Gebäude, deren AK/HK trägt ausschließlich E1. Daraus folgt (BFH BStBl II 2016, 697; BMF v 16.12.2016, BStBl I 2016, 1431 mw Einzelheiten, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdg) Formwechsel einer PersGes in eine KapGes (§ 25 UmwStG)

Rn. 177g Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zu behandeln wie die Einbringung in KapGes nach §§ 20–23 UmwStG bzw § 25 UmwStG), dh entsprechend s Rn 177e.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Handelsrecht

Rn. 89 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Den entgeltlich erworbenen "Geschäftswert"/"Firmenwert" (die Begriffe sind synonym) definiert § 246 Abs 1 S 4 HGB wie folgt: Gegenleistung für die Übernahme eines Unternehmens (dh der Kaufpreis) ./. Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden zur Zeit der Übernahme = Geschäftswert/Firmenwert Für die HB (HGB idF BilMoG ist grds anz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Handelsbilanz

Rn. 294a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Aus der Tatsache, dass auch in der HB degressiv abgeschrieben werden kann (s Rn 292a), muss dies nicht nur für die Abschreibung dem Grunde nach, sondern auch der Höhe nach gelten, dh die AfA-Beträge dürfen gleich hoch sein für HB und StB (wohl auch von Glasenapp, BB 2020, 1899). Rn. 294b Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für die Konsequenzen bei (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Berechnung des AfS-Betrages

Rn. 492 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der jährliche AfS-Betrag berechnet sich wie folgt: Rn. 493 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beispiel: Sind im Wj 01 5 % des geschätzten Gesamtvorrats abgebaut worden, so beträgt der AfS-Prozentsatz für das Wj 01 5 %. Haben die AK EUR 100 000 betragen, beträgt die AfS im Wj 01 EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick über die Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG regelt inmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Grundsätzliche Ausführungen zur AfA-Berechtigung des Nießbrauchers

Rn. 56 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Nießbraucher hat nicht die Absetzungen auf das Eigentumsrecht (BFH BStBl III 1957, 393; 1966, 584; 1967, 311), sondern nur auf die ihm durch den Nießbrauch vermittelte Rechtsmacht. Der Zuwendungsnießbraucher ist nicht Rechtsnachfolger des Eigentümers iSd § 11d Abs 1 EStDV (BFH BStBl II 1990, 888). Rn. 57 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Nie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 224 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Ausdruck "Nachholung" ist klarzustellen: Gemeint ist damit, dass es um die Geltendmachung von AfA-Beträgen von (nicht: in) früheren Wj geht, und zwar im laufenden und in künftigen Wj. Es werden nicht etwa in 2016 unterlassene AfA-Beträge mit Wirkung für dieses Jahr (dh rückwirkend) korrigiert. Das wäre mit dem Prinzip der periodengerecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begrifflichkeiten

Rn. 44 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Unter dem Stichwort "Drittaufwendungen als BA/WK" ist zu unterscheiden (GrS BFH BStBl II 1995, 281; BMF v 05.11.1996, BStBl I 1996, 1257):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdd) Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung (§§ 15, 16 UmwStG)

Rn. 177d Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Behandlung analog s Rn 177c. § 15 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 12 Abs 3, § 4 Abs 2 S 1 UmwStG iF Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaft bei Buchwertfortführung § 15 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 12 Abs 3, § 4 Abs 3 UmwStG iF Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaft bei Zwischenwert- oder Teilwertans...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Einschränkung von Nutzungsdauer und Einsatzfähigkeit

Rn. 254 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Vergleich zeigt: Sind Nutzungsdauer und Einsatzfähigkeit eingeschränkt, können sich die beiden gegenläufigen Wirkungen aber wieder ausgleichen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überblick

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zivilrecht

Rn. 501 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der StB muss den Auftraggeber über die verschiedenen AfA-Möglichkeiten nach § 7 EStG und die daraus entstehenden Rechtsfolgen aufklären, andernfalls liegt eine Pflichtverletzung vor (OLG Koblenz v 30.05.2012, 2 U 694/11, DStR 2012, 2147). Eine Pflichtverletzung liegt auch darin, wenn er die AfA für Gebäude nicht eigenständig ermittelt, sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 171 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das AfA-Volumen verringert sich durch Vornahme der AfA planmäßig. Darüber hinaus kann sich das AfA-Volumen außerplanmäßig verändern, und zwarmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cda) Übersicht über die für die Afa relevanten Anwendungsfälle des UmwStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Divergenzen zwischen Steuer- und Zivilrecht

Rn. 237 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zu beachten ist, dass bei der Abgrenzung zwischen "beweglichen" und "unbeweglichen" WG des AV Steuer- und Zivilrecht nicht unbedingt gleichlaufen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Berechnung des AfS-Prozentsatzes

Rn. 491 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der jährliche AfS-Prozentsatz berechnet sich wie folgt (R 7.5 S 3 EStR 2012):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gewerbesteuerrecht

Rn. 499 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 7 GewStG) in derselben Höhe zu berücksichtigen wie bei der Gewinnermittlung nach §§ 4, 5 EStG. Fällt der Zeitpunkt des AfA-Beginns (hier: Anschaffung) mit dem der Eröffnung des Gewerbebetriebes zusammen, ist daher die AfA in voller Höhe auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 7 Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG (dh grds für nach dem 31.12.2009 endende Wj)

Rn. 312a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Mit dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102; s Rn 89) müssen die Wahlrechte in HB und StB nicht mehr synchron ausgeübt werden, dh, die Gebäudeabschreibung in HB und StB kann differieren (Rechtsfolge für die HB s §§ 274, 274a Nr 4 HGB; s Rn 292a, 292b, 294b.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 234 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nur bei beweglichen WG des AV ist die Leistungs-AfA zulässig. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sie nicht zulässig ist bei: unbeweglichen WG (s Rn 236) immateriellen WG (vgl BFH BStBl II 1979, 634). Zum Firmenwert/Geschäftswert s Rn 40, 89 ff und s Rn 200ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Divergenzen innerhalb des Steuerrechts zwischen Ertragsteuerrecht und Bewertungsrecht?

Rn. 238 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zur Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen s BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734 mit Abgrenzungs-ABC in der Anlage. Die bewertungsrechtliche Abgrenzung zwischen beweglichen und unbeweglichen WG ist nicht unbedingt für das ESt-Recht bindend (BFH BStBl II 1974, 132; 1975, 689), aber idR gleichlaufend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Berechnung der Leistungs-AfA

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Steuerrecht

Rn. 89a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der BFH (BFH BStBl II 2010, 609; 2011, 875; ebenso FG Mchn DStRE 2011, 870 rkr) geht für das Steuerrecht auch von dieser HGB-Definition aus und meint, der Geschäftswert/Firmenwert sei Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen WG oder der Person des Unternehmers verkörpert sind, sondern durch den Betrieb ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der völlige Ausschluss der weiteren Nutzung des WG

Rn. 255 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schließt das außergewöhnliche Ereignis die weitere Nutzung des WG vollständig aus, wird dies im Wege der AfaA berücksichtigt, indem das bis dahin noch verfügbare AfA-Volumen erfolgswirksam (hier: steuermindernd) ausgebucht wird (Buchungssatz: "AfaA an WG").mehr