Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Nutzungsvorteile

Rn. 88 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die eingeräumte Möglichkeit, betriebliche Nutzungen aus einem Gegenstand zu ziehen, ist kein einlagefähiges WG (GrS BFH BStBl II 1988, 348; GrS BFH BStBl II 2007, 508; 1990, 741; BFH/NV 2003, 21; H 4.3 Abs 1 EStH 2020 "Nutzungsrechte/Nutzungsvorteile"; H 8.9 KStH 2015 "Nutzungsvorteile"), dh, eine AfA ist nicht möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdf) Einbringung in PersGes (§ 24 UmwStG)

Rn. 177f Stand: EL 154 – ET: 11/2021 iF Buchwert-Fortführung Fortführung bisheriger AfA wie bei s Rn 177c (s Schlösser/Schley in Haritz/Manner, UmwStg § 24 Rz 192) iF Zwischenwertansatz wie bei s Rn 177e (§ 24 Abs 4 UmwStG iVm § 23 Abs 3 UmwStG) iF Teilwertansatz bisherige AfA-BMG + Aufstockungsbetrag = neue AfA-BMG (s Schlösser/Schley in Haritz/Manner, UmwStG § 24 Rz 195).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Unbewegliche WG sind zB Außenanlagen (§ 89 BewG ohne Legaldefinition, aber mit Angabe von Bsp dafür: "zB Umzäunungen, Wege- oder Platzbefestigungen") Mietereinbauten (ausführlich dazu Engelberth, NWB 38/2011, 3220) unter dem Gesichtspunkt des besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs oder des wirtschaftlichen Eigentums (s Rn 73).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Die jahresweise AfA für nachträgliche AK/HK im Entstehungsjahr (R 7.4 Abs 9 S 3 EStR 2012)

Rn. 220 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nachträgliche AK/HK können für die AfA im Jahr ihrer Entstehung so berücksichtigt werden, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7.4 Abs 9 S 3 EStR 2012), dh, insoweit ist die gesamte Jahres-AfA zulässig. Rn. 221 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Handelsbilanz

Rn. 292a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Wie bereits unter s Rn 16 u 20 erläutert, ist die degressive AfA eine planmäßige iSd § 253 Abs 3 S 2 HGB und in der HB. Somit kann (muss aber nicht) auch in der HB degressiv abgeschrieben werden (glA von Glasenapp, BB 2020, 1899; Althoff, BB 2020, 2352) und kann somit eine Divergenz von HB und StB vermieden werden, andernfalls droht uU (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Aufwendungen für die Erweiterung eines WG (§ 255 Abs 2 S 1 HGB Alt 2)

Rn. 387 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Definition: BFH BStBl II 2008, 218 definiert die Erweiterung als Schaffung von etwas Neuem nach Fertigstellung, indem gemessen an ihrer Funktion bisher nicht vorhandene Bauteile in das Gebäude eingefügt werden, was neben der Substanzmehrung auch die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert. Rn. 387a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Subsidiarität...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA ist auch einheitlich zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Aufwendungen für die Herstellung eines WG (§ 255 Abs 2 S 1 HGB Alt 1)

Rn. 386 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 "Herstellung" meint folgende Varianten (BFH/NV 2007, 1475):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Feste Verbindung mit dem Grund und Boden

Rn. 326 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss, um ein Gebäude zu sein, fest durch einzelne oder durchgehende Fundamente mit dem Grund und Boden verbunden sein (Tz 2.5 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734), dh das Bauwerk muss auf diese gegründet und dadurch mit dem Boden verankert sein (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Sonstige Hinweise

A. Gewerbesteuerrecht Rn. 499 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 7 GewStG) in derselben Höhe zu berücksichtigen wie bei der Gewinnermittlung nach §§ 4, 5 EStG. Fällt der Zeitpunkt des AfA-Beginns (hier: Anschaffung) mit dem der Eröffnung des Gewerbebetriebes zusammen, ist daher die AfA in voller Höhe auch bei der Ermittlung des Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Charakter der Absetzungen

a) Überblick Rn. 9 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Absetzungen haben zwei Funktionen, wobei die Rspr (zB BFH BStBl II 1990, 623; aA BFH BStBl II 2008, 480 – IX. Senat; Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 1, 40. Aufl 2021 – der Kostenverteilungstheorie ist zu folgen) beide betont, dh, sie schließen sich nicht gegenseitig aus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einführung

A. Standort und Zweck der Norm Rn. 1 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG gehört zu den Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4–7i EStG, § 7k EStG ist weggefallen). Die Vorschrift enthält einige allg Bestimmungen für §§ 7b–7i EStG betreffend erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sozusagen einen "Allgemeinen Teil" für diesen Bereich, der wichtige Regelungen "vor d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Verwaltungsanweisungen: R 7a EStR 2012; H 7a EStH 2020. A. Allgemeines Rn. 9 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG betrifft erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen. Beide Begriffe sind nicht identisch, da sonst § 7a Abs 3 EStG nicht erklärbar wäre, der sich ausschließlich auf die erhöhten Absetzungen bezieht. Zu unterscheiden sind daher:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

1. Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 EStG ist anwendbarmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einführung

A. Grundlagen 1. Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 EStG ist anwendbarmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Absetzungen für Abnutzung

1. Der Charakter der Absetzungen a) Überblick Rn. 9 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Absetzungen haben zwei Funktionen, wobei die Rspr (zB BFH BStBl II 1990, 623; aA BFH BStBl II 2008, 480 – IX. Senat; Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 1, 40. Aufl 2021 – der Kostenverteilungstheorie ist zu folgen) beide betont, dh, sie schließen sich nicht gegenseitig aus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Standfestigkeit

Rn. 329 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Gebäude muss "standfest" sein, dh darf nicht einstürzen, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Bauwerksteile entfernt werden (BFH BStBl II 1969, 612; Tz 2.7 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Dies bedeutet: Betriebsvorrichtung Das Merkmal "standfes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufenthaltsgestattung für Menschen

Rn. 325 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss den Aufenthalt von Menschen "gestatten"; dass es zum Aufenthalt von Menschen aus "bestimmt" ist, ist nicht erforderlich (BFH BStBl II 2009, 986). Dies bedeutet (Tz 2.4 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734): Arbeitsbühne: Für die Gebäudeeigenschaft ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wirtschaftliche Gründe

Rn. 260 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Eine AfaA aus wirtschaftlichen Gründen liegt vor, wenn die wirtschaftliche Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit eines WG durch besondere Umstände gegenüber dem normalen Wertverzehr gesunken ist (BFH BStBl II 2004, 491, ähnlich BFH BStBl II 2009, 301; BFH BFH/NV 2014, 1202: Einschränkung seiner Nutzungsfähigkeit). Ähnlich FG Mchn v 24.01.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nachteilige Auswirkungen der Abnutzung

Rn. 266 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Abnutzung muss sich für die Einkunftserzielung nachteilig im Jahr der Geltendmachung der AfaA (BFH BStBl II 1980, 743; 2004, 592) auswirken, da sich die mit dem Erwerb des WG getätigte Investition nunmehr ganz oder zT als fehlgeschlagen erweist. Nur dann ist es zu rechtfertigen, die steuermindernde AfaA zuzulassen. Entstehen dem StPfl d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 64 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Vorbehaltsnießbrauch führt der Nießbrauchsberechtigte seine bisherige AfA, die er zuvor als Eigentümer iF VuV geltend machte, weiter (BFH BStBl II 1982, 380; 1986, 12; 1992, 67; 1995, 821; BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Tz 42). Dh: Sofern und soweit der Vorbehaltsnießbraucher vor der Grundstücksübertragung AK/HK getragen hatte und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der außergewöhnliche Charakter der Abnutzung

Rn. 262 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die technische oder wirtschaftliche Abnutzung muss durch außergewöhnliche Ereignisse hervorgerufen sein (BFH BStBl II 1980, 743; H 7.4 EStH 2020 "AfaA"), eine bloße Wertminderung aufgrund normaler Abnutzung genügt daher nicht (FG Bre EFG 1988, 466 rkr). "Außergewöhnlich" sind alle Ereignisse, die bei der Berechnung der gewöhnlichen Absetzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Leasing

Rn. 50 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach dem Kriterium der Zurechnung wird schließlich auch über die AfA-Berechtigung beim Leasing entschieden. Dies bedeutet: Für diese Zurechnung kommt es darauf an, ob der Herausgabeanspruc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abgabenordnung

Rn. 500 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Eine vergessene Eintragung der AfA, die sich aus den bei der Veranlagung vorliegenden Unterlagen ohne weiteres als Fehler ergibt, ist eine offenbare Unrichtigkeit iSd § 129 AO (FG He v 10.09.2019, 4 K 1318/18, DStRE 2020, 44, rkr).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schiedsrichter

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen, die von den Fachverbänden an die Schiedsrichter und ihre Assistenten gezahlt werden, sind steuerpflichtig, weil die Einnahmen/Einkünfte unter die gesetzliche Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG (Anhang 10) einzuordnen sind, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband/DFB einschließlich der Landes- und Region...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergeldzahlungen

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kindergeld wird unter den Voraussetzungen der §§ 62ff. EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mindestens ein gemäß § 63 EStG zu berücksichtigendes Kind haben, gewährt. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene Identifikationsnummer (§ 139b AO, Anhang 1b) identifiziert wird. Eine nachträgliche Vergabe der ...mehr

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FoVo 11/2021, Reform: Nachzahlungen auf dem P-Konto nach der Neuregelung des Kontopfändungsschutzes

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 erstmals die Rechtsfolgen der Pfändung bei einer Nachzahlung auf dem P-Konto normiert und damit eine Vielzahl von Streitfragen – meist zu Lasten des Gläubigers – geregelt. Hinweis Durch die systematische Stellung von § 904 ZPO im Abschnitt 4 "Wirkungen des Pfändungsschutzkontos"...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Säumniszuschläge

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Entrichtet ein Steuerpflichtiger (beispielsweise ein steuerbegünstigter Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) festgesetzte Steuern (Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer usw.) nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entstehen von Gesetzes wegen und ohne gesonderte Festsetzung gem. § 240 AO (Anhang 1b) Säumniszuschläge. Pro angefange...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Abs. 1 und 3 entsprechen sachlich den Vorläufern (§ 146 AO 1919 und § 19 RBewG 1931). Abs. 2 ist bei der Neufassung des BewG 1934 eingefügt worden. Rz. 2 [Autor/Stand] In das BewG 1965 ist die Vorschrift als § 15 ohne sachliche Änderung übernommen worden. § 15 Abs. 2 BewG enthält sachlich die gleiche Regelung wie § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Welche Zahlungen der Verbände/Vereine unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Tz. 8 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 In den Fällen, in denen die Künstlersozialabgabe von den Verbänden/Vereinen zu entrichten ist, sind in die Bemessungsgrundlage nachfolgende Zahlungen einzubeziehen (s. Rz. 11): Gagen, Honorare, Entschädigungen, Aufwendungsersatz, Auslagen, die von den Verbänden/Vereinen an die selbständigen Künstler oder Publizisten zu leisten waren. Tz. 9 Stand: E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Last-in-first-out

Tz. 87 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Seit der Überarbeitung von IAS 2 (1993) ist die Anwendung des Lifo-Verfahrens nicht mehr zulässig (IAS 2.BC9). Damit sind auch sämtliche Ausprägungen des Lifo-Verfahrens (zB Perioden-Lifo, permanentes Lifo, Lifo-Layer-Verfahren, Dollar-Value-Lifo-Verfahren) im IFRS-Abschluss als nichtanwendbar zu erachten. Methodisch geht das Verfahren von de...mehr

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ZErb 11/2021, Auskunftsansp... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien streiten über Pflichtteilsansprüche. Der Kläger ist der Sohn der am 12.1.2019 verstorbenen Erblasserin, der Beklagte ihr Ehemann. Die Erblasserin wurde vom Beklagten allein beerbt. Mit seiner Klage begehrt der Kläger Auskunft und Belegvorlage vom Beklagten, um seine Pflichtteilsansprüche beziffern zu können. Der Beklagte verteidigt sich mit der Behauptung, ein A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießsport

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) ist als Förderung der Allgemeinheit insbesondere die "Förderung des Sports" anzuerkennen. Die Förderung des Schießsports (Gewehr, Pistole und Revolver, Wurftaubenschießen, Schießen auf laufende Scheiben, Armbrustschießen, Bogenschießen, Schießen mit Vorderladerwaffen – vgl. hierzu auch die Sportordnung des Deu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Aktivierungspflichtige Kosten

Tz. 43 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Vorschriften des IAS 2 gewähren dem Bilanzierenden grundsätzlich keine Spielräume bei der Bestimmung des Umfangs der Herstellungskosten. Es bestehen dabei lediglich einige Auslegungsspielräume. Nach IAS 2.10 und IAS 2.12ff. ist der Bilanzierende verpflichtet, die produktionsbezogenen Vollkosten (vgl. Tz. 57) anzusetzen. Dazu zählen alle E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / III. Renten

Rz. 17 [Autor/Stand] Der Begriff der Renten ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht definiert. Zum Begriff der Rente gehört, dass grundsätzlich über längere Zeit verteilt regelmäßig wiederkehrende Beträge zu zahlen sind.[2] Renten beruhen entweder auf einem besonderen Verpflichtungsgrund oder auf einem Rentenrecht (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Bei Rent...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Gegenstandswert bei EÜR mit aufgelöstem IAB

Frage: Ich erstelle gerade eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für einen Mandanten, bei dem im betreffenden Jahr ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) aufgelöst wurde, und wollte mir dafür die Gegenstandswerte aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ziehen. Dort wird ein Betrag (Einnahmen) ohne die Auflösung des IAB angeboten. In DATEV-Einkommensteuer bietet mir das Programm einen ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.1 Verhältnis der Gewinnermittlungsarten des § 4 Abs. 1 EStG und des § 5 EStG

Rz. 17 Die Gewinnermittlungsarten des § 4 Abs. 1 EStG und des § 5 EStG haben sich durch ihre gemeinsame Historie inzwischen weitgehend einander angenähert.[1] Das Verhältnis beider Vorschriften zueinander ist daher inzwischen durch ein enges "Verweisungsgeflecht"[2] gekennzeichnet. Während § 4 Abs. 1 EStG (unvollständiger Betriebsvermögensvergleich) die Ermittlung des Gewinn...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.3 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 146 Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für Zwecke der Verlustverrechnung nach § 15a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung) während der Anwendung der Tonnagebesteuerung parallel zur Gewinnermittlung nach der Tonnagesteuer eine Steuerbilanz einschließlich Kapitalkonten auf Grundlage des Gewinns nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG zu führen. § 15a EStG ist somit neben § 5a E...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.3 Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG

Rz. 282 Für Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland besteht gemäß § 5a EStG ein Wahlrecht, den Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, nach der im Betrieb geführten Tonnage zu ermitteln. Voraussetzung ist, dass die Bereederung dieser Handelsschiffe im Inland durchgeführt wird und der Steuerpflichtige einen unwiderrufl...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 4 EStG), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 5 EStG), dem Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG), den Sondergewinnen (§ 13a Abs. 7 EStG), den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.4.1 Untersuchung des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 38 Der Wortlaut des EStG enthält keinen konkreten Hinweis auf handelsrechtliche Vorschriften, die bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG zu beachten sind. Lediglich aus § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG folgt, dass auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG die GoB zu beachten sind.[1] Für den Bereich des § 4 Abs. 1 EStG besteht somit zwar keine unmittelbare Bindung ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.3 Auflösung gesondert festgestellter Nachversteuerungsbeträge nach § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG

Rz. 276 Die Tarifbegünstigung nach § 34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne) kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG) erfolgt (§ 34a Abs. 1 Satz 3 EStG). Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine ermäßigte Besteuerung nicht möglich.[1] Entscheidet sich der Steuerpflichti...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 20 Da § 4 Abs. 1 EStG keine Aussage über den persönlichen Anwendungsbereich enthält, ist der Kreis der Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach dieser Vorschrift festzustellen haben, mittelbar anhand einer Negativabgrenzung zu den Anwendungsbereichen des § 5 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG abzuleiten. Klammert man diejenigen Personen aus, die den Gewinn nach § 5 ESt...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewinn durch den Überschuss der ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.2.3 Besonderheiten beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG

Rz. 262 Die im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung und Sondernutzungen erforderlichen Gewinnkorrekturen beim Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgen im Wesentlichen den Grundsätzen beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich.[1] Allerdings sind gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG die Vorschriften des § 4 Abs. 4a EStG, ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.4 Die Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 11 EStG

Rz. 148 Durch das Gesetz v. 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG eine neue Nr. 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften zur Verwendung in Betrieben in tatsächlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, de...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.4.2 Untersuchung des § 5 EStG

Rz. 41 Nach dem in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Maßgeblichkeitsprinzip bildet die unter Befolgung der GoB erstellte Handelsbilanz die Grundlage für die Steuerbilanz, also für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird durch explizite steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen; d. h. durch die Möglichkeit der unabhängigen Ausü...mehr