Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bezirkstag

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Bezirkstagspräsidenten in BY und deren gewählte Stellvertreter sind als Ehrenbeamte steuerlich > Arbeitnehmer; die Bezirksräte selbst beziehen > Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG. Zur Behandlung der Aufwandsentschädigung für > Mitglieder kommunaler Vertretungen, > Aufwandsentschädigungen Rz 52.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Auswärtstätigkeiten im Ausland

Rz. 51 Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei inländischen Auswärtstätigkeiten werden bei Auswärtstätigkeiten im Ausland Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gewährt. Diese betragen bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 120 % und für den An- sowie Abreisetag oder eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 80 % der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz. D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 So gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Beiträge des ArbN zu einer Haftpflichtversicherung sind > Werbungskosten . Beispiele: Berufshaftpflichtversicherung bei einem > Lehrer oder einem angestellten > Steuerberater, für > Rechtsanwälte Rz 6 oder ähnliche Dienstleister. WK sind auch Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung für einen aus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer

a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer Rz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der ArbG (> Rz 2, 3) für LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl > Arbeitslohn einbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / aa) Kürzung bei Mahlzeitengestellung

Rz. 73 Der Arbeitnehmer kann für ihm tatsächlich entstandene Mehraufwendungen für Verpflegung auf Grund einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschalen als Werbungskosten ansetzen oder in entsprechender Höhe einen steuerfreien Arbeitgeberersatz erhalten. Die Höhe der Verpflegungspauschalen ist nach der Abwesenheitszeit des Arbeitnehmers von seiner Wohnu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Inanspruchnahme des Arbeitnehmers

1. Grundsätzliches Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / ff) Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber

Rz. 128 Für jede Übernachtung im Inland darf der Arbeitgeber die nachgewiesenen Übernachtungskosten nach Rz. 117 bis Rz. 126 oder ohne Einzelnachweis einen Pauschbetrag von 20 EUR steuerfrei erstatten. Bei Übernachtungen während einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit im Ausland können die nachgewiesenen Übernachtungskosten oder ohne Einzelnachweis die mit BMF-Schreiben beka...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Gesamtschuldner

1. Grundsätzliches Rz. 95 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN Gesamtschuldner. Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Satz 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder Ges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Preisnachlass

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zu den nur für die eigenen ArbN vorgesehenen Preisnachlässen sowie zum Rabattfreibetrag des § 8 Abs 3 EStG > Rabatte Rz 5–70. Zu Rabatten an ArbN durch Dritte > Rabatte Rz 71–94.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Inanspruchnahme nach pflichtgemäßem Ermessen

a) Allgemeines Rz. 100 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Unterkunftskosten

Rz. 117 Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für die Nutzung eines Hotelzimmers, Mietaufwendungen für die Nutzung eines (ggf. möblierten) Zimmers oder einer Wohnung sowie Nebenleistungen (z. B. Kultur- und Tourismusförderabgabe, Kurtax...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftung für Lohnsteuer durch Dritte

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Vgl § 42d Abs 9 Satz 2ff EStG. Zu Einzelheiten > Haftung für Lohnsteuer Rz 3 und Rz 53 f.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck Rz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Rz. 48 Für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit (Rz. 36) 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist (Zwischentag), kann eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 28 EUR als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Rz. 49 Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 105 Für Ehegatten/Lebenspartner müssen die Voraussetzungen der Rz. 100–104 jeweils gesondert erfüllt sein, um für jeden von ihnen die beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anerkennen zu können.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Provisionserstattungen

Rz. 159 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrags führt zu steuerpflichtigen > Einnahmen als > Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr 5 Satz 8 EStG), unabhängig davon, ob der Erstattungsbetrag auf den Altersvorsorgevertrag eingezahlt oder ausgezahlt wird (BMF vom 21.12.2017, Rz 190, BStBl 2018 I, 93, > Rz 8).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bahnversicherungsanstalt

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 > Betriebliche Altersversorgung Rz 100 ff [102], > Pensionskassen Rz 4. Zu Sonderzahlungen an eine Pensionskasse vgl § 19 Abs 1 Nr 3 Satz 2 EStG sowie > Sanierungsgelder. Ergänzend > Arbeitslohn Rz 45, > Deutsche Bahn Rz 7 Versicherungsanstalt.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / ee) Anwendung der 48-Monatsfrist zur begrenzten Berücksichtigung der Unterkunftskosten bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit im Inland

Rz. 127 Maßgeblich für den Beginn der 48-Monatsfrist ist der jeweilige Beginn der längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte im Inland. Aus Vereinfachungsgründen ist es allerdings nicht zu beanstanden, wenn die abziehbaren Übernachtungskosten erst ab dem ersten vollen Kalendermonat, der auf den Monat folgt, in dem die 48-Monatsfrist endet, auf 1.000 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 239 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG kann gegen den Haftungsbescheid und das > Leistungsgebot (§ 218 Abs 1 AO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen (§ 347 Abs 1 Satz 1 Nr 1, § 355 AO). Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage (§ 40 FGO) gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 32 ff [40]). Ebenso können ArbN im Haftu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bäckereigewerbe

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Wegen der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit > Lohnzuschläge Rz 15 ff und Rz 70. Solche Lohnzuschläge sind im Rahmen von § 3b EStG auch dann steuerfrei, wenn die Arbeit zu Zeiten verrichtet wird, zu denen nach Gesetz oder Tarifvertrag nicht gearbeitet werden darf, wenn der maßgebende Tarifvertrag für auch unzulässige Arbeits...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeines

Rz. 190 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Grundlage für die Verwirklichung des Haftungsanspruchs ist (außer in den Fällen des § 42d Abs 4 EStG; > Rz 227 ff) ein schriftlicher Haftungsbescheid (§ 191 Abs 1, § 218 Abs 1 AO). Mit diesem Bescheid werden Ansprüche gegen den Haftungsschuldner festgesetzt, die sich daraus ergeben, dass er den Haftungstatbestand erfüllt (> Rz 33 ff, > Rz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Tätigkeitsstätte des Arbeitgebers bei einem verbundenen Unternehmen oder bei einem Dritten

Rz. 5 Die Annahme einer Tätigkeitsstätte erfordert nicht, dass es sich um eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers handelt. Erfasst werden auch Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer statt beim eigenen Arbeitgeber in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines der in § 15 AktG genannten Unternehmen oder eines Dritten (z. B. eines Kunden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Häusliches Arbeitszimmer

Rz. 4 Das häusliche Arbeitszimmer des Arbeitnehmers ist keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers oder eines Dritten und kann daher keine erste Tätigkeitsstätte sein. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer einen oder mehrere Arbeitsräume anmietet, die der Wohnung des Arbeitnehmers zuzurechnen sind. Auch in diesem Fall handelt es sich bei einem häuslichen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Praktische Umsetzung

Rz. 30 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Bei der von der FinVerw aus Vereinfachungsgründen zugelassenen Besteuerung (> Rz 23) ist zu unterscheiden, ob die Aufwendungen für die BahnCard niedriger sind als die durch die BahnCard ersparten Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten (sog Vollamortisation, > Rz 31 ff) oder nicht (sog Teilamortisation, > Rz 36 f). Sofern die BahnCard auch für F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Ermittlung der Pauschalen bei gemischt veranlassten Veranstaltungen mit Mahlzeitengestellung

Rz. 90 Bei gemischt veranlassten Reisen sind die entstehenden Kosten grundsätzlich in einen beruflich veranlassten Anteil und einen den Kosten der Lebensführung zuzurechnenden Anteil aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005, VI R 32/03, BStBl 2006 II S. 30). Dies gilt auch für die entstehenden Verpflegungsmehraufwendungen. Stellt der Arbeitgeber während einer gemisch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsbehelfe des Arbeitgebers

Rz. 240 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG kann im Rechtsbehelfsverfahren (> Rechtsbehelfe) einwenden, er hafte nicht, weil kein Dienstverhältnis und damit kein stpfl > Arbeitslohn gegeben sei, oder der LSt-Abzug sei zutreffend unterlassen worden, weil der Arbeitslohn etwa nach §§ 3 und 3b EStG steuerfrei auszuzahlen oder seine Inanspruchnahme als Haftender ermessensfehlerh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Nachweis- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 52 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ist eine BahnCard ganz oder teilweise steuerfrei überlassen worden oder hat der ArbG einen steuerfreien Zuschuss gezahlt, ist dies im > Lohnkonto aufzuzeichnen (vgl § 4 Abs 2 LStDV) und in der > Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen (vgl § 41b Abs 1 Satz 2 Nr 6 EStG). Im Falle eines Zuschusses hat der ArbG sich vom ArbN die zweckentsprechende ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bäder

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Nutzung von Duschanlagen bei Schmutzberufen oder eines allen ArbN offen stehenden Schwimmbads als betriebliche Sportstätte wird nicht als Arbeitslohn besteuert; es gelten hier ähnliche Überlegungen wie bei dem als Mannschaftssport ausgeübten Betriebssport (> Arbeitslohn Rz 60/2, > Betriebssport mwH; mit anderer Tendenz Schmidt/Krüger, § 19 EStG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / ee) Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber und Werbungskostenabzug

Rz. 113 Für den steuerfreien Arbeitgeberersatz kann der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit den Steuerklassen III, IV oder V ohne Weiteres unterstellen, dass sie einen eigenen Hausstand haben, an dem sie sich auch finanziell beteiligen. Bei anderen Arbeitnehmern darf der Arbeitgeber einen eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklären, dass sie neben eine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bahnhofsmission

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Tätigkeitsbereich von Bahnhofsmissionen umfasst auch Pflege- und Betreuungsleistungen, die im Rahmen des § 3 Nr 26 EStG begünstigt sind. Der begünstigte Teil der Leistungen (vgl > R 3.26 Abs 7 Satz 1 LStR) entspricht in Höhe von pauschal 60 % dem Gesamttätigkeitsbereich einer Bahnhofsmission. Aufwandsentschädigungen nebenberuflicher Helfer in B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hafenarbeiter

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Im Fall von in einem Hafengebiet arbeitenden Personen findet sich Rechtsprechung vor allem zur Frage, ob diese (normalerweise) einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit nachgehen. Soweit Entscheidungen zur Rechtslage vor 2014 ergangen sind, scheinen diese uE auf die heutige Situation nicht direkt übertragbar. Genannt werden können: > Einsatzwec...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Handelsvertreter

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Gesetzliche Regelungen in den §§ 84–92c HGB. Demnach sind Handelsvertreter gemäß § 84 Abs 1 Satz 1 HGB wesensmäßig selbständig Gewerbetreibende, die damit betraut sind, für andere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen abzuschließen. Zum Vertreter als > Arbeitnehmer vgl > Agenten und > Versicherungsvertreter. Wechselseitige so bezei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern

Rz. 248 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Haften mehrere Personen nebeneinander als Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbehalt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Vollamortisation durch Auswärtstätigkeiten

Rz. 31 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Sofern der ArbG bei der Überlassung der BahnCard davon ausgehen kann, dass die Aufwendungen für die BahnCard niedriger sind als die voraussichtlich dadurch ersparten Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten des ArbN, lässt es die FinVerw aus Vereinfachungsgründen zu, dass der Sachbezug nicht versteuert wird (vgl BMF vom 15.08.2019, Rz 15, BStBl 2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Berufliche Veranlassung

Rz. 104 Das Beziehen der Zweitwohnung oder -unterkunft muss aus beruflichen Gründen erforderlich sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn dadurch die Fahrtstrecke oder Fahrzeit zur ersten Tätigkeitsstätte wesentlich verkürzt wird. Aus Vereinfachungsgründen kann von einer beruflichen Veranlassung des Beziehens der Zweitwohnung oder -unterkunft ausgegangen werden, wenn die kü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Begrenzte Berücksichtigung von Unterkunftskosten bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte im Inland

Rz. 123 Bei einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte im Inland, die nicht erste Tätigkeitsstätte ist, können nach Ablauf von 48 Monaten die tatsächlich entstehenden Unterkunftskosten höchstens noch bis zur Höhe von 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Das gilt auch für Hotelübernach...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Notwendige Mehraufwendungen

Rz. 119 Es ist lediglich die berufliche Veranlassung zu prüfen, nicht aber die Angemessenheit der Unterkunft (bestimmte Hotelkategorie oder Größe der Unterkunft). Die Anerkennung von Unterkunftskosten bei einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit erfordert, dass noch eine andere Wohnung besteht, für die dem Arbeitnehmer Aufwendungen entstehen, weil er dort seinen Lebensmittelpu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen

Leitsatz 1. Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können. 2. Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begrenzte steuerliche Berücksichtigung von Bewirtungskosten in Spielhallen

Leitsatz Stellt eine Spielhalle ihren Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung, so liegt darin eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, deren Kosten nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nur zu 70% den Gewinn mindern. Sachverhalt Die Steuerpflichtige betreibt mehrere Spielhallen. Um ihren Besuchern den Aufenthalt in den Spielhallen angenehm zu gestalten und die Spielzeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zwingende Korrespondenz zwischen § 3 Nr 2 EStG und § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG?

Rn. 79 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG steuerbare, aber nach § 3 Nr 2 EStG steuerfreie Leistungen erfasst. Er könnte aber auch nicht steuerbare Leistungen dem Progressionsvorbehalt unterwerfen (BFH BStBl II 1988, 674; 1996, 201). Es besteht also keine zwingende Korrespondenz zwischen der Steuerfreiheit nach § 3 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Das Verhältnis zu § 15 Abs 4 EStG und § 15a EStG

Rn. 33 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Verlustbeschränkungen durch § 15 Abs 4 EStG und § 15a EStG können wie § 2a Abs 1, 2 EStG den negativen Progressionsvorbehalt ausschließen oder einschränken (glA Heinicke in Schmidt, § 32b EStG Rz 40).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Einschränkungen des Zu- und Abflussprinzips bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG durch § 32b Abs 2 S 1 Buchst c EStG

Rn. 126a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Um Gestaltungen, die für unterschiedlich hohe inländische Einkünfte in verschiedenen VZ die Wirkungsweise des negativen und positiven Progressionsvorbehalts konträr zu nutzen (sog Gold-(finger-)fälle, s BFH BStBl II 2017, 456; FG BdW 5 V 3277/12, DStRE 2013, 1473, rkr; Salzmann, DStR 2015, 1725; Schulte-Frohlinde, BB 2015, 287; Dissars in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ArbN-Pauschbetrag beim Progressionsvorbehalt iF des § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG (§ 32b Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rn. 124e Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 1 Nr 19 b, Art 20 Abs 6 JStG 2007 (v. 20.12.2006, BGBl I 2006, 2878) ordnet seit VZ 2007 an, dass in den Fällen des § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG der ArbN-Pauschbetrag abzuziehen ist, soweit er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus § 19 EStG abziehbar ist. Somit ist der ArbN-Pauschbetrag also auch bei anderen Einkünften (etwa auch solch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ArbN-Pauschbetrag beim Progressionsvorbehalt iF des § 32b Abs 1 Nr 1 EStG (§ 32b Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 124d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Bei der Einbeziehung der Ersatzleistungen nach § 32b Abs 1 Nr 1 EStG wird von deren Summe der ArbN-Pauschbetrag (EUR 1 000, bis VZ 2010 EUR 920, s § 9a S 1 Nr 1 EStG) nur insoweit abgezogen, als er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar ist (weil der ArbN-Pauschbetrag sonst ggf doppelt abgezogen we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) In den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG oder § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG nicht der deutschen ESt/einem Steuerabzug unterliegende Einkünfte

Rn. 75m Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Ausführungen unter s Rn 75l gelten entsprechend.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis ArbN-Pauschbetrag und WK-Abzug iF des § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG (§ 32b Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 125 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 1 Nr 19 Buchst b, Art 20 Abs 6 JStG 2007 (v 20.12.2006, BGBl I 2006, 2878) ordnet seit VZ 2007 an, dass in den Fällen des § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG nur noch solche WK abziehbar sind, die insgesamt (dh Summe der WK zu inländischen und ausländischen Einkünften inkl § 19 EStG) den ArbN-Pauschbetrag übersteigen (BT-Drucks 16/2712, 54). Rn. 12...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abruf- und Verarbeitungsbefugnis des nach § 32b Abs 4 EStG zuständigen FA (§ 32b Abs 5 EStG nF)

Rn. 166 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 5 EStG nF regelt, welche Befugnisse die nach Abs 4 zuständige FinBeh bezüglich der nach Abs 3 übermittelten Daten hat: Fall 1: Das Betriebsstätten-FA oÄ (s Rn 165) darf die Daten beim für den Leistungsempfänger zuständigen (§ 19 AO) FA abrufen (da diesem FA die Daten nach § 32b Abs 3 S 1 EStG nF übermittelt wurden). Fall 2: Das Betr...mehr