Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Rechnung

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 1 Hintergrund

Im Rahmen der ViDA[1]-Initiative der EU-Kommission ist die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das u. a. die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll. Nach dem bisherigen Zeitplan[2] sollten die Änderungen 2028 in Kraft treten, der aktuelle Kompromissvorschlag sieht eine Verschiebung auf den 1.7.2030 vor. In Vorbereitung auf die Neuerungen ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.2 Ab wann gilt die Verpflichtung?

Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n. F.)[1] für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Diese sind in der vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesfassung nochmals etwas großzügiger als im ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.3 Was gilt für Rechnungsempfänger?

Die neue E-Rechnungspflicht gilt wie dargestellt grundsätzlich ab 1.1.2025. Unabhängig davon, ob ein inländisches Unternehmen als Rechnungsaussteller elektronische Rechnungen entsprechend den neuen Anforderungen im strukturierten Format ausstellt (und demnach die o.g. Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt), müssen inländische unternehmerische Rechnungsempfänger also be...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / Zusammenfassung

Überblick Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) enthalten. Das BMF hat am 15.10.2024 ein Einführungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen zur E-Rechnung.mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.1 Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung im o.g. Sinne auszustellen, betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (B2B). Zudem müssen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland[1] ansässig sein. Hinweis Ansässigkeit im Inland erfordert Sitz, Geschäftsleitung oder eine (am betreffenden Umsatz beteiligte) umsatzsteuerrechtliche Betriebsstätte im Inland; exis...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 3 Rechnungsberichtigung

Eine ausgestellte E-Rechnung kann vom Rechnungsaussteller berichtigt werden. Da für die Berichtigung die gleichen Anforderungen wie in § 14 UStG gelten, muss die Berichtigung einer E-Rechnung ebenfalls in der für diese vorgeschriebenen Form (unter Verwendung des entsprechenden Rechnungstyps) erfolgen. Es reicht nicht aus, wenn die fehlenden oder unzutreffenden Angaben in ein...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 5 Aufbewahrung

Die Ausführungen des BMF zur Aufbewahrung von E-Rechnungen fallen im Einführungsschreiben v. 15.10.2024 recht knapp aus (Tz. 60, 61): Der strukturierte Teil einer E-Rechnung muss danach in seiner ursprünglichen Form und unveränderbar aufbewahrt werden. Das Gleiche gilt für Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (z. B. Buchungsvermerke), und in einem zusät...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.5 Ausnahmen von der Verpflichtung

Nicht in jedem Fall ist eine E-Rechnung im o.g. Sinne verpflichtend. So können z.B. Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) weiterhin als "sonstige Rechnungen" im o.g. Sinne übermittelt werden, also z.B. in Papierform. Gleiches gilt für Fahrausweise (§ 34 UStDV). Beide können aber auch als E-Rechnung ausgestellt und übermittelt werden, wenn der Empfänger zustimmt (formlos, ggf. ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 6 Ausblick

An der elektronischen Rechnungstellung führt kein Weg vorbei, zumal die Effizienzvorteile der automatischen Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten auf der Hand liegen. Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen in diesem Sinne bereits verpflichtend und auch im privaten Sektor erwarten immer mehr Unternehmen von ihren Geschäftspartnern, dass diese in der ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 4 Vorsteuerabzug

Die Finanzverwaltung äußert sich in ihrem Einführungsschreiben v. 15.10.2024 auch zum Vorsteuerabzug (Tz. 55-59): In Fällen, wo eine E-Rechnung verpflichtend ist, erfüllt auch nur diese die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung. Eine sonstige Rechnung (z. B. durch Kassensystem erzeugte Rechnung) berechtigt danach dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug. Sie kann abe...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2 Was ändert sich?

Hinweis Der Bundestag hatte das Wachstumschancengesetz am 17.11.2023 in 2./3. Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hatte zu dem Gesetz am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen den finalen Stand in Form des Vermittlungsergebnisses vom 21.2.2024, dem der Bundestag am 23.2.2024 und der Bundesrat am 22.3.2024 zugestimmt hab...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 3.2 Ausnahmen: Wann keine elektronische Rechnung ausgestellt werden muss

Für Sondergruppen von Rechnungen wie Kleinbetragsrechnungen [1] oder Fahrausweise [2] gilt eine Ausnahme von der Pflicht zur Ausstellung einer "elektronischen Rechnung" nach neuer Definition. Gleiches gilt für bestimmte, nämlich nach § 4 Nr. 8 bis Nr. 29 UStG, umsatzsteuerfreie Umsätze. Damit entfällt z. B. für umsatzsteuerfreie Vermietungen[3] zwischen inländischen Unternehmer...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 3 Neuregelung für Leistungen ab 1.1.2025: Elektronische Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern

Durch das sog. "Wachstumschancengesetz"[1] wurde die elektronische Rechnung für Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern, wenn der Leistungsempfänger die Leistung für sein Unternehmen empfängt, zwingend eingeführt.[2] Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Erteilung einer elektronischen Rechnung ist daher nicht erforderlich. Dagegen gilt die neue Pflicht zur Er...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.2 Elektronische Rechnung

Rechnungen sind momentan noch grundsätzlich schriftlich, d. h. auf Papier, zu erteilen. Stimmt der Leistungsempfänger zu, kann die Rechnung auch elektronisch übermittelt werden.[1] Dabei gelten als Rechnungen in Papierform: Rechnungen auf Papier, Rechnungen aus Standard-Fax und als elektronische Rechnungen: Rechnungen über Datenaustausch (EDI), E-Mails, als E-Mail-Anhang übersa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Wie richtig faktu... / 3.3 Zeitliche Anwendung

Zeitlich ist die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung mit den genannten Voraussetzungen grundsätzlich ab 1.1.2025 vorgeschrieben. Genauer gesagt gilt die Regelung für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze. D.h. wenn im Januar 2025 eine Rechnung für eine Lieferung im Dezember 2024 ausgestellt wird, gilt die Verpflichtung für die "neue" elektronische Rechnung noch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Wie richtig faktu... / 3.1 Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit

Wie bisher auch muss die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnung gewährleistet sein, wobei "Lesbarkeit" hier bedeutet, dass die XML-Datei maschinell auswertbar sein muss.[1] Hinweis Übermittlung einer menschenlesbaren Version nicht nötig Eine zusätzliche Übermittlung eines menschenlesbaren Dokuments neben dem maschin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Elektronische Rechnung (E-Rechnung)

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Beitrag aus Steuer Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Steuer Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (dies ist der 31.7.2025 für die Veranlagung 2024 [2]). Sow...mehr

Beitrag aus Steuer Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.2 Kleinunternehmerbesteuerung

In den Zeilen 20 und 21 sind Angaben zur Kleinunternehmerbesteuerung[1] einzutragen. Angaben sind aber nur dann zu machen, wenn die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft vorliegen. Wichtig Abgabeverpflichtung beachten Bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2024 waren auch Kleinunternehmer grundsätzlich verpflichtet, Voranmeldungen (soweit nicht von der Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Aktuelle Rechtsentwicklungen

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Beitrag aus Steuer Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2024 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2024 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2024 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Rechnungspflicht ab dem 1.1.2025 – Das müssen Verwalter jetzt wissen!

Auch 2025 bleiben Verwalter nicht vor Veränderungen im Arbeitsalltag verschont, die es gilt, möglichst zeitnah und gesetzeskonform umzusetzen. Denn die elektronische Rechnungsstellung – kurz E-Rechnung – wird ab dem 1.1.2025 im B2B-Bereich (Business-to-Business) verpflichtend. Außerdem müssen leistende Unternehmer sowie Leistungsempfänger im Inland (bzw. Gebiet nach § 1 Abs. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, beweg... / 8 Besonderheiten bei Rechnungsstellung ab 1.1.2025

Durch das Wachstumschancengesetz[1] hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (e-Rechnung) beschlossen. Diese Pflicht gilt für alle Umsätze, die ein inländischer Unternehmer mit einem anderen inländischen Unternehmer tätigt. In einer ersten Phase vom 1.1.2025 bis 31.12.2026 kann jeder Unternehmer wählen, ob er eine E-Rechnung oder eine sonsti...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, Gebra... / 6 Besonderheiten bei Rechnungsstellung ab 1.1.2025

Durch das Wachstumschancengesetz[1] hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (e-Rechnung) beschlossen. Diese Pflicht gilt für alle Umsätze, die ein inländischer Unternehmer mit einem anderen inländischen Unternehmer tätigt. In einer ersten Phase vom 1.1.2025 bis 31.12.2026 kann jeder Unternehmer wählen ob er eine E-Rechnung oder eine sonstig...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, Gesam... / 7 Besonderheiten bei Rechnungsstellung ab 1.1.2025

Durch das Wachstumschancengesetz[1] hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (e-Rechnung) beschlossen. Diese Pflicht gilt für alle Umsätze, die ein inländischer Unternehmer mit einem anderen inländischen Unternehmer tätigt. In einer ersten Phase vom 1.1.2025 bis 31.12.2026 kann jeder Unternehmer wählen, ob er eine E-Rechnung oder eine sonsti...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, Antiq... / 6 Besonderheiten bei Rechnungsstellung ab 1.1.2025

Durch das Wachstumschancengesetz[1] hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (e-Rechnung) beschlossen. Diese Pflicht gilt für alle Umsätze die ein inländischer Unternehmer mit einem anderen inländischen Unternehmer tätigt. In einer ersten Phase vom 101.2025 bis 31.12.2026 kann jeder Unternehmer wählen ob er eine E-Rechnung oder eine sonstige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Luxemburg / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Abgesehen von den Fällen, in denen obligatorisch eine Rechnung zu erteilen ist (Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer und juristische Personen, Versandhandel, Lieferungen neuer Fahrzeuge und Anzahlungen) muss jeder Unternehmer mit Ausnahme der Unternehmer, die nur unecht steuerfreie (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende) Umsätze tätigen, Kleinunternehmer, pauschal...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Die Rechnung muss mit einer Signatur versehen ist, die den Erfordernissen des § 2 Z 3 lit a bis d Signaturgesetz entspricht und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdiensteanbieters im Sinne des Signaturgesetzes beruht. Unternehmer, die Lieferungen und sonstige Leistungen an Einrichtungen des Bundes erbringen, dürfen ab 1.1.2014 nur noch strukturierte elektronische Rech...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Allgemeine Informationen zur Rechnungserteilung finden sich in den guidelines des National Tax Board Nr. 1731/40/2003. Sie können von der website www.vero.fi abgerufen werden. Unternehmer müssen immer Rechnungen ausstellen, wenn sie Leistungen an einen anderen Unternehmer oder eine nicht steuerpflichtige juristische Person erbringen. Das gilt auch für steuerfreie Leistungen ...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen können in Papierform oder, sofern der Empfänger damit einverstanden ist, auf elektronischem Wege übermittelt werden. Elektronisch übermittelte Rechnungen werden unter der Voraussetzung als Rechnungen akzeptiert, dass die Echtheit ihrer Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet werden, entweder durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.41 § 27 Abs. 38 UStG: Abweichende Anwendung der neuen Rechnungsregelung in § 14 Abs. 1 und 2 UStG

Rz. 128 Mit dem Wachstumschancengestz vom 27.3.2024[1] ist u. a. eine neue Regelung zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung bei Leistungen zwischen Unternehmern geschaffen worden. In dem neuen § 27 Abs. 38 UStG findet sich hierzu eine stufenweise Übergangsregelung. Nach dem zum 1.1.2025 geltenden § 27 Abs. 38 UStG kann abweichend von § 14 Abs. 1 und 2 UStG eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 27b UStG beinhaltet einen nicht mehr ganz neuen aber nachträglich eingefügten besonderen Bestandteil des deutschen Umsatzsteuergesetzes, was unschwer aus der Buchstabennummerierung erkennbar ist. Die Regelung wurde durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG eingefügt[1], sie ist zum 1.1.2002 in Kraft getreten und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.19 § 27 Abs. 18 UStG: Erstmalige Anwendung des § 14 Abs. 1 und Abs. 3 UStG

Rz. 82 Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] wurde u. a. eine Neuregelung (Erweiterung) der Möglichkeiten zur elektronischen Rechnungsstellung in § 14 UStG [2] getroffen; dies war aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 217ff. (233) MwStSystRL erforderlich geworden. Bei Einführung der Regelung bedurfte es einer Übergangsregelung, welche Inhalt des damals neu eing...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Vor allem die zahlreichen Änderungen, welche das UStG seit dem Jahr 1980 erfahren hat, machten regelmäßig spezielle Übergangsregelungen nötig, die jeweils gesetzestechnisch in § 27 UStG eingefügt wurden. Diese Regelung besteht deshalb seit dem 1.4.2025 aus einem "Sammelsurium" von in 42 Absätzen (Rz. 1) abgedruckten Einzelregelungen, mit unterschiedlichen Geltungszeitp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Umfang der Prüfungsrechte und die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen nach § 27b Abs. 2 UStG

Rz. 81 Nach § 27b Abs. 2 UStG haben die von einer Umsatzsteuer-Nachschau betroffenen Personen dem Amtsträger auf dessen Verlangen: Zitat Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Umsatzsteuer-Nachschau unterliegenden Sachverhalte vorzulegen, ihnen die Sichtung elektronischer Daten und Rechnungen sowie dazu die Inbetriebnahme elektronischer Datenv...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 3.1 Digitale Ausgangsrechnungen für die Kunden

Eine immer weitere Verbreitung finden die digitalen Schnittstellen, über die Ausgangsrechnungen an die Kunden geschickt werden. Das Unternehmen spart dadurch den Druck der analogen Rechnungen und deren Versand. Die Rechnung ist schneller beim Kunden und wird dadurch eventuell auch schneller bezahlt. Das Einsparpotenzial bzgl. den Kosten auch in der Buchhaltung ist groß, vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht von Rechnungsdoppeln (§ 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 120 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG genannten Fällen, auch i. V. m. S. 4 dieser Regelung, ein dort bezeichnetes Doppel oder eine dort bezeichnete Rechnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird. Die diesen Tatbestand ausfüllende Vorschrift des § 14b Abs. 1 UStG hat folgenden Wor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 1.4 Qualität der Daten in den Schnittstellen sichern

Über digitale Schnittstellen verschickt die Buchhaltung Daten an Partner innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Gleichzeitig erhält sie von diesen digitale Daten, die ebenso digital in der Buchhaltung weiterverarbeitet werden. Die Qualität der Arbeitsergebnisse in der Buchhaltung basiert auf der Qualität der hier eingesetzten Daten. Damit bestimmt der Partner, wie exakt u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunio...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ChatGPT in der Steuerkanzle... / 7 Prompt Engineering

Was gute Prompts ausmacht und welche konkreten Anwendungsfälle mit Steuerbezug es gibt, erklärt Ihnen Steuerberater Sebastian Pollmanns. Video: Prompt Engineering_ Was gute Prompts ausmacht und konkrete Anwendungsfalle mit Steuerbezug mit StB Sebastian Pollmanns Hier die Beispielprompts aus den Videos: Agiere als Steuerfachangestellter: Schreibe eine E-Mail an einen Mandanten u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Rechnung: Umsetzung zeitn... / 2 Was ist eine E-Rechnung und was nicht?

Eine wichtige Änderung findet sich bereits in den Begriffsdefinitionen. Unterschieden wird künftig zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes definiert eine E-Rechnung wie folgt: "Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfa...mehr

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E-Rechnung: Umsetzung zeitn... / 4 Mit der E-Rechnung Vorteile nutzen

Die Umsetzung der E-Rechnung wird in vielen Unternehmen aktuell v. a. aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung vorangetrieben. Doch tatsächlich spielt sie grundsätzlich eine große Rolle für die digitale Transformation der Finanzabteilung. Es handelt sich also nicht nur um die Erfüllung einer lästigen Pflicht. Unternehmen können von zahlreichen Vorteilen profitieren: Mit E-Rechn...mehr

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E-Rechnung: Umsetzung zeitn... / 3 Übergangsregelungen für die Einführung der E-Rechnung

Die Umstellung der Rechnungsstellungsprozesse ist in Unternehmen mit erheblichem Aufwand verbunden. Umso wichtiger ist es, folgende Übergangsfristen für die Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu kennen: Ab dem 1.1.2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich dazu imstande sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Bis zum 31.12.2026 können Unternehmen für Umsätze, die in den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Rechnung: Umsetzung zeitn... / Zusammenfassung

Überblick Unternehmen müssen sich auf die Umsetzung der elektronischen Rechnung einstellen: Im Business-to-Business-Bereich (B2B) werden die sog. E-Rechnungen ab 1.1.2025 zur Pflicht. Unternehmen müssen dann also, wenn eine Rechnung an ein anderes Unternehmen gestellt wird, bestimmte Formatanforderungen erfüllen. Dies gilt auch für den Erhalt von Rechnungen. Die Rechnungsein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Rechnung: Umsetzung zeitnah bewältigen

Zusammenfassung Überblick Unternehmen müssen sich auf die Umsetzung der elektronischen Rechnung einstellen: Im Business-to-Business-Bereich (B2B) werden die sog. E-Rechnungen ab 1.1.2025 zur Pflicht. Unternehmen müssen dann also, wenn eine Rechnung an ein anderes Unternehmen gestellt wird, bestimmte Formatanforderungen erfüllen. Dies gilt auch für den Erhalt von Rechnungen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Rechnung: Umsetzung zeitn... / 1 Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Bisher können Unternehmen noch frei wählen, in welcher Form sie Rechnungen stellen. Die Optionen umfassen bspw. die klassische Papierrechnung oder auch die Rechnung als PDF. Mit dem sog. Wachstumschancengesetz[1] hat die Bundesregierung eine weitreichende Neuregelung getroffen: Ab 1.1.2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich Rechnungen zwingend elektronisch erstellen. Es werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Rechnung: Umsetzung zeitn... / 5 Was Unternehmen jetzt tun müssen

Unternehmen müssen sich damit auseinandersetzen, wie Rechnungen künftig empfangen, erstellt und übermittelt werden können. Die Nutzung von Softwareunterstützung ist hierbei unerlässlich. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Softwareanbieter die zulässigen Rechnungsformate anbietet und die Anforderungen der GoBD erfüllt. Bei der Auswahl einer geeigneten Softwarelösun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 6 Kontrolle elektronischer Rechnungen

Elektronische Rechnungen werden nur dann ordnungsgemäß übermittelt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind.[1] Die Echtheit der Herkunft ist sichergestellt, wenn die Identität des Rechnungsausstellers gewährleistet ist. Der Inhalt ist unversehrt, wenn die erforderlichen Inhalte einer Rechnung während de...mehr