Fachbeiträge & Kommentare zu Elternzeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 5.4 Zuschuss

Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn der monatliche Nettoverdienst 390 EUR übersteigt. Er ermittelt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld von 13 EUR und dem tatsächlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Dabei wird der Nettoverdienst der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einer Frau ist unzulässig während ihrer Schwangerschaft (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG), bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG), bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.6 Elternzeit und Elterngeld

Der Staat gewährt für die Betreuung und Erziehung von Kindern Elterngeld . Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[1] Nach § 1 Abs. 6 BEEG übt der Antragsteller keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder: 30...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.8 Verhältnis Elterngeld/Elternzeit

Rz. 51 Jeder Berechtigte i. S. d. § 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld. Es wird unabhängig vom Einkommensverlust i. H. v. 300 EUR monatlich gezahlt (§ 2 Abs. 5 BEEG). Auch arbeitslose erwerbsfähige Personen oder nicht erwerbstätige Personen können daher Basiselterngeld beantragen. Die Geltendmachung von Elternzeit ist keine Voraussetzung des Anspruchs auf Elterngeld oder gar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 3 Elternzeit

Kürzung des Urlaubsanspruchs Im Gegensatz zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ausdrücklich Regelungen zur Kürzung des Urlaubsanspruchs vor. Gemäß § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den bezahlten Erholungsurlaub, der der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (1. BEEGÄndG) v. 17.1.2009[2] ist die Vorschrift zum 24.1.2009 in Abs. 2 geändert und um Abs. 3 ergänzt worden. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In gewissen Sonderfällen sind jedoch spezielle Regelungen zu berücksichtigen, etwa während der Elternzeit, der Pflegezeit oder im Streikfall. Infographic Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 2 Schwangerschaft und Mutterschutz

Die Wahrung der gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG führt zwangsläufig zu Zeiten, in denen die Arbeitnehmerinnen nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Das kann auch bei individuellen Beschäftigungsverboten nach § 16 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG der Fall sein. Diese Fehlzeiten dürfen auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet werden oder zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 3 § 7 regelt die formellen, zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen der Antragstellung. Zweck des § 7 Abs. 1 ist es, die Auszahlung von Elterngeld in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Grund der Leistung sicherzustellen.[1] Aufgrund ihrer zeitlich begrenzten Rückwirkung (§ 7 Abs. 1 Satz 2) ist die Antragstellung eine Anspruchsvoraussetzung für das Entstehen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 4 Pflegezeit

Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] zum Pflegezeitgesetz soll "die Pflegezeit in Anlehnung an die Regelungen über die Inanspruchnahme von Elternzeit" ausgestaltet werden. In Anlehnung an § 17 BEEG erfolgte eine Regelung in § 4 Abs. 4 PflegeZG. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der voll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Arbeitsaufgabe

Rz. 5 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III liegt ein versicherungswidriges Verhalten des Arbeitslosen vor, wenn dieser das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Hierbei kann es sich nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Antragstellung – allgemein

Rz. 4 Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist das Elterngeld (ggf. Plus) schriftlich zu beantragen. Nach dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs ist Elterngeld eine Sozialleistung i. S. d. SGB (§ 25 Abs. 2 Satz 2 SGB I). Für den Bereich des SGB wird der "Antrag" wie folgt definiert: Ein Antrag ist eine einseitige, auslegbare und empfangsbedürftige Willenserklärung (§§ 133, 157 BGB) des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.8 Mutterschutz, Elternzeit und Kürzung des Urlaubs

BAG, Urteil v. 16.4.2024, 9 AZR 165/23 Das BAG hat noch einmal klargestellt, dass der Arbeitgeber, der während der Elternzeit den der Arbeitnehmerin zustehenden Urlaub nicht kürzt, diesen nach Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten hat. Die Arbeitnehmerin war vom 24.8.2015 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Geburt zweier Kinder sowohl in den Mutterschutzf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.2 Änderung des BEEG

Neben einer Reihe von Änderungen bezüglich der Regelungen über das Elterngeld werden auch arbeitsrechtliche Regelungen des BEEG geändert, indem das Gesetz zukünftig anstelle der Schriftform lediglich die Textform von Erklärungen verlangt. Die Neuregelungen gelten jedoch nach § 28 Abs. 1b BEEG nur für Kinder, die nach dem 30.4.2025 geboren werden. Das führt dazu, dass für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2025 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Minijobgrenze. Auch die am 31.3.2025 fällige Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ändert sich. Eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Änderungen bringt zudem das 4. Bürokratieentlastungsgesetz mit sich, das überwiegend am 1.1.2025...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.7 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 – Vertretung eines anderen Arbeitnehmers

Eine spezielle Untergruppe des vorübergehenden personellen Mehrbedarfs[1] stellen die sog. Vertretungsfälle dar. Hierin mag auch der Grund dafür liegen, dass der Gesetzgeber diese Untergruppe gesondert in den Katalog der Regelbeispiele des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG aufgenommen hat. Der Unterschied liegt darin, dass anders als z. B. bei Betriebsumstellungen, der Erledigung ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich stehen bei der Arbeitsplatzteilung jedem Vertragspartner die allgemeinen Kündigungsrechte und -beschränkungen zu, die auch in einem "normalen" Arbeitsverhältnis gelten. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch gelegentlich die Frage, was mit den übrigen Arbeitnehmern passiert, wenn ein Arbeitsplatzpartner kündigt oder er diesem kündigen muss. § 13 Abs. 2 TzBfG gew...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.4.6 Work-Life-Balance

Weitere wichtige Stellschrauben für die Unternehmensbindung sind Angebote zur Unterstützung der Work-Life-Balance. Solche Programme sind ein wichtiges Signal an den Mitarbeiter, denn sie entlasten ihn nicht nur bei dem Versuch, Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen, sondern zeigen, dass er in seinem Gesamtkontext ernst genommen wird. Ein flexibles Arbeitszeitsystem, A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 2 Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.[1] Es werden nur Person...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Muster: Bescheinigung der Elternzeit und Urlaubskürzung

Rz. 373 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.34: Bescheinigung der Elternzeit und Urlaubskürzung Sehr geehrte(r) _________________________ (Name), hiermit bestätigen wir Ihnen die Elternzeit für Ihr Kind _________________________ (Name) für den Zeitraum vom _________________________ (Datum) bis _________________________ (Datum). Gleichzeitig teilen wir ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Muster: Antrag auf Elternzeit

Rz. 372 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.33: Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte(r) _________________________ (Name), mein Kind _________________________ (Name) wurde am _________________________ (Datum) geboren. Ich werde im Anschluss an die Mutterschutzfrist/ab _________________________ (Datum) für den Zeitraum bis zur Vollendung des zweiten Lebens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / III. Dauer der Elternzeit

Rz. 62 Die Dauer der Elternzeit ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Anspruch besteht jedoch bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers kann gem. § 15 Abs. 2 S. 2 BEEG ein Anteil der Elternzeit um bis zu 24 Monate auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Jeder Elternteil kann dabei bei sein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Abweichende Regelungen für die Elternzeit für vor dem 1.9.2021 geborene Kinder

Rz. 371 Das BEEG wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert und es sind entsprechende Übergangsregelungen zu beachten. Insbesondere für Kinder, die vor dem 1.9.2021 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden, gilt das BEEG in der bis zum 31.8.2021 geltenden Fassung weiter (vgl. § 28 Abs. 1 BEEG). Dies betrifft u.a. den Umfang der Teilzeittätigkeit während d...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / V. Weitere Konsequenzen der Elternzeit

Rz. 79 Mit dem Eintritt in die Elternzeit ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Es entfällt somit die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers. Jahressonderzahlungen mit Entgeltcharakter können um die Zeiträume gekürzt werden, die die Arbeitnehmerin sich in Elternzeit befand und deshalb nicht gearbeitet hat....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit

Rz. 368 Verlangt der Arbeitnehmer Elternzeit (oder Elternzeit nur für einen Teil des Zweijahreszeitraums nach § 16 Abs. 1 S. 2 BEEG), so ist er für den entsprechenden Zeitraum (bzw. zwei Jahre) gebunden und kann die Elternzeit nur im Rahmen des § 16 Abs. 3 BEEG vorzeitig beenden oder verlängern. Auch hierbei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht,[940] das aber grundsätzlic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Anspruch auf Elternzeit

Rz. 367 Arbeitnehmer[928] können Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn sie mit ihrem Kind oder einem der anderen in § 15 Abs. 1 S. 1 BEEG genannten Kinder[929] in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Sofern ein Elternteil noch minderjährig ist oder in Vollzeit einer vor dem 18. Lebensjahr begonnenen Ausbildung nachgeht, können auch Großeltern unter den...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Rz. 65 Für die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit existieren zwei Gestaltungsmöglichkeiten: Die Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber sowie die Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber. 1. Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber Rz. 66 Der Arbeitnehmer hat für die Dauer der Elternzeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen Anspruch ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Elternzeit für nach dem 31.8.2021 geborene Kinder

aa) Anspruch auf Elternzeit Rz. 367 Arbeitnehmer[928] können Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn sie mit ihrem Kind oder einem der anderen in § 15 Abs. 1 S. 1 BEEG genannten Kinder[929] in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Sofern ein Elternteil noch minderjährig ist oder in Vollzeit einer vor dem 18. Lebensjahr begonnenen Ausbildung nachgeht, könne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Elternzeit

Rz. 366 Während der ersten Lebensjahre ihres Kindes können Arbeitnehmer Elternzeit für bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen. Während der Dauer der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis,[925] so dass die Arbeitnehmer sich um Betreuung und Erziehung eines Kindes kümmern können.[926] Um die Folgen des damit verbundenen Verdienstausfalls zu mindern, sieht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.19: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit An das _________________________ (Anschrift der zuständigen Behörde) Antrag auf Zulässigerklärung einer Kündigung Mitarbeiterin: Frau _________________________ Wir beantragen, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unserer Mitarbeiterin F...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit

A. Mutterschutz Rz. 1 Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gem. § 1 Abs. 2 MuSchG für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es ist somit auf Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte in demselben Maße anwendbar wie auf Vollzeitbeschäftigte. Die werdende teilzeitbeschäftigte Mutter hat somit dieselben Rechte wie eine vollzeitbeschäftigte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Urlaub und Elternzeit

Rz. 1520 Für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG).[3591] Dabei muss er den Gleichbehandlungsgrundsatz wahren. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hat sich der Urlaubsanspruch bereits in einen Abgeltungsanspruch gewandelt, so dass dann eine Kürzung wegen der Elte...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / B. Elternzeit

I. Anspruchsvoraussetzungen Rz. 60 Gem. § 15 BEEG haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen auf Elterngeld nach § 1 Abs. 3 oder 4 BEEG erfüllen, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen un...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / IV. Elternzeit, Pflegezeit, Familienpflegezeit

1. Elternzeit Rz. 366 Während der ersten Lebensjahre ihres Kindes können Arbeitnehmer Elternzeit für bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen. Während der Dauer der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis,[925] so dass die Arbeitnehmer sich um Betreuung und Erziehung eines Kindes kümmern können.[926] Um die Folgen des damit verbundenen Verdienstausfalls zu m...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber

Rz. 66 Der Arbeitnehmer hat für die Dauer der Elternzeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeitarbeit). Der Umfang darf dabei minimal 15 Stunden und maximal 32 Stunden betragen. Unberührt bleibt das Recht des Arbeitnehmers, eine bereits vor Inanspruchnahme der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit zu u...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 3. Ende der Teilzeitarbeit

Rz. 76 Die Teilzeitarbeit durch Reduzierung der Arbeitszeit bei dem alten Arbeitgeber endet mit Beendigung der Elternzeit qua lege. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 4 BEEG ("während der Elternzeit") und bei parteiangemessener Auslegung des Teilzeitbegehrens. Nach dem Ende der Elternzeit leben die Leistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag wieder auf. Rz. 77 Die Elternzeit und da...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 1132 Auch Arbeitnehmern in Elternzeit (§ 15 BEEG) darf in der Insolvenz nach § 18 Abs. 1 BEEG während der Elternzeit nicht gekündigt werden.[2989] Bei Arbeitnehmern in Pflegezeit (§§ 2 und 3 PflegeZG) darf in der Insolvenz das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung der Pflegezeit, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung nicht ge...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 3. Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 103 Dem Arbeitnehmer steht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gem. § 19 BEEG zu. Wird die Elternzeit in mehreren Abschnitten genommen, gilt das Sonderkündigungsrecht nur für den letzten Abschnitt. Die sonstigen vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unbenommen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / II. Geltendmachung

Rz. 61 Die Elternzeit ist nach Maßgabe des § 16 BEEG bei dem Arbeitgeber geltend zu machen. Der Anspruch ist schriftlich geltend zu machen, § 16 Abs. 1 S. 1 BEEG i.V.m. § 126 BGB. Zu den weiteren Voraussetzungen und Fristen vgl. § 16 BEEG.mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 60 Gem. § 15 BEEG haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen auf Elterngeld nach § 1 Abs. 3 oder 4 BEEG erfüllen, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht sorgebere...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Kündigungsverbote

Rz. 86 Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind, genießen gem. § 18 Abs. 1 BEEG Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis vom Zeitpunkt des Zugangs des Elternzeitverlangens nach § 16 Abs. 1 BEEG und während der Dauer der Elternzeit nicht kündigen. Der früheste Zeitpunkt, zu dem das Verlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG Kündigungsschutz vermittelt, ist acht Woc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / VI. Sonderkündigungsschutz

1. Kündigungsverbote Rz. 86 Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind, genießen gem. § 18 Abs. 1 BEEG Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis vom Zeitpunkt des Zugangs des Elternzeitverlangens nach § 16 Abs. 1 BEEG und während der Dauer der Elternzeit nicht kündigen. Der früheste Zeitpunkt, zu dem das Verlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG Kündigungsschutz verm...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 69 Während der Elternzeit ist es dem Arbeitnehmer grundsätzlich möglich, in ein Teilzeitarbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber einzutreten oder selbstständig zu arbeiten. Die Begründung eines solchen Arbeitsverhältnisses sowie der Selbstständigkeit bedürfen jedoch gem. § 15 Abs. 4 S. 3 BEEG der Zustimmung des Arbeitgebers. Rz. 70 Der Arbeitgeber kann gem. § 15 Ab...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / III. Finanzielle Absicherung

Rz. 21 Hinsichtlich der finanziellen Absicherung von werdenden und gewordenen Müttern ist danach zu unterscheiden, woraus sich das Beschäftigungsverbot ergibt. Rz. 22 Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutt...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Voraussetzungen, Beginn und Ende

Rz. 47 Sachlich setzt der Sonderkündigungsschutz ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis voraus. Ist ein solches nicht gegeben, so kann sich jede Partei jederzeit durch einseitige Erklärung von dem Arbeitsverhältnis lösen, ohne dass die Voraussetzungen einer Kündigung vorzuliegen brauchen.[16] a) Beginn des Kündigungsschutzes Rz. 48 Sonderkündigungsschutz genießt die Frau, sobal...mehr