Fachbeiträge & Kommentare zu Elternzeit

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / C. Verfahren

Rz. 9 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gemäß § 15 Abs. 5 BEEG (Verringerungsantrag) und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG (Verringerungsanspruch). Der Arbeitnehmer kann frühestens mit der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 16 Abs. 1 S. 1 BEEG) eine Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit während der Elternzeit (Elternteilzeit) b...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Urlaubsanspruch

Rz. 369 Während der Elternzeit wird das Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG durch die Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BEEG verdrängt.[954] Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann er diesen nach der Elternzeit im laufenden oder im Folgejahr nehmen, § 17 Abs. 2 BEEG.[955] Auch wenn die Hauptleitungsp...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / B. Antrag

Rz. 3 Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten nach § 15 Abs. 7 BEEG folgende Voraussetzungen: Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer; das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate; die vertraglich vereinbarte r...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BEEG). Für den Schwellenwert von 15 Arbeitnehmern werden Personen in Berufsbildung nicht mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte werden jedoch, da der Schwellenwert nur auf "Arbeitnehmer" abstellt, vol...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / VI. Sonderkündigungsschutz

Rz. 45 Gem. § 17 Abs. 1 MuSchG genießt eine Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sowie bei Fehlgeburten bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche Sonderkündigungsschutz. Gem. § 9 Abs. 3 MuSchG besteht die Möglichkeit, dass die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Lande...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / a) Beginn des Kündigungsschutzes

Rz. 48 Sonderkündigungsschutz genießt die Frau, sobald die Schwangerschaft besteht und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Bei Fehlgeburten besteht der Sonderkündigungsschutz bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Entscheidend ist der Zugang der Kündigungserklärung. Geht die Kündigung noch vor Beginn de...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Umfang des Kündigungsschutzes

Rz. 54 Das Kündigungsverbot erfasst alle Kündigungen: ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigungen. Rz. 55 § 9 KSchG ist ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB. Dies bedeutet, dass eine trotz Bestehens des Sonderkündigungsschutzes erklärte Kündigung rechtswidrig und unbeachtlich ist. Rz. 56 Holt der Arbeitgeber die ausnahmsweise zu erteilende Erlaubnis der für den Ar...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / b) Ende des Kündigungsschutzes

Rz. 49 Der Sonderkündigungsschutz endet mit Ablauf von vier Monaten nach der tatsächlichen Entbindung. Die Frist ist nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3 BGB zu berechnen (zu der Definition der Entbindung siehe Rdn 17). In der Konsequenz erlischt der Sonderkündigungsschutz, wenn die Schwangerschaft durch einen Schwangerschaftsabbruch endet. Entbindet die Mutter, handelt es sich...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 196 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG entsprechend für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) § 15 Abs. 7 BEEG

Rz. 345 Einen speziellen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit sieht für die Dauer der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG vor. § 15 Abs. 7 BEEG umfasst auch den Anspruch auf Neuverteilung der reduzierten Arbeitszeit.[882] Der Gesetzgeber hat bei den Neufassungen des BEEG in den vergangenen Jahren die in der Praxis zu Recht kritisierte fehlende Synchronisierung zu § 8 TzBfG nich...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / II. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 39 Nach der Ablehnung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 15 Abs. 7 S. 7 BEEG). Rz. 40 Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 Abs. 5–7 BEEG sieht nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsveränderung vor. Erst mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung als erteilt (§ 894 ZPO). Bis dahin...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Kündigung

Rz. 370 Will der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen, so hat er eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu wahren, § 19 BEEG. Dabei handelt es sich einerseits um ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers, d.h. etwaige längere Fristen sind nicht einzuhalten.[967] Andererseits muss der Arbeitnehmer diese Frist auch wahren.[968] Soll das Arbeitsv...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Anfechtung einer Betriebsratswahl

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.21: Anfechtung einer Betriebsratswahl An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Firma _________________________, vertreten durch _________________________, Antragstellerin, – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen 2. Betriebsrat der _________________________, ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Behördliche Entscheidung

Rz. 204 Die Behörde hat ihre Entscheidung gemäß Nr. 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit unverzüglich zu treffen. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 24 VwVfG. Sie kann die Zulässigkeit der Kündigung auch unter Bedingungen erklären, z.B., dass sie erst zum Ende der Elternzeit ausgesprochen wird. Im Vorfeld der Entscheidung muss ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / II. Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

Rz. 14 Nach der Entbindung dürfen Frauen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Feststellung einer Behinderung innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung bis zum Ablauf von zwölf Wochen, nicht beschäftigt werden (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Konnte in diesen Fällen die Mutter das Beschäftigungsverbot vor der Entbindung nicht vollständig ausschöpf...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / A. Mutterschutz

Rz. 1 Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gem. § 1 Abs. 2 MuSchG für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es ist somit auf Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte in demselben Maße anwendbar wie auf Vollzeitbeschäftigte. Die werdende teilzeitbeschäftigte Mutter hat somit dieselben Rechte wie eine vollzeitbeschäftigte Mutter. Rz. 2 A...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / c) Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 50 Das Kündigungsverbot setzt voraus, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Entscheidend ist, dass die Arbeitnehmerin mitteilt, dass sie bereits bei Zugang der Kündigung schwanger war oder vermutlich schwanger war. Da nämlich für das Bestehe...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / I. Beschäftigungsverbote vor der Entbindung

Rz. 7 Den Arbeitgeber trifft eine Anzahl von Beschäftigungsverboten für werdende Mütter. Ungeachtet der verbleibenden Frist bis zur Entbindung dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Rz. 8 In den letzten sechs Wochen vo...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / V. Stillzeit

Rz. 41 Neben den dargestellten Beschäftigungsverboten, die gleichermaßen für teilzeitbeschäftigte wie für vollzeitbeschäftigte Frauen gelten, sieht das Gesetz vor, dass stillenden Müttern auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde frei zu geben ist. Bei einer zusammenhängenden Arbeit...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Antrag

Rz. 206 Die Mindestanforderungen und Formvorschriften für den Antrag nach § 18 Abs. 1 BEEG sind in Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit festgelegt worden. Der Antrag zur Zulässigkeitserklärung der Kündigung muss vom Arbeitgeber bei der für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Behörde schriftlich oder zu Protokoll...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 69 Die Vertretung ist ein anerkannter Befristungsgrund.[231] Vertretung ist der vorübergehende Ersatz für den zeitweiligen Ausfall eines Stammarbeitnehmers (z.B. wegen Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Beurlaubung, Wehr- oder Zivildienst, Abordnung ins Ausland, Freistellung von BR-/PR-Mitgliedern).[232] Ein "anderer Arbeitnehmer" kann auch ein Beamter sein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Muster: Vertretung (Doppelbefristung)

Rz. 80 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.12: Vertretung (Doppelbefristung) Das Arbeitsverhältnis wird befristet ab dem _________________________ für die Dauer der (z.B. krankheitsbedingten Abwesenheit) von Herrn/Frau _________________________ geschlossen, längstens jedoch für ein Jahr. Bei Rückkehr von Herrn/Frau _________________________ vor Ablauf...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 55 § 8 TzBfG, § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX, § 3 PflegeZG und z.B. § 11 TVöD enthalten Anspruchsgrundlagen für Teilzeitbeschäftigung. § 15 BEEG steht in keinem Ausschließlichkeitsverhältnis zu diesen Anspruchsgrundlagen, d.h. ein nach § 15 BEEG Anspruchsberechtigter kann stattdessen einen Anspruch gemäß § 8 TzBfG geltend machen.[78] Die Anspruchsgrundlagen können aber nicht b...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Anforderungen an den Verfügungsgrund

Rz. 242 Typischer Gegenstand der vorgeblichen Eilbedürftigkeit ist die Notwendigkeit der Kinderbetreuung. Auch diesbezüglich gibt es mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung. Rz. 243 Grundsätzlich soll die Notwendigkeit der Kinderbetreuung ein wesentlicher Grund sein, der auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigt. Während in einigen Fällen offenbar der bloße ...mehr

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§ 21 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 70 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 71 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß wurde eine Tarifbestimmung, die wi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (b) Muster: Vertretung (Zweckbefristung)

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.11: Vertretung (Zweckbefristung) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ befristet zur Vertretung (z.B. während der Elternzeit) von Herrn/Frau _________________________ als _________________________ beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ende der (z.B. Elternzeit von Herrn/Frau __________...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Schwellenwert, § 8 Abs. 7 TzBfG

Rz. 9 Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit existiert nach § 8 Abs. 7 TzBfG nur dann, wenn der Arbeitgeber ungeachtet der Anzahl der Personen in Berufsausbildung i.d.R. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Rz. 10 Der gesetzliche Bezug auf den Arbeitgeber impliziert einen Unternehmensbezug des Schwellenwertes.[18] Daher ist nicht auf die Größe des Betriebes abzustelle...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / IV. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 56 Die Vereinbarung und der Einsatz von Beschäftigten in Teilzeit während der Elternzeit, die vor der Elternzeit vollzeitbeschäftigt waren, ist gemäß §§ 99, 100 BetrVG mitbestimmungspflichtig.[82] Das hat das BAG für die früher geltende Rechtslage zum BErzGG bereits entschieden und hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG gesehen.[83] Bez...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Urlaubsanspruch

Rz. 380 Wie auch bei der Elternzeit (s. hierzu Rdn 369) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung nach § 3 PflegeZG um ein Zwölftel zu kürzen, § 4 Abs. 4 PflegeZG. Zur Anpassung des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit arbeitet, siehe Rdn 265 ff.mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Berechtigter Personenkreis

Rz. 31 Nach dem Wortlaut ist jeder Teilzeitarbeitnehmer berechtigt, den Anspruch nach § 9 TzBfG geltend zu machen, nach der Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG also jeder Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Mitarbeiter in Brückenteilzeit sind allerdings ausgenommen, § 9a Abs. 4 Hs. 2 TzBfG....mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / a) Organisationskonzept

Rz. 153 Die Aspekte der Organisation und des Arbeitsablaufes werden sinnvollerweise gemeinsam behandelt, da der Arbeitsablauf eine unmittelbare Folge der Organisation ist. Auszugehen ist davon, dass der Arbeitgeber eine grundsätzliche und verfassungsrechtlich garantierte Organisationsfreiheit in seinem eigenen Unternehmen hat. Unter Organisationskonzept ist das tatsächlich d...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 3. Form

Rz. 44 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG hat der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit in Textform zu erfolgen. Dies dient einer erleichterten Beweisführung. Zudem soll die Textform den Arbeitnehmer vor einer übereilten Geltendmachung einer Arbeitszeitverringerung schützen. Nach § 126b BGB erfüllt eine auf einem dauerhaften Datenträger abgegebene lesbare Erklärung, in der die Per...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Inhalt

Rz. 327 Rechtlich ist das Teilzeitverlangen ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages.[831] Es muss daher so bestimmt formuliert sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "ja" annehmen kann.[832] Beispielemehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 68 Der Arbeitgeber benötigt vorübergehenden Ersatz für einen etwa wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit ausgefallenen Arbeitnehmer.mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Zeugnisarten

Rz. 255 § 109 Abs. 1 GewO unterscheidet grundsätzlich zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen; der Arbeitnehmer hat insoweit ein Wahlrecht i.S.d. § 262 BGB. Ein qualifiziertes Zeugnis kann als End- oder als Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Mit Erteilung erlischt der Zeugnisanspruch; ggf. besteht aber ein Anspruch auf Zeugniskorrektur. Rz. 256 Ein einfaches Zeugnis...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 179 Das Arbeitsverhältnis soll für die Zeit befristet werden, während der ein Arbeitnehmer die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers während des Mutterschutzes, der Elternzeit oder einer Freistellung zur Kinderbetreuung übernimmt.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Erstmalige Geltendmachung der (teilweisen) Freistellung

Rz. 376 Will der Arbeitnehmer erstmalig von einer der soeben beschriebenen Freistellungsmöglichkeiten Gebrauch machen, so muss er unterschiedliche Fristen und Formalitäten beachten:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formulierungsbeispiel

Rz. 1523 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.88: Urlaubsklauseln (1) Hinweisschreiben des Arbeitgebers zu Beginn des Jahres Liebe/r Frau/Herr _________________________, zu Beginn des Jahres möchte ich Sie über Ihre Urlaubsansprüche in diesem Kalenderjahr informieren: Nach den für Sie geltenden Regelungen steht Ihnen in diesem Kalenderjahr ein Urlaubsansp...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / t) Temporäre Auszeit – stay on board

Rz. 828 Nach der Neuregelung in § 38 Abs. 3 GmbHG hat ein Geschäftsführer, der einem mindestens zweiköpfigen Geschäftsführungsorgan angehört, nicht aber ein Alleingeschäftsführer, das Recht, von dem jeweiligen Bestellungsorgan der Gesellschaft die Einräumung einer temporären Auszeit von seiner Organstellung durch den Widerruf seiner Bestellung als Geschäftsführer für einen b...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Behördliche Entscheidung

Rz. 181 Die Behörde kann dem Antrag auf Zulässigkeitserklärung der Kündigung "ausnahmsweise" unter der Voraussetzung zustimmen, dass es sich um einen "besonderen Fall" handelt und die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Rz. 182 Einzelne Bundesländer haben in Verwaltungsvorschriften – inhaltlich weitgehend übereinstimmend – den unbestimmten Rechtsbeg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Auswirkung von Fehl- und Ruhenszeiten

Rz. 1393 Handelt es sich bei der Sonderzahlung um einen reinen Entgeltanspruch, so teilt sie das Schicksal der übrigen Vergütung des Arbeitnehmers. So ist die Sonderzahlung etwa für Zeiten der Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschutz zu gewähren.[3200] Scheidet der Arbeitnehmer vor der vereinbarten Fälligkeit und dem definierten Bezugszeitraum der Leistung aus dem ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Wechsel zwischen den verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten

Rz. 377 Will der Arbeitnehmer zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit wechseln, so gelten andere Ankündigungsfristen als die soeben genannten: Soll eine Familienpflegezeit im Anschluss an eine Pflegezeit genommen werden, so muss sich die Familienpflegezeit unmittelbar anschließen und spätestens drei Monate vor Beginn schriftlich angekündigt werden, § 3 Abs. 3 S. 4 f. Pfle...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Sonderregelungen COVID-19-Pandemie

Rz. 379 Wurde die Pflegezeit oder Familienpflegezeit aufgrund von Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Anspruch genommen, sehen § 4a PflegeZG bzw. § 2b FPfZG teilweise abweichende Regelungen vor, u.a. zur erneuten Inanspruchnahme oder Unterbrechung zwischen verschiedenen Zeiten nach dem PflegeZG und FPfZG.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Muster: Antrag auf Pflegezeit

Rz. 381 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.35: Antrag auf Pflegezeit Sehr geehrte(r) _________________________ (Name), ich werde meine(n) _________________________ (Angehörigenverhältnis, Name) pflegen. Hierzu beantrage ich ab dem _________________________ (Datum) für den Zeitraum bis zum _________________________ (Datum) die vollständige Freistellung...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Zeitpunkt der Geltendmachung

Rz. 48 Pflegeteilzeit – also die nur teilweise pflegebedingte Freistellung von der Arbeit – kann ausschließlich zu Beginn und zusammen mit der Ankündigung der Pflegezeit angekündigt werden. Das weicht erheblich vom Elternzeitrecht ab. Allerdings ist auch der zeitliche Gesamtrahmen der Pflegezeit mit nur sechs Monaten deutlich überschaubarer als potentiell bei der Elternzeit....mehr