Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Arbeitslohn-ABC / Kleidung

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Arbeitslohn-ABC / Computer

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Arbeitslohn-ABC / Geldbußen/-strafen

Gegen Arbeitnehmer festgesetzte Geldbußen, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind nach der Rechtsprechung steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ein rechtswidriges Tun ist danach keine beachtliche Grundlage einer betriebsfunktionalen Zielsetzung.[1] Anders beurteilt der BFH jedoch die Übernahme von Geldbußen, die gegen den Arbeitgeber als Halter eines Fahrzeugs festgesetzt werde...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Parkgebühren/Parkplatz

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum/Stellplätzen am Firmensitz bzw. an der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber stellt nach Verwaltungsauffassung[1] – trotz gegenteiliger Finanzgerichtsrechtsprechung[2] – keinen Arbeitslohn dar. Ersetzt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter allerdings die Parkgebühren für öffentliche Parkplätze oder Parkhäuser für ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Diebstahl

Stehlen Beschäftigte Geld oder Sachwerte des Arbeitgebers, so entsteht regelmäßig kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Nur wenn der Arbeitgeber ausdrücklich auf die Rückzahlung verzichtet, kann dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Wird Arbeitnehmern im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Sache entwendet, kann der Arbeitgeber den Schaden erstatten. Kein steuerpf...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Rabatte

Rabatte vom eigenen Arbeitgeber sind grundsätzlich Arbeitslohn, für die regelmäßig der Rabattfreibetrag gewährt wird.[1] Bei Rabatten von Fremdfirmen kann es sich unter weiteren Voraussetzungen um Arbeitslohn von Dritten handeln. Die genaue Abgrenzung ist jedoch immer wieder umstritten.[2] Gewährt ein Arbeitgeber Arbeitnehmern eines Zulieferers die gleichen Rabatte wie seinen...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Versorgungszusage

Bei Versorgungszusagen zusätzlich oder anstelle von laufendem Gehalt kann Lohnzufluss im Zeitpunkt der Zusage fehlen. In diesen Fällen sind erst die späteren Zahlungen aus der Zusage steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Vorteil einer solchen Gestaltung liegt in der Senkung der Tarifbelastung des gegenwärtigen Einkommens und in der späteren Inanspruchnahme eines im Alter voraus...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Unfallversicherung

Steht dem Arbeitnehmer ein eigener Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft zu, handelt es sich bei den Prämienzahlungen des Arbeitgebers bereits im Zeitpunkt der Zahlung um Arbeitslohn. Beitragsteile, mit denen Unfälle auf Dienstreisen versichert sind, werden als steuerfreier Reisekostenersatz angesehen. Bei Unfallversicherungen, die nur berufliche Unfälle versichern, si...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der steuerpflichtige Arbeitslohn ergibt sich dadurch, dass von den Einnahmen aus dem Dienst-/Arbeitsverhältnis die nicht steuerbaren und die ausdrücklich steuerbef...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebshaftpflicht

Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses[1] ist kein Lohn, weil die Mitversicherung keine Gegenleistung für die Beschäftigung ist.[2] S. "Kammerbeiträge".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Firmenwagen/Dienstwagen

Die Überlassung eines Dienstwagens für private Zwecke stellt Arbeitslohn dar.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Schmiergelder

sind kein Arbeitslohn, sondern sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Krankentagegeld

Krankentagegeld, das vom Arbeitgeber weitergeleitet wird, ist unabhängig davon Arbeitslohn, ob der Arbeitgeber in die Auszahlung des Krankentagegelds eingeschaltet ist.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Belohnungen

die Arbeitgeber für besonders gute Leistungen gewähren, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. S. "Preisgelder".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kurzarbeitergeld

(Saison-)Kurzarbeitergeld bleibt steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.[1] Dadurch kann es zu Nachzahlungen bei der zwingend abzugebenden Einkommensteuererklärung kommen. Zuschüsse des Arbeitgebers zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die zeitweilige Steuerbefreiung ist ausgelaufen.[2] S. auch "Lohnersatzleistungen".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Lösegeld

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Befreiung eines als Geisel genommenen Arbeitnehmers gehören wie die übrigen Aufwendungen des Arbeitgebers für die persönliche Sicherheit der Arbeitnehmer zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und sind daher kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Auslösungen

Es handelt sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, soweit es sich nicht um steuerfreie Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder den Ersatz von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung handelt.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Stromlieferungen

Die unentgeltliche oder verbilligte Lieferung von Energie und Wasser durch Unternehmen der Energiewirtschaft an ihre Arbeitnehmer ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebliche Sozialleistungen

Betriebliche Sozialleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, können aber in betrieblichem Interesse gewährt werden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebsveranstaltungen/-ausflüge

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen bleiben bis zu einem Betrag von 110 EUR[1] je Veranstaltung steuerfrei. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bewirtungskosten

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden [1] sind kein Arbeitslohn.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / GmbH-Anteile

Überlässt eine Muttergesellschaft dem Gesellschaftergeschäftsführer einer Tochtergesellschaft verbilligt Anteile an deren Stammkapital, liegt darin regelmäßig ein geldwerter Vorteil und damit Arbeitslohn.[1] S. "Aktienüberlassung".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Unterhaltsbeitrag/Unterhaltszuschuss

Der Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG ist steuerfrei.[1] Unterhaltszuschüsse (z. B. von Beamtenanwärtern, Referendaren) in einem Ausbildungsdienstverhältnis sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Pkw-Sicherheitstraining

Bei Berufskraftfahrern wird ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers bejaht. Bei Nichtberufskraftfahrern kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Liegt bei einem Arbeitnehmer – etwa Außendienstarbeiter in den Bereichen Service, Vertrieb und Montage – ein besonderer Bezug zum Autofahren vor, stellen die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Kurs...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Durchlaufende Gelder

Sie sind kein Arbeitslohn, soweit sie der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, um sie für diesen auszugeben[1]; s. "Auslagenersatz". Die dortigen Ausführungen gelten hier entsprechend.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Entschädigung

Entschädigungen können steuerfreie Einnahmen oder steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sanierungsbeiträge

Verzichtet der Arbeitnehmer freiwillig auf Gehalt, um einen Beitrag zur wirtschaftlichen Gesundung des Arbeitgebers zu leisten, ist die Lohnsteuer nur aus dem tatsächlich zugeflossenen Betrag zu erheben.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Beitragsermäßigungen

Beitragsermäßigungen z. B. auf Versicherungsprämien an Versicherungsangestellte sind i. d. R. Arbeitslohn. Es kann die Regelung über Belegschaftsrabatte eingreifen.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Anwaltsverein

Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft von angestellten Rechtsanwälten im Deutschen Anwaltsverein ist regelmäßig nicht im weit überwiegend betrieblichen Interesse und führt zu Arbeitslohn.[1] S. "Kammerbeiträge".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kraftfahrzeuggestellung

Die Gestellung eines Dienstwagens für private Zwecke stellt Arbeitslohn dar.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sensibilisierungswoche

Die Teilnahme von Mitarbeitern an sog. Sensibilisierungswochen des Arbeitgebers ist als Zuwendung mit Entlohnungscharakter und damit als Arbeitslohn zu qualifizieren.[1] Es handelt sich um Seminare zur Vermittlung von Erkenntnissen über einen gesunden Lebensstil, die keinen Bezug zu berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben. S. "Gesundheitsförderung".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Belegschaftsrabatte

sind grundsätzlich Arbeitslohn, der aufgrund des Rabattfreibetrags teilweise unversteuert bleibt.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Werkzeuggeld

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Benutzung von dessen eigenen Werkzeugen Werkzeuggeld, gehört diese Zahlung gem. § 3 Nr. 30 EStG nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht offensichtlich übersteigt.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitnehmeranteile

zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Aufmerksamkeiten

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Arbeitslohn-ABC / Ausbildungsvergütungen

Sie sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch für Ausbildungsvergütungen, soweit diesen Unterhaltscharakter zukommt.[1] Ausbildungszuschüsse können nach § 3 Nr. 11 und § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Freifahrten/Freikarten/Freiflüge/Freitabak/Freitrunk

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Arbeitslohn-ABC / Sparzulagen

Zulagen von Arbeitnehmern nach dem VermBG gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bestechungsgelder

Einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlte Bestechungsgelder gehören, da nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst, nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie sind sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Streikgelder/Aussperrungsunterstützungen

sind nach der Rechtsprechung kein Arbeitslohn, auch keine Entschädigung in Form des Ersatzes entgangener Einnahmen.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Autoinsassen-Unfallversicherung

Prämien des Arbeitgebers für eine betriebliche Autoinsassen-Unfallversicherung zugunsten der Arbeitnehmer gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Arbeitnehmer die Rechte aus der Versicherung nicht selbst geltend machen können.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Subventionen

Subventionen oder vergleichbare Leistungen, die dem Arbeitnehmer gewährt werden und keinen Entlohnungs­charakter besitzen, sondern aus anderen, z. B. sozialen Gründen geleistet werden, stellen keinen Arbeitslohn dar.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebsversammlung

Ersatzleistungen des Arbeitgebers z. B. für Fahrtkosten usw. der Arbeitnehmer sollen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können u. E. Fahrtkosten lohnsteuerfrei ersetzt werden. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs sind die Kilometerpauschalen zu beachten.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bargeldzuschüsse

Geldleistungen sind Arbeitslohn. Auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen.[1] Das führt zur Steuerpflicht, die Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR monatlich ist nicht anwendbar.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gehaltsverzicht

Ein Gehaltsverzicht, bei dem der Arbeitnehmer keine Bedingung für die Verwendung der verzichteten Gehaltsteile stellt, ist kein Arbeitslohn. Ob ein bedingungsfreier Gehaltsverzicht oder eine lohnsteuerpflichtige Gehaltskürzung unter Verwendungsauflage vorliegt, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu entscheiden.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Abfindungen

Abfindungen an Arbeitnehmer wegen Auflösung des Dienstverhältnisses sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gesellschaftsanteile

Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Gesellschaftsanteile verbilligt, handelt es sich bei dem geldwerten Vorteil um steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Maut-/Schutzbriefkosten

Vom Arbeitgeber übernommene Straßenbenutzungsgebühren (z. B. für Vignetten, Maut-, Fähr-, Brückengelder, Parkgebühren sowie Schutzbriefkosten) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Outplacement-Beratung

Beratungs- und Betreuungsleistungen des Arbeitgebers zur beruflichen Neuorientierung von Arbeitnehmern anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses (Outplacement-Beratung) sind regelmäßig Teil der Abfindungsvereinbarung und steuerbarer Arbeitslohn. Sie sind jedoch gesetzlich steuerfrei gestellt worden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Getränke/Süßwaren

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