Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Arbeitslohn-ABC / Betriebsveranstaltungen/-ausflüge

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen bleiben bis zu einem Betrag von 110 EUR[1] je Veranstaltung steuerfrei. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Anwaltsverein

Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft von angestellten Rechtsanwälten im Deutschen Anwaltsverein ist regelmäßig nicht im weit überwiegend betrieblichen Interesse und führt zu Arbeitslohn.[1] S. "Kammerbeiträge".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Parkgebühren/Parkplatz

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum/Stellplätzen am Firmensitz bzw. an der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber stellt nach Verwaltungsauffassung[1] – trotz gegenteiliger Finanzgerichtsrechtsprechung[2] – keinen Arbeitslohn dar. Ersetzt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter allerdings die Parkgebühren für öffentliche Parkplätze oder Parkhäuser für ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / GmbH-Anteile

Überlässt eine Muttergesellschaft dem Gesellschaftergeschäftsführer einer Tochtergesellschaft verbilligt Anteile an deren Stammkapital, liegt darin regelmäßig ein geldwerter Vorteil und damit Arbeitslohn.[1] S. "Aktienüberlassung".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Unterhaltsbeitrag/Unterhaltszuschuss

Der Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG ist steuerfrei.[1] Unterhaltszuschüsse (z. B. von Beamtenanwärtern, Referendaren) in einem Ausbildungsdienstverhältnis sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bestechungsgelder

Einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlte Bestechungsgelder gehören, da nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst, nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie sind sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Streikgelder/Aussperrungsunterstützungen

sind nach der Rechtsprechung kein Arbeitslohn, auch keine Entschädigung in Form des Ersatzes entgangener Einnahmen.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Pkw-Sicherheitstraining

Bei Berufskraftfahrern wird ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers bejaht. Bei Nichtberufskraftfahrern kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Liegt bei einem Arbeitnehmer – etwa Außendienstarbeiter in den Bereichen Service, Vertrieb und Montage – ein besonderer Bezug zum Autofahren vor, stellen die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Kurs...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Rabatte

Rabatte vom eigenen Arbeitgeber sind grundsätzlich Arbeitslohn, für die regelmäßig der Rabattfreibetrag gewährt wird.[1] Bei Rabatten von Fremdfirmen kann es sich unter weiteren Voraussetzungen um Arbeitslohn von Dritten handeln. Die genaue Abgrenzung ist jedoch immer wieder umstritten.[2] Gewährt ein Arbeitgeber Arbeitnehmern eines Zulieferers die gleichen Rabatte wie seinen...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Durchlaufende Gelder

Sie sind kein Arbeitslohn, soweit sie der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, um sie für diesen auszugeben[1]; s. "Auslagenersatz". Die dortigen Ausführungen gelten hier entsprechend.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Entschädigung

Entschädigungen können steuerfreie Einnahmen oder steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Subventionen

Subventionen oder vergleichbare Leistungen, die dem Arbeitnehmer gewährt werden und keinen Entlohnungs­charakter besitzen, sondern aus anderen, z. B. sozialen Gründen geleistet werden, stellen keinen Arbeitslohn dar.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen sind Arbeitslohn. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Lohnsteuer erst bei der späteren Lohnabrechnung (innerhalb von 5 Wochen) vorzunehmen.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Maut-/Schutzbriefkosten

Vom Arbeitgeber übernommene Straßenbenutzungsgebühren (z. B. für Vignetten, Maut-, Fähr-, Brückengelder, Parkgebühren sowie Schutzbriefkosten) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Unfallversicherung

Steht dem Arbeitnehmer ein eigener Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft zu, handelt es sich bei den Prämienzahlungen des Arbeitgebers bereits im Zeitpunkt der Zahlung um Arbeitslohn. Beitragsteile, mit denen Unfälle auf Dienstreisen versichert sind, werden als steuerfreier Reisekostenersatz angesehen. Bei Unfallversicherungen, die nur berufliche Unfälle versichern, si...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Beitragsermäßigungen

Beitragsermäßigungen z. B. auf Versicherungsprämien an Versicherungsangestellte sind i. d. R. Arbeitslohn. Es kann die Regelung über Belegschaftsrabatte eingreifen.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kraftfahrzeuggestellung

Die Gestellung eines Dienstwagens für private Zwecke stellt Arbeitslohn dar.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sensibilisierungswoche

Die Teilnahme von Mitarbeitern an sog. Sensibilisierungswochen des Arbeitgebers ist als Zuwendung mit Entlohnungscharakter und damit als Arbeitslohn zu qualifizieren.[1] Es handelt sich um Seminare zur Vermittlung von Erkenntnissen über einen gesunden Lebensstil, die keinen Bezug zu berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben. S. "Gesundheitsförderung".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Belegschaftsrabatte

sind grundsätzlich Arbeitslohn, der aufgrund des Rabattfreibetrags teilweise unversteuert bleibt.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Werkzeuggeld

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Benutzung von dessen eigenen Werkzeugen Werkzeuggeld, gehört diese Zahlung gem. § 3 Nr. 30 EStG nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht offensichtlich übersteigt.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitnehmeranteile

zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Ausbildungsvergütungen

Sie sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch für Ausbildungsvergütungen, soweit diesen Unterhaltscharakter zukommt.[1] Ausbildungszuschüsse können nach § 3 Nr. 11 und § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Freifahrten/Freikarten/Freiflüge/Freitabak/Freitrunk

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Arbeitslohn-ABC / Veruntreute Beträge/widerrechtlich erlangte Vorteile

Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, zählen nicht zum Arbeitslohn.[1] S. auch "Diebstahl".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sparzulagen

Zulagen von Arbeitnehmern nach dem VermBG gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Autoinsassen-Unfallversicherung

Prämien des Arbeitgebers für eine betriebliche Autoinsassen-Unfallversicherung zugunsten der Arbeitnehmer gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Arbeitnehmer die Rechte aus der Versicherung nicht selbst geltend machen können.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bewirtungskosten

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden [1] sind kein Arbeitslohn.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebsversammlung

Ersatzleistungen des Arbeitgebers z. B. für Fahrtkosten usw. der Arbeitnehmer sollen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können u. E. Fahrtkosten lohnsteuerfrei ersetzt werden. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs sind die Kilometerpauschalen zu beachten.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bargeldzuschüsse

Geldleistungen sind Arbeitslohn. Auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen.[1] Das führt zur Steuerpflicht, die Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR monatlich ist nicht anwendbar.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gehaltsverzicht

Ein Gehaltsverzicht, bei dem der Arbeitnehmer keine Bedingung für die Verwendung der verzichteten Gehaltsteile stellt, ist kein Arbeitslohn. Ob ein bedingungsfreier Gehaltsverzicht oder eine lohnsteuerpflichtige Gehaltskürzung unter Verwendungsauflage vorliegt, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu entscheiden.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Abfindungen

Abfindungen an Arbeitnehmer wegen Auflösung des Dienstverhältnisses sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gesellschaftsanteile

Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Gesellschaftsanteile verbilligt, handelt es sich bei dem geldwerten Vorteil um steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Outplacement-Beratung

Beratungs- und Betreuungsleistungen des Arbeitgebers zur beruflichen Neuorientierung von Arbeitnehmern anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses (Outplacement-Beratung) sind regelmäßig Teil der Abfindungsvereinbarung und steuerbarer Arbeitslohn. Sie sind jedoch gesetzlich steuerfrei gestellt worden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Getränke/Süßwaren

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Arbeitslohn-ABC / Payback-Punkte

Nach Auffassung der Finanzverwaltung führen die Vorteile aus dienstlich erworbenen Payback-Punkten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Zufluss erfolgt dabei bereits bei Gutschrift auf dem privaten Punktekonto und nicht erst bei Einlösung der Payback-Punkte.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gruppenversicherungen

Prämien des Arbeitgebers zu Gruppenversicherungen führen beim Arbeitnehmer zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versicherung ein unentziehbarer Rechtsanspruch zusteht, den er auch selbst durchsetzen kann. Erhält ein Mitarbeiter Leistungen aus einer arbeitgeberfinanzierten Gruppenunfallversicherung ohne eigenen Rechtsanspruch, führen die bis dahin entrichtete...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Incentivereisen

Die Teilnahme an derartigen Reisen im Rahmen des Dienstverhältnisses ist regelmäßig Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Provisionen im Bank- und Versicherungsgewerbe

Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt vor, wenn zum Aufgabenbereich des Arbeitnehmers der direkte Kontakt mit Kunden des Versicherungsunternehmens gehört. Hier kann auch eine Lohnzahlung Dritter in Betracht kommen.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Geldbußen/-strafen

Gegen Arbeitnehmer festgesetzte Geldbußen, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind nach der Rechtsprechung steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ein rechtswidriges Tun ist danach keine beachtliche Grundlage einer betriebsfunktionalen Zielsetzung.[1] Anders beurteilt der BFH jedoch die Übernahme von Geldbußen, die gegen den Arbeitgeber als Halter eines Fahrzeugs festgesetzt werde...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Jahreswagen

Rabatte, die Automobilhersteller und -händler ihrer Belegschaft beim Kauf von Neuwagen einräumen, sind Arbeitslohn, auf den die Rabattregelung anzuwenden ist. Diese Fahrzeuge werden oft als Jahreswagen bezeichnet, weil sie regelmäßig innerhalb eines Jahres von den Mitarbeitern an Dritte weiterveräußert werden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / VIP-Logen

Die Gewährung von Eintrittsberechtigungen in VIP-Logen ist regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der steuerpflichtige Arbeitslohn ergibt sich dadurch, dass von den Einnahmen aus dem Dienst-/Arbeitsverhältnis die nicht steuerbaren und die ausdrücklich steuerbef...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Waren-/Einkaufsgutscheine

Die Gewährung ist regelmäßig Arbeitslohn.[1] Sie bleiben unter weiteren Voraussetzungen im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuerfrei.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Aufmerksamkeiten

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Arbeitslohn-ABC / Belegschaftsaktien

Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien, Genussscheinen und sonstigen Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ist Arbeitslohn, der aber teilweise steuerfrei bleibt. S. "Aktienüberlassung".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Altersteilzeit

Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeit-Arbeitsentgelt sind steuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob die Altersteilzeit förderfähig ist.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Versorgungszusage

Bei Versorgungszusagen zusätzlich oder anstelle von laufendem Gehalt kann Lohnzufluss im Zeitpunkt der Zusage fehlen. In diesen Fällen sind erst die späteren Zahlungen aus der Zusage steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Vorteil einer solchen Gestaltung liegt in der Senkung der Tarifbelastung des gegenwärtigen Einkommens und in der späteren Inanspruchnahme eines im Alter voraus...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sanierungsbeiträge

Verzichtet der Arbeitnehmer freiwillig auf Gehalt, um einen Beitrag zur wirtschaftlichen Gesundung des Arbeitgebers zu leisten, ist die Lohnsteuer nur aus dem tatsächlich zugeflossenen Betrag zu erheben.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten (aus betrieblicher Altersvorsorge)

Die einzelnen Formen der Altersbezüge werden lohnsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Betriebsrenten und Pensionen, zu denen der Arbeitnehmer während seiner aktiven Dienstzeit keine eigenen Beiträge geleistet hat, werden als Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis im Grundsatz voll besteuert. Die Verfassungsmäßigkeit – im Vergleich zu der übergangsweise immer no...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Verpflegung

Verpflegt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt, ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil regelmäßig Arbeitslohn, der in vielen Fällen mit dem Sachbezugswert anzusetzen ist.[1] Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der ...mehr