Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Alt- oder Neugläubiger?

Rz. 688 Ob Arbeitnehmer wegen rückständigen Arbeitnehmerlohns für Zeiträume nach Beginn der Insolvenzverschleppung Alt- oder Neugläubiger sind, wird bislang unterschiedlich entschieden. Das OLG Hamburg[1358] hat entschieden, dass die Arbeitnehmer auch wegen nach Eintritt der Insolvenzreife entstandener Einzelansprüche als Alt- und nicht als Neugläubiger zu behandeln sind, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. 1260a Stand: EL 170 – ET: 01/2024...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl.mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.5 Außergewöhnliche Betreuung steuerfrei

Außergewöhnliche Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Angehörige und Kinder können Arbeitgeber bis 600 EUR im Kalenderjahr je Arbeitnehmer steuerfrei erstatten, wenn die Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Der zusätzliche Betreuungsbedarf muss aus Anlass einer zwingenden und beruflich veranlassten kurzfristigen Betreuun...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Konkretisierung durch § 15b Abs. 2 u. 3 InsO

Rz. 616 In den Neuregelungen des § 15b Abs. 2 u. 3 InsO, die stets zusammen zu betrachten sind, wurde der Sorgfaltsmaßstab konkretisiert, was bei genauer Beachtung der Voraussetzungen eine gewisse Haftungserleichterung bedeuten kann. Nach § 15b Abs. 2 Satz 1 u. 2 InsO gelten Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung des Geschä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / md) Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für die Internetnutzung (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 2 EStG)

Rn. 1702 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuschüsse des ArbG, die "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (die Ausführungen unter s Rn 1698 gelten entsprechend) zu den Aufwendungen des ArbN für die Internetnutzung gezahlt werden (zB monatliche Internet-Provider-Gebühren, aber auch die Anschaffung eines Modems oder eines ISDN-Anschlusses), können ebenfalls pauschaliert be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Werkzeuge iSd § 3 Nr 30 EStG

Rn. 1152 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 30 EStG und § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG (s § 9 Rn 830ff (teller)) sprechen von Werkzeugen, ohne den Begriff zu definieren. Beide Vorschriften sind insoweit einheitlich auszulegen. R 3.30 S 2 LStR 2023 versteht darunter nur solche Hilfsmittel, die zur leichteren Handhabung, zur Herstellung oder Bearbeitung eines Gegenstands verwendet wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Gersch, Neues zum Arbeitslohn von Dritten, FR 2004, 938; Leis, Steueränderungen zum 01.01.2004 im Überblick, FR 2004, 53; Odenthal/Seifert, Lohnsteuerliche Änderungen 2004, DStR 2004, 585; Melchior, HaushaltsbegleitG 2004, Gesetz zur Änderung des GewStG und anderer Gesetze sowie "Korb II" im Überblick, DStR 2004, 65; Harder-Buschner, Aktuelle Änderungen im Bereich der ArbN-Beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Die Grenze für den steuerfreien Kaufkraftausgleich

Rn. 2236 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit der Kaufkraftausgleich den für vergleichbare Auslandsdienstbezüge nach § 55 BBesG (vor dem 01.07.2010: § 54 BBesG) zulässigen Betrag nicht übersteigt, ist er steuerfrei. Im Übrigen handelt es sich um stpfl Arbeitslohn (§ 19 EStG). Daher sind die im BStBl I veröffentlichen Kaufkraftzuschläge auch für die ArbN außerhalb des öffent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuwendungen und Zuwendungsempfänger (einschließlich ausländischer Empfänger)

Rn. 13 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungsempfänger sind, in Abgrenzung zu § 37b Abs 2 EStG, Dritte, also nicht die eigenen ArbN des Zuwendenden. Da mit der Pauschalbesteuerung kein neuer Besteuerungstatbestand begründet wird, sind nur solche Zuwendungen pauschal zu besteuern, die beim Empfänger zu einer StPfl führen (BFH vom 21.02.2018, BStBl II 2018, 389 und BFH vom 13.05...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1320 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MitarbeiterkapitalbeteiligungsG) vom 07.03.2009 (BGBl I 2009, 451) in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist die Nachfolgeregelung des § 19a EStG für Vereinbarungen zur betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung, die nach dem 01.04.2009 abgeschloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Unzulässigkeit der Barlohnumwandlung

Rn. 1215 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Straf- und haftungsrechtlicher Begriff

Rz. 11 Der strafrechtliche Krisenbegriff knüpft an den insolvenzrechtlichen an, so etwa ausdrücklich in den Tatbeständen des § 283 Abs. 1 StGB. Nach der Rspr. des BGH ist der strafrechtliche Begriff der Krise identisch mit dem insolvenzrechtlichen, also drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit[7] oder Überschuldung mit Beurteilung nach der sog. betriebswirtschaftlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Das Arbeitslosengeld (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 1 EStG nF, § 19 Abs 1 Nr 4 SGB I, §§ 136ff SGB III)

Rn. 117a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs 1 Nr 1, 2 SGB III), sofern sie nicht die Regelaltersrentengrenze erreicht haben (§ 136 Abs 2 SGB III). Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (§ 137 SGB III), wer kumulativ arbeitslos ist (§ 138 SGB III), sich bei der Agentur für Arbeit arbeits...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Überlassung nur zur dienstlichen Nutzung

Rz. 82 Ist der Dienstwagen hingegen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen, so handelt es sich nicht um zu versteuernden Arbeitslohn. Ob eine Überlassung zu rein dienstlichen Zwecken gewollt ist, kann in der Praxis zweifelhaft sein. Fraglich wird dies bereits dann, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug z.B. nicht erst am Arbeitsplatz in Gebrauch nimmt und gegen Arbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 1852 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG betrifft nicht den WK-Ersatz (BFH BStBl II 2006, 473 FG D'dorf DStRE 2000, 729 rkr, dh dieser ist nicht nach § 3 Nr 50 steuerfrei, H 3.50 LStH 2023, ggf aber nach § 3 Nr 13 oder 16 EStG, s Rn 1853). Umgekehrt sind durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz kein stpfl Arbeitslohn (BFH BStBl II 2006, 473). BFH BStBl II 1972, 137;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entgeltumwandlung

Rn. 2654 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Steuerfrei sind sowohl Beiträge des ArbG, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, als auch Beiträge des ArbG, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Die Beachtung des Mindestbetrages nach § 1a BetrAVG ist dabei nicht erforderlich. Zur Ermittlung des Höchstbetrages von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Bechthold/Hilbert, LSt bei ArbG-Leistungen zur Gesundheitsförderung, NWB 2009, 2946; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Brockmann/Hörster, Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum JStG 2009, NWB 28/2008, 2591; Nacke, Gestaltungsmodell: Zuschüsse zum Arbeitslohn, NWB 21/2013, 1645; Kuhn, Einkommensteuerliche Aspekte des ArbG-geförderte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Fortgeltung

Rn. 2070 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 60 EStG aF befreite Leistungen aus öffentlichen Mitteln an ArbN des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaus, des Braunkohlentiefbaues und der Eisen- und Stahlindustrie aus Anlass von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen von der ESt. Rn. 2070a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift war kons...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 410i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Jahn, NWB 46/2022, 3216). Vgl die gleiche Formulierung etwa in § 3 Nr 11a, 11b EStG oder die ähnliche in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 3 000 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Rn. 410j S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcd) Die Zahlungen des ArbG zur Übernahme der Beiträge iSd § 187a SGB VI, soweit sie 50 % der Beiträge nicht übersteigen (§ 3 Nr 28 Fall 4 EStG)

Rn. 1102a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Bezugnahme auf § 187a SGB VI ist ersichtlich, dass sich § 3 Nr 28 EStG nur auf Ausgleichszahlungen bezieht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden (BFH BStBl II 2017, 1251). Zur unionsrechtskonfomen Auslegung des § 3 Nr 28 Fall 4 EStG für Spezialeinlagen in die schweizerische Pensionskasse s Rn 1090c. Rn. 1103 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 2223a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Wortlaut nach begünstigt § 3 Nr 64 EStG nur ArbN, die von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts sind derzeit nicht begünstigt. Rn. 2223b St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr

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FoVo 01/2024, Pfändung der ... / Leitsatz

1. Die Inflationsausgleichsprämie ist wie Arbeitseinkommen nach §§ 850, 850c ZPO pfändbar. Sie wird in dem Zahlungsmonat mit dem laufenden Lohn zusammengerechnet. Aus der Summe ist der pfändbare Betrag zu errechnen. Dies hat der Arbeitgeber ohne Entscheidung des Vollstreckungsgerichts als Drittschuldner auszuführen. 2. Bei Fachkräften kann Pfändungsschutz nach § 850i ZPO für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icc) Die Nachweispflichten des ArbG

Rn. 724 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie auch bei den Reisekosten hatte der ArbG, um seine Haftung nach § 42d Abs 1 Nr 1, 3 EStG zu vermeiden, entsprechende Unterlagen des ArbN, aus denen sich seine tatsächlichen Aufwendungen ergeben, zum Lohnkonto (§ 4 LStDV) zu nehmen (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 3 S 2, 3 LStR 2011). Rn. 725 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele zu Umzugsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Die Nutzung der Ladevorrichtung

Rn. 1770r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 betrifft die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Ladevorrichtung für E-/Hybridelektrofahrzeuge meint dabei die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und damit zusammenhängende Dienstleistungen, zB Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Hinweis auf § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG (25 %-Pauschalierung)

Rn. 1770v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Als Ergänzung zu § 3 Nr 46 EStG fügte Art 2 Nr 2b des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498) – zeitlich anzuwenden wie s Rn 1770a – eine LSt-Pauschalierungsmöglichkeit (25 % Steuersatz) ein für folgende geldwerte Vorteile des ArbN (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 1291 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auf Empfehlung des Finanzausschusses fügte der Gesetzgeber durch Art 3 Nr 1c, Art 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) eine (neu besetzte) Nr 37 in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2019 (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die Höhe des Freibetrags

Rn. 397n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der Formulierung "bis zu" ist ersichtlich, dass es sich (wie zB auch bei § 3 Nr 11b EStG) um einen Freibetrag und nicht eine Freigrenze handelt. Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 1 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Rn. 397o Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus "bis zu" und der Angabe des Zeitraums folgt zugleich, dass der ArbG ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wechsel beim gewählten Durchführungsweg

Rn. 2634 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Da es sich um eine wertgleiche Neuzusage handelt, ist der neue ArbG auch nicht an den vom bisherigen ArbG gewählten Durchführungsweg gebunden, vgl Harder-Buschner, NWB vom 21.02.2005, F 3, 13 217, 13 224. Bei der Prüfung der steuerfreien Übertragung von erworbenen Altersversorgungsansprüchen ist aber zwischen den externen kapitalgedeckten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 409e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 1. Vgl. die ähnlichen Formulierungen etwa in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 4 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Wie bereits erwähnt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cad) Die Krankenversicherung gehört zum BV

Rn. 32c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sollte eine Krankenversicherung ausnahmsweise (s BFH BStBl II 1983, 101) dem BV zuzuordnen sein, so greift § 3 Nr 1 Buchst a EStG genauso ein (Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 6 (41. Aufl 2022): "idR" keine BE). Dagegen liegt stpfl Arbeitslohn vor, wenn der ArbG Krankheitskosten erstattet (BFH BStBl II 1975, 632).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Nur-Pension/75 %-Grenze

Rn. 299 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes nur mit einer Pensionszusage (sog Nur-Pension) entlohnt, findet die Zusage nach der jüngeren Rspr des BFH keine steuerliche Anerkennung. Nach Auffassung des BFH vom 17.05.1995, BStBl II 1996, 204 sowie BFH vom 28.04.2010, BetrAV 2010, 586 Rz 35 ist eine solche Zusage unüblich, weil sich e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Leistung muss durch den ArbG erfolgen

Rn. 1211 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 33 EStG befreit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen von der ESt (R 3.33 Abs 1 S 1 LStR 2023). Das gilt auch dann, wenn der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 821 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 3, Art 39 Abs 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) fügte mit Wirkung ab VZ 2019 (§ 52 Abs 1 EStG) einen neuen § 3 Nr 19 EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein. Rn. 822 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Vorsatz

Rz. 737 Die Beitragsvorenthaltung kann nur vorsätzlich begangen werden, bedingter Vorsatz (dolus eventualis) reicht aus.[1483] Dabei muss sich der (zumindest bedingte) Vorsatz auch darauf erstrecken, die Arbeitgeberposition innezuhaben, ansonsten kann evtl. ein Tatbestandsirrtum vorliegen.[1484] Daran kann es u.U. beim faktischen Geschäftsführer fehlen. Auch kann es an diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die Unterbringung und Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder

Rn. 1213 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Einrichtung muss gleichzeitig zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung, s Rn 1211) und Betreuung des Kindes geeignet sein (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 33 EStG Rz 2). Eine alleinige Unterbringung im Haushalt, zB durch Kinderpflegerinnen, Hausgehilfinnen oder Familienangehörige genügt nicht (es heißt "Unterbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Übertragung des Zeitwertguthabens auf die DRV (§ 7f Abs 1 S 1 Nr 2 SGB IV)

Rn. 1928 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Um diesen Fall mit dem der Übertragung auf den neuen ArbG gleich zu behandeln, führt auch hier die bloße Übertragung nicht zum Zufluss (s BR-Drucks 16/11108, 15), dies ergibt sich aus S 1. Wie dort führt erst der Zufluss (dh bei Auszahlungen aus dem Zeitwertguthaben durch die DRV) zu stpfl Arbeitslohn mit der Folge LSt-Einbehalt durch die ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Personalkosten

Rz. 320 Bei den Personalkosten ist insb. zu prüfen, ob der neue Lebenspartner des Unterhaltspflichtigen Leistungen aus dem Betrieb erhält. Es ist zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich durchgeführt wird. Für die steuerrechtliche Anerkennung eines solchen Arbeitsverhältnisses wird auf einen Fremdvergleich abgestellt. Selbst bei steuerrechtlicher Anerkennung soll denn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsprechung

Rn. 7 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende wichtige BFH-Urteile wurden im BStBl veröffentlicht und werden somit fortan von der FinVerw angewandt. Rn. 7a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH vom 16.10.2013, VI R 52/11, BStBl II 2015, 455 (Vorinstanz FG Ha vom 20.09.2011, 2 K 41/11, EFG 2012, 82) Geschenke an Nicht-ArbN im Wert von weniger als EUR 35 unterliegen der Pauschalierung; für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Mehrfache Berücksichtigung bei unterjährigem ArbG-Wechsel

Rn. 2646 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Bei einem unterjährigen ArbG-Wechsel können die Höchstbeträge ohne Anrechnung bisher erbrachter steuerfreier Leistungen erneut in Anspruch genommen werden; die Steuerfreiheit des § 3 Nr 63 EStG ist auf jedes Dienstverhältnis gesondert anzuwenden. In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder des Betriebsü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Abgrenzung des Trinkgelds von bloßen Aufmerksamkeiten

Rn. 1895 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG betrifft nur Trinkgelder, nicht sog Aufmerksamkeiten. Letztere (Grenze: EUR 60, s R 19.6 Abs 2 S 1, 2 LStR 2023) sind Sachleistungen des ArbG, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der ArbN führen; sie wollen nicht eine Arbeitsleistung abgelt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG befreit von der ESt: Rn. 1850a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift ist deklaratorisch, es handelt sich um ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.3 Befragungsrecht

Rz. 93 Von den bei der Prüfung angetroffenen Personen, die in den Geschäftsräumen und auf den Grundstücken tätig sind, dürfen Auskünfte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen oder ihre tatsächlichen oder scheinbaren Tätigkeiten eingeholt werden. Diese betreffen Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, zur ausgeübten eigenen Tätigkeit, zu den Arbeitsbedingungen wie die Höhe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a S 1 Nr 1 (Buchst a) EStG iHv damals 1 000 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Definition der öffentlichen Kasse

Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (gegen dieses Erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Der Leistungsempfänger

Rn. 1235 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch wenn die Person des Leistungsempfängers nicht ausdrücklich genannt war, ergab sich aus den Worten "Arbeitslohn" und "ArbG", dass als Leistungsempfänger nur der ArbN (iSd § 1 Abs 1 LStDV) in Frage kam, dh auch Mini-Jobber, mE nicht aber (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer (aA Nacke, NWB 21/2013, 1645).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.2 Steuerfreie Corona-Sonderzahlung bis 1.500 EUR

Arbeitgeber konnten ihren Beschäftigten vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR pro Dienstverhältnis steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.[1] Als Voraussetzung für die Steuerfreiheit musste die Corona-Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Außerdem musste aus den vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonstige Hinweise in Zusammenhang mit dem ATG

Rn. 1108 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Progressionsvorbehalt: Die steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr 28 EStG unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Buchst g EStG, s § 32b Rn 81 (Handzik); Kopp, NWB F 27, 5861; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 28 EStG Rz 6). Lohnkonto: Der ArbG hat auf dem Lohnkonto (§ 4 LStDV) des ArbN die Aufstockungsbeträge nach dem ATG einzutrage...mehr