Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterhöh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen der Rechtsposition des ArbN

Rn. 196 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht zum Arbeitslohn gehören Gewinnanteile, die entweder zur Leistungserhöhung bei der Direktversicherung angesammelt, zur Abkürzung der Versicherungsdauer verwandt oder an den ArbN ausgezahlt werden. Werden die Gewinnanteile dagegen nicht zugunsten des ArbN verwandt, sondern zugunsten des ArbG beim Versicherungsunternehmen angesammelt, mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Losgewinn

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ein Losgewinn des ArbN aus einer vom ArbG iRd betrieblichen Vorschlagwesens durchgeführten Verlosung ist Arbeitslohn, so mit Recht BFH BStBl II 1994, 254 in Abänderung der Rspr vom 19.07.1974, BFH BStBl II 1975, 181. Die Einräumung einer bloßen Gewinnchance führt hingegen nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn (BFH aaO, auch s Rn 149). Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, die entweder im Gesetz selbst oder nach dem Sprachgebrauch herkömmlicherweise so bezeichnet wird, s BFH BStBl II 1972, 844; 1988, 384 (Schätzer einer Landesbrandkasse). Sie wird häufig nebenberuflich, aus ideellen Motiven und in dem Sinne unentgeltlich erbracht, dass nur Auslagenersatz und Verdienstausfall ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pensionen, Versorgungsausgleich

Rn. 152 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionszahlungen an den ArbN selbst sind Arbeitslohn nach § 19 Abs 1 Nr 2 EStG. Dies auch dann, wenn der ArbG den ArbN mit unbedeutenden Gehaltskürzungen zum Erwerb des Pensionsanspruchs herangezogen hatte, s BFH BStBl II 1969, 187. Bei eigenen Beiträgen größeren Umfangs lägen Renten vor. Es kommt nicht darauf an, ob der ArbG in die Auszah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Grundstücke

Rn. 273 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die verbilligte Überlassung von Grundstücken hat der BFH zutreffend stets als Arbeitslohn beurteilt, vgl zB die Urteil BFH BStBl II 1968, 698; 1969, 73; 1975, 383; 1975, 182. Zum Zuflusszeitpunkt bei Einräumung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Grundstück s Rn 150. Wird ein Grundstück nicht bereits verbilligt überlassen, sondern ledigl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen, FR 1982, 609; Klatt, "Steuervermeidungskunst" für Kleinverdiener, DStZ 1986, 348; Dilthey, Hochschulaufwendungen als vorab entstandene WK und BA, FR 1984, 333; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Unterhaltszuschüsse" (Dezember 2015), "Studienbeihilfen" (August 2017). Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterhaltszusch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Popp/Albert, Der Begriff des Arbeitslohns unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungen, DB 1984, 632; Offerhaus, Änderung der BFH-Rspr zu den Betriebsveranstaltungen, DB 1985, 1908; Kempf/Starke, StPfl Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen und Seminaren?, FR 1985, 350; Lienau, Zuwendungen an ArbN im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, BB 1985, 1596; von Bornha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme...mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Mängelansprüche (Bauunternehmer)

Rz. 2 Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Auftraggeber macht Mängelansprüche geltend. Folgendes ist zu beachten und ggf. näher aufzuklären: 1. Stehen die behaupteten Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Leistung? Liegt das Mangelsymptom nic...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.6 Kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse (§ 19 Absatz 6 BsGaV)

229 § 19 Absatz 6 BsGaV erweitert für Kreditinstitute die Möglichkeit, fiktive kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse i.S.d. § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BsGaV mit einer längeren Laufzeit anzunehmen, als § 16 Absatz 3 Satz 3 BsGaV dies vorsieht (Beendigung mit Ende des Wirtschaftsjahrs). Die Anerkennung solcher fiktiver kreditinstitutsinterner Darlehensverhältnisse i...mehr

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AGS 09/2023, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Man mag es nicht glauben Wenn man es gelesen hat, mag man es nicht glauben. Die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG KV soll beim ortsansässigen Verteidiger nicht erstattungsfähig sein. Man fühlt sich zurückgesetzt ins vorige Jahrhundert, als um diese Frage gestritten worden ist. Was bei dem Beschluss vor allem sauer aufstößt, ist der Umstand, dass der entscheidende Amts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr 16 EStG wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Werbungskostenersatz und Auslagenersatz, FR 1979, 554; Offerhaus, Werbungskostenersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Giloy, Arbeitslohn durch ersparte Aufwendungen BB 1986, 38; Giloy, Verzicht des ArbG auf Forderungen gegen den ArbN, DStZ 1986, 222; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Auslagenersatz" (August 2017).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Grundsatz

Rn. 247 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Geschenke vom ArbG sind idR Belohnung der Dienstleistung, deshalb Arbeitslohn. Steuerfreiheit kam in Betracht, soweit es sich um Heirats- und Geburtshilfen gemäß § 3 Nr 15 EStG aF (bis einschließlich VZ 2005) handelte.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Negative Einnahmen

Rn. 363 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Als WK wurden früher auch die spätere Rückzahlung von Arbeitslohn behandelt. Ihrem Wesen nach sind solche Lohnrückzahlungen keine WK. BFH BStBl III 1964, 184 sieht Zinsrückzahlungen als negative Einnahmen aus KapVerm an, BFH BStBl III 1965, 11 Lohnrückzahlungen als negative Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit; so auch BFH BStBl II 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 151 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für den Begriff des Arbeitslohns ist es gleichgültig, ob es sich um laufende – dazu s § 39b Rn 20 (Mues) – oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. Arbeitslohn sind gemäß § 19 Abs 1 Nr 2 EStG auch Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Witwen un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Versicherungsbeiträge des ArbG

Rn. 178 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schließt der ArbG für seine ArbN eine Reisegepäckversicherung ab, aus der dem ArbN ein eigener Anspruch gegenüber dem Versicherer zusteht, so führt die Zahlung der Prämien durch den ArbG zu Arbeitslohn. Dieser ist nur dann gemäß § 3 Nr 16 EStG steuerbefreit, wenn sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Dienstreisen beschränkt. Bezie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Historische Entwicklung und erstmalige Anwendung

Rn. 4 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d EStG ist durch § 19 Nr 2 BetrAVG (BGBl I 1974, 3610) in das EStG eingefügt worden. Gemäß § 52 Abs 5a S 2 EStG 1975 war die Vorschrift erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 31.12.1974 endeten. Sie galt daher, im Gegensatz zu den §§ 4b u 4c EStG, noch nicht für Wj, die mit dem Kj 1974 übereinstimmten (s § 4c Rn 4 (Höfer)). Rn. 5 Stand: E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Barzuschüsse für Verpflegung

Rn. 227 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen für Speisen und Getränke, die der ArbG macht, um dem ArbN einen Anreiz zum Besuch von außerhalb der Arbeitszeit stattfindenden Schulungsabenden zu geben, sollen nach FG Nds EFG 1972, 199 eine bloße Annehmlichkeit sein. Barzuschüsse zur Verbilligung des Mittagessens hingegen nach FG Nds EFG 1972, 383 sind auch dann stpfl Arbeits...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Belegschaftsrabatten nach dem SteuerreformG 1990, BB 1989, 122; Klöckner, LSt 1990, DB 1990, 448; von Bornhaupt, ArbN von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Donderer, Rabattbesteuerung und PreisangabenVO, DB 1994, 1159; von Bornhaupt, Leistungen Dritter als stpfl Einnahme, BB 1999, 1532.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Kostenloses Telefonieren/Internet

Rn. 262 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Lässt der ArbG im dienstlichen Interesse einen Telefonanschluss in die Wohnung des ArbN legen (Dienstanschluss), ist die private Nutzung des ArbN und seiner Familienangehörigen ab VZ 2000 steuerfrei (s § 3 Nr 45 EStG). Die Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte ist unabhängig vom Standort steuerfrei. Steuerfrei bleibt auch der Ersat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Mahlzeiten im Betrieb

Rn. 216 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn bildet auch die Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb, die Ausgabe von Essensmarken sowie die Gewährung von Barzuschüssen zur Verbilligung von Mahlzeiten innerhalb und außerhalb des Betriebs. Zur Besteuerung der unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb bis VZ 1989 (Essensfreibetrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Freies Parken und Kostenersatz

Rn. 261 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kein geldwerter Vorteil und somit kein Arbeitslohn ist gegeben, wenn der ArbN auf dem Firmenparkplatz lediglich einen von den jeweils freien Plätzen nutzen kann, auch wenn es sich nicht um firmeneigene, sondern angemietete Plätze handelt. Es fehlt an einem konkretisierbaren geldwerten Vorteil. Mietet der ArbG Garagen- oder Stellplätze an un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gf) Bahncard und Jobticket

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 (Steuerbefreiung nach § 3 Nr 15 EStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handeln mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)). Rn. 280a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ersetzt der ArbG seinen ArbN mit umfangreicher Reisetätigkeit die Kosten der Bahncard...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 269 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt der ArbG seinen ArbN Waren oder Dienstleistungen zum verbilligten Preis, so kann der Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem Marktpreis ein geldwerter Vorteil sein, der dem Steuerabzug unterliegt, wenn er zum Arbeitslohn gehört. Die steuerliche Behandlung von Personalrabatten war bis einschließlich 1989 im EStG nicht gesonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsanspruch des ArbN

Rn. 182 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach ständiger Rspr – vgl BFH BStBl III 1958, 267; BStBl II 1975, 275; 1976, 694; 1994, 246 – muss der ArbN einen Rechtsanspruch auf die späteren Vorteile aus der Zukunftssicherung erlangen. Der Anspruch kann allerdings von bestimmten Bedingungen abhängig sein, zB Einhaltung einer Wartezeit. Es muss also zumindest eine Anwartschaft vorliege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind auf Grund der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Person des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gehaltsverzicht

Rn. 213 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter gewissen Bedingungen kann auch der Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf sein Geschäftsführergehalt bei der Berechnung der AK Berücksichtigung finden. Nachträgliche AK entstehen grds immer dann, wenn ein Gesellschafter seiner KapGes außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen Vermögensvorteile zuwendet, welche ihre Ur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Rn. 138 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist bei der Einziehung von Anteilen zwischen den Rechtsformen der AG und der GmbH zu unterscheiden. Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden, wobei die Voraussetzungen über die ordentliche Kapitalherabsetzung zu beachten sind (§ 237 Abs 2 S 1 AktG). Daneben besteh...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Progressive Leasingraten

Rn. 69 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Progressive Leasingraten zeichnen sich durch eine im Zeitablauf steigende Ratenhöhe aus. Solche Vereinbarungen spiegeln weder einen linearen Nutzungs- noch einen degressiven Aufwandsverlauf wider. Ein sachgerechter Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung in den einzelnen Perioden kann aus der vertraglichen Vereinbarung also regelmäßig n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtlicher Begriff

Rn. 121 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungsbegriff des § 17 EStG unterscheidet sich vom zivilrechtlichen Veräußerungsbegriff, da der steuerrechtliche Begriff auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abstellt (§ 39 Abs 2 Nr 1 AO). Andererseits ist die Vorschrift des § 17 EStG nur anwendbar, wenn die Übertragung der Anteile gegen Entgelt erfolgt. Eine unentgeltl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schenkung

Rn. 154 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer Schenkung handelt es sich um einen unentgeltlichen Erwerb unter Lebenden. Voraussetzung für die Unentgeltlichkeit ist, dass es sich um einen Rechtsträgerwechsel ohne Gegenleistung handelt (BFH vom 25.02.2009, IX R 26/08, BStBl II 2009, 658). Aus diesem Grund stellt die Schenkung eines Anteils an einer KapGes mit Übernahme von Darle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Übertragung gegen Versorgungsleistungen

Rn. 157 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter einer Übertragung gegen Versorgungsleistungen ist die vertragliche Vermögensübertragung unter Lebenden zu verstehen, die aus Rücksicht auf eine künftige Erbfolge erfolgt. Wird keine Gegenleistung vereinbart, so liegt eine unentgeltliche Übertragung gemäß § 17 Abs 1 S 4 EStG vor. Soweit sich der Erwerber zu Abstandszahlungen, Gleichstel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 56 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Veräußerung gegen Entgelt an die Pers-Ges Wird ein WG des PV an eine mitunternehmerische Pers-Ges gegen einen Kaufpreis in Geld oder anderen WG veräußert, ist ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer MU der Pers-Ges ist oder nicht. Ernstlich gewollte und rechtswirksam abgeschlossene Rechtsgeschä...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Pachtverhältnisse

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie ein Mietverhältnis wird ein Pachtverhältnis durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Pachtvertrag) begründet, auf den gemäß § 581 Abs. 2 BGB die Vorschriften zum Mietvertrag entsprechend anzuwenden sind, sofern die §§ 582 bis 584b BGB nichts anderes bestimmen. Durch den Abschluss des Pachtvertrags verpflic...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Aufwandsdegression des Leasinggebers übersteigende degressive Leasingraten

Rn. 68 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Degressive Leasingraten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des für eine Abrechnungsperiode zu entrichtenden Entgelts im Zeitablauf abnimmt. Bei stark degressiven Entgeltverläufen (als Extremfall: lediglich eine Rate zu Beginn) können die Leasingraten in den Anfangsperioden die beim Leasinggeber aus dem Vertrag resultierenden Periodena...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 68 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gesellschafter einer KapGes können für die Gesellschaft als Geschäftsführer bzw Vorstandsmitglied, ArbN oder im Rahmen von Drittbeziehungen tätig sein. Das Entgelt für diese Tätigkeit kann ua auch in der Zusage von Versorgungsleistungen bestehen. Wird einem Kapitalgesellschafter seitens der KapGes eine Direktversicherungszusage erteilt, ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausscheiden oder Austritt des Gesellschafters/Einziehung von Anteilen

Rn. 169 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Beim Ausscheiden oder beim Austritt eines Gesellschafters kommt es korrespondierend zur tatsächlichen Veräußerung auf den tatsächlichen Vollzug des Austritts durch Abtretung oder Einziehung der Anteile an (Schmidt in H/H/R, § 17 EStG Rz 163 (August 2018)). Dieser bemisst sich nach der zivilrechtlichen Wirksamkeit. Die Einziehung von Aktien ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umsätze bei der Begründung des Treuhandverhältnisses

Rn. 68 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der USt in erster Linie die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines UN ausführt. Unternehmer ist dabei nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Da das Treugut dem Treuhänder vom Treugeber led...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. Vorbemerkung

Mit Urteil vom 21. Januar 2016, I R 22/14 (BStBl II 2017 S. 336), hat der BFH entschieden, dass grenzüberschreitend eine "bloße" Namensnutzung im Konzern keine Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 Absatz 4 AStG (i. d. F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003, BGBl. I S. 660; nachf. AStG a. F.) begründet, die den Ansatz eines Korrekturbetrags i. S. d. § 1 Absatz 1 AStG a. F. rechtfertigt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mietverhältnisse

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpflichtet sich durch den Vertragsschluss, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) AK bei Erwerb

Rn. 190 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn die Anteile hingegen entgeltlich durch Kauf erworben wurden, ist der Nennwert des vereinbarten Kaufpreises der Anschaffungspreis. Analog zur Sacheinlage (s Rn 190) wird bei einem Tausch der gemeine Wert der entsprechenden WG als AK angesetzt (BFH vom 07.07.1992, VIII R 24/90, BStBl II 1993, 331). Behält sich der Veräußerer das Recht auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 33 Bei der Erstberatung handelt es sich um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung (vgl. BGH v. 3.5.2007 – Az. I ZR 137/05, AnwBl 2007, 870). Die Vergütung für ein "erstes Beratungsgespräch" mit einem Verbraucher ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf 190 EUR zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Obergrenze, die nichts darüber aussagt, ob üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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§ 1 Allgemeines / A. Muster: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte

Rz. 1 Muster 1.1: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte Muster 1.1: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben mich als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in Ihrer Angelegenheit beauftragt und möchten nun erfahren, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen. Die Gebühren der Rechtsanw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Lösungsansätze

Rn. 207 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Diese Grenzfälle wurden von der Rspr bis 1984 unter den Gesichtspunkten "Annehmlichkeit" und "Gelegenheitsgeschenk" abgehandelt, die durch den Begriff des "eigenbetrieblichen Interesses" abgelöst worden sind, s Rn 140–143. Die Bedeutung der Änderung liegt darin, dass nunmehr nicht mehr von der Rspr selbst geschaffene Begriffe wie gesetzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfreien Reisekostenentschädigungen an Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete wird unterstellt, dass die Zahlungen die tatsächlichen Reisekosten nicht übersteigen, vgl Bergkemper in H/H/R, § 3 Nr 13 EStG Rz 2 (Juni 2019). Die Tätigkeit des Empfängers braucht nicht als öffentlicher Dienst anzusehen zu sein. ...mehr