Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.1 Beitragsfreiheit der Zuschüsse zum Krankengeld etc.

Rz. 3 Durch die Regelung sollen entsprechend der bisherigen langjährigen Praxis der Sozialversicherungsträger insbesondere folgende Leistungen des Arbeitgebers, die während des Bezugs der genannten Entgeltersatzleistungen wie dem Krankengeld erbracht werden, von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen werden: Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Überg...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.3 Zusammentreffen von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Rz. 12 Die in Rz. 9 ff. erläuterten Regelungen gelten entsprechend, wenn eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit oder eine selbständige Tätigkeit mit Entgeltersatzleistungen oder mehrere selbständige Tätigkeiten zusammentreffen. Diese Vorschrift kann nur für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Bedeutung haben, weil hauptberuflich Selbständig...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1.1 Zuschüsse des Arbeitgebers zu Sozialleistungen

Rz. 10a Nach Abs. 1 gelten arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs der in Abs. 1 angeführten Sozialleistungen gewährt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 EUR monatlich übersteigen. Dies gilt sowohl für Versicherte der gesetzliche...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.6 Fälligkeit der Beiträge für Sozialleistungen

Rz. 18 Soweit von einem Sozialleistungsträger Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Arbeitslosengeld) gezahlt werden, sind dafür im Allgemeinen auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und/oder Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung zu zahlen. Abs. 2 enthält daher e...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 51 regelt, welche Zeiten auf die jeweilige Wartezeit anrechenbar sind. Der Begriff der Beitragszeiten sowie die verschiedenen Arten von Beitragszeiten ergeben sich aus den §§ 54, 55 und den ergänzenden Sonderregelungen der §§ 247ff. Die Bestimmung über die auf die Wartezeit von 15 Jahren anrechenbaren Zeiten für Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzei...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 9 Die in Abs. 2 skizzierte Verhältnisberechnung ist nicht nur beim Zusammentreffen von mehreren Beschäftigungsverhältnissen anzuwenden, sondern auch wenn der Versicherte aufgrund verschiedener Tatbestände mehrfach der Versicherungspflicht unterliegt. Das gilt beispielsweise in der Rentenversicherung bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung neben einer rentenversicheru...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.1 Zuständiger Versicherungsträger für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Rz. 3 Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge sind zu erstatten, es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat. Gemäß § 351 Abs. 1 SGB III gilt abweichend von § 26 Abs. 2 für d...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das BVerfG hatte mit Beschluss v. 11.1.1995 (1 BvR 892/88) entschieden, dass die bis dahin geltenden Vorschriften zur Beitragsberechnung und der Leistungsbemessung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG insoweit verstießen, als dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt für die Beitragsbemessung herangezogen wurde, ohne dass es bei der Berechnung von ku...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1 Nettoarbeitsentgelt allgemein

Rz. 8 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt i. S. d. § 14 . Für die Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts wird in Anwendung der Regeln des § 47 SGB V das im dort definierten Bemessungszeitraum erzielte kalendertägliche Bruttoarbeitsentgelt ("Regelentgelt) – auch soweit es Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenzen überschreitet – ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1.2 Datenübermittlung für Bescheinigungen

Rz. 10d Mit den Abs. 2 und 3 alter Fassung wurde den Arbeitgebern zunächst ermöglicht, sodann verpflichtend aufgetragen, die für die zur Berechnung der Lohnersatzleistungen erforderlichen Bescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu übermitteln. Abs. 2a und Abs. 2b traf...mehr

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Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Lohnsteuer und Arbeitslosengeld

Für Bezieher von Arbeitslosengeld hat die Wahl der Steuerklasse[1] direkte finanzielle Folgen. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem letzten Nettolohn, der von der Steuerklasse abhängt. Arbeitnehmer mit Steuerklasse V erhalten geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Steuerklasse III oder IV. Wenn einem Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner[2] d...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Allgemeines

Rz. 1592 § 111 SGB III löst mit dem neuen Instrument des Transfer-Kug als Transferleistung die Sonderform des strukturellen Kug in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (§ 175 SGB III) ab, wobei die bislang bei § 175 SGB III bestehenden Fehlanreize zur Frühverrentung auf Kosten der Beitragszahler abgeschafft und gleichzeitig die aktivierenden Elemente, insb. d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 84. Pflegezeit und Familienpflegzeit

Rz. 1346 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), zuletzt durch das 2. Pflegestärkungsgesetz (BGBl I, 2424) geändert, gewährt wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Eckpfeiler der Neuerung ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 2. Nationale Regelung (§§ 165 ff. SGB III)

Rz. 11 In Deutschland erfolgte die Umsetzung in innerstaatliches Recht bis 1998 durch das in den §§ 141a ff. AFG geregelte Konkursausfallgeld. Mit Inkrafttreten der InsO ist das Konkursausfallgeld durch das bis zum 31.3.2012 in §§ 183 ff. SGB und seit dem 1.4.2012 in §§ 165 ff. SGB III geregelte Insolvenzgeld ersetzt worden (§§ 183 ff. SGB III a.F. bzw. §§ 165 ff. SBG III n....mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VIII. Einschränkungen des Subventionsanspruchs

Rz. 37 Wurde der auf dem freigewordenen Arbeitsplatz eingestellte Mitarbeiter wieder entlassen und die Stelle nicht innerhalb von drei Monaten erneut besetzt, bestand nach § 5 Abs. 2 AltTZG kein Anspruch auf die Förderungsleistungen nach § 4 AltTZG, soweit der Arbeitgeber für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht bereits für mindestens 4 Jahre Förderungsleistungen erhalten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.2 Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte umfasst 45 Jahre (§ 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 folgende rentenrechtlich relevante Zeiten angerechnet: Pflichtbeitragszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.3 Beitragsberechnung

Rz. 6 § 194 Abs. 3 stellt klar, dass die Beitragsberechnung nach dem tatsächlichen Entgelt bzw. der Entgeltersatzleistung zu erfolgen hat. Bei Abweichungen der tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen von der gesonderten Meldung ist bei der Rentenberechnung allein von den Werten in der gesonderten Meldung auszugehen (§ 70 Abs. 4 Satz 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 194, der in seinen Grundzügen § 1401 Abs. 1 Satz 2 bis 5 RVO/§ 123 Abs. 1 Satz 2 bis 5 AVG entspricht, regelt die Verpflichtung der Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Pflegekassen und privaten Versicherungsunternehmen sog. gesonderte Meldungen über beitragspflichtige Einnahmen zu erstellen, wenn der Versicherte einen Antrag auf Gewährung von Altersrente gestellt ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.2 Gesonderte Meldung bei sonstigen Versicherten

Rz. 5 Die Regelung in § 194 Abs. 2 ist mit Wirkung zum 1.1.1996 (Gesetz v. 15.12.1995, BGBl. I S. 1824) eingefügt und zum 14.9.2007 entsprechend der Neuregelung in Abs. 1 angepasst worden. Die weiteren Anpassungen sind in Rz. 1 dargestellt. Damit sollte eine Beschleunigung des Rentenverfahrens insbesondere bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erreicht werden (BR-Drs. 4...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.2 Arbeitsentgelte der Versicherten

Rz. 4 Die Arbeitsentgelte der Versicherten sind Maßstab für die Berechnung der Beiträge. Maßgebend für den Begriff des Arbeitsentgelts ist die Legaldefinition des § 14 SGB IV . Alle laufenden und einmaligen (Brutto-)Einnahmen aus einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) sind Arbeitsentgelt. Gleichgültig ist, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Vergütung erfolgt und ob ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.2 Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander soweit Prüfungen von Beitragszahlungen und Meldungen nach Abs. 1 durchzuführen sind. Mit den in Abs. 2 enthaltenen Regelungen sollen Mehrfachprüfungen bei den zahlungspflichtigen Stellen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 verhindert werden. Nach Abs. 2 Satz 2 haben sich die Rentenversicherungsträger ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 189 Berech... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Berechnungsgrundsätze bei der Berechnung von Zeiten, Geldbeträgen, Durchschnittswerten und Rentenanteilen gelten aufgrund der Verweisung in § 189 auch für die Berechnung von Beiträgen. Sie finden allerdings keine Anwendung bei der Ermittlung des Beitragssatzes (§ 158 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1). Weitere Sonderregelungen enthalten § 158 Satz 2 und § 275a Satz 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.2 Wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer

Wegen Überschreitens der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer, die als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sind vom Gesetz her stets Beitragsschuldner und auch Beitragszahler ihrer vollständigen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge.[1] Somit ist zu beachten: Freiwillige Beiträge zur Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.5 Sonstige beitragsrechtlichen Auswirkungen

Rz. 25 Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine auf 10 Tage begrenzte Lohnersatzleistung, so dass davor oder danach erzieltes Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, allerdings in Abhängigkeit vom sozialversicherungsrechtlichen Status als versicherungspflichtig Beschäftigter (§ 226 Abs. 1). Desgleichen sind und bleiben neben dem Pflegeunterstützungsgeld erzielte Einnahmen, insbes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.1 Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

Rz. 11 Die Beitragspflicht trifft nur die Arbeitgeber einer wegen der Entgelthöhe geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Da die frühere bei Entgeltgeltgeringfügigkeit zusätzlich geltende Zeitgrenze von bis zu 15 Wochenstunden aufgehoben worden ist, ist die Dauer der Beschäftigung, in der das geringfügige Entgelt verdient wird, nunmehr ohne Bedeutung (vgl. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Personalaufwendungen mit der Lohnbuchhaltung abstimmen

Sofern die Abstimmung von Lohnverbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz und des Lohnverrechnungskontos in einem vorherigen Schritt erfolgte, ist bereits ein Teil der Lohnbuchungen überprüft worden. Es bleiben dann noch Lohn- und Gehaltsaufwendungen, Sachbezüge/Lohnersatz und Aushilfslöhne auf den Aufwandskonten zu betrachten.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 10 Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wird keine Versicherungspflicht begründet. Vielmehr wird lediglich die zuvor bestehende versicherungspflichtige Mitgliedschaft erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 3). Auch für diese Beiträge gilt seit dem 1.1.1995, dass die Beiträge nach 80% des Regelentgeltes berechnet werden, das der Berechnung des Übergangsgeldes, Verletztengel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.8 Beginn und Ende der Beitragstragung

Rz. 37 Die Verpflichtung Dritter zur Tragung der Beiträge beginnt und endet jeweils mit dem Tatbestand der Krankenversicherungspflicht und dem daraus nach §§ 186, 190 folgenden Beginn und Ende der Mitgliedschaft, soweit diese nicht nach §§ 192, 193 erhalten bleibt und/oder soweit für Lohnersatzleistungen Beiträge zu zahlen sind. Rz. 38 Bei Teilnehmern an Leistungen zur Teilha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Wesentlichen wurden mit der Vorschrift die Regelungen über die Tragung der Beiträge nach der RVO übernommen und zusammengefasst. Änderungen sind jedoch insoweit eingetreten, als auch das Versorgungskrankengeld in die Beitragspflicht mit einbezogen ist und bei medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation Krankenversicherungsbeiträge ab Beginn des Bezuges der Entgelters...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1 Rehabilitationsträger

Rz. 5 Der Rehabilitationsträger hat die Beiträge allein zu tragen, die sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 235 ergeben. Werden die Leistungen angepasst, ist auch die Bemessungsgrundlage anzupassen, so dass sich höhere Beiträge ergeben. Die Beitragstragungspflicht folgt in diesen Fällen als Nebenpflicht aus der Zuständigkeit für die Rehabilitationsleistung (Leistu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.1 Geldleistungen während der Heilbehandlung bzw. Teilhabe am Arbeitsleben

Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensunterhalts des Versicherten werden während der Heilbehandlung (Verletztengeld) und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Übergangsgeld) Entgeltersatzleistungen gezahlt. 2.1.1 Verletztengeld Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.1 Verletztengeld

Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versicherten während der Heilbehandlung. Das Verletztengeld soll nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den dadurch bedingten Ausfall an Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen oder einer Lohnersatzleistung ausgleichen und damit den Lebensunterhalt der Versicherte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 4 Ausländische Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Versicherte entsprechende Entgeltersatzleistungen von einem Sozialversicherungsträger oder einer anderen staatlichen Stelle im Ausland erhält.[1] Die im über- und zwischenstaatlichen Recht vereinzelt enthaltenen Gleichstellungsbestimmungen sind im Rahmen des SGB V praktisch bedeutungslos, weil innerstaatliches Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 3 Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Anspruch zeitlich mit dem Bezug von Versorgungskranken-, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld zusammentrifft.[1] Der Anspruch auf Krankengeld ruht in Höhe der anderen Entgeltersatzleistung, weshalb es in bestimmten Fällen zu einem sog. Krankengeld-Spitzbetrag kommen kann. Der Anspruch auf einen Krankengeld-Spitzbetrag ist a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.1.1.2 Geringeres Einkommen / Lohnersatzleistungen

In den Fällen, in denen der Beteiligte nach dem Verlust des Arbeitsplatzes geringere Einkünfte hat, ist die Abfindung maximal bis zur Höhe des früheren Einkommens zur – teilweisen – Aufstockung zu verwenden. Ob die geringeren Einkünfte daher resultieren, dass der Beteiligte nur noch Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld bezieht, oder dass er bei dem neuen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.5.5 Berufsausbildungsbeihilfen

Berufsausbildungsbeihilfen sind als Lohnersatzleistungen grundsätzlich Einkommen des Auszubildenden, weil sie im Regelfall von der Agentur für Arbeit nicht zurückgefordert werden können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.5.5 Berufsausbildungsbeihilfen

Berufsausbildungsbeihilfen sind als Lohnersatzleistungen grundsätzlich Einkommen des Auszubildenden, weil sie im Regelfall von der Agentur für Arbeit nicht zurückgefordert werden können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.5.3 Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Derartige Leistungen sind Lohnersatzleistungen und somit als Einkommen anzurechnen.[51] Selbiges gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.5.3 Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Derartige Leistungen sind Lohnersatzleistungen und somit als Einkommen anzurechnen.[1] Selbiges gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 4 Erlebensfall bzw. Rückkauf

Der Besteuerung unterliegen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nur der Erlebensfall oder der Rückkauf. Die Versicherungsleistung bei Eintritt des mit der Versicherung untrennbar verbundenen charakteristischen Hauptrisikos (Tod, Unfall) rechnet nicht zu den Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.[1] Achtung Kapitalversorgung eines berufsständischen Versorgungswerks Ist eine zur Basis­v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 4.2 Bezieher von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III

Die Bezieher von Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld erhalten Krankengeld in Höhe der Leistung nach dem SGB III. Beim Arbeitslosengeld werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt. Entsprechend höhere Leistungen führen im Fall der Arbeitsunfähigkeit unmittelbar zu einem höheren Krankengeld. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes bleiben Einmalzahlungen außer Betracht. Hinwei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.5 Versicherungsschutz

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt während des Krankengeldanspruchs bestehen.[1] Eine freiwillige Versicherung[2] oder eine Familienversicherung[3] wird durch den Krankengeldanspruch nicht berührt. Vom Krankengeld sind keine Beiträge zu entrichten.[4] Die Beitragsfreiheit wirkt sich nicht auf andere beitragspflichtige Einnahmen aus, die neben dem Krankengeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.7 Verdienstausfall

Krankengeld kann nur beansprucht werden, wenn ein Verdienstausfall entsteht.[1] Dafür muss die Begleitung ursächlich sein. Davon ist auszugehen, wenn wegen der Begleitung Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Entgeltersatzleistung (z. B. Arbeitslosengeld) entgeht. Fehlt ein laufendes Einkommen, kann durch die Begleitung kein Verdienstausfall entstehen. Der Anspruch auf Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 4 Zusammentreffen mit anderen Leistungen/Ruhen des Anspruchs

Wird ein Arbeitnehmer während der Begleitung bezahlt von der Arbeit freigestellt, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Es entsteht kein Verdienstausfall. Entsprechend ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn die Begleitperson andere Entgeltersatzleistungen erhält (z. B. Krankengeld aufgrund eigener Arbeitsunfähigkeit[1] oder Kinderpflegekrankengeld[2]). Hinweis Das Krankengeld...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / Zusammenfassung

Begriff Zwischen Menschen mit Behinderungen und ihren Bezugspersonen besteht oftmals ein besonderes Vertrauensverhältnis, das es den Bezugspersonen ermöglicht, den Menschen mit Behinderung besser zu verstehen und so Mittler zwischen dem Patienten und dem Krankenhauspersonal zu sein (etwa bei der Äußerung von Schmerzen oder als Kommunikator bei der Aufklärung oder Diagnostik)...mehr