Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.6 Sonstige tarifliche Zulagen

Erschwerniszuschläge § 19 TVöD enthält in den Abs. 1–5 lediglich eine Rahmenvorschrift für die Zahlung von Erschwerniszuschlägen. In Abs. 2 wird festgelegt, für welche Erschwernisse Zuschläge gewährt werden können und hält in Abs. 4 fest, dass die Zuschläge i. d. R. 5 bis 15 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgru...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen

In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte bzw. nach Anlage 4 TVÜ-Bund für Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.10.2005 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.7 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 6, 7, 8, 9a des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. In der Entgeltgruppe 6 sind Beschäftigte eingruppiert, deren Tätigkeit (nur) gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Zusätzliche selbstständige Leistungen sind nicht erforderlich. Das Tätigkeitsmerkmal basiert auf dem in...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.2 Übersicht über das Bewertungsverfahren

Das Bewertungsverfahren ist im Wesentlichen in § 12 Abs. 2 Sätze 2 bis 6 TVöD (Bund) festgelegt. Ferner ist für die Bewertung einer Tätigkeit der im Satz 2 der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) festgelegte, folgendermaßen lautende Grundsatz wichtig: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich seiner Anforderungen zeitli...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.4 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung

§ 12 TV EntgO Bund regelt die Fälle, in denen in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person gefordert wird, der Beschäftigte bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen diese geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzt. Hierbei können verschiedene Konstellationen unterschieden werden. Das Tätigkeitsmerkmal führt die Alternative des "sonstigen Beschäftigten...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.6 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung (§ 12 TV EntgO Bund)

§ 12 TV EntgO Bund regelt die Fälle, in denen in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person (Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung) gefordert wird, der Beschäftigte jedoch diese geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzt. Er enthält gegenüber der bisherigen Regelung Abs. 3 Satz 1 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT ke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Bundesbehörde und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Abteilungsleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide überein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.4 Die Entgeltgruppen 4 bis 1

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 4 bis 2 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Bund übernommen. Der dort ausgebr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8.1 Prüfung der "Heraushebungsmerkmale"

Die Entgeltordnung enthält eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen, die stufenweise aufeinander aufbauen. Derartige echte Aufbaufallgruppen werden in der Entgeltordnung als solche ausdrücklich gekennzeichnet (‹Herausheben› aus der niedrigeren Entgeltgruppe).[1] So ist z. B. in Entgeltgruppe 9c Teil I der Entgeltordnung der Beschäftigte eingruppiert, dessen Tätigkeit sich aus der ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.2 Die Entgeltgruppen 9b bis 12

Die Entgeltgruppen 9b–12 umfassen den Bereich der Tätigkeiten, die vom Niveau her einen Bachelor erfordern. Dies wird auch deutlich daran, dass erstmals zur Stärkung des Ausbildungsbezuges das personenbezogene Merkmal der Hochschulbildung vereinbart wird. So ermöglicht die Entgeltgruppe 9b Fallgr. 1 die Eingruppierung von Beschäftigten mit abgeschlossener Hochschulbildung (§...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.4 Geltungsbereich der Teile III, IV, V und VI

Gemäß § 3 Abs. 1 TV EntgO Bund gilt ein Tätigkeitsmerkmal dieser Teile dann, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten eines der Tätigkeitsmerkmale aus diesen Teilen erfüllt. Die Tätigkeitsmerkmale der Teile I, II und III gelten in dem Fall weder in der Entgeltgruppe, in der das Tätigkeitsmerkmal in den Teilen IV, V oder VI aufgeführt ist, noch in einer höheren Entgeltgruppe (§...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5 Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen

An zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung sind Protokollerklärungen angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8 Weitere Verfahrenshinweise – Sonderfälle

11.8.1 Prüfung der "Heraushebungsmerkmale" Die Entgeltordnung enthält eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen, die stufenweise aufeinander aufbauen. Derartige echte Aufbaufallgruppen werden in der Entgeltordnung als solche ausdrücklich gekennzeichnet (‹Herausheben› aus der niedrigeren Entgeltgruppe).[1] So ist z. B. in Entgeltgruppe 9c Teil I der Entgeltordnung der Beschäftigte ei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13 Höhergruppierung § 17 Abs. 5 TVöD

13.1 Voraussetzungen Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschä...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14 Herabgruppierung (Rückgruppierung)

14.1 Fallgestaltungen einer Herabgruppierung Herabgruppierung ist die Einreihung des Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe. Eine Herabgruppierung kann erfolgen zur Korrektur eines Bewertungsirrtums. Hier ist mit der Herabgruppierung keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit verbunden. Die Herabgruppierung kann aber auch geschehen durch Veränderung eines variablen Tari...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.6 Betragsmäßige Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund

Die Stufenzuordnung erfolgt rückwirkend zum 1.1.2014 und richtet sich gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Bund nach den zum Zeitpunkt 1.1.2014 geltenden allgemeinen Regelungen für Höhergruppierungen (§ 26 Abs. 2 TVÜ-Bund). Dies ist zum einen § 17 Abs. 4 TVöD in der bis zum 28.2.2014 geltenden Fassung. Abweichend hiervon werden Beschäftigte in der Stufe 1 in der höheren Entgeltgruppe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.5 Ergebnis einer analytischen Stellenbewertung für Beamtenstellen

Für die Frage einer zutreffenden Eingruppierung kommt es auch nicht auf die Durchführung und das Ergebnis einer sog. analytischen Stellenbewertung an. In dieser werden die Tätigkeiten nach einzelnen Anforderungsarten wie z. B. Können, Erfahrung, geistige und körperliche Belastbarkeit, Grad der Selbstständigkeit, Grad der Verantwortung etc. gegliedert. So hat das BAG klargest...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.13 Wissenschaftliche Hochschulbildung

Sämtliche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 besitzen als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Neben dem Vorliegen einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung ist des Weiteren erforderlich, dass die konkret auszuübende Tätigkeit diese wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert, dass also die durch die Hochs...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.1 Voraussetzungen

Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschäftigten geschuldeten...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.14 Wegfall der Zeit- und Bewährungsaufstiege

Für die Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe kommt es nunmehr grundsätzlich auf die Übertragung der Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe an und nicht mehr auf den Ablauf von Zeiten der Bewährung oder der Tätigkeit. Die bisherigen Zeit- und Bewährungsaufstiege, die bei Neueinstellungen schon ab Einführung des TVöD nicht mehr berücksichtigt wurden, sind endgültig entfalle...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.3 Beschäftigte der Entgeltgruppe 2Ü evtl. in die EG 3

Die Entgeltgruppe 2Ü wurde aufgelöst. Die ihr zugeordneten Tätigkeitsmerkmale wurden entsprechend der durch die Tarifvertragsparteien beurteilten Wertigkeiten überwiegend der Entgeltgruppe 3, in wenigen Fällen der Entgeltgruppe 2 zugeordnet. Für ab dem 1.1.2014 neu eingestellte Beschäftigte ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 2Ü somit nicht mehr möglich. Vorhandene Besch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.7 Entfallen der Besitzstände bei Höhergruppierung nach § 26 TVÜ-Bund

Werden Beschäftigte, die eine Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-Bund (Vergütungsgruppenzulagen) oder eine Besitzstandszulage nach § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund (Techniker-, Meister- oder Programmiererzulage) erhalten, auf Antrag höhergruppiert, entfällt diese Besitzstandszulage rückwirkend ab dem 1.1.2014, und zwar vollständig (§ 26 Abs. 4 Satz 1 TVÜ-Bund). Die näheren Einzelheiten insb...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.5 Beschäftigte im Bereich Informationstechnik und Ingenieure

Im Bereich der Informationstechnik (Teil III Abschn. 24) weisen die neuen Tätigkeitsmerkmale mit den früheren Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte in der Datenverarbeitung kaum Gemeinsamkeiten auf. Daher müssen die Tätigkeiten neu bewertet und zum Teil höher eingruppiert werden. Im Bereich der Ingenieure (Teil III Abschn. 25) wird das in den Heraushebungsmerkmalen geforderte z...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.2 Körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten (§ 2 TV EntgO Bund)

§ 2 Abs. 3 TV EntgO Bund enthält die zentrale Definition der "körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten". Danach sind dies Tätigkeiten, die bei Weitergeltung des TV LohngrV von einem Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 des TV LohngrV erfasst würden. Der Sache nach handelt es sich hierbei um die früheren Arbeitertätigkeiten. Diese Definition gilt für alle Regelungen des TV Ent...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.4 Bestandsschutz bei Ausgleichszulagen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Die Protokollerklärung zum 3. Abschn. TVÜ-Bund regelte zunächst übergangsweise die Überleitung von Beschäftigten mit Zahlungen nach §§ 25, 37 MTArb/MTArb-O bzw. § 56 BAT/BAT-O (Lohn- bzw. Vergütungssicherung bei Leistungsminderung). In der Protokollerklärung wurde auch aufgenommen, dass die fortgeltenden Bestimmungen auch auf die Zulage nach §§ 15 u. 16 TV EntgO Bund angewen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5 Überblick über Entstehung und den Aufbau der bisher geltenden Allgemeinen Vergütungsordnung

Die Entgeltordnung ist aus der Allgemeinen Vergütungsordnung (im Folgenden: Vergütungsordnung) und dem Lohngruppenverzeichnis hervorgegangen, die in der Hauptsache redaktionell überbearbeitet wurden. Daher kann auch die bisherige Rechtsprechung hierzu weiterhin herangezogen werden. Zum besseren Verständnis zunächst eine kurze Übersicht über den Aufbau der bislang geltenden V...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.1 Zulage für Vorarbeiter und Vorhandwerker (§ 15 TV EntgO Bund)

Die Zulagenregelung entspricht inhaltlich der früheren Regelung in § 3 TV LohngrV Bund. Sie ist lediglich redaktionell angepasst worden. Auch der persönliche Geltungsbereich hat sich nicht geändert. Er beschränkt sich auf Beschäftigte, die nach Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind, welche im Anhang zu § 15 TV EntgO Bund aufgelistet sind. Die Regelung gilt entsprechend auch ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.9 Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 27 Abs. 1 TVÜ-Bund)

Beschäftigte der VergGr. IIa mit 5- oder 6-jährigem Aufstieg nach VergGr. Ib, die bis zum 30.9.2005 eingestellt worden waren, wurden gemäß Anlage 2 TVÜ-Bund unmittelbar in Entgeltgruppe 14 in den TVöD übergeleitet. Entsprechende Beschäftigte, die vom 1.10.2005 bis zum 31.12.2013 eingestellt worden sind, wurden gemäß Anlage 4 TVÜ-Bund der Entgeltgruppe 13 zugeordnet. Zusätzlic...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2 Geltungsbereich der Eingruppierung

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TVöD (Bund) gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD (Bund) fallen. Soweit die Tätigkeit von Beschäftigten nicht von der Entgeltordnung erfasst wird, etwa bei Lehrkräften, richtet sich die Eingruppierung nicht nach § 12 TVöD (Bund), sondern nach Richtlinien und Erlassen[1] bzw. ist bei den unter § 1 Abs. 2...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3 Einfache Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal in EG 2 ersetzt die Tätigkeitsmerkmale "mit einfacheren Arbeiten" der Vergütungsgruppe IXb Fallgr. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXa Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT und "mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit" der Vergütungsgruppe X Fallgr. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5 Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund

Durch den am 1.1.2014 in Kraft getretenen TV EntgO Bund sind im Vergleich zum früheren Recht vielfach höhere Eingruppierungen vereinbart worden. Für die hiervon betroffenen Beschäftigten eröffnet sich dadurch die Möglichkeit einer Höhergruppierung, ohne dass sich ihre auszuübende Tätigkeit ändert. Allerdings erfolgt eine derartige Höhergruppierung nur auf Antrag. Dies kann u...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.6 Einstufung über- oder untergeordneter Mitarbeiter

Die Eingruppierung über- oder untergeordneter Mitarbeiter spielt i. d. R. keine Rolle, es sei denn, dass das Tätigkeitsmerkmal selbst die Eingruppierung von der Anzahl und Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter abhängig macht. Praxis-Beispiel Entgeltgruppe 14 Fallgr. 4 Teil I der Entgeltordnung. Hier werden Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.3 Auslegung von Eingruppierungsnormen

Die Entgeltordnung enthält unterschiedliche, in ihrer Wertigkeit abgestufte unbestimmte Tätigkeitsmerkmale, die im Einzelfall auszufüllen sind. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe sind solche, deren Inhalt nicht durch einen feststehenden Sachverhalt bestimmt wird, sondern bei deren Anwendung auf den Einzelfall eine Fixierung erforderlich ist, die entweder im Bereich des Tatsäc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.1 Entgeltgruppen 13 bis 15

In den Entgeltgruppen 13 bis 15 knüpfen die Tätigkeitsmerkmale (wie bisher auch ab Vergütungsgruppe IIa BAT/BAT-O) nicht nur an die auszuübende Tätigkeit an. Sie erfordern grundsätzlich zusätzlich auch als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Hinsichtlich dieses subjektiven Erfordernisses einer abgeschlossenen wissenschaftlichen H...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.7 Mischtätigkeiten – Entgeltgruppenbetrachtung

Eine Mischtätigkeit ist eine Gesamtheit von selbstständig zu bewertenden Arbeitsvorgängen, die unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmalen in unterschiedlichen Teilen, Abschnitten oder Unterabschnitten der Entgeltordnung zuzuordnen sind. Gemäß der Protokollerklärung zu § 3 TV EntgO Bund erfolgt die Prüfung der Geltung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Teile der Entgeltordnung ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8.3 Personenbezogene Anforderungen

Die Entgeltordnung enthält vielfach Tatbestandsmerkmale, die neben den tätigkeitsbezogenen Anforderungen auch Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten beinhalten. Eine abschließende Auflistung der in der Entgeltordnung geregelten Voraussetzungen in der Person mit Definitionen ist in den §§ 6 bis 14 TV EntgO Bund geregelt. In diesen Fällen müssen neben der auszuübenden...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.2 Berufsgruppenspezifische höhere Eingruppierungen

Für eine Reihe von Berufsgruppen haben die Tarifvertragsparteien aus unterschiedlichen Gründen höhere Eingruppierungen vereinbart. Zum einen wurden auf dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels bestimmte Tätigkeiten von besonders gesuchten Berufsgruppen höher bewertet. Dies erfolgte z. B. bei folgenden Berufsgruppen: Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.2 "Abbildung" der kurzen Bewährungsaufstiege in den EG 2 bis 8

Nach der Überleitung in den TVöD wurden in den Entgeltgruppen 2 bis 8 nach bisherigem Recht bestehende Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege nicht mehr berücksichtigt. Die Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8 mit ehemaligen Angestelltentätigkeiten, die seit dem 1.10.2005 neu eingestellt wurden, waren i. d. R. niedriger eingruppiert als die aus dem BAT/BAT-O in den TVöD übe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.4.2 Zeitanteil des Arbeitsvorgangs

Wie bereits erläutert, ist für jeden Arbeitsvorgang das Tätigkeitsmerkmal zu ermitteln, dessen Anforderungen er entspricht. Danach sind die zeitlichen Anteile der Arbeitsvorgänge, bei denen gleiche Anforderungen erfüllt sind bzw. die demselben Tätigkeitsmerkmal (z. B. selbstständige Leistungen basierend auf gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen) entsprechen, zusammenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.3 Die Entgeltgruppen 5 bis 9a

Der sachliche Geltungsbereich der Entgeltgruppen 5–9a wird mit dem Begriff "Beschäftigte im Büro –, Buchhalterei-, sonstigem Innendienst und im Außendienst" umschrieben. In erster Linie sind hiermit Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen Verwaltung angesprochen. Erfasst sind hiermit jedoch auch artverwandte Tätigkeiten, soweit sie nicht in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.1 Wissenschaftliche Hochschulbildung (§ 7 TV EntgO Bund)

Verschiedene Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 besitzen als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. in Teil I [Beschäftigte im Verwaltungsdienst] oder in Teil III Abschn. 12 [Beschäftigte in der Forschung]). Fehlt diese persönliche Voraussetzung, können Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13–15 nur eingruppiert werden,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.6 Neustrukturierung der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2 bis 4

Bei den Tätigkeitsmerkmalen in den unteren Entgeltgruppen hat es in der Vergangenheit z. T. erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben. Um dem zu begegnen, haben die Tarifvertragsparteien die Tätigkeitsmerkmale der EG 2 bis EG 4 neu strukturiert. Nunmehr ergibt sich folgender Aufbau: Entgeltgruppe 1: Einfachste Tätigkeiten, Entgeltgruppe 2: Einfache Tätigkeiten (mehr als se...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.9 Zuordnung von Hilfstätigkeiten

Sind in einem Abschnitt oder Unterabschnitt der Teile III, IV, V oder VI nur Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit vereinbart (i. d. R. in Entgeltgruppe 5 und höheren Entgeltgruppen), finden diese Tätigkeitsmerkmale nach Ziffer 7 der Niederschriftserklärung Nr. 1 zu § 3 TV EntgO Bund für Tätigkeiten, die diese A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4 Die Zuordnung zu der neuen Entgeltgruppe 9a (§ 27 Abs. 3 TVÜ-Bund)

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die nach dem Anhang zu § 16 TVöD (Bund) besondere Stufenregelungen gegolten haben – sog. "kleine Entgeltgruppe 9" –, werden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung unter Beibehaltung der in der bisherigen Stufe bereits zurückgelegten Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe 9a zugeordnet. Praxis-Tipp Es empfiehlt si...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 7, 8, 9a und 9b Fallgr. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil I definiert. Dort heißt es: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes s...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.5 Erfordernis einer Vorbildung oder Ausbildung

Der zunehmenden Bedeutung qualifizierter Beschäftigter und ihrer Ausbildung wurde in der Entgeltordnung mehrfach Rechnung getragen. In Teil I wird in der Entgeltgruppe 5 in der Fallgr. 1 ein zusätzliches Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens 3-jähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit aufgenommen. Dieser Ausbildungsbezug zieht sich dan...mehr