Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltumwandlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verpflichtung aufgrund eines Schuldbeitritts oder einer Erfüllungsübernahme

Rn. 52a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber hat mit dem im Dezember 2013 verabschiedeten § 4f EStG (s AIFM-StAnpG vom 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) auch die steuerliche Behandlung der Übertragung von Pensionsverpflichtungen iSd § 6a EStG neu geregelt, da sie zu den Verpflichtungen zählen, die Ansatzverboten, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalten unterliegen. Ebenf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rau/Heubeck/Höhne, Kommentar zum BetriebsrentenG, Bd II, Heidelberg 1978; Höfer/Kempkes, Rückstellungen für Altersteilzeit, DB 1999, 2537; Naumann, VGA u verdeckte Einlagen, Köln 2001; Gosch, Die Finanzierbarkeit der Pensionszusage im Widerstreit von BMF und BFH, DStR 2001, 882; Buciek, Pensionsrückstellungen in der neueren BFH-Rspr, Stbg 2002, 1; Reuter, Die Übertragung einer Rü...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 2 Persönlicher Anwendungsbereich des BetrAVG

In den persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes fallen zunächst Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Eingeschränkt wird der Anwendungsbereich für die Möglichkeit des gesetzlichen Anspruchs auf die Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG, die nur Arbeitnehmern offensteht, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Die Insolvenzsicherung der §§ 7 ff. ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1 Einführung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV), die partiell im "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG) geregelt ist[1], stellt eine Säule des 3-stufigen deutschen Altersvorsorgemodells (neben der gesetzlichen und der privaten Altersversorgung) dar. Begrifflich wird auch von Ruhegeld oder Betriebsrente gesprochen. Die betriebliche Altersversorgung ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachzahlung für Dienstjahre ohne Vergütung

Rn. 2662 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Mit dem BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) wurde mit Wirkung ab 01.01.2018 eine bedeutende Erweiterung der steuerfreien Einzahlungen in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingeführt. Hat der ArbN des inländischen ArbG in einem Kj keinen Arbeitslohn trotz bestehenden Dienstverhältnisses erhalten, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Unverfallbarkeit

Rn. 297 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der BFH hatte im Jahre 1992 entschieden, dass bei der einer Gesellschafter-Geschäftsführerin erteilten Pensionszusage eine zehnjährige Unverfallbarkeitsfrist iSv § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG (Alt 1) aF (2000) üblich ist (BFH vom 16.12.1992, BStBl II 1993, 455; vgl BFH vom 24.01.1996, BStBl II 1997, 440). Mittlerweile hat er aber klargestellt, dass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Historische Entwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a EStG ist erstmals durch das Gesetz zur Neuordnung von Steuern (BGBl I 1954, 373) mit Wirkung für im Kj 1955 endende Wj in das EStG eingeführt worden. Er regelt die Bildung von Pensionsrückstellungen (zum Begriff s Rn 24f) dem Grunde und der Höhe nach. Insofern ist er teilweise eine Spezialvorschrift zu § 5 Abs 1 EStG und § 6 Abs 1 Nr 3 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilweiser Verzicht auf die Pensionszusage (Verzicht auf den nicht erdienten Teil – "future service")

Rn. 307d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Praxis und die FinVerw haben sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie Teilverzichte von Gesellschafter-Geschäftsführern steuerlich zu behandeln sind. Dabei geht es vor allem um Teilverzichte, bei denen nur ein entschädigungsloser Untergang der nach dem Bilanzstichtag künftig erdienbaren Versorgung ("future service") erklärt wird, w...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2.1 Versorgungsfall "Alter"

Als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsleistungen gilt grundsätzlich das 62. Lebensjahr. Bei Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2012 erteilt wurden, ist das 60. Lebensjahr maßgebend. Hinweis Zeitpunkt der Erteilung einer Versorgungszusage Für die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Versorgungszusage erteilt wird, ist grundsätzlich die zu einem Rechtsanspruch führende ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 14 Altersgrenze

Arbeitnehmer, die die flexible Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können auch altersrentenbezogene Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung beanspruchen, wenn sie die Wartezeit und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt haben.[1] § 6 BetrAVG stellt sicher, dass der Versorgungsanspruch – unabhängig von einer u. U. abweichende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Altersabhängige Begrenzung (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 6 EStG)

Rn. 127 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 6 Hs 1 EStG idF bis Ende 2017 galt ein Dienstverhältnis, das schon vor Vollendung des 27. Lebensjahres des Pensionsberechtigten bestanden hatte, Zitat "als zu Beginn des Wj begonnen, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte das 27. Lebensjahr vollendet". Zum dem 01.01.2018 wurde das Mindestalter 27 für die Bewertu...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / Zusammenfassung

Überblick Über die betriebliche Altersversorgung ergänzt der Arbeitgeber die Altersversorgung des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Rentenversicherung. Versorgungslücken werden durch eine betriebliche Zusatzrente geschlossen. Die betriebliche Altersversorgung kann wahlweise über 5 Durchführungswege erfolgen: über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, ein Lebensversicherun...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 538 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

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Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 3 Direktversicherung

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat im Jahr 2000 für eine Arbeitnehmerin eine Direktversicherung abgeschlossen, die durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Laut ELStAM wird ihr die Steuerklasse IV bescheinigt, sie hat keine Kinder und zahlt 9 % Kirchensteuer. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 1,1 %. Die Arbeitnehmerin hat gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich er...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 2.2 Begünstigte Lohnzahlungen

Gehört der Arbeitnehmer zu dem durch das 5. VermBG begünstigten Personenkreis, kann der Arbeitgeber für ihn zusätzliche begünstigte vermögenswirksame Leistungen zahlen[1] oder Teile des üblichen bzw. vereinbarten Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen, eine Lohnumwandlung ist zulässig.[2] Eine Arbeitnehmersparzulage wird für diese vermögenswirksamen Leistungen nur gezahlt, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Steuerrecht

Rn. 1176 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Kleidergeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 11a, 11b, 11c, 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Steuerrecht

Rn. 1157 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Werkzeuggeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8...mehr

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Essenmarke / 5 Umwandlung von Barlohn zugunsten von Essenmarken

Verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten von Essenmarken auf ihm zustehenden Barlohn, so wird die Minderung des Barlohns steuerlich anerkannt, wenn der Arbeitsvertrag entsprechend geändert wird. In diesem Fall unterliegt der gekürzte Barlohn zuzüglich des Sachbezugswerts dem Lohnsteuerabzug bzw. der anstelle anzusetzende Verrechnungswert der Essenmarken, wenn der Wert der Essen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1199 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 32 EStG steuerfreien Sachbezügen zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst. Rn. 1200–1209 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1232 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dieselbe Formulierung fand sich auch in § 3 Nr 33 EStG. Entsprechend der dortigen Rechtslage waren daher Gehaltsumwandlungen (= Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche) nicht begünstigt (glA Bechthold/Hilbert, NWB 2009, 2946; Nacke, NWB 21/2013, 1645; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 34 EStG Rz 10). Diese Parallele zog auch der Ges...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3 Weiternutzung von (Elektro-)Fahrrädern

Die Höhe des geldwerten Vorteils aus der Weiternutzung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern während Elternzeit, Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs hängt davon ab, ob es sich um ein Fahrrad oder E-Bike handelt, das verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist und dem Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird, oder ob es sich um ein E-Bike han...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1248 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemeinsames Erfordernis der Leistungen des ArbG ist, dass diese "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Der Gesetzgeber verwendet dabei den auch zB in § 3 Nr 33, 34, 46 EStG verwendeten Terminus. Daher sind auch bei § 3 Nr 34a EStG Gehaltsumwandlungen (also die Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche) nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1698 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich zB in § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG. Sie bedeutet, dass Gehaltsumwandlungen (dh Umwandlungen bereits bestehender Gehaltsansprüche) in nach diesen Vorschriften steuerfreie Leistungen nicht möglich sind (s Rn 1217, 1234). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Hinweis auf § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG (25 %-Pauschalierung)

Rn. 1770v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Als Ergänzung zu § 3 Nr 46 EStG fügte Art 2 Nr 2b des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498) – zeitlich anzuwenden wie s Rn 1770a – eine LSt-Pauschalierungsmöglichkeit (25 % Steuersatz) ein für folgende geldwerte Vorteile des ArbN (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, ...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 3 Arbeitnehmer übernimmt Leasingraten

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, der über eine Leasinggesellschaft im "Full-Service-Leasing" angemietet wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer übernommen wird. Der Bruttolistenpreis des Elektrofahrzeugs beträgt 59.500 EUR, die monatlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen leisten. Er wurde 2018 mit dem Ziel eingeführt, den Verbreitungsgrad der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Betriebli... / 2 Zusammentreffen Steuerbefreiung und Pauschalbesteuerung

Sachverhalt Der Arbeitgeber entrichtet für seinen Arbeitnehmer im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses aufgrund einer vor 2005 erteilten Versorgungszusage jährliche Beiträge von 1.752 EUR in eine Direktversicherung, die Versorgungsleistungen in Form einer monatlichen Rentenzahlung vorsieht. Der Arbeitgeber hat hierfür die Pauschalbesteuerung mit 20 % vorgenommen. Seit 2018...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Bei laufenden Einnahmen ist das Entgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer erwirtschaftet hat und das ihm rechtlich zusteht (Entstehungsprinzip). Ob das Entgelt tatsächlich gezahlt wird (Zuflussprinzip), spielt keine Rolle. Verzichtet der Arbeitnehmer rechtswirksam auf Teile des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gemeinsame Voraussetzungen für § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG

Rn. 18 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erfasst werden in beiden Tatbestandsalternativen des § 37b Abs 1 S 1 und Abs 2 EStG nur Sachzuwendungen, also Zuwendungen, die "nicht in Geld bestehen", mithin geldwerte Güter. Geldwerte Güter sind zumindest solche Vorteile, die Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein können bzw Vorteile, die nach objektiven Merkmalen in Geld ausgedrück...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.2 Gewährung des BAV-Förderbetrags

Gefördert werden nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] geleistete Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 EUR bis maximal 960 EUR im ersten Dienstverhältnis. Barlohnumwandlungen sind nicht begünstigt. Der BAV-Förderbetrag wird als Zuschuss für den Arbeitgeber mit 30 % der Beiträge und Zuwendungen berechnet und beträgt daher zwischen 72 EUR und 288 EUR. Im Erg...mehr

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Die Rolle der Payroll-Abtei... / 1.4 Spannungsfeld Beratung

Wer in der Entgeltabrechnung tätig ist, muss den Beschäftigten oftmals Sachverhalte erklären. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich Nettoentgelte vermindern. Dann muss dargestellt werden, warum eine neu vereinbarte Entgeltumwandlung oder ein kürzlich angeschaffter Dienstwagen den Auszahlungsbetrag verändern. Oder es wird verdeutlicht, dass die Beitragssätze zur Sozi...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2 Zukunftsfinanzierungsgesetz: Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen

Der sich aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen an Arbeitnehmer ergebende geldwerte Vorteil ist unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 39 EStG bis zu einem Betrag von bisher 1.440 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Dieser Freibetrag erhöht sich durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz v. 11.12.2023 (BGBl 2023 I Nr. 354) mit Wirkung ab dem...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / 1.1 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Freibetrag

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen ausgebaut werden. Dafür wird der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 Satz 1 EStG) von derzeit 1.440 EUR auf 2.000 EUR erhöht und Begleitregelungen zur Gewährleistung der zweckgerechten Wirkung dieser Vorschriften eingeführt. Im Regierungsentwurf des Gesetzes war dagegen noch eine Erhöhung auf 5.000 EUR vorgesehen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 5 Keine Beitragsfreiheit bei Entgeltumwandlung

Für die Steuerfreiheit der Telekommunikationsleistungen kommt es nicht darauf an, ob die Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Herabsetzung von Arbeitslohn erbracht werden. Anders ist dies im Sozialversicherungsrecht. Beitragsfreiheit kommt nach § 1 SvEV für steuerfreie Einnahmen nur dann in Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 4 Barlohnumwandlung steuerrechtlich zulässig

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass auf einen bestimmten, künftigen Barlohnbetrag verzichtet wird, z. B. zugunsten der leihweisen Überlassung eines PCs, Notebooks oder Smartphones. Die Steuerfreiheit[1] hängt nicht davon ab, dass die Vorteile aus der privaten Nutzung der betrieblichen Datenverarbeitungs- oder Telekommunikationsgeräte sowie der Überlassung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Laptop

Begriff Zu unterscheiden ist, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Laptop, das Notebook oder das Tablet überlässt oder übereignet (= schenkt). Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gerät, bleibt es im Eigentum des Arbeitgebers. Diese Gestellung führt nicht zu einem steuer- und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Es entsteht weder Lohnsteuer- noch Sozialversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Internetzugang

Begriff Die Erstattung der Gebühren für den privaten Internetanschluss durch den Arbeitgeber stellt grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Allerdings kann der Arbeitgeber die erstatteten Gebühren mit 25 % pauschal versteuern. Voraussetzung für die Pauschalierungsmöglichkeit ist, dass die Gebühren zusätzlich zum ohne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weihnachtsgeld / 2 Gehaltsumwandlung in steuerbegünstigte Zuschüsse

Im Zusammenhang mit der Entgeltoptimierung kann man Weihnachtsgeldzahlungen in steuerfreie oder pauschal versteuerte Vergütungsbausteine umwandeln.[1] Voraussetzung ist, dass das Weihnachtsgeld zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Somit können nur solche Weihnachtsgelder in steuerfreie oder pauschalversteuerte Vergütungsbausteine umgewandelt werden, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Durchlaufende Gelder

Begriff Als durchlaufende Gelder bezeichnet man in der Entgeltabrechnung typischerweise den Auslagenersatz für vom Arbeitnehmer für den Arbeitgeber getätigte Auslagen. Bei durchlaufenden Geldern wird zwischen tatsächlichem und pauschalem Auslagenersatz unterschieden. Beim tatsächlichen Auslagenersatz erstattet der Arbeitgeber die Auslagen des Arbeitnehmers gegen Vorlage von B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 6.1 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Übereignet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] unentgeltlich oder verbilligt ein Datenverarbeitungsgerät, kann die Übereignung mit 25 % pauschal versteuert werden.[2] Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer dessen Aufwendungen für die Internetnutzung ganz oder teilweise ersetzt. Steuerliche Bewertung des Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.4 Feststellung des Vergleichs-Nettoarbeitsentgelts

Das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt entspricht dem Nettoarbeitsentgelt, das der Arbeitgeber gesetzlichen Sozialleistungsträgern zur Berechnung der Sozialleistung in einer Entgeltbescheinigung mitteilen muss. Das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt – auch bei Verwendung abweichender Entgeltbescheinigungen – entspricht der Höhe des im letzten Entgeltabrechnungszeitraum[1] erzielten ...mehr

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Telekommunikationsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Zu den Telekommunikationsleistungen gehören die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte einschließlich Zubehör, die Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer sowie die Schenkung entsprechender Geräte und die Einrichtung eines...mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 5 Jobticket

Sachverhalt Ein Arbeitgeber mit 400 Mitarbeitern möchte den Arbeitnehmern ein Jobticket zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter wohnen in einem Umkreis von maximal 20 km Entfernung zum Betrieb. Beim örtlichen Verkehrsverbund kostet eine Fahrkarte für derartige Strecken derzeit regulär 55 EUR. Bei Abnahme von mehr als 200 Jobtickets erhäl...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 4 Urteile des BFH

Der BFH hat sich im Jahr 2023 mit Veröffentlichungen zu Fragen der steuerlichen Gewinnermittlung zurückgehalten. An Urteilen, die auf der Homepage des BFH im abgelaufenen Jahr veröffentlicht wurden, sind die folgenden Entscheidungen zu nennen: Die Vereinbarung eines Vorbehalts zur Abänderung einer Pensionszusage ist im Regelfall steuerlich schädlich. Dies hat der BFH mit Urte...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.4 Sonderfall Nur-Pension

Tz. 586 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Zusage einer Altersversorgung setzt immer auch die Vereinbarung von Aktivbezügen voraus. Somit können sog Nur-Pensionen stlich grds nicht anerkannt werden (zB s Urt des BFH v 28.04.2010, BStBl II 2013, 41 mwN). Dies gilt unabhängig davon, dass die Vereinbarung einer Nur-Pension sehr günstig für die Kap-Ges ist, da diese aus der GF-Vergüt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr