Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltumwandlung

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5 Entgeltumwandlung

Ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung[1] besteht seit dem 1.1.2002. 2.5.1 Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf bestimmte Teile seines Entgelts verzichtet und dieser Teil vom Arbeitgeber zum Erwerb einer wertgleichen Anwartschaft auf eine bAV verwendet wird. Praxis-Beispiel Entgeltumwandlung Anfang Januar 2018 vereinbaren Arb...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5 Entgeltumwandlung und Riester-Förderung

Wandelt der Arbeitnehmer Entgelt zugunsten einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds um, kann er hierfür die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B.: in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubi...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.10 Anspruch auf Schließung von Versorgungslücken bei Entgeltumwandlung

Beschäftigte dürfen bei der Inanspruchnahme von externen Durchführungswegen auch dann ihre bAV weiter aufbauen, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht, sie aber kein Entgelt erhalten.[1] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Arbeitnehmer sich in Elternzeit befinden oder wegen längerer Krankheit kein Entgelt mehr erhalten, sondern Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld bezi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.2 Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe nach oben und nach unten begrenzt[1]: Höchstbetrag: Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von seinem Gehalt zum Aufbau einer bAV verwendet. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höh...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung

Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B.: in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte. Keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung haben z. B.: Von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB VI befreite Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer, die ausschließlich einem berufsständi...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.3 Riester-Förderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wandelt ein Arbeitnehmer zugunsten einer Riester-Förderung Entgelt in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, muss ihm das Recht eingeräumt werden, den Vertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortzusetzen und hierfür die Förderung zu erhalten.mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.7 Optionssystem

Neu ist die Einführung des sog. Optionssystems. Nach diesem kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden, dass der Arbeitgeber für alle oder eine Gruppe einzelner Arbeitnehmer des Unternehmens oder einzelner Betriebe eine automatische Entgeltumwandlung einführt. Dagegen haben die einzelnen Arbeitnehme...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.5 Auszubildende

Auf Auszubildende findet neben den in § 18 aufgeführten Tarifverträgen auch der unter Absatz 1 Buchst. e genannte Tarifvertrag Anwendung. Der Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung spricht zwar in § 1 Buchst. j bzw. k noch vom Manteltarifvertrag für Auszubildende bzw. vom Mantel-TV Azubi-O. Die bislang noch nicht erfolgte redaktionelle Anpassung des TV-EUmw...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.3 Anspruchsberechtigte

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nur gegen den Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.[1] Einen Anspruch haben z. B.: in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, bei denen keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgt ist bz...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.6 Einfluss von Tarifverträgen

Auf einem Tarifvertrag beruhendes Entgelt kann nur umgewandelt werden, wenn dies der Tarifvertrag vorsieht oder zulässt.[1] Tarifverträge können z. B.: die reine Beitragszusage zulassen, den Durchführungsweg bestimmen, ein Optionssystem einführen, den Arbeitgeberzuschuss abbedingen oder ausgestalten, regeln, welche Entgeltbestandteile umgewandelt werden können, u. U. die Riester-F...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.2 Riester-Förderung

Die Riester-Förderung besteht aus einkommensunabhängigen Zulagen und eventuell darüber hinaus aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuer. Zulage gibt es jährlich für maximal 2 Altersvorsorgeverträge. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und der Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder. Sie wird auf Antrag des Zulageberechtigten bei der Z...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.4 Wesentliche Unterschiede zur privaten Altersvorsorge mit Riester-Förderung

Eine Zertifizierung ist im Rahmen der bAV nicht erforderlich, da das Betriebsrentengesetz einen dem Zertifizierungsgesetz vergleichbaren Schutz bietet. Eine "Entnahme" von angesammeltem Kapital zugunsten der Bildung privaten Wohneigentums ist nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich Beiträge zugunsten des sog. "Wohnriester" zu verwenden. Die eingezahlten Beiträge können nicht...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.10 Anpassung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle 3 Jahre die Frage einer Anpassung der Betriebsrente zu prüfen.[1] Bei der Entscheidung über die Anpassung darf der Arbeitgeber seine eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen, und zwar ohne mit dem Betriebsrat oder den Pensionären zu verhandeln. Lässt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, darf sie unterlassen ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.4 Fördermöglichkeiten

Der Aufbau der bAV wird unterschiedlich gefördert. Es besteht z. B. die Möglichkeit: seit 2018 bis zu einer Grenze von 8 % der BBG einkommensteuerfrei, Beiträge in eine Pensionskasse, eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds einzuzahlen, bis zu 4 % der BBG sind diese Beiträge auch sozialversicherungsfrei, Arbeitgeberfinanzierte bAV ist in den Durchführungswegen Direktzusage...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.3 Verweisung auf andere Tarifbestimmungen (Absatz 2 Satz 1)

Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf Vorschriften anderer Tarifverträge verwiesen wird, sind sie durch entsprechende Vorschriften des TV-V zu ersetzen. Beispielsweise tritt an die Stelle des § 19 BAT (Beschäftigungszeit), auf den in § 7 TV Rationalisierungsschutz verwiesen wird, § 4 TV-V (Betriebszugehörigkeit). Sofern z. B. im Geltungsbereich des TV-V im Rah...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.2 Leistungshöhe

Die Festlegung des Dotierungsrahmens und damit die Festlegung der Leistungshöhe ist grundsätzlich frei und dem Arbeitgeber überlassen. Ausnahmen hiervon bestehen bei der Entgeltumwandlung und ggf. beim Sozialpartnermodell. Bei den für die Leistungshöhe zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen darf es zu keiner Diskriminierung kommen. Der EuGH[1] verlangt, dass spätestens seit de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2 Weitere Tarifverträge

Nach § 21 Abs. 1 sind folgende Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als den TV-V ergänzende Tarifverträge im Sinne der üblichen arbeitsvertraglichen Inbezugnahme anzusehen und anzuwenden, d. h. sie gelten weiterhin unmittelbar: der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (für das Tarifgebiet West und Berlin) der Tarifvertrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.1 Beitragsorientierte Leistungszusage

Bei der beitragsorientierten Leistungszusage [1] sagt der Arbeitgeber eine Versorgungsleistung zu und teilt dem Arbeitnehmer den Betrag mit, den er für diese zur Finanzierung aufwendet. In der Praxis berechnet der Arbeitgeber daher oft die zugesagte Leistung anhand der Beiträge, die er für die Versorgung aufwenden möchte. Kerngedanke der beitragsorientierten Leistungsgestaltun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.12 Überlassung von Leasing-Fahrzeugen

Least der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung, ist die Nutzungsbehandlung nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. Nach der BFH-Entscheidung vom 18.12.2014[1] fehlt es jedoch an der in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG geforderten "Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs", wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslagene... / 2 Garagenmiete

Sachverhalt Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor mit einem Listenpreis von 30.000 EUR zur Verfügung. Dieser wird auch für private Zwecke und für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 10 km) genutzt. Der Wagen wird nach der 1-%-Regelung bzw. nach der 0,03-%-Regelung versteuert. Alle für den Dienstwagen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 1.4 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Der mit dem üblichen Endpreis oder mit 96 % des Angebotspreises ermittelte Geldwert des Sachbezugs gehört als geldwerter Vorteil zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer den Sachbezug unentgeltlich erhält. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug nicht unentgeltlich, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Geldwert und dem gezahlten Entgelt als gel...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5.3 Rechtsstellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers (§ 12 VersAusglG)

Gilt für das auszugleichende Anrecht das BetrAVG, erhält die ausgleichsberechtigte Person mit der internen Teilung die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des BetrAVG. Damit finden die Rechte und Pflichten des BetrAVG für die neuen Versorgungsberechtigten in bestimmtem Umfang Anwendung. Konkret bedeutet die Erlangung der Stellung eines ausgeschiedenen Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 2 Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG

Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG ist je nach Zusage der Arbeitgeber selbst (bei Direktzusagen) oder die Unterstützungskasse, das Lebensversicherungsunternehmen bei Direktversicherungen, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Hat ein Arbeitnehmer z. B. einen tarifvertraglichen Anspruch auf eine Betriebsrente aus einer von den Tarifvertragsparteien getragenen Pensi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 3. Abtretungsverbote

Rz. 563 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgetreten, so ist die Abtretung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen § 399 BGB, § 400 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unwirksam.[966] Gleiches soll für eine nachträgliche Vereinbarung des Austauschs des Versicherungsne...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Berechnung des Rückkaufswertes bei deregulierten Verträgen mit Vertragsschluss bis Herbst 2001

Rz. 349 Mit der Deregulierung im Jahr 1994 wurde die Bestimmung zum Rückkaufswert in § 176 Abs. 1 VVG a.F. neu gefasst. Die Neuregelung sah vor, dass der Versicherer bei Aufhebung einer Kapitalversicherung für den Todesfall, bei der der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapitals gewiss ist, durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung den...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bezugsrechte

Rz. 623 Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls (siehe oben Rdn 498). Wird vor dem Eintritt des Versicherungsfalls über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht widerrufen. Lehnt der Insolvenz...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 27 Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kommt die Rentenversicherung als sog. Rückdeckungsversicherung, als Direktversicherung i.S.v. § 1b Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) oder als Pensionskassenversorgung vor. Rz. 28 Die Direktversicherung stellt einen der fünf Durchführungswege der betriebli...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 6 Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse

Arbeitgeberleistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse führen grundsätzlich nicht zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Eine Gehaltsumwandlung zugunsten derartiger Leistungen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht zulässig. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein entgeltliches Rechtsgeschäft ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.1.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen im Rahmen eines Mitarbeiter-PC-Programms

Für die Beitragsfreiheit wird verlangt, dass die Arbeitgeberleistung "zusätzlich zu Löhnen und Gehältern" gewährt wird. Diese Voraussetzung ist bei einer Entgeltumwandlung jedoch nicht erfüllt. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind der Auffassung, dass als Wert für die Nutzungsüberlassung das Nutzungsentgelt anzusetzen ist, das i. d. R. dem Betrag der Gehaltsu...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.1 Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wird der Arbeitslohn zugunsten einer wertgleichen Pensionszusage herabgesetzt, fließt dem Mitarbeiter insoweit während seiner aktiven Arbeitszeit steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht zu. Durch eine solche Verlagerung des Lohnsteuerabzugs in die Zeit des Ruhestands (nachgelagerte Besteuerung) kann eine Steuerstundung eintreten. Arbeitsrechtlich liegt eine durch Gehaltsumwandlu...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.5 Überlassung eines Fahrrads/E-Bikes

Überlässt der Arbeitgeber Mitarbeitern ein betriebliches (E-)Fahrrad zur privaten Nutzung im Rahmen einer Entgeltumwandlung, wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 % eines auf volle 100 EUR abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.4 Vermögensbeteiligung

Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer am Kapital des eigenen Unternehmens beteiligen. Dieser geldwerte Vorteil ist bis zu 2.000 EUR jährlich (bis 31.12.2023: 1.440 EUR) steuerfrei, wenn die Möglichkeit allen Beschäftigten offensteht.[1] Auch diese Beträge können durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Sozialversicherungsrechtlich kann nicht ohne Weiteres Beitragsfreiheit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.2 Restaurantschecks

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern unter Abänderung des Arbeitsvertrags durch Entgeltumwandlung anstelle des bisherigen Barlohns arbeitstägliche Essensschecks zuwenden. Die Schecks müssen nicht zusätzlich zum eigentlich geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden. Achtung Abweichende Regelung in der Sozialversicherung In der Sozialversicherung ist jedoch zu beachten, dass eine U...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 4.1 Steuerfreie Jobtickets

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt gezahlt werden, sind steuerfrei....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.2 Werkzeuggeld

Pauschale Entschädigungen für die betriebliche Nutzung eigener Werkzeuge des Arbeitnehmers sind steuerfrei, soweit sie die offensichtlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht übersteigen.[1] Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen pauschalen Betrag oder die tatsächlichen Beträge für beruflich eingesetztes Werkzeug, ist dieses auch dann steuerfrei, wenn die Beträge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern die Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz häufig über die gesetzlich eingerichtete Insolvenzsicherung hinaus zusätzlich privatrechtlich ab. Diese privatrechtliche Absicherung erfolgt z. B. über das Modell der doppelseitigen Treuhand (sog. Contractual Trust Agreement – CTA-Modelle). Im Rahmen einer V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.3 Berufskleidung und Reinigungskosten

Auch Aufwandsersatz für typische Berufskleidung (z. B. mit Logo des Arbeitgebers) durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Dies gilt selbst dann, wenn die Beträge im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden.[1] Die Übernahme von pauschalen Beträgen für Reinigungskosten ist nur dann steuerfrei möglich, wenn es sich um vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung handelt. Sozialve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 4.13 Inflationsausgleichsprämie

Aktuell können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Leistungen zur Abmilderung der Inflation bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung gewähren – Sachbezüge und Zuschüsse sind möglich. Die Begünstigung gilt bis zum 31.12.2024 und schließt eine Entgeltumwandlung aus.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / 1.4 Ausschluss der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 55 EStG ist ausgeschlossen bei Betriebsübergang nach § 613a BGB, weil das Dienstverhältnis nicht beendet wird und § 4 BetrAVG dann keine Anwendung findet. Ohne Arbeitgeberwechsel kann eine Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung jedoch unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 55c Buchst. a EStG steuerfrei bleiben[1] wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 7 Aufmerksamkeiten

Eine Umwandlung von Arbeitslohn zugunsten von Aufmerksamkeiten aufgrund besonderer persönlicher Ereignisse des Arbeitnehmers oder seiner Angehörigen, die bis 60 EUR steuerfrei belassen werden[1], ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die Sozialversicherung. Praxis-Beispiel Unzulässige Gehaltsumwandlung in Annehmlichkeiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren in einer Ergä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.3 Personalrabatte bis 1.080 EUR

Personalrabatte, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund ihres Dienstverhältnisses bei der Überlassung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen seiner eigenen Produktpalette gewährt, sind bis 1.080 EUR im Kalenderjahr kein geldwerter Vorteil, also nicht steuer- und abgabenpflichtig.[1] Außerdem wird ein Wertabschlag von 4 % gewährt. Dies gilt für die So...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 2.3 Umwandlung mit Rückfallklausel ist schädlich

Gehaltsumwandlungen, die sog. Rückfallklauseln beinhalten, werden nicht anerkannt. Schädlich sind solche Rückfallklauseln, nach denen der Anspruch auf die Zusatzvergütung nicht ersatzlos wegfällt, auch wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind. Anstelle der Zusatzvergütung hat der Arbeitnehmer nun wieder Anspruch auf den ursprünglichen Bruttoarbeitslohn. Zudem is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 2.2.1 Lohnsteuerrechtliche Voraussetzungen

Gehaltsumwandlungen (Lohnoptimierungsmodelle) führen nur dann zu geringeren Steuer- und ggf. Beitragsbelastungen, wenn die Steuerfreiheit oder Lohnsteuerpauschalierung der umgewandelten Vergütungsbestandteile nicht daran geknüpft ist, dass sie zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn erbracht werden. Insbesondere Rückfallklauseln sind in diesen Fällen schädlich. Nach langjähri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 4.12 Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es ein steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener ("BAV-Förderbetrag"). Gefördert werden Beiträge von mindestens 240 EUR im Kalenderjahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 % des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, also mindestens 72 EUR. Er wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 4 Entgeltumwandlung und Tarifvorbehalt

Wann tariflich rechtswirksam Ansprüche bestehen, richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann nie rechtswirksam unterschritten werden. Das gilt selbst dann, wenn sich beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) darüber einig sind. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht muss daher unbedingt der Vorbehalt e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 3 BSG Rechtsprechung zur Zusätzlichkeit

Ein Urteil des Bundessozialgerichts steht der früheren Auffassung der Sozialversicherungsträger entgegen. Danach begründet allein bereits ein arbeitsrechtlich wirksamer Verzicht auf Arbeitsentgelt die Zusätzlichkeit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung.[1] Arbeitgeberleistungen werden nicht zusätzlich gewährt, wenn sie einen teilweisen Ersatz für den vorherigen Entg...mehr