Fachbeiträge & Kommentare zu Entnahme

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.4 Kostenverteilungsschlüssel

Maßgeblich ist der Kostenverteilungsschlüssel, der auch für die zu finanzierende Maßnahme gilt. Allerdings haben die Wohnungseigentümer auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG und des § 21 Abs. 5 WEG auch die Möglichkeit, die Kosten der durch Sonderumlage zu finanzierenden Maßnahme abweichend vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Dies i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Der mWv 1.1.2004 neu in das Gesetz eingefügte § 4 Nr. 4a UStG [1] verkörpert die sog. Umsatzsteuerlagerregelung. Mit ihr werden Umsätze im Zusammenhang mit Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden bzw. die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden, zunächst steuerfrei gestellt. Eine Steuerbelastung erfolgt mit der Auslagerung. D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Begriff der Auslagerung

Rz. 123 Mit der Auslagerung eines Gegenstands aus einem Umsatzsteuerlager entfällt die Steuerbefreiung für die der Auslagerung vorangegangene Lieferung, den der Auslagerung vorangegangenen innergemeinschaftlichen Erwerb oder die der Auslagerung vorangegangene Einfuhr. Das gilt nicht, wenn der Gegenstand im Zusammenhang mit der Auslagerung in ein anderes Umsatzsteuerlager im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 3. Entnahme aus dem Betriebsvermögen: keine Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Wird eine Wohnung dem Betriebsvermögen entnommen, saniert und nachfolgend zu Vermietungseinkünften genutzt, führt die Entnahme nicht zu einer Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG [3]. Für die Annahme einer Anschaffung fehlt es nach Auffassung des BFH sowohl an der für eine entsprechende Anschaffung notwendigen Gegenleistung als auch an einem Rechtsträgerwechsel, sofern das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 3.2 Vertragsparteien

Der Vertrag wird zwischen dem Verwalter und der GdWE abgeschlossen. Grundsätzlich vertreten nach § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG sämtliche Wohnungseigentümer die Gemeinschaft als Gesamtvertreter. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Wohnungseigentümer den Vertrag unterschreiben müssten. Da allerdings der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats gemäß § 9b Abs. 2 WEG als Vertreter der GdWE ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.6.2 Darstellung der Kapitalrücklage

Nach § 152 Abs. 2 AktG bestehen weitere Verpflichtungen zu Angaben zur Einstellung und Entnahme aus der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr. Diese Angaben können in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.7 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung

§ 158 Abs. 1 AktG bestimmt, wie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem in § 275 Abs. 1 und 2 HGB vorgesehenen Schema bei einer AG fortzusetzen ist, um eine Überleitung zum Bilanzgewinn herzustellen.[1] Dies gilt allerdings nicht für Kleinstgesellschaften, wenn sie von den Erleichterungen Gebrauch machen.[2] Die Fortführung der Gewinn- und Verlustrechnungen ist im Normalfal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.6 Spätere Entnahme eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Grundstücks ist steuerfrei

Als Reaktion auf die für den Fiskus ungünstige Seeling-Rechtsprechung des EuGH und BFH zum Vorsteuerabzug bei nur teilweise unternehmerisch genutzten Gebäuden[1] hatte die Verwaltung die Entnahme eines Gebäudes aus dem Unternehmensvermögen, das den Bauherrn ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, als steuerpflichtig angesehen.[2] Die Umsatzsteuerpflicht wurde v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.4 Voraussetzungen für den Vorwegabschlag

Damit der Abschlag zur Anwendung kommt, müssen der Gesellschaftsvertrag oder die Satzungen Bestimmungen enthalten, die zudem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen: a) Die Entnahme oder Ausschüttung ist auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6 Reinvestitionsklausel

Von einer Nachversteuerung ist abzusehen, wenn bei der Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen oder der Veräußerung von wesentlichen Wirtschaftsgütern der Veräußerungserlös innerhalb der nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögensart verbleibt. Dies sind im Einzelnen:[1] a) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen b) Betriebsvermögen c) Anteile a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.5 Finanzmittel

a) Allgemeines Zum Verwaltungsvermögen gehört nach 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG auch der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel), soweit er 15 % des anzusetzenden Werts des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesellschaft übersteigt.[1] Einzel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.10 Zeitliche Anwendung des Vorwegabschlags

Der Vorwegabschlag findet Anwendung für Erwerbe, für die die Steuer gem. § 37 Abs. 12 Satz 1 ErbStG nach dem 30.6.2016 entstanden ist. Dabei muss aber beachtet werden, dass die Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bereits 2 Jahre rechtlich bestanden haben und tatsächlich beachtet worden sind. Da dies bis zum 30.6.2016 kaum ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Nachversteuerungsfälle

Auch nach der Erbschaftsteuerreform sind die Behaltensregelungen zu beachten. Diese finden sich in § 13a Abs. 6 ErbStG. Demnach fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb einer Behaltensfrist gegen bestimmte Tatbestände verstößt. Dabei gilt für den 85 %igen Verschonungsabschlag eine fünfjährige Beh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 8 Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen

Die gesetzlichen Regelungen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 2015, insbesondere die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag, haben keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Regelungen.[1] Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig dürfte sein, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG insoweit nicht zur Anwendung, als die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 278 Die GewSt beträgt unter Berücksichtigung der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) und dem gesetzlich Mindesthebesatz von 200 % (16 Abs. 4 S. 2 GewStG) 7 % des Gewerbeertrags. Da der durchschnittliche Hebesatz der Gemeinden zwischen 400 % und 500 % liegt, ist die tatsächliche Belastung im Regelfall mehr als doppelt so hoch. Die GewSt knüpft über die §§ 2, 7 S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.1 Ausgangssituation

Rz. 260 Nicht nur die ErbSt bzw. SchenkSt, sondern auch die ESt kann bei Unternehmensnachfolgen eine erhebliche oder sogar existenzbedrohende Liquiditätsbelastung auslösen, wenn die steuerliche Situation vorab nicht bzw. nicht im ausreichenden Maße analysiert wird. Praxis-Beispiel Schenkung des Grundstücks aus Betriebsvermögen V betreibt ein Einzelunternehmen und ist zugleich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.3 Stille Reserven

Rz. 265 Stille Reserven resultieren aus der Differenz zwischen dem Buchwert von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und dem Verkehrswert. Sie entstehen z. B. durch Abschreibungen und Wertsteigerungen von Aktiva oder durch Unterbewertung von Passiva. Rz. 266 Die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung, da diese bei A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.1 Probleme bei Unternehmensübergaben

Rz. 302 Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn steigt die Anzahl der Unternehmensübergaben, vornehmlich bedingt durch den demografischen Wandel, aktuell und auch in den kommenden Jahren immer weiter an. Von den etwa 3,3 Mio. als Familienunternehmen klassifizierten Unternehmen in Deutschland erwartet das Institut im Zeitraum 2022 bis 2026 ca. 190.000...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.2 Ertragsteuerliche Sicht

Rz. 312 Aus ertragsteuerlicher Sicht wird die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform vor allem durch die unterschiedliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalvergütungen bestimmt, wobei Fremdkapital – im Gegensatz zum Eigenkapital – nicht nur durch den Gesellschafter (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), sondern auch durch Dritte gewährt werden kann.[1] Rz. 313 Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.5 Sonderfall Betriebsaufspaltung

Rz. 273 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Die unentgeltliche Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen ist für den Übergeber einkommensteuerlich neutral möglich. Der Übernehmer führt die Anschaffungskosten des Übergebers fort (§ 20 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.8 AfA bei Umwidmung oder Entnahme

Wird ein Gebäude des bisher nicht der Einkünfteerzielung dienenden Vermögens umgewidmet und nunmehr zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Gesamtnutzungsdauer einschließlich der Zeit vor der Umwidmung zu verteilen. Dies hat zur Folge, dass als AfA nur der Teil der Anschaffungs- oder Herstell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 6. Lagerfälle: Konsignationslager und Distributionslager

Soweit ein deutsches Unternehmen Waren auf ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbringt, hat es sich in diesem Mitgliedstaat regelmäßig umsatzsteuerrechtlich erfassen zu lassen. Der Versand der Waren von Deutschland in das Lager ist als innergemeinschaftliches Verbringen gem. § 6a Abs. 2 UStG zu erklären. Diese Versendungen (Verbring...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stromdiebstahl – Laden von ... / 3 Das Problem

Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter durch sein Verhalten den Hausfrieden nachhaltig stört (§§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB). Dies ist der Fall bei Diebstählen innerhalb des Anwesens; auch beim sog. Stromdiebstahl, d. h. Entnahme von Strom aus der Leitung eines Mietshauses für die eigene Wohnung (so bere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.6 Preisausschreiben und Verlosungen

Bereits bei der Abgrenzung der Geschenke wurde darauf hingewiesen, dass Preise anlässlich eines Preisausschreibens aus Sicht der Finanzverwaltung keine Geschenke darstellen. Veranstaltet ein Unternehmen selbst ein Preisausschreiben oder eine Verlosung bzw. beteiligt es sich an einer derartigen Maßnahme eines Dritten, so kann in solchen Fällen eine Werbemaßnahme vorliegen, mu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.1 Altersteilzeit

Für Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell gelten hinsichtlich der Leistungsbewertung die Ausführungen zur Teilzeitarbeit. Der TV FlexAZ gilt jedoch nur noch für Altersteilzeitverträge, die spätestens im Dezember 2022 begonnen haben. Damit ist die tarifliche Grundlage für die Vereinbarung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen ab dem 1.1.2023 weggefallen. Entsprechend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3 Teilweise Freistellung von der Arbeit

Nimmt der Arbeitnehmer nur eine teilweise Freistellung in Anspruch, kommt es darauf an, in welcher Höhe er weiterhin Arbeitsentgelt bezieht. Daraus ergeben sich verschiedene versicherungs- bzw. beitragsrechtliche Auswirkungen, wobei nur das monatliche Arbeitsentgelt während der Pflegezeit zu berücksichtigen ist. Die vor und nach der Pflegezeit erzielten Arbeitsentgelte sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.3 Nur eigenbetrieblich genutzter Teil ist notwendiges Betriebsvermögen

Wird das vom Unternehmer-Ehegatten auf eigenem Grundstück neu errichtete Gebäude nur teilweise für eigenbetriebliche Zwecke genutzt, muss es nur anteilig im Umfang der betrieblichen Nutzung als notwendiges Betriebsvermögen bilanziert werden. Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.3 Behandlung des Aufwandsverteilungspostens bei Beendigung der betrieblichen Nutzung

Der VIII. Senat des BFH[1] hat die Ansicht vertreten, dass in dem Fall, in dem ein Ehegatte einen Kellerraum des im hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine Arztpraxis nutzt, die anteilig auf diesen Raum entfallenden stillen Reserven bei Veräußerung der Praxis nur zur Hälfte den Veräußerungsgewinn erhöhen, und zwar auch, wenn der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.3 Begünstigung ohne eigene Belastung bzw. Rechnungsstellung gegenüber dem Stpfl.

Rz. 98a Der BFH lässt im Bereich der Sonderausgaben und Werbungskosten in Sonderfällen den Abzug von Aufwendungen zu, die der Stpfl. nicht selbst getragen hat. Diese Ausnahmen sind auch auf § 35a EStG übertragbar, wenn eine Belastung des Stpfl. vorliegt und die übrigen Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind.[1] So lässt der BFH die einem Gesellschafter als verdeckte Gewi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.6.2 Besondere Vereinbarung

Ein vom Unternehmer-Ehegatten auf dem Grundstück seines Ehegatten errichtetes Gebäude ist dem Bauenden als wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen, wenn er aufgrund vorher getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft unter dauerndem Ausschluss des bürgerlich-rechtlichen Eigentü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 3.2.2 Anforderungen an die Steuerbefreiung

Die Anforderungen an die Steuerbefreiung bleiben durch das BRSG unberührt und gelten unverändert weiter. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob die Beitragsleistungen vom Arbeitgeber (= arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder im Wege der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer (= entgeltfinanzierte Altersversorgung) erbracht werden. Allerdings sind sog. Eigenb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.4 Verdeckte Einlagen/Entnahmen

In den Fällen der verdeckten Einlage (in eine Kapitalgesellschaft) tritt an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der Wirtschaftsgüter ihr gemeiner Wert; der Gewinn ist für das Kalenderjahr der verdeckten Einlage anzusetzen. Ist ein Wirtschaftsgut in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe überführt worden, tritt an die Stelle der Anschaffungskosten der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 1.3 Besteuerung von Mehrzweck-Gutscheinen

Bei Mehrzweck-Gutscheinen löst nicht bereits die Ausgabe bzw. Übertragung des Gutscheins, sondern erst das Einlösen des Gutscheins, d. h. die tatsächliche Lieferung oder die tatsächliche Erbringung der sonstigen Leistung, für die der leistenden Unternehmer einen Mehrzweck-Gutschein als vollständige oder teilweise Gegenleistung annimmt, die Besteuerung aus. Über diese Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4 Steuerliche Folgen bei Veräußerung oder Entnahme innerhalb der Sperrfrist

8.4.1 Rückwirkende Nachversteuerung Eine schädliche Veräußerung oder Entnahme führt zu einer rückwirkenden Aufdeckung der in den veräußerten oder entnommenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven, bei den übrigen Wirtschaftsgütern bleibt es nach dem Gesetzeswortlaut bei der Fortführung der Buchwerte. Der Vorgang der Veräußerung oder Entnahme stellt ein Ereignis mit s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.1 Rückwirkende Nachversteuerung

Eine schädliche Veräußerung oder Entnahme führt zu einer rückwirkenden Aufdeckung der in den veräußerten oder entnommenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven, bei den übrigen Wirtschaftsgütern bleibt es nach dem Gesetzeswortlaut bei der Fortführung der Buchwerte. Der Vorgang der Veräußerung oder Entnahme stellt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i. S. d. § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.2 Sperrfrist bei Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens sind nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als sie im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen werden.[1] Daher können sie auch nur insoweit unter die Sperrfristregelung des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG fallen als sie auf einen anderen Mitunternehmer übertragen worden sind. Auch bei der Realteilung erfolgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.4 Gewinnzurechnung aufgrund einer Sperrfristverletzung beim Sonderbetriebsvermögen

Gehörten die Wirtschaftsgüter zum Sonderbetriebsvermögen eines Realteilers, ist der Gewinn aus der schädlichen Veräußerung oder Entnahme diesem Realteiler zuzurechnen. Soweit Sonderbetriebsvermögen eines Realteilers von einem anderen Realteiler im Rahmen der Realteilung übernommen wurde, ist der Gewinn nur dann dem übernehmenden Realteiler zuzurechnen, wenn dies in den schri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.2 Gewinnzurechnung aufgrund einer Sperrfristverletzung

Die Nachversteuerung nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG erfasst alle Gesellschafter der ehemaligen Mitunternehmerschaft. Sie versteuern einen laufenden – nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigten – Gewinn entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel.[1] Verwaltungsseitig wird jedoch akzeptiert, in die schriftliche Realteilungsvereinbarung eine Nachversteuerungsklausel aufzunehmen, won...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.3 Grundsatzentscheidung für den Fall der späteren Veräußerung einer im Zuge der Realteilung zugewiesenen Praxis

Der BFH[1] hat sich mit dem Sonderfall befasst, dass die Sperrfristverletzung durch die Veräußerung sämtlicher übernommener wesentlicher Betriebsgrundlagen eines Realteilers im Rahmen einer Betriebsveräußerung ausgelöst wird. Im Urteilsfall waren 2 Ärztinnen zu je 50 % an einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis (GbR) beteiligt, die sie im Wege einer (echten) Realteilung zum 30....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.6 Steuerliche Behandlung nach Durchführung der Nachversteuerung

Der Gesellschafter, der das veräußerte oder entnommene Wirtschaftsgut im Rahmen der Realteilung erhalten hat, muss nach Durchführung der Nachversteuerung den gemeinen Wert fortführen, was bei ihm ggf. zu einer erhöhten AfA und zu einem geringeren Veräußerungs- oder Entnahmegewinn führt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.5 Gewerbesteuerliche Behandlung

Gewerbesteuerrechtlich ist zu beachten, dass die "echte" Realteilung auch nach Gewerbesteuerrecht eine Betriebsaufgabe ist. Die nachträgliche Aufdeckung stiller Reserven bei einem Verstoß gegen die Sperrfrist ist diesem Vorgang zuzuordnen.[1] Entsteht also ein Gewinn, weil Wirtschaftsgüter innerhalb der Sperrfrist veräußert oder ins Privatvermögen übertragen werden, zählt di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.8 Sicherstellung der stillen Reserven

Eine Übertragung des übernommenen Betriebsvermögens des Realteilers zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen ist nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG nur dann möglich, wenn die Besteuerung der stillen Reserven weiterhin sichergestellt ist. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass auch die Überführung von Wirtschaftsgütern in ein freiberufliches/nichtgewerbliches Betriebsvermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.1 Gesetzliche Sperrfrist

Bei einer Realteilung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG zu einer rückwirkenden Nachversteuerung, soweit innerhalb einer Sperrfrist zum Buchwert in ein Betriebsvermögen des Realteilers übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude (ausgenommen Umlaufvermögen) oder übertragene andere wesentliche Betriebsgrundlagen veräu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.3 Entnahme-, Aufgabe- und Veräußerungsgewinn

Bei Arbeitnehmern mit nebenberuflichen Gewinneinkünften (z. B. aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit) gehört das häusliche Arbeitszimmer unabhängig vom Betriebsausgabenabzug regelmäßig – bei einem Wert von über 20.500 EUR stets – zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Mit Rücksicht hierauf entsteht im Fall der Nutzungsänderung des Arbeitszi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferungen i. S. v. § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 116 Bei den unentgeltlichen Wertabgaben gem. § 3 Abs. 1b UStG, die den entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt werden und deren Ort gem. § 3f UStG im Inland liegt, also bei den Entnahmen von Gegenständen für private Zwecke[1], bei den Sachzuwendungen an das Personal[2] sowie bei den sonstigen unentgeltlichen Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen (§ 3 Abs. 1b Nr. 3 U...mehr