Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / g) Muster: Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund neu erteilten Erbscheins nach Einziehung des ersten Erbscheins

Rz. 132 Muster 10.5: Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund neu erteilten Erbscheins nach Einziehung des ersten Erbscheins Muster 10.5: Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund neu erteilten Erbscheins nach Einziehung des ersten Erbscheins An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundstück Flst. Nr. _________________________ der Gemarkung ______________________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins)

Rz. 323 Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) An das Amtsgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. In der Nachlasssache _________________________, verstorben am ____________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins wegen formeller Fehlerhaftigkeit

Rz. 263 Muster 7.55: Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen formeller Fehlerhaftigkeit Muster 7.55: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins wegen formeller Fehlerhaftigkeit An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins In der Nachlasssache ______________________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Muster: "Antrag" auf Kraftloserklärung eines Erbscheins

Rz. 279 Muster 7.58: Antrag auf Kraftloserklärung eines Erbscheins Muster 7.58: "Antrag" auf Kraftloserklärung eines Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Kraftloserklärung des Erbscheins In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________ ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Einziehung des unrichtigen Erbscheins und Neuerteilung eines richtigen Erbscheins

Rz. 123 Wird nach den Erbscheinsvorschriften ein unrichtiger Erbschein eingezogen (§ 2361 BGB) und ein neuer erteilt, der die Erbfolge nunmehr anders ausweist, so ist die ursprünglich vorgenommene Grundbuchberichtigung zu korrigieren durch eine Zweitberichtigung (vgl. Fall Rdn 124). Minderjährige Erbprätendenten sind in Bezug auf ihre gesetzliche Vertretung ordnungsgemäß zu ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / dd) Muster: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins wegen materieller Unrichtigkeit

Rz. 269 Muster 7.56: Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen materieller Unrichtigkeit Muster 7.56: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins wegen materieller Unrichtigkeit An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins In der Nachlasssache ________________________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Muster: "Antrag" (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins

Rz. 49 Muster 7.9: Antrag (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins Muster 7.9: "Antrag" (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. ______________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Berichtigung eines Erbscheins oder dessen Einziehung?

Rz. 127 Ob Erbscheine überhaupt und ggf. in welchem Umfang einer Berichtigung nach § 42 FamFG zugänglich sind, ist umstritten. Teilweise wird vertreten, Schreibfehler, unerhebliche Falschbezeichnungen oder "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" könnten im Erbschein berichtigt werden, sofern dessen sachlicher Gehalt nicht berührt wird.[139] Nach anderer Ansicht scheidet eine Be...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Ausfertigung des erteilten Erbscheins

Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels nach § 357 Abs. 2 FamFG von einem bereit...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Muster: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins

Rz. 240 Muster 7.49: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins Muster 7.49: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, folg...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / gg) Widersprechende Erbscheine

Rz. 272 Eine Einziehung wird auch ausgesprochen, wenn mehrere widersprechende Erbscheine in Umlauf sind.mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / II. Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 87 Im Falle des § 2362 BGB "begegnen" sich Erbscheinsverfahren und das Verfahren auf Klärung der Erbfolge im Zivilprozess und damit in einem etwaigen Schiedsgerichtsverfahren. Der wirkliche Erbe muss, wenn er der Ansicht ist, ein Erbschein sei unrichtig, nicht abwarten, bis das Nachlassgericht dessen Einziehung anordnet, vielmehr kann er von dem Besitzer des unrichtigen ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Grundsatz: Grundbuchamt hat von der Richtigkeit des Erbscheins auszugehen

Rz. 49 Dem Grundbuchamt kommt nicht die Aufgabe zu, die Richtigkeit des Erbscheins bzw. ENZ nachzuprüfen. Es hat lediglich zu überprüfen, ob der Erbschein bzw. das ENZ vom sachlich zuständigen Nachlassgericht bzw. von der sachlich zuständigen Nachlassbehörde erteilt wurde und ob er bzw. es das Erbrecht, das Grundlage der Grundbucheintragung werden soll, eindeutig bezeugt. Di...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / f) Widerspruch nach Einziehung des Erbscheins ohne Neuerteilung eines anders lautenden Erbscheins

Rz. 130 Denkbar ist der Fall, dass die Unrichtigkeit eines Erbscheins relativ leicht festzustellen ist, während unklar bleibt, wie die richtige Erbfolge auszusehen hat. In einem solchen Fall ist der unrichtige Erbschein einzuziehen, einen neuen, anders lautenden gibt es aber noch nicht. Rz. 131 Ist der im Ersterbschein ausgewiesene Erbe im Grundbuch eingetragen worden, so dro...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / III. Verschiedene Arten des Erbscheins

Rz. 236 Inhaltlich und bezüglich ihres Geltungsbereichs lassen sich Erbscheine wie folgt differenzieren: 1. Alleinerbschein, § 2353 Alt. 1 BGB a) Typischer Sachverhalt Rz. 237 Der gesetzliche Grundfall sieht einen einzigen zur Rechtsnachfolge berufenen Erben vor (siehe nachfolgend entsprechender Antrag Rdn 238). b) Muster: Antrag auf Erteilung eines Alleinerbscheins Rz. 238 Muste...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Kosten des Erbscheins

Rz. 104 Für die Erteilung des Erbscheins entsteht beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, Nr. 12210 KV GNotKG eine 1,0-Gebühr. Nach § 40 Abs. 3 GNotKG bemisst sich die Gebühr für einen Erbschein nur nach dem Wert des Grundstücks, wenn der Erbschein ausschließlich für Grundbuchberichtigungszwecke benötigt wird.[117] Im Erbscheinserteilungsverfahren ist in aller Regel eine...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Muster: "Antrag" auf Einziehung des Erbscheins wegen Fehlens des Testamentsvollstreckervermerks

Rz. 60 Muster 13.9: Antrag auf Einziehung des Erbscheins wegen Fehlens des Testamentsvollstreckervermerks Muster 13.9: "Antrag" auf Einziehung des Erbscheins wegen Fehlens des Testamentsvollstreckervermerks An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft __________________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / VI. Einziehung des Erbscheins, § 2361 BGB, § 353 FamFG

Rz. 257 Unrichtige Erbscheine "hat" das Nachlassgericht von Amts wegen einzuziehen. Das Gericht ist dabei nach § 26 FamFG verpflichtet, Ermittlungen über die Richtigkeit eines Erbscheins anzustrengen, soweit Anhaltspunkte für einen Einziehungsgrund gegeben sind. 1. Voraussetzungen der Einziehung a) Zuständigkeit Rz. 258 Zuständig für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nach...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 25. Einziehung eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 458 Wegen der Rechtsscheinwirkung des Erbscheins (§ 2366 BGB) müssen unrichtige Erbscheine so schnell wie möglich "aus dem Verkehr gezogen" werden. Deshalb sieht § 2361 BGB vor, dass unrichtige Erbscheine von Amts wegen einzuziehen sind ("… so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen"). Damit ist auch klar, dass ein Erbschein nicht in Rechtskraft erwächst. Dies gilt auch ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Kosten der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen und Kosten eines Erbscheins

Rz. 407 Kosten für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen sind nicht als nachlassmindernd zu berücksichtigen, denn Kosten, die überhaupt nur wegen des Vorhandenseins einer letztwilligen Verfügung entstehen, können von vornherein nicht zu Lasten des Pflichtteilsgläubigers in Rechnung gestellt werden.[448] In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Kosten für...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / f) Sind die Kosten des Erbscheins erstattungsfähig?

Rz. 85 Betreibt einer der Miterben ein Erbscheinserteilungsverfahren, so ist fraglich, ob er die Kosten für die Erteilung des Erbscheins von den anderen Erben erstattet bekommt. Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[102] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven Interesse des den Erbschein beantragenden Erben erteilt. Deshalb trägt dieser ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Anspruch auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 15 Im Falle des § 2362 BGB "begegnen" sich Erbscheinsverfahren und das Verfahren auf Klärung der Erbfolge im Zivilprozess. Der wirkliche Erbe muss, wenn er der Ansicht ist, ein Erbschein sei unrichtig, nicht abwarten, bis das Nachlassgericht dessen Einziehung gem. § 2361 BGB anordnet, vielmehr kann er von dem Besitzer des unrichtigen Erbscheins dessen Herausgabe an das N...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Ausfertigung des erteilten Erbscheins

Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels nach § 357 Abs. 2 FamFG von einem bereit...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Vorläufiger Rechtsschutz bei Einziehung eines Erbscheins

Rz. 134 Das Nachlassgericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht, § 49 Abs. 1 FamFG. Eine einstweilige Anordnung setzt kein gleichartiges Hauptsacheverfahren voraus. Für den Erlass einer ei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 16. Sind die Kosten des Erbscheins Nachlassverbindlichkeit?

Rz. 146 Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[153] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven Interesse des den Erbschein beantragenden Erben erteilt. Deshalb trägt dieser sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis nach § 14 Abs. 1 GNotKG die entstehenden Kosten. M.E. ist jedoch im Einzelfall eine Anspruchsgrundlage für einen Erstattungs...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Beschaffung eines Erbscheins

a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsak...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / I. Begriff und Wesen des Erbscheins

1. Funktion Rz. 201 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / e) Keine Abänderung eines erteilten Erbscheins

Rz. 129 OLG Stuttgart: § 2361 BGB verdrängt § 48 Abs. 1 FamFG mit der Folge, dass nach Erteilung eines Erbscheins nur noch dessen Einziehung, nicht aber die Abänderung des Beschlusses über seine Erteilung in Betracht kommt.[142]mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Einziehung des Erbscheins wegen Unrichtigkeit

Rz. 390 Der Erbschein, dem nach § 35 GBO volle Beweiskraft zukam, bewies das Bestehen des Erbrechts in dem bezeugten Umfang, also das Erbrecht des Vorerben.[416] Wird er später wegen Eintritts des Nacherbfalls als unrichtig von Amts wegen eingezogen (§ 2361 BGB), ist es Sache der Beteiligten, eine Grundbuchberichtigung herbeizuführen.[417] Durch Löschung des Nacherbenvermerk...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bei Vorlage eines Erbscheins

a) Grundsatz: Grundbuchamt hat von der Richtigkeit des Erbscheins auszugehen Rz. 49 Dem Grundbuchamt kommt nicht die Aufgabe zu, die Richtigkeit des Erbscheins bzw. ENZ nachzuprüfen. Es hat lediglich zu überprüfen, ob der Erbschein bzw. das ENZ vom sachlich zuständigen Nachlassgericht bzw. von der sachlich zuständigen Nachlassbehörde erteilt wurde und ob er bzw. es das Erbrec...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Beschaffung eines Erbscheins

a) Ausfertigung des erteilten Erbscheins Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 261 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht; vgl. Muster Rdn 263).[157] Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 5. Muster: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde

Rz. 326 Muster 7.70: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde Muster 7.70: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde An das[207] Oberlandesgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Das Nachlassgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Erbschein durch den Tod der in ihm als Nacherbin ausgewiesenen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VII. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 117 Für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist in aller Regel ein deutscher Erbschein oder ein ENZ erforderlich.[124] Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erworben, so war dies im Grundbuch ei...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Funktion

Rz. 201 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Entscheidung

Rz. 274 Die Ablehnung erfolgt durch Beschluss, falls eine Anregung vorlag. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine beschwerdefähige Entscheidung nach § 58 Abs. 1 FamFG. Soweit kein Beteiligter die Einziehung des Erbscheins angeregt hatte, wird das Einziehungsverfahren durch einen Aktenvermerk eingestellt. Rz. 275 Ist der Erbschein unrichtig, so ergeht der Einziehungsbesc...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Sondererbfolge in den Kommanditanteil

Rz. 53 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein.[51] Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 1956 vom ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Vermutungswirkung

Rz. 203 Entsprechend einer Grundbucheintragung kommt auch dem erteilten Erbschein eine Vermutungswirkung nach § 2365 BGB zu:[118] Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zusteht und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt ist. Als Beschränkungen kommen in Betracht ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 239 Bei mehreren Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Erbschein von einem, mehreren oder sämtlichen Miterben beantragt werden. Wird der Antrag nicht von allen Miterben gestellt, muss dargetan werden, dass alle übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben, § 352a Abs. 3 FamFG . Die Annahme kann durch eigene Erklärung der Miterben, durch Urkunden oder durch eidesstattlich...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG

Rz. 284 Muster 7.60: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG Muster 7.60: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG An das Oberlandesgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweilige...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Feststellungsbeschluss bei unstreitigen Sachverhalten

Rz. 233 Wenn keiner der Beteiligten dem beantragten Erbschein widersprochen hat, stellt das Nachlassgericht, wenn es die Tatsachen für erwiesen hält, welche für die Erteilung des Erbscheins vorliegen müssen, dies durch Beschluss fest, § 352e Abs. 1 FamFG. Dem Feststellungsbeschluss folgt sogleich die Erteilung des Erbscheins.[144] Rz. 234 Hinweis Vom Feststellungsbeschluss is...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Öffentlicher Glaube

Rz. 204 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Zuständigkeit

Rz. 258 Zuständig für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat.[155] Dies gilt sowohl für die örtliche, die internationale als auch die funktionelle Zuständigkeit. Insoweit ist der Richter, der einen Erbschein erteilt hat, auch für das Einziehungsverfahren zur Entscheidung berufen, § 16 Abs. 1 Nr. 7 RPflG . Hat ein örtlich unzustä...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Inhalt

Rz. 209 Der Antrag muss das behauptete Erbrecht genau bezeichnen, und zwar nach Eine nur beaufsichtigende Testamentsvollstreckung ist nicht im Erbschein zu vermerken.[129] Rz. 210 Hinweis Der Antrag ist sorgf...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 5. Fehlender Nacherbenvermerk im Grundbuch

Rz. 367 Sollte in einem Erbschein fälschlicherweise der Nacherbenvermerk fehlen und wäre dieser deshalb nicht im Grundbuch eingetragen worden, so wäre insofern das Grundbuch unrichtig. Die Nacherben hätten einen Grundbuchberichtigungsanspruch, § 894 BGB i.V.m. § 892 Abs. 1 S. 2 BGB. Liegt ein Erbschein vor, der eine Nacherbschaft nicht ausweist, so ist es dem Grundbuchamt we...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / g) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rz. 286 Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gege...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Materielle Unrichtigkeit

Rz. 264 Der Erbschein ist einzuziehen, wenn er sachlich unrichtig ist, § 2361 BGB. In der Praxis kann sich die materielle Unrichtigkeit vor allem ergeben, wenn ein Testament vom Gericht falsch ausgelegt, nachträglich ein jüngeres widersprechendes Testament gefunden oder eine wirksame Anfechtung erklärt wurde. Rz. 265 Beispiele Falscher Erbe oder Erbteil, fehlende Beschränkung...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG

Rz. 282 Muster 7.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG Muster 7.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 4...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Erstberichtigung des Grundbuchs

Rz. 121 Nach Eintritt des Erbfalls kann eine Grundbuchberichtigung vorgenommen worden sein, die sich nachträglich als nicht richtig herausstellt, weil bspw. ein unrichtiger Erbschein aufgrund eines ungültigen Testaments erteilt worden war. Rz. 122 Fall Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und ...mehr