Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Rechtsnatur der Umsatzsteuer-Nachschau und Rechtsschutz

Rz. 118 Die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bewirkt zweifellos einen nachhaltigen Eingriff in die Rechte des davon betroffenen Steuerpflichtigen. Nach der überwiegenden Auffassung stellt deshalb die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bereits mit dem sichtbar gewordenen Erscheinen der Prüfer einen mündlichen Verwaltungsakt dar.[1] Zu beachten ist, dass auch g...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.1 Gesetzliche Definition für die Behandlung von Gutscheinen als Sachbezug

Abweichend von der früheren Verwaltungsauffassung zählen zu den Einnahmen in Geld auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Somit zählen grundsätzlich alle Lohnvorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in Geld. Ein Sachbezug liegt ausnahmsweise bei Gutscheinen (Gutsch...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 4. Was tun, wenn der Antrag auf Erlass des Teilabschlussbescheids abgelehnt wird?

Grundsätzlich kann der Ablehnungsbescheid mit dem Einspruch angefochten werden. Im Rahmen der Einspruchsbegründung müsste vorgetragen werden, warum die Ablehnung rechtswidrig, also insb. ermessensfehlerhaft war. Beraterhinweis Ist der formelle Abschluss des Außenprüfungsverfahrens absehbar, ist zu überlegen, ob der abgelehnte Antrag überhaupt angefochten wird. Es könnte bis z...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / VI. Wie stellt der Steuerpflichtige erfolgreich den Antrag auf Erlass des Teilabschlussbescheids?

1. Der Antrag ist erfolgreich gestellt, wenn ... Der Antrag auf Erlass des Teilabschlussbescheids ist erfolgreich, wenn er ordnungsgemäß gestellt wird (formelle Voraussetzungen, unter VI.1.) und der Steuerpflichtige sein erhebliches Interesse an dem Erlass glaubhaft macht (materielle Voraussetzungen, unter VI.2.). 2. Wer muss bis wann in welcher Form den Antrag stellen (formel...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 1. Der Antrag ist erfolgreich gestellt, wenn ...

Der Antrag auf Erlass des Teilabschlussbescheids ist erfolgreich, wenn er ordnungsgemäß gestellt wird (formelle Voraussetzungen, unter VI.1.) und der Steuerpflichtige sein erhebliches Interesse an dem Erlass glaubhaft macht (materielle Voraussetzungen, unter VI.2.).mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Wer muss bis wann in welcher Form den Antrag stellen (formelle Voraussetzungen)?

Wer stellt den Antrag (Antragsteller)? Antragsberechtigt ist grundsätzlich derjenige, bei dem die Außenprüfung durchgeführt wird (= der geprüfte Steuerpflichtige). Bei Bevollmächtigung stellt regelmäßig der steuerliche Berater den Antrag (§ 80 Abs. 1 AO). In vermögensverwaltenden Personengesellschaftsstrukturen sind ggf. die Neuerungen durch das MoPeG zu beachten (vgl. Folge...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Macht der Steuerpflichtige ein erhebliches Interesse glaubhaft, ist das Ermessen des FA reduziert ("soll ein Teilabschlussbescheid ergehen")

Beantragt der Steuerpflichtige den Erlass eines Teilabschlussbescheids, reduziert sich das Ermessen des FA dahingehend, dass der Teilanschlussbescheid erlassen werden soll, wenn der Steuerpflichtige ein "erhebliches Interesse" an dem Erlass des Teilabschlussbescheids hat und er dies glaubhaft macht (§ 180 Abs. 1a S. 2 AO). Ob ein Antrag auf Erlass des Teilabschlussbescheids g...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 3. Wie ist das "erhebliche Interesse" glaubhaft zu machen (materielle Voraussetzungen)?

"Erhebliches Interesse": Die Finanzverwaltung bejaht das erhebliche Interesse für Zwecke des § 180 Abs. 1a AO insb., wenn der Steuerpflichtige eine nicht unwesentliche Umstrukturierung plant, für die er zeitnah Rechtssicherheit erlangen will (AEAO zu § 180 Nr. 7.3). § 180 Abs. 1a AO selbst definiert das "erhebliche Interesse" nicht. Dieser Begriff findet sich in der AO in mod...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.4 Ehrenamtsfreibetrag nachrangig zu berücksichtigen

Der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr kann nicht zusätzlich zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen angesetzt werden.[1] Hinweis Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute Soweit die Feuerwehrtätigkeit eine begünstigte Nebentätigkeit[2] dars...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / VIII. Fazit und Ausblick

Das neue Verfahrensinstrument ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Finanzämter Teilabschlussbescheide erlassen bzw. die Steuerpflichtigen den Erlass von Teilabschlussbescheiden beantragen werden. Sind sich die Beteiligten über die verfahrensrechtliche Vorgehensweise einig und ist ein zeitnaher Abschluss der Außenprüfung noch nich...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR/StBin Dr. Isabella Denninger / Ass. jur. Anna Hürten[*] Mit Wirkung zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber zur Beschleunigung des Außenprüfungsverfahrens den "Teilabschlussbescheid" (§ 180 Abs. 1a AO) eingeführt. Dieses neue Verfahrensinstrument wurde in den Regelungskomplex zum Feststellungsverfahren (§§ 179 ff. AO) eingefügt. Unter bestimmten Voraussetzungen können e...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Vorheriger Teilprüfungsbericht erforderlich

Vor Erlass des Teilabschlussbescheids muss ein schriftlicher oder elektronischer Teilprüfungsbericht ergehen (§ 202 Abs. 3 AO). Für den Teilprüfungsbericht gelten die Regelungen über die inhaltlichen Anforderungen des Prüfungsberichts entsprechend (§ 202 Abs. 1 S. 2 bis 4 AO). Demnach sind in dem Teilprüfungsbericht "die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen ...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 1. Ob ein Teilabschlussbescheid erlassen wird, liegt im Ermessen des FA ("können gesondert festgestellt werden")

Liegen die o.g. Voraussetzungen vor (s. unter III. und IV.), entscheidet das FA im Wege einer Ermessensentscheidung, ob der Teilabschlussbescheid erlassen wird. Im Rahmen der Ermessensausübung soll das FA prüfen, ob der Erlass eines Teilabschlussbescheids den Abschluss der Außenprüfung unangemessen verzögern oder die Verwirklichung zu erwartender Steuernachforderungen gefährde...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 1. Teilabschlussbescheid hat als Grundlagenbescheid unmittelbare Bindungswirkung für Folgebescheide

Der Teilabschlussbescheid ist ein Verwaltungsakt (§ 118 S. 1 AO) in Gestalt eines Feststellungsbescheids (§§ 180 Abs. 1a, 182 Abs. 1 S. 1 AO) und mithin ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 S. 1 AO). Die in dem Teilabschlussbescheid gesondert (und ggf. einheitlich) festgestellten Besteuerungsgrundlagen haben für diejenigen Steuer- oder Feststellungsbescheide (Folgebescheide...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.4.2 Übertragung auf den Stiefelternteil oder auf die Großeltern

Die Zustimmung des berechtigten Elternteils zur Übertragung erfolgt mit der Anlage K. Wird die Zustimmung nach Erlass und Bestandskraft des ESt-Bescheids erklärt, ist eine Korrektur nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO möglich. Die Zustimmung ist unwiderruflich. Die Zustimmung kann nur für künftige Kalenderjahre widerrufen werden.[1] Der Widerruf muss also vor Beginn des VZ, für das e...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / I. Problemaufriss: späte Rechts- und Steuerplanungssicherheit bei Außenprüfungen

Die Finanzbehörde prüft den Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung bekanntermaßen gesamtheitlich in dem durch die Prüfungsanordnung bestimmten Umfang. Mit dem Erlass des Prüfungsberichts, der die Außenprüfung formell abschließt, wertet die Veranlagungsstelle das Ergebnis der Außenprüfung ebenfalls gesamtheitlich aus. Vor Beendigung der Außenprüfung ist bisher nicht v...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.8 Fehlerfolgen

Im groben Überblick gilt: Verwaltungsakte sind bei fehlender notwendiger Zustimmung nicht nichtig, aber (weil verfahrensfehlerhaft zustande gekommen) rechtswidrig, können also vom Beamten per Widerspruch und Anfechtungsklage erfolgreich angegriffen werden. Wichtige Ausnahme: Beamtenrechtliche Ernennungen sind dann zwar ebenfalls (weil verfahrensfehlerhaft zustande gekommen) ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.7 § 74 Abs. 2 Nr. 1: Regelung der Ordnung in der Dienststelle

Vorab zu Erinnerung: In allen Mitbestimmungsfällen des § 74 Abs. 2 LPVG BW gilt: "Die Mitbestimmung des Personalrats ist nur eröffnet, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht". Das ist dann der Fall, wenn eine zwingende Regelung besteht (keine Ermessensnorm[1]), die den Sachverhalt vollständig, umfassend, erschöpfend und unmittelbar regelt, sodass zum V...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.2 Fehlerfolgen bei Verstößen gegen § 75 LPVG BW

Wird der Personalrat entgegen § 75 LPVG BW nicht oder nicht richtig beteiligt, stellt sich stets die Frage, welche Rechtsfolge dies für die getroffene Personalmaßnahme hat. Erstaunlicherweise bestimmt das LPVG BW dies an keiner Stelle. Man muss unterscheiden: Handelt es sich bei der Personalmaßnahme um einen Verwaltungsakt, so führt die unterbliebene / fehlerhafte Personalrat...mehr

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Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Höher...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Wallbox

Ist eine Wallbox oder E-Ladestation nur eine zusätzliche Abgabeeinrichtung für eine Fotovoltaikanlage, gehört sie grds. zum Wirtschaftsgut Fotovoltaikanlage und ist für die Frage, ob es sich um eine Betriebsvorrichtung handelt, zu behandeln wie die Anlage selbst. Wird die Wallbox erst nachträglich installiert, kann es sich um eine Betriebsvorrichtung handeln. Kann die Wallbox...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Windkraftanlage, Windpark

ja.[1] , [2] Bei einem Windpark stellt zum einen jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörenden Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, und zum anderen die externe Verkabelung einschließlich der Zuwegung ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar.[3] Die einzelnen Windkraftanlagen sind zwar aus verschiedenen Gegenständen zusammengesetzt, die aber so auf...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Wand- und Deckenverkleidungen

im Allgemeinen nein; bei sog. Reinräumen können sie zu den Betriebsvorrichtungen gehören.[1] S. a. "Isolierelemente", "Isolierwände".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hallen

Markt-, Industrie-, Bahnsteig- und ähnliche Hallen werden als Gebäude angesehen, wenn auch die übrigen Gebäudemerkmale vorliegen. Traglufthallen z. B. über Tennisplätzen, sind nicht ausreichend standfest und deshalb keine Gebäude.[1] S. auch "Container", "Turn-, Sport- und Festhallen", "Zelthallen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bauten im Inneren von größeren Werkhallen

Bauten im Inneren von größeren Werkhallen, z. B. Meisterbüros, Materiallager, Schalträume, sind grundsätzlich zum Gebäude zu rechnen; der insgesamt vorhandene Gebäuderaum wird durch diese Einrichtungen lediglich unterteilt. Das gilt auch für verschiebbare Innenwände, es sei denn, sie dienen nur Ausstellungszwecken. Auch ein zu einem Arbeitszimmer ausgebautes Dachgeschoss ode...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Garagen

Tiefgaragen: nein.Transportable und nicht fundamentierte Wellblechgaragen, die lediglich auf dem Erdboden aufliegen, sind im Allgemeinen keine Gebäude[1]; es handelt sich um Bauwerke ohne Fundamente. Gleichwohl sind es keine Betriebsvorrichtungen. Fertiggaragen mit fabrikmäßig vorgefertigter Bodenplatte sind nach Auffassung der Finanzverwaltung als Gebäude zu behandeln. Fert...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Aufzüge, Rolltreppen

Entscheidend ist, ob Anlagen dieser Art zu dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und damit der Benutzung des Gebäudes dienen oder ob sie unmittelbar dem Gewerbebetrieb dienen.[1] Der Aufzug einer Bäckerei, dessen Hauptzweck darin besteht, die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebene...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Brücken

die dem üblichen Verkehr dienen: nein. Dient die Brücke als Schienenweg (Bahnunterbau) für eine werkseigene Bahn, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung.[1] Sog. Bandbrücken eines Kalksteinlagers sind Betriebsvorrichtungen.[2] Bei Wasserkraftwerken gehören Brücken regelmäßig zu den Betriebsvorrichtungen.mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Gewächshäuser

die alle Merkmale eines Gebäudes erfüllen, gehören unabhängig von ihrer Zweckbestimmung zu den Gebäuden[1]; gleiches gilt für Foliengewächshäuser. Fahrbare Rollhäuser gehören mangels Beständigkeit nicht zu den Gebäuden und können Betriebsvorrichtungen sein.[2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Silo, Silobauten

im Allgemeinen: nein. Eine Siloanlage für Getreide kann, auch wenn es sich um ein einheitliches Bauwerk handelt, durch eine gedachte Trennlinie in einen Gebäudeteil und eine Betriebsvorrichtung aufgeteilt werden. Ein Silo, in dem von Holzverarbeitungsmaschinen abgesaugtes Sägemehl gespeichert und anschließend in der Gebäudeheizung verbrannt wird, kann eine Betriebsvorrichtun...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Uferbefestigungen

Bei den Uferbefestigungen der Hafengrundstücke ist zu unterscheiden zwischen Kaimauern und den anderen Uferbefestigungen. Kaimauern sind Ufermauern, die hauptsächlich dem Hafenbetrieb dienen (Beladung und Entladung von Schiffen). Sie sind Betriebsvorrichtungen. Die anderen Uferbefestigungen (Böschungen, Ufereinfassungen), die ausschließlich zur Stützung der Erdreiche und zur...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Vorbemerkung

Wenn keine weiteren Ausführungen angefügt sind, bedeutet bei den nachfolgenden Beispielen ein "ja" hinter den Beispielsfällen, dass es sich regelmäßig um eine Betriebsvorrichtung handeln wird; ein "nein", dass regelmäßig keine Betriebsvorrichtung anzunehmen sein dürfte.[1] Eine abschließende Entscheidung wird jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls abhängen.mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zelthallen

Die Annahme eines Gebäudes setzt eine Beständigkeit des Bauwerks voraus. Sie richtet sich nach seiner Beschaffenheit (Material). Ohne Bedeutung ist, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde, z. B. für Zwecke einer Ausstellung. Für Zelt-, Textil- und Aerohallen wird die Beständigkeit der Außenhaut bejaht.[1] Es handelt sich daher nicht um Betriebsvorr...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.3 Großerwerb: Abschmelz- und Erlassmodell

Rz. 290 Regel- und Optionsverschonung sind ausgeschlossen, wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens des aktuellen Erwerbs (zuzüglich des Werts der Erwerbe begünstigten Vermögens von derselben Person innerhalb von zehn Jahren) den Betrag von 26 Mio. EUR übersteigt (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Die früheren Erwerbe sind dabei mit ihrem früheren Wert zu berücksichtigen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 205 Im Mittelpunkt der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steht i. d. R. die ErbSt bzw. SchenkSt, bei der es sich um eine Stichtagssteuer handelt (§ 9 Abs. 1 ErbStG). Da der Erbfall nicht planbar ist, ist im Regelfall einer lebzeitigen Schenkung der Vorzug zu geben, um deren Art, Umfang und Zeitpunkt steuerlich optimiert mit dem ErbStG zu strukturieren. Rz. 205a Das E...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Grundstücke, Gebäude

Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen richtet sich grds. nach dem Bewertungsrecht.[1] Das gilt auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen.[2] , [3] ., [4] Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" in Abgrenzung zur Betriebsvorrichtung richtet sich EU-einheitlich nach Artikel 13b MwStVO. Danach handelt es si...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Fotovoltaik

Die Beurteilung einer Fotovoltaikanlage als Betriebsvorrichtung oder als unselbstständiger Bestandteil des Gebäudes ist vor allem davon abhängig, ob die Anlage als auf das Dach aufgesetzte Anlage oder als in das Dach integrierte Anlage betrieben wird.[1] Module, die anstelle von Dachziegeln (Solardachsteine, Folien oder Indach-Solarmodule) oder anstelle von Fassadenelementen ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Garagenkipptore

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umstrukturierungen

Rz. 258 Im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte auch die Rechtsform des Unternehmens überprüft und ggf. optimiert werden.[1] Im Fokus stehen hierbei nicht nur haftungsrechtliche Gesichtspunkte, sondern insb. auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen. Wenn sich eine Umstrukturierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll oder erforderlich darstell...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Gebäudesanierung

Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen[1] bei Gesundheitsgefährdung durch Asbest, Formaldehyd und Holzschutzmittel sind, soweit nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben vorliegen, abziehbar. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen der vollständigen Entsorgung nicht sanierungsfähiger Wirtschaftsgüter.[2] Die abstrakte Gefährlichkeit solcher Stoffe genügt nicht. Eine Gesundhe...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ehrenämter

Aufwendungen anlässlich der Übernahme oder Verwaltung von Ehrenämtern: nein, da nicht zwangsläufig. Abziehbar können jedoch nicht ersetzte Aufwendungen sein, die durch die Tätigkeit als Vormund, Beistand oder Pfleger entstehen, wenn der Steuerpflichtige zur Übernahme des Amts verpflichtet war.[1]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Bau-/Wasserschäden

Baumängel und Bauschäden, die auf einer mangelhaften Bauausführung beruhen, sowie altersbedingte Schäden sind üblich und werden mangels Außergewöhnlichkeit nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt.[1] Aufwendungen zur Beseitigung von Grundwasserschäden an selbstgenutztem Wohneigentum sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Schäden durch ein plö...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Katastrophenschäden

Aufwendungen anlässlich von Katastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Aufruhr, Ausschreitungen) sind als außergewöhnliche Belastungsberücksichtigungsfähig, soweit keine Vorteilsanrechnung durch Entschädigungen, Beihilfen usw. erfolgt. Dies gilt grundsätzlich nur für den existenziell notwendigen Bereich wie Hausrat, Kleidung, Wohnung.[1] Es müssen t...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Verjährung

Rz. 91 Die Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG ist nach § 26a Abs. 3 UStG mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 EUR bedroht. Bei dieser Höhe der Geldbuße beträgt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG drei Jahre. Zu beachten ist, dass die Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378–380 AO in Abweichung davon fünf Jahre beträgt. Mangel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.6 Verstoß gegen die Meldepflicht über innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 162 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG wird verwirklicht, wenn einer Rechtsverordnung nach § 18c UStG zuwidergehandelt wird, soweit diese für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift verweist. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 1 Zur Sicherung des Steueraufkommens durch einen Austausch von Auskünften mit anderen Mitgliedstaaten kann ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Besuchsfahrten

Aufwendungen für die üblichen Besuchsfahrten zu nahen Angehörigen sind regelmäßig nicht abziehbar, auch wenn der Angehörige erkrankt und pflegebedürftig ist und die Fahrten in kürzeren Abständen – auch über eine größere Entfernung – durchgeführt werden.[1] Diese Kosten sind i. d. R. durch den Grundfreibetrag und den Familien-/Kinderleistungsausgleich abgegolten.[2] Nur unter ...mehr