Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 4. Vorläufiger Rechtsschutz

Keine AdV: Bei der Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags handelt es sich um einen nicht aussetzungsfähigen Verwaltungsakt, da dieser sich in der bloßen Negation (in Gestaltung der Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsakt) erschöpft (vgl. zur Nichtaussetzbarkeit bloßer Negationsverwaltungsakte auch BFH v. 15.3.1995 – I B 121/94; BFH v. 31.7.2002 – VII B ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 Fristversäumnis und unrichtige Steuerberechnung

Rz. 54 Ist die Voranmeldung nicht bis zum 10. des Monats (vgl. Rz. 42) eingegangen, so kann das FA die Übermittlung der Voranmeldung unter Fristsetzung anfordern. Dabei kann es gleichzeitig ein Zwangsgeld androhen[1] und, falls der Unternehmer die gesetzte Frist nicht einhält, die Übermittlung der Voranmeldung durch Auferlegung eines Zwangsgelds, das 25.000 EUR nicht überste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Folgen verspäteter Zahlung

Rz. 90 Für die Erhebung von Säumniszuschlägen bei verspäteter Zahlung von Steuern oder verspäteter Rückzahlung von Steuervergütungen ist § 240 AO die Rechtsgrundlage. Nach § 240 Abs. 1 AO 1977 ist für eine Steuer, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird, für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Entrichtung der sog. Vorauszahlung

Rz. 47 Der Unternehmer hat gleichzeitig mit der Übermittlung der Voranmeldung eine Vorauszahlung (zum Begriff der Vorauszahlung Rz. 18) zu entrichten, die dem in der Voranmeldung von ihm selbst berechneten Steuerbetrag entspricht, die nach § 18 Abs. 1 S. 3 UStG am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig ist. Dabei ist anzumerken, dass zudem die Nicht- oder nich...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.2 Satzungsrechtliche Zuständigkeit

Rz. 8 § 34 SGB IV regelt die generelle Kompetenz zum Erlass von Satzungen durch die Versicherungsträger im Rahmen der durch § 3 genannten Regelungen. Zuständig für den Erlass der Satzung ist die Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan des Versicherungsträgers nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Die Satzung bedarf nach § 114 Abs. 2 SGB VII der Genehmigung durch die Aufsic...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1 Umfang der Versicherungspflicht kraft Satzung

Rz. 5 Die Vorschrift enthält eine Satzungsermächtigung des Gesetzgebers an die einzelnen Unfallversicherungsträger. Während der Gesetzgeber in § 2 die Versicherungspflicht kraft Gesetzes durch einzelne Tatbestände selbst geregelt hat, steckt er in § 3 nur den gesetzlichen Rahmen ab, innerhalb dessen es jedem einzelnen Unfallversicherungsträger überlassen bleibt, ob und in we...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.2 Strafverfahren und dienstliche Maßnahmen gegen Beamte (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 20 Abs. 1 Satz 5 ist eine Ausnahme bzw. Erweiterung des Satzes 4, der eine Weiterübermittlung von Sozialdaten in Gerichtsurteilen zulässt, wenn die Voraussetzungen der §§ 68 ff. SGB X vorliegen (vgl. Rz. 19). Das Gericht und die Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsbehörden dürfen nach Satz 5 in Strafverfahren gegen Beamte bestimmte Informationen, auch wenn diese die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3 Verzicht und Erlass/Teilerlass

Bei einem rückständigen Beitrag unter 100 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn er gesondert schriftlich anzufordern wäre. Grundsätzlich sind die Krankenkassen zwingend gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben, sobald die Beiträge am Fälligkeitstag nicht gezahlt worden sind. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich dennoch darauf ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3.2 Verzicht im Einzelfall

Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre.[1] Dazu muss die Krankenkasse in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine solche "Unbilligkeit" vorliegt. Der Erlass kann für Teile oder für die gesamten Säumniszuschläge erfolgen. Wichtig Für den Erlass muss ein Antrag gestellt werden Für den Erlass wegen Unbill...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 5 Erlassantrag bei Unbilligkeit

Beim Ermessensspielraum für die Frage, ob ein Verspätungszuschlag erlassen werden kann, wird nach sachlichen und privaten Gründen differenziert. Sachliche Gründe liegen z. B. bei einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor. Unter die privaten Billigkeitsgründe fallen persönliche Gründe des Arbeitgebers, die zur versäumten Zahlung geführt haben. Von der Erhebung von Säumnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3.1 Beitragsbescheide und Betriebsprüfungen

Die Krankenkasse kann auf die Forderung von Säumniszuschlägen verzichten, wenn Beitragsforderungen durch Bescheid der Einzugsstelle oder des Rentenversicherungsträgers (z. B. anlässlich von Betriebsprüfungen [1]) rückwirkend festgestellt werden und der Beitragsschuldner unverschuldet keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht hatte. Eine unverschuldete Kenntnis liegt immer dann v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / Zusammenfassung

Begriff Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes – und damit ohne Ermessensfreiheit seitens der festsetzenden Behörde. Säumniszuschläge sind von demjenigen zu entrichten, der die Beiträge oder Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

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Müllabwurfschächte: Beschlu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K strebt den Erlass einer einstweiligen Verfügung an. Sie beantragt, dass der Beschluss, die Müllabwurfschächte zum 31.12.2023 stillzulegen bzw. zu schließen, bis zur Entscheidung über die von ihr erhobene Nichtigkeitsklage ausgesetzt wird. K hat 2 "Knietotalendoprothesen" (= das Kniegelenk ist vollständig durch ein künstliches Kniegelenk ersetzt), daher...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Rechtsverordnung (Abs. 6)

Rz. 152 § 317 Abs. 6 HGB stellt eine Ermächtigung für das BMJV (zwischenzeitlich umbenannt in BMWi) dar, eine Rechtsverordnung zu erlassen, um zusätzlich zu den gem. Abs. 5 zwingend anzuwendenden ISA weitere Abschlussprüfungsanforderungen vorzuschreiben (sog. add-ons). Die vor dem AReG enthaltene Möglichkeit, die Nichtanwendung von Teilen der ISA vorzugeben, wenn dies durch ...mehr

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Bauliche Veränderung: Ersth... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B im Wege der einstweiligen Verfügung, es zu unterlassen, eine Brandschutztür einzubauen, für die es keine Gestattung gebe. B meint, zum Einbau ohne Gestattung berechtigt zu sein. Er habe das Dach-/Speichergeschoss zur Nutzung für Wohnzwecke ausgebaut. Der Einbau der Brandschutztür beruhe auf Auflagen,...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche ...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.3 Anordnungsrecht der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 48 Das Anordnungsrecht der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III stimmt im Kern mit dem früheren Recht nach dem vorausgegangenen Arbeitsförderungsgesetz überein. Eines der mit dem SGB III verbundenen Ziele ist eine größere Transparenz des Gesetzes für den Bürger. Mit der Umsetzung dieses Ziels war die Aufnahme einer Vielzahl gesetzlicher Detailregelungen verbunden, d...mehr

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Sachbezüge-ABC / Führerschein

Die Übernahme der Kosten für den Pkw-Führerschein ist i. d. R. geldwerter Vorteil; anders dann, wenn ausnahmsweise eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers zu bejahen ist, wie z. B. bei Polizeibeamten[1] und Feuerwehrleuten.[2] Die Übernahme der Aufwendungen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B im Rahmen der Straßenwärterausbildung sowie der Klasse C 1/C von Feu...mehr

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Sachbezüge-ABC / Freiflüge/Freikarten

Der Wert der von Luftverkehrsgesellschaften und Reisebüros ihren Beschäftigten gewährten Freiflüge und verbilligten Flüge ist von der Verwaltung bis 2021 gem. § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG durch Erlass festgesetzt, falls nicht die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG gewählt wird.[1] Für die Jahre 2022 bis 2024 wurden die unveränderten Werte weiter fortgeschrieben.[2] Zur Privatnutzung v...mehr

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Sachbezüge-ABC / Rundfunk- und Fernsehgeräte/Videorekorder

Überlässt der Arbeitgeber (TELEKOM, Rundfunkanstalten usw.) oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer Rundfunk-, Fernseh- oder Videogeräte unentgeltlich zur privaten Nutzung, ist der darin liegende Sachbezug mit dem Betrag zu bewerten, der dem Arbeitnehmer für die Nutzung eigener Geräte des gleichen Typs an Aufwendungen entstanden wäre. Als monatlich...mehr

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Sachbezüge-ABC / Gebührenerlass

Der Gebührenerlass für Standesangehörige und Standesorganisationen der Notare führt bei den begünstigten Arbeitnehmern der Notare zu einem geldwerten Vorteil und damit zu Arbeitslohn. Bei den Arbeitnehmern von Notarkassen liegt hingegen Arbeitslohn von dritter Seite vor. Bei den Arbeitnehmern der Notare kann dabei der sog. Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a. berücksichtigt...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.6 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 39 Durch das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen wurde in § 109 ein Abs. 6 eingefügt, nach dem die Bundesregierung ermächtigt wird, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine vollständige oder teilweise Erstattung...mehr

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Sachbezüge-ABC / Gemeinschaftsunterkünfte

Die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung ist lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten: – bei Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes[1] – bei Angehörigen der Bundespolizei:mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.6 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 59 Abs. 4 ermächtigt das BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihr Anordnungsrecht trotz Aufforderung durch das BMAS nicht binnen 4 Monaten wahrnimmt. Dasselbe gilt für Änderungen bereits erlassener Anordnungen. In diesem Fall wird die bestehende Anordnung durch die Rechtsverordnung geändert. Rz. 60 Die Regelung ermächtigt zur Ersatzvor...mehr

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Sachbezüge-ABC / Parkplätze auf dem Betriebsgelände

Vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Parkplätze/Stellplätze sind generell nicht zu besteuern.[1] Allerdings erkennt die Finanzverwaltung einen Gehaltsverzicht zugunsten einer Parkplatzüberlassung für die Privatfahrzeuge der Arbeitnehmer in einem Parkhaus in der Nähe des Arbeitsplatzes (auch ohne individuelle Zuordnung) lohnsteuerlich nicht an (keine Mind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Beaufsichtigung und Koordinierung der Prüfung (Abs. 3)

Rz. 10 § 12 Abs. 3 EUAHiG setzt Art. 12 Abs. 4 der Amtshilferichtlinie um. Zur Koordinierung der gleichzeitigen Prüfung bedarf es am Anfang, aber auch im Laufe der gleichzeitigen Prüfung der Abstimmung verschiedenartiger Fragen und der Vorgehensweisen. Deswegen hat die Amtshilferichtlinie die Benennung eines verantwortlichen Bediensteten jedes zentralen Verbindungsbüros der ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Geschenklos

Verschafft der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Schenkung eines Geschenkloses die Teilnahme an einer Lotterie, die von einem fremden Dritten durchgeführt wird, liegt in dieser Schenkung selbst ein geldwerter Vorteil. Dabei handelt es sich um einen Sachbezug, der gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben kann. Ein etwaiger Lotteriegew...mehr

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Sachbezüge-ABC / Weiterbildung im Betrieb

Aufwendungen hierfür sind i. d. R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, da im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt; dies gilt unabhängig davon, wo die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt.[1] Die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Zinsersparnisse

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil.[1] Die Finanzverwaltung[2] verfährt – falls die Darlehensgewährung nicht zur Produktpalette des Arbeitgebers gehört (hier gilt der Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a.) – wie folgt: Bei Arbeitgeberdarlehen bemisst si...mehr

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Sachbezüge-ABC / Versicherungsprämien

Seit 2014 behandelte die Finanzverwaltung[1] – auch wenn der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer war – die vom Arbeitgeber geschuldeten und gezahlten Versicherungsbeiträge i. d. R. als Barlohn und lehnte die Anwendung der 50-EUR-Freigrenze generell ab.[2] Inzwischen hat der BFH in 2 Grundsatzurteilen, denen die Finanzverwaltung folgt, für Klarheit gesorgt.[3] Danach gilt F...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet die Grundlage für die autonome Rechtsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit als rechtsfähige bundesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Selbstverwaltung. Damit wird der Grundsatz einer eigenen Willensbildung zur Gestaltung der inneren Ordnung und fachlicher Einflussnahme im Rahmen von gesetzlichen Ermächtigungen realisiert. Die B...mehr

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Sachbezüge-ABC / Gesellschaftsanteile

An Arbeitnehmer überlassene Gesellschaftsanteile sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt auch, wenn sie im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis überlassen werden.[1] Als Wert der Vermögensbeteiligung ist bei Gesellschaftsanteilen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und d bis l sowie Abs. 2 bis 5 5. VermBG der gemeine Wert[2] anzusetzen.[3] Die Anwendung der Sa...mehr

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Sachbezüge-ABC / BahnCard

Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern Aufwendungen für eine zu Auswärtstätigkeiten benutzte BahnCard steuerfrei ersetzen. Wird die BahnCard vom Arbeitnehmer auch privat genutzt, liegt wegen des ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Dieses liegt vor, wenn nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt im Wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten (Rechte) des Verwaltungsrates. Abs. 1 Satz 1 enthält den Grundsatz der Überwachung des Vorstandes. Die Möglichkeit nach Abs. 1 Satz 2, Prüfungen der Innenrevision zu verlangen oder Sachverständige mit Überwachungsaufgaben zu beauftragen, skizziert die Instrumente, die dem Verwaltungsrat für seine Überwac...mehr

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Sachbezüge-ABC / Kundenbindungsprogramme/Miles and More

Fluggesellschaften, Hotelketten usw. bieten "Vielfliegern" und "Vielübernachtern" Bonusprogramme: Bei einer bestimmten Zahl gutgeschriebener Flugmeilen oder Übernachtungen stehen dem Kunden Freiflüge und Freiübernachtungen zu. Werden betrieblich erflogene Meilen auch betrieblich verwandt, tritt keine Steuerpflicht ein. Soweit diese Bonusprogramme den Arbeitnehmern zur privat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit entspricht der Tradition hinsichtlich der rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, um das Gleichgewicht zwischen staatlicher Gewalt und dem zugestandenen Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Rz. 4 Neben § 393 gelten die Vorschriften des SGB IV, soweit § 393 nicht als Spezialvorschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Eintrittskarten

Die Überlassung von Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen stellt i. d. R. einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar; anders dann, wenn eine Veranstaltung einer Kunden- oder Zielgruppe (z. B. Ärzteball durch Pharmareferenten) besucht wird und der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zur Kundenpflege teilnimmt. Der Abschlag von 4 % und die 50-EUR-Frei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass eines Duldungsbescheids nach Restschuldbefreiung des Steuerschuldners

Leitsatz 1. Ein Duldungsbescheid erledigt sich, wenn die dem Bescheid zugrunde liegenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung eines Dritten erlöschen. Eine gegen den Duldungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage ist dann mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. 2. Nach der Erledigung besteht ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 4 der ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.2 Anspruchsberechtigte

Nach § 56 Abs. 1 IfSG setzt ein Entschädigungsanspruch entweder ein infektionsschutzrechtliches Tätigkeitsverbot (Satz 1 – hiermit sind die gesetzlichen Tätigkeitsverbote des IfSG gemeint) oder eine Absonderungsanordnung (Satz 2 – hiermit ist die behördlich angeordnete Quarantäne, nicht hingegen eine allgemeine kontaktreduzierende Maßnahme gemeint) oder - bei vorsorglicher Selb...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / e) Zusammenfassende Tabelle

Die nachstehende Tabelle fasst die Eckpunkte der vorstehenden Ausführungen als Übersicht zusammen. Übersicht 2mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.2 Summenbescheid (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 59 Die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe hat grundsätzlich personenbezogen zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil v. 16.12.2015, B 12 R 11/14 R). Als Ausnahme von diesem Grundsatz kann der prüfende Träger der Rentenversicherung nach § 28f Abs. 2 Satz 1 den Beitrag in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung von der Summe der vom A...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.5 Widerruf des Summenbescheids (Abs. 2 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 75 Der Träger der Rentenversicherung hat einen aufgrund der vorstehend aufgezeigten Möglichkeiten ergangenen Summenbescheid i. S. d. Abs. 2 Satz 5 teilweise zu widerrufen ("insoweit"), wenn nachträglich Versicherungs- oder Beitragspflicht oder Versicherungsfreiheit festgestellt und die Höhe des Arbeitsentgelts nachgewiesen wird. Es wird also nicht der gesamte Summenbesch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einzelfälle

Rz. 56 Im Folgenden werden einige Beispiele aus Literatur und Rechtsprechung aufgeführt. Praxis-Beispiel Beispiele: (ja = mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nein = nicht mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) ja: Arbeitskleidung, soweit Arbeitgeber nicht den reinen Vollzug staatlicher Vorschriften (etwa Hygienevorschriften) verlangt und Regelun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 1 Allgemeines

Rz. 12 Die Vorschrift regelt die Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, die Pflicht zur Aufbewahrung der Entgeltunterlagen (Abs. 1), die Möglichkeiten zum Erlass eines Summenbescheides (Abs. 2) und das Erfordernis von Beitragsnachweisen (Abs. 3). Sie gilt auch für die Umlagen der Entgeltfortzahlung nach dem AAG (§ 10 AAG) sowie für die Insolvenzgeldumlage (§ 359 Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Berücksichtigung des Minderheitsgeschlechts

Rz. 4 § 15 Abs. 2 BetrVG ordnet an, dass dasjenige Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestens 3 Mitgliedern besteht. Aus der früheren Soll-Vorschrift hat das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001[1] eine Muss-Vorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsbußen

Rz. 57 Nicht selten sind in allgemeinen Betriebsordnungen auch Betriebsbußen geregelt, die dazu dienen, die Einhaltung der Verhaltens- und Ordnungsvorschriften durchzusetzen. Hier erstreckt sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[1] das Mitbestimmungsrecht sowohl auf die Aufstellung der Betriebsstrafenordnung als auch auf die Verhängung einer Buße im Einzelfall. Für Letz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.1 Steuerlicher Kinderleistungsausgleich

Rz. 19 Die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs wurde der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das BZSt übertragen. Bei der Ausführung bedient sich das BZSt[1] der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden, die der Fachaufsicht des BZSt unterliegen (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 FVG...mehr