Fachbeiträge & Kommentare zu Erlöse

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Erlösverteilung bei gleichzeitiger mehrfacher Pfändung.

Rn 5 Wurde gleichzeitig mehrfach gepfändet (s § 808 Rn 34), ist der Erlös bei nicht ausreichender Verteilungsmasse nach dem Verhältnis der beizutreibenden Forderungen zu verteilen (§ 117 IV 2 GVGA). Im Übrigen gilt Abs 2 (s Rn 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Verfahrensverstöße können bis zur Erlösauskehr mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Das gilt auch für den Anspruch auf Auszahlung des Erlöses, der nicht mit der Leistungsklage verfolgt werden kann.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Trennung.

Rn 3 Ob die Versteigerung vor oder nach der Trennung erfolgt, entscheidet der GV – ggf nach Zuziehung eines Sachverständigen – insb mit Rücksicht darauf, auf welche Weise voraussichtlich ein höherer Erlös zu erzielen ist (§ 103 I 4 GVGA). Der GV bestimmt auch, ob die Früchte im Ganzen oder in Teilen versteigert werden (§ 103 I 5 GVGA). 1. Vor der Trennung. Rn 4 Werden die Früc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Erlöschen des Pfändungspfandrechts.

Rn 10 Der Bestand des Pfändungspfandrechts ist vom Fortbestand der Verstrickung abhängig. Endet die Verstrickung, erlischt auch das Pfändungspfandrecht. Mit der Ablieferung des Pfandgegenstandes an den Meistbietenden gem § 817 II geht das Pfändungspfandrecht an der Sache unter, setzt sich jedoch gem § 1247 S 2 BGB am Erlös fort, bis dieser an den Gläubiger ausgekehrt wird. W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur.

Rn 4 Neben der Verstrickung (hoheitliche Beschlagnahme) bewirkt die Pfändung gem § 804 I das Entstehen eines Pfändungspfandrechts. Es steht in einem Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem und privatem Recht, seine Rechtsnatur ist daher umstr. Dass es rein privatrechtlicher Natur wäre, wird allerdings nicht mehr vertreten. Rspr und weite Teile der Lit nehmen (mit leichten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 3 Zuständig ist der GV, der die Sache gepfändet hat, nicht das Vollstreckungsgericht (Schlesw OLGR Schlesw 01, 367). An den Antrag ist der GV entsprechend § 308 I gebunden (Zö/Seibel Rz 6; MüKoZPO/Gruber Rz 5), doch kann der GV eine Änderung des Antrags anregen. Will der GV dem Antrag auf andere Verwertung entsprechen, hat er zunächst zur Gewährung rechtlichen Gehörs den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuckermarktordnung

Rn. 231 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei den Zuckerrübenlieferrechten handelt es sich wie bei den Milchlieferrechten um gemeinschaftsrechtlich geregelte Lieferrechte (zur historischen Entwicklung s BFH vom 16.10.2008, BStBl II 2010, 28). Die Zuckermarktordung läuft – nach erneuter Verlängerung durch VO (EG) 1308/2013 – nunmehr endgültig mit Ablauf des Zuckerwirtschaftsjahrs 20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Betroffene Gegenstände.

Rn 53d Die Vorschrift betrifft Gegenstände der Lebens- und Haushaltsführung, die nicht nach § 811 Abs 1 Nr 1 Buchst a unpfändbar sind (s Rn 14 ff), weil sie über eine bescheidene Lebensführung hinausgehen. Sie sollen dem Schuldner nicht entzogen werden, wenn ersichtlich nur ein geringer Erlös zu erzielen wäre. Nicht geschützt werden Sachen, die gewerblich genutzt werden (Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nutzlose Pfändung (Abs 2).

Rn 8 Das Verbot der nutz- oder zwecklosen Pfändung dient sowohl dem Schutz des Schuldners, nämlich gegen Verschleuderung und nicht gebotene Zerschlagung seines Vermögens als auch dem Schutz des Gläubigers vor unnötigen Kosten. Das Verbot gilt sowohl bei Erst- als auch bei Anschlusspfändung (§ 826). Letztere muss gem Abs 2 unterbleiben, wenn schon eine Erstpfändung unzulässig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vor der Trennung.

Rn 4 Werden die Früchte vor der Trennung versteigert, findet der Termin idR an Ort und Stelle statt (§ 103 II 1 GVGA). Die Zustimmung des Schuldners ist dafür nicht erforderlich (LG Bayreuth DGVZ 85, 42). Aberntung und Wegschaffung obliegen dann dem Erwerber. Die Versteigerungsbedingungen bestimmen, in welcher Frist er dies zu tun hat (§ 103 III 1 GVGA). Der Erwerber erlangt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reife der Früchte.

Rn 2 Die Früchte dürfen erst versteigert werden, wenn sie reif sind. Anders als für den Zeitpunkt der Pfändung (§ 810) kommt es hier nicht auf die Zeit der gewöhnlichen Reife an, sondern auf die tatsächliche Reife der gepfändeten Früchte. Die Zeitgrenze ist auch zu beachten, wenn die Früchte üblicherweise vor der Reife abgeerntet werden. Die Parteien können jedoch eine abwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamkeit der Erstpfändung.

Rn 2 Die Sache muss bereits wirksam nach den Regeln der ZPO gepfändet worden und weiterhin verstrickt sein. Ist die Erstpfändung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (§ 307 AO) erfolgt, hat der GV nach § 116 IX 2 GVGA eine nachfolgende zivilprozessrechtliche Pfändung in der Form der Erstpfändung nach §§ 808, 809 vorzunehmen. Eine Anschlusspfändung ist aber auch in diesem Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einstweilige Anordnung (Abs 4).

Rn 7 Werden das Pfand- bzw Vorzugsrecht oder der Vorrang (bzw Gleichrang) gem § 294 glaubhaft gemacht, muss das Gericht die Hinterlegung des Erlöses anordnen. Das Verfahren richtet sich nach §§ 769, 770 (Abs 4 S 2). In dringenden Fällen ist gem § 769 II 1 iVm § 20 Nr 17 RPflG der Rechtspfleger (als Vollstreckungsgericht) zu einer vorläufigen Entscheidung berufen. Die Entsche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Einkünfte für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (§ 24 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 220 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unter die Vorschrift fallen Entschädigungen "für" die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit oder die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche; die Zahlung muss zumindest auch im Interesse des Zahlungsverpflichteten liegen (s § 24 Rn 39, 40 (Schindler)). Ob der LuF unter "Druck von außen" gehandelt hat und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. 2Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens das nach § 817a Absatz 1 Satz 1 zu erreichende Mindestgebot abgegeben hat; sie ist von dem Zuschlag zu benachrichtigen. 3 § 156 des Bürger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Pfändung der Schiffspart als Anteilsrecht erfolgt nach den §§ 858 I, 857, 829. Miteigentum an Binnenschiffen begründet keine Schiffspart (LG Würzburg JurBüro 77, 1289, 1290). Abweichend von § 828 ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht des Schiffsregisters örtlich zuständig, Abs 2. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungsbeschlusses ist der Rechtspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anderweite Versteigerung (Abs 3).

Rn 13 Die durch den Zuschlag entstehende Pflicht des Meistbietenden, das Kaufgeld zu bezahlen, ist nicht durchsetzbar; der Zuschlag wird jedoch gegenstandslos, wenn der Meistbietende die Ablieferung nicht zur rechten Zeit (Abs 3 S 1) gegen Barzahlung verlangt, und die Sache wird ohne neuen Antrag unter Ausschluss des früheren Meistbietenden als Bieter (Abs 2 S 2) erneut vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsversteigerung.

Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwiegendsten Eingriff in das Eigentum des Schuldners dar. Die Verfahrensvoraussetzungen, der Ablauf und die Rechtsmittel sind geregelt im ZVG, welches aber ergän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erwerb durch bestimmte Person.

Rn 8 Die Pfandsache kann auch an eine bestimmte Person zu dem von dieser gebotenen Preis veräußert werden. Erwerber kann hierbei auch der Gläubiger oder der Schuldner sein (MüKoZPO/Gruber Rz 11). Der angebotene Preis muss höher sein als der durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf zu erwartende Erlös (LG Koblenz MDR 81, 236; LG Freiburg DGVZ 82, 186, 187). Bei Erwerb du...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Kompakt-ABC

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgelder vgl. Rz. 33. Aufnahmegebühren vgl. Rz. 33. Ausfertigungsgebühren für einen Versicherungsschein oder das Ausstellen einer Ersatzurkunde sowie Entgelte für das Fertigen sonstiger besonderer Abschriften: vgl. Rz. 33. Bauherrenmodelle Ein Versicherungsverhältnis kann auch der Mietgarantie bei Bauherrenmodellen zugrunde liegen. Keine Mietgarant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freihändige Veräußerung durch den GV.

Rn 6 Auch der freihändige Verkauf ist wie die öffentliche Versteigerung Hoheitsakt und folgt nicht privatrechtlichen Regeln (vgl § 817 Rn 2). Die Übereignung erfolgt durch Ablieferung der Sache (MüKoZPO/Gruber Rz 9; Zö/Seibel Rz 12; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; vgl § 817 Rn 11). Das Mindestgebot (§ 817a) ist zu beachten (vgl Rn 5), das Barzahlungsgebot (§ 817 II), wenn ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Eine andere Verwertung kann der GV nicht vAw, sondern nur auf Antrag vornehmen. Der GV soll jedoch die Parteien auf die Möglichkeit der anderweitigen Verwertung hinweisen, wenn er von der öffentlichen Versteigerung keinen angemessenen Erlös erwartet (§ 91 I 3 GVGA) oder diese aus sonstigen Gründen unzweckmäßig erscheint. Der Antrag, der die gewünschte Verwertungsart bez...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 12 Die Pfändungsverbote des § 811 sind vom GV vAw zu beachten (BGHZ 137, 193, 197). Sachen, deren Pfändbarkeit zweifelhaft ist, pfändet er, sofern sonstige Pfandstücke nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind (§ 72 I 2 GVGA). Verstöße gegen § 811 machen die Pfändung nicht nichtig, aber anfechtbar (MüKoZPO/Gruber Rz 22; Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 13; St/J/Würdinger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nutzung durch den Schuldner.

Rn 32 Bleibt die Pfandsache im Gewahrsam des Schuldners, kann dieser sie weiter benutzen, sofern dadurch nicht die spätere Verwertung dem Grunde oder der Höhe des zu erzielenden Erlöses nach gefährdet wird, insb durch Abnutzung oder Beseitigung der Kenntlichmachung (MüKoZPO/Gruber Rz 51; Zö/Seibel Rz 21). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird der GV aber regelmäßig An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsversteigerung.

Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann nach § 37 Nr 4 ZVG geltend machen; die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Versteigerung und Hinterlegung (Abs 3).

Rn 5 Eine Verwertung kann nur das Vollstreckungsgericht, nicht der Gerichtsvollzieher anordnen (BGHZ 89, 82, 86 = NJW 84, 1759). Zuständig ist der Rechtspfleger (§ 20 Nr 17 RPflG). Eine Versteigerung mit anschließender Hinterlegung des Erlöses kommt in Betracht bei leicht verderblichen Sachen, dem Kursverfall ausgesetzten Wertpapieren (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 6) sowie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die ordnungsgemäße Erhebung einer Klage setzt grds einen bestimmten Antrag voraus. Hierzu ist der Kl oft nicht in der Lage, weil er zur Bestimmung seines Leistungsantrags sich vom Gegner noch notwendige Informationen beschaffen muss. Steht dem Kl ein materiell-rechtlicher Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch gegen den Anspruchsgegner zu, kann er als Ausn zu § 253 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen der Rückschlagsperre in der Insolvenz.

Rn 2 Hat ein Insolvenzgläubiger innerhalb des letzten Monats vor dem Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens oder während des Eröffnungsverfahrens eine Zwangshypothek an einem Grundstück des Insolvenzschuldners erwirkt, so ist diese Sicherung gem § 88 InsO unwirksam. Dabei handelt es sich um eine absolute schwebende Unwirksamkeit ggü jedermann (BGH NJW 06, 1286). Deshalb er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Art und Zeitpunkt der Bekanntmachung.

Rn 6 Die öffentliche Bekanntmachung soll gewährleisten, dass ein möglichst großer Bieterkreis erreicht und dadurch ein größtmöglicher Erlös erzielt wird. Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung hat der GV nach pflichtgemäßem Ermessen die Art der Bekanntmachung (zB Zeitungsanzeige, Aushang etc) zu bestimmen (MüKoZPO/Gruber Rz 4; Zö/Seibel Rz 4). Sie hat idR spätestens am Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zahlungsfiktion.

Rn 15 Soweit der Gläubiger von der Barzahlungspflicht befreit ist, wird eine Zahlung des Schuldners an den Gläubiger fingiert (Abs 4 S 2). Durch die Vorschrift soll das Hin- und Herzahlen von Geldbeträgen vermieden werden. Die Fiktion gilt unabhängig davon, ob die versteigerte Sache tatsächlich dem Schuldner oder einem Dritten gehörte, dem deswegen der Versteigerungserlös ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ort (Abs 2).

Rn 3 Bei der Versteigerung vor Ort (§ 814 II Nr 1) legt der GV der Versteigerungsort nach den Vorgaben von Abs 2 nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Der GV hat sich dabei an dem Ziel zu orientieren, einen möglichst hohen Erlös zu erzielen und die Kosten gering zu halten (vgl Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3). In der Wohnung des Schuldners darf die Versteigerung wegen Art 13 I G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Pfändungspfandrecht.

Rn 70 Mit der öffentlich-rechtlichen Verstrickung entsteht das Pfändungspfandrecht. Außerdem muss eine Vollstreckungsforderung bestehen, denn bei der Pfändung einer künftigen Forderung wird ein Pfandrecht erst mit deren Entstehung begründet (BGH NJW 04, 1444 [BGH 22.01.2004 - IX ZR 39/03]; NJW-RR 08, 1441 [BGH 26.06.2008 - IX ZR 87/07] Rz 10). Demzufolge wird ganz überwiegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Finanzmittel und junge Finanzmittel

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG gehört der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel) zum Verwaltungsvermögen, soweit er 15 % des anzusetzenden Werts (sog. Sockelbetrag)[2] des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ungeeignetheit des Beweismittels.

Rn 50 Bei der Qualifizierung eines Beweismittels als ungeeignet ist besondere Vorsicht geboten, weil die Gefahr einer vorweggenommenen Beweiswürdigung hier besonders groß ist (vgl BVerfG NJW-RR 01, 1006, 1007; BGH NJW 22, 2935 = MDR 22, 1299 = Bespr Laumen MDR 22, 1529 f [BGH 16.08.2022 - VI ZR 1151/20]). Weder die Unwahrscheinlichkeit einer Tatsache noch die Wahrnehmung dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkauf.

Rn 34 Die Ermächtigung des GV zum Verkauf der Sachen wird erst nach Ablauf einer Frist von nunmehr einem Monat nach Räumung wirksam (krit zur Verkürzung dieser Frist: Flatow NJW 13, 1185, 1190) und soll ab diesem Zeitpunkt allerdings dann möglichst ohne Verzögerung erfolgen (Karlsr Rpfleger 74, 408 [OLG Karlsruhe 18.02.1974 - 1 W 90/73]). Die Fristberechnung bestimmt sich na...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Nachhaltigkeit

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vgl. Abschn. 2.3. Abs. 5–7 UStAE. Nachhaltig wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von entgeltlichen Einnahmen angelegt ist. Ob dies erfüllt ist, ist in jeden Einzelfall zu prüfen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich (Abschn. 2.3. Abs. 8 UStAE)! Nach Abschn. 2.3. Abs. 5 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnismäßigkeit.

Rn 10 Eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte wird dann angenommen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht wahrt. Dies ist dann der Fall, wenn dem Schuldner durch die Vollstreckungsmaßnahme nur Schaden entstehen würde, der Gläubiger hingegen nicht einmal eine auch nur tw Befriedigung erhalten würde. Dies muss allerdings völlig zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unveräußerliche Rechte (Abs 3 und 4).

Rn 13 Nach § 851 ist eine nicht übertragbare Forderung grds unpfändbar. Von dieser Regelung sieht § 857 III eine Ausnahme vor. Soweit keine abweichenden Regelungen bestehen, ist danach ein unveräußerliches Recht insoweit der Pfändung unterworfen, als seine Ausübung einem anderen überlassen werden kann. Bei der Zwangsvollstreckung in unveräußerliche Rechte, die pfändbar sind,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Rechtsfolgen der Abwendungsbefugnis.

Rn 3 Wie die Abwendungsbefugnis ihrem Inhalt nach im Einzelnen ausgestaltet wird, steht im Ermessen des Gerichts, das Parteianregungen insoweit aufgreifen darf (Zö/Herget § 711 Rz 1). Die Sicherheitsleistung nach § 108 kann ihrem Inhalt nach auch in der Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren bestehen. Die Höhe muss so bemessen werden, dass der Schaden, der durch den Aufschu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 9 Die Drittwiderspruchsklage ist spätestens ab Beginn der Zwangsvollstreckung zulässig (BGH NJW-RR 04, 1220, 1221). Dies ist bereits dann der Fall, wenn eine Vorpfändung vorgenommen wird (St/J/Münzberg Rz 12). Das Rechtschutzbedürfnis besteht, solange die Zwangsvollstreckung andauert; es entfällt, wenn die Zwangsvollstreckung durch Verwertung des fraglichen Gegenstandes b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen.

Rn 3 Die Erinnerung nach § 766 wird auf die Verletzung vollstreckungsrechtlicher Verfahrensvorschriften gestützt. Die Widerspruchsklage dagegen betrifft die Geltendmachung materieller Rechte. Beide Rechtsbehelfe schließen einander nicht aus, wenn ein Dritter sowohl ein die Veräußerung hinderndes Recht als auch einen Verfahrensfehler bei der Zwangsvollstreckung geltend macht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Liebhaberei nach Zubilligung einer Anlaufphase

Rn. 294 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ist eine Betätigung nach Zubilligung einer Anlaufphase endgültig als Liebhaberei zu qualifizieren, fällt also eine bislang bestehende Einkunftserzielungsabsicht weg, weil zB prognostizierte Gewinne ausbleiben u evtl eingeleitete Gegenmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind, sind die aus der Betätigung erzielten Verluste ab diesem Zeitpunkt nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überpfändung (Abs 1 S 2).

Rn 5 Das Verbot der Überpfändung dient dem Schutz des Schuldners und ist ein Schutzgesetz iSd § 823 II BGB (BGH NJW 85, 1155, 1157 [BGH 13.12.1984 - IX ZR 89/84] mwN). Hiernach darf nur so viel gepfändet werden, dass der absehbare Verwertungserlös nicht dasjenige übersteigt, was zur Befriedigung der Forderung des Gläubigers erforderlich ist. Eine Überpfändung ist nicht nur b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sonstiges Grundvermögen.

Rn 42 Wird ein Grundstück nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so ist es grds als einzusetzendes Vermögen zu betrachten. Es handelt sich hierbei nicht um Schonvermögen. Dies gilt insbesondere grds bei vermietetem Wohneigentum (Saarbr Beschl v 29.11.11 – 9 WF 100/11 –) und solchem im Ausland (Saarbr Beschl v 21.3.12 – 6 WF 23/12 –). Soweit die Verwertung von Grundbesitz verl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei der Gewinnermittlung zu beachtende Grundsätze (§ 13a Abs 3 S 2 u 3 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Innerhalb der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gelten der Grundbetrag (Abs 4) sowie der Gewinn aus den in Anlage 1 Nr 2 zu § 13a EStG genannten Sondernutzungen (fiktiv) als nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG ermittelt (§ 13a Abs 4 S 1 EStG), während für alle übrigen Gewinne (aus forstwirtschaftlicher Nutzung, den nicht pauschalierten G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Besondere Belastungen § 115 I 3 Nr. 5.

Rn 29 Die Abzugsfähigkeit der besonderen Belastungen auf Nachweis ist weiterhin möglich, er ist jetzt in der Nr. 5 geregelt. Rn 30 Vom Einkommen abgezogen werden weiterhin besondere Belastungen der Partei, soweit der Abzug angemessen ist. Eine besondere Belastung liegt nur dann vor, wenn der entsprechende Bedarf durch den Regelsatz iSd § 22 SGB XII nicht gedeckt ist. Deswegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand.

Rn 7 Geldforderung ist jeder Anspruch, der auf die Zahlung einer Geldleistung gerichtet ist, unabhängig davon, auf welchem rechtlichen Grund die Forderung beruht. Sie kann privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur und gesetzlich, vertraglich, persönlich oder dinglich begründet sein (BGH BeckRS 20, 39601 Rz 17; St/J/Würdinger § 829 Rz 2). Gepfändet werden nur möglic...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.15 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr

Rz. 159 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Besonderheiten der Differenzbesteuerung im i. g. Warenverkehr regelt § 25a Abs. 7 UStG. Dabei sind folgende Konstellationen zu unterscheiden: Nimmt der Lieferer im EU-Ausland die Steuerbefreiung für i. g. Lieferungen in Anspruch (analog § 6a UStG) und erfolgt die Warenbewegung nach Deutschland, muss der Wiederverkäufer in Deutschland Steu...mehr