Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.5 Auftragsvergabe und Bildung von Arbeitsgemeinschaften

Rz. 12 Abs. 6 überträgt die Auftragsvergabe nach § 88 SGB X sowie die Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach den §§ 94 Abs. 1a bis 4 und 97 Abs. 1 Satz 1 bis 4 SGB X auf die KVen/KZVen sowie auf die KBV/KZBV. Damit können diese Vereinigungen, wie auch die Träger und Verbände der Sozialversicherung, im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben untereinander Aufträge n...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 355 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 356 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 346 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Kirchensteuer ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 320). Die Kirchensteuer...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 419 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–19] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 420 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2 Grundsätze zu Sonderausgaben

Rz. 343 Allgemeine Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Neben besonderen Voraussetzungen für einzelne Arten von Sonderausgaben sind folgende Punkte bei allen Sonderausgaben zu beachten: Ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug geht dem Abzug von Sonderausgaben vor. Sonderausgaben kann nur abziehen, wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Sonderausgaben kann g...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Sonstiges

Rz. 452 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder steuerfreie Zuschüsse), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch für den Teil der Aufwendungen, der sich, z. B. wegen Überschreitung des Förderhöchstbetrags, im R...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2019 ... / 4 Bankverbindung

Rz. 17 [Bankverbindung → Zeilen 25–28] Die Finanzämter erstatten nur unbar. Bei fehlender oder unvollständiger Bankverbindung verzögert sich die Steuerrückzahlung. Bitte beachten Sie, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr und damit die Erstattung nur möglich ist, wenn dem Finanzamt die IBAN und bei Auslandsüberweisung zusätzlich die BIC bekannt sind. Wichtig Kontoänderung mitte...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 55 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der ei...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 186 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 795 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten a...mehr

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Aufrechnung / 1.2 Gegenseitigkeit

Gegenseitigkeit bedeutet Schuldner- und Gläubigeridentität, d. h. Hauptforderung und Gegenforderung müssen zwischen denselben Personen bestehen. Der Schuldner des einen Anspruchs muss Gläubiger des anderen Anspruchs sein. Aufrechenbar ist daher nur der eigene Anspruch, nicht der Anspruch eines Dritten. Hinweis Keine gegenseitige Aufrechnung bei Zusammenveranlagung Auswirkungen...mehr

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Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga...mehr

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Aufrechnung / 1.5 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Aufrechnung durch den Insolvenzgläubiger in Betracht, wenn die Hauptforderung ihrem Kern nach bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.[1] Damit wird die Aufrechnung gegen steuerrechtliche Forderungen ermöglicht, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch nicht i. S. v. § 38 AO ents...mehr

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Aufrechnung / 1 Voraussetzungen der Aufrechnung

Entsprechend dem BGB setzt die Aufrechnung auch im Steuerrecht die Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Ansprüche, die Erfüllbarkeit der Hauptforderung und die Fälligkeit der Gegenforderung voraus. Gegenstand der Aufrechnung können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sowie schuldrechtliche Ansprüche aller Art sein. Neben dem Steueranspruch gehören hierzu der Haftungsan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 4 Haftungsumfang

Rz. 17 Die Haftung besteht für die zur Zeit der Pflichtverletzung bereits entstandenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis [1] einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen sowie die durch die Pflichtverletzung entstandenen Säumniszuschläge.[2] Genau zu prüfen ist stets, wie weit die Pflichtverletzung ursächlich war für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung bzw...mehr

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zfs 09/2019, Ersatzfähigkei... / 2 Aus den Gründen:

"… Dem Kl. steht der Anspruch auf restliche Erstattung der Behandlungskosten aus dem Krankenversicherungsvertrag i.V.m. § 1 Abs. 1 MB/KK 2009 zu. Ein Versicherungsfall im Sinne des § 1 Abs. 2 MB/KK 2009 liegt vor. Im Streit ist der Umfang der Erstattung der Behandlungskosten. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kann für den Einsatz des Femtosekundenlasers die Ziffer analog ...mehr

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zfs 09/2019, Ersatzfähigkei... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt tarifliche Erstattungsleistungen aus einem mit der Bekl. geschlossenen Krankenversicherungsvertrag. Der Kl. ließ im Frühjahr 2016 eine Katarakt-Operation an beiden Augen durchführen. Die Rechnung vom 23.3.2016 der M wies eine Gesamtsumme i.H.v. 5.109 EUR aus. Unter anderem wurde für den Einsatz des Femtosekundenlasers die Gebührenziffer 5855 GoÄ zum 1,0fachen ...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / V. Die aktuelle Entscheidung des V. Zivilsenats des BGH

Dieser Auffassung hat sich nunmehr in einer aktuellen Entscheidung auch der V. ZS des BGH angeschlossen. In seinem Beschl. v. 23.5.2019[21] hat der Senat die durch die Einreichung eines Schriftsatzes mit Anwaltsbestellung angefallene 0,8 Verfahrensgebühr in dem Fall als erstattungsfähig angesehen, in dem zwar die Klage bereits zurückgenommen war, die beklagte Partei jedoch b...mehr

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zfs 09/2019, Fondsgebundene... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt seinen beklagten Rechtsschutzversicherer auf Gewährung von Rechtsschutz für eine Auseinandersetzung mit seinem Lebensversicherer um die Rückzahlung von Versicherungsprämien in Anspruch. Er unterhält bei der Bekl. seit dem 15.1.2016 eine Rechtsschutzversicherung, die einen Deckungsausschluss zugrunde legt. Darin heißt es unter anderem:mehr

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zfs 09/2019, Grenzen der Be... / 2 Aus den Gründen:

"… [4] II. 1. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, die Kl. habe weder die den geltend gemachten vermehrten Bedürfnissen zugrunde liegende Berechnung schlüssig vorgetragen, noch ihren Haushaltsführungsschaden, die angeblichen Fahrtkosten oder den geltend gemachten Verdienstausfall schlüssig dargelegt. Der behauptete Rentenschaden der Mutte...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / VI. Der aktuelle Rechtsstand in der Rechtsprechung des BGH

Wie vorstehend dargestellt gab es somit unter den verschiedenen Zivilsenaten des BGH zwei sich gegenüberstehende Auffassungen zur Auslegung der Notwendigkeit von Kosten zur Rechtsverfolgung. Sowohl dem I. als auch dem III. ZS des BGH war dabei entgangen, dass sie von der Rechtsprechung des BAG[22] abgewichen waren, das ausdrücklich auf die Kenntnis des Rechtsmittelbeklagten ...mehr

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zfs 09/2019, Berechnung der... / 2 Aus den Gründen:

"… [11] II. (…) Dem Kl. steht ein Anspruch auf Freistellung von weiteren Mietwagenkosten i.H.v. 551,42 EUR zu, §§ 7 I, 18 I StVG, § 115 I Nr. 1 VVG. Die darüber hinaus geltend gemachten Kosten sind nicht als erforderlicher Wiederherstellungsaufwand anzusehen." [12] 1. Der Kl. kann sich im Rahmen des von ihm geltend gemachten Freistellungsanspruchs nicht darauf berufen, dass d...mehr

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zfs 09/2019, Mangelhafte Wa... / 2 Aus den Gründen:

"… [6] I. Das BG ist der Auffassung, der Kl. stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu." [7] 1. Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB oder auf Erstattung der Kosten der Selbstvornahme gem. §§ 634 Nr. 2, 637 BGB komme nicht in Betracht, weil es an der erforderlichen Fristsetzung zur Nacherfüllung gefehlt habe. Die Fristsetzung sei n...mehr

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zfs 09/2019, Begriff der Ze... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Der Kl. hat keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Zahlung einer Entschädigung auf Basis des Neupreises des versicherten Pkw BMW 430d Cabrio aus dem Versicherungsvertrag i.V.m. A.2.6.1b, A.8.2.3 AKB." a) Der geltend gemachte Anspruch auf Neupreisentschädigung ergibt sich nicht in der Variante der “Zerstörung', weil eine Zerstörung des Fahrzeugs nicht gegeben ist. aa) Eine “...mehr

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zfs 09/2019, Grundsätze zum... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. Die angegriffene Verfügung des Landratsamts E. vom 25.1.2018 ist nicht zu beanstanden, erweist sich damit als rechtmäßig und verletzt die Kl. nicht in ihren Rechten, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO. Dies gilt sowohl hinsichtlich der unter Ziffer 1 verfügten Fahrtenbuchauflage (hierzu unter 1.) als auch hinsichtlich der Aufbewahrung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Keine Erstattung der Gebühr bei Rücknahme oder Ablehnung (§ 178a Abs. 5 AO)

Rz. 16 Nach § 178a Abs. 5 AO ist die Gebühr erfolgsunabhängig.[1] Dies bedeutet, dass es zu keiner Erstattung einer einmal gezahlten Gebühr kommt, auch wenn die Durchführung des AO aus formalen Gründen abgelehnt wird oder später der Antrag zurückgezogen wird. Auch eine Verminderung der Gebühr, wie diese in § 89 Abs. 3 S. 4 AO vorgesehen ist, ist im Falle eines APA nicht vorg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 39 Allgemein zu den Rechtsfolgen einer Billigkeitsmaßnahme vgl. § 163 AO Rz. 191. Ist die Steuer bereits gezahlt worden, kann der Erlass zur Erstattung oder Anrechnung dieser Steuer führen. Die Voraussetzungen hierfür sind die gleichen wie für einen Erlass einer noch nicht entrichteten Steuer. Schon der Gesetzestext, der auf gleiche Voraussetzungen beider Billigkeitsmaßn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 163 AO ist nach seinem ausdrücklichen Wortlaut anwendbar auf "Steuern" im Rahmen des § 1 AO, d. h. für alle Steuern, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, und die durch Steuerbescheid nach § 155 AO festgesetzt werden. Daher sind Billigkeitsmaßnahmen auch bei einem Freistellungsbescheid nach § 155 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.3 Unbilligkeit bei ESt

Rz. 50 Bei der ESt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn ein im Ausland gewährter Steuervorteil durch die inländische Besteuerung wieder verlorengeht, weil hier die Anrechnungsmethode Anwendung findet und die inländische Steuer daher mangels einer anrechenbaren ausländischen Steuer nicht gemindert wird.[1] Umgekehrt ist auch nicht allein deshalb eine Billigkeitsmaßnah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Ein Erlass nach § 227 AO ist bei allen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis möglich (vgl. §§ 3, 37 AO; s. Rz. 2). Da die Berechtigung zum Erlass der Finanzbehörde zusteht, ist klargestellt, dass § 227 AO nur auf Ansprüche des Steuerfiskus gegen den Stpfl. anwendbar ist, nicht auf Ansprüche des Stpfl. gegen den Steuerfiskus. Es ist auch undenkbar, dass die Einziehu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.1 Wahl der Einzelveranlagung (Abs. 2 S. 1) – Rechtsmissbrauch

Rz. 71 Wählt[1] nur einer der Ehegatten die Einzelveranlagung, werden beide nach § 26a EStG einzeln veranlagt, d. h., auch der andere Ehegatte ist zwingend getrennt bzw. einzeln zu veranlagen.[2] Rz. 72 Da die Zusammenveranlagung i. d. R. zu günstigeren Ergebnissen führt, jeder Ehegatte aber nach § 26 Abs. 2 S. 1 EStG durch einseitige Erklärung die Einzelveranlagung erreichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.1 Gesamtschuld

Rz. 33 Nach § 26b EStG i. V. m. § 44 Abs. 1 S. 1 AO haften zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder der Ehegatten die gesamte Steuer schuldet, das FA sie jedoch nur einmal zu fordern berechtigt ist.[1] Die Gesamtschuldnerschaft gilt auch für Vorauszahlungen nach § 37 EStG auf die ESt des laufenden Jahres, wenn die Ehegatten im verg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung abschließend. Liegen die Voraussetzungen für die Übernahme vor, können die Kosten unabhängig davon übernommen werden, ob und welche Kosten der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit nachweist. Von tatsächlich geringeren Kosten kann der Teilnehmer an der ...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.3 Übernahme von Kosten für auswärtige Unterbringung

Rz. 12 Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, werden die Kosten nach Maßgabe des § 86 pauschal übernommen. Im Regelfall besteht ein Mietverhältnis zwischen dem Teilnehmer und einem Vermieter. Auf die tatsächliche Höhe der monatlichen Miete kommt es für die Förderung nicht an. Rz. 13 Eine auswärtige Unterbringung wird bei kurzen Maßnahmen, die weniger als einen Monat ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung bei der Teilnahme an einer notwendigen Weiterbildungsmaßnahme. Sie konkretisiert § 83 Abs. 1 Nr. 3. Schon danach ist Voraussetzung, dass die Kosten durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme unmittelbar entstehen. § 86 ist eine Kann-Bestimmung. Über die...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / 5. Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Rz. 24 Wurden Beiträge zu Unrecht entrichtet, so sind sie dem Beitragspflichtigen zu erstatten, es sei denn, aufgrund dieser Beiträge wären bereits Leistungen erbracht worden. Der Erstattungsanspruch steht gem. § 26 Abs. 3 SGB IV demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat. Entscheidend ist, wer die Beiträge rechtlich getragen hat. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 25 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

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§ 25 Umlagen U1 und U2, Loh... / A. Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen

Rz. 1 Für kleine bis mittlere Betriebe sahen §§ 10 bis 19 des damaligen Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung vor. Zum 1.1.2006 wurden diese Regelungen durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst.mehr

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§ 25 Umlagen U1 und U2, Loh... / F. Versagung/Rückforderung/Aufrechnung

Rz. 13 Macht der Arbeitgeber die nach § 3 Abs. 2 AAG notwendigen Angaben zur Durchführung des Ausgleichs nicht, so kann die Krankenkasse die Erstattung versagen (§ 4 Abs. 1 AAG). Weiterhin kann die Krankenkasse Erstattungsbeiträge vom Arbeitgeber nach § 4 Abs. 2 AAG zurückfordern, sobald der Arbeitgeber schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat oder Erstattu...mehr

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§ 25 Umlagen U1 und U2, Loh... / D. Höhe der Erstattungsleistung

Rz. 8 Die Höhe der Erstattung der krankheitsbedingten Entgeltfortzahlungskosten beträgt regelmäßig 80 % des nach §§ 3 Abs. 1 und 2, 9 Abs. 1 EntgFG fortgezahlten Arbeitsentgelts nebst der hierauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Satzungen zahlreicher Kassen stellen aber auch niedrigere Erstattungssätze zur Wahl...mehr

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§ 23 Arbeitslosenversicherung / D. Beitragszahlung

Rz. 11 Gem. § 346 Abs. 1 SGB III werden die Beiträge von den versicherungspflichtigen Beschäftigten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Rz. 12 Die Beiträge sind gem. § 348 Abs. 1 SGB III an sich von demjenigen zu zahlen, von dem sie zu tragen sind. Für Beiträge aus dem Arbeitsentgelt abhängig Beschäftigter erklärt Abs. 2 jedoch die Regeln zum Gesamtsozialversiche...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 3. Rechtsweg

Rz. 34 Streitigkeiten über die Höhe eines zulässigen Beitragsabzuges sind jedenfalls während der Zeit des Bestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses dem Sozialgericht zugewiesen.[18] Die richtige Klageart für den Arbeitnehmer ist die Feststellungsklage nach § 55 SGG darauf, dass ihm zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen wor...mehr

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§ 25 Umlagen U1 und U2, Loh... / E. Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 10 Zuständig für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer Mitglied ist, auch wenn es sich um eine Betriebskrankenkasse oder eine Ersatzkasse handelt. Für Mini-Jobber ist die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zuständig. Die Umlagen entrichtet der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Abgaben ...mehr

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§ 29 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 18 Nach Wegfall des bisherigen Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 4 und 12) liegt die künftig einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den der Ar...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / IV. "Umlageversicherung" nach dem AAG

Rz. 23 Arbeitgeber i.S.d. § 1 Abs. 1 AAG und damit ggf. ausgleichsberechtigt ist auch, wer im Haushalt Arbeitnehmer (Haushaltshilfen) beschäftigt.[10] Rz. 24 Das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) ist für alle Arbeitgeber vorgesehen, die im Vorjahr des zu beurteilenden Kalenderjahres für mindestens acht Kalendermonate nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt hatten. Bei ...mehr

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§ 20 Krankenversicherung / D. Beitragstragung und -zahlung

Rz. 24 Für die gesetzliche Krankenversicherung war der sonst geltende Grundsatz der paritätischen (hälftigen) Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zeitweilig aufgegeben, um die Kosten der Versicherung von den Kosten der Arbeit im Ansatz abzukoppeln. Seit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15.12.2004 wurde zunächst seit d...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 3. hinzurechnungsfreie Entgeltbestandteile

Rz. 14 Der Arbeitgeber kann neben dem Arbeitsentgelt von maximal 450 EUR je Monat noch weitere Zahlungen oder andere geldwerte Gegenstände an den Arbeitnehmer leisten, ohne dass dem Beschäftigungsverhältnis die Geringfügigkeit aberkannt würde, solange es sich um Leistungen handelt, die entweder gar kein Arbeitsentgelt oder von der Lohnsteuer (und damit auch von der Sozialver...mehr