Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 2.2 Erwerbsgeminderte/ältere Leistungsberechtigte

Leben dauerhaft nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht in einer solchen Bedarfsgemeinschaft, so sind sie auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zu verweisen. Leistungen nach dem SGB II erhält nicht, wer leistungsberechtigt nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist. Besteht die Erwerbsminderung nu...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 1.2 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II

Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten ebenfalls Bürgergeld, aber nach der Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Weitere Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben....mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 1.3 Leistungsabgrenzung SGB II/SGB XII

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist insbesondere abgegrenzt zu Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wer Leistungen nach diesen Gesetzen beanspruchen könnte, Leistungen erhält oder wem...mehr

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Zusammenfassung Begriff Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller, dauerhafter Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, sicher. Die Grundsicherungsleistung ist Teil des Soz...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 1.2 Volle Erwerbsminderung

Eine volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen liegt vor, wenn Leistungsberechtigte aufgrund des durch Krankheit oder Behinderung verminderten Leistungsvermögens unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Dauerhaft ist die Leistungsminderung, wenn auf nicht absehbare Zeit keine Besserung zu erwarten ...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller, dauerhafter Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, sicher. Die Grundsicherungsleistung ist Teil des Sozialhilferechts....mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 5 Unterhaltsrückgriff

In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Eltern oder Kinder nicht zum Unterhaltsrückgriff herangezogen. Dazu gibt es seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Einkommensgrenze von 100.000 EUR. Sie wird überschritten, wenn Unterhaltspflichtige ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 EUR haben. Die Jahreseinkommensgrenze g...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 3.4 Bedarf für Bildung/Teilhabe

Grundsätzlich haben auch Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf die Leistungen für Bildung. Zu den Voraussetzungen gehört der Status als Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Leistung zur Teilhabe kommt nicht in Betracht, weil sie nur ...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 6 Antrag/Bewilligungszeitraum

Der Leistungsbezug setzt einen Antrag voraus[1], der nicht nur beim Sozialamt, sondern z. B. auch bei einem Rentenversicherungsträger gestellt werden kann. Der Antrag bewirkt eine Leistungsberechtigung bereits ab dem Ersten des Monats, wenn die jeweiligen Voraussetzungen innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Damit besteht z. B. die Leistungsberechtigung wegen Alter...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 3.3 Bedarf für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich wie beim Bürgergeld in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Über die Angemessenheit der geltend gemachten Kosten der Unterkunft ist im Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung hierbei anteilig auf alle Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 2 Hilfebedürftigkeit

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nur erbracht, soweit Leistungsberechtigte hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist derjenige, dessen einzusetzendes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Leistungsanspruch ergibt sich, indem der festzustellende Bedarf dem vorhandenen ggf. um Frei- und Abzugsbeträge g...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / Sozialversicherung

1 Leistungsberechtigter Personenkreis Leistungsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die die Regelaltersgrenze vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage – aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.[1] Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krank...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 3.1 Regelbedarf

Der Regelbedarf wird pauschaliert anerkannt und umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe ist nach Stufen bemessen.[1]mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 3 Lebensunterhalt

3.1 Regelbedarf Der Regelbedarf wird pauschaliert anerkannt und umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe ist nach Stufen bemessen.[1] 3.2 Mehrbedarf Die Mehrbedarfe ergänzen die nach den Regelbedarfsstufen zu zahlenden Regelsätze. Dabei handelt es sich um Bedarfssituationen, die nicht ...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 1 Leistungsberechtigter Personenkreis

Leistungsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die die Regelaltersgrenze vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage – aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.[1] Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht abseh...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 1.1 Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Das gilt hier deshalb in den gleichen Zeiträumen und mit den gleichen Anhebungsschritten wie bei der gesetzlichen Rente. Die schrittweise Anhebung begann im Jahr 2012 mit dem Geburtsjahrgang 1947 mit einer um einen Monat erhöhten Regelaltersgrenze. Bis zum...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 4 Einkommen/Vermögen

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle zufließenden finanziellen Mittel. Der Einsatz des Einkommens richtet sich nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Einkommen ist damit grundsätzlich vollständig für den Lebensunterhalt einzusetzen, allerdings sind zunächst Absetzbeträge (z. B. Steuer, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten) abzuziehen. Außerdem bestimmen die §§ 83 und 84 SGB XII A...mehr

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Grundsicherung im Alter und... / 3.2 Mehrbedarf

Die Mehrbedarfe ergänzen die nach den Regelbedarfsstufen zu zahlenden Regelsätze. Dabei handelt es sich um Bedarfssituationen, die nicht nur vorübergehend zu höheren Aufwendungen führen. Mehrbedarfe werden anerkannt für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, Personen, die die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen, Personen, die mit einem oder mehreren minderjä...mehr

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 4 Arbeitsunfähigkeit

Wird der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, wird das Bürgergeld weiter gezahlt. Entscheidend für den weiteren Anspruchs ist die Prognose, ob Erwerbsfähigkeit innerhalb von 6 Monaten wieder eintritt. Wird nicht mehr von Erwerbsfähigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden ausgegangen, so müsse...mehr

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Schwerverletztenzulage

Begriff Schwerverletztenzulage ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen befinden sich in § 57 SGB VII. Die Verletztenrente eines Schwerverletzten erhöht sich um 10 %, wenn es infolge des Arbeitsunfalls (Kausalzusammenhang muss bestehen) nicht mehr möglich ist, auf Dauer (irg...mehr

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Krankengeld (Zusammentreffe... / 1 Ausschluss

Der Anspruch auf Krankengeld endet vom Beginn der nachfolgenden Leistungen an: Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. 3 SGB V (anwendbar auf Sachverhalte, in denen die Voraussetzungen bis zum 31.12.1988 eingetreten s...mehr

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Krankengeld (Zusammentreffe... / 2 Kürzung

Der Anspruch auf Krankengeld ist beim Zusammentreffen mit folgenden Leistungen zu kürzen:[1] Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Landabgabenrente aus der Alterssicherung der Landwirte, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaftsausgleichsleistung oder Rente für Bergleute, vergleichbare Leist...mehr

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Krankengeld (Zusammentreffe... / 2.2 Ermittlung des Kürzungsbetrags

Der Kürzungsbetrag wird ermittelt, indem der Zahlbetrag der Rente durch 30 geteilt wird.[1] Zahlbetrag der Rente ist die Brutto-Rente einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung vor Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bzw. Kürzungs- oder Abzweigungsbeträgen. Praxis-Beispiel Kürzung des Anspruchs auf Krankengeldmehr

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Krankengeld (Entstehen des ... / 2 Versicherungsverhältnis bei Entstehen des Anspruchs

Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und den Anspruch auf Krankengeld (Umfang des Versicherungsschutzes) ist das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs.[1] Dafür kommt es weder auf den Eintritt der Krankheit noch auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Entscheidend ist vielmehr der Beginn der Krankenhausbehandlung oder die ärztlich...mehr

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Krankengeld (Anspruch) / 2.2 Rentenbezieher

Die Bezieher bestimmter Renten haben vom Beginn der Rentenleistung an keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Der Anspruch ist ausgeschlossen bei Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt, das nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gezahlt wird, Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. 3 SGB V...mehr

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Krankengeld (Aufforderung z... / 1.1.1 Anspruch auf Krankengeld

Eine rechtmäßige Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe ist nur im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Krankengeld möglich.[1] Die Regelung will im Schnittbereich der Leistungspflicht von Kranken- und Rentenversicherung sowohl die doppelte Gewährung von Sozialleistungen vermeiden als auch eine sachgerechte Abgrenzung der Leistungszuständigkeit von Kranken- und Ren...mehr

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Krankengeld (Aufforderung z... / 3 Rentenzubilligung

Bei Zubilligung einer Rente, wird Krankengeld längstens bis zu dem Tag gezahlt, an dem die Rentenmitteilung bei der Krankenkasse eingeht. Denkbar sind z. B. die Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters. Hinweis Rente Der Versicherte ist trotz der Aufforderung der Krankenkasse nicht gehindert, direkt einen Rentenantrag zu stellen. Außerdem kann es wegen d...mehr

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Krankengeld (Aufforderung z... / 1.1.3 Ärztliches Gutachten

Die Beurteilung, ob die Erwerbsfähigkeit des Versicherten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann nur aufgrund eines ärztlichen Gutachtens erfolgen. Das Gutachten sollte neben der Krankheitsgeschichte Aussagen zum Befund, zur Diagnose sowie zum Ergebnis der Begutachtung enthalten. Die Krankenkasse wird regelmäßig den Medizinischen Dienst [1] (MD) mit der Begutachtung bea...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 3 Mitglied der Bedarfsgemeinschaft trotz Ausschlusstatbestand

Personen, die einen persönlichen Ausschlusstatbestand erfüllen, bleiben trotzdem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Das trifft beispielsweise auf Auszubildende in einer förderungsfähigen Ausbildung[1] stationär Untergebrachte, Altersrentenbezieher oder Asylbewerber zu. Das führt dazu, dass die den eigenen Bedarf des Angehörigen übersteigenden Einkommen in der Bedarfsgemeinsch...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 2 Grundsicherung als Sozialhilfe

Im Bereich der Grundsicherung sind von den Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII also die Sozialhilfe betroffen. Nach dem Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe[1] wäre eigenes Einkommen und Vermögen auf die Sozialhilfe anzurechnen (Subsidiarität). Dies stünde jedoch den Zielen der Eigenvorsorge entgegen. E...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1 Neue Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung

Im Jahr 2018 traten 2 Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung in Kraft, die zu langfristigen Veränderungen des deutschen Betriebsrentenrechts führen: Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie und das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Mit der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie wurden im Wesentlichen geändert: Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist für Zusagen,...mehr

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Krankengeld (Aufforderung z... / 1.1 Voraussetzungen

Die Krankenkasse kann Versicherte zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern, wenn deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist.[1] Befindet sich der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland, kann die Krankenkasse entweder zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe oder zum Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderun...mehr

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Grundsicherung für Arbeitsu... / 7 Leistungen

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterscheidet allgemein zwischen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts.[1] Unter diesen Oberbegriffen können erbracht werden: Dienstleistungen (z. B. Information, Beratung, umfassende Unterstützung durch persönliche Ansprechpartner), Geldleistungen (z. B. Bürgergeld, Leistungen für Bildung und Teilha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / Zusammenfassung

Begriff Wenn die Krankenkasse erkennt, dass die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann sie zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern. Die Krankenkasse kann nur ausnahmsweise auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn ein Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht. Die A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1 Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

Eine rechtmäßige Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe durch die Krankenkasse ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Da die Aufforderung ein Verwaltungsakt ist, treten die Rechtsfolgen – u. a. des unterlassenen Antrags – auch bei einer rechtswidrigen Aufforderung ein. Davon ausgenommen ist nur die nichtige Aufforderung,[1] die von Anfang an unwirksam und da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.13 Arbeitsentgelt bei Eintritt der Erwerbsminderung

Rz. 31 Arbeitsentgelt für den Monat des Eintritts von Erwerbsminderung ist in jedem Fall voll bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen (vgl. hierzu auch (GRA der DRV zu § 70 SGB VI,Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.7).mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 51 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 24 Abs. 1) in das Gesetz eingefügt worden. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002. 1 Allgemeines 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 270b gilt für Renten wege...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2.1 Anspruch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Rz. 10 Zum Zeitpunkt des Leistungsfalls notwendig aber auch ausreichend ist, dass der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 besteht; in § 240 erschöpft sich der sachliche Anwendungsbereich. Aufgrund des klaren Wortlauts der Regelung ist eine analoge Anwendung ausgeschlossen. Die Anwendung von § 270b ist daher auch dort ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 62 Schaden... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Versicherte haben gemäß §§ 43 Abs. 1 und 2, 45 Abs. 1, 240 Abs. 1 Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn eine Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, 45 Abs. 2, 240 Abs. 2 vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) eingetreten ist. Bei Berechnung einer Erwerbsminderungsrente werden gemäß § 75 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 3 Literatur

Rz. 26 Becker, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 – 1 BvR 3588/08, SGb 2012, 41. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in der Fassung vom: 4.10.2013, gültig ab: 4.10.2013, RVaktuell 2013, 216. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen R...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 8 Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass im Ausland erstmalig geltend gemachte Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 letztlich nicht geprüft werden können, weil eine Verweisbarkeit auf andere berufliche Tätigkeiten nicht geprüft werden kann (zutreffend GRA der DRV zu § 270b SGB VI, Stand: 6.2.2015, Abschn. 1; vg...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Korrespondierende Regelungen enthalten daher §§ 112 Satz 2 und 317 Abs. 4. Bezugsvorschrift ist § 240 – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Vorgängervorschriften finden sich in § 100 Abs. 1 Satz 2 AVG, § 1321 Abs. 1 Satz 2 RVO und § 108c Abs. 1 Satz 2 RKG, die einen Anspruch auf Mitnahme von Renten wegen Berufsunfähigkeit ins Ausland daran knüpften, dass auf sie bereits beim Wegzug aus dem Bundesgebiet ein Anspruch bestanden hat. Die Regelungen wurden durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 9 Der Mitnahmeanspruch setzt voraus: es muss sich um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 handeln (sachlicher Anwendungsbereich), auf diese Rente muss der Versicherte einen Anspruch haben, der Versicherte muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt haben, und zwar zum Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls. 2.2.1 Anspr...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift betrifft die in § 243 (Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten) genannten Renten nach dem letzten und vorletzten geschiedenen Ehegatten (vgl. auch GRA der DRV zu § 268 SGB VI, Stand: 11.8.2015, Abschn. 2). Rz. 7 Geschiedenenrenten werden im Unterschied zu den anderen Hinterbliebenenrenten (§ 99...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 270b gilt für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 geborene Versicherte, bei denen aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten – Berufsschutz – zu prüfen ist (§ 240, vgl. auch BT-Drs. 14/4230 S. 29). Rz. 3 Diese Renten werden – entsprechend dem bis 31.12.2000 geltenden Recht (§ 112 Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 21 Da § 240 Bezugsnorm ist und diese Regelung nur Übergangscharakter hat, verliert auch die Regelung des § 270b zunehmend an Relevanz für die Praxis. § 240 verschafft nur noch den Personen einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, die vor dem 2.1.1961 geboren sind; vgl. zu dieser Stichtagsregelung § 240 Abs. 1 Nr. 1. Es steht daher...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.4 Europäisches Recht und Abkommensrecht

Rz. 19 Das europäische Recht – insbesondere das Europäische Koordinierungsrecht der EGV 883/2004 – machen erforderlich, dass der Begriff "Inland" i. S. d. § 270b gleichzusetzen ist mit dem Gebiet aller EU-Mitgliedstaaten. Die Gleichstellungsregelung des Art. 7 EGV 883/2004 i. V. m. Art. 4, 5 EGV 883/2004 macht es daher erforderlich, dass eine Rente wegen teilweiser Erwerbsmi...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Renten/Todesfälle der Jahre 2008 bis ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.1.2 Einwilligung

Rz. 8 In der Gesetzesbegründung zur Anpassung von § 67a zum 25.5.2018 an die Vorgaben der DSGVO wird klargestellt: "Eine Einwilligung der betroffenen Person in die Datenerhebung ist dann nicht erforderlich" (BT-Drs. 18/12611). Sofern also die Sozialdaten zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung der Stellen nach § 35 SGB I erforderlich sind, dürfen sie ohne Einwilligung der betroff...mehr