Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 5.2 Schritt 2: Wesentliche Aspekte identifizieren & ESRS Priorität zuordnen

Nachdem ein grundlegendes Verständnis für den Einfluss der CSRD auf das eigene Unternehmen und der Rahmen für das damit verbundene Implementierungsprojekt geschaffen wurde, wird analysiert, welche der inhaltlichen Anforderungen in Form der ESRS für das eigene Unternehmen gelten und berichtet werden müssen. Zu beachten ist, dass die CSRD zur Bestimmung der zu berichtenden Inha...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 5.4 Schritt 3: GAP-Analyse & Profiling der priorisierten ESRS-Offenlegungsanforderungen

Alle nach Schritt 2 nicht aussortierten ESRS werden nun detailliert analysiert und bewertet. Das bedeutet viel Fleißarbeit, da jede qualitative und quantitative Einzelinformation einen Abgleich mit dem Status Quo sowie ein definiertes Bewertungsraster durchläuft und sich so ein Anforderungsprofil ergibt. Aufgrund der Fülle an Offenlegungsanforderungen ist ein Vorgehen nach "...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 2 Neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Angesichts der neuen regulativen Anforderungen verändert sich der Charakter von unternehmerischer Nachhaltigkeit und wir betreten eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Zeiten, in denen Nachhaltigkeitsberichte mehr Marketingbroschüren glichen und von vielen Freiräumen, Wahlrechten und wenig Verbindlichkeit geprägt waren, sind vorbei. Mit der CSRD und den mit...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 4.2 Wesentlichkeitsbetrachtungen

Darüber hinaus wird der Umsetzungsaufwand auch von der Anzahl der für das eigene Unternehmen wesentlichen Aspekte sowie wesentlichen Offenlegungsanforderungen bestimmt. Entscheidend ist hier also der Aspekt der Wesentlichkeit. Damit gemeint ist die Abgrenzung, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen wichtig und damit berichtspflichtig sind oder nicht. Zu beachten ist...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 4.1 Eigene Startposition

Die Umsetzung und der Umsetzungsaufwand für die CSRD hängt selbstverständlich zunächst von der eigenen Startposition ab, d. h. davon, ob das betroffene Unternehmen bereits den Anforderungen der NFRD unterliegt bzw. bereits einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht oder erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen berichten bere...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 5.1 Schritt 1: Grundsatzfragen klären

Zu Beginn sollte sich jedes Unternehmen einige Grundsatzfragen stellen und Richtungsentscheidungen treffen. Dies insbesondere um dem Anspruch eines pragmatischen Ansatzes als auch dem Aspekt des aktuell noch unvollständigen Informationsstandes und der damit verbundenen Unsicherheit Rechnung zu tragen. Die Fragen adressieren die eigene Betroffenheit und die Berichtsgrenze, di...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 3 Fehlende Praxiserfahrungen und Best-Practices-Verfahren

Wie schon bei der EU-Taxonomie gibt es auch bei der CSRD keine echte Praxiserfahrung, da der Gesetzgebung keine echten Pilotphasen vorgeschaltet wurden. Insoweit gibt es mit Blick auf die Implementierung auch noch keine Good-Practice-Beispiele, an denen sich orientiert werden kann. Angesichts der Fülle an neuen Themen, Prozessanforderungen sowie neuer quantitativer Datenpunk...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / Zusammenfassung

Überblick Unternehmen sollten die Komplexität der CSRD/ESRS ernst nehmen und sich frühzeitig und kritisch mit der Frage auseinander setzen, ob und in welchem Umfang sie künftig von den Berichtspflichten der CSRD betroffen sind. Um die Implementierung der erforderlichen Prozesse und Systeme vorzubereiten, ist es hilfreich, zunächst ein entsprechendes Zielbild zu erarbeiten. D...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 5.3 Exkurs: Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Die CSRD folgt hier dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, die auf den zwei Perspektiven "Inside-Out" und "Outside-In" abstellt (siehe Abb. 2). Abb. 2: Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit Damit sind sowohl die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Unternehmenstätigkeit zu betrachten...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / ee. Gesamtübersicht über die ESRS

Tz. 135 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die nachfolgende Gesamtübersicht illustriert den Stand der mit der ersten Tranche im November 2022 von der EFRAG an die EU-Kommission übermittelten European Sustainability Reporting Standards. Abb. 13: Gesamtübersicht über die ESRS (Stand: November 2022)mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / 2. European Sustainability Reporting Standards

a. Die EFRAG als europäischer Standardsetter für die Nachhaltigkeits­berichterstattung Tz. 110 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist vorgesehen, dass die durch die Richtlinie vorgesehenen Nachhaltigkeitsinformationen in Inhalt und ggf. auch Struktur durch europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung spezifiziert...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / aa. ESRS-Rahmenwerk

Tz. 114 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das ESRS-Rahmenwerk in der Fassung der im November 2022 herausgegebenen Entwürfe folgt einer in den Standards selbst definierten Struktur, wonach zu drei Themenbereichen (topics) der Nachhaltigkeit (E-S-G) auf drei Berichtsebenen (levels) (vgl. ESRS 1, Kapitel 1.2–1.4), namentlich den branchenübergreifenden (sector-agnostic), der branchenspe...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / b. Konzept der ESRS

aa. ESRS-Rahmenwerk Tz. 114 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das ESRS-Rahmenwerk in der Fassung der im November 2022 herausgegebenen Entwürfe folgt einer in den Standards selbst definierten Struktur, wonach zu drei Themenbereichen (topics) der Nachhaltigkeit (E-S-G) auf drei Berichtsebenen (levels) (vgl. ESRS 1, Kapitel 1.2–1.4), namentlich den branchenübergreifenden (sector-agnosti...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / c. Wesentliche Regelungsinhalte der ESRS

aa. Grundlegende Prinzipien in den Querschnittsstandards aa.1 Überblick Tz. 118 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die beiden Querschnittsstandards sind für alle Themen der Nachhaltigkeit anzuwenden, wobei der ESRS 1 keine Berichtspflichten ( Disclosure Requirements – DR) bezüglich der Nachhaltigkeitsthemen ( Sustainability Matters ) definiert, sondern vielmehr die allgemeinen Anforderung...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / bb.4 ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen (Water and marine resources)

Tz. 126 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Zielsetzung des ESRS E3 ist auf die Erlangung des Verständnisses ausgerichtet, wie sich das Unternehmen auf die Wasser- und Meeresressourcen auswirkt. Die ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse zum Schutz der Ressourcen in Bezug auf Wasserentnahme/-verbrauch/-nutzung/-einleitungen sowie die Verschlechterung des Lebensraums und die In...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / cc.3 ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Lieferkette (Workers in the value chain)

Tz. 131 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Berichtspflichten dieses Standards zielen darauf ab darzulegen, wie sich das Unternehmen auf die Arbeitnehmer in seiner Wertschöpfungskette durch seine eigenen Tätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auswirkt. Die ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebu...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / aa.1 Überblick

Tz. 118 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die beiden Querschnittsstandards sind für alle Themen der Nachhaltigkeit anzuwenden, wobei der ESRS 1 keine Berichtspflichten ( Disclosure Requirements – DR) bezüglich der Nachhaltigkeitsthemen ( Sustainability Matters ) definiert, sondern vielmehr die allgemeinen Anforderungen der Berichterstattungspflichten regelt. Zusätzlich regelt ESRS 1 vi...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / bb.3 ESRS E2 – Umweltverschmutzung (Pollution)

Tz. 125 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Dieser Standard zielt darauf ab, zu verstehen, wie sich das Unternehmen auf die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, lebenden Organismen und Nahrungsressourcen auswirkt. Zu berichten ist über die ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse dieser Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung/Sanierung von Auswirkungen sowie über die Pläne und Kapazit...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / bb.5 ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and ecosystems)

Tz. 127 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Standard hat die Zielsetzung, Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen zu verstehen, wie sich das Vorhaben auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme auswirkt. Es ist über alle Maßnahmen und deren Ergebnisse zur Vermeidung oder Milderung von Auswirkungen sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen V...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / cc.4 ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften (Affected communities)

Tz. 132 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Standard ist darauf ausgerichtet, darüber berichten zu lassen, wie sich das Unternehmen durch seine eigenen Geschäftstätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auf seine lokalen Gemeinschaften auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung der Au...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / bb.2 ESRS E1 – Klimawandel (Climate Change)

Tz. 124 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Ziel dieses Standards ist es, zu verstehen, wie das Unternehmen zum Klimawandel beiträgt. Zu berichten ist über alle bestehenden oder geplanten Minderungsmaßnahmen, über Pläne und Kapazitäten zur Anpassung des Geschäftsmodells an den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft sowie über Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung vo...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / bb.6 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Resource use and circular economy)

Tz. 128 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Ziel dieses Standards ist es, zu verstehen, wie sich das Unternehmen auf die Ressourcennutzung auswirkt, einschließlich der Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen und der Regeneration erneuerbarer Ressourcen. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Sanierung tatsächlicher oder potenzi...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / cc.5 ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer (Consumers and end-users)

Tz. 133 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Standard fordert eine Berichterstattung, aus der erkennbar wird, wie sich das Unternehmen auf die Verbraucher und Endnutzer seiner Produkte und/oder Dienstleistungen auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung der Auswirkungen sind darzustellen. Art und Umfang der ...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / a. Die EFRAG als europäischer Standardsetter für die Nachhaltigkeits­berichterstattung

Tz. 110 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist vorgesehen, dass die durch die Richtlinie vorgesehenen Nachhaltigkeitsinformationen in Inhalt und ggf. auch Struktur durch europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung spezifiziert werden. Die EU-Kommission wird dabei ermächtigt, durch delegierten Rechtsakt Standard...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / cc.2 ESRS S1 – Eigene Arbeitskräfte (Own workforce)

Tz. 130 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Berichterstattung in diesem Standard ist darauf ausgerichtet ein Verständnis darüber zu erlangen, wie sich das Unternehmen auf die Belegschaft auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung von Auswirkungen sind darzustellen. Art und Umfang wesentlicher Risiken und Ch...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / cc. Umfang der Berichtspflichten und zu beachtenden Vorgaben

Tz. 117 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 EFRAG hat in einer Anlage zu den ESRS den Umfang der ersten Tranche der ESRS und den damit verbundenen Berichtspflichten, den sog. Disclosure Requirements (DR), veröffentlicht. Gegenüber den im April 2022 veröffentlichten ESRS hat sich der Umfang der Berichtspflichten signifikant reduziert, was auch als Ergebnis der Rückmeldungen im Rahmen d...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / bb.1 Überblick

Tz. 123 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die fünf Umweltstandard (ESRS E) decken die sechs Umweltziele der CSRD und EU-Taxonomie ab, wobei die beiden Klimaziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" in einem Standard unter dem Begriff des Klimawandel behandelt werden: ESRS E1 – Klimawandel (Climate Change), ESRS E2 – Umweltverschmutzung (Pollution), ESRS E3 – Wasser- und Me...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Struktur der Standards

Tz. 116 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die ESRS sind nach einer weitestgehend einheitlichen Struktur aufgebaut. Sie folgt nachfolgend dargestellten Schema: Zielsetzung (Objective), Zusammenspiel mit anderen ESRS (Interaction with other ESRS), Berichtspflichten (Disclosure Requirements – DR), Allgemeine Angaben (General disclosures) Nachhaltigkeitsmanagement (Impact, risk and opportuni...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / dd. Governance Standard

Tz. 134 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der von der CSRD aufgeführten Faktoren der Unternehmensführung bzw. Governance-Faktoren wurde unter dem Themenbereich "Governance" nur ein themenspezifischer Standard (ESRS G) verabschiedet zum Verhalten im Geschäftsleben: ESRS G1 – Geschäftsgebaren (Business conduct) . Gegenüber den im April zur öffentlichen Diskussion herausgege...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / cc.1 Überblick

Tz. 129 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die von der CSRD aufgeführten Sozial- und Menschenrechtsfaktoren werden durch vier Standards zum Themenbereich Soziales (ESRS S) spezifiziert. Dabei wird der Betrachtungskreis von einer sehr engen Betrachtung der eigenen Arbeitskräfte zunehmend ausgeweitet über die Betrachtung von Arbeitskräften in der Lieferkette und den betroffenen Gemeins...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / aa. Grundlegende Prinzipien in den Querschnittsstandards

aa.1 Überblick Tz. 118 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die beiden Querschnittsstandards sind für alle Themen der Nachhaltigkeit anzuwenden, wobei der ESRS 1 keine Berichtspflichten ( Disclosure Requirements – DR) bezüglich der Nachhaltigkeitsthemen ( Sustainability Matters ) definiert, sondern vielmehr die allgemeinen Anforderungen der Berichterstattungspflichten regelt. Zusätzlich re...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / aa.2 Doppelte Wesentlichkeit

Tz. 122 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitel 3 von ESRS 1 definiert und erklärt das Konzept der "Doppelten Wesentlichkeit". Zunächst wird klargestellt, dass es zwei Hauptanspruchsgruppen (main stakeholders) gibt die bei der Bestimmung der Wesentlichkeit maßgeblich sind: zum einen die sog. "betroffenen Anspruchsgruppen" (affected stakeholders) und die "Nutzer der Nachhaltigkeits...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / cc. Soziale Standards

cc.1 Überblick Tz. 129 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die von der CSRD aufgeführten Sozial- und Menschenrechtsfaktoren werden durch vier Standards zum Themenbereich Soziales (ESRS S) spezifiziert. Dabei wird der Betrachtungskreis von einer sehr engen Betrachtung der eigenen Arbeitskräfte zunehmend ausgeweitet über die Betrachtung von Arbeitskräften in der Lieferkette und den betro...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Umweltstandards

bb.1 Überblick Tz. 123 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die fünf Umweltstandard (ESRS E) decken die sechs Umweltziele der CSRD und EU-Taxonomie ab, wobei die beiden Klimaziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" in einem Standard unter dem Begriff des Klimawandel behandelt werden: ESRS E1 – Klimawandel (Climate Change), ESRS E2 – Umweltverschmutzung (Pollution), ESRS E3 – ...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / I. Entwicklung der Berichtspflichten mit Nachhaltigkeitsaspekten

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Angaben zu sog. "nichtfinanziellen" Leistungsindikatoren können dem Lagebericht bereits seit seiner Einführung in das Handelsgesetzbuch durch Umsetzung der 4. EG-Richtlinie zugeordnet werden (vgl. Böcking/Dutzi/Gros, in: Bilanzrecht, 83. Erg.Lfg., § 289 HGB, Rz. 232 unter Verweis auf § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB und den Lageberichtspflichten im Kont...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / I. Zielsetzung und Wirkungsweise

Tz. 36 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Am 11.12.2019 hat die Europäische Kommission ihrer Pläne vorgestellt, wie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent gemacht werden kann, indem die Konjunktur angekurbelt, die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen verbessert und die Natur geschützt wird. Der sog. EU Green Deal bekräftigt das Engagement der EU-Kommission für ...mehr

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Energiemanagement-Grundlage... / 3 Vom Energiemanagement zum Klimamanagement

Energiemanagement soll vorwiegend dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und Energie effizienter einzusetzen. Damit verbunden ist ein positiver Effekt auf den Klimaschutz. Gerade aktuell nimmt die strategische Relevanz eines effektiven und ganzheitlichen Klimamanagements für Unternehmen zu. Neben nationalen und internationalen politischen Vereinbarungen und Gesetzen ...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / ESRS

Die Abkürzung steht für die European Sustainability Reporting Standards. Sie stellen einen Meilenstein in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Am 22.11.2022 wurden 12 Standardentwürfe durch die European Financial Reporting Advisory Group (s. EFRAG) an die EU-Kommission zur Verabschiedung übergeben.mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.3 Unternehmensführungspraktiken

Rz. 9 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmenspraktiken anzugeben, allerdings nur insoweit, wie sie über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Eine Nennung der Praktiken ist ausreichend, allerdings ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Es wird somit nicht explizit gefordert, in der (Konzern-)Erklä...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Accounting: Einführu... / 1.3 Spezifische Regelwerke und Initiativen helfen bei der Umsetzung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU setzt Anforderungen an die Bilanzierung und verpflichtet schrittweise immer mehr Unternehmen zur Messung und Offenlegung ihrer CO2e-Emissionen basierend auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ein standardisiertes Regelwerk ist ein Fortschritt, aber wer Hilfe bei der konkreten Umsetzung sucht,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Skills von Nachhaltigkeitsb... / 5 Fachliche Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit

Fachliche Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit sind von zentraler Bedeutung für die Arbeit von Sustainability Managern und allen, die sich mit Nachhaltigkeitsfragen beschäftigen. Diese Kompetenzen umfassen ein tiefes Verständnis der Themen ökologische Nachhaltigkeit, insbes. zum Schutz der Umwelt, Soziale Verantwortung und Governance (ESG). Nachhaltigkeitskonzepte und -frame...mehr

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Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung und erweiterte Geschäftsleiterpflichten

Zusammenfassung Die EU schreitet mit ihren ESG-Aktivitäten voran und verpflichtet viele Unternehmen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das wirkt sich unmittelbar auf die Pflichten von Vorständen und Geschäftsführern aus. Der Beitrag fasst die wichtigsten Need-to-Knows zusammen. Bereits seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kre...mehr

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ESG und Recht: Standards und Normen im ESG-Bereich

Zusammenfassung Für das Modethema ESG findet sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene mittlerweile eine Vielzahl von Standards und Normen, die für Unternehmen und ihre ESG-Maßnahmen relevant sind. Der Beitrag gibt einen Überblick. ESG (Environment, Social & Governance) ist in aller Munde. Aus Unternehmenssicht handelt es sich um ein neues Querschnittsthema,...mehr

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Bilanztheorien: Grundlagen / 3 Neuere Bilanztheorien

Rz. 17 Kapitalerhaltungskonzepte dienen der Vermeidung der Ausschüttung und Besteuerung von Scheingewinnen. Die Berücksichtigung der nominellen Kapitalerhaltung als auch der Substanzerhaltung verfolgt Hax durch das Prinzip des symmetrischen doppelten Minimums:[1] Gewinne und Verluste werden gleich behandelt und können mit den Erfolgen der Vorperioden verrechnet werden. Auch ...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.2 Geschäftsverlauf

Rz. 40 Die Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs hat mit zeitraumbezogenen Informationen über die Geschäftstätigkeit des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erfolgen. Dazu ist nach DRS 20.62 auf Entwicklungen und Ereignisse einzugehen, die für den Geschäftsverlauf ursächlich waren, sowie deren Bedeutung für den Konzern zu beurteilen. Konkret werden...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Schritt 1: Vorüberlegungen

To-dos in dieser Projektphase: Kann der Nachhaltigkeitsbericht intern erstellt werden oder ist die Unterstützung durch eine externe Agentur sinnvoll? Welche Kolleginnen und Kollegen sollten in den Prozess involviert sein? Wann soll der Bericht veröffentlicht werden? Welche Zielgruppen soll der Bericht ansprechen? Welches Format soll der Nachhaltigkeitsbericht haben? Und die vielle...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / Zusammenfassung

Der Beitrag gibt einen Überblick über die nunmehr finalen Entwürfe der künftigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der Projekt-Taskforce der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden. Die endgültigen Standardentwürfe, die vom EFRAG Sustainability Reporting Board mit Unterstützung der EFRAG Technical Expert Group (TEG) gen...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 2 Struktur und Aufbau des ersten Satzes der ESRS

Rz. 6 Im Vergleich zum konsultierten Stand der ESRS wurden der Europäischen Kommission i. R. d. ersten Satzes 12 Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt.[1] Die ESRS orientieren sich in ihrer Struktur grds. am 3-teiligen ESG-Konzept (Environment, Social, Governance). Diese branchenunabhängigen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind von allen gro...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 3.4 Übersicht über den Inhalt des ersten Satzes der ESRS

Rz. 16 Nachfolgende Tabelle gibt zusammenfassend einen Überblick über den Inhalt des ersten Satzes an den Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 3 Doppelte Wesentlichkeit der ESRS

Rz. 9 Die ESRS enthalten das sog. Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Danach ist ein Nachhaltigkeitsthema dann wesentlich und damit berichtspflichtig, sofern es sich auf erhebliche potenzielle oder tatsächliche Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen oder Umwelt bezieht (" impact materiality ") und/oder wenn es kurz-, mittel,- oder langfristig erhebliche finanzielle Auswirk...mehr