Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bis...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.2 Erstmalige Berichterstattung durch Nicht-Finanzunternehmen

Rz. 65 Die erstmalige Berichterstattung bestimmt sich nach dem delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung und nach der CSRD, welche die CSR-Richtlinie ersetzt hat. Der delegierte Rechtsakt zur Berichterstattung bestimmt, wann Taxonomieangaben bzgl. bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erstmalig zu veröffentlichen sind. Die CSRD bestimmt, für welches Geschäftsjahr Unternehmen ü...mehr

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Normenverzeichnis

Normenverzeichnis zu allen in den Kommentierungen angegebenen Passagen aus den ESRS mit Verweis auf die jeweiligen Fundstellen in den Kommentierungen. Hier gelangen Sie zum Normenverzeichnismehr

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§ 1A Synopse CSRD und LkSG / 4 Zusammenfassung

Rz. 12 Der RegE zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht führt noch zu Unsicherheiten und Problemen. Dazu zählt v.a. die fehlende Konkretisierung der (inhaltlichen) Bedingungen für die Ersetzung des LkSG-Berichts durch den CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht.[1] Die vorgeschlagene Befreiung von der Berichtspflicht des LkSG setzt voraus, dass der Nachhaltigkeitsbericht den...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Literaturtipps

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 1 Anwendungsbereich des ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die CSRD [1] als Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanz-RL[2] konkretisiert, dass die rechtlich verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat "ESEF" (European Single Electronic Format) zu erfolgen hat (Art. 29d EU-Bilanz-RL). Die CSRD knüpft somit an die gleichen technischen Formatvorgaben z...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.5 International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000

Rz. 37 Bereits im Jahr 2022 kam es zu einem intensiven Austausch des IAASB mit diversen europäischen und internationalen Interessengruppen, darunter bspw. die EU-Kommission, die US Securities and Exchange Commission (SEC), der International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI), betreffend den Themenschwerpunkt der Prüfung von Nachha...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 3.3 Zusätzliche maschinenlesbare Auszeichnung auf Basis von iXBRL-Technik

Rz. 17 Für ausgewählte Berichtsinformationen im ESEF besteht die Pflicht zur maschinenlesbaren Auszeichnung auf Basis der iXBRL-Technik. Diese zusätzliche "Auszeichnung" ist vergleichbar einer separaten Markierung bzw. Etikettierung, die es geeigneter Software ermöglicht, die Berichtsinformationen spezifisch und zielgenau aus einem im ESEF formatierten Dokument maschinenlesb...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 3 Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 46 Die Definition der Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbes. vor dem Hintergrund von Wesentlichkeitsüberlegungen betreffend die in den Berichten zu inkludierende Information von Bedeutung. Bereits das österreichische Bilanzrecht stellt hinsichtlich der Wesentlichkeit von Information u. a. darauf ab, ob durch bspw. das Auslassen bzw. eine fehlerhafte Info...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 5 Prüfungshandlungen

Rz. 56 Im Zuge eines Attestierungsauftrags zur sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfung gibt der Wirtschaftsprüfer über die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung inkludierten Sachverhaltsinformationen eine zusammenfassende Beurteilung ab.[1] Von besonderer Bedeutung hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitsbelangen, den für die Messung bzw. Evaluierung der N...mehr

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Corporate Social Responsibi... / 2.2 Begriffsklärung: Corporate (Social) Responsibility (CSR) oder ESG?

Für die Bezeichnung des Gegenstands von CSR sind in der Praxis verschiedene Begriffspaare anzutreffen. Ist der Begriff "Corporate" vorangestellt, so bezieht sich die Wahrnehmung von Verantwortung in der Regel auf rechtsfähige Körperschaften, wie insbes. privatwirtschaftliche oder kommunale Unternehmen mit Gewinninteresse. Da Verantwortung aber von allen Arten von Organisation...mehr

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Corporate Social Responsibi... / 5.3 Beispiele für direkte CSR-Aufgaben des Personalbereichs

Betrachtet man die Vielzahl der Stakeholder, deren Interessen für die Personalarbeit eine Rolle spielen, so erscheint die CSR-Umsetzung in diesem Bereich als besonders herausfordernd. In Deutschland sind viele CSR-Themen bereits gesetzlich geregelt (z. B. Arbeitszeiten, Urlaub, Gleichbehandlung) und daher immer schon Teil der Personalarbeit. Dies gilt allerdings nicht weltwe...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.4 Einordnung des ESRS S2 sowie Abgrenzung zum LkSG und den anderen ESRS

Die Details der Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in der jeweils geltenden Fassung konkretisiert.[1] Der ESRS S2 befasst sich mit dem Thema Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Erfasst sind damit alle Arbeitskräfte, die nicht zur eigenen Belegschaft im Sinne des ESRS S1 gehören. Thematisch überschneide...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.7 Angabepflichten gemäß ESRS 2 und ESRS S2

In jedem Fall und damit unabhängig von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse ist es erforderlich, alle unmittelbar im ESRS 2 Allgemeine Angaben selbst benannten Informationen offenzulegen. Im ESRS S2.8 ff. werden zudem aus dem ESRS 2 resultierenden Angabepflichten aufgegriffen und mit Blick auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette konkretisiert. Die entsprechend...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.5 Allgemeine Anforderungen an Angaben zur Wertschöpfungskette gemäß ESRS 1

Der ESRS 1 Allgemeine Anforderungen folgt in Abs. 63 ff. den Vorgaben in Art. 19a Abs. 2 CSRD, § 289c Abs. 2 Nr. 6 lit. b) und Abs. 4 HGB-E und sieht vor, dass der Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens (auch) Informationen zur Wertschöpfungskette enthält, und zwar konkret zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die mit dem Unternehmen durch seine direkten un...mehr

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Wertschöpfungskette: Unterschiede und Gemeinsamkeiten nach LkSG und ESRS S2

Zusammenfassung Überblick Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) enthält konkrete Vorgaben für ein umfassendes menschenrechtliches und umweltbezogenes Risikomanagement. Es regelt im Einzelnen, was die Regelungsadressaten des LkSG tun müssen, um menschenrechtliche und spezifische umweltbezogene Risiken und Verletzungen in ihrer Lieferkette zu erkennen und zu minimiere...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.6 Wesentlichkeitsanalyse bzgl. der Wertschöpfungskette

Welche mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen wesentlich sind, ist im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse zu ermitteln. Die Bewertung der Wesentlichkeit ist der zentrale Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. In der Wesentlichkeitsanalyse sind diejenigen Nachhaltigkeitsaspekte zu betrachten, die in den themenbe...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / Zusammenfassung

Überblick Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) enthält konkrete Vorgaben für ein umfassendes menschenrechtliches und umweltbezogenes Risikomanagement. Es regelt im Einzelnen, was die Regelungsadressaten des LkSG tun müssen, um menschenrechtliche und spezifische umweltbezogene Risiken und Verletzungen in ihrer Lieferkette zu erkennen und zu minimieren bzw. zu beend...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 1.5 Aktuelle gesetzliche Vorgaben zu den ESG und Nachhaltigkeit

Grundsätzlich beruhen die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Unternehmen auf deren Freiwilligkeit. Innerhalb der EU wurden einzelne Bereiche der Nachhaltigkeit gesetzlich reguliert. Vorrangig handelt es sich bei den rechtlichen Anforderungen um Berichtspflichten [1] und Dokumentationspflichten.[2] So stellt die CSRD [3] die Finanz- mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.3 Wahlrechte aus den themenspezifischen ESRS

Rz. 49d Weiterer Spielraum ergibt sich ganz konkret durch die in den ESRS benannten 269 Wahlrechte und darüber hinaus durch eine auffällige Diskrepanz zwischen den Zielen der themenspezifischen ESRS und den konkret anzugebenden Informationen. Grundsätzlich haben alle ESRS ein zumeist sehr breites, aber konkretes Ziel vorangestellt. So fordert exemplarisch ESRS E2.1 zu Umwelt...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.2 Einschätzungsspielräume im Rahmen der Wesentlichkeitsbestimmung

Rz. 49c Bezüglich der großen Einschätzungsspielräume gibt es formale Begrenzungen der Nutzung für das erstellende Unternehmen. In den ESRS wird zwischen grundlegenden und – bislang etwas unglücklich in den offiziellen Dokumenten übersetzt – "sich verbessernden qualitativen" Merkmalen von Informationen unterschieden (ESRS 1.19). In einem eigenen Anhang (Anlage B des ESRS 1) w...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.4 Übergangserleichterungen

Rz. 49e Etwas anders könnte das Thema bei den Übergangsbestimmungen auszulegen sein. Diese sind explizit zur Erleichterung des Übergangs bestimmt worden und umfassen allgemeine Phase-in-Regelungen zu den vorliegenden ESRS sowie spezielle Regelungen für ausgewählte (Querschnitts-)Sachverhalte. ESRS 1.137 verweist auf seine Anlage C, die eine Liste von Angabepflichten bzw. auc...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abgeleitet zu kläre...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 49b Mit dem verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht erweitert sich das Feld der Konzernabschlusspolitik deutlich. Die Stakeholder, wie insb. Kreditinstitute, müssen, teilweise ebenfalls auf Basis regulatorischer Vorgaben, diese Berichte analysieren und in ihrer Entscheidungsbildung berücksichtigten. Bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die Europäis...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / ESRS

Die Abkürzung steht für die European Sustainability Reporting Standards. Sie stellen einen Meilenstein in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Am 22.11.2022 wurden 12 Standardentwürfe durch die European Financial Reporting Advisory Group (s. EFRAG) an die EU-Kommission zur Verabschiedung übergeben. Das finale Set 1 wurde am 31.7.2023 als delegierter Rechtsa...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 2 Set 1 der ESRS in der Übersicht

Rz. 8 Wie in Abb. 1 dargestellt, untergliedert sich der erste Satz der ESRS in 12 branchenübergreifende Standards, wobei 2 übergreifende "Querschnittsstandards" (ESRS 1 und ESRS 2) sowie 10 themenspezifische Standards (ESRS E1–ESRS E5, ESRS S1–ESRS S4, ESRS G1) vorgesehen sind. Die ESRS orientieren sich in ihrer Struktur grds. am 3-gliedrigen ESG-Konzept (Environment, Social...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 1 Arbeitsauftrag der EFRAG und Werdegang der ESRS im Überblick

Rz. 1 Bei der am 5.1.2024 EU-weit in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie. Die konkrete Ausgestaltung der detaillierten Angabepflichten soll gem. CSRD über die ESRS erfolgen, die im Auftrag der EU-Kommission von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Der EFRAG wird da...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / Zusammenfassung

Der Beitrag gibt einen grundlegenden Überblick über den finalen delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa ab dem Geschäftsjahr 2024 harmonisieren und inhaltlich hinsichtlich Art und Umfang tiefgreifend ändern. Die EU-Kommission hatte den Rechtsakt am 31.7.2023 verabschiedet.mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 6 Übersicht über den Inhalt des ersten Satzes der ESRS

Rz. 17 Tab. 2 gibt zusammenfassend einen Überblick über Set 1 der ESRS:mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 3 Doppelte Wesentlichkeit in den ESRS

Rz. 9 Die ESRS basieren auf dem Konzept der sog. doppelten Wesentlichkeit. Demzufolge ist ein Nachhaltigkeitsaspekt dann wesentlich (und damit berichtspflichtig), sobald dieser entweder mit erheblichen potenziellen oder tatsächlichen Auswirkungen (positiven oder negativen) des Unternehmens auf Menschen oder Umwelt verbunden ist (" impact materiality ") und/oder wenn dieser kurz-...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 3.2 Wesentliche Aspekte

Rz. 11 Im Gegensatz zu den konsultierten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat eine Berichterstattung gem. der finalen Standards grds. nur zu erfolgen, sofern ein Nachhaltigkeitsthema als wesentlich erachtet wird. Der Wegfall der sog. "rebuttable presumption", wonach grds. jedes Thema als wesentlich einzustufen war und Angaben dazu nur unterlassen werden konnten...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 5 Übergangsregelungen (Phase-ins)

Rz. 16 In Kap. 10 des ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) werden Übergangsbestimmungen ( Phase-in -Regelungen) für die erstmalige Anwendung der ESRS festgelegt. Es sind sowohl zeitliche als auch inhaltliche Erleichterungen für die Berichterstattung vorgesehen. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen E...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / Literaturtipps

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 3.1 Due-Diligence-Prozesse

Rz. 10 Nach ESRS 1.58 sollen zur Beurteilung wesentlicher Auswirkungen auf einen Nachhaltigkeitsaspekt die im Unternehmen implementierten Due-Diligence-Prozesse herangezogen werden.[1] Insofern wird klargestellt, dass nicht nur die Due-Diligence-Prozesse in der Nachhaltigkeitsberichterstattung selbst zu erläutern sind, sondern auch die festzulegenden Berichtsinhalte entschei...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.4 Berichtsanforderungen gem. ESRS LSME

Rz. 15 Der LSME-Entwurf sieht auch inhaltliche Vereinfachungen im Vergleich zu ESRS Set 1 vor. Diese manifestieren sich z. T. im Wegfall bestimmter Datenpunkte sowie darin, dass bestimmte Datenpunkte freiwillig angegeben werden können. Insgesamt geht EFRAG von einer Reduktion von 43 % der verpflichtenden und 26 % der freiwillig anzugebenden Datenpunkte aus.[1] Rz. 16 Die folg...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 4 Verweise

Rz. 15 Die Berichterstattung hat gem. der CSRD innerhalb des (Konzern-)Lageberichts in einem eigenen Abschnitt zu erfolgen (§ 9 Rz 67). Gem. ESRS 1.119 können vereinzelt Verweise außerhalb des Abschnitts vorgenommen werden. Die Verweismöglichkeiten beschränken sich jedoch i. W. auf den (Konzern-)Lagebericht, Konzern- bzw. Jahresabschluss, Corporate-Governance-Bericht und Ver...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.3 Allgemeine Anforderungen gem. ESRS LSME

2.3.1 Struktur Rz. 9 Der Entwurf des LSME basiert grds. auf ESRS Set 1 (§ 9A). Die Vereinfachungen im Vergleich zu ESRS Set 1 beziehen sich auf formale Aspekte, aber auch auf inhaltliche Anforderungen. Eine erste Vereinfachung ist struktureller Natur. So sieht der Entwurf einen einzelnen Standard vor, der die Inhalte der ESRS Set 1 in 6 Abschnitten neu ordnet und einkürzt, wo...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 3 Metriken verdichten in KPIs

Rz. 8 KPIs geben Auskunft über den Stand der Erreichung strategischer Ziele. Dementsprechend sind nicht alle (Finanz-)Informationen KPIs. KPIs können Leistungen oder Prozesse erfassen, sich also auf Input, Output, Outcome oder Impact, den Prozess oder den Kontext beziehen. Sie können absolute Werte abbilden oder Bezugswerte. Die European Sustainability Reporting Standards (ES...mehr

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§ 10B Identifizierung und Bewertung relevanter Stakeholder – eine Schlüsselkomponente der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS

Zusammenfassung Die Identifizierung und Einordnung von Stakeholdern ist ein wichtiger Schritt bei der Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD. Stakeholder werden in betroffene Interessenträger, die von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sein könnten, und Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung eingeteilt. Eine Stakeholder-Analyse wird empfohlen, um die Perspektive der Stakeh...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Der Beitrag gibt einen grundlegenden Überblick über den finalen delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa ab dem Geschäftsjahr 2024 harmonisieren und inhaltlich hinsichtlich Art und Umfang tiefgreifend ändern. Die EU-Kommission hatte den Rechtsakt am 31.7.2023 vera...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EFRAG

Die Abkürzung steht für die European Financial Reporting Advisory Group. Ziel des Vereins ist es, die EU-Kommission bei dem Prozess der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu unterstützen. I. R. d. CSRD ist die EFRAG zudem mit der Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (s. ESRS) beauftragt.mehr

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§ 10B Identifizierung und B... / 1 Stakeholder: Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Die Identifizierung und Einordnung von Stakeholdern ist einer der zentralen Bausteine der Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Bei einer fundierten Analyse wird nicht nur das Nachhaltigkeitsmanagement eines Unternehmens beeinflusst, sondern vielmehr eine wesentliche Vorarbeit für die Identifizierung von wesentlichen Theme...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 2 Ermittlung von Metriken: Daten erheben

Rz. 2 Durch die CSRD und die dazugehörigen ESRS sind berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, zahlreiche Informationen nach Maßgaben der Wesentlichkeit offenzulegen. Dazu gehören verschiedene Arten der Informationen – von qualitativen Aussagen bis zu zahlreichen quantitativen Angaben. Während es bislang Kernaufgabe war, eine Balance zwischen wenigen definierten KPIs und ...mehr

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§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 3 Familienunternehmen und Nachhaltigkeit

Rz. 15 Mehrere Entwicklungen erhöhen seit Jahren den Druck auf Familienunternehmen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement und die dazugehörige Berichterstattung zu professionalisieren. Zu nennen sind v. a. die neuen Vorgaben der CSRD , der zufolge z. B. bilanzrechtlich große Familienunternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müss...mehr

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§ 6B Von der Auswahl bis zu... / 2.2 Spezifische Anforderungen an ESG-Software

Rz. 6 Im Zusammenhang mit unternehmerischem ESG-Management gibt es verschiedene Use Cases, die durch Software gestützt werden können. Dazu zählen u. a. die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die KI-gestützte Analyse von Unternehmensdaten in Bezug auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die Identifikation von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten entsprechend ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.3 Befreiungsregelungen

Rz. 90 Berichtspflichtige Tochterunternehmen sind insbes. dann von der Erweiterung ihres Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht befreit, wenn sie in einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht eines übergeordneten Mutterunternehmens einbezogen werden, dieser Bericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufgestellt und geprüft wird sowie bestimmte...mehr

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§ 1 Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Die gesellschaftliche Entwicklung hat in den vergangenen Jahren zu einer wachsenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die unternehmerische Verantwortung geführt. Unternehmen haben zudem im Zuge von vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrisen an gesellschaftlichem Vertrauen eingebüßt. Zunehmend wurden und werden daher höhere Anforderungen an die Rechenscha...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 2.2 Definition und Erhebung der Leistungsinformationen

Rz. 8 Sobald die Themen priorisiert wurden, ist zu bestimmen, welche Leistungsinformationen die sinnvollsten Aussagen über die Art und Weise sowie die Effektivität des Managements des betreffenden Themas treffen.[1] Idealerweise sollte eine Deckungsgleichheit zwischen dem, was innerhalb eines Themenfelds durch definierte Leistungsindikatoren gemessen wird, und den daraus abg...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 1 Einführung

Rz. 1 Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren vielfältige Reformen angestoßen, um primär Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu bewegen. Der Nachhaltigkeitsbegriff ist im Schrifttum divers belegt und kann zum einen durch das sog. "Triple Bottom Line"-Konzept operationalisiert werden. ...mehr