Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Deckelung der Vorsteuervergütung

Rz. 116 Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 161 Durch Gesetz v. 16.7.2009[1] wurde Abs. 1a eingefügt. Danach werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.[2] Rz. 162 Die Regelung war zunächst nach § 34 Abs. 7c KStG erstmals für den Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen anwendbar, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010 stattgefunden ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.7.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 57i Durch Art. 14 Nr. 11 Buchst. i JStG 2020[1] wurde § 18 Abs. 9 S. 7 UStG mWv 1.7.2021[2] durch die folgenden Sätze ersetzt: "Die Sätze 5 und 6 gelten nicht für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, soweit sie im Besteuerungszeitraum (§ 16 Absatz 1 Satz 2) vor dem 1. Juli 2021 als Steuerschuldner Umsätze nach § 3a Absatz 5 im Gemeinschaftsgebiet ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Arbeitszeit (Abs. 1)

Rz. 2 Der Begriff der Arbeitszeit i. S. d. Gesetzes ist von dem der vertraglichen Arbeitszeit, der etwa für vergütungsrechtliche Fragen relevant wird, zu unterscheiden. Arbeitszeit i. S. d. Gesetzes ist ausschließlich nach arbeitsschutzrechtlichen Maßstäben zu bestimmen.[1] Rz. 3 Die Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepaus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.1 Steuerverstrickung

Rz. 128a Das KStG enthält keine bes. Regelung zu den steuerlichen Folgen, die eintreten, wenn ein Wirtschaftsgut in die Besteuerungshoheit der Bundesrepublik überführt wird ("Steuerverstrickung"), etwa indem es aus einer ausl. Betriebsstätte der Körperschaft, für welche die Freistellungsmethode gilt, in eine inl. Betriebsstätte überführt wird. Das deutsche Besteuerungsrecht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorrang anderer Steuerbefreiungen

Rz. 7 Gelangt das Gold im Rahmen der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder in ein Drittland, kommt die Steuerbefreiung nicht nach § 4 Nr. 4 UStG, sondern nach § 6a UStG bzw. § 6 UStG in Betracht. Von daher unterliegt z. B. die Deutsche Bundesbank der Pflicht der Abgabe Zusammenfassender Meldungen (§ 18a UStG), wenn sie Gold an eine Zentralbank in einem anderen EU-...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Verlegt die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann dadurch bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Abs. 1 ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass dies ohne Zutun und ohne Willen des Stpfl. gesc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.7.2 Änderung in § 59 UStDV

Rz. 57j Durch Art. 16 Nr. 3 JStG 2020 wurde § 59 S. 1 Nr. 4 und 5 UStDV mWv 1.7.2021[1] durch folgende Nummern 4 bis 6 ersetzt: "4. im Inland als Steuerschuldner vor dem 1. Juli 2021 nur Umsätze im Sinne des § 3a Absatz 5 des Gesetzes erbracht und von dem Wahlrecht nach § 18 Absatz 4c des Gesetzes Gebrauch gemacht hat oder diese Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat erklärt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung (zum Begriffsverständnis siehe Rz. 89a) einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat (und zwar seit Streichung des Abs. 3 durch das KöMoG sowohl für eine Sitzverlegung in einen anderen EU-/EWR-Staat als auch in einen Drittstaat) enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt allgemein § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Die ursprünglich mit dem Schlagwort "Mantelkauf" bezeichnete Regelung des Verlustabzugs von Körperschaften ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Zunächst hatte die höchstrichterliche Rspr. den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelkaufrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 2 Die unionsrechtliche Grundlage für § 9 UStG findet sich in Art. 137 MwStSystRL – in Fortsetzung der schon in Art. 13 Teil C der 6. EG-RL bestehenden Rechtslage. Danach können die EU-Mitgliedstaaten den Steuerpflichtigen das Recht einräumen, sich bei bestimmten steuerfreien Umsätzen für die Besteuerung, d. h. für die Steuerpflicht dieser Umsätze zu entscheiden. § 9 UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.1 Änderung § 59 S. 2 UStDV – Neudefinition der Auslandsansässigkeit ab 30.12.2014

Rz. 42 In § 59 UStDV wurde S. 2 wie folgt neu gefasst: "Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. d. Satzes 1 ist ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat; ein im Ausland ansäs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 S. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 5 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Vergütungsberechtigte Unternehmer

2.1.1 Ansässigkeit im Ausland Rz. 88 Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Vergütungsverfahren

2.5.1 Antragstellung Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Zentrale Erstattungsbehörden in anderen Staaten

Rz. 204 Vgl. dazu die von der EU-Kommission auf ihrer Internet-Homepage in regelmäßigen Abständen aktualisierte Übersicht unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/topics/refund_contact_details_table_en.pdf.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5.2 Änderungen in § 61 UStDV

Rz. 57b Durch Art. 9 Nr. 6 Buchst. a der Mantelverordnung 2017 wurde mWv 20.7.2017[1] in § 61 Abs. 1 UStDV folgender Satz 2 angefügt: Der Vergütungsantrag gilt nur dann als vorgelegt, wenn der Unternehmer 1. alle Angaben gemacht hat, die in den Art. 8 und 9 Abs. 1 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der MwSt gemäß der Richtlinie 2006/1...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
KMR-Stoffe / 2 Kategorien

KMR-Stoffe sind EU-weit in 3 Kategorien eingeteilt, Kategorie 1 wird unterteilt und folgendermaßen definiert: Kategorie 1A : Bekanntermaßen kanzerogen, keimzellmutagen bzw. reproduktionstoxisch; Einstufung erfolgt überwiegend aufgrund von Nachweisen beim Menschen. Kategorie 1B : Wahrscheinlich kanzerogen, keimzellmutagen bzw. reproduktionstoxisch; Einstufung erfolgt überwiegend...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3 Steuerverstrickung oder Verstärkung des Besteuerungsrechts bei einem Wirtschaftsgut der außerbetrieblichen Sphäre, Abs. 1a

Rz. 132 Abs. 1a regelt durch einen Verweis auf die Vorschriften des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 2, S. 8 Hs. 2, S. 9 und 10 EStG die Rechtsfolgen für eine Steuerverstrickung oder Steuerverstärkung für ein Wirtschaftsgut, das der außerbetrieblichen Sphäre einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zuzuordnen ist. Nach der Gesetzesbegründung differenziert die ATAD-Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Unionsrecht

Rz. 1 Die Vorschrift beruht auf Art. 152 MwStSystRL , wonach die EU-Mitgliedstaaten "Lieferungen von Gold an Zentralbanken" von der Umsatzsteuer befreien müssen. Mängel bei der Umsetzung in das nationale Recht sind nicht erkennbar.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland ins Ausland ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 In § 2 werden die wichtigsten im ArbZG verwendeten Begriffe gesetzlich geregelt. Definitionen weiterer relevanter Begriffe wurden in Rechtsprechung und Literatur entwickelt.[1] Außerdem enthält Artikel 2 der EU-Richtlinie 2003/88/EG eigenständige und ergänzende Definitionen und ist im Rahmen der Auslegung entsprechend heranzuziehen. Die Richtlinie dient dazu, Mindestvo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen

Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und Anteilsübertragungen nach dem 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Änderungen bei ähnlichen Fällen (Abs. 2)

Rz. 22 Abs. 2 lässt folgende Fallgruppen wie eine Änderung der Bemessungsgrundlage behandeln: Wird das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich (Abs. 2 Nr. 1), so sind wegen der hierin zu sehenden Änderung der Bemessungsgrundlage USt und Vorsteuerabzug wie im Grundfall des Abs. 1 anzupassen, und zwar ebenfalls in der Voranmeldung für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Antragsbearbeitung

Rz. 137 Das BZSt muss dem Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich das Datum des Eingangs des Antrags beim BZSt mitteilen.[1] Es hat den Vergütungsantrag grundsätzlich innerhalb von vier Monaten und zehn Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen abschließend zu bearbeiten und den Vergütungsbetrag auszuzahlen.[2] Rz. 138 Bei begründeten Zweifeln an dem Recht...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3 Unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 70 Ferner ist zu beachten, dass in Fallgestaltungen, in denen EU-Recht Anwendung findet, der Arbeitnehmerbegriff unionsrechtlich eigenständig definiert ist und nicht unter Rückgriff auf das nationale Recht auszulegen ist. Eine Bestimmung des Arbeitnehmerbegriffs muss nach unionsrechtlichen Vorgaben mithilfe objektiver Kriterien erfolgen. Wenn danach eine Person in einem b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.2 Änderungen in § 60 UStDV – Anzahl der jährlichen Vergütungsanträge

Rz. 44 In § 60 UStDV wurde folgender neuer S. 3 eingefügt: "Hat der Unternehmer Vergütungszeiträume von mindestens drei Monaten nach S. 1 gewählt, kann er daneben noch einen Vergütungsantrag für das Kj. stellen." Rz. 45 Nach der vorherigen Fassung von § 60 UStDV konnte der im Ausland ansässige Unternehmer wählen, ob er im Kj. Vorsteuervergütungsanträge entweder für einen Zeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vergütungszeitraum

Rz. 169 Vergütungszeitraum ist bei Drittlandsunternehmern wie bei EU-Unternehmern gem. § 60 UStDV (eine Regelung dazu findet sich nicht in § 18 Abs. 9 UStG, vgl. Rz. 22) nach Wahl des Unternehmers ein Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten bis zu höchstens einem Kj.[1] Rz. 170 – 171 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Abtretung des Vergütungsanspruchs

Rz. 189 Der Vergütungsanspruch kann – sowohl bei Anträgen von EU-Unternehmern als auch von Drittlandsunternehmern – nach Ablauf des Vergütungszeitraums abgetreten werden. Die Abtretung muss der zuständigen Finanzbehörde auf amtl. Vordruck[1] angezeigt werden.[2] Tritt der ausländische Unternehmer seinen Anspruch im Einzelfall an den im Inland ansässigen leistenden Unternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.2 Neufassung § 59 UStDV

Rz. 23 In § 59 S. 1 UStDV, der den Regelungsinhalt des alten § 59 UStDV enthielt, wurde eine Verweisung durch die Einfügung des neuen § 61a UStDV geändert sowie die alte Verweisung auf § 13b Abs. 4 UStG bei der Definition des im Ausland ansässigen Unternehmers gestrichen (infolge der Änderung neuer S. 2 der Vorschrift). Der neue S. 2 definierte den im Ausland ansässigen Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Jahressteuergesetz 2009 – Änderungen ab 1.1.2010

Rz. 19 Durch Art. 7 Nr. 13 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) v. 19.12.2008[1] war § 18 Abs. 9 UStG mWv 1.1.2010 (Art. 39 Abs. 9 JStG 2009) neu gefasst, und durch Art. 8 Nr. 6, 7 und 8 JStG 2009 die §§ 59 und 61 UStDV neu gefasst und § 61a UStDV neu in die VO eingefügt worden (ebenfalls mWv 1.1.2010, Art. 39 Abs. 9 JStG 2009). Die Gesetzesänderungen gingen d...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9.4 Vereinbarkeit mit der Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88/EG

Rz. 87 Gegen die Vereinbarkeit von Abs. 7 mit den Vorgaben aus Art. 22 RL 2003/88/EG werden teilweise Bedenken geäußert. Rz. 88 Die 6-monatige Frist, mit der ein Arbeitnehmer seine Einwilligung widerrufen kann, stelle einen Verstoß gegen das in Art. 22 Abs. 1a RL verankerte Freiwilligkeitsprinzip dar.[1] Dagegen wird jedoch zu Recht eingewandt, dass die bereits erteilte Einwi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Mobilitätsstrat... / Zusammenfassung

Überblick Klimaneutralität, Nachhaltigkeit, Mitarbeiterzufriedenheit – diese Eigenschaften werden von immer mehr Unternehmen angestrebt. Das steigende Verantwortungsbewusstsein ist unter anderem darin begründet, dass Themen wie ESG-Kriterien weiter in den Blickpunkt von Investoren rücken. Mit der 2020 festgelegten EU-Taxonomie wurde der Begriff der Nachhaltigkeit definiert, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Zum 31.12.2011 ausgelaufene Regelung für Personenbeförderungen mit Schiffen

Rz. 30 Durch Gesetz v. 20.12.2007[1] war die Steuerermäßigung für die Beförderung von Personen mit Schiffen – letztmalig – bis zum 31.12.2011 verlängert worden. Mit Ablauf des 31.12.2011 ist die Regelung ausgelaufen. Eine Nachfolgeregelung gibt es nicht. Zur amtlichen Begründung des Auslaufens der Steuerermäßigung für die Beförderung von Personen mit Schiffen vgl. BR-Drs. 54...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 Die amtliche Gesetzesbegründung nimmt auf das Unionsrecht nicht Bezug. In der Tat hat die Vorschrift auch keine eindeutige Rechtsgrundlage in der MwStSystRL. Als einzige Basis für § 4 Nr. 18a UStG kommt Art. 132 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL in Betracht. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Dienstleistungen und eng damit verbundene Lieferungen von Gegenständen, die Einri...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Entwicklung des Einfuhrtatbestands

Rz. 20 Auch die Regelung zur Einfuhr von Gegenständen unterlag im Zeitablauf verschiedenen Veränderungen, die im Wesentlichen den veränderten zollrechtlichen Bedingungen bzw. der Einführung des Binnenmarkts geschuldet waren. So war im UStG 1951 in § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. "die Einfuhr von Gegenständen in das Inland (Ausgleichsteuer)", im UStG 1967 "die Einfuhr von Gegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Änderungen durch das sog. Kroatiengesetz

Rz. 39 Durch Art. 11 des Gesetzes v. 25.7.2014[1] wurde mWv 1.1.2015 in § 59 S. 1 UStDV eine neue Nr. 5 angefügt, wonach das Vergütungsverfahren auch für den Fall anzuwenden ist, dass der Unternehmer "im Inland als Steuerschuldner nur Umsätze i. S. d. § 3a Abs. 5 des Gesetzes erbracht hat und von dem Wahlrecht nach § 18 Abs. 4e des Gesetzes Gebrauch gemacht hat". Rz. 40 einst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Verzinsung des Vergütungsbetrags

Rz. 142 Der zu vergütende Betrag unterliegt der Verzinsung.[1] Der Zinslauf beginnt[2] grundsätzlich mit Ablauf von vier Monaten und zehn Arbeitstagen nach Eingang des Vergütungsantrags beim BZSt. Damit ist die Verzinsung günstiger als für einen Unternehmer im allgemeinen Besteuerungsverfahren, der in seiner Umsatzsteuererklärung einen Vorsteuerüberhang geltend macht.[3] Hie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.3 Beibehaltung der Lohnsumme

Rz. 206 Die zweite Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, besteht nach Nr. 2 in der Beibehaltung der bisherigen Lohnsumme. Danach darf die Summe der Lohnsummen innerhalb von 5 Jahren nach dem Beteiligungserwerb, auf den Abs. 1a angewandt werden soll, 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreiten. Die Zahl der Arbeitnehmer ist ohne ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Unternehmereigenschaft

Rz. 150 Bei dem Vergütungsberechtigten muss es sich um einen Unternehmer handeln (der Leistungen für sein Unternehmen bezogen hat). Die Unternehmereigenschaft des nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Antragstellers folgt (auch über den 31.12.2009 hinaus – hieran hat sich im Vergleich zu EU-Unternehmern nichts geändert) regelmäßig aus der von ihm gem. § 61a Abs. 4 UStDV vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.3 Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Hinweis Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist nicht zu verwechseln mit der Probezeit, auch wenn sie durchaus die Funktion einer Erprobung des Arbeitnehmers hat. Die Wartezeit betrifft die Frage, ob der Arbeitge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.3 Neufassung § 61 UStDV

Rz. 24 Der ab 1.1.2010 neu gefasste § 61 UStDV regelte das Vergütungsverfahren für Antragsteller, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Abs. 1 bestimmte, dass in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmer ihren Vergütungsantrag ausschließlich auf elektronischem Weg über das in seinem Ansässigkeitsmitgliedstaat eingerichtete elektronische Portal beim BZS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.3 Keine Vorsteuerberichtigung bei fehlender wirtschaftlicher Begünstigung (§ 17 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 133 In Fällen einer Berichtigung der Bemessungsgrundlage im Zusammenhang mit Verkaufsfördermaßnahmen ist gem. § 17Abs. 1 S. 3 UStG der Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger nicht zu berichtigen, wenn dieser durch die Änderung der Bemessungsgrundlage wirtschaftlich nicht begünstigt wird. Diese Regelung gründet sich darauf, dass nach der Rechtsprechung des EuGH z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 353 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt – seit dem 1.1.2004 – die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg der USt (Einfuhrumsatzsteuer – EUSt). Die Einfuhr setzt grundsätzlich voraus, dass eine Ware aus dem Drittlandsgebiet stammt und im Inland in den freien Verkehr gebracht wird. Anders als die USt für Lieferung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.3 Bereitschaftsdienst

Rz. 12 Eine weitere Erscheinungsform der Arbeit ist der Bereitschaftsdienst. Dabei muss sich der Arbeitnehmer für einen Einsatz jederzeit bereithalten bzw., soweit erforderlich, seine Arbeit unverzüglich wiederaufnehmen können. Zudem besteht eine Ortsvorgabe/-begrenzung außerhalb des privat frei wählbaren Ortsumfelds.[1] Seit 1.1.2004 zählt der Bereitschaftsdienst ebenfalls zu...mehr