Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Anwendbares Zivilrecht Rz. 329 Die Feststellung des geltenden Privatrechts ist im Bereich der grenzüberschreitenden mobilen Arbeit durchaus komplex. Deshalb sollte der Arbeitgeber das mobile Arbeiten im Ausland nur auf die Staaten begrenzen, für die er unter Hinzuziehung rechtlicher Fachexpertise für die Auslandsstaaten, in denen mobile Arbeit gestattet werden soll, vorab...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Pflegezeitantrag im Kleinunternehmen

Rz. 52 Der Anspruch auf die Pflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten, § 3 Abs. 1 S. 2 PflegeZG. Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen waren bislang vollständig auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn sie Pflegezeit oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen wollten. Insoweit ist ihnen der Gesetzgeber zur Hilfe gekommen, indem er s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Bundesdatenschutzgesetz und DSGVO

Rz. 70 Im August 2010 war ein Gesetzesentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BDSG-E) von der Bundesregierung beschlossen worden, der das deutsche Bundesdatenschutzgesetz um einen Abschnitt zum Beschäftigtendatenschutz ergänzen sollte.[156] Der Gesetzesentwurf wurde zwar in den Bundestag eingebracht, jedoch nicht in der vorgesehenen Form verabschiedet. Zunächst ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Versorgungsbetriebe

Tz. 60 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Versorgungsbetriebe iSd § 4 Abs 3 KStG sind nur Einrichtungen im Bereich der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- oder Wärmeversorgung, nicht jedoch zB Betriebe, die ein Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 9 und Rn 13; krit hierzu s Belcke/Westermann, BB 2012, 2473 und s Bittscheidt/Weste...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Verhandlung vor einem deutschen Gericht

Ein deutsches Gericht wird gem. Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO den Fall in seiner Gesamtheit deutschem Recht unterstellen. Dies führt dazu, dass auch die in Malaysia belegene Immobilie nach deutschem Sachrecht vererbt wird.mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Verhandlung vor einem deutschen Gericht

Wird die Erbsache vor einem deutschen Gericht verhandelt, geht Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland von der Anwendbarkeit deutschen Rechts auf die gesamte Erbsache aus.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8c Abs 1a S 1 KStG ist "für die Anwendung des Abs 1 ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Kö unbeachtlich". Obwohl § 8c Abs 1a KStG nur von "Beteiligungserwerb" spricht, fällt uE wie bei § 8c Abs 1 KStG darunter auch der Erwerb von Mitgliedschaftsrechten usw (glA s Mückl/Remplik, FR 2009, 689, 690 u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 19a EStG wurde durch Art 3 des Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021 (BGBl I 2021, 1498) – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs scheidet bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit iSd § 49 Abs 1 Nr 4 EStG aus, wenn ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet ist und der im Kj insgesamt erzielte Arbeitslohn höher ist als die Summe aus dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a S 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Vorliegen eines wettbewerbsrelevanten Marktes

Tz. 91 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Frage, ob eine Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts eigentümlich und vorbehalten ist, kann nicht immer für das gesamte Bundesgebiet einheitlich beantwortet werden. Die Rechtslage kann vielmehr von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein (zB s Tz 109 "Krematorien"; s Urt des FG Ddf v 21.06.2007, EFG 2007, 1547; s Urt des BFH v 25.0...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 27 Auslandsberührung / a) Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO (Allgemeine Kollisionsnorm)

Rz. 12 Aus deutscher Sicht (und aller ratifizierenden Vertragsstaaten der EuErbVO) wird gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt[24] (für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ab Rdn 60). Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Fortführung auch bei der Abgeltungsteuer

Tz. 638 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Besteuerung einer vGA auf Ebene des AE kann auch ab dem Jahr 2009 unzweifelhaft weiterhin iR einer Veranlagung erfolgen, wenn eine Einbeziehung in die Veranlagung sowieso ges vorgesehen ist. Betroffen hiervon sindmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 33 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 34 Stand: EL 177 – ET: 12/...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / B. Königreich Belgien

Rz. 2 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Staatsvertragliche Regelungen sind vorrangig zu beachten.[1] Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Gerichtsstandvereinbarung

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / A. Anspruch

Rz. 1 Ein weiterer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit findet sich in § 15 BEEG . Die Verringerung der Arbeitszeit hat in dem in §§ 15 Abs. 5 ff. BEEG dargestellten Verfahren zu erfolgen. Die allgemeinen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 BEEG sind erfüllt, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Allgemeines zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art ab Veranlagungszeitraum 2009

Tz. 112 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das JStG 2009 wurden mit der Einfügung des § 4 Abs 6 KStG die bisherigen Verw-Grds zur Zusammenfassung von BgA (s Tz 111) ges festgeschrieben. Nach der Ges-Begr zu dieser Vorschrift (s BT-Drs 16/11108, 33) geschah dies aus Gründen der Rechtssicherheit. Nach der allg Anwendungsregelung in § 34 Abs 1 KStG idF des JStG 2009 ist § 4 Abs 6...mehr

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zfs 12/2024, Über die Beson... / B. Straßenschilder in Belgien

In Belgien sind die Amtssprachen Französisch, Niederländisch (Flämisch), und Deutsch, allerdings wird Letzteres nur von einer Minderheit gesprochen. Vorwiegend wird auf Französisch oder Niederländisch gesprochen. Das spiegelt sich auch in der Straßenbeschilderung wider. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten, die verschiedene Amtssprachen haben, ist die Beschilderung nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Aufenthaltsbestimmungen

Rz. 343 Zu klären ist vor einem Auslandsaufenthalt, welche nationalen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen gelten.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Das Sanierungsprivileg (§ 8c Abs 1a KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / 3. Dauer des Fahrverbotes

Rz. 9 Das Fahrverbot gilt für die Dauer von mindestens einem Monat und höchstens sechs Monaten. Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von einem Monat seit Eintritt der Rechtskraft (§ 44 Abs. 2 S. 1 StGB). Dies gilt auch für ausländische EU-/EWR-Führerscheine (§ 44 Abs. 2 S. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönliche Voraussetzungen

Rn. 15 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme ist bei unbeschränkt estpfl natürlichen Personen möglich. Hierzu zählen nicht nur die Fälle nach § 1 Abs 1 und 2 EStG, sondern auch nach § 1 Abs 3 EStG. Der durch das AmtshilfeRLUmsG erfolgten Verschiebung dieser Beschränkung nach § 44a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG hätte man aber gegenüber der früheren Formulierung entnehmen können, ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Krankheit/Arbeitsunfähigkeit, § 4

Rz. 662 § 4 Abs. 1 vereinbart klarstellend die Anwendung des EFZG auf das Arbeitsverhältnis auch während der Dauer des Auslandsaufenthalts. Die Anwendung der Regelungen des EFZG ergibt sich ansonsten bereits aus der Wahl des deutschen Rechts. Rz. 663 Vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollte der Arbeitnehmer mit seiner Krankenversicherung abklären, wie er einen ausreichenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.9 Stellungnahme zu § 4 Abs 6 KStG

Tz. 145 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die ges Festschreibung der Voraussetzungen zur stlichen Anerkennung der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitl BgA ist uE zu begrüßen. De facto bedeutet die ges Regelung jedoch – für den durch sie erfassten Teilbereich – eine Aufgabe des Grundsatzes, dass die jur Pers d öff Rechts St-Subjekt wegen jedes einzelnen BgA ist (s T...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Vergütung und Währungsklausel

Rz. 342 Grundsätzlich ist das Arbeitsentgelt in EUR zu berechnen und auszuzahlen, § 107 Abs. 1 GewO. Erbringt der Arbeitnehmer seine mobile Arbeit für mehr als einen Monat aus einem Land heraus, das nicht im Euroraum liegt, kann festgelegt werden, dass die Vergütung auch in einer anderen Währung erfolgen kann. Trotz des eindeutigen Wortlauts des § 107 Abs. 1 GewO wird dies a...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Vererbbarkeit von Gesellschaftsrechten der Limited

Rz. 234 Die Vererbbarkeit beschreibt, ob und in welchem Umfang Gesellschafterrechte der Limited vererbt werden können. Nach welchem nationalen Recht diese Entscheidung zu treffen ist, ist umstritten.[378] Das englische IPR knüpft bezüglich dieser Frage an das Gründungsrecht an, sodass englisches Recht anzuwenden wäre.[379] Zumindest hinsichtlich Gesellschaften der EU-Staaten ...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 1 A. Kommentare

Altmeppen, GmbHG, 11. Auflage 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Auflage 2024 Andres/Leithaus, Insolvenzordnung: InsO, Kommentar, 4. Auflage 2018 Bamberger/Roth/Haul/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 5: §§ 1922–2385, CISG, IPR, EGBGB, 5. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. v. Hau/Poseck, (zit. BeckOK BGB/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 70 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine Abstandnahme kommt bei allen inländischen von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und bei inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Erweitert worden ist die Regelung zur Abstandnahme vom Steuerabzug in dem durch das JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I S 1768 eingefügten S...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 1. Erste Fallvariante: Gewöhnlicher Aufenthalt in Malaysia, domicile in Deutschland

In der ersten Fallvariante hatte der Erblasser zwar seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der EU-ErbVO in Malaysia. Sein letztes domicile lag jedoch weiterhin in Deutschland. Da die Anerkennung eines domicile of choice einen Bleibewillen auf unbestimmte Zeit voraussetzt, ist eine solche Konstellation etwa dann denkbar, wenn sich der deutsche Erblasser aus berufliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Zeitliche Anwendung des § 8c Abs 1a KStG

Tz. 356 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 34 Abs 7c KStG idFd BürgerEntlGKrankVers sah zunächst eine auf zwei Jahre begrenzte Anwendung der in § 8c Abs 1a KStG enthaltenen Sanierungsregelung vor. Danach fand § 8c Abs 1a KStG erstmals für den VZ 2008 und auf Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2007 Anwendung. Die Anwendung war auf Beteiligungserwerbe bis zum 31.12.2009 begrenzt. Du...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Internationaler Führerschein

Rz. 62 Kraftfahrzeugführern, die im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sind oder eine ausländische Fahrerlaubnis gem. § 29 FeV nachweisen können, wird gem. § 25a FeV auf Antrag ein internationaler Führerschein ausgestellt. Internationale Führerscheine werden gem. § 25b Abs. 1 FeV in deutscher Sprache mit lateinischen Schriftzeichen ausgestellt. Internationale sind ebenso ...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Verhandlung vor einem deutschen Gericht

Ein deutsches Gericht wird aufgrund des Anknüpfungspunktes des gewöhnlichen Aufenthalts in Malaysia gem. Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO von der Anwendbarkeit malaysischen Rechts auf den gesamten Nachlass ausgehen. Nachdem das malaysische Kollisionsrecht bezüglich der in Deutschland belegenen Immobilie eine Rückverweisung auf deutsches Recht enthält, wird das Gericht insoweit deutsc...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Begünstigter Personenkreis

Rz. 392 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Personenkreis. Vorausgesetzt wird ein Arbeitnehmer, (das Gesetz gilt nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder, es sei denn, diese sind auf Basis eines Arbeitsvertrages tätig), der zu Beginn der Altersteilzeit zumindest das 55. Lebensjahr vollendet hat. Daneben muss der betreffende Arbeitnehmer von den vergangenen fünf Jahren ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Regelungen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Rz. 30 Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 2 StVG in bestimmten Klassen. Die einzelnen Klassen sind in § 6 FeV geregelt. Sie beruhen auf entsprechenden europarechtlichen Vorgaben[21] und haben zum 1.1.1999 das überkommene Ziffernsystem abgelöst.[22] Eine weitere grundlegende Änderung der Fahrerlaubnisklassen erfolgte zwecks Umsetzung der Dritten EU-Führ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Grundsatz der freien Rechtswahl, Art. 8 Abs. 1 S. 1 Rom I-VO

Rz. 330 Aus Art. 3 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 S. 1 Rom I-VO ergibt sich der Grundsatz der freien Rechtswahl für Individualarbeitsverträge.[884] Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten sollten die Parteien von der Rechtswahl Gebrauch machen und ausdrücklich im Vertrag festhalten, nach welchem zivilrechtlichen/arbeitsvertragsrechtlichen Regime sich der Arbeitsvertrag richten soll. Da...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Unterlassung von Kündigungen

Rz. 637 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Unterlassung von Kündigungen An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Untersagung einer Abspaltung

Rz. 641 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Untersagung einer Abspaltung An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend den Betrieb _________________________ der Firma ____...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vermögensbildung

Rz. 1536 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.89: Vermögensbildung Der Mitarbeiter erhält vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz in Höhe von monatlich _________________________ EUR für jeden Kalendermonat, in dem der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Bei Teilzeitarbeit erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der vermögen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Eingriffsnormen, Art. 9 Rom I-VO

Rz. 333 Unabhängig davon, welches Arbeits-/Zivilrecht nach Art. 8 Rom I-VO Anwendung findet, gelten nach Art. 9 Abs. 2 Rom I-VO die Eingriffsnormen (definiert in Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO) des am Ort des angerufenen Gerichts geltenden Rechts.[903] Gleichermaßen können die Eingriffsnormen des Erfüllungsorts Anwendung finden, sofern diese die Erfüllung des Vertrags unrechtmäßig w...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Steuerrecht

Rz. 340 Auch in Bezug auf das Steuerrecht ist die Gestattung mobilen Arbeitens im Ausland zu prüfen, beispielsweise mit Blick darauf, dass eine solche Gestattung steuerlich als Begründung einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat gewertet werden kann,[922] siehe § 1b Rdn 681.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Absolute Nebentätigkeitsverbote

Rz. 1274 Absolute Nebentätigkeitsverbote sind unwirksam,[2898] weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Für ein tarifvertraglich begründetes, partielles Nebentätigkeitsverbot kann etwas anderes gelten. Denn wenn z.B. ein vollzeitig beschäftigter Busfahrer auch in der Freizeit als Kfz-Führer tätig sein will, würde er zwangsläufig mit den Lenkzeitenvorschriften d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1537 Der Vertragsgestaltung im Bereich der Verschwiegenheitspflichten wurde in der Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit zuteil: Die üblichen Klauseln untersagten weitgehend die Weitergabe und/oder Verwertung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen, dieser Begriff wurde durch umfangreiche deskriptive Aufzählungen näher erläutert. Diese Art der Vertragsgestaltung reagierte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (AmtshilfeRLUmsG) v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000) in das EStG eingefügt. IRd Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Europarechtliche Aspekte

Rn. 12 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Regelung wird europarechtlich unter zwei Aspekten betrachtet. Zum einen wird eine erweiterte Auslegung vertreten, sofern das 5. VermBG eine Beschränkung einzelner Vermögensbeteiligungen an inländische ArbG vorsieht, s Westermann in Fuhrmann/Kraeusel/Schiffers, § 19a EStG Rz 8 (01/2024); Bleschick in BeckOK EStG, § 19a EStG Rz 109 (03/2024...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) Betriebsverfassungsrecht

Rz. 344 Im Ausland tätige Arbeitnehmer im mobilen Office werden vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst, sofern sie Teil eines inländischen Betriebs sind.[929] Grundsätzlich ergeben sich dann keine Besonderheiten gegenüber im Inland mobil arbeitenden Arbeitnehmern, s. § 1b Rdn 454 ff. Weil die Regelung der mobilen Telearbeit mit Auslandsbezug eine Versetzung sein kann, beschr...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / I. Fahrlehrergesetz

Rz. 15 Maßgebend für die Ausbildung des Fahrlehrers ist das Fahrlehrergesetz.[15] Die theoretische Ausbildung an einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erfordert zusätzlich eine praktische Ausbildung, die mindestens 4 1/2 Monate an einer Ausbildungsfahrschule gem. § 2 Abs. 6, Abs. 3 Nr. 1 FahrlG zu erfolgen hat. Rz. 16 Geschaffen wurde eine Anwärterbefugnis (§ 9 FahrlG)....mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / III. Antrag auf Familienpflegezeit im Kleinunternehmen

Rz. 27 Der Anspruch auf die Familienpflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, § 2 Abs. 1 S. 4 FPfZG. Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen waren bislang vollständig auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn sie eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollten. Ebenso wie für die Pflegezeit (dort § 3 Abs. 6a PflegeZG) hat der G...mehr