Fachbeiträge & Kommentare zu Existenzminimum

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 1 Systematik

Personen müssen für einen Anspruch auf Bürgergeld u. a. erwerbsfähig sein. Dabei wird lediglich geprüft, ob sie nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung für länger als 6 Monate gehindert sind, eine marktübliche Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich auszuüben. Anders als bei der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld nach dem SGB III wird also nicht im Vorhi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 1d Während die §§ 850–850b bestimmen, was als Arbeitsentgelt oder entspr Einkommen des Schuldners in den Vollstreckungsschutz einbezogen ist, enthält § 850c die zentrale Regelung darüber, inwieweit das laufende, also wiederkehrend gezahlte Arbeitseinkommen für nicht bevorrechtigte Gläubiger pfändbar ist. Die Regelung justiert damit das gesamte System des sozialen Pfändung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kappungsgrenze.

Rn 31 Hat das Vollstreckungsgericht den notwendigen Unterhalt des Schuldners bestimmt, muss es eine Vergleichsrechnung nach Abs 1 S 3 vornehmen. Der dem Schuldner verbleibende Teil des Einkommens darf danach nicht den Freibetrag aus § 850c ggü nicht privilegierten Gläubigern übersteigen, sonst ist der Pfändungsfreibetrag zugrunde zu legen (LG Hamburg NJW-RR 92, 264, 265 [LG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Überwiegende Belange des Gläubigers (Abs 1 S 3).

Rn 47 Der Antrag des Schuldners ist insoweit abzulehnen, wie ihm überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen, Abs 1 S 3. Die gesetzliche Formulierung stimmt mit der bisherigen Regelung in § 850i I 4 überein. Im Ergebnis wird es aber zu gewissen Verschiebungen kommen. Da der Pfändungsschutz des Schuldners prinzipiell auf höherem Niveau angelegt ist, besteht nunmehr ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Garantiebestimmung des § 850f I sichert unabhängig von der konkreten vollstreckungsrechtlichen Situation den Lebensunterhalt des Schuldners. In jedem Fall ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten, das nach der Grundsatzentscheidung des BVerfG unverfügbar ist (BVerfG NJW 10, 505 Rz 133; 14, 3425 Rz 74). Dieses verfassungsrechtlich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnungsmethode.

Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05];...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient prinzipiengestaltenden und definitorischen Zwecken. Als systembildende Grundlagennorm schränkt Abs 1 die Pfändung in das Arbeitseinkommen nach Maßgabe der §§ 850a–850i ein. Bei der Zwangsvollstreckung sichert der Staat nicht allein den Interessen des Gläubigers. Er muss auch die Belange des Schuldners wahren und die sozialen sowie gesamtwirtschaftli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kappungsgrenze.

Rn 30a Erzielt der Schuldner andere nicht gepfändete Einkünfte, sind diese bei dem Unterhaltsbedarf des Schuldners zu berücksichtigen, weil und wenn sie dessen Bedarf mindern. Die anzurechnenden Beträge sind entspr den Regelungen zur Bestimmung des sozialrechtlichen Existenzminimums iSd SGB XII zu bemessen, weil dem Schuldner nicht weniger, aber auch nicht mehr belassen werd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 34 Der unpfändbare Teil des Einkommens wird auf Antrag des Schuldners oder eines von der Pfändung betroffenen Unterhaltsberechtigten bestimmt (Boewer/Bommermann Rz 760). Nicht antragsberechtigt ist ein Sozialleistungsträger, auf den der Anspruch übergegangen ist. Der Antrag kann auch konkludent gestellt werden und in einer Erinnerung nach § 766 enthalten sein. Dies ist de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Andere selbständig erwirtschaftete Einkünfte.

Rn 42 Der IX. Zivilsenat des BGH differenziert im Anwendungsbereich von § 850i I 1 zwischen Erwerbseinkünften (Rn 36 ff) und sonstigen selbständig erwirtschafteten Einkünften. Die neu formulierte Fallgruppe der sonstigen selbständig erwirtschafteten Einkünfte soll nur in Höhe des Grundfreibetrags nach § 850c I, IIa pfändungsgeschützt sein (BGH NZI 16, 457 Rz 14 ff = EWiR 16,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Als vollstreckungsrechtliches Strukturkennzeichen genießen Unterhaltsforderungen einen hohen Schutz und deswegen eine privilegierte Stellung. Dadurch soll der existenzielle Schutz auch der Unterhaltsberechtigten gewährleistet werden. Zugleich wird dem besonderen Näheverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Unterhaltsberechtigten Rechnung getragen. Nicht in diesem Zweck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Unterhaltspflichten.

Rn 21 Unpfändbar ist auch der Betrag, den der Schuldner zur Erfüllung seiner Unterhaltspflichten benötigt. Dabei sind drei Aspekte zu unterscheiden, der unterhaltsberechtigte Personenkreis, das zu gewährleistende Pfändungsschutzniveau des notwendigen Unterhalts und die konkrete Differenzberechnung. Der Personenkreis, ggü dem der Schuldner unterhaltspflichtig ist, musste bisl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Bemessungsgrundlage bei der ESt (§ 3 Abs 2 SolZG)

Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei der Veranlagung zur ESt ist nach § 3 Abs 2 SolZG Bemessungsgrundlage für den SolZ nicht die festgesetzte ESt, sondern die ESt, die – abweichend von § 2 Abs 6 EStG – unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG festzusetzen wäre. Die Regelung des § 3 Abs 2 SolZG war ursprünglich in § 51a Abs 2 S 1 EStG aF enthalten, ist jed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 42 Die privilegierte Pfändung nach § 850d I erfolgt auf Antrag eines berechtigten Gläubigers (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 850d Rz 19; Musielak/Voit/Flockenhaus § 850d Rz 1, 18; Zö/Herget § 850d Rz 12). Obwohl der Gesetzestext nicht ausdrücklich ein Antragserfordernis formuliert, kann daran kein Zweifel bestehen, weil von den Kriterien der Pfändu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach dem Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 13.12.1996, 1 BvR 1474/88, DStRE 1997, 152 mit Anm Kanzler, FR 1997, 158 besteht ein verfassungsrechtliches Gebot, auch existenziell notwendige Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl für eine andere Person leistet, von der Besteuerung auszunehmen. Das BVerfG hat allerdings die real...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2024, Die Nichtberü... / 2 II. Die Entscheidung

Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen wegen eigener Einkünfte Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage war der Antrag abzulehnen. Gemäß § 850c Abs. 6 ZPO kann das Vollstreckungsgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhaltsberechtigte Person, die eigene Einkünfte hat, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirtschaftliche Verhältnisse des Schuldners (Abs 1 S 2).

Rn 44 Als Kontrapunkt zu der klaren Orientierung des Pfändungsschutzes an den Bestimmungen über das laufende Arbeitseinkommen, erweitert Abs 1 S 2 den Gegenstand der zu berücksichtigenden Existenzgrundlage. Diese Regelung stimmt mit § 850i I 2 aF überein. In die Entscheidung sind danach die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und insb seine sonstigen Verdienstmöglic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 135 Der Schutz vor Mehrfachkonten erfolgt mit unterschiedlichen Instrumentarien. Bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos muss der Schuldner in einer formalisierten Erklärung versichern, keine weiteren Pfändungsschutzkonten zu unterhalten, Abs 8 S 2. Bei dieser Regelung handelt es sich um kein Schutzgesetz iSv § 823 II BGB. Die Einrichtung mehrerer Pfändungsschutzkonte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 47 Die abzuziehenden Beträge nach Nr 1 muss der Drittschuldner berechnen und die unpfändbaren Beträge leisten. Verrechnung und Anrechnung nach Nr 2 bis 4 erfolgt auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners, der allerdings regelmäßig kein Interesse daran haben wird, nicht aber auf Antrag des Drittschuldners. Der Verrechnungsantrag eines Unterhaltsgläubigers ist erforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 851a ergänzt den Schutz des Landwirts aus § 811 Nr 3 und 4. Während § 811 Nr 3 und 4 den Bestand des landwirtschaftlichen Betriebs durch den Erhalt seiner Erzeugnisse sichern soll, schützt § 851a Forderungen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Da die Forderungen kein Arbeitsentgelt darstellen, sind die §§ 850 bis 850c unanwendbar. Nach dem ursprünglichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anhörung.

Rn 37 Vor der Entscheidung ist der Drittschuldner nie und der Schuldner gem § 834 grds nicht zu hören. Das Anhörungsverbot für den Schuldner ist jedoch bei Pfändungen nach den §§ 850d, 850f II verfassungskonform einzuschränken (§ 834 Rn 3). Außerdem ist er bei einer Billigkeitsentscheidung gem den § 850b III und § 54 II SGB I zu hören, ebenso in den von einem Schuldnerantrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Beispiele

Rz. 65 In der Rechtsprechung und Literatur[180] finden sich Beispiele der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer. Eine außerordentliche Kündigung kommt beispielsweise in Betracht bei Arbeitsschutzverletzungen;[181] bei Belästigungen und groben Beleidigungen des Arbeitnehmers;[182] bei sexuellen Belästigungen;[183] bei ausländerfeindlichen Maßnahmen, wenn die Vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Bürgergeld / 1. Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs

Rz. 18 Die Beurteilung, ob der erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sichern bzw. erforderliche Hilfe durch Dritte erhalten können oder nicht, setzt zunächst die Ermittlung ihres Grundsicherungsbedarfs voraus. Rz. 19 Der Grundsicherungsbedarf richtet sich grundsät...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Pfändung.

Rn 28 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergeht durch einen zu begründenden Beschl (BGH NZI 18, 705 Rz 25; LG Düsseldorf JurBüro 83, 1575). Infolge der Billigkeitsentscheidung muss der Beschl ausdrücklich ergehen, eine konkludente Pfändung ist ausgeschlossen (BGH NZI 18, 705 [BGH 25.01.2018 - IX ZR 104/17] Rz 25). Dies gilt für alle Tatbestände des § 850b I. Wird de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundfreibetrag.

Rn 11 Seit dem 1.7.23 beläuft sich der Grundfreibetrag nach Abs 1 und 4 iVm der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 v 15.3.23 (BGBl I Nr 79) bis zum 30.6.24 auf monatlich EUR 1.402,28 bzw wöchentlich EUR 322,72 respektive täglich EUR 64,54. Die disproportionale Relation zwischen den monatlichen, wöchentlichen und täglichen Freibeträgen beruht auf der Überlegung, dass ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 41 Auszugehen ist von der vollstreckungsrechtlichen Dreiteilung des Arbeitseinkommens. Soweit das Einkommen zur Sicherung des notwendigen Unterhalts eines Schuldners und seiner Familie benötigt wird (§ 850d Rn 16 ff, § 850f Rn 10 ff), ist es für niemanden pfändbar. Dies gilt in jedem Fall auch für das Existenzminimum gem § 850f I. Der Betrag zwischen dem individuell besti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 553,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld

Rn. 321 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Freibetrag nach § 33a Abs 2 EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn dem StPfl ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder auf Kindergeld zusteht. Bei den Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG handelt es sich neben dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 1 EStG um den Freibet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Jahresbeiträge (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 36 Abs 2 S 2 Nr 1 regelt die progressiv ausgestaltete Höhe der Ansparbeträge, also des jährlich ansparbaren, pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr EUR 6.000,– und vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr EUR 7.000,– jährlich auf einen Altersvorsorgevertrag nach Abs 1 ansparen, um eine angemessene Alterssiche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 52 Das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto wird grds für die Dauer eines Monats in Höhe des Sockelbetrags nicht von der Pfändung erfasst, Abs 1 S 1. Geschützt ist jeder Zahlungseingang unabhängig davon, ob das Guthaben aus pfändbaren oder unpfändbaren Gutschriften resultiert (BGH NZI 19, 975 [BGH 26.09.2019 - IX ZB 21/19] Rz 18), ob die Leistung einmalig (LG Bonn VuR 14...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verwertung.

Rn 22 Als regelmäßige Form der Verwertung erfolgt die Überweisung zur Einziehung, § 835, jedenfalls soweit das Recht von einer anderen Person als dem Schuldner ausgeübt werden kann. Im Unterschied zu Geldforderungen können jedoch nicht alle Rechte vom Titelgläubiger geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist daher eine Überweisung zur Einziehung beim gepfändeten Geschäftsant...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bildet einen zentralen Baustein für einen systematisch ausgeformten Schutz der Lebensgrundlagen bei Forderungspfändungen (Überblick bei Ahrens NJW 10, 2001). Aktuell wird eine Reform des Pfändungsschutzkontos diskutiert. Nach dem Diskussionsentwurf v 1.11.18 und dem RefE vom 15.10.19 ist jetzt der RegE eines Gesetzes zur Fortentwicklun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Bürgergeld / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Arbeitslosengeld II ist im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) geregelt. Das SGB II wurde durch Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV")[1] eingeführt und ist im Wesentlichen am 1.1.2005 in Kraft getreten. Zum 1.1.2011 wurde das SGB II umfassend novelliert und in der Tendenz einer Sozialhilfe für Erwerbsfähige ange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Basispfändungsschutz (Abs 1 S 1).

Rn 63 Der Kontopfändungsschutz bildet nicht automatisch den Pfändungsschutz für das Arbeitseinkommen und insb die Tabellenbeträge nach § 850c ab. Ursächlich dafür ist das mehrstufige Pfändungsschutzsystem ggü einer Kontopfändung, bei dem zunächst nur ein Grundfreibetrag gewährt wird. Erhöht wird dieses unpfändbare Schonvermögen allein auf besonderen Antrag des Schuldners (Rn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Beispiele.

Rn 16 Im Fall der Haftanordnung kann der Schuldner einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgreich damit begründen, dass mit Vollziehung der Haft eine Versorgung eigener kleiner Kinder unmöglich gemacht wird (St/J/Münzberg Rz 6; MüKoZPO/Heßler Rz 40). Rn 17 Die vorläufige Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme, welche die wirtschaftliche Existenz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Kein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG (§ 33a Abs 1 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 176 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Abzug nach § 33a Abs 1 EStG hat ferner zur Voraussetzung, dass weder der StPfl noch andere Personen (vgl BFH vom 19.05.2004, III R 30/02, BStBl II 2004, 943) für die unterhaltene Person einen Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld haben. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person zwar einen Anspruch auf das Kin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unpfändbarkeit.

Rn 23 Die zu pfändende Forderung darf keinem Pfändungsverbot oder keiner Pfändungsbeschränkung unterliegen. Zu beachten sind deswegen die Pfändungsbeschränkungen der ZPO insb aus den §§ 850 ff, 899 ff sowie § 23 EGZPO für Flutopferhilfen. Dies gilt außerdem für sozialrechtliche Pfändungsverbote, etwa § 76 S 1 EStG zum steuerrechtlichen Kindergeld (vgl § 850 Rn 22), § 54 III ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufteilung des Freibetrags (§ 33a Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 348 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Freibetrag kann nach § 33a Abs 2 S 3 EStG insgesamt nur einmal beansprucht werden, auch wenn mehrere StPfl für dasselbe Kind die Voraussetzungen des § 33a Abs 2 S 1 EStG erfüllen. Nicht dauernd getrennt lebende Eltern, die zusammen veranlagt werden, erhalten den Freibetrag gemeinsam, bei getrennter Veranlagung gilt § 26a Abs 2 EStG nF al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Opfergrenze

Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl leistet, werden nur insoweit als ag Belastung anerkannt, als die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen stehen und dem StPfl nach Abzug der Unterhaltsleistungen ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensbedarfs und dem seiner Familie verbleiben, BFH vom 17.01.1984, VI R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsverfahren.

Rn 25 Die Pfändung erfolgt auf einen Antrag des Gläubigers, der beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen ist (§ 828 Rn 7 f). Das Pfändungsgesuch kann mit den Anträgen nach den §§ 850b, 850c VI, 850d, 850f II verbunden werden. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Regelmäßig wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen (Abs 4).

Rn 20 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) v 22.11.20 (BGBl I, 2466) ist die Dynamisierungsregel umgestaltet worden. Zugleich hat sie in dem entzerrten Aufbau von § 850c eine neue Platzierung erhalten. Erstmals ist durch das Siebte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 829 normiert das Verfahren sowie die Wirkungen der Pfändung von Geldforderungen. Die Regelung in § 829 II 3 über Zustellungen im Europäischen Rechtsraum ist durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzungen für die Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG erhöht sich, sofern der StPfl für die unterhaltene Person Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung iSv § 10 Abs 1 Nr 3 EStG aufgewendet hat (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 1 EStG), vgl BVerfG vom 13.02.2008, 2 BvL 1/06, BFH/NV 2008 Beilage 3, 228. Der zusätzliche Abzugsbetrag gemäß § 33a Abs 1 S 2 EStG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsrechtliche Wirkungen.

Rn 36 Ist die Forderung an einen Dritten abgetreten, erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht die abgetretenen Vergütungsbestandteile (BAG NJW 93, 2701). Wird eine nicht der Pfändung unterliegende Forderung gepfändet, ist sie verstrickt (aA St/J/Würdinger § 850 Rz 18), ohne dass ein Pfändungspfandrecht begründet wäre (RGZ 106, 205, 206; Schuschke/Walker/Kessen/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 857 beinhaltet eine Auffangnorm, um das Vermögen des Schuldners umfassend als Haftungsgrundlage zu erschließen. Bewegliche Sachen des Schuldners sind nach den §§ 808 ff, Forderungen gem den §§ 829 ff, Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen sind nach den §§ 846 ff und Grundstücke aufgrund der §§ 864 ff sowie des ZVG zu pfänden. Auf andere Vermögensrechte kan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Wirkung.

Rn 83 Nach Eingang des Aufstockungsbegehrens darf das Kreditinstitut aus dem betreffenden Anteil des Guthabens nicht mehr an die Gläubiger leisten (nach St/J/Würdinger § 850k Rz 24, tritt die Wirksamkeit analog Abs 7 S 3 mit Beginn des vierten auf den Eingang der Bescheinigung folgenden Geschäftstag ein). Abzuleiten ist dies ggf aus dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erwerbseinkommen.

Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In der Konsequenz dieser...mehr