Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / C. Gültigkeit der in einem EU-(EWR-)Staat erworbenen Fahrerlaubnis

Rz. 14 Rechtsgrundlage ist die 2. EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 (ABl I 237/1 v. 24.8.1991), in der durch die Verordnung Nr. 1882/2003 geänderten Fassung und die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG v. 20.12.2006. Beide Richtlinien schreiben als grundlegendes Prinzip die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen vor. In der dritte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / E. Nichtbestehen der Probezeit

Rz. 13 Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn der Betreffende einen schweren oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht. Die Bewertung ist in der Anlage 12 zur FeV vorgenommen. Zu den schwerwiegenden Verstößen gehören alle Straftaten, aber auch schwere OWi-Verstöße, wie z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h, insbesondere aber auch ein Verstoß ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / D. Probezeit

Rz. 9 Die Probezeit beträgt zunächst zwei Jahre, wobei die Zeit einer evtl. Beschlagnahme, einer vorläufigen Entziehung oder die sofort vollziehbare Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde nicht mit eingerechnet wird. Eingerechnet wird dagegen die Zeit, in der der Betreffende die Fahrerlaubnis bereits im Ausland innehatte. Rz. 10 Fahrerlaubnisse der Klassen L, M und T setzen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Registereintragungen / 1. Unabhängig von der Fahrerlaubnis

Rz. 26 Zwar können Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem des § 4 Abs. 5 StVG nur gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis ergriffen werden, dennoch werden die nachfolgend genannten Zuwiderhandlungen unabhängig von der Frage in das Register eingetragen, ob der Betreffende Fahrerlaubnisinhaber ist oder nicht, d.h. eingetragen werden demnach auch die entsprechenden Verstöße ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / VI. Rechtsschutz

Rz. 24 Im Gegensatz zur Anordnung der MPU handelt es sich bei der Anordnung eines Aufbauseminars oder dem Entzug der Fahrerlaubnis um Verwaltungsakte (BVerwG zfs 1994, 429). Widerspruch und Anfechtungsklage haben jedoch keine aufschiebende Wirkung (§ 2a Abs. 6 StVG), so dass eine aufschiebende Wirkung allenfalls mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erreicht werden könnte.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel, insbesondere bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbotes

A. Strafbefehl I. Notwendiger Inhalt Rz. 1 Gemäß § 409 Abs. 1 StPO ist notwendiger Inhalt des Strafbefehls z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt die Feststellung über die Umstände der Alkoholisierung und die konkrete Fahrt, Angaben zur Tatzeit, Blutalkoholkonzentration, zu den Verkehrsverhältnissen und ggf. zu den polizeilich festgestellten alkoholbedingten Auffälligkeiten des An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 45 Rechtsfolgen des § 142... / B. Bedeutender Schaden – Entzug der Fahrerlaubnis

I. Regelentzug Rz. 3 Ist der Fremdschaden "bedeutend", liegt ein Fall des Regelentzuges vor (§ 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB). Rz. 4 Tipp: Zum Ausnahmecharakter in der Tat oder der Person Allerdings stellt auch dieses Kriterium nur ein Indiz für die Ungeeignetheit dar. Selbst im Falle einer Unfallflucht ist deshalb ein Entzug nicht gerechtfertigt, wenn die Tat deutlich aus dem Rahmen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / b) Ausländische Fahrerlaubnis

aa) EU-Fahrerlaubnis (1) Inländischer Wohnsitz Rz. 129 Hat der Betroffene seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, wird, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, der von einem EU-Staat ausgestellte Führerschein zur Vollstreckung des Fahrverbotes von der deutschen Behörde amtlich verwahrt (§ 25 Abs. 2 S. 3 StVG), d.h. es wird nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für Betroffe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / I. Voraussetzungen

Rz. 26 Eine besondere Form der Fahrerlaubnis auf Probe stellt die ursprünglich den Ländern eingeräumte und jetzt bundeseinheitlich normierte Möglichkeit dar, das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung bereits mit 17 Jahren zu ermöglichen (§ 6e StVG; § 48a FeV). Rz. 27 Dadurch wird es Jugendlichen (mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) ermöglicht, sich bereits mit 16 ½ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / II. Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 29 Wie bei der sonstigen Fahrerlaubnis ist das Nichtmitführen der Prüfbescheinigung ein mit 10 EUR bedrohter Verwarnungsgeldtatbestand, lässt die Fahrberechtigung an sich jedoch unberührt. Missachtet der Fahranfänger jedoch die Auflage, nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung genannten Person zu fahren, oder ist diese für ihn erkennbar durch Alkohol oder Drogen b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / I. Eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Rz. 16 Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (zur Einordnung siehe Rdn 13), muss ihm die Fahrerlaubnisbehörde, ohne dass ihr ein Ermessen zustünde, auferlegen, innerhalb einer bestimmten Frist an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Für die Teilnahme bekommt er, wie das auch nach der früheren Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / A. Allgemeines

Rz. 1 Weit mehr als 50 % der Alkoholfahrer bestehen die MPU-Begutachtung nicht. Immer wieder wird deshalb der Anwalt mit der Frage konfrontiert, ob man denn nicht problemlos im Ausland eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis erwerben könne, zumal gewissenlose Geschäftemacher dies als völlig unproblematisch darstellen. Rz. 2 Mit Blick auf die vielen, mit einer ausländischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VII. Auf die Fahrerlaubnis-Entziehung

Rz. 50 Die Beschränkung des Rechtsmittels auf die wegen charakterlicher Mängel ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis ist regelmäßig unzulässig, da die Entscheidungsgrundlagen fast immer die gleichen sind wie die für den Strafausspruch. Ein Rechtsmittel erfasst damit zwangsläufig auch den Strafausspruch (BGH DAR 1978, 152; OLG Frankfurt NZV 1996, 414; OLG Koblenz zfs 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Registereintragungen / c) Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot (§ 28 Abs. 3 Nr. 2 StVG)

Rz. 32 Außerdem werden, soweit sie nicht bereits nach Absatz 1 einzutragen sind, rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte eingetragen, die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot bzw. die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO anordnen. Damit können auch Verurteilungen wegen in der Anlage 13 zu § 40 FeV nicht genann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / C. EU-Führerscheine

Rz. 8 Die Bestimmungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch auf die Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis Anwendung, sobald diese ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben.[1] Allerdings ist die ursprünglich in § 29 Abs. 1 S. 1 und S. 2 FeV normierte Pflicht, Probeführerscheine oder die der dort genannten Klassen innerhalb von 185 Tagen nach Begrün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Sperre für die Erteilu... / D. Isolierte Sperre

Rz. 25 Hatte der Täter keine Fahrerlaubnis, ist eine isolierte Sperre auszusprechen. Eine solche isolierte Sperre kann aber nicht in einen Entzug der Fahrerlaubnis umgedeutet werden (LG München II DAR 2000, 87). Diese Entscheidung ist namentlich in den Fällen von Bedeutung, in denen der Täter – ohne dass das Gericht dies wusste – nach der Tat eine Fahrerlaubnis erworben hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / 2. Kein inländischer Wohnsitz

Rz. 6 Voraussetzung für die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland ist, dass die ausländische Fahrerlaubnis nicht zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, in dem der Betreffende seinen Wohnsitz im Inland hatte. Eine in einem Drittstaat ohne Vorliegen dieser Voraussetzung erworbene Fahrerlaubnis ist deshalb in Deutschland ungültig, ohne dass es noch einer zusätzl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / 1. Während laufender Sperre

Rz. 17 Vor den EuGH-Entscheidungen in den Fällen "Funk" und "Wiedemann" (NJW 2008, 2403) ging die überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass – wie dies bereits vor Einführung des § 28 FeV der Fall war – eine während einer laufenden Sperre im Ausland erworbene Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre auch in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtige (OLG München zfs ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / II. Erwerb nach verwaltungsrechtlichem Entzug

Rz. 21 Bereits unter Geltung der Internationalen Kraftfahrzeugverordnung war eine nach einer vorausgegangenen behördlichen Fahrerlaubnisentziehung oder der Versagung einer Neuerteilung im Ausland erworbene Fahrerlaubnis auf Dauer nicht gültig (OVG des Saarlandes zfs 1998, 239; OVG Bremen zfs 1999, 87). Nach Einführung der FeV vertrat die überwiegende Rechtsprechung (z.B. VG M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / a) Deutsche Fahrerlaubnis

Rz. 127 Für die Dauer des Fahrverbotes sind sämtliche von einer deutschen Behörde ausgestellten nationalen und, wie dies § 25 Abs. 2 S. 2 StVG nunmehr ausdrücklich vorschreibt, auch internationale Führerscheine in amtliche Verwahrung zu geben. Rz. 128 Achtung In der Praxis wird meist nicht darauf geachtet, dass erst die Ablieferung auch eines evtl. in Deutschland ausgestellte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / F. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen

I. Eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Rz. 16 Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (zur Einordnung siehe Rdn 13), muss ihm die Fahrerlaubnisbehörde, ohne dass ihr ein Ermessen zustünde, auferlegen, innerhalb einer bestimmten Frist an einem Aufbauseminar teilzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 62 Eignungszweifel und MPU / C. Eignungszweifel gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis

I. Definition der Eignung Rz. 9 Führerscheinbewerber bzw. -inhaber müssen die für die Führung von Kraftfahrzeugen erforderlichen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (§ 2 Abs. 4 StVG). Was hierunter zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht, es werden vielmehr Negativbeispiele genannt, die die Eignung ausschließen, wobei die Anlage 4 zur FeV Fragen der Eignung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / G. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

I. Voraussetzungen Rz. 26 Eine besondere Form der Fahrerlaubnis auf Probe stellt die ursprünglich den Ländern eingeräumte und jetzt bundeseinheitlich normierte Möglichkeit dar, das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung bereits mit 17 Jahren zu ermöglichen (§ 6e StVG; § 48a FeV). Rz. 27 Dadurch wird es Jugendlichen (mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) ermöglicht, sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 62 Eignungszweifel und MPU / II. Entzug der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit

1. Aufschiebende Wirkung Rz. 56 Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung – außer bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe oder aufgrund des Punktsystems (§ 2a Abs. 6 StVG). 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Rz. 57 Dem Kraftfahrer, der sich als ungeeignet erwiesen hat, wird nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen. Zusätzlich wird die Anordnung für sofort voll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / a) Fahrerlaubniserwerb außerhalb der EU/EWR

Rz. 10 Anders als bei Inhabern von EU-Fahrerlaubnissen, ist bei sonstigen Fahrerlaubnissen die Berechtigung, im Inland Fahrzeuge zu führen auf sechs Monate nach Begründung eines ordentlichen inländischen Wohnsitzes befristet (§§ 28, 29 FeV). Wenn der Betreffende nicht innerhalb dieser Frist seine Fahrerlaubnis hat umschreiben lassen, verliert sie ihre Gültigkeit und er macht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 63 Wiedererteilung der Fa... / II. Prüfung durch Behörde

Rz. 18 Die richterliche Entscheidung über die Entzugsdauer bindet die Verwaltungsbehörde nur insoweit, als sie vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Ob und in welchem Umfang sie nach Ablauf der Frist die Fahrerlaubnis wiedererteilen kann, hat sie eigenverantwortlich und vollumfänglich zu prüfen (BVerfGE 20, 365).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 63 Wiedererteilung der Fa... / I. Allgemein

Rz. 19 Die früher in den Eignungsrichtlinien (VKBl 1989, 789) angesprochenen Problemfälle sind jetzt – und zwar für die Verwaltungsbehörden bindend – in den §§ 11–14 FeV geregelt. Allerdings sind die Begutachtungsleitlinien in der Fassung vom 1.5.2014 (VKBl 2014, 110) ergänzend zur Auslegung mit heranzuziehen. Im Übrigen sei, insbesondere was die Anordnung einer MPU betrifft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / c) Gilt auch für Bundesbürger

Rz. 12 Da es auf die Staatsangehörigkeit nicht ankommt, kann selbstverständlich auch ein Bundesbürger "ausländischer" Kraftfahrzeugführer sein (OLG Celle DAR 1976, 216; EuGH zfs 2004, 287).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 26 Eine im Ausland wirksam erworbene und in Deutschland gültige Fahrerlaubnis kann in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. § 30 FeV regelt die (erleichterte) Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis, § 31 FeV die Umschreibung der aus anderen Staaten stammenden Fahrerlaubnisse, wobei auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung auch aus bestimmten Nicht-EU-Staaten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Sperre für die Erteilu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit Rechtskraft der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis einschließlich evtl. Sonderfahrerlaubnisse nach § 26 FeV (BayObLG NZV 1990, 364). Der Führerschein wird eingezogen (§ 69 S. 2 StGB). Mit dem Urteil ordnet das Gericht zugleich eine Sperre an, vor deren Ablauf die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Nach Ablauf der festgesetzten Sperre lebt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Entziehung der Fahrerl... / 2. EU-Führerscheine

Rz. 62 Zeitgleich mit dem Straßenverkehrsgesetz wurde auch der § 69b StGB geändert. Danach wird die in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Vertragsstaat ausgestellte Fahrerlaubnis eines Betroffenen, der seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat, jetzt von dem zuständigen deutschen Gericht eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. Rz. 63 Hat der Betroff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / IV. Nur nach dem Erwerb liegende Verstöße berechtigen zur Prüfung

Rz. 25 Ist die Fahrerlaubnis nach den zuvor genannten Grundsätzen anzuerkennen, steht der deutschen Behörde ein Prüfungsrecht erst dann wieder zu, wenn der Betroffene nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland erneut auffällig geworden ist (BVerwG zfs 2012, 594; EuGH NZV 2017, 81). Eine vor Erwerb der EU-Fahrerlaubnis begangene Alkoholfahrt berührt indessen di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 63 Wiedererteilung der Fa... / 2. Wiederholungstäter

Rz. 23 Ist der Antragsteller Wiederholungstäter bzw. war ihm die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen worden, kann eine neue Fahrerlaubnis grundsätzlich nur nach Vorlage einer für ihn positiven MPU erteilt werden (§ 20 i.V.m. § 13 S. 1 Nr. 2b FeV). Rz. 24 Achtung: Tatmehrheitlich begangene Taten Eine wiederholte Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 13 S. 1 Nr. 2b FeV liegt nicht zwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / V. Achtung: Tattagprinzip

Rz. 23 Auch hier gelten für die Verwertbarkeit von Voreintragungen die zuvor für das FAER (vgl. § 11 Rdn 55 ff.) dargestellten Grundsätze. Das gilt insbesondere für das Tattagprinzip (siehe § 11 Rdn 68), das die Rechtsprechung früher bereits (OVG Lüneburg DAR 1993, 308) auf den Probeführerschein für anwendbar erklärt hatte und das der Gesetzgeber in § 2a Abs. 2 S. 1 StVG ausd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / III. Wiedererteilung nach Widerruf

Rz. 31 Nach dem Widerruf darf eine neue Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG wiedererteilt werden (§ 6e Abs. 3 S. 2 StVG). Da die Teilnahme am Aufbauseminar lediglich Voraussetzung für die Wiedererteilung ist und von der Behörde nicht gem. § 2a Abs. 2 StVG angeordnet wird, verlängert sich dann die Probezeit auch nicht um zwei Jahre.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / II. Beim Fahrerlaubniserwerb im Ausland einzuhaltende Bedingungen

Rz. 4 Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen müssen grundsätzlich bei allen im Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen eingehalten werden, wobei bei einem Fahrerlaubniserwerb im europäischen Ausland jedoch Sonderbedingungen gelten (siehe unten Rdn 14 ff.). 1. Im Ausland voll gültige Fahrerlaubnis Rz. 5 In Deutschland anerkannt wird nur eine im Ausland voll gültige Fahrerlaubnis,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / 5. Probeführerschein

Rz. 13 Personen die ihre ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als zwei Jahre besitzen, müssen diese nach § 29 Abs. 7 FeV innerhalb von 185 Tagen nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Verwaltungsbehörde registrieren lassen. Sie unterliegen nämlich den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe (§ 29 Abs. 1 FeV). Die Fahrer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 63 Wiedererteilung der Fa... / IV. Ohne erneute Prüfung

Rz. 12 Nach § 20 Abs. 1 FeV gelten die Vorschriften für die Ersterteilung gem. § 2 Abs. 1 StVG auch für die Wiedererteilung. Danach ist die Fahrerlaubnis grundsätzlich nur insoweit zu erteilen, als der Erwerber seine Befähigung durch eine Prüfung nachgewiesen hat. Rz. 13 Auf eine erneute Prüfung kann die Fahrerlaubnis-Behörde gem. § 20 Abs. 2 FeV (früher § 15c Abs. 2 StVZO) v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / 2. Nach Ablauf der Sperre

Rz. 19 Die Führerscheinrichtlinie schreibt die unbedingte gegenseitige Anerkennung der von einem Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheine ohne jede weitere Formalität vor, so lange nicht ein Ausnahmegrund vorliegt. Bereits mit dem "Kapper"-Urteil (DAR 2004, 333) hat der Gerichtshof klargestellt, dass ein Mitgliedsstaat die Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Entziehung der Fahrerl... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Sperre für die Erteilu... / II. Ab letzter Tatsachenverhandlung

Rz. 27 Gemäß § 69a Abs. 5 S. 2 StGB ist jedoch die zwischen dem letzten tatrichterlichen Urteil und dessen Rechtskraft verstrichene Zeit einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis einzurechnen, d.h. von ihr abzuziehen (OLG Koblenz VRS 53, 107). Rz. 28 Das ist von Bedeutung für alle Fälle, in denen es nicht zu einer erneuten tatrichterlichen Überprüfung kommt, also vor all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Entziehung der Fahrerl... / I. Kein Ermessen

Rz. 57 Steht die Ungeeignetheit des Täters fest, muss der Richter – ohne einen Ermessensspielraum zu haben – die Fahrerlaubnis entziehen (BGHSt 6, 183). Rz. 58 Sie muss im Ganzen entzogen werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Führerscheinklassen ist – im Gegensatz zu § 69a Abs. 2 StGB oder § 111a StPO – ebenso unzulässig (BGH NStZ 1983, 168) wie die isoli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Im Ausland erworbene F... / 3. 185-Tage-Klausel

Rz. 7 Wirksam im Ausland kann eine Fahrerlaubnis nur erwerben, wer mindestens 185 Tage zusammenhängend im Ausstellerstaat seinen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt hatte; die Fahrerlaubnisverordnung spricht von dem ordentlichen Wohnsitz. Dieser ist zu definieren als der Ort, an dem der Fahrerlaubnisinhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen gewöhnlich, d.h. während mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 63 Wiedererteilung der Fa... / II. Antrag

Rz. 4 Die Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch, sondern nur auf formellen Antrag hin neu erteilt. Der Antrag ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen, die für den im Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden (Haupt-)Wohnsitz des Betroffenen zuständig ist. Rz. 5 Tipp: Wechsel des Wohnsitzes Die Behandlung von Wiedererteilungsanträgen ist nicht bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Entziehung der Fahrerl... / IX. Verurteilung wegen einer mit dem Fahrrad begangenen Trunkenheitsfahrt

Rz. 52 Ein solches Strafverfahren kann nur dann Bindungswirkung gem. § 3 Abs. 3 bzw. Abs. 4 StVG haben, wenn es sich gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis richtet, da dann der Richter eine Eignungsbeurteilung vornehmen kann (OVG Berlin-Brandenburg zfs 2016, 597).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Entziehung der Fahrerl... / IV. Verfahrensrecht

Rz. 68 Auf die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis muss der Angeklagte gem. § 265 StPO in der Anklageschrift, dem Eröffnungsbeschluss oder ggf. in der Hauptverhandlung hingewiesen werden (BGH zfs 1993, 355), auch wenn zuvor ein Fahrverbot vorgesehen war (BayObLG NZV 2005, 492).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 63 Wiedererteilung der Fa... / VI. Nach Entzug wegen Erreichens von 8 Punkten

Rz. 30 Die Fahrerlaubnis darf frühestens nach einem halben Jahr und nur nach Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens wiedererteilt werden (§ 4 Abs. 10 StVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Entziehung der Fahrerl... / VII. Freispruch mangels Nachweises der Fahrereigenschaft

Rz. 79 Der mangels Nachweises der Fahrereigenschaft Freigesprochene hat auch dann einen Entschädigungsanspruch wegen der vorläufigen Einbehaltung der Fahrerlaubnis, wenn er sich geweigert hat, den tatsächlichen Fahrer preiszugeben. Die Identität des Fahrers ist nämlich kein "wesentlicher, entlastender Umstand" i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 StrEG (LG Münster zfs 2001, 566).mehr