Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2 Haftung des Arbeitgebers

Eine Haftung des Arbeitgebers kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt und dem Arbeitnehmer oder dem neuen Arbeitgeber daraus ein Schaden entsteht. Für die auf die Auskunft zu verwendende Sorgfalt und ihren Wahrheitsgehalt gelten die Ausführungen über den Inhalt des Zeugnisses[1] entsprechend. Ferner haftet der Arbeitgeber gegenüber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2 Folgen bei Auskunftsverweigerung oder falschen Angaben

Ein Arbeitnehmer handelt ordnungswidrig, wenn er der Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verweigert. Gleiches gilt, wenn er eine erforderliche Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gegenüber dem Arbeitnehmer mit eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / 1.2 Haftungsgrundsätze und Darlegungs- und Beweislast

Eine darauf bezogene Mankohaftung – ohne, dass für diesen Fall eine arbeitsvertragliche Mankoabrede getroffen wurde – kommt als Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB bzw. unerlaubter Handlung[1] als ein Spezialfall der Haftung im Arbeitsverhältnis in Betracht. Die Mankohaftung ist dabei nach den Grundsätzen der Haftungsprivilegie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Haftsummen (Abs. 2)

Rz. 95 § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Haftungsobergrenze für den Abschlussprüfer vor. Diese greift nur für fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht bei Vorsatz (Rz 81) sowie durch die Änderungen des FISG[1] in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit. Ist eine WPG/BPG als Abschlussprüfer bestellt und handelt einer ihrer Mitarbeiter bei einer Pflichtverletzung vorsätzlich, so h...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.4 Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 42 Straferhöhend wirkt sich aus, soweit der Täter einen inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerk (Rz 26) zu dem Jahresabschluss oder dem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB oder zu dem Konzernabschluss einer KapG, die ein Unt von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB ist, erteilt. Nicht unter diese Qualifikation fallen die beiden weiteren Tatbestandsalternat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Nr. 1a

Rz. 68 Der subjektive Tatbestand verlangt Vorsatz oder über § 331 Abs. 2 HGB Leichtfertigkeit. Rz. 69 Der Vorsatz muss sich auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale beziehen, also auf die Unrichtigkeit des Einzelabschlusses und auf die Offenlegung zum Zwecke der Befreiung.[1] Hinsichtlich der Unrichtigkeit des Einzelabschlusses genügt bereits Eventualvorsatz (dolus eventualis)...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 9 Der subjektive Tatbestand verlangt Vorsatz (Abs. 1) oder Leichtfertigkeit (Abs. 2). Rz. 10 Eventualvorsatz reicht zur Erfüllung des subjektiven Tatbestands aus. Auch die in den blankettausfüllenden Normen enthaltene Formulierung "nach bestem Wissen" ist nicht im strafrechtlichen Sinne als direkter Vorsatz zu verstehen. Der Wissensvorbehalt soll nach dem Willen des Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber

Rz. 79 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 21) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrücklich mit ein: den Abschlussprüfer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 124 Eine Überschreitung der Aufstellungsfrist im Zusammenhang mit einem Bankrott wird strafrechtlich nach § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (Vorsatz und in besonders schweren Fällen sogar bis zehn Jahre, § 283a StGB) oder bis zu zwei Jahren (Fahrlässigkeit, § 283 Abs. 5 StGB) oder einer Geldstrafe belegt. Dabei ist bereits der Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konzenlageberichtseid (Abs. 2)

Rz. 4 Nach § 315f Abs. 2 Satz 1 HGB-E haben die in Abs. 1 benannten Personen in einer schriftlichen Erklärung nach bestem Wissen zu versichern, dass im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschl. des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chanc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Nrn. 1, 2 und 4

Rz. 65 Der subjektive Tatbestand des § 331 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 HGB setzt Vorsatz (§ 15 StGB) voraus. Das bedeutet, dass der Täter wissen muss, dass die von ihm vorgelegte Rechenschaft nicht mit den Tatsachen übereinstimmt. § 331 HGB ist ein sog. unechtes Blankettgesetz. Dies bedeutet, dass die Vorschriften über die Rechnungslegung über das normative Tatbestandsmerkmal der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.1 Kapitalgesellschaften

Rz. 18 Eine Heilung der Nichtigkeit ist nur durch eine Jahresabschlussprüfung möglich.[1] Rz. 19 Zu berücksichtigen ist, dass die Nichtigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses auch zur Unwirksamkeit der auf dem Feststellungsbeschluss aufbauenden Ergebnisverwendungsbeschlüsse führt. Eine Rücklagendotierung kann etwa nicht wirksam erfolgt sein. Eine bereits buchmäßig erfass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Verjährung

Rz. 108 Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Für den Verjährungsbeginn und die Höchstfristen ist § 199 BGB anzuwenden. Danach beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB die Verjährungsfrist erst dann, wenn der Anspruch entstanden ist (Pflichtverletzung und Schadenskausalität) und der Gläubiger (geprüfte Ges. oder verbundenes Unt) von den den Anspruch beg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 28 Die Tatalternativen "Offenbarung" bzw. "Verwertung" sind nur bei vorsätzlichem Verhalten strafbar. Die Fahrlässigkeit ist mangels ausdrücklicher Strafandrohung (§ 15 StGB) nicht strafbar. Rz. 29 Hinsichtlich des Offenbarens ist bedingter Vorsatz (dolus eventualis) ausreichend, d. h., der Täter muss die Gefahr der Tatbestandsverwirklichung erkannt und dies zumindest bil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 15.1 Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen. Praxis-Beispiel Erstattungsfähige Kosten Ersatz aller mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten[1] Ersatz von Makler- und Prozesskosten Aufwendungen des Mieters für Detektivkosten zur Überprüfung, ob der wegen Eigenbedarfs kündigende Verm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 388 Verbind... / 2.3 Folgen eines pflichtwidrigen Verhaltens (Abs. 3)

Rz. 10 Der Hersteller oder Anbieter eines informationstechnischen Systems kann auf Unterlassen des Inverkehrbringens in Anspruch genommen werden, wenn er gegen seine Pflichten nach Abs. 1 verstößt (Satz 1). Betroffen sind sowohl neue Systeme, die ohne Zertifikat in Betrieb genommen werden, als auch Bestandssysteme nach einer wesentlichen Änderung ohne neue Zertifizierung. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.4 Verschulden

Rz. 21 Die Ordnungswidrigkeit setzt neben dem objektiven Tatbestand der Nichterfüllung der Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten subjektives Verschulden in Form von Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus. Diese Verschuldensmerkmale sind nachträglich mit Wirkung zum 1.1.1990 eingefügt worden (Rz. 1). Die Notwendigkeit eines subjektiven Verschuldens ergibt sich bereits aus dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.5 Höhe der Geldbuße (Abs. 3)

Rz. 32 Die Höhe der Geldbuße kann bei Verstößen gegen Abs. 1 bis zu 50.000,00 EUR betragen. Die Höhe dieses Bußgeldrahmens berücksichtigt einerseits den typischen Täterkreis der Leistungserbringer und hat andererseits stark präventiven Charakter. Die Geldbuße für Verstöße nach Abs. 2 ist auf 2.500,00 EUR begrenzt. Für Verstöße nach Abs. 2a ist eine Geldbuße bis zu 300.000,00...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 11 Überhöhte Minderung – Zahlungsverzug

Rz. 68 Eine überhöhte Minderung oder die vollständige Zahlungseinstellung durch den Mieter wegen eines Mangels des Mietobjekts birgt für den Mieter die Gefahr, dass der Vermieter nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 kündigt. Stellt sich dann im Kündigungsrechtsstreit heraus, dass der Mieter nicht oder jedenfalls nicht in der vorgenommenen Höhe zur Mietminderung berechtigt war, kann das f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Verschulden

Verschulden i. S. d. §§ 110 AO und 56 FGO ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung anzunehmen, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der von ihm versäumten Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Bürger geboten und ihm nach den Gesamtumständen des konkreten Einzelfalls zuz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.3 Kein Verschulden

Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist stets, dass der Steuerpflichtige (Rechtsbehelfsführer, Kläger, Antragsteller) oder – im gerichtlichen Verfahren – auch das Finanzamt ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten.[1] Verschuldet ist die Versäumung, wenn die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 7 Fehlendes Verschulden

Rz. 18 Die Dienstverhinderung muss ohne Verschulden des Arbeitnehmers / Dienstpflichtigen eingetreten sein. Ein Verschulden liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstoßen hat. Insoweit gilt derselbe Verschuldensbegriff wie im Rahmen von § 3 Abs. 1 EFZG [1]. Es handelt sich um ein Versc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.1 Unpünktliche Mietzahlung

Hauptanwendungsfall des § 543 Abs. 1 BGB wird wie bei § 554a BGB a. F. die laufende unpünktliche Mietzahlung durch den Mieter sein. Da es sich insofern um die Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag handelt, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach einer erfolglosen Abmahnung zulässig (§ 543 Abs. 3 BGB). Abmahnung In einer Abmahnung wegen laufend unpünktlicher Zahlung mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3 Störung des Hausfriedens

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein: Verletzung der Hausordnung und Ruhestörungen Durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Stör...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.3 Grobe Fahrlässigkeit

Für die Praxis stellt sich das Problem der Abgrenzung zwischen mittlerer Fahrlässigkeit – keine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber – und grober Fahrlässigkeit – i. d. R. volle Haftung. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit sind bei grober Fahrlässigkeit nicht nur objektive, sondern auch subjektive Umstände zu berücksichtigen: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.2 Normale (mittlere) Fahrlässigkeit

Handelt es sich nicht mehr um ein bloßes Alltagsversehen, so kommt als Verschuldensgrad die mittlere Fahrlässigkeit in Betracht. Zur Abgrenzung der einzelnen Verschuldensgrade werden alle erdenklichen Umstände des Einzelfalls genau betrachtet und bewertet. Praxis-Beispiel Die Sekretärin stellt die halbvolle Kaffeetasse unmittelbar neben dem Drucker ab, kippt diese aus Unachts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.1 Leichteste Fahrlässigkeit

Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Leichteste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn es sich um geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten handelt, die jedem Arbeitnehmer unterlaufen können und somit als unerhebliches zu vernachlässigendes Verschulden angesehen werden. Praxis-Beispiel Die Sekretärin kip...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4 Haftungsregeln

Im Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.9.1994 sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung wie folgt zusammengefasst worden: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formen des Vorsatzes

a) Absicht Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie bspw. die Existenz eines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 3 Lohnsteuerrecht

Hat der Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung für Vorsatz oder Fahrlässigkeit Schadensersatz zu leisten, so stellen diese Aufwendungen Werbungskosten dar, wenn die Zahlungspflicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Ist allerdings das schadenstiftende Ereignis in nicht unbedeutendem Maße aus privaten Gründen mitv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Vorsatz bei den einzelnen Tatalternativen

Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vertrauensschutz für den gutgläubigen Zuwendenden/Spender

Tz. 128 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein Steuerpflichtiger genießt grundsätzlich einen Vertrauensschutz in die Richtigkeit einer Zuwendungsbestätigung. Das bedeutet, dass der Spendenabzug nicht rückgängig gemacht wird, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Zuwendungsbestätigung unrichtig ist. Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt hinsichtlich derjenig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.2 Eintritt einer Versicherung

Die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens hat große Bedeutung für die Bestimmung des Haftungsumfangs. Bestehende Versicherungen, z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung usw., muss der Arbeitgeber vorrangig in Anspruch nehmen. Hat er die zumutbaren und üblichen Versicherungen nicht abgeschlossen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er dies getan....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 600 [Autor/Stand] Alle Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO setzen vorsätzliches Handeln des Täters voraus (§ 15 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Den insoweit bei den Vorläuferbestimmungen des § 370 AO bestehenden Meinungsstreit[2] hat der Gesetzgeber durch die Ersetzung der Formulierung "zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines and...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.1 Gesetzliche Ausgangslage

Eine eigenständige gesetzliche Regelung zur Haftung des Arbeitnehmers gibt es nicht. Allgemeine Anspruchsgrundlage für Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis ist §280 Abs. 1 Satz 1 BGB . Danach kann der Gläubiger (hier also der Arbeitgeber) Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entstanden ist, dass der Schuldner (der Arbeitnehmer) eine Pflicht aus dem Schuldverhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anbieterhaftung ab VZ 2018

Rn. 24 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Durch das BetriebsrentenstärkungsG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) ist ab dem VZ 2018 eine Verschärfung der Anbieterhaftung eingetreten. Der Gesetzgeber schließt eine Regelungslücke (vgl BT-Drucks 168/11286, 68). Nach der früheren Rechtslage kann der Anbieter nicht für entgangene Steuern in Haftung genommen werden. Dies ist dann der Fall, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 37 Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 5225]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen der besonderen Steueraufsicht (§ 379 Abs. 3 AO)

Rz. 640 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO), die einem Verwaltungsakt (VA) für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209–217 AO) beigefügt worden ist, zuwiderhandelt. Als Täter kommt nur der Adressat der Auflage in Betracht. Rz. 641 [Autor/Stand] Den Begriff der Auflage definiert §...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.9 Auszubildende

Die Haftung der Auszubildenden ist in § 5 Abs. 3 TVAöD – Allgemeiner Teil – aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 6 vom 24.11.2016 zum TVAöD – Allgemeiner Teil – neu geregelt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.3.2017. Danach finden für die Schadenshaftung der Auszubildenden die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden tariflichen Bestimmungen entsprechende Anwendun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.1 Vertragsgestaltung

Da es sich beim Verwaltervertrag in aller Regel um einen Formularvertrag handelt, der der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegt, kann der Verwalter für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten seine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit weder dem Grunde noch der Höhe nach begrenz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.2 Richterliche Rechtsfortbildung

Da die zivilrechtliche Regelung von der Rechtsprechung als zu streng empfunden wurde, hat das Bundesarbeitsgericht bereits erstmals in einer Entscheidung aus dem Jahr 1957[1] Grundsätze für eine Haftungsmilderung für Arbeitnehmer entwickelt. Eine Haftungserleichterung kam dabei jedoch grundsätzlich nur bei gefahrgeneigter Tätigkeit in Betracht. Von der Voraussetzung der gefa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.4 Vorsatz

Vorsatz ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nicht nur die Pflichtverletzung bewusst begeht, sondern auch den Schaden zumindest als möglich voraussieht und ihn für den Fall seines Eintritts billigend in Kauf nimmt (dolus eventualis).[1] Der Handelnde muss den rechtswidrigen Erfolg vorausgesehen und in seinen Willen aufgenommen haben. Der Erfolg muss zumindest billigend in K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Subjektiver Tatbestand

Rz. 275 [Autor/Stand] Der Täter muss die Bußgeldtatbestände nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–8 AO vorsätzlich oder leichtfertig begehen. Der Vorsatz muss sich auf den gesamten objektiven Tatbestand des Abs. 1 beziehen, d.h. auch darauf, dass der Beleg in tatsächlicher Hinsicht unrichtig ist (Nr. 1), die Weitergabe der Belege gegen Entgelt gezielt geschieht (Nr. 2), die Nicht- ode...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 1 Einleitung

Unter der Haftung des Arbeitnehmers versteht man in der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung die Folgen, die den Arbeitnehmer treffen, sofern er bei seiner betrieblichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht, die einen Schaden verursacht. Dabei kann es sich um Sach- oder Vermögensschäden sowie Personenschäden des Arbeitgebers, eines Kollegen oder eines außensteh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geltung der allgemeinen Regeln (§§ 16, 17 StGB)

Rz. 645 [Autor/Stand] Früher traf § 395 RAO für das Steuerstrafrecht eine eigenständige Irrtumsregelung, die aber schon vor ihrer Abschaffung durch das 2. AOStraf-ÄndG vom 12.8.1968 als irreführend angesehen wurde[2]. Der Irrtum über das Bestehen oder die Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften wurde vom RG als Tatbestandsirrtum betrachtet (s. Rz. 658 ff.)[3]. Heute gel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.4 Vorbehaltlose Abnahme

Gemäß § 640 Abs. 3 BGB verliert der Besteller seine Mängelrechte nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB, wenn er ein mangelhaftes Werk rechtsgeschäftlich abnimmt, obwohl er den Mangel kennt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält. Von großer praktischer Bedeutung ist diese Vorschrift nicht, da es in aller Regel bereits an der K...mehr