Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Slowakei / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Ukraine / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Kasachstan / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Montenegro / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Spanien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Russland / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Slowenien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Serbien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Schweden / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Kosovo / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Luxemburg / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3monatige Tätigkeit hält er...mehr

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Norwegen / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Liechtenstein / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Slowakei / 1.4.1 Tätigkeit in der Slowakei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Slowakei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowakei besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

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Montenegro / 1.4.1 Tätigkeit in Montenegro für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Montenegro besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.4.1 Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bosnien und Herzegowina besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaa...mehr

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Russland / 1.4.1 Tätigkeit in Russland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

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Kasachstan / 1.4.1 Tätigkeit in Kasachstan für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhäl...mehr

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Spanien / 1.4.1 Tätigkeit in Spanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Spanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Spanien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183...mehr

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Belarus / 1.4.1 Tätigkeit in Belarus für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183...mehr

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Slowenien / 1.4.1 Tätigkeit in Slowenien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Slowenien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowenien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält ...mehr

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Serbien / 1.4.1 Tätigkeit in Serbien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Serbien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Serbien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsloh...mehr

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Schweden / 1.4.1 Tätigkeit in Schweden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsl...mehr

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Kosovo / 1.4.1 Tätigkeit in Kosovo für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kosovo für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kosovo besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

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Luxemburg / 1.4.1 Tätigkeit in Luxemburg für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxemburg besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Kalenderjahres beginnt oder endet, aufhäl...mehr

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Norwegen / 1.4.1 Tätigkeit in Norwegen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwe...mehr

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Liechtenstein / 1.4.1 Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, ...mehr

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Ukraine / 1.4.1 Tätigkeit in der Ukraine für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

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Polen / 1.4.1 Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-Tag...mehr

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Island / 1.4.1 Tätigkeit in Island für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Island besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

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Vereinigtes Königreich / 1.4.1 Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Vereinigtes Königreich besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres be...mehr

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Albanien / 1.4.1 Tätigkeit in Albanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Albanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Albanien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

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Irland / 1.4.1 Tätigkeit in Irland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Irland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ausübt, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Irland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (18...mehr

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Republik Moldau / 1.4.1 Tätigkeit in Moldau für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Moldau für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Moldau besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn da...mehr

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Malta / 1.4.1 Tätigkeit in Malta für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahrs beginnt oder endet, aufhält (183-Tage...mehr

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Frankreich / 1.4.1 Tätigkeit in Frankreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Frankreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

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Portugal / 1.4.1 Tätigkeit in Portugal für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Portugal für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Portugal besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsl...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.7 Unentgeltlich im Haushalt des Unternehmers tätige sog. Altenteiler

Rz. 44 Abs. 5 stellt sogenannte Altenteiler, die als Familienangehörige (§ 2 Abs. 4) der Unternehmer, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner in einem Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 unentgeltlich tätig sind, von der Versicherung frei, wenn sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente wegen Alters nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einschließl...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.3 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten

Rz. 14 Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 15 Die Versicherungspflicht des im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten tritt ein, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen kumulativ vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.1 Besonders schutzwürdige Sozialdaten

Rz. 10 Als besonders schutzwürdig sind vom Gesetzgeber alle Daten eingestuft worden, die von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Achtung Durch Art. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen v....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betreuungsleistungen für Kinder und Pflegebedürftige

Arbeitgeberleistungen an ein Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer in Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder Betreuungspersonal für diesen Personenkreis vermittelt, sind steuerfrei.[1] Außerdem kann der Arbeitgeber Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige bis zu 600 EUR lohnsteuerfrei übernehmen, die aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Konfliktmanagement / 4.5 Wertekonflikte

Die wohl am schwierigsten zu bearbeitende Konfliktart sind die Wertekonflikte. Haben Personen unterschiedliche Kriterien zur Bewertung von Handlungsorientierungen, Sichtweisen oder Lebensformen, kommt es in der Folge häufig zu Konflikten. Beeinflusst werden die Wertvorstellungen durch verschiedene Traditionen, das persönliche Umfeld, Erziehung, religiöse Prägung usw. Praxis-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.6 Leistungen zur Bildung/Teilhabe

Kern dieser Leistungen ist das sog. "Bildungs- und Teilhabepaket", mit dem junge Menschen aus einkommensschwachen Familien unterstützt werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.3 Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituationen sieht das SGB II sog. Mehrbedarfe vor. Sie berücksichtigen Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt werden. Die Mehrbedarfe sind grundsätzlich pauschaliert, nur bei unabweisbaren Bedarfen sind Aufwendungen in dem tatsächlich angefallenen Umfang anzuerkennen.[1] Mehrbedarfe werden in pauschalierter Höhe anerkannt bei werdenden Müttern ab der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung zugun... / 4 Die Entscheidung

Nach divergierenden Entscheidungen der Vorinstanzen beschäftigte sich der BGH im Revisionsverfahren ausführlich mit dem Begriff der Familie in den mietrechtlichen Bestimmungen. Der BGH stellte klar: Die Begriffe "Familie" in § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB und "Familienangehörige" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB haben die gleiche Bedeutung. Der mietrechtliche Familienbegriff umfasst aussc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung zugun... / 3 Das Problem

Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich mit dem Begriff der Familie im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt. Eigenbedarf kann danach nur zugunsten solcher Familienangehöriger geltend gemacht werden, denen aus persönlichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zustehe. Erwerb der Mietwohnung durch GbR In dem vom B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 4.1 Umfang des Unternehmens

Das Unternehmen umfasst nach der gesetzlichen Definition die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Neben dem Unternehmen hat eine natürliche Person einen Privatbereich, der die Wohnung, die Familie usw. umfasst. Aber auch Gesellschaften haben einen nichtunternehmerischen Bereich, er wird allerdings nicht als Privatbereich bezeichnet. Der nichtunterne...mehr