Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Fragen und Antworten zum Au... / Seit wann wird die kalte Progression im Steuertarif korrigiert?

Das Bundesfinanzministerium legt seit 2015 alle zwei Jahre einen Steuerprogressionsbericht vor. Darin werden die Effekte der kalten Progression transparent dargestellt. Seit 2016 ist es gängige Praxis, dass der Steuergesetzgeber – Bundestag und Bundesrat – auf Basis des Progressionsberichts den Steuertarif im Einkommensteuergesetz an die jeweilige Inflationsrate anpasst. Ger...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gemeinnützigkeit

Rz. 41 Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der...mehr

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Fragen und Antworten zum Au... / Wer profitiert vom Ausgleich der kalten Progression?

Alle Menschen, die Einkommensteuer zahlen, werden vom Ausgleich der kalten Progression begünstigt. Das sind rund 49 Mio. Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Es profitieren insbesondere Familien, Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Rentnerinnen und Rentner von der Maßnahme.mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 4 Auswirkungen der Steuerklasse auf das Kurzarbeitergeld

Zur Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes stellt die Bundesagentur für Arbeit mehrere Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung[1], aus denen bei den jeweiligen Bruttoarbeitsentgelten (Soll- und Istentgelt) die pauschalierten monatlichen Nettoentgelte unter Berücksichtigung der Leistungssätze von 67 % oder 60 % und der Steuerklasse des Arbeitnehmers a...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Diese wurden ursprünglich als Beauftragte für Frauenbelange zum Inkrafttreten in das SGB III aufgenommen. Hauptsächliches Motiv des Gesetzgebers war die Erkenntnis, dass der Arbeitsverwaltung bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen am A...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.1 Grundsatz

Rz. 7 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit jeweils der Dienststellenleitung zugeordnet. Sie repräsentieren durch ihre Aufgabenwahrnehmung ihre jeweilige Dienststelle und sind Ansprechpartner für alle intern und extern Betroffenen. Die Vermeidung und Beseitigung von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen u...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.3 Weitere Aufgaben und Konfliktregelung nach Abs. 4

Rz. 18 Abs. 4 erlaubt, den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt weitere Aufgaben zu übertragen. Dabei ist es rechtlich nicht ausgeschlossen, dass die Beauftragten zugleich die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen. Die gesetzliche Regelung ist konfliktträchtig, sie stellt richtigerweise auf die tatsächliche Belastung der Beauftragten mit Aufgaben ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Sozialleistungen, betriebliche

Betriebliche Sozialleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, etwa die Erschwernis-, Hitze-, Wasser-, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen usw. Abweichend hiervon sind jedoch betriebliche Sozialleistungen steuerfrei, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Hierzu gehören insbesondere Beihilfen bei Bedürftigkeit[1],...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.5 Gebäudeabbruch

Rz. 112 Die Aufwendungen für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen sind nach den Verwaltungsanweisungen wie folgt zu behandeln:[1] Es ist zu unterscheiden, ob das Gebäude vom Unternehmer hergestellt worden ist oder erworben worden ist. Rz. 113mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.16 Kuren

Rz. 94 Aufwendungen für Kuren können nur dann abzugsfähig sein, sofern diese medizinisch notwendig sind (zu den Nachweispflichten s. Rz. 44a). Ein Rat des Arztes reicht hierzu nicht aus. Daher sollte regelmäßig vor Antritt der Kur ein entsprechendes amts- oder vertrauensärztliches Attest eingeholt werden.[1] Dies gilt m. E. auch aufgrund der aktuellen Rechtslage fort. Bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Pfändbares Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist,[1] ist nur in beschränktem Umfang nach Maßgabe der §§ 850 – 850i ZPO pfändbar. Sinn und Zweck der Regelungen sind der Schutz eines Existenzminimums für den Arbeitnehmer und seine Familie und die Vermeidung staatlicher Fürsorgeleistungen. Bestimmte Einkommensbeträge sind absolut unpfändbar, andere nur nachrangig oder relativ, d. h. b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.6 Besuchsreisen und Aufwendungen für Kontaktpflege

Rz. 54 Besuchsfahrten zu Angehörigen sind regelmäßig nicht außergewöhnlich oder atypisch und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen.[1] Dies gilt auch dann, wenn das eigene Kind besucht wird, zumal derartige Fahrten bereits durch den Kinderlastenausgleich oder die doppelte Haushaltsführung ausgeglichen sind.[2] Obgleich in der heutigen Zeit Patchwork-Familien...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.3 Ereignisse im Familien- und Verwandtenkreis

Auch bedeutsame Ereignisse im Familien- und Verwandtenkreis oder im Haushalt können eine kurzfristige Freistellung nach § 616 BGB rechtfertigen. Im Regelfall dürften in diesen Fällen nur ein, höchstens 2 Arbeitstage für die Freistellung in Betracht kommen. Entsprechende Ereignisse sind z. B.: Kirchliche und/oder standesamtliche Eheschließung [1] – wohl auch die der Kinder Begrün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 13 Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber

Versicherte Arbeitnehmer belegen ihren Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld gegenüber der Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung. Sie erklären ggf. zusätzlich, dass im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege des Kindes übernehmen kann. Die Freistellung ist beim Arbeitgeber zu beantragen. Eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung ist für den Arbeitgeber vorge...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer nur, wenn ihm die Leistung aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder – unter strengen Anforderungen – zumindest unzumutbar ist. Es muss sich demzufolge um einen Grund handeln, der nicht für alle oder mehrere Arbeitnehmer zusammen eintritt, sondern um einen subjektiven Verhinderungsgrund, der ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.2 Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat der Arbeitnehmer nur, wenn er nur eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Einschränkung ist äußerst vage. Ausschlaggebend sind jedenfalls die Umstände eines jeden Einzelfalls, allgemeine Richtwerte lassen sich kaum geben. Die herrschende Meinung und Rechtsprechung messen die Verhältnismäßigke...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.2 Stellenanzeigen auf der Karrierewebseite als "must have"

In jedem Fall sollte der eigene Internetauftritt auch für das Angebot von offenen Positionen genutzt werden, auch wenn das direkte Auffinden der Anzeige selbst bei großen Unternehmen eher die Ausnahme als die Regel sein dürfte. Selbst eine Suchmaschinenoptimierung (meist SEO [Search Engine Optimization] genannt), kommt in der Regel nicht gegen die Reichweite von Stellenanzei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 3 Förderung der Familie (S. 2)

3.1 Doppelnatur des Kindergelds Rz. 37 Das Kindergeld dient einmal der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums (Rz. 27ff.). Soweit es darüber hinausgeht, dient es, obwohl es als Steuervergütung ausgestaltet ist (S. 3), wie das Kindergeld nach dem BKGG anteilig als Sozialleistung der Förderung der Familie gem. Art. 6 Abs. 1 GG (Rz. 6). In ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 3.1 Doppelnatur des Kindergelds

Rz. 37 Das Kindergeld dient einmal der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums (Rz. 27ff.). Soweit es darüber hinausgeht, dient es, obwohl es als Steuervergütung ausgestaltet ist (S. 3), wie das Kindergeld nach dem BKGG anteilig als Sozialleistung der Förderung der Familie gem. Art. 6 Abs. 1 GG (Rz. 6). In den Fällen, in denen die Freibe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 3.2 Umfang der Familienförderung

Rz. 38 In welcher Höhe dem Kindergeld die Funktion einer Sozialleistung zukommt, richtet sich nach dem jeweiligen Grenzsteuersatz. Bei Stpfl. mit einem zu versteuernden Einkommen – ohne die kindbedingten Freibeträge nach § 32 Abs. 6 ESG – unterhalb der Proportionalzone, d. h., die nicht mit Steuer belastet sind, sodass sich ein Freibetrag steuerlich nicht auswirkt, dient das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.1 Begriff des Existenzminimums

Rz. 30 Die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs durch das JStG 1996 geht auf die Rspr. des BVerfG zurück, wonach gem. Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde), Art. 3 GG (Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip), Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) dem Stpfl. sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 12 Die Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs wird unter folgenden Aspekten diskutiert: Verstoß gegen das Prinzip der Rechtssicherheit wegen Einführung eines neuen Systems der Familienbesteuerung. Insoweit bestehen indes keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es steht dem Gesetzgeber frei, nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ein neues M...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.1 Allgemeines

Rz. 211 Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.6.2021[1] ist § 87 Abs. 1 BetrVG um ein weiteres Mitbestimmungsrecht in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ergänzt worden, das die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ausgestaltung von mittels Informations- und Kommunikationstechnologie erbrachter mobiler Arbeit betrifft. Das mobile Arbeiten ist als umgangssprachlich so bez...mehr

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Berufsausbildung: Besondere... / 1 Die Bewerbungsphase

Arbeitgeber sollten sich nicht wundern, wenn minderjährige Bewerber um einen Ausbildungsplatz ihre Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte in die Bewerbung einbeziehen oder auch zum Vorstellungsgespräch mitbringen. Dies kann durchaus Vorteile haben, kann man schließlich bestimmte Fragen im Zusammenspiel mit den Eltern besser klären, wie etwa: Stehen die Erziehungsberechtig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.2 Rspr. des BVerfG

Rz. 4 Nach der neueren Rspr. des BVerfG muss bei der Einkommensbesteuerung ein Betrag in Höhe des (sozialrechtlichen) Existenzminimums aller Familienangehöriger (Familienexistenzminimum) steuerfrei bleiben. Dies folgt unmittelbar aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.[1] Es ist heute allgemein ...mehr

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Berufsausbildung: Besondere... / 5.1.2 Kündigung durch den Ausbildenden

Jugendliche Auszubildende sind nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Eine Willenserklärung, also auch eine Kündigung, kann nicht wirksam werden, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht.[1] Hierauf ist besonders zu achten, wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt zugehen muss, etwa weil die Probezeit gemäß § 20 BBiG abzulaufen droht oder die Kündigungserklärun...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.3 Vor- und Nachrang zwischen den einzelnen Leistungsgruppen

Rz. 12 Im Zweifel will ein Mensch mit Behinderung immer die ihm günstigste Art der Leistungen in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Antrag auf Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen umfassend, also auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist ("Meistbegünstigung"; BSG, Urteile v. 29.11.2007, B 13 R 44/07 R, und v. 21.8.2008, B 13 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 3 Die Entwicklung des bis 1995 sog. Familien- oder Kinderlastenausgleichs ist charakterisiert durch den Wechsel von einer reinen Kinderfreibetragslösung zu einem dualen System von Kinderfreibeträgen und Kindergeldgewährung, sodann dem Übergang zu einer reinen Kindergeldlösung und anschließend der Rückkehr zum dualen System: Bis 1954 wurde Kindern lediglich durch verschied...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Trennung des Kindes von der elterlichen Familie.

Rn 2 Maßgeblich ist die faktische Trennung des Kindes von den Eltern oder einem alleinsorgeberechtigten Elternteil (Staud/Coester § 1666a Rz 7). Da dies eine besonders einschneidende Maßnahme ist, setzt sie voraus, dass alle milderen Mittel nicht ausreichen, um die Gefährdung des Kindes abzuwenden. Dabei weist I besonders darauf hin, zu prüfen, ob der Gefahr nicht durch öffe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.

Rn 6 Geschäfte iSd Norm sind Rechtsgeschäfte, die nach ihrer Art objektiv der Deckung des privaten Lebensbedarfs dienen, also einen Bezug zur familiären Konsumgemeinschaft aufweisen, womit an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit iRd §§ 1360, 1360a angeknüpft wird (Bremen FamRZ 10, 1080), soweit sie nach außen in Erscheinung tritt. Übersteigt das Erscheinungsbild die tatsäc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Familien- und Erbrecht, Abs 4.

Rn 10 Familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse werden nicht vom zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot erfasst, auch vorweggenommene Erbfolge nicht (BTDrs 16/1780, 42).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Familien und Haushaltsprivileg (§ 577 Ia 2 Var 1).

Rn 19 § 577 Ia 1 ist gem § 577 Ia 2 Var 1 nicht anzuwenden, wenn die (= sämtliche) Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie (bejahend für Cousin: LG Berlin NZM 24, 37, zumindest bis zum Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.24) oder demselben Haushalt angehören (BGH, ZMR 21, 29 für geschiedene Eheleute). § 577 Ia 2 Var 1 drängt für diese das Schutzinteresse des Mieters zurüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erb-, Familien-, Gesellschaftsrecht (S 1).

1. Erb- und Familienrecht. Rn 14 Die Freistellung erb- und familienrechtlicher Verträge von der Geltung des 2. Abschn beruht auf dem durch eine Vielzahl zwingender Vorschriften gewährleisteten gesetzlichen Schutz der Parteien sowie darauf, dass die auf den einfachen Austauschvertrag abzielenden AGB-Vorschriften für derartige Verträge nicht passen (BTDrs 7/3919, 41). Rn 15 Hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Familien- und Erbrecht.

a) Familienrecht. Rn 34 Wegen des grds Vorrangs familienrechtlicher Regelungen ggü deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen (s nur BGHZ 23, 215, 217 f sowie § 823 Rn 67; krit aber zB Staud/Oechsler § 826 Rz 441) ist der Anwendungsbereich des § 826 im Familienrecht gering. Insb § 1607 III geht § 826 regelmäßig vor (BGHZ 14, 358, 359; 45, 356, 358; 46, 58; vgl auch NJW 90, 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Familien- und Erbrechte.

Rn 4 Familienrechte sind unübertragbar, ebenso das Erbrecht als solches, die Verfügung eines Miterben über seinen Anteil ist in § 2033 geregelt.mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Familien(wohn)heim, § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG

Rz. 11 Die Übertragung des Familien(wohn)heims wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2009 substantiell geändert und erweitert. Der eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten gleichgestellt. Rz. 12 Die Steuerfreistellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG ist unbeschränkt und findet unabhängig vom Wert des Vermögens Anwendung. Auch die Wohnnutzflächen sind nicht weiter besch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 222. Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 01.12.2020, BGBl I 2020, 2616 (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)

Rn. 242 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Folgende Änderungen des EStG treten 2021 (bzw später, s nachfolgend) in Kraft: § 32 Abs 6 S 1 EStG: Der Kinderfreibetrag wird von 3 906 EUR auf 4 194 EUR jährlich erhöht (Verdoppelung bei Zusammenveranlagung). § 32a EStG: Der Grundfreibetrag wird für den VZ 2021 von 9 408 EUR auf 9 744 EUR und für den VZ 2022 nochmal auf 9 984 EUR erhöht (jewei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 211. Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamilienentlastungsG – FamEntlastG) v 29.11.2018, BGBl I 2018, 2210

Rn. 231 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 32 Abs 6 S 1 EStG (auch s nachstehend § 66 EStG zum Kindergeld): Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten: 2019 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) auf 2 490 EUR (insgesamt 4 980 EUR) erhöht. 2020 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil erneut um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. 2Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Als Ausfluss des § 1353 I 2 stellt § 1360 klar, dass die Unterhaltspflicht bei bestehender Lebensgemeinschaft nicht nur eine sittliche, sondern eine Rechtspflicht ist, auf die sich Ehegatten auch ggü Dritten berufen können (BGH FamRZ 06, 1827; eingehend Graba NZFam 19, 49). Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr der in der Ehe übernommenen Fu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirtschaftsgeld.

Rn 5 Nach § 1360a II 2 hat ein Ehegatte Anspruch auf Überlassung des Wirtschaftsgeldes, das er für die ihm nach § 1356 I 2 obliegende eigenverantwortliche Haushaltsführung benötigt. Er muss das Wirtschaftsgeld für den Familienunterhalt einsetzen. Ersparnisse aus dem Wirtschaftsgeld darf er für sich nur verwenden, wenn der andere Ehegatte hiermit einverstanden ist und damit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr