Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mack/Fraedrich, Neu: Die Anhörungsrüge nach § 133a AO, AO-StB 2005, 115; Seer/Thulfaut, Die neue Anhörungsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf im Steuerprozess, BB 2005, 1085; Zuck, Das Verhältnis von Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde, NVwZ 2005, 739; Kettinger, Der dritte Weg: Die Effektivierung der Anhörungsrüge, StB 2006, 259; Nieland, Keine Umdeutung einer Anhörungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Begründung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über die Beschwerde soll begründet werden. Die Vorschrift sieht also eine im Vergleich zu § 113 Abs. 2 FGO abgeschwächte Begründungspflicht vor. Damit sollen die Beteiligten vor allem in den Fällen erfolgloser NZBn über die für die Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert werden. Eine ausführliche Begründung ist nach...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Amtshilfe ist den Behörden des Bundes und der Länder allgemein in Art. 35 GG auferlegt. Die AO übernimmt weitgehend die Vorschriften des VwVfG. Inhaltlich konkretisieren die Vorschriften die nach Art. 35 GG zu leistende Amtshilfe. Die Vorschriften der AO regeln nur die Amtshilfe, die zugunsten der Finanzbehörden zu ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Form

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erledigungserklärung kann in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen (BFH v. 19.02.2009, IV R 97/06, BStBl II 2009, 542). Maßgeblich sind die Erklärungen des Klägers und des Beklagten, eine Erledigungserklärung weiterer Beteiligter, z. B. des dem Revisionsve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Weitere Voraussetzungen

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO danach überhaupt anzuwenden, so hat das Gericht zu prüfen, ob die für die Spruchreife noch erforderlichen Ermittlungen nach Art und Umfang erheblich sind, was eine auf den Aufklärungsumfang und die Entscheidungserheblichkeit von weiteren Sachaufklärungsmaßnahmen bezogene Rechtmäßigkeitsprüfung umfasst, und ob d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift versucht in Abs. 1 die in Rechtsprechung und Literatur erarbeiteten allgemeinen Grundsätze für die Fürsorgepflicht der Behörden gegenüber dem Staatsbürger zu kodifizieren. Ihre Rechtfertigung beziehen diese Grundsätze sowohl aus dem zur amtlichen Ermittlungspflicht gehörenden Auftrag, auch die für die Beteiligten günstigen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Das Rechtsmittelverfahren der RAO 1919/1931

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittelverfahren der RAO vom 13.12.1919, auch i. d. F. v. 22.05.1931, war dreifach gegliedert. Gegen Steuerbescheide und diesen gleichstehende Bescheide in Besitz- und Verkehrsteuersachen fand das Berufungsverfahren statt; dieses führte vom Einspruch an das FA über die Berufung an das FG als Tatsacheninstanz zur Rechtsbeschwerde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

K.J. Wagner, Über effektiven vorläufigen Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren, Kruse-FS, S. 735; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, Diss. Köln 1997; Drüen, Haushaltsvorbehalt bei der Verwerfung verfassungswidriger Steuergesetze?, FR 1999, 289; Mack, Aussetzung der Vollziehung, AO-StB 2001, 85; Saar, Defizite im finanzgerichtlichen Rechtsschutz, StuW 20...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einspruchsentscheidungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einspruchsentscheidungen sind zwar Verwaltungsakte i. S. des § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 AO. Zur Vermeidung einer nicht endenden Kette von Einspruchsverfahren sind Einspruchsentscheidungen von einem weiteren Einspruch ausgeschlossen. Weiterer Rechtsschutz wird nunmehr durch die Anfechtungsklage gewährt, deren Verfahrensvoraussetzun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Durch Untätigkeit

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung des Einspruchsverfahrens ist grundsätzlich der Erlass eines Verwaltungsaktes. Davon wird dann abgewichen, wenn der Einspruchsführer geltend macht, die Finanzbehörde habe ohne zureichenden Grund über einen von ihm gestellten Antrag nicht binnen angemessener Frist entschieden. Bei Untätigkeit der Behörde liegt stets eine Bes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Vollziehung ausgesetzt, so bleibt der angefochtene Verwaltungsakt zwar wirksam i. S. von § 124 Abs. 1 AO, jedoch darf der Antragsgegner keine rechtlichen Folgen daraus ziehen. Insbesondere darf er keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen, und auch die Aufrechnung ist ausgeschlossen (hierzu und wegen der weiteren Wirkungen s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis zu den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Verhältnis der Wiederaufnahme des finanzgerichtlichen Verfahrens zur Rücknahme, Änderung oder Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch die Finanzbehörde (aufgrund der Verfahrensvorschriften der AO, insbes. §§ 130 und 172 ff. AO) in der Gestalt, die er durch die finanzgerichtliche Entscheidung erhalten hat, ist zunächst die R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen das Verlangen auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung steht dem Beteiligten der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 347 AO) zu, im Fall einer ablehnenden Einspruchsentscheidung die Anfechtungsklage beim FG zu (§ 40 FGO). Mit dem Einspruch kann der Stpfl. nicht nur rügen, dass er kein Beteiligter ist, sondern auc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Form und Inhalt

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine bestimmte Form für die Fristsetzung wird von § 364b AO nicht vorgeschrieben (§ 119 Abs. 2 AO). Es empfiehlt sich jedoch, um Zweifel hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit auszuschließen, die Schriftform (Dumke in Schwarz/Pahlke, § 364b AO Rz. 14, der entgegen § 119 Abs. 2 AO einen Zwang zur Schriftform annimmt). Die Fristsetzung muss i...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Kein Rechtsmittelverzicht

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Negative Zulässigkeitsvoraussetzung ist, dass kein Rechtsmittelverzicht vorliegt, der auch im finanzgerichtlichen Verfahren zulässig ist (§§ 566, 514 ZPO i. V. m. § 155 FGO), aber keine praktische Bedeutung hat. Der Verzicht kann gegenüber dem Gericht, aber auch gegenüber den anderen Beteiligten erklärt werden. Auch im Rechtsmittelverfah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 1 AO werden die nach den Steuergesetzen zu ermittelnden Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festgesetzt. Das ist nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO: Grundsteuer und Gewerbesteuer) der Fall (§§ 13ff. GrStG und §§ 11 und 14 GewStG. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahlen auf d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kostenvergleich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Einigung über den Kostenpunkt sieht das Gesetz nicht vor. Einigen sich die Beteiligten aber trotzdem über die Kostentragung, so kann dies als Anhalt für die Entscheidung des Gerichts nach § 138 Abs. 1 FGO dienen (BFH v. 23.02.1968, VI R 35/67, BStBl II 1968, 352; BFH v. 23.06.2005, V B 67/05, BFH/NV 2005, 1846 m. w. N.). Dies gilt ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Offenbare Unrichtigkeit

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Oberbegriff der Berichtigungsgründe, für die der Gesetzgeber explizit die "Schreib- oder Rechenfehler" als Untergruppe anführt, sind die "offenbaren Unrichtigkeiten". Der BFH definiert den Begriff der "offenbare Unrichtigkeiten" in ständiger Rechtsprechung als "mechanische Versehen" wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler, un...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Regelungsgegenstand

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 AO bestimmt, wem und wie ein Verwaltungsakt bekannt zu geben ist. Die diesbezüglich von den Finanzbehörden zu beachtenden Grundsätze sind ausführlich in AEAO zu § 122 geregelt. Die Wirkungen der Bekanntgabe ergeben sich nicht aus § 122 AO, sondern aus § 124 Abs. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO; § 54 Abs. 1 FGO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Rechtsschutzbedürfnis

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch ein Rechtsmittelverfahren setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus. Regelmäßig wird das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein, wenn der Rechtsmittelführer beschwert ist (s. Rz. 7). Ausnahmsweise aber fehlt für die Einlegung eines Rechtsmittels dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das damit erstrebte Ziel auf einfacherem Wege erreichba...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Spruchkompetenz

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Spruch in Verpflichtungssachen betrifft die Entscheidung sowohl über die Rechtswidrigkeit der erfolgten Ablehnung bzw. Unterlassung des Verwaltungsaktes (unselbstständige Anfechtungsklage) wie über die Verpflichtung der Behörde, den Verwaltungsakt vorzunehmen (mit der Anfechtungsklage verbundene Verpflichtungsklage). Letzteres setzt ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gerichtsentscheidung nach freier Überzeugung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den der Anwendung der Steuergesetze zugrunde zu legenden Sachverhalt – wozu nicht nur tatsächliche Verhältnisse, sondern auch rechtliche Beziehungen gehören, soweit sie Merkmale des Steuertatbestandes sind (§ 38 AO) – entscheidet das Gericht nach freier, durch bindende Regeln nicht eingeengter Überzeugung, die es aus dem Gesamtergeb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kosten der Zurückverweisung

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird eine Sache vom BFH zur anderweitigen Verhandlung an das FG zurückverwiesen (§ 126 FGO), so bildet das Verfahren des FG im zweiten Rechtsgang mit dem Verfahren vor diesem FG im ersten Rechtszug in kostenrechtlicher Hinsicht eine einzige Instanz (§ 37 GKG). Die Gebühr für das Verfahren vor dem FG (KV Nr. 6110; unten s. Rz. 42) entste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Urteilsformel bei fehlender Spruchreife

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist der Rechtsstreit nicht spruchreif, geht die stattgebende Entscheidung dahin, dass die Ablehnung oder Unterlassung des begehrten Verwaltungsaktes oder eines Verwaltungsaktes der begehrten Art rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt, des Weiteren auf die Verpflichtung der beklagten Behörde, den Kläger auf seinen der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Bedingung (§ 120 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedingung macht den Eintritt (aufschiebende Bedingung) oder den Wegfall (auflösende Bedingung) einer Vergünstigung oder Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig, das auch vom Willen der Betroffenen abhängen kann. Ob eine aufschiebende oder eine auflösende Bedingung vorliegt, muss im Zweifelsfall du...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Steuermessbescheid sind Einspruch und Klage gegeben, mit dem auch Einwendungen gegen die im Messbescheid festgestellte hebeberechtigte Gemeinde geltend gemacht werden können (Boeker in HHSp, § 184 AO Rz. 89). Einwendungen gegen den Steuermessbescheid können nur in dem Rechtsbehelfsverfahren gegen diesen, nicht gegen den Realst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zinslose Zeiträume

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Keine Hinterziehungszinsen werden nach § 235 Abs. 3 Satz 2 AO für Zeiträume erhoben, für die zeitgleich entweder nach § 240 ein Säumniszuschlag verwirkt, nach § 222 AO die Zahlung gestundet oder nach § 361 AO bzw. § 69 FGO die Vollziehung ausgesetzt ist. Hierdurch wird eine Verdoppelung der mit der Nichtzahlung verknüpften Belastung ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Sonstige gesetzliche Korrekturmöglichkeiten (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AO)

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO stellt i. S. des geschlossenen Systems der Korrektur von Steuerbescheiden (s. Rz. 1; s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 2) klar, dass die in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO eröffneten Möglichkeiten der Änderung oder Aufhebung trotz der Verwendung des Wortes "nur" im Eingangssatz der Vorschrift die Änderung oder...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO sieht ausdrücklich weder die Anschlussrevision noch die Anschlussbeschwerde vor. Beide "Anschlussrechtsmittel" sind aber trotzdem im finanzgerichtlichen Verfahren zulässig. Von den Anschlussrechtsmitteln zu unterscheiden sind die selbstständigen (Haupt)Rechtsmittel, die die Prozessparteien, weil die angegriffene Entscheidung sie ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gerichtliches Verfahren

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie schon die Überschrift der Vorschrift ("Prozesszinsen") deutlich macht, muss es sich – mit Ausnahme der aus Unionsrecht folgenden Zinsansprüche – um Beträge handeln, hinsichtlich deren beim FG eine Klage anhängig gemacht worden ist. Ohne Rechtshängigkeit im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 66 FGO) fallen keine Prozesszinsen an. Für Be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Einspruchsverfahren ist eine Fortsetzung des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, dass durch die Finanzbehörde einen selbstständigen Verfahrensabschluss finden muss. Das gilt zumindest solange der Einspruchsführer das Verfahren nicht selbst durch Rücknahme des Einspruchs (§ 362 AO) oder Erledigungserklärung beendet. § 367 AO trifft Reg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Entstehung des Zinsanspruchs

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zinsanspruch entsteht mit Erfüllung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen, also nicht bereits mit Rechtshängigkeit, sondern erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung (auch bei Gerichtsbescheid, § 90a FGO), der übereinstimmenden Hauptsacheerledigungserklärung (BFH v. 25.01.2007, III R 85/06, BStBl II 2007, 598) oder de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen verwendet § 110 AO den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Abweichend von § 56 FGO beträgt die Antragsfrist bzw. die Frist zur Nachholung der versäumten Handlung einen Monat. Die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung betrifft allein die Frage der Frist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Befugnis der Feststellungsbeteiligten in Fragen der Verteilung (§ 352 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Jeder Gesellschafter, Gemeinschafter oder Mitberechtigter ist selbstständig einspruchsbefugt, soweit Gegenstand des Verfahrens ist, ob und wie er an dem im Feststellungsbescheid festgestellten Betrag beteiligt ist. Darüber hinaus ist er nicht einspruchsbefugt. Die Einspruchsbefugnis beschränkt sich daher auf die Frage, wer an einem fest...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gräber, Zeitpunkt der Abfassung und Bekanntgabe nicht im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündeter Urteile, DStZ 1972, 21; von Groll, Mehr Methode! – Eine Antwort auf die Misere der Steuerrechtsprechung, StuW 1977, 197; Kapp, Der Tatbestand im Steuerprozess-Urteil, DStZ 1987, 271; P. Fischer, Innere Unabhängigkeit und Fiskalinteresse, StuW 1992, 121; Lange, Die richterl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsweg

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398a AO hat strafrechtlichen Charakter (vgl. auch die Nichterwähnung in § 3 Abs. 4 AO und § 37 AO). Damit ist gegen Maßnahmen nach dieser Vorschrift wegen § 33 Abs. 1 FGO der Finanzrechtsweg verschlossen (s. § 371 AO, Rz. 30). Gegen die Festsetzung des Zuschlages durch die Straf- und Bußgeldsachenstellen oder die Staatsanwaltschaft mu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 122 Abs. 1 Satz 3 AO kann der Verwaltungsakt auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Ob die Finanzbehörde sich an den Beteiligten oder den Bevollmächtigten wendet, steht es in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Dieser Grundsatz gilt auch in den Fällen des § 183 Abs. 1 AO, es sei denn, es liegen die Ausnahmesituat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vorlageverlangen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorlage von Urkunden muss verlangt werden. In dem Vorlageverlangen muss nicht nur deutlich gemacht werden, ob die Urkunden für die Besteuerung desjenigen benötigt werden, der zur Vorlage aufgefordert ist, oder für die Besteuerung eines Dritten, sondern es ist auch auf die Voraussetzungen und die Ermessenserwägungen einzugehen. Wird e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Aufhebung, Änderung der einstweiligen Anordnung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufhebung oder Änderung einer ergangenen einstweiligen Anordnung wegen nachträglicher Änderung der entscheidungserheblichen Umstände ist in entsprechender Anwendung von § 927 ZPO (obgleich auf diese Vorschrift in Abs. 3 nicht verwiesen ist, wenngleich aber auf § 939 ZPO, der Aufhebung bzw. Änderung voraussetzt) zulässig (BFH v. 28.01.19...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufhebungsmöglichkeiten bei entsprechenden Fehlern

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörde selbst ist nicht gehindert, Steuerverwaltungsakte, die unter von § 127 AO angesprochenen Mängeln leiden, aufzuheben, sofern ihre Aufhebung nicht in besonderen gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist (s. für begünstigende Verwaltungsakte: § 130 Abs. 2 AO; für Steuerbescheide: §§ 172ff. AO). Ob die Finan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Rücknahme (§ 362 AO) für einen bereits eingelegten Einspruch erklärt wird, bezieht sich der Verzicht auf den noch nicht eingelegten, aber einlegbaren Einspruch. § 354 AO entspricht dem § 50 FGO, der für das finanzgerichtliche Verfahren einen Verzicht auf Erhebung der Klage vorsieht. Der Einspruchsverzicht ist eine verfahrensr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Kostenansatz kann Einspruch eingelegt, ggf. Klage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 Abs. 1 FGO). Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zulässige Einwendungen sind etwa, wenn geltend gemacht wird, die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen hätten (noch) nicht vorgelegen (§§ 249 Abs. 1 AO i. V. mit § 254 AO; z. B. kei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FA muss den Wegfall oder die Einschränkung der Vollstreckbarkeit von Amts wegen berücksichtigen. Der Stpfl. kann aber auch einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckung stellen (BFH v. 04.08.2006, VII B 251/05, BFH/NV 2006, 2227). Lehnt das FA diesen Antrag ab, kann der Stpfl. gegen die Ablehnung Einspruch und nach Ablehnung Anfechtun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Spanner, Die Prüfung von Ermessensentscheidungen in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, FS v. Wallis, 1985, 215; Lange, Ergänzung der Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2001, 2680; Wiese/Leingang-Ludolph, Kritische Anmerkungen zur Ergänzung des § 102 FGO im Gesetzentwurf zum StÄndG 2001, DB 2001, 2469; Müller, Anfechtung von Ermessensentscheidungen, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verdachtsnachschau (§ 210 Abs. 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 210 Abs. 2 AO regelt die sog. Verdachtsnachschau . Sie ist zulässig, wenn aufgrund von Tatsachen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass in den der Nachschau unterliegenden Objekten Schmuggelgut zu finden ist oder andere gegen die Verbrauchsteuergesetze verstoßende Sachverhalte aufgedeckt werden können. Die Anhaltspunkte müssen konkret a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Rechtsschutz

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags steht dem Betroffenen ebenso wie gegen die Ablehnung der Überprüfung des bisher festgesetzten Verspätungszuschlags nach Änderung der Steuerfestsetzung – unter Beachtung des § 68 FGO – der Einspruch gem. § 347 AO offen (nach BFH vom 18.08.2015, V R 2/15, BFH/NV 2015, 1665 soll auch eine Verb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff der Umdeutung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Umdeutung eines Verwaltungsakts versteht man den Austausch des Regelungsinhalts eines Verwaltungsakts unter Beibehaltung seiner Zielsetzung gegen einen anderen Regelungsinhalt. Von der reinen Auslegung eines Verwaltungsakts (s. § 119 AO Rz. 4) unterscheidet sich die Umdeutung dadurch, dass diese nicht nur die wirkliche Bedeutung se...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erlass des Folgebescheids vor dem Grundlagenbescheid

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erforderlich ist, dass der Erlass des Grundlagenbescheids sich verzögert, aber beabsichtigt ist, dass es sich also um eine vorläufige Regelung handelt, die einem noch zu erlassenden Grundlagenbescheid vorgreift. § 155 Abs. 2 AO eröffnet nicht die Möglichkeit, in einem Folgebescheid abschließend über Sachverhalte zu befinden, deren Beurt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Abschließende Aufzählung der Revisionsgründe

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufzählung der Zulassungsgründe in § 115 Abs. 2 FGO ist abschließend. Mit der seit dem 01.01.2001 in Kraft getretenen Neuordnung des Revisionsrechts wurde eine langjährige Diskussion über das Revisionsrecht beendet. Es lässt sich aber darüber diskutieren, ob dem Individualrechtsschutz durch die derzeitigen Zulassungsgründe hinreichen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zuständige Behörde

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig für die Erteilung der Zustimmung ist allein diejenige Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat. Dies folgt unmittelbar aus § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO. Bei einspruchsfähigen Verwaltungsakten ist das grundsätzlich die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 367 Abs. 1 AO).mehr