Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Folgen der Eröffnung für Besteuerungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In entsprechender Anwendung von § 240 ZPO werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Steuerfestsetzungsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren sowie Rechtsbehelfs- und Klagefristen – soweit Insolvenzforderungen betroffen sind – unterbrochen (BFH v. 24.08.2004, VIII R 14/02, BStBl II 2005, 246; für Ger...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 346 Abs. 1 AO ordnet an, dass Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht zu erheben sind. Eine unrichtige Sachbehandlung liegt aber nicht schon bei jeder rechtswidrigen Behandlung der Sache vor, sondern nur dann, wenn sich die Vollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des je...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Haftung bestimmter Berufsangehöriger

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 191 Abs. 2 AO enthält eine Sonderregelung für den Erlass von Haftungsbescheiden gegen Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die wegen Handlungen i. S. des § 69 AO, die sie in Ausübung ihres Berufes vorgenommen haben, haftbar gemacht werden sollen. Vor ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Aufrechnungserklärung (§ 226 Abs. 1 AO i. V. m. § 388 BGB)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 388 BGB erfolgt die Aufrechnung durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Aufrechnungsgegner. Die Aufrechnungserklärung der Finanzbehörde ist in gleicher Weise wie die des Stpfl. eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung und kein Verwaltungsakt (BFH v. 26.07.2005, VII R 72/04, BStBl II 2006, 350; BFH v. 29.11....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich des § 110 AO erstreckt sich nach § 110 Abs. 1 Satz 1 AO auf alle gesetzlichen Fristen, die für Handlungen gesetzt sind, über die Finanzbehörden zu befinden haben. Dazu gehören vor allem die für außergerichtliche Rechtsbehelfe geltenden Rechtsbehelfsfristen (§ 355 Abs. 1 AO). Antragsfristen aller Art fallen unabhängi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zusammengefasste Steuerbescheide (§ 155 Abs. 3 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen mehrere Stpfl., die eine Steuer als Gesamtschuldner schulden, kann die Finanzbehörde zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Es handelt sich dabei um eine Ermessensvorschrift, das FA kann gegen die Steuerschuldner auch getrennte Steuerbescheide erlassen. Anwendungsfälle sind z. B. zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner (§ 4...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einfache Hinzuziehung (§ 360 Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritte können, wenn ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden, nach Anhörung des Einspruchsführers auf Antrag oder von Amts wegen zum Verfahren hinzugezogen werden (§ 360 Abs. 1 Satz 1, 2 AO). Es genügt bereits die Möglichkeit einer Interessenberührung (BFH v. 22.09.1967, VI B 10/67, BStBl II 1968, 35), wobei sich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Inanspruchnahme von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 1 AO regelt ausschließlich die Inanspruchnahme von zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe durch die inländischen Finanzbehörden. Die Regelung bedeutet eine Ausweitung der Befugnisse der Finanzbehörden, deren Tätigkeit ansonsten nur Auswirkungen innerhalb des Geltungsbereichs der AO haben kann. Für die Inanspruchnahme der zw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 42e EStG hat der "Beteiligte" einen Anspruch auf Auskunft, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Die Auskunft setzt eine Anfrage, d. h. einen Antrag, und ein Auskunftsinteresse voraus. Antragsteller können der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der gesetzliche Vertreter und Vermögensv...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Verzinsung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Verzinsung ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes oder eines Folgebescheids ausgesetzt oder aufgehoben wurde. Die Rechtsfolge der Verzinsung tritt nicht im Zusammenhang mit der Anfechtung jedes beliebigen auf Geldleistung gerichteten Verwaltungsakts ein, sondern...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Allgemeine Leistungsklage

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die sonstige (allgemeine) Leistungsklage nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet, sondern auf ein sonstiges Tun, Dulden oder Unterlassen (BFH v. 07.11.1990, II R 56/85, BStBl II 1991, 183). Auch eine auf ermessensfehlerfreie Bescheidung gerichtete Leistungsklage ist zulässig, wenn d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Eigenhändige Unterschrift

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 150 Abs. 3 AO klärt Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der in verschiedenen Einzelsteuergesetzen (s. z. B. § 25 Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG; § 14a GewStG; § 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, vgl. aber EuGH v. 03.12.2009, C-433/08, DStR 2010, 2593 zur Bestimmung für das Vorsteuervergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 3 UStG) geforderten eig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Aussetzung der Vollziehung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundvoraussetzung für die Entstehung von Aussetzungszinsen ist die Aussetzung des mit dem Einspruch oder der Anfechtungsklage angefochtenen Verwaltungsaktes i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO. Eine Aussetzung setzt also stets einen den Stpfl. belastenden Verwaltungsakts und einen entsprechenden Rechtsbehelf voraus. Oft wird die Aussetzun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Geltung für Steuern einschließlich Steuervergütungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der AO erstreckt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO auf Steuern, einschließlich Steuervergütungen sowie Steuererstattungen (§ 37 Abs. 1 AO). Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 3 Abs. 1 AO den Begriff der Steuer gesetzlich definiert, enthält das Gesetz keine Definition für Steuervergütungen. Es handelt sich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / aa) Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 Abs. 1 EUAHiG bestimmt, dass die zuständige Finanzbehörde die in Ersuchen anderer Mitgliedstaaten gestellten Fragen beantwortet, die für die Besteuerung für die in § 1 genannten Steuern voraussichtlich erheblich sind. Sofern die Behörde nicht selbst über die erforderlichen Informationen verfügt, ist sie verpflichtet, nach pflichtgem...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anfechtung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 3a AO ist der Ablauf der Festsetzungsfrist hinsichtlich des gesamten Steueranspruchs gehemmt, wenn ein Steuerbescheid ergangen und durch einen zulässigen Einspruch (s. §§ 347ff. AO) oder eine zulässige Klage (§§ 40f. FGO) angefochten worden ist. Unter "Klage" ist nicht nur die Anfechtungsklage zu verstehen, sondern jede ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen bei unterlassener Anhörung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Unterlassen einer gebotenen Anhörung stellt einen Verfahrensverstoß dar, der den Verwaltungsakt jedoch nicht nichtig, sondern nur rechtswidrig macht. In der Praxis führt eine fehlende Anhörung aber nur selten zu einer Aufhebung des Verwaltungsaktes. Denn gem. § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO ist eine unterlassene Anhörung unbeachtlich, wenn sie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt des Sechsten Teils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sechste Teil der AO, der die §§ 249 bis 346 AO umfasst, regelt das Verfahren hinsichtlich der Vollstreckung von Ansprüchen, die den Finanzbehörden gegenüber den Stpfl. zustehen. Der Vollstreckung zugänglich sind nur Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird (§ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. Abzustellen ist dabei nach der in der AO geltenden Erklärungstheorie allein darauf, wie der Empfänger den Verwaltungsakt nach seinem Horizont verstehen konnte und nicht darauf, was die Behörde regeln wollte (s. § 124 AO Rz. 8 f.)....mehr

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Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens

Leitsatz Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes, insbesondere des IPSC-Schießens be­steht, erfüllt (entgegen Ziffer 6 AEAO zu § 52 AO) die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit. Normenkette § 52 Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 20 und 21, § 60a AO, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG, § 96 Abs. 1, § 118 Abs. 2 FGO, , § 15, § 15a Abs. 1 Waff...mehr

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Gesellschaftsvertragliche Zuweisung des Einnahmen- oder Werbungskosten­überschusses einer vermögensverwaltenden GbR bei unterjährigem ­Gesellschafterwechsel

Leitsatz Eine Änderung des bisher gültigen Ergebnisverteilungsschlüssels einer vermögensverwaltenden GbR dahin, dass dem während des Geschäftsjahres der GbR eintretenden Gesellschafter der auf den Geschäftsanteil fallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zugerechnet werden soll, ist steuerrechtlich anzuerkennen, wenn diese vom Beteiligun...mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft – Betrieb eines Blockheizkraftwerks

Leitsatz 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen ist. 2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche T...mehr

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Zur Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG vor, wenn die Verzinsung...mehr

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Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (1)

Leitsatz Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds. Normenkette § 68 Abs. 1 EStG, § 227 AO, § 11 SGB II, § 102 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist Mutter des 1995 geborenen Sohnes F, für den sie aufgrund einer im August 2013 b...mehr

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Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (2)

Leitsatz Die gerichtliche Überprüfung einer den Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung betreffenden Behördenentscheidung hat u.a. zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten erfüllte. Dies erfordert jedenfalls nähere Feststellungen dazu, auf welchem Tatbestand die Kindergeldfestsetzung beruhte und worin die Mitwirkungspf...mehr

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Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto – Keine Saldierung bei mehreren Sacheinlagegegenständen

Leitsatz Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006, § 40 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die zwei Kläger w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nachweis durch einen stichtagsnahen Kaufpreis

Rz. 107 [Autor/Stand] Ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts setzt nicht zwingend ein Sachverständigengutachten voraus. Ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielter Kaufpreis wird vom Finanzamt ebenso als Nachweis anerkannt.[2] Dem Kaufpreis dürfen also keine Verkäufe unter nahen Angehörigen oder sog. Notverkäufe zugrunde liegen. Dabei bestehen – so der Wortlaut der T...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Voraussetzungen für den Nachweis

Rz. 68 [Autor/Stand] Den Steuerzahler trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Die Finanzverwaltung lässt als Nachweis für einen niedrigeren Verkehrswert das Gutachten eines Sachverständigen oder des örtlich zuständigen Gutachterausschusses einerseits und einen stichtagsnahen Kaufpreis andererseits zu. Hierbei handelt e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nachweis durch ein Gutachten

a) Qualifikation der Sachverständigen Rz. 79 [Autor/Stand] Aus der einschränkenden Formulierung "regelmäßig" kann auch abgeleitet werden, dass in der Praxis vorrangig auf die Qualität des Gutachtens und erst in zweiter Linie auf die formelle Qualifikation des Gutachtenden abzustellen ist. Während in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999[2] zunächst regelmäßig ein Gutachten ein...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Gerichtskosten bei Anhörungsrüge

Frage: Wie man weiß, kann die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Finanzprozess im Rahmen einer vom FG zugelassenen Revision (§ 115 Abs. 1 FGO), durch Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 1 FGO), wenn die Revision nicht zugelassen wurde, sowie mit einer Anhörungsrüge (§ 133a FGO) geltend gemacht werden (ordentliche Rechtsbehelfe). Als außerordentlicher Rechtsbehelf...mehr

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Geschäftsveräußerung: Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie

Leitsatz Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten gepachtet hat (Anschluss an das BFH-Urt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Unterlassen des Einbehalts und der rechtzeitigen Abführung

Rz. 21 Eine Tathandlungen i. S. d. § 380 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Verpflichtung zur Einbehaltung oder Abführen der Steuerabzugsbeträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen wird. Die Tat ist mit dem ganzen oder teilweisen Unterlassen des gesetzlich geforderten Tuns im Zeitpunkt der Handlungspflicht vollendet (echtes Unterlassungsdelikt). Rz. 22 Abz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 10 Weitere Folgen eines Verstoßes

Rz. 54 Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 380 Abs. 1 AO hat nicht nur die Verhängung einer Geldbuße zur Folge (vgl. Rz. 47f.), sondern darüber hinaus möglicherweise auch Auswirkungen z. B. im Hinblick auf gewerberechtliche Erlaubnisse und Konzessionen, Ausländerangelegenheiten und die Vergabe öffentlicher Aufträge. In der Bescheinigung in Steuersachen sind wertungsfreie Angabe z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3 Stundung, Aufrechnung und Tilgungsbestimmung

Rz. 31 Im Gegensatz zur dreitägigen Schonfrist gem. § 240 Abs. 3 AO (vgl. Rz. 29) verlagert eine vor Fälligkeit gewährte Stundung den Fälligkeitszeitpunkt. Folglich erfüllt im Fall einer solchen Stundung eine Abführung der Abzugsteuer nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt schon nicht den Tatbestand des § 380 AO.[1] Es bedarf insoweit jedoch stets einer formellen Stundun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 6 Abzugsteuern sind Steuern, die vom Schuldner einer Einnahme für Rechnung des steuerpflichtigen Gläubigers dieser Einnahme einbehalten und abgeführt werden müssen. Gem. § 33 Abs. 1 AO wird der insoweit verpflichtete Schuldner der Einnahme selbst zum Steuer-(entrichtungs-)pflichtigen. Dem Steuerentrichtungspflichtigen werden bei der Abwicklung der zur selbstständigen Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 7 Löschung elektronischer Dokumente (§ 52b Abs. 5 FGO)

Rz. 35 § 52b Abs. 5 FGO sieht eine Frist von sechs Monaten vor, nach deren Ablauf eingereichte elektronische Dokumente bei führender Papierakte gelöscht werden können, aber nicht müssen. Die Frist wurde eingeführt, da sich die bisherige Aufbewahrungsfrist bis zur Rechtskraft des Verfahrens nach Auffassung des Gesetzgebers als unpraktikabel erwiesen habe, weil sie eine Löschu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Verpflichtende führende elektronische Akte ab 1.1.2026 (§ 52b Abs. 1a FGO)

Rz. 23 § 52b Abs. 1a FGO wurde mit Wirkung ab 1.1.2018 durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs[1] eingefügt, um medienbruchfrei die elektronische Arbeitsweise voranzutreiben. § 52b Abs. 1a FGO schreibt ab 1.1.2026 die elektronische Aktenführung verbindlich vor und ersetzt ab diesem Zei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4 Transfer elektronischer Dokumente bei führender Papierakte (§ 52b Abs. 2 FGO)

Rz. 26 § 52b Abs. 2 FGO in der seit 1.1.2018 geltenden Fassung[1] regelt den Medientransfer bei führender Papierakte. Wird ein elektronisches Dokument übermittelt, ist nach § 52b Abs. 2 S. 1 FGO ein Ausdruck für die Papierakte zu fertigen. Eine ausdrückliche Ausnahme sieht § 52b Abs. 2 S. 2 FGO für Anlagen zu vorbereitenden Schriftsätzen[2] vor. Bei derartigen Anlagen kann e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 8 Übertragung von Dokumenten in Papierform in die führende elektronische Akte (§ 52b Abs. 6 FGO)

Rz. 38 § 52b Abs. 6 FGO befasst sich mit der Übertragung von Dokumenten in Papierform in die führende elektronische Akte. Die Regelung betrifft sowohl in Papierform eingereichte Dokumente der Beteiligten als auch etwaige noch vom Gericht erstellte Schriftstücke.[1] Auch wenn eine Regelung für den Fall fehlt, dass eine Übertragung eines Papierdokuments in eine elektronische F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 6 Dokumentation bei elektronischer Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 52b Abs. 4 FGO)

Rz. 31 Falls ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, ist die Dokumentation in der Papierakte[1] nach § 52b Abs. 4 FGO vorzunehmen. Wird ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur durch De-Mail übermittelt, ist darauf hinzuweisen, dass die einfache De-Mail fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Regelungen in § 52b Abs. 1 FGO

Rz. 9 § 52b Abs. 1 S. 1 FGO bildet die Rechtsgrundlage für die führende elektronische Akte. Um grundsätzlich eine einheitliche Aktenführung zu ermöglichen und um "Hybrid-Akten" zu vermeiden, ist zu entscheiden, ob in der Übergangszeit bis 1.1.2026 die Akten in Papierform oder in elektronischer Form geführt werden. Die jeweils bestimmte Form ist dann "führend", so dass Dokume...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 5 Dokumentation elektronischer Einreichung auf sicherem Übermittlungsweg (§ 52b Abs. 3 FGO)

Rz. 28 § 52b Abs. 3 FGO bestimmt, dass die Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg[1] in der Papierakte[2] zu dokumentieren ist. Dies kann nach der Gesetzesbegründung in unterschiedlicher Form erfolgen. Wenn das Dokument als Nachrichtenanhang zugeleitet worden ist, reicht es aus, wenn der Übertragungsweg und das Datum auf dem Ausdruck v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2 Fakultative führende elektronische Akte (§ 52b Abs. 1 FGO bis 31.12.2025)

2.1 Regelungen in § 52b Abs. 1 FGO Rz. 9 § 52b Abs. 1 S. 1 FGO bildet die Rechtsgrundlage für die führende elektronische Akte. Um grundsätzlich eine einheitliche Aktenführung zu ermöglichen und um "Hybrid-Akten" zu vermeiden, ist zu entscheiden, ob in der Übergangszeit bis 1.1.2026 die Akten in Papierform oder in elektronischer Form geführt werden. Die jeweils bestimmte Form ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 52b FGO wurde erstmals mit Wirkung vom 1.4.2005 durch das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz[1] eingeführt. Die mit dem JKomG eingeführten § 52b Abs. 2 bis 5 FGO wurden sodann durch § 52b Abs. 2 bis 6 i. d. F. des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[2] ersetzt, die am 1.1.2018 in Kraft ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52b Elektronisch geführte Prozessakten

1 Allgemeines Rz. 1 § 52b FGO wurde erstmals mit Wirkung vom 1.4.2005 durch das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz[1] eingeführt. Die mit dem JKomG eingeführten § 52b Abs. 2 bis 5 FGO wurden sodann durch § 52b Abs. 2 bis 6 i. d. F. des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[2] ersetzt, die am 1.1.201...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2 Elektronische Akte

Rz. 16 Die elektronische Akte ersetzt die bisherige Akte, die in Papierform geführt wurde. Sie ist ein Dokumentenmanagementsystem[1], also eine Software, die das elektronische Erfassen, Bearbeiten, Verwalten und Archivieren von Dokumenten umfasst. Rz. 17 Die Anforderungen an die elektronische Akte beschreibt z. B. § 4 eAktVO FG NRW.[2] Danach ist insbesondere zu gewährleisten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der Rechtsprechung zum steuerbaren Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern

Leitsatz Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird (anders noch BFH-Urteil vom 9. März 1972, V R 32/69, BFHE 105, 196, BStBl II 1972, 556). Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1, § 14c Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

Leitsatz Umfasst die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen nach Art. 98 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) in Verbindung mit Anhang III Nr. 12 MwStSystRL auch die Vermietung von Bootsliegeplätzen? Normenkette Art. 98 Abs. 1, Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Fälligkeitsregelung bei Gerichtsgebühren verfassungsgemäß

Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GKG wird in Prozessverfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit die Verfahrensgebühr mit Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift fällig. Der maßgebende Wert für die Ermittlung der Gebühr ergibt sich im finanzgerichtlichen Verfahren aus dem von § 52 Abs. 5 GKG bestimmten Wert. Da im Zeitpunkt der Erhebung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / V. Verfahren

Rz. 293 Das Verfahren und die Klagearten bestimmen sich nach der Finanzgerichtsordnung, sind aber im Wesentlichen identisch mit denen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine Ausnahme besteht jedoch darin, dass neben Rechtsanwälten auch Steuerberater und Wirtschafsprüfer vertretungsbefugt sind, wobei ein Vertretungszwang erst vor dem Bundesfinanzgericht besteht. Rz. 294 Praxistip...mehr