Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Bedeutung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile. Sie gilt gleichermaßen für zum Urteil erstarkte Gerichtsbescheide (§ 90a FGO). Mit der Bindungswirkung soll sichergestellt werden, dass eine rechtskräftige Entscheidung nicht nochmals Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ist. Mit der Erstreckung der Bindungswirkung a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Sonderfall: Zurückverweisung nach Beiladung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat der BFH im Revisionsverfahren eine notwendige Beiladung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO vorgenommen, reicht zur Zurückverweisung aus, dass der Beigeladene ein berechtigtes Interesse an der Beiladung hat. Diese Entscheidung hat der BFH von Amts wegen zu treffen. Ein berechtigtes Interesse des Beigeladenen ist regelmäßig dann gegeben, we...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Folgen der Nichtzulassungsbeschwerde

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 116 Abs. 4 FGO hemmt die Einlegung der Beschwerde die Rechtskraft des Urteils. Auch die Beschwerde löst also den Suspensiveffekt aus. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist. Mit der Einlegung der Beschwerde wird das Verfahren beim BFH anhängig. Die Hemmungswirkung entfällt erst mit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Freie Beweiswürdigung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Würdigung der erhobenen Beweise ist die Finanzbehörde frei. Sie entscheidet aus der Gesamtheit der ihr verfügbaren oder von ihr eingesetzten Erkenntnismittel darüber, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht und welche Folgerungen aus dem Erwiesensein oder Nichterwiesensein einer Tatsache zu ziehen sind. Feste Beweisregeln gibt ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen Pfändungsbeschränkungen und -verbote berühren die Wirksamkeit der ausgebrachten Pfändung nicht (Seiler in Thomas/Putzo, Vorbem. zu § 704 ZPO Rz. 57 ff., § 850 ZPO Rz. 5; Hartmann in B/L/A/H, Einf. §§ 850–852 ZPO Rz. 8; Beermann in HHSp, § 319 AO Rz. 13; Loose in Tipke/Kruse, § 319 AO Rz. 4). Der Vollstreckungsschuldner od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenverwendung, Offenbarungsbefugnis

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 19 Abs. 2 EUAHiG regelt die Verwendung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen. Die in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 genannten Tatbestände sind umfassend. Soweit das Besteuerungsverfahren betroffen ist, ist nicht nur die Anwendung und Durchsetzung der in § 1 genannten Steuern erfasst (Nr. 1), sondern auch die Festsetzung und Beit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Vollziehbare und nicht vollziehbare Steuerverwaltungsakte

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei vollziehbaren Steuerverwaltungsakten kann Aussetzung der Vollziehung gewährt werden (§ 361 AO, § 69 FGO). Vollziehbar sind sämtliche Steuerverwaltungsakte, die dem Steuerpflichtigen eine Leistungspflicht auferlegen oder die – wie Grundlagenbescheide – Grundlage für eine Leistungspflicht sind; dazu gehören Geldleistungsverwaltungsakt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen das Leistungsgebot ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt, d. h. im Regelfall gegen den Steuerbescheid, können gegen das Leistungsgebot nicht geltend gemacht werden (§ 256 AO; BFH v. 16.03.1995, VII S 39/92, BFH/NV 1995, 950). Die Vollziehung des Leistungsgebots ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Der Zugang zum EuGH

Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der EuGH entscheidet im Wege der Vorabentscheidung unter anderem über die Auslegung der europäischen Verträge, Art. 267 Abs. 1 Buchst. a AEUV (ex-Art. 234 Abs. 1 Buchst. a EGV). Hält ein nationales Gericht eine innerstaatliche Norm für europarechtswidrig, so eröffnet dies noch nicht den Weg zum EuGH, da dieser nur den EGV auszulegen hat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Frist (§ 174 Abs. 4 Sätze 3 und 4 AO)

Tz. 70 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 174 Abs. 4 Satz 3 AO ist der Ablauf der Festsetzungsfrist der von der Folgeänderung betroffenen Bescheide unbeachtlich, wenn die steuerlichen Folgerungen innerhalb eines Jahres nach der Ausgangsänderung gezogen wurden (BFH v. 23.04.2008, II R 52/06, BFH/NV 2008, 1493). Beginn der Jahresfrist ist die Bekanntgabe des Aufhebungs- od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge wächst der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hinein (für den Erben s. BFH v. 21.07.2016, X R 43/13, BFHE 255, 27). Das bedeutet, dass bei der Feststellung der Rechte und Pflichten, die den Rechtsnachfolger betreffen, so zu verfahren ist, als ob der Rechtsnachfolger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einheitlich und gesondert festgestellt werden die einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit diesen in Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, denen die Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Steht unzweifelhaft fest, dass die Besteuerungsgrund...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Zustimmung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zustimmung des Stpfl. bedeutet die Einverständniserklärung des Stpfl. mit einer von der Finanzbehörde beabsichtigten Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids. Sie ist formfrei, d. h. sie kann schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Verhalten erteilt werden (AEAO zu § 172 AO, Nr. 2). So kann die Rücknahme eines Rechtsbehe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Meyer/Rettenmaier, Die Praxis des nachträglichen Rechtsschutzes gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen – Rückkehr der prozessualen Überholung? NJW 2009, 1238. Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Finanzbehörde im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Aufsichtsbeschwerde gegenüber dem Dienstvorgesetzten oder der nächsthöheren Behö...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 276 Abs. 1 und 2 AO ist der aufzuteilende Steuerbetrag abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung. Wird der Antrag vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, d. h. vor Ausfertigung der Rückstandsanzeige (§ 276 Abs. 5 AO), so wird die Steuer aufgeteilt, die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrages geschuldet ist. Geschulde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einfache Hinzuziehung (§ 360 Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritte können, wenn ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden, nach Anhörung des Einspruchsführers auf Antrag oder von Amts wegen zum Verfahren hinzugezogen werden (§ 360 Abs. 1 Satz 1, 2 AO). Es genügt bereits die Möglichkeit einer Interessenberührung (BFH v. 22.09.1967, VI B 10/67, BStBl II 1968, 35), wobei sich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG)

Tz. 62 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Art. 100 Abs. 1 GG hat jedes Gericht, das ein förmliches Gesetz, auf das es bei seiner Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig hält, nach näherer Maßgabe des § 80 BVerfGG unter Aussetzung des Verfahrens die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Voraussetzungen für einen solchen Vorlagebeschluss ist, dass es si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Inanspruchnahme von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 1 AO regelt ausschließlich die Inanspruchnahme von zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe durch die inländischen Finanzbehörden. Die Regelung bedeutet eine Ausweitung der Befugnisse der Finanzbehörden, deren Tätigkeit ansonsten nur Auswirkungen innerhalb des Geltungsbereichs der AO haben kann. Für die Inanspruchnahme der zw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Erforschung von Steuerstraftaten nach § 369 AO, §§ 370 bis 376 AO und von Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 378 bis 384 AO hat die Fahndung die wichtigste Aufgabe. Sie erstreckt sich auch auf solche Bereiche, für die die Straf- und Bußgeldvorschriften kraft gesetzlicher Verweisung für anwendbar erklärt worden sind, wie z. B. in §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entstehung des Anspruchs, Rechte des Neuberechtigten

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Abtretung wird erst wirksam, wenn sie nach Entstehung des Anspruchs angezeigt wird (§ 46 Abs. 2 AO). Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung dürfen erst nach Entstehung des Anspruchs erlassen werden (§ 46 Abs. 6 AO). Maßgeblich ist der Entstehungszeitpunkt nach § 38 AO i. V. m. § 37 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid. Im in den §§ 155ff. AO geregelten Steuerfestsetzungsverfahren wird über den Steueranspruch entschieden, indem durch Steuerbescheid ggfs. ausschließlich automationsgestützt (§ 155 Abs. 4 AO) die Steuern festgesetzt werden. Im Unterschied dazu werden im Feststellungsverfahre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Berichtigung bei Rechtsnachfolge (§ 182 Abs. 3 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist ein Feststellungsbeteiligter in einem Feststellungsbescheid i. S. des § 179 Abs. 2 Satz 2 AO unrichtig bezeichnet, weil Rechtsnachfolge eingetreten ist, kann dies durch einen besonderen Bescheid gegenüber dem Rechtsnachfolger (Richtigstellungsbescheid) berichtigt werden. Die Vorschrift betrifft gesonderte und einheitliche Feststellu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtmäßigkeit – Rechtswidrigkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als bei Steuerbescheiden ist nach § 131 AO auch die Korrektur von rechtmäßigen Steuerverwaltungsakten möglich, da es sich regelmäßig um Ermessenentscheidungen handelt, bei denen mehrere Entscheidungen rechtmäßig sein können. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn er aufgrund eines Gesetzes (s....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist im Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung unterblieben, kann sie im Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO nachgeholt werden. Der Ergänzungsbescheid ist ein eigenständiger Feststellungsbescheid, das Ergänzungsverfahren ein selbstständiges Verwaltungsverfahren (BFH v. 13.07.1999, VIII R 76/97, BStBl II 1999, 747 m. w. N....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt des Sechsten Teils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sechste Teil der AO, der die §§ 249 bis 346 AO umfasst, regelt das Verfahren hinsichtlich der Vollstreckung von Ansprüchen, die den Finanzbehörden gegenüber den Stpfl. zustehen. Der Vollstreckung zugänglich sind nur Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird (§ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Folgen der Eröffnung für Besteuerungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In entsprechender Anwendung von § 240 ZPO werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Steuerfestsetzungsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren sowie Rechtsbehelfs- und Klagefristen – soweit Insolvenzforderungen betroffen sind – unterbrochen (BFH v. 24.08.2004, VIII R 14/02, BStBl II 2005, 246; für Ger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 346 Abs. 1 AO ordnet an, dass Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht zu erheben sind. Eine unrichtige Sachbehandlung liegt aber nicht schon bei jeder rechtswidrigen Behandlung der Sache vor, sondern nur dann, wenn sich die Vollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des je...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Haftung bestimmter Berufsangehöriger

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 191 Abs. 2 AO enthält eine Sonderregelung für den Erlass von Haftungsbescheiden gegen Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die wegen Handlungen i. S. des § 69 AO, die sie in Ausübung ihres Berufes vorgenommen haben, haftbar gemacht werden sollen. Vor ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / aa) Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 Abs. 1 EUAHiG bestimmt, dass die zuständige Finanzbehörde die in Ersuchen anderer Mitgliedstaaten gestellten Fragen beantwortet, die für die Besteuerung für die in § 1 genannten Steuern voraussichtlich erheblich sind. Sofern die Behörde nicht selbst über die erforderlichen Informationen verfügt, ist sie verpflichtet, nach pflichtgem...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Andere Tatsachen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten (s. § 425 BGB). So berührt eine Stundung (s. § 222), die einem Gesamtschuldner gewährt wird, nur diesen und lässt die Fälligkeit der Forderung gegenüber den anderen Gesamtschuldnern unberührt. Dasselbe gilt für die Aussetzung der Vollziehung (s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rücknahme und Widerruf der Festsetzung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf die Festsetzung des Verspätungszuschlags finden die §§ 130, 131 AO Anwendung. Ändert sich die dem Verspätungszuschlag zu Grunde liegende Steuer oder der zu Grunde liegende Messbetrag, wird nach h. M. (BFH v. 08.09.1994, IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520; Rätke in Klein, § 152 AO Rz. 40) die Festsetzung des Verspätungszuschlags rechtswidr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Entscheidung in der Sache

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit einer abschließenden Entscheidung hat der BFH nur, wenn der vom FG festgestellte Sachverhalt zur Feststellung ausreicht, ob und ggf. welchem Umfang die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht, die Sache muss "spruchreif" sein. Liegt Spruchreife vor, sind also keine weiteren tatsächlichen Ermittlungen e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aussetzung des Verfahrens (§ 363 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemessen am Zweck der Vorschrift (Vermeidung divergierender Sachentscheidungen), ist eine Aussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und eine Sachentscheidung getroffen werden kann. Es muss also ein zulässiger Einspruch eingelegt worden sein. Ferner muss die Entscheidung von dem Bestehen oder ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 173 Abs. 2 AO können Steuerbescheide abweichend von § 173 Abs. 1 AO, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur geändert oder aufgehoben werden, wenn eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegt. Trotz der Wörter "können nur" ist dem FA kein Ermessen eingeräumt. D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Auslegung von Prozesshandlungen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Prozesshandlungen sind der Auslegung (entsprechend § 133 BGB ) zugänglich (z. B. BFH v. 21.05.2014, III B 3/14, BFH/NV 2014, 1389). Die für die Auslegung bürgerlich- rechtlicher Willenserklärungen entwickelten Grundsätze sind dabei anzuwenden (z. B. BFH v. 31.08.1999, VIII B 29/99, BFH/NV 2000, 442; BFH v. 15.05.2002, I B 8/02, I S 13/01,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Verzinsung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Verzinsung ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes oder eines Folgebescheids ausgesetzt oder aufgehoben wurde. Die Rechtsfolge der Verzinsung tritt nicht im Zusammenhang mit der Anfechtung jedes beliebigen auf Geldleistung gerichteten Verwaltungsakts ein, sondern...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Allgemeine Leistungsklage

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die sonstige (allgemeine) Leistungsklage nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet, sondern auf ein sonstiges Tun, Dulden oder Unterlassen (BFH v. 07.11.1990, II R 56/85, BStBl II 1991, 183). Auch eine auf ermessensfehlerfreie Bescheidung gerichtete Leistungsklage ist zulässig, wenn d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Verwerfung der materiellen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Besteuerung ist grundsätzlich das Ergebnis der Buchführung zugrunde zu legen, wenn die Voraussetzungen des § 158 AO erfüllt sind. Zu schätzen ist, wenn die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nach § 158 AO nicht zugrunde gelegt werden können. Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei formell ordnungsmäßiger Buchführu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Arrestgrund

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Arrestgrund liegt vor, wenn nach den Umständen zu befürchten ist, dass ohne die arrestweise Sicherung die künftige Vollstreckung vereitelt oder wesentlich erschwert würde (BFH v. 26.02.2001, VII B 265/00, BStBl II 2001, 464; die Rspr. zusammenfassend zuletzt BFH v. 06.02.2013, XI B 125/12, BFH/NV 2013, 615). Das kann der Fall sein, w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zusammengefasste Steuerbescheide (§ 155 Abs. 3 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen mehrere Stpfl., die eine Steuer als Gesamtschuldner schulden, kann die Finanzbehörde zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Es handelt sich dabei um eine Ermessensvorschrift, das FA kann gegen die Steuerschuldner auch getrennte Steuerbescheide erlassen. Anwendungsfälle sind z. B. zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner (§ 4...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Aussetzung der Vollziehung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundvoraussetzung für die Entstehung von Aussetzungszinsen ist die Aussetzung des mit dem Einspruch oder der Anfechtungsklage angefochtenen Verwaltungsaktes i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO. Eine Aussetzung setzt also stets einen den Stpfl. belastenden Verwaltungsakts und einen entsprechenden Rechtsbehelf voraus. Oft wird die Aussetzun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Eigenhändige Unterschrift

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 150 Abs. 3 AO klärt Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der in verschiedenen Einzelsteuergesetzen (s. z. B. § 25 Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG; § 14a GewStG; § 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, vgl. aber EuGH v. 03.12.2009, C-433/08, DStR 2010, 2593 zur Bestimmung für das Vorsteuervergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 3 UStG) geforderten eig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anfechtung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 3a AO ist der Ablauf der Festsetzungsfrist hinsichtlich des gesamten Steueranspruchs gehemmt, wenn ein Steuerbescheid ergangen und durch einen zulässigen Einspruch (s. §§ 347ff. AO) oder eine zulässige Klage (§§ 40f. FGO) angefochten worden ist. Unter "Klage" ist nicht nur die Anfechtungsklage zu verstehen, sondern jede ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Unbillige Härte (§ 361 Abs. 2 Satz 2 2. HS AO)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung soll ferner ausgesetzt werden, wenn sie für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Die unbillige Härte muss gerade darin liegen, dass der Verwaltungsakt noch vor seiner Unanfechtbarkeit vollzogen werden soll (BFH v. 11.12.1968, II B 51/69, BSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erforderliche Zustimmung zur Steueranmeldung (§ 168 Satz 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weist die Steueranmeldung eine Steuervergütung aus oder führt sie zu einer Herabsetzung einer bisher zu entrichtenden Steuer, d. h. der bisher angemeldeten oder festgesetzten, nicht der entrichteten Steuer, steht sie einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung erst gleich, wenn die Finanzbehörde zustimmt (§ 168 Satz 2 AO). Di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen bei unterlassener Anhörung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Unterlassen einer gebotenen Anhörung stellt einen Verfahrensverstoß dar, der den Verwaltungsakt jedoch nicht nichtig, sondern nur rechtswidrig macht. In der Praxis führt eine fehlende Anhörung aber nur selten zu einer Aufhebung des Verwaltungsaktes. Denn gem. § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO ist eine unterlassene Anhörung unbeachtlich, wenn sie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Schätzung vor Ergehen eines Grundlagenbescheids (§ 162 Abs. 5 AO)

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde einen Steuerbescheid als Folgebescheid erlassen, wenn der erforderliche Grundlagenbescheid noch nicht erlassen wurde (dazu s. § 155 AO Rz. 16 ff.). Dazu kann sie alle in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen der Höhe und dem Grunde nach schätzen (BFH v. 20.01.2010, X...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besondere Voraussetzungen bei Steuererklärungsfristen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 109 Abs. 2 AO ist im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) in das Gesetz eingefügt werden. Die Regelung findet erstmals Anwendung auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen; faktisch gilt die Regelung also ab 2018. Die Norm beschränkt die Möglichkeiten eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Festgestellte Rechtswidrigkeit eines Ermittlungen anordnenden Verwaltungsakts

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt materiellrechtlich ein Verwertungsverbot vor, hängt seine Durchsetzung davon ab, dass die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts (Prüfungsanordnung usw.), der der Ermittlungsmaßnahme zugrunde liegt, in einem Rechtsbehelfsverfahren festgestellt – ggf. durch Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 100 Abs. 4 FGO; s. Rz. 12) – oder der Verwa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Beweislast

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kommt das FG bei der Beweiswürdigung zu dem Ergebnis, dass eine für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche Tatbestandsvoraussetzung nicht als nachgewiesen anzusehen ist, stellt sich die Frage zu wessen Lasten sich die Unerweislichkeit der maßgeblichen Tatsache auswirkt, da auch bei einem "non-liquet" eine Entscheidung getroffen wer...mehr