Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Geschäftsgebühr und bewilligte PKH

Rz. 684 Regelmäßig wird der RA den Auftraggeber, für den er PKH beantragt, bereits vor- bzw. außergerichtlich vertreten haben. Lagen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe für die vor- bzw. außergerichtliche Vertretung nicht vor, hat der RA einen von der noch zu bewilligenden PKH unabhängigen Vergütungsanspruch. Er wird im Allgemeinen die Geschäftsgebühr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Berufsrecht / IV. Formulierung

Rz. 9 Es gibt unterschiedlich lange Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen, die alle ihren Zweck erfüllen. Die meisten Rechtsanwaltskammern haben entsprechende Formulare auf ihren Seiten ins Netz gestellt. Die Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie unter nachstehendem Link: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/beruf-anwalt/ausbildung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / III. Terminsgebühr im Berufungsverfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Revisionsverfahren

Rz. 539 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2: Revision; bestimmte Beschwerden und Rechtsbeschwerden Vorbemerkung 3.2.2: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtliches Mahnverfa... / I. Allgemeines

Rz. 155 Am 16.10.2013 wurde das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) vom 10.10.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet, das stufenweise in Kraft tritt. Rz. 156 Unter dem Begriff "Elektronischer Rechtsverkehr" (ERV) versteht man dabei den rechtsverbindlichen Austausch von Dokumenten (nebst Anlagen) zwischen Gerichten, Behörde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betreten einer Wohnung kein Verwaltungsakt

Leitsatz Das Betreten einer Wohnung zu Ermittlungsmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verwaltungsakts, da der Steuerpflichtige den Zutritt verweigern kann. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers. Die Steuerpflichtige reichte hierzu eine Skizze zur Lage und Ausstattung des Arbeitszimmers ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf Null €; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich. 2. Gegen die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerwert einer gemischten Schenkung

Leitsatz Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der – ggf. kapitalisierten – Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 5 Abs. 2, § 6, § 14 Abs. 2 BewG, § 69...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes des Kindes bei jährlich neunmonatigem Drittlandsaufenthalt in Begleitung der Mutter zum Schulbesuch

Leitsatz Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Ausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. Nicht erforderlich ist hingegen, dass das Kind den weit überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2018, Keine Befreiun... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG nicht gegeben sind. 1. Steuerfrei ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b Satz 1 ErbStG der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 7/2018, Erstattun... / IX. Finanzgerichtliche Verfahren

Der Umfang der Kostenerstattung in finanzgerichtlichen Verfahren richtet sich nach § 139 FGO. Keine Notwendigkeitsprüfung vorgesehen Nach § 139 Abs. 3 FGO sind die Kosten eines Rechtsanwalts oder eines Bevollmächtigten oder Beistands, der nach den Vorschriften des StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, stets erstattungsfähig. Auch die FGO untersc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ausschluss des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG 2002 a.F. – Zulässigkeit der Klage gegen einen Folgebescheid

Leitsatz 1. § 8 Abs. 4 Satz 1 KStG 2002 a.F. versagt den Verlustabzug auch dann vom Zeitpunkt der schädlichen Anteilsübertragung an, wenn die Zuführung des neuen Betriebsvermögens dieser zeitlich nachfolgt (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Juni 2007 I R 9/06, BFHE 218, 207, BStBl II 2008, 988). 2. Der Verlustabzug ist (ggf. rückwirkend) in dem Feststellungsbescheid zum 31...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UStG (2)

Leitsatz 1. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung). 2. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UstG (1)

Leitsatz 1. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung). 2. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

Leitsatz 1. Unter "Aufgabe zur Post" i.S. des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird auch die Übermittlung eines Verwaltungsakts durch einen privaten Postdienstleister erfasst. 2. Die Einschaltung eines privaten Postdienstleisters sowie die weitere Einschaltung eines Subunternehmers können für die Zugangsvermutung innerhalb der Dreitagesfrist von Bedeutung sein, weil hierdurch möglicherw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

Leitsatz 1. Die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG muss nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen. 2. Die Fiktion eines in Mi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge des Arbeitgebers für eine private Zusatzkrankenversicherung seiner Arbeitnehmer als Sachbezug

Leitsatz 1. Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann (Bestätigung des BFH-Urteils vom 14. April 2011, VI R 24/10, BFHE 233, 246, BStBl II 2011, 767). 2. Die Verschaffung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Anzeigen an das Finanzamt

Rz. 4 Der Wortlaut der Vorschrift nennt einheitlich für die Anzeigen an das zuständige FA wie an die Gemeinden als Verpflichtete die Stpfl., "die nicht natürliche Personen sind". Dies steht im Widerspruch zur Überschrift der Vorschrift, die von der steuerlichen Erfassung nur von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen spricht. Personengesellschaften sind keine natü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Gegenstand und Inhalt der Mitteilung (§ 138b Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2 AO)

Rz. 6 Nach§ 138b Abs. 1 S. 2 AO werden abschließend zwei Konstellation aufgezählt, die eine Mitteilungspflicht auslösen: Eine Mitteilungspflicht besteht dann, wenn der mitteilungspflichtigen Stelle bekannt ist, dass der inländische Stpfl. aufgrund der von ihm hergestellten oder vermittelten Beziehung allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG erst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Inhalt

Rz. 8 Die für die steuerliche Erfassung bedeutsamen Umstände sind anzuzeigen, nicht die Umstände, die für die Besteuerung erheblich sind.[1] Zur Verdeutlichung enthält die Vorschrift eine mit dem Wort "insbesondere" eingeleitete, also nur beispielsweise gemeinte, Aufzählung wichtiger Umstände. Die Gründung, der Erwerb der Rechtsfähigkeit, die Änderung der Rechtsform, die Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Form und Frist für die Mitteilungen (§ 138b Abs. 4 AO)

Rz. 8 Eine Mitteilung ist nach § 138b Abs. 4 AO bis zum Ablauf des Monats Februar des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wurde, zu erstatten. Eine Anknüpfung an die individuellen, verlängerbaren Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen ist nicht umgesetzt worden. Die "starre Frist" hat für die FinVerw den Vorteil, da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2 Anzeigen an die Gemeinde

Rz. 6 Alle – potenziellen – Realsteuerpflichtigen[1], die nicht natürliche Personen sind, haben gegenüber den Gemeinden die in der Vorschrift genannten Umstände anzuzeigen. Da sich hier aus der Nennung des Adressaten auch keine Einschränkung ergibt, trifft die Anzeigepflicht auch die Personengesellschaften.[2] Rz. 7 Die Vorschrift erfasst nur den von der Grundsatzregelung des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Verfahren

Rz. 9 Der zur Anzeige verpflichtete Stpfl. hat diese von sich aus, also ohne Aufforderung durch den Adressaten, abzugeben. Dies hat nach Abs. 2 innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu geschehen. Unterlässt der Stpfl. die Mitteilung, kann das FA ihn hierzu auffordern und die Erfüllung der Mitteilungspflicht nach §§ 328ff. AO mit Zwangsmitteln erzwingen. A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 138b AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingeführt.[1] Die Vorschrift regelt eine Mitteilungspflicht an das FA für "Finanzdienstleister"[2], wenn durch sie eine Beziehung eines inländischen Stpfl. zu Gesellschaften außerhalb der EU und EFTA herstellt oder vermittelt wird. Ein mitteilungspflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Nach § 138b Abs. 4 AO ist geregelt, dass die Übermittlung der Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erfolgt. Nach § 138c Abs. 1 AO wird das BMF ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats durch RVO anzuordnen, dass Mitteilungen gem. § 138b AO durch ein elektronisches Verfahren nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich bestimmten Schnittstellen zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt eine Anzeigepflicht über Umstände, die für die steuerliche Erfassung bestimmter Stpfl. von Bedeutung sind. Die Pflichten werden nach Abs. 1 Stpfl. auferlegt, die nicht natürliche Personen sind. Zu diesen gehören außer den in der Überschrift der Vorschrift genannten körperschaftsteuerpflichtigen Gebilden der Körperschaften, Vereinigungen und Vermög...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Anwendbarkeit weiterer Normen (§ 138b Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 2 AO)

Rz. 10 Folgenden Regelungen sind gem. § 138b Abs. 4 S. 2 AO entsprechend anwendbar: § 72a Abs. 4 AO (Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden): Übermittelt eine mitteilungspflichtige Stelle vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Daten oder übermittelt sie die Daten pflichtwidrig nicht, haftet sie für die entgangene Steuer. Begeht ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Einsehbare Akten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO und § 78 Abs. 4 FGO)

Rz. 15 Das Akteneinsichtsrecht umfasst die vollständigen Gerichtsakten des jeweiligen Verfahrens, an dem die Berechtigten beteiligt sind. Dies sind die Akten, die alle das gerichtliche Verfahren betreffenden Schriftstücke enthalten. Demnach sind auch die Schriftstücke zur Akte zu nehmen, die versehentlich und ohne richterliche Verfügung an die Beteiligten versendet werden.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.1 Prozessakten (§ 78 Abs. 2 S. 1 FGO)

Rz. 37 § 78 Abs. 2 FGO in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung befasst sich mit der Art und Weise der Akteneinsicht, wenn die Prozessakten elektronisch geführt (sog. "führende" elektronische Akte) werden. Eine Verpflichtung, die Prozessakten elektronisch zu führen, besteht für die Gerichte nach § 52b Abs. 1a FGO indes erst ab dem 1.1.2026.[1] Rz. 38 Nach dem Wortlaut des § 78 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.2 Akteneinsicht durch Bereitstellung des Inhalts zum Abruf (§ 78 Abs. 3 S. 2 FGO)

Rz. 64 § 78 Abs. 3 S. 2 FGO soll die Möglichkeiten der Akteneinsicht um die Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf erweitern.[1] Wie nach § 78 Abs. 2 S. 1 FGO wäre es danach grundsätzlich möglich, die Papierakte in ein anderes Format (z. B. PDF) zu übertragen und mittels einer besonders gesicherten Verbindung zur Verfügung zu stellen bzw. auf einem sicheren Übermittl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.6 Besondere Zuständigkeit (§ 78 Abs. 2 S. 5 und S. 6 FGO)

Rz. 54 § 78 Abs. 2 S. 5 und 6 FGO regeln eine spezielle Entscheidungszuständigkeit für die Entscheidung über die Übermittlung eines Aktenausdrucks oder eines Datenträgers an den Berechtigten, wenn ein solcher Antrag nach § 78 Abs. 2 S. 3 FGO gestellt wurde. Für diese Entscheidung ist der Vorsitzende [1] bzw. der Berichterstatter [2] zuständig. Indes ist nicht nachvollziehbar, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.5 Akteneinsicht bei Gründen gegen Bereitstellung zum Abruf (§ 78 Abs. 2 S. 4 FGO)

Rz. 50 Wenn der Akteneinsicht durch die Bereitstellung des Inhalts zum Abruf wichtige Gründe entgegen stehen, kann nach § 78 Abs. 2 Satz 4 FGO die Akteneinsicht "in der nach den Sätzen 2 und 3 vorgesehenen Form" auch ohne Antrag gewährt werden. Als wichtige Gründe werden in der Gesetzesbegründung etwa vorübergehende technische Probleme oder besonders hohe Sicherheitserforder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Berechtigter (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO)

Rz. 11 Gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO steht das Akteneinsichtsrecht den Beteiligten des Verfahrens zu, also Klägern, Beklagten, Beigeladenen und beigetretenen Behörden.[1] Diese können ihr Akteneinsichtsrecht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens geltend machen.[2] Rz. 12 Das Gleiche gilt für die Bevollmächtigten der Beteiligten, die die Beteiligten insoweit vertreten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.3 Einsichtnahme in Diensträumen (§ 78 Abs. 2 S. 2 FGO)

Rz. 45 Alternativ kann gem. § 78 Abs. 2 Satz 2 FGO die Akteneinsicht in den Diensträumen gewährt werden, wenn der Berechtigte einen diesbezüglichen Antrag stellt. Eine gesonderte Begründung ist für diesen Antrag nicht erforderlich. Der Begriff "Diensträume" meint dabei Räumlichkeiten, die vorübergehend oder dauernd dem öffentlichen Dienst zur Ausübung dienstlicher Tätigkeite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.2 Bereitstellung des Inhalts zum Abruf (§ 78 Abs. 2 S. 1 FGO)

Rz. 42 Für die Prozessakten bestimmt § 78 Abs. 2 Satz 1 FGO als Grundregel, dass die Akteneinsicht durch die Bereitstellung des Akteninhalts zum Abruf erfolgen soll. Um dies zu ermöglichen, soll derzeit ein bundesweites Akteneinsichtsportal für alle Länder und den Bund entwickelt werden.[1] Für diese Art der Akteneinsicht kann die Akte auch in ein anderes Format übertragen (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5 Akteneinsicht in Prozessakten, die in Papierform geführt werden (§ 78 Abs. 3 FGO)

Rz. 56 § 78 Abs. 3 FGO in der seit 1.1.2018 geltenden Fassung befasst sich mit der Art und Weise der Akteneinsicht, wenn die Prozessakten in Papierform geführt werden, die Papierakte also "führend" ist. 5.1 Akteneinsicht in Diensträumen (§ 78 Abs. 3 S. 1 FGO) Rz. 57 Für die Prozessakten bestimmt § 78 Abs. 3 S. 1 FGO als Grundregel, dass die Akteneinsicht durch die Einsichtnahm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.1 Akteneinsicht in Diensträumen (§ 78 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 57 Für die Prozessakten bestimmt § 78 Abs. 3 S. 1 FGO als Grundregel, dass die Akteneinsicht durch die Einsichtnahme in Diensträumen gewährt wird. Der Begriff "Diensträume" meint dabei wie in § 78 Abs. 2 S. 2 FGO Räumlichkeiten, die vorübergehend oder dauernd dem öffentlichen Dienst zur Ausübung dienstlicher Tätigkeiten dienen und über die ein Träger öffentlicher Gewalt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Akteneinsichtsrecht (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO)

2.1 Berechtigter (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO) Rz. 11 Gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO steht das Akteneinsichtsrecht den Beteiligten des Verfahrens zu, also Klägern, Beklagten, Beigeladenen und beigetretenen Behörden.[1] Diese können ihr Akteneinsichtsrecht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens geltend machen.[2] Rz. 12 Das Gleiche gilt für die Bevollmächtigten der Beteiligte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.4 Übermittlung eines Aktenausdrucks oder eines Datenträgers (§ 78 Abs. 2 S. 3 FGO)

Rz. 48 § 78 Abs. 2 Satz 3 FGO sieht als dritte Möglichkeit der Akteneinsicht vor, dass ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akten dem Berechtigten übermittelt wird. Indes handelt es sich hierbei um eine Ausnahme für die Art und Weise der Akteneinsicht, für die ein besonders begründeter Antrag erforderlich und ein berechtigtes Interesse darzulegen ist. Ob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3 Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen, Ausdrucken und Abschriften (§ 78 Abs. 1 S. 2 FGO)

Rz. 34 Die Beteiligten können sich durch die Geschäftsstelle des Gerichts[1] kostenpflichtig Ausfertigungen, Auszüge, Ausdrucke und Abschriften aus den Gerichts- und den dem Gericht vorgelegten Akten erteilen lassen. Ausfertigungen sind beglaubigte Abschriften von vom FG stammenden Urkunden, die im Rechtsverkehr die Urschrift ersetzen. Von anderen Urkunden können nur Auszüge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Akteneinsicht in Prozessakten, die elektronisch geführt werden (§ 78 Abs. 2 FGO)

4.1 Prozessakten (§ 78 Abs. 2 S. 1 FGO) Rz. 37 § 78 Abs. 2 FGO in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung befasst sich mit der Art und Weise der Akteneinsicht, wenn die Prozessakten elektronisch geführt (sog. "führende" elektronische Akte) werden. Eine Verpflichtung, die Prozessakten elektronisch zu führen, besteht für die Gerichte nach § 52b Abs. 1a FGO indes erst ab dem 1.1.2026....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.2 Entscheidungszuständigkeit

Rz. 74 Streitig ist, wer über den Antrag auf Akteneinsicht entscheidet. Die Entscheidung über das Ob und Inwieweit sowie die Art und Weise ist keine prozessleitende Anordnung i. S. d. § 128 Abs. 2 FGO.[1] Rz. 75 Seit 1.1.2018 hat der Gesetzgeber in § 78 Abs. 2 S. 5 und 6 FGO ausdrücklich geregelt, dass über einen Antrag nach § 78 Abs. 2 S. 3 FGO der Vorsitzende bzw. der Beric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten und die Erteilung von Abschriften u. Ä. aus den Akten. Die Vorschrift ist Ausdruck der Gewährung rechtlichen Gehörs. Hierfür genügt es, dass die Beteiligten die Gelegenheit erhalten, die Akten (Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten) einzusehen. Ob sie dieses Recht tatsächlich wahrnehmen, bleibt den B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.4 Rechtsmittel

Rz. 82 Zu unterscheiden ist, ob die Akteneinsicht und Übersendung von der Geschäftsstelle oder vom Gericht abgelehnt worden sind.[1] Gegen die ablehnende Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist die Erinnerung gegeben.[2] Ergeht daraufhin eine negative Entscheidung des FG, ist die Beschwerde an den BFH nach § 128 FGO [3] ebenso wie gegen ablehnende Entscheidung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.3 Versendung an Prozessbevollmächtigte?

Rz. 66 Die Regelungen zu Art und Weise der Akteneinsicht bei einer führenden Papierakte in § 78 Abs. 3 FGO sind nicht abschließend. Das Akteneinsichtsrecht ist Ausdruck rechtlichen Gehörs und muss dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes[1] genügen.[2] Allerdings sind durch die gesetzliche Neuregelung seit 1.1.2018 Ausnahmen von der gesetzlichen Art und Weise der Ak...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.2 Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 7 Im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes des Einzelnen gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt[1] ist es bei Vorlagepflicht der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht durch den Beklagten[2], bei Amtsermittlungspflicht des Gerichts[3] und bei Aktenvorlagepflicht sämtlicher Behörden und Gerichte[4] Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gericht[5]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 78 Akteneinsicht

1 Allgemeines Rz. 1 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten und die Erteilung von Abschriften u. Ä. aus den Akten. Die Vorschrift ist Ausdruck der Gewährung rechtlichen Gehörs. Hierfür genügt es, dass die Beteiligten die Gelegenheit erhalten, die Akten (Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten) einzusehen. Ob sie dieses Recht tatsächlich wahrnehmen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.1 Antrag

Rz. 73 Das Gericht gewährt die Akteneinsicht nicht von sich aus, sondern sie ist, ebenso wie die Erteilung von Abschriften usw., zu beantragen. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem gewünschten Einsichtstermin zu stellen, damit sich das Gericht verwaltungsmäßig darauf einstellen kann. Dabei sind sowohl das Verhalten des Beteiligten bzw. der Prozessbevollmächtigten als auch geri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Grenzen des Akteneinsichtsrechts

Rz. 27 Nach ständiger Rechtsprechung besteht kein Akteneinsichtsrecht, wenn der Akteninhalt unter keinem Gesichtspunkt geeignet ist, dem Rechtsschutz des Klägers zu dienen, z. B. bei unzulässigen Rechtsmitteln.[1] Das ist bedenklich, weil dem Kläger die Möglichkeit genommen wird, eben dies zu überprüfen.[2] Rz. 28 Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens – etwa bei Strei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6 Verfahren

6.1 Antrag Rz. 73 Das Gericht gewährt die Akteneinsicht nicht von sich aus, sondern sie ist, ebenso wie die Erteilung von Abschriften usw., zu beantragen. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem gewünschten Einsichtstermin zu stellen, damit sich das Gericht verwaltungsmäßig darauf einstellen kann. Dabei sind sowohl das Verhalten des Beteiligten bzw. der Prozessbevollmächtigten als...mehr