Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Geltung für Steuern einschließlich Steuervergütungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der AO erstreckt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO auf Steuern, einschließlich Steuervergütungen sowie Steuererstattungen (§ 37 Abs. 1 AO). Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 3 Abs. 1 AO den Begriff der Steuer gesetzlich definiert, enthält das Gesetz keine Definition für Steuervergütungen. Es handelt sich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vorstehende Fassung des § 284 AO. Die bis zum 31.12.2012 geltende Altfassung des § 284 AO (Eidesstattliche Versicherung) und die dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO finden auch nach dem 31.12.2012 weiter Anwendung, wenn die Auskunftserteilung vor dem 01.01.2013 ang...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. Abzustellen ist dabei nach der in der AO geltenden Erklärungstheorie allein darauf, wie der Empfänger den Verwaltungsakt nach seinem Horizont verstehen konnte und nicht darauf, was die Behörde regeln wollte (s. § 124 AO Rz. 8 f.)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Fälligkeit der Gegenforderung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Aufrechnende muss im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung die Erfüllung der Forderung, mit der er aufrechnet, fordern können. Eine einmal bestehende Aufrechnungslage entfällt durch eine rückwirkende Stundung nicht (BFH v. 08.07.2004, VII R 55/03, BStBl II 2005, 7; s. § 222 AO Rz. 19). Im Insolvenzverfahren kann das FA mit Forderungen ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller, Das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile, DStZ 2001, 613; Jope, Steuerhinterziehung im Feststellungsverfahren, DStZ 2009, 247; Blesinger, Grundlagenbescheide als Gegenstand einer Steuerhinterziehung? wistra 2009, 294; Pflaum, Strafrechtliche Gesichtspunkte der Begünstigung nicht entnommener Gewinne, § 34a EStG, wistra 2012, 205; Gehm, Steuerhinterziehung bei u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtswirkung der Hinzuziehung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Hinzugezogene erhält die Stellung eines Beteiligten im Einspruchsverfahren nach § 359 Nr. 2 AO. Er kann damit seine eigenen rechtlichen Interessen unabhängig vom Einspruchsführer geltend machen. Er erlangt alle Verfahrensrechte der übrigen Beteiligten, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, auf Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei anderen als in § 193 Abs. 1 AO genannten Stpfl. ist die Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Ob eine Prüfung an Amtsstelle nicht zweckmäßig, vielmehr eine Außenprüfung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verletzung von Bundesrecht

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsverletzung muss Bundesrecht betreffen, d. h. materiell- oder verfahrensrechtliche Normen, die im Einklang mit den Artikeln 70 bis 82 sowie 123 bis 129 GG im Bereiche der Bundesrepublik Deutschland gelten. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Revision auch auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden (s. Rz. 8). Auch ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirksamwerden des Steuerverwaltungsakts (§ 124 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 124 Absatz 1 Satz 1 AO wird ein Steuerverwaltungsakt gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Dies gilt nicht, wenn dem Steuerpflichtigen zuvor oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht (BFH v. 18.08.2009, X R 25/06, BStBl II 2009, 965;...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Kosten

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der das Aussetzungsverfahren beendende Beschluss muss eine Kostenentscheidung enthalten. Dabei beträgt der Streitwert normalerweise 10 % des streitigen Steuerbetrages (BFH v. 26.04.2001, V S 24/00, BStBl II 2001, 498; vgl. auch Hartmann, Anh. II § 13 GKG Rz. 3; zur Anwendung des Mindeststreitwerts gem. § 52 Abs. 4 GKG s. Vor § 135 FGO R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Abs. 9, 10, 11)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend zur bis 31.12.2012 geltenden Rechtslage erfolgt die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis für die Abnahme von Vermögensauskünften ab dem 01.01.2013 nicht mehr automatisch, stattdessen ist die Anordnung der Eintragung nunmehr Gegenstand einer eigenen Ermessensentscheidung. Die Entscheidung tritt damit an die Stelle der bis zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die nach § 163 AO möglichen Billigkeitsmaßnahmen setzen voraus, dass "die Erhebung der Steuer nach Lage des Falles unbillig wäre" (§ 163 Satz 1 AO). Die Billigkeitsprüfung verlangt eine Gesamtbetrachtung aller für die Entstehung des Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblichen Normen, um festzustellen, ob das Ergebnis des allgemeinen G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unterscheidung nach dem Besteuerungsgegenstand

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach dem Besteuerungsgegenstand wird unterschieden zwischen Besitz- und Verkehrsteuern einerseits und Zöllen bzw. Ein- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern andererseits. Diese Unterscheidung ist in erster Linie für die sachliche Zuständigkeit der Bundes- und Landesfinanzbehörden maßgeblich (vgl. §§ 12 Abs. 2 und 17 Abs. 2 FVG), aber ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Anderweitige Erledigung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 236 Abs. 2 AO ordnet die entsprechende Anwendung des § 236 Abs. 1 AO an, wenn die in § 236 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO bezeichneten Voraussetzungen vorliegen, die sich ihrem Wesen nach und im Ergebnis nicht von den Fällen unterscheiden, in denen die Änderung unmittelbar durch die Gerichtsentscheidung veranlasst ist. Die Entscheidung muss kau...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Aufrechnungserklärung (§ 226 Abs. 1 AO i. V. m. § 388 BGB)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 388 BGB erfolgt die Aufrechnung durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Aufrechnungsgegner. Die Aufrechnungserklärung der Finanzbehörde ist in gleicher Weise wie die des Stpfl. eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung und kein Verwaltungsakt (BFH v. 26.07.2005, VII R 72/04, BStBl II 2006, 350; BFH v. 29.11....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich des § 110 AO erstreckt sich nach § 110 Abs. 1 Satz 1 AO auf alle gesetzlichen Fristen, die für Handlungen gesetzt sind, über die Finanzbehörden zu befinden haben. Dazu gehören vor allem die für außergerichtliche Rechtsbehelfe geltenden Rechtsbehelfsfristen (§ 355 Abs. 1 AO). Antragsfristen aller Art fallen unabhängi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verfahren der Eidesabnahme

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Eidesleistung folgt für Zeugen aus § 391f. ZPO und für Sachverständige aus § 410 ZPO. Das Verfahren der Eidesabnahme ist demgegenüber in § 82 FGO i. V. m. §§ 478 bis 484 ZPO. § 478 ZPO Eidesleistung in Person Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden. § 479 ZPO Eidesleistung vor beauftragtem od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 42e EStG hat der "Beteiligte" einen Anspruch auf Auskunft, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Die Auskunft setzt eine Anfrage, d. h. einen Antrag, und ein Auskunftsinteresse voraus. Antragsteller können der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der gesetzliche Vertreter und Vermögensv...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermessensentscheidung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Finanzbehörde über Billigkeitsmaßnahmen entscheiden, und zwar sowohl darüber, ob sie eine solche trifft, als auch darüber, welche sie trifft. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (h. M.; BFH v. 30.04.2009, V R 15/07, BStBl II 2009, 744 m. w. N.; BFH v. 28.11.2016, GrS 1/15, BStBl II 2017...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Bekanntgabe (§ 6 VO)

Tz. 54 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung lehnt sich zwar an § 183 AO an, enthält aber spezifisch auf die Besonderheiten dieses Feststellungsverfahrens zugeschnittene Abweichungen. Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VO sollen die am Gegenstand der Feststellung beteiligten Personen (s. § 1 Abs. 3 Satz 1 VO) einen gemeinsamen Empfangsbevollm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Absehen von der Steuerfestsetzung (§ 156 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 156 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) von der Festsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 AO) sowie deren Änderung absehen, wenn zu erwarten ist, dass die Erhebung keinen Erfolg haben (§ 156 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) wird oder wenn die Kosten der Erhebung einschließlich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Beweislast

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eng mit der Frage der Sachverhaltsaufklärung verknüpft ist die weitere Frage, welche Folgen es hat, wenn sich ein Sachverhalt nicht eindeutig feststellen lässt. Dem Steuerrecht ist eine formelle (subjektive) Beweislast (Nachweispflicht) grundsätzlich fremd und besteht nur in gesondert geregelten Einzelfällen, zumeist wenn vom Stpfl. for...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. "In der Annahme, dass er in einem anderen Bescheid zu berücksichtigen sei"

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung des bestimmten Sachverhaltes muss in der Annahme unterblieben sein, dass der Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid, nämlich eines anderen Stpfl., eines anderen Veranlagungszeitraums oder einer anderen Steuerart zu berücksichtigen sei. Hierüber muss das FA eine konkrete Vorstellung gehabt haben, ein bloßes Vers...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit (§ 361 Abs. 2 Satz 2 1. HS AO)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung soll ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen. Diese sind immer dann gegeben, wenn nach summarischer Prüfung des glaubhaft gemachten Sachverhaltes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochten...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwaltungsvorschriften, Richtlinien

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsvorschriften, insbes. die (norminterpretierenden oder normkonkretisierenden) Steuerrichtlinien, sind grds. keine Rechtsnormen; sie bieten keine Rechtsgrundlage für Verwaltungsakte und binden Gerichte grds. nicht (st. Rspr., z. B. BFH v. 04.05.2006, VI R 28/05, BStBl II 2006, 781; BFH v. 11.05.2007, IV B 28/06, juris; BFH v. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortführung des Verwaltungsverfahrens (§ 26 Satz 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unzuständig gewordene Finanzbehörde kann das Verwaltungsverfahren fortführen, sofern dies einfacher und zweckmäßiger ist, die zuständig gewordene Finanzbehörde zustimmt und Interessen der Beteiligten nicht verletzt werden. Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Fortführung ist zunächst, dass das Verwaltungsverfahr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Einseitige Erledigungserklärung des Klägers

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einseitige Erledigungserklärung des Klägers: Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers stellt eine Klageänderung dar. Mit seiner einseitigen Erledigungserklärung nimmt der Kläger von seinem bisherigen Klagebegehren Abstand und beantragt stattdessen die Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist (BFH v. 20.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Steuerberatungsangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO eröffnet für öffentlich-rechtliche und berufsrechtliche Streitigkeiten über bestimmte Angelegenheiten des StBerG den Finanz-Einspruchsweg. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Darunter fallen folgende Streitigkeiten: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen (Erster Teil, §§ 1–31 StBerG): Befugnis ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens

Leitsatz Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes, insbesondere des IPSC-Schießens be­steht, erfüllt (entgegen Ziffer 6 AEAO zu § 52 AO) die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit. Normenkette § 52 Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 20 und 21, § 60a AO, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG, § 96 Abs. 1, § 118 Abs. 2 FGO, , § 15, § 15a Abs. 1 Waff...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsvertragliche Zuweisung des Einnahmen- oder Werbungskosten­überschusses einer vermögensverwaltenden GbR bei unterjährigem ­Gesellschafterwechsel

Leitsatz Eine Änderung des bisher gültigen Ergebnisverteilungsschlüssels einer vermögensverwaltenden GbR dahin, dass dem während des Geschäftsjahres der GbR eintretenden Gesellschafter der auf den Geschäftsanteil fallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zugerechnet werden soll, ist steuerrechtlich anzuerkennen, wenn diese vom Beteiligun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wohnungseigentümergemeinschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft – Betrieb eines Blockheizkraftwerks

Leitsatz 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen ist. 2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche T...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG vor, wenn die Verzinsung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (1)

Leitsatz Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds. Normenkette § 68 Abs. 1 EStG, § 227 AO, § 11 SGB II, § 102 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist Mutter des 1995 geborenen Sohnes F, für den sie aufgrund einer im August 2013 b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (2)

Leitsatz Die gerichtliche Überprüfung einer den Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung betreffenden Behördenentscheidung hat u.a. zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten erfüllte. Dies erfordert jedenfalls nähere Feststellungen dazu, auf welchem Tatbestand die Kindergeldfestsetzung beruhte und worin die Mitwirkungspf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto – Keine Saldierung bei mehreren Sacheinlagegegenständen

Leitsatz Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006, § 40 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die zwei Kläger w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nachweis durch einen stichtagsnahen Kaufpreis

Rz. 107 [Autor/Stand] Ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts setzt nicht zwingend ein Sachverständigengutachten voraus. Ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielter Kaufpreis wird vom Finanzamt ebenso als Nachweis anerkannt.[2] Dem Kaufpreis dürfen also keine Verkäufe unter nahen Angehörigen oder sog. Notverkäufe zugrunde liegen. Dabei bestehen – so der Wortlaut der T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Voraussetzungen für den Nachweis

Rz. 68 [Autor/Stand] Den Steuerzahler trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Die Finanzverwaltung lässt als Nachweis für einen niedrigeren Verkehrswert das Gutachten eines Sachverständigen oder des örtlich zuständigen Gutachterausschusses einerseits und einen stichtagsnahen Kaufpreis andererseits zu. Hierbei handelt e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nachweis durch ein Gutachten

a) Qualifikation der Sachverständigen Rz. 79 [Autor/Stand] Aus der einschränkenden Formulierung "regelmäßig" kann auch abgeleitet werden, dass in der Praxis vorrangig auf die Qualität des Gutachtens und erst in zweiter Linie auf die formelle Qualifikation des Gutachtenden abzustellen ist. Während in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999[2] zunächst regelmäßig ein Gutachten ein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsveräußerung: Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie

Leitsatz Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten gepachtet hat (Anschluss an das BFH-Urt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Unterlassen des Einbehalts und der rechtzeitigen Abführung

Rz. 21 Eine Tathandlungen i. S. d. § 380 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Verpflichtung zur Einbehaltung oder Abführen der Steuerabzugsbeträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen wird. Die Tat ist mit dem ganzen oder teilweisen Unterlassen des gesetzlich geforderten Tuns im Zeitpunkt der Handlungspflicht vollendet (echtes Unterlassungsdelikt). Rz. 22 Abz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 10 Weitere Folgen eines Verstoßes

Rz. 54 Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 380 Abs. 1 AO hat nicht nur die Verhängung einer Geldbuße zur Folge (vgl. Rz. 47f.), sondern darüber hinaus möglicherweise auch Auswirkungen z. B. im Hinblick auf gewerberechtliche Erlaubnisse und Konzessionen, Ausländerangelegenheiten und die Vergabe öffentlicher Aufträge. In der Bescheinigung in Steuersachen sind wertungsfreie Angabe z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 6 Abzugsteuern sind Steuern, die vom Schuldner einer Einnahme für Rechnung des steuerpflichtigen Gläubigers dieser Einnahme einbehalten und abgeführt werden müssen. Gem. § 33 Abs. 1 AO wird der insoweit verpflichtete Schuldner der Einnahme selbst zum Steuer-(entrichtungs-)pflichtigen. Dem Steuerentrichtungspflichtigen werden bei der Abwicklung der zur selbstständigen Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3 Stundung, Aufrechnung und Tilgungsbestimmung

Rz. 31 Im Gegensatz zur dreitägigen Schonfrist gem. § 240 Abs. 3 AO (vgl. Rz. 29) verlagert eine vor Fälligkeit gewährte Stundung den Fälligkeitszeitpunkt. Folglich erfüllt im Fall einer solchen Stundung eine Abführung der Abzugsteuer nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt schon nicht den Tatbestand des § 380 AO.[1] Es bedarf insoweit jedoch stets einer formellen Stundun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 7 Löschung elektronischer Dokumente (§ 52b Abs. 5 FGO)

Rz. 35 § 52b Abs. 5 FGO sieht eine Frist von sechs Monaten vor, nach deren Ablauf eingereichte elektronische Dokumente bei führender Papierakte gelöscht werden können, aber nicht müssen. Die Frist wurde eingeführt, da sich die bisherige Aufbewahrungsfrist bis zur Rechtskraft des Verfahrens nach Auffassung des Gesetzgebers als unpraktikabel erwiesen habe, weil sie eine Löschu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Verpflichtende führende elektronische Akte ab 1.1.2026 (§ 52b Abs. 1a FGO)

Rz. 23 § 52b Abs. 1a FGO wurde mit Wirkung ab 1.1.2018 durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs[1] eingefügt, um medienbruchfrei die elektronische Arbeitsweise voranzutreiben. § 52b Abs. 1a FGO schreibt ab 1.1.2026 die elektronische Aktenführung verbindlich vor und ersetzt ab diesem Zei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4 Transfer elektronischer Dokumente bei führender Papierakte (§ 52b Abs. 2 FGO)

Rz. 26 § 52b Abs. 2 FGO in der seit 1.1.2018 geltenden Fassung[1] regelt den Medientransfer bei führender Papierakte. Wird ein elektronisches Dokument übermittelt, ist nach § 52b Abs. 2 S. 1 FGO ein Ausdruck für die Papierakte zu fertigen. Eine ausdrückliche Ausnahme sieht § 52b Abs. 2 S. 2 FGO für Anlagen zu vorbereitenden Schriftsätzen[2] vor. Bei derartigen Anlagen kann e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 8 Übertragung von Dokumenten in Papierform in die führende elektronische Akte (§ 52b Abs. 6 FGO)

Rz. 38 § 52b Abs. 6 FGO befasst sich mit der Übertragung von Dokumenten in Papierform in die führende elektronische Akte. Die Regelung betrifft sowohl in Papierform eingereichte Dokumente der Beteiligten als auch etwaige noch vom Gericht erstellte Schriftstücke.[1] Auch wenn eine Regelung für den Fall fehlt, dass eine Übertragung eines Papierdokuments in eine elektronische F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 6 Dokumentation bei elektronischer Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 52b Abs. 4 FGO)

Rz. 31 Falls ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, ist die Dokumentation in der Papierakte[1] nach § 52b Abs. 4 FGO vorzunehmen. Wird ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur durch De-Mail übermittelt, ist darauf hinzuweisen, dass die einfache De-Mail fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Regelungen in § 52b Abs. 1 FGO

Rz. 9 § 52b Abs. 1 S. 1 FGO bildet die Rechtsgrundlage für die führende elektronische Akte. Um grundsätzlich eine einheitliche Aktenführung zu ermöglichen und um "Hybrid-Akten" zu vermeiden, ist zu entscheiden, ob in der Übergangszeit bis 1.1.2026 die Akten in Papierform oder in elektronischer Form geführt werden. Die jeweils bestimmte Form ist dann "führend", so dass Dokume...mehr