Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Kein Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren

Rz. 3 Anders als den Beteiligten eines allgemeinen Verwaltungsverfahrens[1] gewährt die AO den Beteiligten des Finanzverwaltungsverfahrens kein Akteneinsichtsrecht. Die Gewährung von Akteneinsicht steht vielmehr im Ermessen der Finanzbehörden.[2] An einer rechtlichen Begründung für diese gesetzgeberische Entscheidung fehlt es. Allerdings kann die Akteneinsichtnahme infolge §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.3 Anspruch/Ermessensentscheidung

Rz. 80 Die Entscheidung über Zeitpunkt, Ort und Umfang der Akteneinsicht usw., nicht die Entscheidung darüber, ob überhaupt Akteneinsicht zu gewähren ist, liegt im Ermessen des Gerichts.[1] Der BFH hat eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen.[2] Auf die Akteneinsicht selbst besteht ein Rechtsanspruch. Die Entscheidung hängt von dem gestellten Antrag ab. Bezieht sich der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Bekanntgabe des Verwaltungsakts

Rz. 15 Die Einspruchsfrist nach §§ 355, 356 AO gilt nur für den Einspruch gegen den erlassenen Verwaltungsakt. Diese beginnt bei einem rechtswirksamen – nicht nichtigen – Verwaltungsakt demgemäß grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Verwaltungsakts i. S. d. § 124 Abs. 1 AO. Die Finanzbehörde hat den Bekanntgabezeitpunkt des Verwaltungsakts nachzuweisen.[1] Für den Nachweis g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.4 Besonderheiten bei Steueranmeldungen

Rz. 17 Nach § 168 S. 1 AO steht eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung[1] gleich. Die Festsetzungswirkung tritt nach § 167 S. 1 AO regelmäßig mit dem Eingang der Steueranmeldung bei der Finanzbehörde ein. Eine besondere Bekanntgabe des Regelungsinhalts erfolgt also grundsätzlich nicht, sodass der Beginn der Einspruchsfrist nach § 355...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Einschränkung des Rechtsschutzes

Rz. 1 Der formelle Rechtsschutz gegen erlassene Verwaltungsakte der Finanzbehörde in Angelegenheiten, für die der Einspruch nach § 347 AO bzw. der Finanzrechtsweg nach § 33 FGO eröffnet ist, ist durch Befristung eingeschränkt.[1] Zweck dieser Einschränkung ist die Schaffung von Rechtssicherheit.[2] Ein geordnetes Rechtsleben setzt notwendig voraus, dass über die rechtliche V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Einspruchsfrist nach §§ 355, 356 AO gilt nur für den Einspruch gegen den erlassenen Verwaltungsakt. [1] Die Einspruchsfrist besteht nicht: nach § 355 Abs. 2 AO für den Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO. Ist der Erlass eines Verwaltungsakts beantragt worden, hat aber die Finanzbehörde den beantragten Verwaltungsakt noch nicht bekannt gegeben , so kann Rec...mehr

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AGS 6/2018, Dokumentenpausc... / II. Verpflichtung zur Einreichung von Mehrfertigungen

Die schuldhafte Dokumentenpauschale entsteht nur, wenn nach den jeweiligen Verfahrensordnungen eine Verpflichtung zur Beifügung der Mehrfertigungen besteht. Hierfür sind folgende Vorschriften zu beachten:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.3 Grundlagen

Rz. 4 Die Einlegung des Einspruchs ist eine verfahrensrechtliche Willenserklärung, durch die das finanzbehördliche Einspruchsverfahren anhängig wird . Der Zugang des Einspruchsschreibens, das den formellen und inhaltlichen Mindesterfordernissen entspricht, hat innerhalb der Einspruchsfrist bei der Einlegungsbehörde zu erfolgen.[1] Rz. 4a Der Einspruchsführer trägt die Festste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach dem Verzeichnis der für die Verwaltung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zuständigen Finanzämter [2] obliegt die Aufgabe, diese Steuern nach Maßgabe des ErbStG "gleichmäßig festzusetzen und zu erheben" (§ 85 Satz 1 AO), zurzeit 46 deutschen Finanzbehörden (s. auch Anm. 3.1). § 35 ErbStG grenzt nicht nur die Geschäftskreise dieser Behörden vonein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 5 Ende der Einspruchsfrist

Rz. 23 Die Einspruchsfrist endet mit Ablauf des Tages, der nach den Bestimmungen des BGB berechnet worden ist . Der Einspruch muss bis 24 Uhr der Einlegungsbehörde zugegangen sein.[1] Selbst eine geringfügige Überschreitung der Frist ist schädlich.[2] Der Einwurf des Einspruchsschreibens in den Hausbriefkasten der zuständigen Finanzbehörde genügt zur Wahrung der Einspruchsfr...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Terminsgebühr bei Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung

Frage: Umstritten ist, ob die Terminsgebühr entsteht, wenn der Rechtsstreit durch Gerichtsbescheid erledigt wird, dieser also als Urteil wirkt, oder ob es ausreicht, dass ein Gerichtsentscheid lediglich ergangen ist und das Verfahren ohne ein Urteil oder weiteren Gerichtsbescheid entschieden wird. Hierzu hatten Sie in HHG 4/2018 das Urteil des FG des Saarlandes v. 16.10.2017...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gerichtsverfahren: Zahlung einer Geldentschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

In HHG 8/2017 wurden die durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011 (BGBl 2011 I, S. 2302) mit Wirkung vom 3.12.2011 eingeführten Regelungen zur angemessenen Entschädigung von Nachteilen, die ein Verfahrensbeteiligter ­infolge einer unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens erleidet, auf...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Rechtsbehelfsverfahren: Abrechnung des Einspruchsverfahrens – vorangegangene Bescheidprüfung

Im Absatz 2 des § 40 StBVV ist eine Ermäßigung der Geschäftsgebühr geregelt: "Die Geschäftsgebühr ermäßigt sich auf 3/10 bis 20/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5), wenn der Steuerberater in dem Verwaltungsverfahren, das dem Verfahren nach Absatz 1 vorausgeht, Gebühren nach § 28 erhält." § 28 StBVV regelt die Prüfung von Steuerbescheiden mit der Zeitgebühr. Bei § ...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.2 Festsetzung des Grundsteuermessbetrags

Auf der 2. Stufe setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag fest. Die Festsetzung erfolgt regelmäßig zusammen mit der Einheitswertfeststellung in einem (zusammengefassten) Bescheid. Gleichwohl handelt es sich rechtlich um 2 Verwaltungsakte. Der Inhalt des Steuermessbescheids (= Folgebescheid bzw. Grundlagenbescheid, vgl. Tz. 2.4) wird außerdem der hebeberechtigten Gemeind...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / 6.2 Frist

Der Steuerpflichtige hat einen Rechtsanspruch auf Erlass der Grundsteuer nach § 33 GrStG, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind. Der Steuerpflichtige muss den Erlassantrag allerdings bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. stellen.[1] Geht der Grundsteuerbescheid für den Erlasszeitraum dem Grundstückseigentümer nicht rechtzeitig zu o...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.5.1 Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit durch den BFH

Der BFH hatte im Jahr 2010 entschieden[1], dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seiner Auffassung nach jedenfalls für Stichtage bis zum 1.1.2007 noch verfassungsgemäß sind. In Reaktion auf diese Rechtsprechung und zur Vermeidung von Masseneinsprüchen wurden nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.4.2012 [2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Übermittlung von Daten des Steuervollzugs (Abs. 6)

Rz. 8 Abs. 6 wurde durch das Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform v. 10.8.2009[1] mit Wirkung vom 18.8.2009 eingefügt. Soweit Steuern, die ganz oder teilweise dem Bund zufließen, von Landesfinanzbehörden verwaltet werden – dies ist u. a. bei der USt, ESt und KSt der Fall –, sind die Länder nach dieser Vorschrift verpflichtet, dem Bund Daten des Steuervollzugs zur eig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 9 Die Tatbestandsalternativen des § 383a AO können nach dem Wortlaut des § 383a AO nur vorsätzlich oder leichtfertig begangen werden.[1] Einfache Fahrlässigkeit ist demgemäß nicht ausreichend. Rz. 10 Vorsatz erfordert die Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale, also insbesondere auch der gesetzlichen Zweckbindung.[2] Ein Irrtum über die Unzulässigkeit der Erhebung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die Länder verwaltet (s. Rz 3). Sie haben also da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 9 Verfolgungszuständigkeit

Rz. 17 Sachlich zuständig für die Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten ist gem. § 409 S. 1 AO i. V. m. §§ 36 Abs. 1 S. 1 OWiG, 387 Abs. 1 AO die Finanzbehörde, die die betroffene Steuer verwaltet. Da es sich bei § 383a AO jedoch nicht um eine betroffene Steuer handelt, sondern um Steuernummern, findet diese Zuständigkeitsregelung ihrem Wortlaut nach keine Anwendung.[1] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 In den letzten Jahrzehnten wurden mit dem Ziel des Rechtsgüterschutzes zahlreiche Ge- und Verbotsvorschriften erlassen und das Ordnungswidrigkeitenrecht wurde auf alle Sachgebiete ausgeweitet, so dass es zu einem deutlichen Anwachsen der Bußgeldtatbestände kam. Dies gilt auch für die AO, in der die Anzahl der bußgeldbewehrten Verhaltensweisen deutlich zunahm. Die Aufhe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Da die AO keine lückenlosen Regelungen für Steuerordnungswidrigkeiten trifft, ordnet § 377 Abs. 2 AO die ergänzende Anwendbarkeit der Vorschriften des Ersten Teils des OWiG an. Soweit sich in der AO allerdings spezielle Bestimmungen finden, müssen diese in einschlägigen Verfahren beachtet werden. Dies ist insb. im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Leichtfertigkeit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003) v. 15.12.2003[1] wurden bundeseinheitliche Ordnungsmerkmale eingeführt. Durch sie sollte u. a. eine gleichmäßige Steuererhebung[2] gewährleistet sowie Steuerhinterziehung und Leistungsmissbrauch eingedämmt werden.[3] Dementsprechend wird jedem Stpfl. gem. § 139a AO durch das Bundeszentralamt f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Täter

Rz. 8 Der Täterkreis beschränkt sich nach dem eindeutigen Wortlaut des § 383a AO ausschließlich auf "nicht öffentliche Stellen". Folglich kommen Bedienstete der Finanzverwaltung oder anderer öffentlicher Einrichtungen nicht als taugliche Täter infrage.[1] Nach Ansicht des Gesetzgebers war das bestehende dienstrechtliche Instrumentarium bei öffentlichen Bediensteten ausreiche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.7 Verfassungsrechtliche Gesichtspunkte

Rz. 22 Im Hinblick auf die offene Formulierung der Tatbestände, der unklaren Anwendbarkeit der Allgemeinen Vorschriften des OWiG bzw. der dort niedergelegten Prinzipien sowie der möglichen Ahndung von Verstößen ohne Verschulden (vgl. Rz. 6, 7, 15, 17, 19, 27, 28 und 29). dürfte Art. 83 EU-DSGVO den sich insb. aus Art. 103 Abs. 2 GG ergebenden strengen Anforderungen an die Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.12 Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Rz. 42 Gem. § 30 OWiG kann unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur gegen den Täter einer Ordnungswidrigkeit selbst, sondern auch gegen juristische Personen und Personenvereinigungen eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dadurch wird die Gleichbehandlung von juristischen Personen/Personenverein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.10 Nebeneinander mehrerer Gesetzesverletzungen

Rz. 33 Im Fall der Tateinheit (Idealkonkurrenz), wenn also durch dieselbe Handlung gleichzeitig mehrere Bußgeldvorschriften verletzt werden, wird gem. § 19 Abs. 1 OWiG entsprechend der Regelungen im Strafrecht nur eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe dieser Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das die höchste Geldbuße androht, § 19 Abs. 2 OWiG. Rz. 34 Die in § 20 OWiG entha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zu prüfender Arbeitgeber

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Nicht jeder ArbG wird geprüft (> Rz 5ff). Angesichts begrenzter sachlicher und personeller Mittel ist das FA berechtigt, unter den zu prüfenden Betrieben nach seinem > Ermessen eine Auswahl zu treffen (BFH 174, 397 = BStBl 1994 II, 678 mwN; BFH/NV 2009, 887 mwN). Das Auswahlermessen wird lediglich durch Zweckmäßigkeitserwägungen, den Grundsa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zu § 129 AO

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Schreib- und Rechenfehler sowie ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines VA (> Verwaltungsakt) unterlaufen sind, kann die FinBeh jederzeit berichtigen ( § 129 AO ; > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 3). Die Berichtigung liegt grundsätzlich im > Ermessen des FA; die Begründung der Ermessensausübung ist nur dann ent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Prüfungsanordnung

Rz. 21 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp ist von der zuständigen Behörde (> Rz 10, 11, 14) schriftlich oder elektronisch (> Elektronische Kommunikation) anzuordnen (§ 196 AO); sie muss mit einer Belehrung über mögliche > Rechtsbehelfe nach den Vorgaben des § 356 AO versehen werden. Bei verbundenen Unternehmen und bei ArbG mit mehreren lohnsteuerlichen Betriebsstätten (> R...mehr

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Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Leitsatz Der Kläger, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens auch zu tragen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf Vorschriften beruht, die zwar verfassungswidrig sind, deren Anwendung im Streitfall aber aufgrund einer entsprechenden Anordnung des BVerfG zulässig ist. Normenkette § 182 Abs. 2 Satz 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 34a Abs. 3 BVe...mehr

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Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung

Leitsatz Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom Steuerpflichtigen begehrt, ist die Änderung eines Bescheides über den verbleibenden Verlustvortrag und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JSt...mehr

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AGS 5/2018, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

Die von der Klägerin aufgewandten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Rahmen des von ihr betriebenen Verfahrens nach § 69 Abs. 3 FGO vor dem FG sowie anschließend vor dem BFH können im Kostenfestsetzungsverfahren des Rechtsstreits der Hauptsache nicht erstattet werden. Sie zählen weder begrifflich noch systematisch zu den Kosten des Verfahrens, die mit Beschl. v. ...mehr

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zerb 5/2018, Erbschaftsteue... / Sachverhalt

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist befreiter Vorerbe seines am 17. Mai 2011 verstorbenen Vaters (V). Zum Nachlassvermögen gehörte u. a. ein Kommanditanteil an der D-KG. Gegenstand der D-KG war die Verwaltung der in ihrem Eigentum stehenden fünf Mietwohngrundstücke mit insgesamt 37 Wohnungen und 19 Garagen. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt – FA – ) ge...mehr

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AGS 5/2018, Erstattung der Kosten eines AdV-Verfahrens

FGO §§ 139 Abs. 1, 69 Abs. 3 Leitsatz Die Kosten eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung können nicht im Hauptsacheverfahren festgesetzt werden. FG Hamburg, Beschl. v. 22.1.2018 – 4 K 84/17 1 Sachverhalt Nachdem die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, hatte der Senat dem beklagten Hauptzollamt die Kosten des Verfahrens ...mehr

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zerb 5/2018, Erbschaftsteue... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 4 FGO). Das FG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass dem Kläger für den Erwerb des Anteils an der D-KG die Steuerbefreiung nach § 13 a iVm § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG nicht zu gewähren ist. Die Vermietung der Wohnungen durch die D-KG erforderte keinen wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenerstattung: Terminsgebühr bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören nach § 139 Abs. 3 Satz 1 FGO (auch) die zur Rechtsverfolgung notwendigen gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten, der nach den Vorschriften des StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Hierzu zählen insbesondere die Verfahrens- und Terminsgebühr. Für die Entstehung der Terminsgebühr...mehr

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Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender Aufwendungen

Leitsatz 1. Solange der Provisionsanspruch des Handelsvertreters noch unter der aufschiebenden Bedingung der Ausführung des Geschäfts steht, ist er nicht zu aktivieren. Provisionsvorschüsse sind beim Empfänger als "erhaltene Anzahlungen" zu passivieren. 2. Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Provisionsvorschüssen stehen, sind nicht als "unfertige Leistu...mehr

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Hinzurechnung von transaktionsbezogenen Zahlungen bei computerisierten Reiseinformations- und -vertriebssystemen

Leitsatz Wird eine Zahlung an einen Plattformbetreiber nur für einen Vermittlungserfolg geschuldet, so kann diese, auch wenn der Vertrag die Begriffe "Rechteübertragung" und "Softwarenutzung" enthält, wie die Provision eines Handelsvertreters oder eines Handelsmaklers als Vergütung einer Dienstleistung zu würdigen sein. Derartige Entgelte eines Reiseveranstalters an den Plat...mehr

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Verfassungsmäßigkeit des Nachzahlungszinssatzes aus § 233a i.V.m. § 238 AO ab VZ 2015 ernstlich zweifelhaft

Leitsatz Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Verzinsungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Normenkette § 233a, § 238, § 152 Abs. 5 AO, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3...mehr

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Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe

Leitsatz Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird. Normenkette § 4 Abs. 1, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 14, § 16 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 EStG, § 250 Abs. 2 HGB Sachverhalt...mehr

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Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen im Schaustellerbetrieb

Leitsatz Die Steuerbefreiung für Zugmaschinen nach § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG setzt nur voraus, dass die Zugmaschine ausschließlich für einen Schaustellerbetrieb oder einen Betrieb nach Schaustellerart verwendet wird. Es ist nicht erforderlich, dass der Halter der Zugmaschine ein Reisegewerbe i.S. der §§ 55ff. der GewO ausübt. Normenkette § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG Sachve...mehr

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Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der Einkunftsquelle auf Rechtsnachfolger

Leitsatz 1. Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung hat sich die Überschussprognose auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) regelmäßig an der Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen zu orientieren. Nur ausnahmsweise kann auch die Nutzung durch einen (unentgeltlichen) Rechtsnachfolger berücksichtigt werden. 2....mehr

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Keine Abfärbung bei Verlusten

Leitsatz Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR. Normenkette § 15 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG, § 40 Abs. 2, § 118 Abs. 2 FGO, § 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG 1984 Sachverhalt An der klagenden GbR, deren Tätigkeit sich auf die Vermietung von zwei Geschäftsgrundstücken beschränkte, waren zwei G...mehr

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Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

Leitsatz 1. Deutschland steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus – eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde – nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 zu. 2. Die auf Erteilung einer Freistellungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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AGS 4/2018, Erstattungsauss... / 2.1 Gerichtliche Verfahren

Die Regelung des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt neben den Zivilsachen für sämtliche Verfahren, in denen durch die Verfahrensordnungen auf die Vorschrift verwiesen wird. Das gilt deshalb auch für Familienstreitsachen (§ 113 Abs. 1 FamFG), aber auch für die Familiensachen und sonstigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zwar enthält § 80 FamFG keine Verweisung auf § 91 Abs...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an eine in der EU belegene Kirche

Leitsatz 1. Das Ansehen Deutschlands kann gemäß § 10b Abs. 1 Satz 6 EStG gefördert werden, wenn im Kernbereich der religiösen Tätigkeit einer ausländischen Kirche ein gemeinnütziges Engagement erkennbar wird, das Deutschland mittelbar zuzurechnen ist. 2. Eine Spende, die ein inländischer Steuerpflichtiger unmittelbar einer im EU-/EWR-Ausland belegenen Einrichtung zuwendet, di...mehr

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Nicht abziehbare Schuldzinsen – Berücksichtigung von Verlusten

Leitsatz 1. Für die Berechnung der Überentnahme nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Dieser Begriff umfasst auch Verluste. 2. Verluste führen für sich genommen nicht zu Überentnahmen. Die Bemessungsgrundlage für die nicht abziehbaren Schuldzinsen ist im Wege teleologischer Reduktion zu begrenzen. 3. Die Bemessungsgrundlage...mehr

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Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht des Bundes ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins

Leitsatz 1. Die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO setzt voraus, dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 11. April 2012, I R 11/11, BFHE 237, 22, BStBl II 2013...mehr