Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Günstigerrechnung des § 10 Abs. 4a EStG: Kürzung des Vorwegabzugs bei einem Steuerpflichtigen, der als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist und eine Altersrente bezieht

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger, der neben einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bezieht, erwirbt dadurch dem Grunde nach Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Arbeitnehmer. Folglich hat der Arbeitgeber die Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Außenprüfung

Rz. 11 Durch Rechtsverordnung i. S. d. § 117c Abs. 1 AO werden den Finanzinstituten Prüfungs-, Erhebungs- und Mitteilungspflichten auferlegt. Damit überprüft werden kann, ob diese Pflichten vollständig und richtig erfüllt worden sind, bedarf es dafür einer Ermächtigungsgrundlage, die sich in § 117c Abs. 3 AO findet. Danach ist das Bundeszentralamt für Steuern berechtigt, ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 117c AO wurde eingeführt durch das AIFM-Steueranpassungsgesetz v. 23.12.2013.[1] Hintergrund dafür ist das auf Art. 26 DBA basierende FATCA[2]-Abkommen zwischen Deutschland und den USA. Ziel der US-amerikanischen FATCA-Regularien ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch die Einführung von Compliance Regeln.[3] Die damit einhergehende Einführung einer Quellens...mehr

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zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Ehefrau bzw. Mutter der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer A und B der S-GmbH. Sie vermietet an die S-GmbH ein bebautes Grundstück. A hatte bei der Unterzeichnung des Mietvertrags mitgewirkt. Im Rahmen einer bei der S-GmbH durchgeführten Außenprüfung für die Jahre 2007 bis 2010 kam der Prüfer zu dem Ergebnis, dass der M...mehr

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zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass die Zahlung des überhöhten Mietzinses der S-GmbH an die Klägerin nicht als gemischte freigebige Zuwendung der S-GmbH der Schenkungsteuer unterliegt. 1. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, sowe...mehr

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Werbungskostenabzug bei Erstattungszinsen aufgrund rechtswidriger Einkommensteuerfestsetzung

Leitsatz Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gezahlt werden. Insow...mehr

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Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten

Leitsatz 1. Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn. 2. Dies gilt auch für Gutschriften auf dem Wert­guthabenkonto eines Fremd-Geschäftsführers einer GmbH (entgegen BMF-Schreiben vom 17. Juni 2009, BStBl I 2009, 1286, A.IV.2.b.). Normenkette § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5, § 11 Abs. 1 Sat...mehr

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Nachweis der Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG: Differenzkindergeld bei ausschließlich durch den Wohnort ausgelöstem Kindergeldanspruch

Leitsatz 1. Als Nachweis für eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG sind nur Beweismittel geeignet, aus denen sich ergibt, dass für den betreffenden Anspruchszeitraum bereits eine entsprechende steuerliche Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG durch das zuständige Finanzamt vorgenommen wurde. Bescheinigungen des Finanzamts, die schon vor Beginn des m...mehr

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Daytrading-Geschäfte als Termingeschäfte

Leitsatz Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften (hier: mit Devisen) mindern nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage nicht. Normenkette § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, unterhielt ein Konto bei der A-Bank, um sog. Daytrading-Geschäfte mit Devisen ausz...mehr

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Krankheits- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung – ­Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und der rückwirkenden Anwendung von § 64 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011

Leitsatz 1. Dem in § 33 Abs. 4 EStG i.d.F. des StVereinfG 2011 und in § 64 Abs. 1 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 geregelten Ver-langen, die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall formalisiert nachzuweisen, ist nach § 84 Abs. 3f EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 auch im Veranlagungszeitraum 2009 Rechnung zu tragen. Dies begegnet keinen verfassungsrechtli-chen Be...mehr

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Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage an den EuGH

Leitsatz 1. Die Auslegung und Anwendung des Art. 267 Abs. 3 AEUV durch ein letztinstanzliches Gericht verletzt nur dann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist. 2. Die Beurteilung, ob die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist...mehr

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Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in ­betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existenten ­Blockheizkraftwerken

Leitsatz 1. Entschließt sich der Steuerpflichtige, eine Investition zu tätigen, die letztlich nicht durchgeführt werden kann, weil sein Geschäftspartner ihm die – tatsächlich niemals gegebene – Lieferbarkeit des Investitionsobjekts in betrügerischer Absicht nur vorgespiegelt hat, ist die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Einkunftsart, der die verlorenen Aufwendunge...mehr

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Ortsübliche Marktmiete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG: Möblierungszuschlag für Einbauküche

Leitsatz 1. Bezieht sich ein Mietspiegel nicht auf möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen, ist für die Möblierung im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG ein Zuschlag zu berücksichtigen, soweit sich auf dem örtlichen Mietmarkt für möblierte Wohnungen hierfür ein Zuschlag ermitteln lässt. 2. Ein solcher Möblierungszuschlag kann n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.6 Rechtsschutz gegen den Duldungsbescheid

Rz. 74 Gegen den Duldungsbescheid ist nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO der Einspruch gegeben.[1] Der weitere Rechtsschutz erfolgt durch die Finanzgerichtsbarkeit nach § 33 FGO [2] Gegen den Duldungsbescheid in Form der Einspruchsentscheidung[3] ist die Anfechtungsklage [4] gegeben.[5] Zunächst hat die Finanzbehörde zu prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen der ensprechenden Duldun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.2.2 Duldungsnorm

Rz. 69 Voraussetzung ist einmal, dass die Normerfordernisse der die Duldungspflicht begründenden Rechtsnorm erfüllt sind.[1]. Durch die Duldungsnorm werden die Personen des Duldungspflichtigen, der Gegenstand, in den die Vollstreckung erfolgen darf, sowie der Duldungsumfang, d. h. für welche Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis in welcher Höhe die Vollstreckung erfolgt, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.3.3 Fortbestand des Primäranspruchs (§ 191 Abs. 5 AO)

Rz. 12 Der Haftungsanspruch setzt den Fortbestand des Primäranspruchs[1] voraus. Das Erlöschen des Primäranspruchs [2] führt grundsätzlich auch zum Erlöschen des Haftungsanspruchs.[3] Hierbei ist allerdings zu differenzieren: Erlischt der Primäranspruch[4] durch Festsetzungsverjährung [5], Zahlungsverjährung [6] oder Erlass [7], so wird die Geltendmachung durch § 191 Abs. 5 AO gr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.8.2 Begründung der Ermessensausübung

Rz. 37 Im Haftungsbescheid hat die Finanzbehörde ihre Ermessensausübung zu begründen.[1] ) Es sind die Gründe, die zur Inanspruchnahme gerade des betroffenen Haftungsschuldners geführt haben, darzustellen und in gerichtlich nachprüfbarer Weise gegeneinander abzuwägen.[2] Die Darstellung der Ermessensgründe hat, wenn sie im Haftungsbescheid unterblieben ist, spätestens in der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.6.2 Gerichtlicher Rechtsschutz

Rz. 29c Gegen den Haftungsbescheid in Form der Einspruchsentscheidung[1] ist die finanzgerichtliche Anfechtungsklage gem. §§ 40, 44 FGO gegeben.[2] Bei der Haftung für Gewerbesteuer bzw. Kirchensteuer ist entsprechend des Ausführungen zu Rz. 29b die Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten nach §§ 40, 42 VwGO als gerichtlicher Rechtsbehelf gegeben.[3] Die Überprüfung der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2 Gerichtliche Feststellung und Vollstreckung

Rz. 5 Leistet der kraft Vertrags Einstandspflichtige nicht freiwillig, so ist der privatrechtliche Anspruch durch eine Entscheidung der ordentlichen Gerichte festzusetzen.[1] Es muss erforderlichenfalls ein Mahnbescheid[2] erwirkt oder Klage[3] eingereicht werden. Nicht zulässig wäre es demgegenüber, wenn die Finanzbehörde ihren Anspruch nach § 192 AO mittels Haftungsbescheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2.1 Rechtsnatur der Haftung

Rz. 4 Die Geltendmachung des materiellen Haftungs- bzw. Duldungsanspruchs durch die Finanzbehörde ist abhängig von dessen Rechtsnatur: Wird die Einstandspflicht des Haftenden durch einen Vertrag zwischen ihm und der Finanzbehörde nach § 48 Abs. 2 AO begründet, so entsteht hier ein zivilrechtliches Schuldverhältnis.[1] Aus diesem Rechtsverhältnis erlangt die Finanzbehörde kein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.3.2 Entstehung des Primäranspruchs

Rz. 10a Der Haftungsanspruch selbst kann nur entstehen, wenn der Primäranspruch[1] entstanden ist.[2] Er kann auch grundsätzlich erst mit Entstehung des Primäranspruchs geltend gemacht werden, sofern die übrigen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind[3]; ausgenommen § 76 Abs. 2 AO für die Sachhaftung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren, was damit zusammenhängt, dass es hier n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.8 Ermessen beim Duldungsbescheid

Rz. 77 Die Inanspruchnahme des Duldungspflichtigen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Nach § 191 Abs. 1 S. 1 AO "kann" die Finanzbehörde einen Duldungsbescheid erlassen. Eine Rechtspflicht, einen gesetzlich bestehenden Duldungsanspruch zu realisieren, ist nicht gegeben.[1] Das der Finanzbehörde eingeräumte Ermessen ist regelmäßig auf das Entschließungs- bzw....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.6.1.1 Allgemeines

Rz. 29 Gegen den Haftungsbescheid ist nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO der Einspruch gegeben.[1] Hierbei ist zu beachten, dass mit dem Haftungsbescheid andere Verwaltungsakte verbunden sein können[2], die trotz der äußeren Verbindung rechtlich selbstständig sind. Bei der Einspruchseinlegung gem. § 357 AO muss zweifelsfrei bestimmt werden, welche Regelung angefochten wird.[3] Wenn s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.1 Haftung kraft Gesetzes (§ 191 Abs. 1 S. 1 AO)

Rz. 6 Haftungsschuldner ist nach § 191 Abs. 1 AO derjenige, der kraft Gesetzes für Steuern haftet. Der Haftungsanspruch muss sich aus der Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen einer Rechtsnorm ergeben.[1] Hier bestehen folgende Möglichkeiten: Die Haftung kann sich zum einen ergeben aus Steuergesetzen, d. h. Rechtsnormen mit materiellem steuerlichem Inhalt.[2] Sie kann sich zum an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.3 Geltendmachung durch Verwaltungsakt

Rz. 8 Wird der vertragliche Haftungs- bzw. Duldungsanspruch durch die Finanzbehörde entgegen § 192 AO durch Verwaltungsakt geltend gemacht, so ist dieser rechtswidrig, aber nicht nichtig. Somit muss gegen diesen Bescheid mit dem Einspruch vorgegangen werden. Wird dies verabsäumt, wird der Bescheid bestandskräftig, weshalb die Finanzbehörde trotz seiner Rechtwidrigkeit dann h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.2 Haftungsnorm

Rz. 9 Erste Voraussetzung des materiellen Haftungsanspruchs ist, dass die Normerfordernisse der haftungsbegründenden Rechtsvorschrift erfüllt sind (beispielsweise §§ 69ff. AO).[1] Hierbei handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde i. S. v. § 5 AO, vielmehr ist diese zuvor von der Finanzbehörde im Zuge ihrer Amtsermittlungspflicht vorzunehmende Prüf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.7 Korrektur des Duldungsbescheids

Rz. 75 Die Änderung oder Aufhebung des Duldungsbescheids erfolgt mangels anderer Regelung nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 129–132 AO. Hierdurch wird dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass die Geltendmachung der Duldung im Ermessen der Verwaltung liegt .[1] Es ist damit zulässig, auch einen rechtmäßigen Duldungsbescheid zu widerrufen[2], wenn dies zweckmäßig ersch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2 Haftung für Steuern und sonstige Ansprüche (§ 191 Abs. 1 S. 1 AO)

Rz. 7 Nach der Formulierung des § 191 Abs. 1 S. 1 AO ergibt sich die Rechtsstellung als Haftungsschuldner nur für denjenigen, der für "Steuern" haftet. Diese gesetzliche Formulierung ist unzulänglich. Haftungsschuldner ist auch derjenige, der für steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 3 Abs. 4 AO oder sonstige Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gem. § 37 Abs. 1 AO haft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.7 Korrektur des Haftungsbescheids

Rz. 30 Die Korrektur eines Haftungsbescheids erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 129–132 AO . Die speziellen Korrekturbestimmungen der §§ 172ff. AO für Steuerbescheide können für Haftungsbescheide auch nicht entsprechend angewendet werden.[1] Durch die Anwendung der allgemeinen Korrekturvorschriften wird dem Gesichtspunkt besser Rechnung getragen, dass die Gelten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.3 Begründungsmängel

Rz. 23 Die Verletzung der Begründungspflicht bewirkt regelmäßig nur die Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheids.[1] Nur besonders schwerwiegende und offenkundige Mängel können entsprechend der Evidenztheorie nach § 125 Abs. 1 AO ausnahmsweise die Nichtigkeit zur Folge haben, wenn der Haftungsbescheid nur die undetaillierte Angabe der Haftungssumme enthält[2]; ); die ihn erlass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Geltendmachung des gesetzlichen Haftungsanspruchs[1] gegen den Haftungsschuldner erfolgt stets durch Haftungsbescheid nach § 191 Abs. 1 S. 1 AO.[2] Aus der Formulierung des § 191 Abs. 1 AO ("kann") ergibt sich hinsichtlich der Art und Weise der Geltendmachung kein Auswahlermessen.[3] Rz. 14a Der Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt [4], in dem der bestehende mate...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Grundlage

Rz. 1 Haftungbedeutet das Einstehenmüssen für eigene oder fremde Schuld, wobei im Unterschied zum Zivilrecht das Steuerrecht den Begriff der Haftung auf das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld einengt.[1] Diese Einstandspflicht kann kraft Gesetzes entstehen[2], sie kann aber auch gem. § 48 Abs. 2 AO durch Vertrag zwischen der Finanzbehörde und dem Dritten begründet werden...mehr

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AGS 2/2018, Terminsgebühr b... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist gem. § 149 Abs. 2 FGO zulässig; insbesondere ist sie innerhalb der in § 149 Abs. 2 S. 2 FGO vorgesehenen zweiwöchigen Frist eingelegt worden. Sie ist jedoch unbegründet. Die der Klägerin – und Erinnerungsgegnerin – zu erstattenden Aufwendungen sind zutreffend durch Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt worden. Der Erinnerungsführer kann insbesondere eine ...mehr

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AGS 2/2018, Terminsgebühr b... / 1 Sachverhalt

Nachdem das FG der Klage stattgegeben hatte, legte der Erinnerungsführer Revision zum BFH ein. In dem dortigen Revisionsverfahren erließ der BFH einen Gerichtsbescheid gem. § 121 S. 1 i.V.m. § 90a FGO, mit dem er die Revision als unbegründet zurückwies. Hiergegen stellte der Erinnerungsführer den Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung gem. § 90a Abs. 2 S. 1 FGO. ...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 2 Anmerkung

Das OLG Bremen befasst sich in seiner Entscheidung vom 12.10.2017 mit der Vorschrift § 155c FamFG, die durch das am 15.10.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung des SGG, der VwGO, der FGO und des GKG[1] in das FamFG neu eingefügt worden ist. Anlass hierzu bestand vor allem deshalb, weil der...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Streitwert für Grundsteuer bei Anfechtung von Einheitswertbescheiden

Der Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit, der auf der Arbeitstagung der Präsidenten der Finanzgerichte der Bundesrepublik Deutschland am 15. und 16.6.2009 beschlossen und am 31.12.2014 letztmals überarbeitet worden ist, enthält eine Zusammenstellung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung. Er versteht sich vor dem Hintergrund der seit dem ...mehr

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Nichterfassung eines Veräußerungsgewinns als offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz Die Nichterfassung eines in einer auf Papier eingereichten Einkommensteuererklärung erklärten Veräußerungsgewinns bei der Veranlagung stellt eine offenbare Unrichtigkeit i. S. v. § 129 AO dar, wenn der Bearbeiter davon ausgegangen ist, alle Kennzahlen zur Berücksichtigung sämtlicher erklärter Einkünfte eingegeben zu haben. Sachverhalt Der Kläger erklärte in der Anlag...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Kostenerstattungsanspruch durch Abtretung sichern?

Frage: Im HBR 6/2014 wurde darüber berichtet, dass ein im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneter Bevollmächtigter eines obsiegenden Beteiligten im Kostenfestsetzungsverfahren verschiedene Möglichkeiten zur Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs gegenüber dem Gericht hat. In diesem Zusammenhang wurde auch thematisiert, dass das Finanzamt in Fällen, in denen ...mehr

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Kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit

Leitsatz Eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, kann nach Art. 17 Abs. 1 DBA-Ungarn 2011 nur in Ungarn besteuert werden. Normenkette Art. 14, Art. 17 Abs. 1, Abs. 2, Art. 18 Abs. 2 DBA-Ungarn 2011, Art. 18 Abs. 1, Art. 19 Abs. 1, Art. 21 DBA-Ungarn 1977, Art. 18 OECD-Mus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Finanzbehörden haben nach § 85 AO die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu diesem Zweck den Sachverhalt nach § 88 Abs. 1 S. 1 AO von Amts wegen zu ermitteln. Daraus ergibt sich als allgemeines Beweismaß, dass der Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen ist und kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen darf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.4 Zuschläge bei Verletzung der Dokumentationspflicht, Abs. 4

Rz. 102 § 162 Abs. 4 AO enthält besondere Sanktionen für die Verletzung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO, die neben die Rechtsfolgen nach Abs. 3 treten.[1] Diese Sanktionen haben z. T. Straf-, z. T. Erzwingungscharakter; zusätzlich soll auch ein Vorteil des Stpfl. abgeschöpft werden. Es handelt sich bei den Zuschlägen nicht um "Strafen" i. S. d. StGB und der StP...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1 Allgemeines

Rz. 142 Das Ergebnis der Schätzung soll den wirklichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe kommen; es darf nicht auf Ermessenserwägungen beruhen, da kein Ermessensspielraum besteht. Es sind nach Abs. 1 S. 2 alle steuerlich bedeutsamen Umstände, soweit sie bekannt sind oder ermittelt werden können, bei der Schätzung zu berücksichtigen. Damit sind auch Aufwendungen, Verluste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.3 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten ausländischer nahestehender Personen, Abs. 3 S. 3

Rz. 89 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist S. 3 an Abs. 3 angefügt und damit die Schätzungsbefugnis und der Maßstab der Schätzung auf Fälle ausgedehnt worden, in denen nicht der Stpfl., sondern eine ihm nahestehende ausländische Person die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Die Regelung knüpft gedanklich an § 1 Abs. 1 S. 2 AStG an, wonach fingiert wird, dass der Stpfl. bei der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.7 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 207 Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist die verfahrensrechtliche Situation. Die tatsächliche Verständigung erfolgt außerhalb des eigentlichen Steuerfestsetzungsverfahrens. Ihr Ergebnis muss also im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens noch umgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Ergebnis der (wirksamen) tatsächlichen Verständigung in einer Steuerfestsetzung erfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Vertretungsmacht und Form der tatsächlichen Verständigung

Rz. 177 Voraussetzung für eine bindende tatsächliche Verständigung ist, dass auf beiden Seiten die entscheidungsberechtigten Personen teilgenommen haben. Aufseiten der Finanzbehörde muss daher ein entscheidungsbefugter Beamter mitwirken.[1] Das ist i. d. R. der für die Veranlagung zuständige Sachbearbeiter oder Sachgebietsleiter oder der Vorsteher. Nur der Vorsteher ist ents...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Schätzung bei Nichtzustimmung zum Kontenabruf

Rz. 35 Nach Abs. 2 S. 2 kann eine Schätzung außerdem erfolgen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Angaben des Stpfl. unrichtig sind, und der Stpfl. seine Zustimmung zum Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 AO nicht erteilt.[1] Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 14.8.2007[2] eingefügt worden und zum 1.1.2009 in Kraft getreten.[3] Rz. 36 Nach § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Schätzung ist das äußerste Mittel der Finanzbehörde, die Besteuerungsgrundlagen mithilfe von Wahrscheinlichkeitserwägungen dem Grunde und der Höhe nach festzustellen. Die Finanzbehörde muss die Steuer festsetzen.[1] Sie darf von der Steuerfestsetzung nicht deshalb absehen, weil die Besteuerungsgrundlagen nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden können. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

Rz. 23 Die Voraussetzungen der Schätzung sind auch erfüllt, wenn der Stpfl. weitere Auskünfte verweigert oder sonstige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. In diesem Fall wäre ihm die weitere Aufklärung möglich, er lehnt es aber ab, seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen. In diesem Fall liegt also eine objektiv und subjektiv schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Zulässigkeit der tatsächlichen Verständigung

Rz. 164 Die tatsächliche Verständigung bezieht sich grundsätzlich auf einen in der Vergangenheit abgeschlossenen und jetzt der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalt. Im Gegensatz zu der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung, § 204 AO, ist die tatsächliche Verständigung nicht zukunftsorientiert. Vielmehr erfolgt die Verständigung über die steuerliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.4 Bindungswirkung

Rz. 185 Bewegt sich die tatsächliche Verständigung in diesem Rahmen, sind sowohl Finanzbehörde als auch Stpfl. an sie gebunden. Die Bindungswirkung tritt im Zeitpunkt des wirksamen Abschlusses der tatsächlichen Verständigung ein, nicht erst mit der entsprechenden Steuerfestsetzung. Die Steuerfestsetzung ist lediglich Erfüllung der von den Beteiligten in der tatsächlichen Ver...mehr