Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Erteilung von Informationen bei eingehenden Ersuchen (Abs. 1)

Rz. 2 Entsprechend Art. 5 und 6 der Amtshilferichtlinie wird in Abs. 1 der Vorschrift die Erteilung von Informationen für die aus anderen Mitgliedsländern eingehenden Amtshilfeersuchen geregelt. Es handelt sich um die Beantwortung von Auskunftsersuchen nach dem international anerkannten OECD-Standard. Es geht um Antworten, die für die Festsetzung von Steuern jeder Art i. S. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AdV bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Höhe der Aussetzungszinsen

Leitsatz Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Höhe des Aussetzungszinssatzes ist nur für Zinszeiträume ab dem 01.01.2019 und lediglich in Höhe der gesetzlichen Spreizung der Aussetzungszinsen und der Nachzahlungszinsen von 0,35 Prozent für jeden Monat zu gewähren. Normenkette § 233a, § 237, § 238 AO, § 69 FGO Sachverhalt Der Antragsteller erzi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.3 Person des Veräußerers

Rz. 147 Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 EStG muss der Veräußerer "beteiligt" sein; d. h., die Person, der die Anteile steuerlich zuzurechnen sind (vgl. Rz. 26ff.), muss mit der Person identisch sein, der die Wirkung der Veräußerungshandlung steuerlich zuzurechnen ist.[1] Die Veräußerungshandlung muss daher nicht von dem Inhaber der Anteile selbst vorgenommen werden; die Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.2 Auflösung und Liquidation; Insolvenzverfahren

Rz. 327 Zum Begriff der Auflösung der Körperschaft und Auskehrung von Liquidationsvermögen vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 127ff.; zur Besteuerung der Körperschaft bei Abwicklung vgl. Endert, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 11 KStG Rz. 22ff. und 66ff. Als Liquidation gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Zu Auskehru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 § 34 Abs. 1 S. 1 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist nach § 52 Abs. 47 S. 1 EStG a. F. erstmals für Vz 1999 anzuwenden. Maßgeblich für den zeitlichen Anwendungsbereich ist der Zeitpunkt, zu dem die außerordentlichen Einkünfte bezogen worden sind. Dieser Zeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zur Erfassung von Einkünften....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3.2.2 Chi-Quadrat-Test und Benford’s Law

Rz. 83 Der Datenzugriff eröffnet eine erleichterte Durchführung statistischer Testverfahren, um Manipulationen insbesondere der Kassenbuchführung aufzudecken und die Vermutung der sachlichen Richtigkeit zu widerlegen. Das "Benford’sche Gesetz" besagt, dass Ziffern und Ziffernfolgen in einer Datenmenge einer bestimmten Häufigkeitsverteilung folgen. Wird dieses Muster bei den ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.6 Wesentliche Beteiligungen innerhalb der letzten fünf Jahre

Rz. 90 Die Beteiligung braucht in der von § 17 EStG vorausgesetzten Höhe nicht im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile zu bestehen. § 17 EStG ist schon dann anwendbar, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung die Grenze des § 17 Abs. 1 EStG überschritten hat. "Veräußerung" in diesem Sinne ist die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 § 22g Abs. 9 UStG

Rz. 50 Nach § 22g Abs. 9 UStG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der übermittelten Zahlungsinformationen der Zahlungsdienstleister durch Finanzbehörden ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen i. S. d. Abgabenordnung. Durch diese Regelung wird klargestellt, dass es sich bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufgrund der übermittelten Zahlungsinf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 55 Die Regelung des § 22g UStG richtet sich als Normadressaten nicht unmittelbar an einzelne Steuerpflichtige (Unternehmer). Sie betrifft vielmehr dem Grunde nach Dritte, die lediglich als sog. Zahlungsdienstleister in einzelne (grenzüberschreitende) Umsätze von anderen Unternehmern im Wege der Zahlungsabwicklung eingebunden werden. Dem Grunde nach hat der Zahlungsdienst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / VI. Kritische Stellungnahme und Reformvorschläge

Vorschrift grundsätzlich sinnvoll: Aus Verfassersicht ist die Vorschrift im Lichte ihres Sinn und Zwecks – nämlich dem Missbrauch der Führung von Rechtsbehelfsverfahren, um sich einen Zeitgewinn zu verschaffen, entgegenzuwirken, Verfahrensverschleppungen in dem Zusammenhang zu verhindern und auf eine Straffung des Verfahrens hinzuwirken – dem Grunde nach zu begrüßen. Der Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / 4. Fristdauer

Keine Mindest- oder Maximalfrist: In § 364b AO ist weder eine Mindest- noch eine Maximalfrist genannt, so dass die Dauer der eingeräumten Präklusionsfrist im pflichtgemäßen Ermessen des FA steht (§ 5 AO). Dies ist gesetzgeberisch nachvollziehbar, da dem FA damit ermöglicht wird, dass es eine angemessene Frist unter Berücksichtigung aller konkreten Sachverhaltsumstände gewähr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / 2. Präklusionswirkung im Klageverfahren

Grundsätzlich keine Präklusionswirkung im Klageverfahren: Eine wirksam gesetzte Präklusionsfrist entfaltet nur im Einspruchsverfahren Wirkung, so dass das FA im Klageverfahren nicht mehr daran gehindert ist, präkludierte Tatsachen oder Beweismittel zu berücksichtigen und z.B. einen (Teil-)Abhilfebescheid zu erlassen (vgl. BFHv. 13.5.2004 – IV B 230/02; dem BFH hier zustimmen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / V. Rechtsschutzaspekte

Verwaltungsaktqualität und Anfechtbarkeit?: Fraglich ist, ob die Präklusionsfristsetzung ein Verwaltungsakt ist. Die h.M. bejaht zwar das Vorliegen eines Verwaltungsaktes (vgl. zur Bejahung der Verwaltungsaktqualität etwa Birnbaum in BeckOK/AO, § 364b AO Rz. 68; Cöster in Koenig, AO, 5. Aufl. 2024, § 364b AO Rz. 25; Rätke in Klein, AO, 17. Aufl. 2023, § 364b AO Rz. 27, jewei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / 2. Das Entschließungsermessen des FA als Ausgangspunkt

Entschließungsermessen des FA: Ob das FA im Rahmen eines anhängigen Einspruchsverfahrens von der Setzung einer Präklusionsfrist i.S.d. § 364b Abs. 1 AO Gebrauch macht, liegt aufgrund des Wortlauts der Norm ("kann") im pflichtgemäßen Ermessen des FA (§ 5 AO). Hierbei ist insb. der dargestellte Normzweck, dass die Vorschrift dem Missbrauch des außergerichtlichen Rechtsbehelfsv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / VII. Fazit

Die Vorschrift § 364b AO feiert in diesem Jahr ihr dreißigjähriges Bestehen – in der Praxis kommt der Präklusionsnorm häufig aber nur begrenzte Bedeutung und Wirksamkeit zu, was insb. an den Friktionen zwischen den beiden Vorschriften in der AO und FGO liegt und nur durch eine Rechtsprechungsänderung zu verbessern wäre. Dass der Vorschrift künftig mehr Geltung verschafft wird...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / 3. Form

Grundsätzlich formlos, Schriftform aber empfehlenswert: Hat sich das FA zur Setzung einer Präklusionsfrist gegenüber dem Einspruchsführer entschieden und insoweit das Entschließungsermessen dahingehend ausgeübt, so stellt sich die Frage nach der Form der Fristsetzung. Mangels expliziter Vorschriften kann die Fristsetzung auf allen gängigen Wegen erfolgen (insb. telefonisch o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / I. Hintergrund und Normzweck

Rechtshistorie: Die Vorschrift § 364b AO ist durch das Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (sog. Grenzpendlergesetz v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1395 [1401]) in die AO eingefügt worden. Gesetzesbegründung und Normzweck: Ausweislich der Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / 3. Präklusionswirkung im Revisionsverfahren

Differenzierung durch den BFH: Hat das FG das präkludierte Vorbringen in eigener Ermessensausübung zugelassen, so geht der BFH im Grundsatz davon aus, dass er an diese Entscheidung gebunden ist und sie revisionsrechtlich nicht zu überprüfen ist (exemplarisch hierzu BFH v. 17.12.1997 – I R 47/97; v. 13.7.1998 – X B 36/98). Schließt das FG sich in Ausübung eigenen Ermessens hi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / 1. Anwendungsbereich

Grundvoraussetzung Einspruchsverfahren: Damit eine Präklusionsfrist i.S.d. § 364b Abs. 1 AO überhaupt gesetzt werden kann, bedarf es eines anhängigen Einspruchsverfahrens. Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut, nach welchem dem Einspruchsführer eine (Präklusions)-Frist gesetzt werden kann, als auch aus der systematischen Stellung der Vorschrift im Siebenten Teil und Zweit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / 4. Bezeichnung von Beweismitteln oder Vorlage von Urkunden (§ 364b Abs. 1 Nr. 3 AO)

Beweismittel und Urkunden: Der dritte und letzte Aufklärungsgegenstand ist die Bezeichnung von Beweismitteln bzw. die Vorlage von Urkunden. Ist der (streitige) Sachverhalt im Wesentlichen bereits festgestellt und geht es beispielsweise nur noch darum, ob dieser sich erweisen lässt, so kommt § 364b Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AO zur Anwendung. Denn hierdurch kann das FA den Einspruchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1 Wer ist aufbewahrungspflichtig?

Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und die Jahresabschlüsse, Lageberichte etc. geordnet aufzubewahren. Im Steuerrecht sind die Aufbewahrungsfristen von jedem Steuerpflichtigen zu beachten. Wichtig Einzelunternehmen, OHG, KG, stille Gesellschaft Bei Einzelunternehmen ist der Inhaber aufbewahrungspflichtig, bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbilanzen und Status / 6.1 Unterschiede zwischen der Einnahmen-Überschussrechnung und dem Vermögensvergleich

Rz. 60 Bei den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) wird der Gewinn besteuert. Der Gewinn wird grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) ermittelt. Der einfache Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfordert keine doppelte Buchführung mit selbstständiger Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Kaufleute müssen allerdings eine doppelte Buchführung m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.5 Klagebefugnis gegen finanzamtliche Bescheide

Rz. 500 Im Urteil v. 27.5.2004[1] vertritt der BFH folgende Auffassung: (1) § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wonach zur Vertretung berufene Geschäftsführer Klage gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erheben können, ist dahin zu verstehen, dass die GmbH & Co. KG als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter und ihrerseits...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Lebende Sprache (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 § 239 Abs. 1 Satz 1 HGB schreibt vor, dass der Kfm. seine Handelsbücher in einer lebenden Sprache führen muss. Im Normalfall wird ein nach HGB buchführungspflichtiger Kfm. seine Handelsbücher allein schon aus praktischen Erwägungen heraus in deutscher Sprache führen. Die Vorschrift lässt aber auch zu, dass der Kfm. seine Handelsbücher in einer Fremdsprache führt. Sowei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 63 Der Gesetzgeber hat verschiedene Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht vorgesehen. Danach besteht eine Auskunftspflicht des gesetzlichen Abschlussprüfers ggü. dem Konzern-Abschlussprüfer nach § 320 Abs. 3 Satz 2 HGB (§ 320 Rz 49), ggü. dem Sonderprüfer einer AG nach § 258 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 145 Abs. 2 AktG, in Form einer Mitteilungspflicht an die BaFin und die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben und Symbole (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Die Verwendung von Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben und Symbolen ist grds. zulässig;[1] soweit diese allgemein verständlich sind, unterliegt deren Anwendung keinen Einschränkungen. Soweit diese nicht allgemein verständlich sind, ist ein Abkürzungsverzeichnis anzulegen. Dieses unterliegt dann als Teil der Buchführung den Aufbewahrungs- und Beweissicherungsvorschriften ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 37 Das Handelsrecht kennt keine Zwangsmaßnahmen zur Sicherung der Aufbewahrungspflicht. Die vorzeitige Vernichtung von Unterlagen ist für sich genommen weder strafbar noch als Ordnungswidrigkeit mit einer Sanktion bedroht. Allerdings ist die Aufbewahrungspflicht Bestandteil einer ordnungsmäßigen Buchführung. Bei wesentlichen Verstößen wird der AP daher zu erwägen haben, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist. Normenkette § 7g,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des § 257 HGB sind im Zusammenhang mit den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB zu sehen. Den Aufbewahrungsvorschriften kommen insb. Dokumentations- und Beweissicherungsfunktionen zu. Für die mit der Aufbewahrung verbundenen Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden (§ 249 Rz 210).[1] Rz. 2 Adressaten von...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 22 Der Kfm. muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 23 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kfm. sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Handelsbücher des Kaufmanns

Rz. 43 Das Gesetz schreibt nicht vor, welches Buchführungssystem der Kfm. für seine Handelsbücher zu verwenden hat. Es kommen folgende Buchführungssysteme infrage:[1] kameralistische Buchführung, einfache Buchführung, doppelte Buchführung. Rz. 44 Die kameralistische Buchführung wird in der Praxis durch öffentliche Haushalte und öffentliche Betriebe angewandt, aber mit den Initia...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Voraussetzungen, Anordnungsverfahren und Folgen der Nichtvorlage

Rz. 2 Die Vorlagepflichten nach gerichtlicher Anordnung gem. § 258 Abs. 1 HGB betreffen Kaufleute in schwebenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschl. Prozessen des Unterhalts- oder Arbeitsrechts. Sie beschränken sich nicht auf Handelsgeschäfte nach § 95 GVG.[1] Begrenzt ist die Anordnungsberechtigung des Gerichts vom Zeitpunkt der eintretenden Rechtsanhängigkeit bis zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterplattform und ... / 4 Rechtsprechungsnachweise zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Zur verpflichtenden Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater[1] liegen zahlreiche finanzgerichtliche und höchstrichterliche, meist restriktive Entscheidungen vor. Gleichwohl kommt es in der Praxis immer noch vor, dass Steuerberaterinnen, Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, prozessuale Erklärungen s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterplattform und ... / 2.2.2 Sichere und medienbruchfreie digitale Kommunikation

Durch das beSt ist eine medienbruchfreie, sichere und authentifizierte digitale Kommunikation insbesondere mit Gerichten und Behörden möglich. Nachrichten, die über das Postfach versandt werden, werden mit einem vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis versehen, der sowohl die Personenidentität als auch die Berufsträgereigenschaft bestätigt. Das beSt erfüllt damit die Voraussetz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterplattform und ... / 3.2 Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Nach Inbetriebnahme des beSt besteht eine aktive Nutzungspflicht für Zustellungen von elektronischen Dokumenten an die Gerichte.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.1 Grundsätzliches

Rz. 235 Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 HGB (jeder Kaufmann hat "seine" Vermögensgegenstände ...) und § 39 Abs. 1 AO stellen hinsichtlich der Bilanzierung grundsätzlich auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer ab.[1] So darf der Steuerpflichtige ein von ihm eigenbetrieblich genutztes Grundstück seiner Ehefrau nicht bilanzieren. Sind derartige Grundstücke i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 3.2 Antragsfrist

Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats[1] nach Wegfall des Hindernisses bzw. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO (2 Wochen) zu stellen. Die Monatsfrist für die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist zumindest im Kern die Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.8 Prozesskostenhilfe und Notanwalt

Weitere Sonderfälle stellen die Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Notanwalts dar. Einer Partei kann Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und ein Prozessvertreter beigeordnet werden, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.5 Finanzamt

Die Grundsätze der AO und der FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörden in gleicher Weise wie für Steuerpflichtige.[1] Versäumt also das Finanzamt eine Frist (z. B. die Frist für die Begründung der Revision), dann kann auch ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur unter den Voraussetzungen des § 56 FGO gewährt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Definition

Nach § 110 AO ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Liegen die Voraussetzungen vor, so muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits von Amts wegen gewährt werden. Hauptanwendungs-, aber keineswegs einziger Fall im Steuerverfahrensrecht ist die Einspruchsfrist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billigkeitsgründen so gestellt wird, als ob er die Fri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Verschulden

Verschulden i. S. d. §§ 110 AO und 56 FGO ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung anzunehmen, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der von ihm versäumten Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Bürger geboten und ihm nach den Gesamtumständen des konkreten Einzelfalls zuz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.3 Kein Verschulden

Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist stets, dass der Steuerpflichtige (Rechtsbehelfsführer, Kläger, Antragsteller) oder – im gerichtlichen Verfahren – auch das Finanzamt ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten.[1] Verschuldet ist die Versäumung, wenn die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelas...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6.1 Vertreter

Ein mögliches Verschulden eines Vertreters ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.[1] Wirksame Vertretung setzt entweder (gesetzliche) Vertretungsmacht oder (rechtsgeschäftlich erteilte) Vollmacht voraus.[2] Vom Vertreter zu unterscheiden ist der (im Gesetz nicht eigens geregelte) Bote. Während der Vertreter eine eigene Willenserklärung im Namen des Vertretenen abgibt, überbrin...mehr