Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Behaltensfrist (Abs. 5)

Rz. 25 [Autor/Stand] So wie der Freibetrag und der Bewertungsabschlag an bestimmte Behaltensregeln geknüpft sind, unterliegt auch die Tarifbegrenzung nach § 19a Abs. 5 Satz 1 ErbStG einer fünfjährigen (§ 13a Abs. 6 ErbStG) Behaltensfrist. Soweit der Steuerpflichtige gegen die Behaltensregeln verstößt, entfällt der Entlastungsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit, so dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Gesamtgepräge bei einheitlichen Gebäuden

Rz. 84 [Autor/Stand] Von einer einheitlichen Restnutzungsdauer ist bei solchen Geschäftsgrundstücken auszugehen, die aus einem Gebäude mit nicht selbstständigen Gebäudeteilen verschiedener Bauart oder Nutzung bestehen. Das wäre beispielsweise bei einer geschossweise unterschiedlichen Bauart oder bei einer Tiefgarage unter einem Bankgebäude der Fall. Diese von der Finanzverwa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Grundstück mit mehreren Gebäuden bzw. Gebäudeteilen

Rz. 66 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich, wenn eine wirtschaftliche Einheit mit mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen bebaut ist, die jeweils eine gewisse Selbstständigkeit aufweisen. Denn bei mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen darf es rechentechnisch nicht zu einem mehrfachen Abzug der Bodenwertverzinsung kommen. Zwar könnte man in diesen Fällen den Bodenwert den e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolgen

Rz. 25 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen vor, hat der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf Stundung der Steuer bis zu sieben Jahre.[2] Die Stundung beginnt mit Fälligkeit der Steuerschuld. Die Fälligkeit ergibt sich regelmäßig aus dem im Steuerbescheid angegebenen Zahlungstermin. In der Praxis räumen die Finanzbehörden dem Steuerpflichtigen eine Zahlungsfrist von...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ende der Stundung

Rz. 29 [Autor/Stand] Verstößt der Erwerber gegen die Lohnsummen- oder Behaltensregelung, endet die Stundung nach § 28 Abs. 1 Satz 5 ErbStG und die verbleibende Steuer wird sofort fällig.[2] Allerdings hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, für verbleibendes begünstigtes Vermögen erneut einen Stundungsantrag zu stellen.[3] Für die zu entrichtende Nachsteuer kann nach § 28 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnimmobilien

Rz. 32 [Autor/Stand] Nach § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG besteht die Stundungsmöglichkeit für Wohnimmobilien i.S.d. § 13d Abs. 3 ErbStG (für Einzelheiten s. § 13d ErbStG Rz. 10 ff.). Ebenfalls begünstigt ist nach § 28 Abs. 3 Satz 2 ErbStG das nach dem Erwerb zu eigenen Wohnzwecken genutzte Ein- oder Zweifamilienhaus oder Wohneigentum längstens für den Zeitraum der Selbstnutzung. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begünstigte Erwerbe (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach § 19a Abs. 2 Satz 1 ErbStG gilt der Entlastungsbetrag nur für das sog. begünstigte begünstigungsfähige Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG abzüglich des zu berücksichtigenden Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 1 ErbStG bzw. des geminderten Verschonungsabschlags nach § 13c ErbStG im Rahmen des Abschmelzungsmodells. Sachlich begünstigungsfähiges Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Sonderregelung für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 3 [Autor/Stand] Nach § 132 Abs. 2 BewG unterbleibt die gesonderte Feststellung eines Einheitswerts 1935 für Grundstücke im Beitrittsgebiet wenn es sich um Mietwohngrundstücke i.S. des weiter anzuwendenden § 132 Abs. 1 Nr. 1 RBewDV oder Einfamilienhäuser handelt und der Einheitswert nur für die Festsetzung der Grundsteuer erforderlich wäre (siehe zu § 32 RBewDV § 129 BewG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3.3 Übergangsregelungen bei Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen

Rz. 107 Ein besonders wichtiger Unterfall von Treu und Glauben liegt vor, wenn die Dispositionen des Stpfl. durch Gesetzesänderung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit begünstigender Vorschriften, eine Änderung von Verwaltungsanweisungen oder eine Änderung der Rspr. beeinträchtigt werden. Dann kann es der Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderlich machen, durch Übergan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Ablauf eines Vorabverständigungsverfahrens (Advanced Pricing Agreement)

Rz. 3 Es ist angesichts der Unsicherheiten, die oftmals über den zutreffenden Verrechnungspreis bestehen, offensichtlich, dass Unternehmen ein Bedürfnis nach Absprachen über Verrechnungspreise haben, um nicht vielleicht nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung unliebsame Überraschungen zu erleben. Dieses Bedürfnis hat auch die Finanzverwaltung erkannt und – in Anlehnung a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zwar besteht nach Art. 25 OECD-MA die Möglichkeit, der sich in vielen der von Deutschland abgeschlossenen DBA umgesetzt findet[1], eine internationale Doppelbesteuerung durch eine zwischenstaatliche Verständigung zu beseitigen, doch ist ein solches Verfahren erst nach einer Steuerfestsetzung möglich und zudem sehr zeitaufwendig. Auch ist zu beachten, dass in einem solc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.4 Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung

Rz. 208 Die abweichende Steuerfestsetzung nach Abs. 1 S. 1 setzt keinen Antrag des Stpfl. voraus, auch seine Zustimmung ist nicht erforderlich.[1] In der Praxis wird jedoch eine Billigkeitsmaßnahme nach Abs. 1 S. 1 nur auf Antrag ergehen. Dagegen ist eine Billigkeitsmaßnahme nach Abs. 1 S. 2 nur mit Zustimmung des Stpfl. zulässig, da sich häufig nicht übersehen lässt, ob nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 8 Befugnis zum Erlass von Richtlinien

Rz. 220 Die Ausübung des Ermessens kann für gleich gelagerte Fälle im Interesse einheitlicher Ermessensausübung durch Richtlinien geregelt werden. Als Verwaltungsvorschriften binden diese Richtlinien zwar die Verwaltung, haben Außenwirkung aber nur im Rahmen der Selbstbindung. Über die auf dem Gleichheitssatz, Art. 3 GG, beruhende Selbstbindung der Verwaltung für die Ermesse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme, Abs. 2

Rz. 202 Nach § 163 Abs. 2 AO (früher: § 163 S. 3 AO) kann die Entscheidung über die abweichende Steuerfestsetzung mit der Steuerfestsetzung verbunden werden.[1] Die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme zusammen mit der Steuerfestsetzung kann auch konkludent erfolgen. Eine konkludente Billigkeitsmaßnahe liegt etwa vor, wenn der Übergangsgewinn bei Übergang von einer Gewi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4 Sachliche Billigkeitsmaßnahmen zur Vermeidung der Verfassungswidrigkeit

Rz. 124 Eine Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163, 227 AO kann auch dazu dienen, die steuerliche Belastung im Einzelfall mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu bringen. Steuerlich relevant sind dabei insbesondere folgende Artikel bzw. Prinzipien des Grundgesetzes [1]: Art. 2 GG und das hieraus folgende Gebot, nicht zu einer die Leistungsfähigkeit übersteigenden, unverhäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 99 Eine Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163, 227 AO kann auch erforderlich sein, wenn die Aufrechterhaltung der Belastung des Stpfl. gegen Treu und Glauben verstieße. Hierher gehören in erster Linie die Fälle, in denen die Entstehung der Steuer bzw. das Nichtentstehen einer Steuervergünstigung ursächlich auf das Verhalten einer Behörde zurückzuführen ist und es daher gegen T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Billigkeitsmaßnahmen bei Sanierungsgewinnen

Rz. 129 Der Sanierungsgewinn, der bei einem sanierungsbedingten Erlass von Forderungen bei dem Schuldner entsteht, war ursprünglich nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist durch Gesetz v. 29.10.1997[1] ersatzlos aufgehoben worden. Grund für die Beseitigung der Steuerfreiheit war, dass anderenfalls eine doppelte Begünstigung des Stpfl. eintreten konnte. Bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2 Erlass der Steuer nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung

Rz. 11 Besondere Probleme bei einem Erlass nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung entstehen nur bei einem Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit. Soll die Steuer wegen persönlicher Unbilligkeit (dazu § 163 AO Rz. 169ff.) erlassen werden, ist dies bei Vorliegen von Erlasswürdigkeit und Erlassbedürftigkeit möglich, ohne dass die Bestandskraft der Steuerfestsetzung eine Rolle s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.3 Billigkeitsmaßnahmen bei der Steuererhebung

Rz. 27 Die Erhebung einer Steuer ist nicht deshalb sachlich unbillig, weil später aus einer anderen Steuer ein Erstattungsanspruch entsteht und fällig wird. Steueransprüche sind nach der gesetzlichen Regelung zu begleichen, wenn sie fällig geworden sind. Der Stpfl. hat keinen Anspruch darauf, dass mit der Einziehung eines fälligen Anspruchs gewartet wird, bis eine Aufrechnun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.4.1 Begriff

Rz. 50 Die eheliche Lebensgemeinschaft ist zivilrechtlich die Herstellung, Erhaltung und Entfaltung einer engen, grundsätzlich alle Lebensbereiche jedes Ehegatten umfassenden Lebensgemeinschaft der Ehepartner.[1] Sie umfasst damit regelmäßig die räumliche, sexuelle, persönliche, geistige und wirtschaftliche Gemeinschaft. Dabei ist zwischen der durch § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.4.2 Sachverhaltsfeststellung

Rz. 61 Dem FA und dem FG obliegen nach § 88 Abs. 1 AO bzw. § 76 Abs. 1 FGO die Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen dahin gehend, ob die Eheleute im Vz dauernd getrennt gelebt haben.[1] Da es sich dabei indes um schwer nachprüfbare innere Vorgänge handelt, die häufig weit zurückliegen, ist die Entscheidung anhand des Gesamtbilds der äußerlich erkennbaren Merkmale zu t...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3.1 Gesonderte Einkünfteermittlung

Rz. 6 Die von den Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet, d. h. die Einkünfte sind wie bei einer Einzelveranlagung (§ 26a EStG) nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung für jeden Ehegatten gesondert zu ermitteln.[1] Die Ehegatten sind und bleiben jeweils für sich eigene Steuersubjekte.[2] Werbungskosten eines Ehegatten sind daher nur dann zu berücksichtig...mehr

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Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen bei Mitunternehmerschaften

Kommentar Das BMF hat sich zur Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft für Investitionen im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers geäußert. Investitionsabzugsbetrag bei Mitunternehmerschaft Der BFH hatte entschieden[1] , dass eine begünstigte Investition i. S. des § 7g EStG auch dann vorliegt, wenn ein I...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.6 Ausweichende Gestaltungen

Für die Praxis gilt es, die meist negative Folge der Abfärbe- oder Infektionsregelung zu vermeiden. Dazu gibt es durchaus geeignete Gestaltungen, die jedoch ein Erkennen des Problems im Vorfeld erfordern. Denn der Eintritt der Rechtsfolgen lässt sich rückwirkend nicht mehr beseitigen. Als Möglichkeiten kommen in Betracht: Es wird eine zweite Gesellschaft gegründet, welche die...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / Zusammenfassung

Überblick Grundvoraussetzung für ein Gesellschaftsverhältnis ist, dass sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Personengesellschaft, kann diese in steuerlicher Hinsicht als eine Mitunternehmerschaft zu werten sein. Doch nicht jede Personengesellschaft ist auch ...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften

Werden Land- bzw. Forstwirte gemeinschaftlich tätig und erfolgt dies im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses oder eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses[1], gelten hierfür die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Daraus folgt aber nicht, dass die Einkünfte damit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb werden; es liegen weiterhin Einkünfte nach § 1...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.4 Gemischte Tätigkeiten

Ist eine Personengesellschaft und damit auch eine steuerliche Mitunternehmerschaft nur teilweise gewerblich, teilweise und daneben auch nicht gewerblich tätig – die sog. gemischte Tätigkeit –, gilt die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb.[1] Als nicht gewerblich in diesem Sinne kommen in Betracht eine Vermögensverwaltung, eine land- oder forstwirtschaftliche oder eine freib...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.2 Zuflussbesteuerung

Durch die Wahl der Zuflussbesteuerung konnte die Besteuerung früher i. d. R. aufgeschoben werden. Verwaltungsseitig wurde davon ausgegangen, dass bei Wahl der Zuflussbesteuerung ein Gewinn erst entsteht, sobald die Rentenzahlungen das steuerliche Kapitalkonto des Veräußerers zuzüglich etwaiger Veräußerungskosten des Veräußerers übersteigen.[1] Daran hält die Finanzverwaltung...mehr

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Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Leitsatz Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom 15.03.2007 – C-35/05 (EU:C:2007:167) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat. Normenkette § 1 UStG, § 163 AO Sachverhalt Die aufgrund ihrer Umsatztät...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.3 Freibetrag bei Berufsunfähigkeit

Der Freibetrag wird auf Antrag auch gewährt, wenn der Steuerpflichtige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne – nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung "im Veräußerungszeitpunkt" – dauernd berufsunfähig ist Ein Zusammenhang zwischen der Berufsunfähigkeit und dem Verkauf oder der Aufgabe ist nicht notwendig.[1] Berufsunfähig ist nach § 240 Abs. 2 SGB VI, wessen Er...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (7)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingeh...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2 Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Eine begünstigte Praxisveräußerung erfordert, dass alle wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit, vor allem Mandantenstamm und Praxiswert, entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden. Darüber hinaus muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis "wenigstens für eine gewisse...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (6)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Bei der Verschmelzung einer von einem herrschenden Unternehmen abhängigen Gesellschaft auf eine andere abhängige Gesellschaft muss das herrschende Unternehmen fünf Jahre vor der Verschmelzung zu mindestens 95 % an beiden abhängigen Gesellschaften ununterbrochen beteiligt gewe...mehr

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Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten

Leitsatz 1. Teilt das FA dem Drittschuldner (Bauträger) mit, dass es im Wege der zivilrechtlichen Abtretung eine Forderung gegen ihn erworben hat, liegt kein vom Bauträger anfechtbarer Verwaltungsakt i.S. von § 118 AO vor. 2. Die Zulassung der Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG ist mangels eigener Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) kein vom Drittschuldner (hier: Bauträger) anfec...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (1)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Unerheblich ist, ob die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft im Privat- oder im Betriebsvermögen gehalten wird. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf eine natürliche Person als herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Die in § 6...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (5)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft durch Abspaltung aus einer anderen abhängigen Gesellschaft neu entsteht. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlung...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (4)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingeh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (3)

Leitsatz § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Das herrschende Unternehmen muss nicht Unternehmer i.S. des UStG sein. Normenkette § 6a, § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG Sachverhalt Mit Vertrag vom 20.5.2010 wurde eine GmbH auf die Klägerin verschmolzen. Alleinige Gesellschafterin der beiden Gesellschaften war seit Jahrzehnten eine gemein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (2)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft durch Ausgliederung aus einem herrschenden Unternehmen neu entsteht. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvor...mehr

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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für Arbeitgeberzuschüsse

Kommentar Die Finanzverwaltung hat umfassend zur Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung genommen. § 3 Nr. 15 EStG bestimmt, dass Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschu...mehr

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Fotovoltaik und Umsatzsteuer

Kommentar Günstige Anlagenpreise und die Möglichkeit des Selbstverbrauchs machen Fotovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach attraktiv. Die umsatzsteuerlichen Folgen sind allerdings durchaus komplex. Die OFD Karlsruhe hat sich umfassend zu der Thematik geäußert. Unternehmereigenschaft bei Fotovoltaikanlagen Wird der mit der Anlage erzeugte Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und...mehr

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Zuordnung eines teilunternehmerisch genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen

Kommentar Für Gegenstände, die vor dem 1.1.2016 geliefert wurden, kommt ein Vorsteuerabzug womöglich auch bei einer unternehmerischen Nutzung von weniger als 10 % in Betracht. Zuordnung zum Unternehmensvermögen Die Zuordnung eines teilunternehmerisch genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen setzt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG voraus, dass er zumindest zu 10 % für unterneh...mehr

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Eigengenutzte Wohnräume im Unternehmensvermögen

Kommentar Die OFD Karlsruhe hat sich detailliert dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen teilunternehmerisch genutzte Gebäude, die auch eigengenutzte Wohnräume enthalten, wirksam dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden können. Die nachfolgend dargestellten Einzelheiten sollten Sie kennen. Die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder auf Erhaltungsmaßnahmen...mehr

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Gewerbesteuerliche Behandlung vorbereitender Betriebsausgaben

Kommentar Einkommensteuerlich führen vorweggenommene Betriebsausgaben zu einer Minderung des Gewinns. Anders sieht es jedoch bei der Gewerbesteuer aus. Dies wird in einer Verfügung des LfSt Niedersachsen erläutert. Anders als bei der Einkommensteuer können gewerbesteuerlich nur solche Betriebsausgaben den Gewerbeertrag mindern, die durch einen bereits in Gang gesetzten Gewerb...mehr

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Steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten-Modellen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen sowie zu deren lohn- bzw. einkommensteuerlichen Behandlung Stellung bezogen. Die geänderten Ausführungen sind in der Praxis insbesondere für GmbH-Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder einer AG von Interesse. Gutschrift auf einem Wertguthaben Der BFH hat ents...mehr

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Wahlweise Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zur wahlweisen Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und in diesem Zusammenhang gewährte Erhöhungsbeträge des Arbeitgebers Stellung genommen. Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeber dürfen ab 1.1.2018 vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr