Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 9 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter dem Grunde nach

Rz. 85 § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist eine eigenständige steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift.[1] In der steuerlichen Schlussbilanz sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden bilanzierungsfähigen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, anzusetzen.[2] Die eigenständig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.4 Nachversteuerung bei Betriebsaufgabe (Abs. 4 S. 1 Nr. 3)

Rz. 100 Der Nachversteuerungstatbestand des § 2a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG erfasst den Fall, dass die von der Betriebsstätte ausgeübte Geschäftstätigkeit von der Betriebsstätte aufgegeben und stattdessen von einem anderen Rechtsträger ganz oder teilweise fortgeführt wird. Dieser Tatbestand soll Gestaltungen verhindern, die als missbräuchlich angesehen werden können, obwohl Miss...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 1 Betriebsänderung: Sozialplan ist erforderlich

Kommt es zwischen den zuständigen Organen des Unternehmens (gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung) und dem Betriebsrat zu einer Einigung über geplante Betriebsänderungen, muss diese Vereinbarung schriftlich fixiert sowie vom Unternehmer und Betriebsrat unterschrieben werden. Das Gleiche gilt für eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 3.2 Bei einem Sozialplan ist der Betriebsrat gefordert

Die Restrukturierungsrückstellung muss im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung gebildet werden, d. h., wenn die Verpflichtung aus dem Sozialplan gegenüber den Arbeitnehmern bekannt wird. Bei einem Sozialplan[1] ist dies ist der Fall, sobald der Betriebsrat über die zum Stichtag bereits beschlossenen Maßnahmen vor der Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8.2 Schiffe

Rz. 25b Nach Buchst. b unterliegen negative Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Schiffen der Abzugsbeschränkung. Der Tatbestand für den Ausschluss von Verlusten gilt nur für Schiffe, nicht für Luftfahrzeuge. Von der Verlustausschlussklausel des § 2a Abs. 1 Nr. 6b EStG wird die "Überlassung" von Schiffen erfasst. Dabei kann es sich um Vermietung und Verpachtung i....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 3.1 Verluste der gewerblichen Betriebsstätte

Rz. 36 § 2a Abs. 1 EStG ist nicht auf alle negativen Einkünfte aus einer Betriebsstätte in einem Drittstaat anzuwenden, sondern nur auf bestimmte Einkünfte, die aus einer Tätigkeit stammen, die vom inländischen Gesetzgeber als volkswirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft wird. Diese "Produktivitätsklausel" in Abs. 2 EStG ist § 5 AIG und § 1 Abs. 3 EntwLStG nachgebildet; die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 12. Verschmelzung der Organgesellschaft: Übertragungsgewinn und Verlustnutzung

Bei der Verschmelzung der Organgesellschaft stellte sich die Frage, ob ein Übertragungsgewinn der Zurechnung an den Organträger unterliegt, oder ob die Organgesellschaft diesen Übertragungsgewinn selbst zu versteuern hat. Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung im UmwSt-Erlass 2011[45] war dem Organträger der steuerliche Übertragungsgewinn nicht nach § 14 Abs. 1 S. 1 KS...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 2. Atypisch stille Beteiligung an Organgesellschaft

Nach Auffassung der Finanzverwaltung [5] kann eine Kapitalgesellschaft keine Organgesellschaft sein, wenn an ihrem Vermögen eine atypisch stille Beteiligung – und damit eine Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG – besteht. Der BFH hatte diese Frage zwar in seiner Entscheidung v. 15.7.2020[6] offengelassen. Jedoch sind dazu zwei neue Revisionsverfahren beim BF...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 9. Zeitnahe Tilgung der Ansprüche auf Gewinnabführung als EAV-Durchführung?

Die für das jeweilige Geschäftsjahr entstehende Abführungsschuld (Gewinnjahr) bzw. Ausgleichsschuld (Verlustjahr) muss nicht durch Banküberweisung erfüllt werden. Zulässig – und durch die Rechtsprechung anerkannt – sind auch Erfüllungssurrogate (z.B. Aufrechnung[28] oder Novation).[29] Ungeklärt ist bisher, bis wann die Ansprüche erfüllt werden müssen, damit der EAV als (gera...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / c) Vororganschaftliche oder organschaftliche Verursachung?

Ob eine Mehr- oder Minderabführung unter § 14 Abs. 3 KStG (vororganschaftlich verursacht) oder § 14 Abs. 4 KStG (organschaftlich verursacht) fällt, ist nach dem BFH-Urteil v. 21.2.2022 [37] ausnahmslos nach der Zeitdimension zu beurteilen: Der Geschäftsvorfall, welcher zu einem Unterschied zwischen der handelsrechtlichen Gewinnabführung und der Vermögensmehrung in der Steuerbila...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 3. Holding-Personengesellschaft als Organträgerin

Höchstrichterlich ungeklärt ist die Frage, ob eine Personengesellschaft als (nur) geschäftsleitende Holding die Voraussetzung der eigenen gewerblichen Tätigkeit i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG erfüllt. Die Finanzverwaltung ist der Meinung, dass eine Holdingpersonengesellschaft nur dann Organträger sein könne, wenn sie gegenüber der potentiellen Organgesellschaft z.B. ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 11. Insolvenzeröffnung während der Organschaft

Es ist zivilrechtlich ungeklärt, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Organgesellschaft automatisch einen EAV – und damit auch die Organschaft – beendet.[41] Die Finanzverwaltung [42] nimmt ein Ende der Organschaft unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zur Liquidationsbesteuerung an, nach der ein Abwicklungsgewinn nicht der vertraglichen Abführun...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 5. Umwandlung des Organträgers und finanzielle Eingliederung

Die Auswirkungen der Umwandlung des Organträgers oder der Organgesellschaft sind komplex, da die Regelungen der Organschaftsbesteuerung gemeinsam mit denen des Umwandlungssteuerrechts berücksichtigt werden müssen. Umstritten ist seit vielen Jahren u.a. der Themenkomplex, ob durch eine bzw. nach einer Umwandlung die finanzielle Eingliederung zur einer Organgesellschaft begründet ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.2 Erstmalige Zuteilung der Identifikationsnummer (Abs. 6)

Rz. 11 § 139b Abs. 6 AO gewährleistete die erstmalige Erfassung aller stpfl. natürlichen Personen zum Zwecke der Erteilung der Identifikationsnummer. Nach §§ 18, 19 und 34 Bundesmeldegesetz (BMG) beziehen die Meldebehörden die Ansässigkeitsdaten von den Standes- und den Ausländerämtern, bzw. durch Mitteilung und/oder Abruf vom Meldeamt des Wegzugs. Auf diesem Weg kann eine l...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.4 Andere Fälle mit zwingendem öffentlichen Interesse

Rz. 124 Ein zwingendes öffentliches Interesse an einem Offenbaren oder Verwerten kann auch in anderen Fällen bestehen, die den Beispielsfällen in Abs. 4 Nr. 5 vergleichbar sind. Da sich die Beispielsfälle intensiv mit dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr erheblicher Gefahren für die Allgemeinheit, bzw. der Verhinderung erheblicher Straftaten und deren Strafverfolgung b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Rz. 45 Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4.1 Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5 oder 6 AO

Rz. 52a Die von der Finanzverwaltung für die Durchführung der Besteuerung im Einzelfall erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nach § 29c AO auch für bestimmte andere Zwecke weiterverarbeitet werden. Die einem Amtsträger in diesem Rahmen offengelegten Daten werden ihm nicht im Rahmen eines Verfahrens nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a oder b AO bekannt. Eine umfassende Nutzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2 Vorsteuerabzug: Worauf geachtet werden muss

Ein Vorsteuerabzug ist möglich, wenn[1] eine Lieferung oder Leistung an einen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt oder eine Vorauszahlung hierfür geleistet worden ist und eine "ordentliche" Rechnung vorliegt. Für die Beschaffenheit einer Rechnung bedeutet dies, dass die Rechnung alle notwendigen Elemente aufweist (insbes. Steuerausweis), die Lieferung oder sonstige Leistu...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.3 Zur Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach Art. 83 der EU-Datenschutzgrundverordnung (§ 30 Abs. 4 Nr. 1b AO)

Rz. 89 § 30 Abs. 4 Nr. 1b AO ermöglicht die Offenbarung und Verwertung der geschützten Daten für Zwecke eines Verfahrens nach Art. 83 DSGVO durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Öffnungsklausel wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber auch insoweit den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Da datenschutzrec...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.6 Auftragsverarbeitung (§ 30 Abs. 9 AO)

Rz. 142 § 30 Abs. 9 AO wurde auf der Grundlage von Kapitel IV der DSGVO[1] mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[2] Damit trug der Gesetzgeber den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Die Regelung enthält einen positiven wie einen negativen Regelungsgehalt. Zum einen regelt sie ausdrücklich, dass Daten auch bei Auftragsverarbeitungen nur und au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.5 Zwingendes öffentliches Interesse im parlamentarischen Verfahren

Rz. 128 Für Informationen und Aktenvorlagen an parlamentarische Untersuchungsausschüsse (vgl. dazu auch Rz. 90) ist dann ein zwingendes öffentliches Interesse gegeben, wenn diese zwingend erforderlich sind, um Vorgänge im Rahmen der parlamentarischen, politischen Kontrolle zu überprüfen, die von besonders weit reichender Bedeutung sind. Das ist z. B. bei Vorgängen anzunehmen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.2.1 Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rz. 9 Die seit dem 25.5.2018 anzuwendende DSGVO sichert ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten.[1] Als EU-Verordnung ist sie in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Nationales Recht tritt dahinter zurück. Die nationalen Gesetzgeber können nur dann von den Regelungen der DSGVO abweic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.2.1 Entwicklung, Überprüfung oder Änderung automatisierter Verfahren (§ 30 Abs. 4 Nr. 1a i. V. m. § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 83 Soweit sich § 30 Abs. 4 Nr. 1a AO auf § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO bezieht und die Offenbarung oder Verwertung von geschützten Daten für die Entwicklung und Verbesserung von IT-Verfahren zulässt, ist dies mit den in § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO beschriebenen Einschränkungen verbunden. Insbesondere muss es unerlässlich sein, anstelle der Verwendung von anonymisierten oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 2 Zweck der Norm

Rz. 2 § 81 AO bezweckt die Sicherstellung eines zügigen und ununterbrochenen Verwaltungsverfahrens durch die Bestellung eines geeigneten Vertreters für einen Verfahrensbeteiligten von Amts wegen.[1] Ist ein Verfahrensbeteiligter für die Finanzbehörde nicht erreichbar oder nicht ansprechbar, so wird hierdurch das Verwaltungsverfahren entscheidend behindert. Dies gilt insbeson...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.2 Wirtschaftsstraftaten (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. b AO)

Rz. 120 Als Wirtschaftsstraftaten kommen Delikte in Betracht, die von Personen des Geschäftslebens, von Angehörigen der freien Berufe wie auch von im Wirtschaftsleben agierenden staatlichen Funktionsträgern im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit begangen werden. An der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten soll dann ein zwingendes öffentliches Interesse best...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.1 Arbeitszimmer

Grundsatz Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Regelung bis VZ 2022 Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.1.1 Abwehr erheblicher Risiken für die Allgemeinheit (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a 1. Alt. AO)

Rz. 114 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a AO in der ersten Alternative ist ein zwingendes öffentliches Interesse dann gegeben, wenn die Offenbarung zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit erforderlich ist. Diese Abwehrrechte und -pflichten sind erst seit dem 25.5.2018 ...mehr

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Eigenbelege: Der richtige U... / 5.1 Verlust des Originalbelegs

In einem geordneten Unternehmen sollte i. d. R. kein Beleg verloren gehen. Jedoch kann es vorkommen, dass Belege verschwinden oder irrtümlich vernichtet werden. Besonders in kleineren Handwerksbetrieben, wo neben der eigentlichen Tätigkeit auch die gesamte kaufmännische Abwicklung vom Chef übernommen wird, herrscht oft Bürochaos. Zudem geht in der Hektik einer Geschäftsreise...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.5 Automatisiertes Verfahren zum Datenabgleich (§ 30 Abs. 8 AO)

Rz. 137 § 30 Abs. 8 AO wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Abs. 8 gestattet unter Steuergeheimnisgesichtspunkten den Datenabgleich zwischen Finanzbehörden, soweit die Weiterverarbeitung oder Offenbarung dieser Daten zulässig und dieses Verfahren unter Berücksichtigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8 Zulässiges Offenbaren, Verwerten oder Abrufen

Rz. 67 Der § 30 Abs. 4 AO zählt Fallgruppen auf, bei denen abweichend von der Grundregel des § 30 Abs. 2 AO das Offenbaren und Verwerten der Kenntnisse zulässig ist. Dabei ist die (ausdrückliche) Zulässigkeit der Verwertung erst seit dem 25.5.2018 Regelungsinhalt des § 30 Abs. 4 AO.[1] Unter "Verwerten" ist dabei ausweislich der Gesetzesbegründung – wie bisher – jede Verwend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.2.2 Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen (§ 30 Abs. 4 Nr. 1a i. V. m. § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 S. 1 AO)

Rz. 84 Soweit der Gesetzgeber auf die Zwecke des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 AO abstellt, ist festzustellen, dass schon bisher unstreitig die Möglichkeit bestand, im Interesse der Durchführung der Kontrollbefugnisse der die Fach- und Rechtsaufsicht ausübenden vorgesetzten Behörde geschützte Daten zu offenbaren.[1] Da der Bundesgesetzgeber unter der Ägide der DSGVO in der Weiterv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.1 Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete (§ 30 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 21 Die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten sind in § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB legal definiert. Darunter fallen Personen, die nicht Beamte oder Richter sind, nicht in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen und auch nicht selbst unmittelbar Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, sondern lediglich im Zusammenhang mit dieser Erfüllu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.1.2 Verbrechen und vorsätzliche schwere Vergehen (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a 2. Alt. AO)

Rz. 118 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a AO in der zweiten Alternative besteht auch an der Verhütung[1] oder Strafverfolgung von Verbrechen und vorsätzlich begangenen schweren Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen ein zwingendes öffentliches Interesse. Damit reicht der Kreis der Straftaten, an deren Verhütung und Verfolgung ein zwingendes...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / II. Ausgewählte Einzelaspekte der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung (vgl. Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass v. 25.5.2023 – S 4518, ErbStB 2023, 211 [Günther]) hat sich vor dem Hintergrund aktueller Judikatur des BFH mit der Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach § 6a GrEStG beschäftigt und den bisherigen Anwendungserlass vereinzelt geändert: 1. Begünstigte Umwandlungsvorgänge Nach § 6a Satz 1 Halb...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert neue Anwendungserlasse zu § 6a GrEStG (ErbStB 2023, Heft 8, S. 238)

Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover Ausgehend von der aktuellen Judikatur des BFH u.a. zur Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S.d. § 6a GrEStG in mehrstufigen Beteiligungsketten hat die Finanzverwaltung neue Anwendungserlasse zur Anwendung der Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG konzipiert. Der nachfolgende Beitrag gibt daher e...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover Ausgehend von der aktuellen Judikatur des BFH u.a. zur Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S.d. § 6a GrEStG in mehrstufigen Beteiligungsketten hat die Finanzverwaltung neue Anwendungserlasse zur Anwendung der Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG konzipiert. Der nachfolgende Beitrag gibt daher ei...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / 1. Begünstigte Umwandlungsvorgänge

Nach § 6a Satz 1 Halbs. 1 GrEStG wird für einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 und Abs. 3a GrEStG aufgrund einer Umwandlung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG die Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Die Begünstigung erfasst die verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwa...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / 3. Nachbehaltensfristen & Co.

Eine i.S.v. § 6a Satz 4 GrEStG schädliche Änderung des Beherrschungsverhältnisses innerhalb der Nachbehaltensfrist ist anzuzeigen (§ 19 Abs. 2 Nr. 4a GrEStG). Anzeigepflichtig sind hierbei die Steuerschuldner. Wird die Nachbehaltensfrist nicht eingehalten, entfällt die Begünstigung. Die Verletzung der Nachbehaltensfrist stellt ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 2 S...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / a) Aktuelle BFH-Judikatur

Der BFH hat in jüngster Rspr. (BFH v. 28.9.2022 – II R 13/20, BFH/PR 2023, 85 = ErbStB 2023, 30 [E. Böing]) entspr. Anlass zur Konzipierung neuer Anwendungserlasse zur Anwendung der Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach § 6a GrEStG gegeben. Welches Unternehmen hierbei als sog. "herrschendes Unternehmen" und welche Gesellschaft sog. "abhängige Gesellschaft"...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / b) Unterste Beteiligungsebene anstatt Konzernspitze entscheidend

Es ist nicht erforderlich, dass der an der Umwandlung als herrschendes Unternehmen beteiligte Rechtsträger ein Unternehmer i.S.d. § 2 UStG ist. Unerheblich ist auch, ob das herrschende Unternehmen die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft im Privat- oder im Betriebsvermögen hält. Auch der Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann herrschendes Unternehmen i.S.d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / 2. Begrifflichkeit des "herrschenden Unternehmens"

Die Vorschrift des § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S.d. GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Herrschendes Unternehmen können wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein. An den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des herrschenden Unternehmens sind hierbei keine hohen Anforderungen zu stellen. Es reicht aus, wenn das he...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / III. Fazit

Die Finanzverwaltung setzt durch Neukonzeption der Anwendungserlasse zur Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach § 6a GrEStG aktuelle BFH-Rspr. praktisch um. Hierbei erfolgen u.a. Änderungen zur wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Vorschrift des § 6a GrEStG gilt nämlich für alle Rechtsträger i.S.d. GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Hierfür ist erforderlich,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / I. Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat bereits festgestellt, dass in- und ausländische Investoren – wie z.B. Banken, Versicherungen oder Fonds – beim Erwerb von Immobilien in immer stärkerem Maß Share Deals genutzt haben, um anfallende Grunderwerbsteuer zu verringern oder sogar zu vermeiden. Bei einem Share Deal erwirbt der Erwerber insoweit nicht die Immobilie selbst, sondern kauft die...mehr