News 13.11.2024 Bürokratieentlastungsgesetz

Das neue Bürokratieentlastungsgesetz sorgt in vielen Personalabteilungen für Erleichterungen. In einigen Bereichen darf künftig auf die Schriftform verzichtet werden, die Textform reicht aus. Genügt damit eine E-Mail für Arbeitsvertrag, Kündigung oder Befristungsabreden? Wann ist die Schriftform noch vorgeschrieben und was passiert, wenn diese nicht eingehalten wird?

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News 20.11.2023 BAG-Urteil

Eine Befristungsabrede ist nicht wegen Verletzung des Schriftformgebots unwirksam, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mündlich auf einen früheren Arbeitsbeginn einigen. Das hat das BAG im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm entschieden.

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News 14.03.2023 Kanzleirecht

Eine Berufungsbegründung ist auch dann rechtsgültig unterzeichnet, wenn sie mit der Unterschrift eines im Briefkopf oder in der Randleiste des Kanzleibriefbogens nicht genannten Rechtsanwalts versehen ist.

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News 19.10.2022 Textform oder Schriftform

Das deutsche Recht ist bei Formvorschriften vergleichsweise flexibel. Verträge können weitgehend per Handschlag geschlossen werden. Ausnahmen davon gibt es im Erbrecht (Erbverträge), im Familienrecht (Eheverträge), bei Grundstücksangelegenheiten und im Arbeitsrecht. Ein Großteil der Verträge wird - in Zeiten der Digitalisierung - per E-Mail abgeschlossen: durch den Austausch von E-Mails und/oder durch den Austausch von Verträgen mit eingescannten Unterschriften. Dabei wird eine bereits eingescannte Unterschrift als digitale Grafik in das Dokument eingefügt. Fraglich ist, welche rechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind. 

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News 20.07.2022 Notarielle Beglaubigung

Die Unterschriftsbeglaubigung eines ausländischen Notars muss dem deutschem Recht gleichwertig sein. Der Abgleich von Unterschriften mit Schriftproben reicht nicht aus.

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News 28.04.2022 LAG-Urteil

Die Befristung eines Arbeitsvertrages erfordert die Schriftform. Hierfür ist eine gescannte Unterschrift nicht ausreichend, stellte das LAG Berlin in einer aktuellen Entscheidung fest. Das gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag nur für wenige Tage geschlossen wurde.

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News 25.10.2021 BGH

Eine Änderung von vertragswesentlichen Vereinbarungen im Mietvertrag ist nur dann schriftformbedürftig, wenn sie für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr Geltung beansprucht.

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News 12.02.2020 Mietrecht

Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften über die Schriftform bei Mietverträgen ab. Der Entwurf zielt darauf ab, die Kündigung langfristiger Gewerbemietverträge wegen Mängeln der Schriftform zu beschränken.

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News 23.01.2019 Tarifliche Schriftformklausel

Nimmt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit auf und lässt der Arbeitgeber ihn ohne Widerspruch arbeiten, kommt damit konkludent ein Arbeitsvertrag zustande. Dieser ist auch wirksam, wenn dabei ein tarifliches Schriftformgebot nicht eingehalten wurde, entschied das LAG Schleswig-Holstein.

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News 18.01.2019 BGH

Die Ausübung einer Option zur Verlängerung eines Mietvertrages ist nicht schriftformbedürftig im Sinne des § 550 Satz 1 BGB. Steht das vermietete Grundstück unter Zwangsverwaltung, ist die Option gegenüber dem Zwangsverwalter auszuüben.

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News 23.08.2018 Praxis-Tipp

Leistungsbeziehungen zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter müssen auf einen klaren und eindeutigen, rechtzeitig abgeschlossenen, zivilrechtlich gültigen und durchgeführten Vertrag zurückgehen. Schriftform ist nur erforderlich, wenn das Zivilrecht die Schriftform fordert. Für die zivilrechtliche Wirksamkeit des Anstellungsvertrags zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter ist es nicht erforderlich, dass dieser schriftlich abgeschlossen wird.

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News 15.05.2018 BGH

Kann eine Mietvertragspartei bei einer bestimmten Indexänderung eine Neufestsetzung der Miete verlangen, unterliegt die Änderung der Miete dem Schriftformerfordernis. Bei einem einseitigen Änderungsrecht oder einer Anpassungsautomatik bedarf die Änderung der Miete der Schriftform hingegen nicht.

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News 17.02.2017 BGH

Eine doppelte Schriftformklausel in einem Gewerbemietvertrag, die formularmäßig vereinbart wurde, kann nicht verhindern, dass die Vertragsparteien mündlich oder stillschweigend Änderungen am Vertrag vereinbaren.

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News 04.10.2016 Verbraucherverträge

Seit dem 1.10.2016 ist das Schriftform­erfordernis bei Änderungen in Verbraucherverträgen durch das weniger formstrenge Textformerfordernis abgelöst. Der § 309 BGB wurde abgeändert und klargestellt, dass in Zukunft auch Mitteilungen per E-Mail oder SMS etc. den Ansprüchen für Vertragsänderungen genügen. In AGB darf daher für Neuverträge kein Schriftformerfordernis mehr vereinbart werden.

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