Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdvergleich

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ermittlung und Bewertung des inländischen Betriebsvermögens

a) Allgemeines Rz. 228 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 5 ErbStG ist das inländische Betriebsvermögen, für das ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG festzustellen ist, mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) festgestellten Wert anzusetzen. Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend (vgl. § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Rz....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Die feste Jahresvergütung

Rz. 805 Die Festvergütung, die bei Geschäftsführern typischerweise in Form eines Jahresgehaltes festgelegt wird, das in gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, ist zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer frei aushandelbar. Rechtliche Grenzen existieren hierfür – mit der Ausnahme der Grenze der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [1537] – nicht.[1538] Allerdings ...mehr

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Verwaltungsgrundsätze 2020 bei international verbundenen Unternehmen

Kommentar In einem neuen BMF-Schreiben wurden die Verwaltungsgrundsätze 2020 bekannt gemacht. Darin werden die Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen und die Folgen bei Verstößen umfassend dargestellt. Für international verbundene Unternehmen wird die Frage der Dokumentation von Verrechnungspreisen zwischen den Unternehmen immer bedeutsamer. Die Finanzverwaltung hat in de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 § 8 Abs 3 EStG gilt für alle ArbN im einkommensteuerrechtlichen Sinn, auch wenn sie arbeitsrechtlich keine ArbN sind, wie zB > Vorstandsmitglieder einer AG oder Geschäftsführer einer GmbH. Auch leitende Angestellte iSd § 5 Abs 3 BetrVG sind begünstigt. Er gilt auch für geringfügig Beschäftigte (> Geringfügige Beschäftigung) oder Aushilfen, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Disquotale Nutzungsüberlassung

Rn. 128 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Anwendung des Teilabzugsverbots kann durch eine sog disquotale Nutzungsüberlassung überlagert werden. Im Fall der disquotalen Nutzungsüberlassung ist der Gesellschafter zu weniger als 100 % an der KapGes beteiligt, aber er überlässt ein WG, das zu 100 % in seinem Alleineigentum steht, dieser KapGes. Nach der Rspr des BFH können die Aufwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Vermietung beweglicher WG, § 22 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG

Rn. 477 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als Beispiel steuerbarer sonstiger Leistungen ist in § 22 Nr 3 S 1 EStG die Vermietung beweglicher Gegenstände angeführt. Werden einzelne bewegliche WG vermietet, sind die Einkünfte deshalb grds den sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 3 EStG zuzurechnen (BFH BStBl II 2007, 768 zur Vermietung von ca 40 Maschinen; BFH BFH/NV 2005, 552 zur Vermie...mehr

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Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

Leitsatz 1. Lohnzahlungen an einen im Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits die Arbeitgeberpflichte...mehr

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Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Leitsatz 1. Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung i.S. des SGB IV ab, muss für diese – gesondert – ein Fremdvergleich erfolgen. 2. Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist wesentliches Indiz, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist reg...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse als Betriebsausgabe – Entgeltumwandlung

Leitsatz 1. Werden im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers teilweise zum Zweck betrieblicher Altersvorsorge in Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse umgewandelt, ist die Entgeltumwandlung grundsätzlich am Maßstab des Fremdvergleichs zu messen. 2. Für die Fremdvergleichsprüfung bei Entgeltum­wandlungen ist insbesondere das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Fremdvergleich

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wegen allg Ausführungen zum Fremdvergleich bei vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 100ff. Zum sog doppelten Fremdvergleich s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 117ff. Zum Fremdvergleich bei verdeckten Einlagen s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 50ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Doppelter Fremdvergleich

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 117ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Erfindervergütungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hinsichtlich der stlichen Beurteilung von Erfindervergütungen ist neben der Angemessenheit der Vergütung bei beherrschenden Gesellschaftern zusätzlich Voraussetzung, dass die Vergütung auf einer klaren im Voraus abgeschlossenen zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung beruht. Maßgebend für die Angemessenheit ist grds der Fremdvergleich. Bei Erfindungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Private Nutzung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur privaten Kfz-Nutzung § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 789ff. Zur Überlassung eines vom Gesellschafter privat genutzten Einfamilienhauses s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1008ff. Zur privaten Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs hat das FG München entschieden, dass die Höhe einer vGA in diesen Fällen auf Kostenbasis unter Berücksichtigung eines Gewinnaufschla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnpool

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Schließen sich zwei oder mehr Kap-Ges zu einem sog Gewinnpool (Gewinn- und Verlustgemeinschaft) zusammen, zB über einen Unternehmensvertrag gem § 292 AktG, ohne dass die Voraussetzungen für eine kstliche Organschaft vorliegen, sind die Aufwendungen und Erträge aus dem Gewinnpool uE außerbilanziell als vGA bzw als verdeckte Einlage zu korrigieren. E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Unfallrisiko (erhöhtes)

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern einem erhöhten Unfallrisiko im Betrieb durch eine entspr höhere Gesamtausstattung der GF-Bezüge Rechnung getragen wird, führt dies dem Grunde nach nicht zur Versagung der Abzugsfähigkeit, sofern die Gesamtausstattung einem Fremdvergleich standhält. Werden bei Einsparung eines entspr erhöhten Gehalts Krankheitskosten, die aufgr eines Betriebs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Beratungskosten an Anteilseigner

Gesellschafter können ebenso wie fremde Dritte als Berater der Kö tätig sein und hierfür ein Entgelt beziehen. Bei einem beherrschenden Gesellschafter ist Voraussetzung für die Behandlung der Zahlungen als BA, dass im Voraus eine klare und eindeutige vertragliche Vereinbarung über die Art und den Umfang der zu erbringenden Beratungsleistungen und das hierfür von der Kö zu za...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 104ff. Zum Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach dem Kostendeckungsprinzip s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 429ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnaufschlag"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Nichtkapitalgesellschaften". Zum Handeln eines ordentlichen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Eigenkapitalhilfedarlehen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Darlehen zur EK-Hilfe (EKH) werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) grds nur an natürliche Pers vergeben. Deshalb kommt es bei GmbH-Gründungen vor, dass das EKH-Darlehen dem Gesellschafter der neu gegründeten GmbH mit der Auflage gewährt wird, die Mittel zweckgebunden zur Finanzierung der Unternehmensgründung einzusetzen. Demzufolge lei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Kündigungsausschluss

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Kündigungsausschluss zu Lasten der Kap-Ges kann zu einer vGA führen (bzw diese nicht verhindern), wenn eine solche Ausschlussregelung nicht dem Fremdvergleich standhält, also mit einem fremden Dritten so nicht vereinbart worden wäre. So kann zB bei Ausschluss einer ordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags eines Ges-GF seitens der GmbH ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sondervergütungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auch Ges-GF oder andere angestellte Gesellschafter können von der Kö Sondervergütungen (wie zB Tantiemen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) erhalten, sofern diese Vergütungen zusammen mit den festen Vergütungsbestandteilen (= Gesamtausstattung) eine angemessene Vergütung darstellen und auch für sich betrachtet einem Fremdvergleich standhalten; s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Üblichkeit

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Üblichkeit als einem der Teilaspekte des Fremdvergleichs s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 111. Zum üblichen GF-Gehalt s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 383ff. Zur Üblichkeit von Auslagenersatz s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Auslagenersatz".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Honorar

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird der alleinige Ges-GF einer GmbH zusätzlich als freier Mitarbeiter für die GmbH tätig, ist einer Honorarvereinbarung auf der Basis von geleisteten Arbeitsstunden die stliche Anerkennung zu versagen, da es an einer (außenstehenden) Kontrollpers für das Einhalten der abgerechneten Zeiten fehlt. Die Tätigkeit des GF ist nicht auf die Wahrnehmung k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Know-how

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für Know-how gilt grds das Gleiche wie für sonstige immaterielle WG wie Erfindungen; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Erfindervergütungen" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Geschäftschance". Auch bei der Ermittlung des angemessenen Nutzungsentgelts für die Überlassung von Know-how gilt der Grundsatz des Fremdvergleichs auf der Grundlage der Preisvergleichsmetho...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.5 Beteiligung nahestehender Personen

Rz. 75 Die GmbH & Co. ist in besonderem Maße für Familienunternehmen geeignet (Rz. 41). Das gilt aber nicht nur für den Fall, in dem ein Nachfolger fehlt, sondern allgemein für die Heranführung der nächsten Generation an unternehmerische Aufgaben. Insbesondere durch die Trennbarkeit von Mitarbeit und Beteiligung kann der Nachwuchs schrittweise an die spätere Übernahme des Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Das sollte insbesondere für die Publikums-KG gelten, bei der die Kommanditisten unter Anerkennung eines unabänderlichen Gesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 131 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich den zivilrechtlichen Vereinbarungen über die Gewinnverteilung. Das hat der BFH in st. Rspr. herausgestellt.[1] Besonderheiten gelten nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beteiligung nahestehender Personen. Wo die Gefahr sachfremder Einflüsse besteht, müssen zusätzlich die formelle Gültigkeit der Vereinbarungen, ihre Durchset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.4.2 Stiftung als Komplementär einer KG

Rz. 210 Das Ertragsteuerrecht behandelt das selbstständige Zweckvermögen "Stiftung" als Körperschaft, die ein eigenes Einkommen erzielen kann und damit selbstständig zur KSt herangezogen wird. Dieses Einkommen darf nur durch betriebliche Aufwendungen gemindert werden, die bei der Stiftung & Co. schon im Rahmen der Gewinnfeststellung der KG zu berücksichtigen sind. Dabei ist ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 814 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.3 Finanzierungskosten

Rz. 888 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 37–38] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.4.3 Einzelfälle

Mietverträge zwischen Eltern und Kindern Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet. Allein diese Tatsache führt danach nicht zur Ablehnung des Mietvertrags als Missbrauch von recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.4.1 Vorrausetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung

Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind. Mietverträge unter Angehörigen unterliegen jedoch stets einer kritischen Prüfung durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.4.2 Gestaltungsmissbrauch

Die kritische Überprüfung der Mietverträge durch die Finanzverwaltung ist nicht mit der Feststellung, dass Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung einem Fremdvergleich standhalten, abgeschlossen. Unabhängig davon muss auch feststehen, dass der Vertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen wurde[1], und zudem muss auch eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung [2] ausgeschlossen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 2.2 Fremdvergleich

2.2.1 Allgemeines Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten müssen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen[1], mögen zwischen Fremden auch unübliche Gestaltungen hingenommen werden.[2] Der auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen gestützte Drittvergleich soll bei nahen Angehörigen sicherstellen, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im Bereich der Einkunftserzielung u...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Fremdvergleich bei "Zwangsgemeinschaft" mit atypisch stillem Gesellschafter

Leitsatz Das Niedersächsische FG entschied, dass der Betriebsausgabenabzug einer Gesellschaft nicht gekürzt werden darf, wenn sie sich in einer "Zwangsgemeinschaft" mit einem atypisch stillen Gesellschafter befindet und sich aktiv und erkennbar aus dieser Verbindung lösen wollte. In diesem Fall darf nach Gerichtsmeinung kein Fremdvergleich angestellt werden. Sachverhalt Der F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 2.2.1 Allgemeines

Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten müssen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen[1], mögen zwischen Fremden auch unübliche Gestaltungen hingenommen werden.[2] Der auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen gestützte Drittvergleich soll bei nahen Angehörigen sicherstellen, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im Bereich der Einkunftserzielung und nicht im steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 2.2.2 Verprobungsmerkmale der Rechtsprechung

Zur Verprobung des Üblichen hat der BFH bei Miet- oder Pachtverträgen in der Vergangenheit eine Reihe von Merkmalen aufgestellt, die als unverzichtbar galten und sämtlich erfüllt sein mussten. Wichtig war vor allem die buchstabengetreue Erfüllung des Vereinbarten. Wurde dies nicht beachtet, war dies steuerschädlich, selbst wenn die Abweichung gering war.[1] Auch wegen unklare...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 2.2.5 Exkurs: Verbilligte Miete bei Wohnungsvermietung

Häufig wird bei Mietverhältnissen zwischen Angehörigen im Hinblick auf die verwandtschaftlichen Beziehungen eine geringere Miete vereinbart, als es bei einer Vermietung mit einem Fremden der Fall ist. Eine verbilligte Vermietung ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, sondern Kriterium der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht[1] Prinzipiell ist die verbilligte Vermie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 2.2.3 Entschärfung der rigiden Fremdvergleichsgrundsätze

In späteren Entscheidungen[1] hält der BFH an seiner bisherigen Rechtsprechung zu Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wonach schon eine geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen für sich allein stets zur Nichtanerkennung des Mietverhältnisses führen kann, mit Rücksicht auf die Beschlüsse des BVerfG[2] zum sog. Oder-Konto bei Ehegatten-Arbeitsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 2.2.4 Erfüllung der vertraglichen Hauptpflichten ist erforderlich

Die für die Praxis wichtige Frage, ob die Abweichung vom Üblichen auch unschädlich ist, wenn sie nicht nur die Durchführung von Nebenpflichten, sondern auch von Hauptpflichten betrifft, ist zu verneinen. Im Schrifttum[1] wird zutreffend die Ansicht vertreten, dass "bei der Erfüllung der Hauptpflichten die Nachsicht mit den nahen Angehörigen aufhören muss". Diese Betrachtung h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 4 Steuerliche Folgen bei Nichtanerkennung

Ergibt die Prüfung, dass ein Mietverhältnis zwischen Angehörigen dem Fremdvergleich nicht standhält, so ergeben sich folgende Rechtsfolgen: Das Mietverhältnis wird insgesamt der Besteuerung nicht zugrunde gelegt. Der "Vermieter" erzielt aus dem Mietgegenstand keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Etwa vereinnahmte Mieten sind als private Zahlungen im Familienverbun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 3.2 Tatsächliche Durchführung

Es reicht nicht aus, dass der Mietvertrag schriftlich fixiert ist, sondern er muss so wie vereinbart auch durchgeführt werden. Fehlt es bei einem Mietvertragsverhältnis zwischen nahestehenden Personen bereits am tatsächlichen Vollzug des Vereinbarten, muss nicht mehr entschieden werden, ob das Mietverhältnis so, wie es der Steuerpflichtige vereinbart hat, dem Fremdvergleich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 2 Erhöhte Anforderungen

An die steuerliche Anerkennung von Mietverträgen zwischen Ehegatten sowie für Pachtverträge und andere Vertragsarten, z. B. Arbeits- oder Darlehensverträge, werden jedoch seit jeher erhöhte Anforderungen gestellt. Sie werden ertragsteuerrechtlich der Besteuerung nur zugrunde gelegt, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind, sowohl die Gestaltung als auch die Dur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet (§ 1353 Abs 1 Satz 2 HS 1 BGB). Ihre Herstellung und Aufrechterhaltung ist Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung (> Ehegattenbesteuerung Rz 1). Zu Einzelheiten > Arbeitnehmer Rz 83 ff, > Dauernd getrennt lebende Ehegatten Rz 4 ff. Außerdem > Nichteheliche Lebensgemeins...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Keine Erwerbszwecke

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Der Begriff "keine Erwerbszwecke" hat Identität mit dem Erfordernis der "Selbstlosigkeit" i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b). Verfolgt die Einrichtung ausschließlich eigennützige (in erster Linie eigenwirtschaftliche) Zwecke, wird insoweit gegen das Gebot "keine Erwerbszwecke" und somit gegen die Selbstlosigkeit verstoßen. Eine Anerken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 26.2.2020 – XII ZB 531/19 a) Das Verfahren über die Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung richtet sich gegen den Versorgungsträger als Antragsgegner. Die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person sind entweder Antragsteller oder weitere Beteiligte des Verfahrens (im Anschl. an Senatsbeschl. v. 2.8.2017 – XII ZB 170/16, FamRZ 2017, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge mit nahen Angehörigen / 3.2 Darlehensverträge

Zahlen Eltern ihren Kindern Zinsen aufgrund von entsprechenden Darlehensverträgen, können die Zinsen bei den betrieblichen Einkünften der Eltern als Betriebsausgaben abziehbar sein. Dies gilt auch, wenn die Valutabeträge aus Mitteln stammen, die den Kindern zuvor von den Eltern geschenkt worden waren.[1] Voraussetzung ist, dass die Schenkung und das Darlehen unabhängig vonei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge mit nahen Angehörigen / 1 Grundsätzliches zur steuerlichen Anerkennung

Vereinbarungen unter nahen Angehörigen erwecken oftmals den Verdacht der Finanzverwaltung, dass aufgrund des typischerweise fehlenden Interessengegensatzes in der Familie vor allem die Steueroptimierung im Vordergrund steht. Vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen bzw. nahe stehenden Personen[1] werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie gewisse Voraussetzungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge mit nahen Angehörigen / 3.1 Arbeitsverträge

Die steuerliche Anerkennung eines ­Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass ein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Von einer arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist die familienrechtliche Mitarbeit zu unterscheiden. So können Zahlungen an die Ehefrau für die Reinigung eines Arbeitszimmers nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese Leist...mehr