Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erledigung des Statusverfahrens.

Rn 2 Nach der Erledigung des Statusverfahrens kann der ausgesetzte Rechtsstreit aufgenommen werden (Verweis auf § 152). Hierbei ist § 181 FamFG zu beachten: In den dort geregelten Fällen führt der Tod eines Beteiligten (§ 172 FamFG: Kind, Mutter oder Vater) erst dann zur Erledigung der Hauptsache, wenn der Rechtsstreit nicht binnen der vom Gericht gesetzten Frist aufgenommen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berechnung bei Fristbeginn nach § 187 II BGB.

Rn 4 Typisches Bsp ist die Fristverlängerung, zB einer am Montag, 2.11. ablaufenden Frist: (neuer) Fristbeginn Dienstag, 3.11., Ablauf einer 3-Tagesfrist mithin am Donnerstag, 5.11., einer Wochenfrist am Montag, 9.11., einer Monatsfrist am 2.12.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Jeder Beschluss hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie das Gericht, bei dem diese Rechtsbehelfe einzulegen sind, dessen Sitz und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Über die Sprungrechtsbeschwerde muss nicht belehrt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen. Der Mangel der Vollmacht kann in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder Notar auftritt. Im Üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Erneute Auskunft.

Rn 9 Grds kann eine Auskunft erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut verlangt werden. Die Frist beginnt bei einer rechtskräftigen Verurteilung mit dem Tag der letzten mündlichen Verhandlung zu laufen (Hambg FamRZ 84, 1142 [OLG Hamburg 24.09.1984 - 12 WF 123/84]; aA Kobl 79, 1021: Urteilsverkündung). Beim Vergleichsabschluss kommt es auf dessen Zeitpunkt an (Ddorf 93, 591). B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ist Widerspruch nicht erhoben und beantragt der Antragsteller den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg. 2Dasselbe gilt, wenn der Vollstreckungsbescheid rechtzeitig beantragt ist, der Antrag aber zurückgewiesen wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 8 Der Antrag auf Kostenentscheidung kann bereits mit dem Fristsetzungsantrag verbunden werden; es kann also sogleich formuliert werden, dass dem ASt die Kosten des Verfahrens auferlegt werden sollen, sofern er nicht binnen der gesetzten Frist die Hauptsacheklage erhebt (B/L/A/H 77. Aufl § 494a Rz 14; Musielak/Voit/Huber § 494a Rz 4; Ulrich sBV Teil 9 Rz 58. AA MüKoZPO/Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung dient einerseits der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des Zugangs zum Gericht, der nicht unzulässig erschwert werden darf. Andererseits erfordert es auch die Einzelfallgerechtigkeit, einer Partei, die schuldlos eine Frist versäumt hat, eine Möglichkeit zur Beseitigung der Folgen der Fristversäumung einzuräumen. I....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Der neben dem Versicherungsnehmer verklagte Versicherer darf im Intere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige Verstöße.

Rn 11 Verstöße gegen Abs 2 bleiben grds unbeachtlich (BGH NJW 84, 2828 [BGH 28.06.1984 - VII ZR 179/83]: Ordnungsvorschrift), es gilt aber Rn 8 (Beschwerde) und die Grenze der Fünf-Monats-Frist (Rn 10). Mängel des Verkündungs- oder Zustellungsvermerks (Abs 3) sind unbeachtlich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rückausnahme.

Rn 9 Eine solche besteht nach § 2109 II für juristische Personen. Sind sie zu Nacherben eingesetzt, so kann sich die Frist von 30 Jahren nicht verlängern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht kann die Ladung des Zeugen davon abhängig machen, dass der Beweisführer einen hinreichenden Vorschuss zur Deckung der Auslagen zahlt, die der Staatskasse durch die Vernehmung des Zeugen erwachsen. 2Wird der Vorschuss nicht innerhalb der bestimmten Frist gezahlt, so unterbleibt die Ladung, wenn die Zahlung nicht so zeitig nachgeholt wird, dass die Vernehmung dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsberechtigte.

Rn 4 Die Antragsberechtigung ergibt sich aus Abs 1 (Beteiligte und ihre gesetzliche Vertreter, Dritte), für die weiteren Formalien (Frist, Form, Inhalt) gilt § 18.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtfertigungsverfahren.

Rn 6 Das Rechtfertigungsverfahren wird vor dem Hauptsachegericht geführt und folgt den Grundsätzen des Widerspruchsverfahrens (§§ 924, 925; Ddorf NJOZ 12, 1500). Der Antrag auf Ladung des Gegners wird vom Antragsteller beim Hauptsachegericht gestellt und ist auf Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung gerichtet. Auch wenn die Frist ausgelaufen ist, kann der Antrag noch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristversäumung und Wiedereinsetzung.

Rn 6 Wird die (Not-)Frist versäumt, ist der Einspruch als unzulässig zu verwerfen. (§ 341 I 2). Rn 7 Bei unverschuldeter Fristversäumung kann Wiedereinsetzung beantragt werden. Bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung wird das Fehlen des Verschuldens nunmehr vermutet (§ 233 S 2). Mit der ges Belehrungspflicht in § 232 (vormals in § 338 S 2) ist die Basis der bisherigen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass das Opfer einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in angemessener Frist ohne Erörterung von Gegenansprüchen des Schädigers zu seinem Recht kommt (BGH NJW-RR 88, 173; RGZ 154, 334, 339). Daneben wird verhindert, dass der Schädiger ggü seinem zahlungsschwachen Schuldner sanktionslos Rache üben kann (dies als ausschl Zweck sehend un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers im Besitz eines Dritten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, zur Herbeischaffung der Urkunde eine Frist zu bestimmen oder eine Anordnung nach § 142 zu erlassen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung der Fristsetzung.

Rn 7 Kommt binnen der gesetzten Frist die Hauptsacheklage, ist das Verfahren des § 494a beendet, es besteht dann also kein Raum für die Zurückweisung des Antrags und erst recht nicht für eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragsgegners (Zweibr BauR 08, 725). Die Ablehnung der Anordnung der Klagefrist kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden; der Beschwerdewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Urteilszustellung.

a) Form. Rn 4 Frühester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist die wirksame Zustellung des in vollständiger Form abgefassten erstinstanzlichen Urteils. Das gilt auch für den Fall, dass bereits vorher Berufung eingelegt worden ist. Gemeint ist die Zustellung vAw in der in §§ 166–190 bestimmten Form. Eine Zustellung im Parteibetrieb setzt den Lauf der Berufungsfrist nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. 2In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fristablauf.

a) Allgemeines. Rn 19 Nach Ablauf der Ausschlussfrist (Rn 17) kann der Mieter bereits benannte Gründe näher ausführen und präzisieren, aber grds keine neuen Gründe (s.a. Rn 16) einführen (LG Berlin GE 16, 1568). b) Fehlendes Verschulden für Fristablauf. Rn 20 Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, sind nach Fristablauf zum Schutz d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, so hat das Nachlassgericht festzustellen, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. (2) Die Feststellung begründet die Vermutung, dass der Fiskus gesetzlicher Erbe sei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eigenbesitz.

Rn 2 Der Erwerber muss unmittelbarer oder mittelbarer Eigenbesitzer (§ 872) des Grundstücks sein. Die Bösgläubigkeit des Eigenbesitzers schadet nicht (BRHP/Grün Rz 2; anders § 937 II). Der Eigenbesitz muss 30 Jahre bestanden haben, wobei die Frist nach §§ 939 ff berechnet wird. Bei Rechtsnachfolge gilt § 943.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Gewerberaummiete.

Rn 168 Auf Mietverträge über Gewerberaum ist § 556 nicht anwendbar (BGH ZMR 20, 638 Rz 24; NJW 10, 1065 Rz 18) – auch nicht entspr. Es gilt nach hM aber Folgendes: Die Mietvertragsparteien müssen eine Vereinbarung schließen, dass der Mieter die Betriebs- und/oder Verwaltungs- und/oder Instandhaltungskosten (Nebenkosten) zu tragen hat (BGH ZMR 20, 638 Rz 13). Es bedarf einer a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fehlende Ursächlichkeit schuldhaften Verhaltens.

Rn 24 Nur ursächliches Verschulden (der Partei oder ihres Anwalts), dh ein Verschulden, das für die konkrete Fristversäumung im Sinne adäquater Kausalität ursächlich geworden ist, schadet der Wiedereinsetzung, nicht aber ein Mangel, der sich nicht rechtlich erheblich ausgewirkt hat. Dabei genügt allerdings Mitursächlichkeit, so dass die Partei die Möglichkeit ausschließen mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung des Beschlusses.

Rn 18 Eine nicht ordnungsgemäße Zustellung setzt die Frist nicht in Lauf.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift setzt der Wiedereinsetzung im Interesse der Rechtssicherheit enge zeitliche Grenzen, nämlich grds von zwei Wochen ab Wegfall des unverschuldeten Hindernisses für die Fristeinhaltung, kombiniert durch die in Abs 3 bestimmte Ausschlussfrist von einem Jahr ab Ende der versäumten Frist. I. Frist. Rn 2 Bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (für Beruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Den Rechtsanwälten steht es frei, die Mitteilung von Urkunden von Hand zu Hand gegen Empfangsbescheinigung zu bewirken. (2) Gibt ein Rechtsanwalt die ihm eingehändigte Urkunde nicht binnen der bestimmten Frist zurück, so ist er auf Antrag nach mündlicher Verhandlung zur unverzüglichen Rückgabe zu verurteilen. (3) Gegen das Zwischenurteil findet sofortige Beschwerde statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verspätung.

Rn 42 Der verspätete Zeitpunkt des Vorbringens verstößt zwar nicht gegen eine Fristsetzung iSv Abs 1, aber gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht. Dabei regelt § 282 I (s § 282 Rn 6 f), ob Angriffs- und Verteidigungsmittel rechtzeitig vorgebracht wurden und betrifft (nur) Vorbringen in der mündlichen Verhandlung, nicht das in vorbereitenden Schriftsätzen oder das in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Pachtverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. 2Es verlängert sich bei Pachtverträgen, die auf mindestens drei Jahre geschlossen worden sind, auf unbestimmte Zeit, wenn auf die Anfrage eines Vertragsteils, ob der andere Teil zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses bereit ist, dieser nicht binnen einer Frist von drei Monaten die Fortsetzung ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Handlungsoptionen.

Rn 3 Im Fall des I 1 kann der Veranstalter dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn (I 4) eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Preiserhöhung annimmt (S 2 Nr 1) oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt (S 2 Nr 2). Wahlweise kann der Veranstalter nach II 1 eine ›Ersatzrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ablaufhemmung.

Rn 5 Die in S 2 geregelte Ablaufhemmung dient va dazu, verjährungshemmende Verhandlungen auch noch zu einem Zeitpunkt zu ermöglichen, zu dem der Ablauf der Verjährung unmittelbar bevorsteht. Ansonsten könnte ein Gläubiger durch einen plötzlichen Abbruch der Verhandlungen durch den Schuldner in zeitliche Bedrängnis geraten. Auch wenn die ursprüngliche Frist nur noch geringere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt. (2) Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. (3) Eine abweichende Vereinbarung zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfahren der Freistellung

Rn. 32 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG wird die Freistellung im Abzugsverfahren nur auf Antrag vom BZSt gewährt; antragsberechtigt aus eigenem Recht ist nur der Vergütungsgläubiger, dh entweder der zivilrechtliche Vertragspartner oder der wirtschaftliche Eigentümer nach § 39, 42 AO als steuerliches Zurechnungssubjekt ( BFH vom 18.05.2021, I R 77/17,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Abs 1 regelt den regelmäßigen Beginn des Laufs einer Frist. Abs 2 harmonisiert die Fristberechnung mit der Verweisung auf die §§ 222, 224 Abs 2 und 3 und § 225 ZPO mit denen anderer Verfahrensordnungen (Begr zu § 16 RegE in BTDrs 16/6308, S 183).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 2 Dieser sieht eine Sanktionsmöglichkeit der Versäumung der Frist des Abs 1 nach Nachfristsetzung vor. Die Versäumung der Nachfrist wird dadurch der Weigerung und dem Nichterscheinen (§ 409) gleichgesetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst zulässig ist, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. MoPeG.

Rn 7 MWz 1.1.24 wird § 725 inhaltlich leicht verändert zu § 726 nF. Die Kündigung betrifft die Mitgliedschaft in der Gesellschaft, nicht das Gesellschaftsverhältnis als solches, und für die Kündigung gilt neuerdings eine Frist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Durchgriffsfälligkeit – § 641 II.

Rn 10 § 641 II geht von gestuften Vertragsverhältnissen (›Leistungskette‹) aus, in denen der Besteller (Hauptunternehmer) seinem Auftraggeber (Bauherr) Werkleistungen schuldet, die er aufgrund selbstständiger Vertragsbeziehungen zum (Sub-)Unternehmer zumindest teilweise von diesem erbringen lässt. Die Regelungen zur Durchgriffsfälligkeit sollen der widersprüchlichen Vertrags...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verspätete Angriff- und Verteidigungsmittel.

Rn 4 Die Verweisung des § 530 auf § 296 I, IV erfolgt nicht bloß auf die dort genannte Rechtsfolge, sondern auch auf die Voraussetzungen. Erforderlich für eine Präklusion ist damit nicht nur, dass Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Ablauf der in § 530 genannten Frist vorgebracht wurden, sondern auch, dass dies nicht genügend entschuldigt wurde und dass die Zulassung des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Analoge Anwendung im Öffentlichen Recht.

Rn 4 Vgl § 194 Rn 4. Der Zweck der Verjährung (§ 194 Rn 3) besteht im Öffentlichen Recht gleichermaßen und grds selbst dann, wenn Gläubiger und Schuldner juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind. Nach welchen Regeln sich hier die Verjährung richtet, wenn spezielle Vorschriften des einschlägigen Fachrechts fehlen, ist im Wege der Analogie zu entscheiden. Dabei ist na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde.

Rn 2 Für die Form, Statthaftigkeit und Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Schiedssachen gelten die allgemeinen Voraussetzungen der §§ 574 ff. Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde ist eine Notfrist, die nicht verlängert werden kann (BGH v 27.5.20 – I ZB 5/20, juris Rz 9).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Versäumnisurteils. (2) 1Muss die Zustellung im Ausland erfolgen, so beträgt die Einspruchsfrist einen Monat. 2Das Gericht kann im Versäumnisurteil auch eine längere Frist bestimmen. (3) Muss die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, so hat das Gericht die Eins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Einzelheiten zum Beweis durch Sachverständigengutachten.

Rn 37 Ein erstmals in der mündlichen Verhandlung gestellter Antrag, einen Sachverständigen anzuhören, kann als verspätet zurückgewiesen werden, wenn nicht die Anhörung bereits vAw geboten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Kammer (BGH NJW-RR 01, 1431, 1432 [BGH 22.05.2001 - VI ZR 268/00]) unmissverständlich (BGH NJW-RR 06, 428 [BGH 25.10.2005 - V ZR 241/04]) eine Ausschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 2Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. (2) Überlä...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist in der Hauptsache begründet (I.) und unterliegt lediglich im Hinblick auf Zinsansprüche und Nebenforderungen einer teilweisen Abweisung (II.). I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 1) bis 3) gem. den §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2306 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in Höhe des zugesprochenen Betrags von 542.731,70 EUR. Die nach ...mehr