Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 bis 7 AO

Rz. 55 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Mit § 89 Abs 2 AO wurde eine allgemeine verbindliche Auskunft für das Besteuerungsverfahren (> Rz 56) eingeführt (Gesetz vom 05.09.2006, BGBl 2006 I, 2098 = BStBl 2006 I, 506; Bruschke, DStZ 2007, 267; Dißars/Bürkle, StB 2007 54; Brühl/Süß, DStR 2016, 2617; Dannecker/Werder, BB 2017, 284; grundlegend zB Horst, Die verbindliche Auskunft nach ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Rechtsnatur

Rz. 26 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Seit der grundlegenden Änderung seiner Rechtsprechung qualifiziert der BFH die Anrufungsauskunft nicht mehr nur als reine Wissenserklärung (> Rz 8), sondern vielmehr als einen feststellenden > Verwaltungsakt iSd § 118 Satz 1 AO (BFH 225, 50 = BStBl 2010 II, 996 sowie BFH 230, 500 = BStBl 2011 II, 233). Er hat damit einen ‚Gleichklang’ zwisch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Rechtsbehelfe

Rz. 78 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Anrufungsauskunft des § 42e EStG (> Rz 5 ff), die Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (> Rz 55 ff) und die verbindliche Zusage nach § 204ff AO (> Rz 65 ff) sind feststellende VA. Bescheidet das FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist (vgl zB > Rz 60), wird es idR ausreichen, dass sich der Anfragende an die vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.3 Antrag der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 156 Die Aufstockung der Buchwerte erfolgt nur auf Antrag der übernehmenden Gesellschaft. Rz. 157 Der Antrag kann nicht auf einzelne Wirtschaftsgüter und auch nicht betragsmäßig beschränkt werden.[1] Rz. 158 Der Antrag ist an keine unmittelbare Frist und auch keine bestimmte Form gebunden, sodass er wohl auch konkludent[2] – z. B. durch Einreichung einer Steuerbilanz mit au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 3 Nach Abs 1 beträgt die Wiedereinsetzungsfrist 2 Wochen auch dann, wenn die versäumte Frist länger ist (zB nach § 63 Abs 1). Fristbeginn ist der Wegfall des Hindernisses, das die Wahrung der Frist verhindert hat bzw der Zeitpunkt, nach dem dessen Weiterbestehen nicht mehr unverschuldet ist. Niemals beginnt die Frist vor dem Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte Kenntnis erlan...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / a) Dauer der Frist

Rz. 24 Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt nach § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG einen Monat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Frist.

I. Dauer. Rn 2 Die Berufungsfrist beträgt einen Monat. Da sie ausdrücklich als Notfrist bezeichnet ist, kann sie weder durch Vereinbarung der Parteien oder von dem Gericht abgekürzt noch von dem Gericht verlängert werden (§ 224 I und II). In dem Fall der Aussetzung oder Unterbrechung des Verfahrens (§§ 239 ff) hört der Lauf der Berufungsfrist auf; nach der Beendigung der Auss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Frist.

I. Fristbeginn. Rn 1 Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung oder der schriftlichen Bekanntgabe des Bescheides, bei einem Vorschaltverfahren mit der Bekanntgabe des Beschwerdebescheides. Der Antrag ist aber schon vor der Zustellung oder schriftlichen Bekanntgabe zulässig (Bremen MDR 66, 867). Für den Fristbeginn genügt die mündliche Bekanntgabe ebenso wenig wie der Zeitpun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist nach Antrag gem § 1058.

Rn 83b Ein Antrag auf Berichtigung, Auslegung oder Ergänzung des Schiedsspruchs ist innerhalb eines Monats nach Empfang des Schiedsspruchs zu stellen, sofern die Parteien keine andere Frist vereinbart haben, § 1058 II. Nach der Stellung eines derartigen Antrags verlängert sich die Frist für den Aufhebungsantrag um höchstens einen Monat nach Empfang der Entscheidung des Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 5 Der Schuldner wird gem Nr 3 aufgefordert, im Begründetheitsfall innerhalb von zwei Wochen die angegebenen Beträge zu begleichen. Hieraus und aus Nr 4 ergibt sich, dass die 2-Wochen-Frist auch diejenige Frist ist, innerhalb welcher andernfalls der Widerspruch einzulegen ist. Bei Auslandszustellung beträgt die Frist einen Monat (§ 32 III AVAG, § 75 III AUG und § 688 Rn 21...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Sowohl für Klageerwiderung (Abs 3) als auch Replik (Abs 4) besteht eine Mindestfrist von 2 Wochen. Bei erneuter Fristsetzung wird vorherige Frist bedeutungslos (Kobl OLGR 03, 115). Die Frist kann zusammen mit der Bestimmung eines Verhandlungstermins gesetzt werden (München MDR 21, 92). Rn 5 Die zu kurz gesetzte Frist kann Befangenheit des Richters begründen (Jena BauR 04...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / a) Dauer der Frist

Rz. 42 Die Frist zur Begründung der Berufung beträgt nach § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG zwei Monate, d.h. sie endet zwei Monate nach dem Fristbeginn i.S.d. § 66 Abs. 1 S. 2 ArbGG und nicht etwa einen Monat nach Ende der Einlegungsfrist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Damit sind in erster Linie die gesetzlichen Fristen (insb Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungspflichten) gemeint, aber auch richterliche Fristen fallen darunter. Die Frist muss nicht zwingend durch ein Datum festgelegt werden, sondern kann auch durch eine bestimmte Prozesslage gekennzeichnet sein, zB Schluss der mündlichen Verhandlung für § 295 I.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Frist.

Rn 6 Eine Frist ist nicht vorgeschrieben (LSG Stuttgart 7.2.07 – L 13 R 293/07 B, Rz 4); bei unzumutbar kurzer Frist – deren Bemessung Sache des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen und beruflichen Umstände des Zeugen ist – wird im Falle des Ausbleibens des Zeugen aber von seiner genügenden Entschuldigung iSd § 381 auszugehen sein (Zö/Greger § 377 Rz 4; LSG S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist für Klagen nach § 579 Nr 4.

Rn 14 Die Frist beginnt mit Zustellung entweder an die Partei selbst oder an ihren gesetzlichen Vertreter, falls die Partei prozessunfähig ist. Es gilt dann die Monatsfrist des Abs 1. Auch beginnt die Frist frühestens mit Rechtskraft des Urteils zu laufen, obwohl die Norm dies nicht extra erwähnt. Wird also vorher zugestellt, führt erst der Rechtskrafteintritt zum Fristbegin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Frist.

Rn 7 Für den Antrag gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils (Abs 2). Der Antrag darf wie bei § 320 II 2 schon vor Zustellung des Urteils gestellt werden. Die Frist beginnt bereits (anders § 320 Rn 4) mit Zustellung eines abgekürzten Urteils, wenn daraus die Ergänzungsbedürftigkeit ersichtlich ist (Hambg MDR 62, 313; St/J/Althammer Rz 21). Die Zustellung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 14 Über das Ob und die Länge der Frist wird per Beschl entschieden. Die Länge wird nach freiem Ermessen bestimmt. Die Berechnung richtet sich nach §§ 221, 222. Eine Fristverlängerung ist zulässig, § 224.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Frist und Aufstellung des Plans.

Rn 1 Die Frist, nach welcher der Teilungsplan aufgestellt werden kann, beginnt mit der Zustellung an den letzten Gläubiger. VAw wird dann der Teilungsplan aufgestellt, und zwar auf Grundlage der Pfändungs- und Hinterlegungsprotokolle und nach Berechnung der einzelnen Gläubiger. Der Teilungsplan ist dann Grundlage der Erlösverteilung im Termin zur mündlichen Verhandlung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 494a ZPO – Frist zur Klageerhebung.

Gesetzestext (1) Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach Beendigung der Beweiserhebung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat. (2) 1Kommt der Antragsteller dieser Anordnung nicht nach, hat das Gericht auf Antrag durch Beschluss auszusprechen, dass er die dem Gegner ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Frist.

Rn 29 Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt einen Monat (§ 127 II 3, III 3). Sie ist eine Notfrist. a) Fristbeginn. Rn 30 Zum Fristbeginn s.o. Rn 10. Wenn sich die Zustellung nicht nachweisen lässt oder gegen zwingende Vorschriften des Zustellungsrechts verstoßen wurde, so gilt der Beschl mit dem Zugang als zugestellt (§ 189). Wenn der Beschl verkündet wurde und sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 575 ZPO – Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) 1Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. 2Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 569 ZPO – Frist und Form.

Gesetzestext (1) 1Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. 2Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Ist bei Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich?

Es soll im konkreten Einzelfall grundsätzlich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, falls die Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist auf den Folgen der Corona-Krise beruht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 71 FamFG – Frist und Form der Rechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Frist.

Rn 3 Die Erwiderungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen (§ 277 III). Die gesetzte Frist verliert ihre Wirkung nicht durch nachfolgende Verweisung an die KfH (Frankf OLGR 93, 55).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Frist (Abs 2 S 2 und 3).

Rn 15 Für die Zulässigkeit der Anschließung gilt dieselbe Frist wie für die Berufungserwiderung des Berufungsbeklagten (§ 521 Rn 9 ff). Ist diese verlängert worden, gilt die Verlängerung auch für die Anschließungsfrist. In die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung nach Abs 2 S 2 findet eine Wiedereinsetzung nach den Vorschriften der §§ 233 ff nicht statt (BGH N...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.9 Zwölf-Monats-Frist

2.2.9.1 Fristbeginn (Abschn. 6b.1. Abs. 15 UStAE) Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vereinfachungsregelung nach § 6b UStG setzt eine Entnahme des Gegenstandes aus dem Lager i. S. d. § 6b UStG durch den berechtigten Erwerber binnen eines Zeitraums von 12 Monaten voraus (12-Monats-Frist nach § 6b Abs. 3 UStG). Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Zeitraum von 12 Monaten begin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Frist; Fristversäumung.

I. Fristsetzung. Rn 8 Gemäß § 379 S 2 ist der Partei für die Einzahlung des Vorschusses eine (unter den Voraussetzungen des § 224 II jederzeit abänderbare) Frist zu setzen, und zwar durch das Prozessgericht (Zö/Greger § 379 Rz 6). Die Frist muss angemessen sein. In Anwaltsprozessen ist zu beachten, dass der Betrag durch den Anwalt erst bei der Partei oder bei der Rechtsschutz...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / H. Ausnahmen vom Lauf der Drei-Wochen-Frist ab Kündigungszugang

I. Fristberechnung bei Zustimmung der Behörde Rz. 50 Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichtes erst von der Bekanntgabe der Entscheidung an den Arbeitnehmer ab, § 4 S. 4 KSchG. Diese Bestimmung gilt für die Fälle der nachträglichen Zustimmung der Behörde zur Kündigung. § 4 S. 4 KSchG ist auch bei dem Erforderni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwei-Wochen-Frist (Abs 1).

I. Voraussetzungen der Frist. Rn 2 Der Lauf der Einspruchsfrist setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils nach § 317, § 313b I, II voraus, wodurch sichergestellt wird, dass die beschwerte Partei von der Entscheidung Kenntnis nehmen kann (BGHZ 164, 347, 353). Nicht ausreichend ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils (allg BGHZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Frist für Aufhebungsantrag (§ 1059 III).

I. Parteivereinbarung über Anfechtungsfrist. Rn 82 § 1059 III enthält eine prozessuale Klagefrist. Ihr Ablauf führt zum Verlust des Klagerechts aus § 1059 (BGH 29.04.20 – VIII ZR 355/18 = NJW 20, 1947 Rz 21). Dabei muss zwingend lediglich der Aufhebungsantrag innerhalb der maßgeblichen Frist (§ 1059 III) gestellt werden. Die einzelnen Aufhebungsgründe können später innerhalb ...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 2. Frist zur Berufungsbegründung

a) Dauer der Frist Rz. 42 Die Frist zur Begründung der Berufung beträgt nach § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG zwei Monate, d.h. sie endet zwei Monate nach dem Fristbeginn i.S.d. § 66 Abs. 1 S. 2 ArbGG und nicht etwa einen Monat nach Ende der Einlegungsfrist. b) Fristbeginn Rz. 43 Anders als nach der früheren Rechtslage knüpft der Fristbeginn an die Zustellung des in vollständiger Form ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Frist und Form der sofortigen Beschwerde.

I. Beschwerdefrist (Abs 1). Rn 2 Die sofortige Beschwerde ist binnen einer nicht verlängerbaren Notfrist (§ 224 I, II) von zwei Wochen einzulegen. Der Zusatz ›soweit keine andere Frist bestimmt ist‹ bezieht sich auf die von der Zweiwochenfrist abweichende, auf einen Monat verlängerte Frist für sofortige Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 127 II 3, III 3; vgl BTDrs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Frist zur Rückgabe (Abs 1).

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Norm findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich um einen Anwalts- oder Parteiprozess handelt, entscheidend ist einzig die anwaltliche Vertretung der jeweiligen Partei. Die Norm ist in jeder Lage des Verfahrens anwendbar. II. Rückgabefrist. Rn 3 Die Übermittlung der Urkunde geschieht in beliebiger Weise gegen schriftliches Empfangsbekenntnis (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Frist.

Rn 2 Die Frist wird nach § 222 berechnet; auch § 222 II ist anwendbar (vgl LSG München 24.7.12 – L 15 VK 12/11 Rz 16; ThoPu/Hüßtege Rz 3; Zö/Schultzky Rz 2; aA MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 2; Musielak/Voit/Wittschier Rz 2). Sie beginnt mit dem Aushang gem § 186 II 1 (Tag des Aushangs nicht mitgerechnet, § 187 I BGB) und kann nicht verkürzt, wohl aber gem S 2 im Bewilligungsbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist in Familiensachen.

Rn 33 Auch wenn die angefochtene PKH-Entscheidung eine isolierte FG-Familiensache betrifft, auf die nach Art. 111 FGG-RG noch das bis zum 31.8.09 geltende Verfahrensrecht anwendbar ist, so beträgt die Beschwerdefrist über die Verweisung des § 14 FGG einen Monat und nicht (§ 22 FGG) zwei Wochen (BGH NJW 06, 2122 [BGH 12.04.2006 - XII ZB 102/04]; Brandbg NJ 07, 178 [OLG Brande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Frist für die Staatskasse.

Rn 31 An die Staatskasse wird der Beschl nicht zugestellt. Fristbeginn ist hier die Verkündung des Beschlusses. Erhält der Bezirksrevisor durch Anforderung der Akten Kenntnis vom Beschl, dann beginnt die Beschwerdefrist von einem Monat mit dem Eingang der Akten bei ihm. Außerdem muss er die Beschwerde vor Ablauf von drei Monaten ab Verkündung oder – bei nicht verkündeten Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streichen der Frist.

Rn 45 Der Anwalt hat organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Fristen im Fristenkalender erst dann (und zwar unverzüglich, nicht erst am nächsten Tag: BGH NJW-RR 09, 937) gestrichen bzw mit einem Erledigungsvermerk (am besten mit Datum/Namenszeichen, vgl BGH VersR 93, 772) versehen werden, wenn die Frist wahrende Handlung auch tatsächlich erfolgt oder jedenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist.

Rn 43 Die Erinnerung ist binnen zwei Wochen bei dem Gericht, das den Kfb erlassen hat, einzulegen (iudex a quo). Da der Richter des Gerichts, dem der Rechtspfleger angehört, im Nichtabhilfefall abschließend entscheidet und damit keine höhere Instanz eröffnet ist, gilt § 569 I 1, wonach der Rechtsbehelf auch beim Beschwerdegericht (iudex ad quem) eingelegt werden kann, nicht ...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Einhaltung der Frist des § 17 MuSchG

Rz. 12 Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, ist grundsätzlich ohne Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde oder...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 1. Form und Frist

Rz. 32 Der Vorbehalt kann dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich oder mündlich erfolgen, das Gesetz schreibt insoweit keine Form vor. Theoretisch kann die Annahme der geänderten Vertragsbedingungen unter Vorbehalt auch durch schlüssiges Verhalten des Arbeitnehmers geschehen. Rz. 33 Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist unter Akzeptanz der geä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Frist.

Rn 6 Der Antrag ist grds erst zulässig, wenn seit Eingang des Antrags bzw der Beschwerde bei der zuständigen Justizverwaltung 3 Monate verstrichen sind (Abs 1 S 1). Wird aus diesem Grund der Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig verworfen, kann er nach Ablauf der 3-Monats-Frist erneut gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, das Verfahren bei einem zu früh ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Form und Frist.

Rn 9 Ausdrücklich ordnet die Vorschrift kein Formerfordernis an, doch ergeben sich die Formvoraussetzungen aus dem Zusammenhang und der Funktion der Regelung. Der Drittschuldner kann die Erklärung bei Zustellung mündlich ggü dem Gerichtsvollzieher abgeben, § 840 III 1 , vgl § 121 II 2 GVGA. Werden die Erklärungen bei einer Zustellung des Pfändungsbeschlusses nach § 193 abgege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Rechtsbeschwerdegericht einzulegen (Abs 1). Die Regelung entspricht derjenigen des § 548 für die Frist zur Einlegung der Revision. Allerdings fehlt eine Bestimmung für den Fall, dass der anzufechtende Beschl des Beschwerdegerichts nicht zugestellt worden ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumnis einer richterlichen Frist.

Rn 8 Der Vortrag muss verspätet nach Ablauf einer der in Abs 1 aufgezählten, ordnungsgemäß gesetzten (Rn 11) richterlichen Frist erfolgen. § 296 I nennt: § 273 II Nr 1: Frist zur Ergänzung oder Erläuterung klärungsbedürftiger Punkte in vorbereitenden Schriftsätzen § 273 II Nr 5 iVm § 142: Frist zur Vorlage von Urkunden, iVm § 144: Vorlage von Augenscheinsobjekten durch eine Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist (Abs 2 S 1).

Rn 13 Die Rügefrist beträgt zwei Wochen (Abs 2 S 1). Es handelt sich um eine Notfrist iSd § 233, sodass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist. Die Frist beginnt nicht mit Zustellung des Urteils, sondern mit der Kenntniserlangung der Partei von der Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. Dafür ist die positive Kenntnis der Partei oder ihres Prozessb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antragserfordernis, Form, Frist.

Rn 8 Für Entscheidungen nach Abs 1 ist ein Antrag nicht zwingend Voraussetzung. Sie kann auch vAw ergehen (LG Rostock NJW-RR 01, 442, 443). Eine Entscheidung vAw kommt immer dann in Betracht, wenn die Anordnung der sofortigen Räumung außerhalb dessen liegt, worauf sich der Schuldner einstellen muss (BVerfG NJW 99, 1387, 1389 f [BVerfG 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98]). Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Die Verlängerung der Frist gem Abs 2.

Rn 13 Wird fristgerecht gem § 145 Abs 1 eine Rechtsmittelerweiterung vorgenommen oder ein Anschlussrechtsmittel eingelegt, entsteht eine neue Verfahrenslage, der § 145 Abs 2 Rechnung trägt. Gem Abs 2 S 1 verlängert sich die Frist für eine erneute Rechtsmittelerweiterung oder -anschließung in einer anderen Familiensache um einen weiteren Monat, gerechnet ab dem Ende der erste...mehr