Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

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ZAP 9/2015, Darlehensvertrag: Schadensersatzanspruch wg. Vorfälligkeitsentschädigung

(OLG Stuttgart, Urt. v. 11.2.2015 – 9 U 153/14) • Wird ein Darlehensvertrag mit fester Laufzeit durch fristlose Kündigung der kreditgebenden Bank aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst, weil der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachgekommen ist, so steht der Bank ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zu, den sie durch die vorzeitige Beendigung des Vert...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / c) Doppelrelevante Tatsachen

Ein prozessuales Problem, das im allgemeinen Zivilprozess unter dem Schlagwort "doppelrelevante Tatsachen" abgehandelt wird, geht die Arbeitsgerichtsbarkeit als "sic-non" Fall an. Umstände, die sowohl für die Zuständigkeit des Gerichts als auch für die Begründetheit der Klage bedeutsam sind, können an sich nicht vorab gerichtlich entschieden werden, sonst kann es zu Zirkelsc...mehr

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ZAP 8/2017, Darlehensvertrag: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

(OLG Köln, Urt. v. 18.11.2016 – 1 U 51/16) • Kommt ein Darlehensnehmer dem Interesse des Darlehensgebers an der Besicherung der Darlehensforderung nicht nach, sondern stellt er vielmehr die an sich unstreitige Gewährung des Darlehens als solche in Abrede, so ist der Darlehensgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Der Darlehensnehmer kann sich z...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / V. Prozessrecht

Unzulässig beschränkte Zulassung der Revision Mit Beschluss vom 15.1.2015 (5 AZN 798/14, EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 48) hat das BAG bestätigt (vgl. Urt. v. 6.11.2008 – 2 AZR 924/07, Rn 21 m.w.N.): Die Zulassung der Revision kann auf einen tatsächlich oder rechtlich selbstständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, nicht aber auf einzelne Anspruchsgrundlagen, Rechtsf...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Angabe des Kündigungsgrundes

Außer in den Fällen des § 22 Abs. 3 BBiG und § 9 Abs. 3 S. 2 MuSchG ist die Angabe des Kündigungsgrundes in der Kündigungserklärung keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Lediglich § 626 Abs. 2 S. 3 BGB normiert für die außerordentliche Kündigung einen Auskunftsanspruch, dessen Verletzung Sekundäransprüche (z.B. Ersatz der Kosten für einen Prozess, den der Arbeitnehmer im Vertrauen...mehr

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ZAP 14/2016, Fitnessstudiovertrag: Kündigung bei Wohnortwechsel

(BGH, Urt. v. 4.5.2016 – XII ZR 62/15) • Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen. Die Gründe für einen Wohnortwechsel – sei er auch berufsbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm – anders als von dem Anbi...mehr

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ZAP 23/2016, Der Franchisev... / c) Unterrichtung über andere Vertriebswege

In den Bereich der vorvertraglichen Aufklärung fällt auch die Verpflichtung des Franchisegebers, den Franchisenehmer über andere Vertriebswege des Franchise-Systems zu unterrichten, insbesondere dann, wenn über das Internetportal des Franchise-Systems die Vertragsprodukte auch an Kunden vertrieben werden können, die ihren Sitz im Vertragsgebiet des Franchisenehmers haben. Un...mehr

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ZAP 8/2017, Außerordentliche Kündigung: Überschreiten der zulässigen Zahl von Minusstunden

(LAG Hamburg, Urt. v. 2.11.2016 – 5 Sa 19/16) • Überschreitet ein Mitarbeiter die zulässige Zahl von Minusstunden beharrlich, kann hierin an sich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Angestellten liegen. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Stellt sich dieser Vertragsverstoß als Teil in einer Reihe weiterer Vertragsver...mehr

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ZAP 23/2015, Handelsvertreter: Umfang des Anspruchs auf Buchauszug

(OLG Hamm, Urt. v. 17.8.2015 – 18 U 182/14) • Der Anspruch eines Handelsvertreters auf Buchauszug kann auch Zeiträume nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses infolge fristloser Kündigung umfassen, so namentlich dann, wenn Ansprüche auf echte oder unechte Überhangprovisionen nicht (wirksam) abbedungen worden sind und möglich erscheinen. Der Anspruch des Handelsv...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 1. Urlaubsrecht

Im Urlaubsrecht sind vier Entscheidungen im Berichtszeitraum angefallen, in welchen der Neunte Senat jeweils seine Rechtsprechung geändert hat: Das Urteil vom 16.12.2014 betrifft Doppelurlaubsansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel und die einzelvertragliche Zwölftelung (vgl. a); die Entscheidung vom 10.2.2015 gibt die ständige Rechtsprechung auf (s. zuletzt Urt. v. 14.8.2007...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / VIII. Fehlerhafte bzw. nicht erteilte Auskunft

Erteilt der Vermieter eine Auskunft nicht oder unvollständig bzw. falsch, stellt dies grundsätzlich eine Pflichtverletzung des zugrunde liegenden Mietverhältnisses dar. Gemäß § 280 Abs. 1 BGB führt eine derartige Pflichtverletzung zum Schadenersatzanspruch des Vertragspartners. Ein Schaden kann dem Mieter z.B. dadurch entstehen, dass er aufgrund der unvollständigen oder unri...mehr

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ZAP 11/2017, Handelsvertreter: Unzulässige Kündigungsbeschränkung

(OLG München, Urt. v. 9.3.2017 – 23 U 2601/16) • Nach § 89a Abs. 1 S. 2 HGB darf das Recht zur außerordentlichen Kündigung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Eine solche Beschränkung der Kündigungsfreiheit zu Lasten des Handelsvertreters kann auch dann vorliegen, wenn an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, die Vertragsbeendigung erschwerende finanziell...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Anhörungserfordernisse

In Unternehmen mit Betriebsrat hat der Arbeitgeber vor Ausspruch jeder Kündigung den zuständigen Betriebsrat anzuhören, § 102 BetrVG. Eine ohne ordnungsgemäße Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Entsprechendes gilt im Personalvertretungsrecht, § 79 Abs. 4 BPersVG. Zur wirksamen Anhörung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung

Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB haben soll. Dieses Problem ist durch die Rechtspre...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / II. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können die Handwerksinnungen und i.Ü. die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden, die zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ein Schlichtungsverfahren durchführen. Auch diese Verfahren stellen eine eigene Gebührenangeleg...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / 1. Schriftform

Die Einhaltung der Schriftform ist bei langfristigen Mietverträgen, nicht nur bei Abschluss des Mietvertrags, sondern auch bei späteren Änderungen, von besonderer Bedeutung. Ihre Missachtung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Gerade bei späteren Vertragsänderungen kommt es immer wieder vor, dass es zu Schriftformmängeln kommt. Strittig war in der Vergangenheit, ob...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / VI. Streitwert

Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung Dem BAG (Beschl. v. 13.8.2014 – 2 AZR 871/12) lag zur Streitwertfestsetzung ein Urteil des LAG vor, das die Unwirksamkeit der streitgegenständlichen fristlosen Kündigung feststellte und die Klage im Übrigen – hinsichtlich der begehrten Feststellung der Unwirksamkeit auch einer ordentlichen Kündigung und des unechten Hilfsantrags au...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / c) Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Der seit 2009 beschäftigte Kläger verfügte über einen jährlichen Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen in der Fünf-Tage-Woche. Der Kläger kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30.6.2012. Am 21.6.2012 schlossen die Parteien mit Wirkung ab dem 2.7.2012 (Montag) einen neuen Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund fristloser Kündigung der Beklagten am 12.10.2012. Die Be...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Maas kündigt weitere Mietrechtsnovelle an

Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat Mitte Mai auf der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Fulda eine zweite Mietrechtsnovelle angekündigt, die Mietern insbesondere bei Mieterhöhungen substanzielle Verbesserungen bringen soll. Zudem will er die Mietpreisbremse aus der ersten Mietrechtsnovelle auf ihre Wirksamkeit in der Praxis hin prüfen u...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. Außerordentliche Kündigung – Verwertung eines "Zufallsfundes" bei verdeckter Videoüberwachung

Dem Urteil des BAG v. 22.9.2016 (2 AZR 848/15, ZAP EN-Nr. 101/2017 = NZA 2017, 112 = NJW 2017, 843 m. Anm. Wybitul; s. ferner Reitz NZA 2017, 273 und Fuhlrott/Schröder NZA 2017, 278) lag ein Kündigungsrechtsstreit zugrunde, dessen zentrale Frage es war, ob zu Lasten der Arbeitnehmerin ein "Zufallsfund" verwertet werden konnte, der sich bei einer verdeckten Videoüberwachung e...mehr

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ZAP 23/2016, Der Franchisev... / 2. Formularvertrag

Da jeder Franchisevertrag auf das jeweilige Franchise-System abstellt, gibt es zwar keinen allgemeingültigen Mustervertrag, doch gibt es bestimmte Regelungen, die in allen Franchiseverträgen enthalten sein sollten. Dabei dürfen die Regelungen des Franchisevertrags zum einen den Franchisenehmer nicht gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen benachteiligen, sog. Benachteiligung...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 1. Absoluter Revisionsgrund: Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes

Auf eine Nichtzulassungsbeschwerde (§ 72a ArbGG) hatte das BAG (Beschl. v. 22.9.2016 – 6 AZN 376/16, NJW 2016, 3611) folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der Beklagte warf dem Kläger vor, er habe ihn mehrfach bestohlen, was durch Videoaufzeichnungen belegt werden könne. Das LAG nahm die bis dahin z...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / II. Schadensersatz

Kein Schadenersatz des Arbeitnehmers bei vorläufig vollstreckbarem Urteil Mit Urteil vom 24.6.2015 (6 AZR 462/14, NZA 2016, 108) hat das BAG entschieden: Arbeitnehmern steht weder ein Annahmeverzugslohnanspruch, noch ein Schadensersatzanspruch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu, wenn sie zwar im Kündigungsschutzverfahren einen vorläufig vollstreckbaren T...mehr

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AGS 7/2016, Streitwert eine... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist insoweit zutreffend, als weitere Zahlungen nach Anhängigkeit gem. § 40 GKG den Streitwert nicht mehr beeinflussen können. Fraglich ist aber, ob auch die Raten zu bewerten sind, die zwischen Widerruf und Anhängigkeit noch gezahlt werden. Liest man die Entscheidung des BGH genau, so stellt man fest, dass er auf die Ansprüche des Klägers abstellt, die sich au...mehr

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zfs 7/2016, Formale Anforde... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Das hält rechtlicher Nachprüfung stand." [12] 1. Ohne Erfolg macht die Revision zunächst geltend, die von der Bekl. verwendete Belehrung genüge nicht den Anforderungen des § 19 Abs. 5 S. 1 VVG. Hiernach stehen dem VR die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hin...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des U... / 1 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hat sich in einem facettenreichen Fall mit dem Elternunterhalt befasst, der unter verschiedenen Gesichtspunkten Aufmerksamkeit verdient und erneut in den Grenzbereich familiärer Verantwortung führt. Trotz der sorgsam und in jeder Hinsicht lege artis verfassten Gründe bleibt ein schaler Nachgeschmack, wenn eine Rechtsordnung der auf die verwandtschaftliche H...mehr

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AGS 6/2016, Klage auf Unter... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat von dem Beklagten die zukünftige Unterlassung sowie den Widerruf bereits getätigter Tatsachenbehauptungen verlangt, welche in einem Schreiben enthalten waren, welches der Beklagte im Jahr 2010 an sämtliche Wohnungserbbauberechtigten der gemeinsamen Erbbauberechtigtengemeinschaft verschickt hatte. Die Parteien sind Wohnungserbbauberechtigte in der Liegenschaft u...mehr

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zerb 5/2016, Keine Schenkun... / Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Das Verfahren sei nicht durch den Tod der Erblasserin unterbrochen, weil der Kläger als derjenige Miterbe, der bislang nicht am Verfahren beteiligt gewesen sei, in die Parteistellung seiner Mutter eingetreten sei. Dem Kläger stehe ein Herausgabeanspruch nicht zu. Denn die Beklag...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gesamtschwerbehindertenvertretung (§ 97 Abs. 1 SGB IX)

Rz. 2 Voraussetzung für die Bildung der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist nach § 97 Abs. 1 SGB IX, dass für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat errichtet ist. Sie wird von den Vertrauenspersonen der einzelnen Betriebe gewählt[1]. Diese wählen eine Vertrauensperson und nach § 97 Abs. 5 SGB IX mindestens einen Stellvertreter. Dabei ist jede Person wäh...mehr

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AGkompakt 4/2016, Streitwer... / 1. Räumung und Herausgabe wegen Beendigung des Mietverhältnisses

Maßgeblich ist grundsätzlich der Jahresmietwert Wird wegen Beendigung des Mietverhältnisses die Räumung und Herausgabe verlangt, so ist nach § 41 Abs. 2 S. 1 GKG grundsätzlich die Miete eines Jahres maßgebend, und zwar unabhängig davon, ob die Parteien über das Bestehen des Mietverhältnisses streiten. Geringere streitige Zeit ist zu berücksichtigen Ist die streitige Zeit allerd...mehr

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Verwalter: Umwandlung und Amt

Leitsatz Wird aus einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft, wird das Amt des Verwalters im Zweifel nicht übertragen. Normenkette BGB §§ 168, 673; WEG § 26 Das Problem Im Mai 2012 bestellen die Wohnungseigentümer eine N Immobilienverwaltung KG für – weitere – 5 Jahre zum Verwalter. Persönlich haftender Komplementär der N Immobilienverwaltung KG ist N, einzige Kommand...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 16 Mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung endet die Mitgliedschaft des ausgeschlossenen Mitglieds im Gesamtbetriebsrat (§ 49 Alt. 3 BetrVG).[1] Der Ausschluss aus dem Gesamtbetriebsrat führt auch zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Wirtschaftsausschuss (§ 107 Abs. 2 HS 2 BetrVG) und im Konzernbetriebsrat (§ 57 BetrVG). Dagegen wird die Stellung als Mitglied des e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.6 Exkurs: Individualkündigungen im Vorfeld der Insolvenz

Rn 15a Befindet sich der Emittent in finanziellen Schwierigkeiten, droht ihm u. U. sogar schon die Insolvenz und beruft er deshalb eine Gläubigerversammlung ein, die über Sanierungsbeiträge der Anleihegläubiger beschließen soll, wird das in der Praxis häufig von Schuldverschreibungsgläubigern zum Anlass genommen, die Anleihe außerordentlich wegen Vermögensverschlechterung zu...mehr

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Dienstwohnung / 2.8 Mietminderung/Schadensersatz

Eine Mietminderung ist auch bei Dienstwohnungen möglich, da die Dienstwohnungsvergütung in Höhe des ortsüblichen Mietwerts festzusetzen ist und durch den Mangel die übliche Miete geringer ist. Der Dienstwohnungsinhaber kann bei Mängeln der Dienstwohnung entsprechend den Vorschriften des BGB Minderung der Dienstwohnungsvergütung verlangen. Er ist insofern nicht schlechter gest...mehr

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Dienstwohnung / 3.7.1 Eintritt in das Mietverhältnis

Im Rahmen einer Sonderrechtsnachfolge tritt gemäß § 563 BGB der Ehegatte mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, sofern er mit ihm einen gemeinsamen Haushalt gebildet hat. Tritt ein Ehegatte nicht ein, so treten Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Verstorbenen gelebt haben, in das Mietverhältnis ein. Zudem können auch andere in der Wohnung lebende Fa...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.1 Kündigungsgrund

§ 576 BGB dient lediglich der Verkürzung der Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen, er enthält aber keine Kündigungsgründe, so dass diesbezüglich § 573 BGB zu beachten ist. Hinsichtlich des Kündigungsgrunds ist zu unterscheiden, ob die Kündigung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses oder nach der Beendigung des Arbeitverhältnisses erfolgt. Als Kündigungsgrund während...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.1 Kündigung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Erfolgt die Kündigung der Werkmietwohnung, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet ist, sind die allgemeinen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB einzuhalten; auf die Fristen des § 576 BGB darf der Vermieter sich nicht berufen. Dabei ist streitig, ob während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses das Recht zur ordentlichen Kündigung überhaupt besteht.[1] Für eine ordentliche...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.5 Wahlrecht hinsichtlich der Kündigungsfristen

Die verkürzten Kündigungsfristen des § 576 BGB sind für einen Vermieter besonders dann wichtig, wenn er nach dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, welches damit beendet ist, die Wohnung für einen neuen Beschäftigten benötigt und schnellstmöglich frei haben will. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann es aufgrund der ...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.1 Allgemein

Der Mieter einer normalen Mietwohnung kann der Kündigung des Mietverhältnisses widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfe...mehr

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Dienstwohnung / 3.7.4 Fortsetzung mit Erben

Treten keine Personen in das Mietverhältnis ein oder setzen es fort, so wird es gemäß § 564 BGB von den Erben fortgeführt. Sowohl der Vermieter als auch die Erben sind berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt nach der Kenntnis vom Tod des Mieters, dem Umstand, dass keine Person i...mehr

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Dienstwohnung / 4.10.2 Kündigungsfrist

Hinsichtlich der Beendigung der Überlassung einer Werkdienstwohnung ist zu unterscheiden, ob ein befristeter, ein auflösend bedingter oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag vereinbart wurde: Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt gemäß § 576b BGB der § 542 Abs. 2 BGB entsprechend. Damit endet die Wohnraumüberlassung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oh...mehr

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AGS 10/2015, Wertfestsetzun... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet. 1. Die Anträge zu 1) und 2) aus der Klageschrift, mit der sich der Kläger gegen die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung gewandt hat, sind gem. § 42 Abs. 2 GKG insgesamt mit dem Vierteljahresverdienst des Klägers von 6.000,00 EUR zu bewerten, während sich der weitergehende Wertansatz der Beschwerdeführer als unberechtigt e...mehr

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Vorsteuerabzug aus Entschädigungszahlung für vorzeitige Pachtvertragsauflösung

Leitsatz Gehört die für die Vertragsaufhebung gezahlte Entschädigung zu den Kostenelementen der besteuerten Verpachtungsumsätze, ist ein Vorsteuerabzug möglich - auch wenn bereits im Aufhebungsvertrag die Absicht geäußert wurde, das Grundstück später zu verkaufen. Sachverhalt Der Kläger hatte ein Grundstück bis März 2020 an die Brauerei X verpachtet, die es wiederum an Frau Y...mehr

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Erhalt von Bestechungsgeldern – Herausgabe an den Arbeitgeber

Leitsatz 1. Dem Arbeitnehmer von einem Dritten gezahlte Bestechungsgelder sind sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG. 2. Die Herausgabe der Bestechungsgelder an den geschädigten Arbeitgeber führt im Abflusszeitpunkt zu Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG. 3. Die Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG ist verfassungsgemäß. Normenkette § 2 ...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 3 Anmerkung

Im zu beurteilenden Fall begehrt der Anwalt als anwaltlicher Verfahrenspfleger für die Prüfung von Mietverträgen im Rahmen seines Aufgabenkreises als Vertretung im Betreuungsverfahren die Festsetzung einer 1,8-Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, berechnet aus einem Wert in Höhe von 30.000.000 EUR gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 KostO. Der BGH hatte im Rechtsb...mehr

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Zigarettengeruch: Was muss man hinnehmen?

Leitsatz Eine Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch kann eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Mieters darstellen. Normenkette §§ 535, 543, 569 BGB; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3,18 WEG Das Problem Der 75-jährige B ist seit 40 Jahren Mieter einer Wohnung der K. K kündigt das Mietverhältnis gestützt auf § 569 Abs. 2 BGB fri...mehr

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AGS 2/2015, Kein Ausschluss... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte sich mit seiner Klage gegen die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses gewandt. Das ArbG hatte die Anträge des Klägers, das Verfahren auszusetzen, zurückgewiesen. Das LAG hat die hiergegen gerichteten Beschwerden des Klägers zurückgewiesen, ohne eine Kostenentscheidung zu treffen. Das ArbG hat später die Klage durch Urteil abgewiesen, und dem...mehr

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Jung, SGB VII § 145 Regelun... / 2.1 Materielles Dienstrecht

Rz. 3 Gemäß Satz 1 hat die Dienstordnung (DO) die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten zu regeln. Dies wird allgemein als Auftrag zur Aufnahme disziplinarrechtlicher Regelungen angesehen. Zu ahnden ist demnach eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten. § 8 Abs. 1 Muster-DO verweist auf die Regelungen des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) v. 9.7.2001 (BGBl. I S. 1510)....mehr

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AGS 08/09/2015, Mehrere Abm... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat die Beschwerde teilweise Erfolg. Das ArbG hat den für die Gerichtsgebühr maßgebenden Wert für die gegen die Abmahnungen vom 6.11.2013 und vom 9.11.2013 gerichteten Anträge zu Unrecht mit zwei Monatsgehältern des Klägers bewertet. Außerdem hat es die Bewertung des Weiterbeschäftigungsantrags sowie des im Vergleich unter Nr. 4 geregelten Anspruchs auf Erteilung...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine wirts... / 1 Sachverhalt

Der Kläger (Bruttomonatsverdienst: 2.100,00 EUR) wendet sich mit seiner Klage gegen die fristlose Kündigung der Beklagten vom 8.9.2014 nach erfolgter Eigenkündigung zum 31.10.2014. Im Wege der Klageerweiterung macht er die Auszahlung einbehaltenen Nettolohns i.H.v. 1.187,28 EUR und Annahmeverzugslohn für die Zeit vom 10.9. bis 31.10.2014 in einer Gesamthöhe von 3.570,00 EUR b...mehr