Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / b) Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

Hinweis: Änderung der Rechtsprechung. Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, ...mehr

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ZAP 2/2015, Untervermietung: Fehlende Erlaubnis kein Grund für außerordentliche Kündigung

(OLG Dresden, Beschl. v. 30.6.2015 – 5 U 375/15) • In der Untervermietung ohne erforderliche Erlaubnis des Vermieters liegt auch dann eine vertragliche Pflichtverletzung, wenn der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat. Die vertragliche Pflichtverletzung reicht in einem solchen Fall aber grds. nicht aus, um einen Kündigungsgrund für den Vermieter zur Erklärung...mehr

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ZAP 9/2016, Beharrliche Arbeitsverweigerung: Außerordentliche fristlose Kündigung

(BAG, Urt. v. 22.10.2015 – 2 AZR 569/14) • Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist "an sich" geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ein Arbeitnehmer verweigert die ihm angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachdrücklich nicht leisten will. Ob er zur Arbeitsl...mehr

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ZAP 2/2016, BGB-Gesellschaft: Voraussetzung für außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrags

(OLG München, Urt. v. 28.10.2015 – 20 U 2145/15) • Für die außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrags einer BGB-Gesellschaft müssen wichtige Gründe nachgewiesen werden. Sie kann jedenfalls dann nicht auf die Weigerung des geschäftsführenden Gesellschafters, kostenlos Jahresabschlüsse rückwirkend festzustellen, gestützt werden, wenn dieser erst zu einem späteren Zei...mehr

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ZAP 9/2015, Konkurrenztätigkeit: Kündigung

(BAG, Urt. v. 23.10.2014 – 2 AZR 644/13) • Ein Arbeitnehmer, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten entfaltet, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers. Da es sich regelmäßig um eine erhebliche Pflichtverletzung handelt, ist sie per se geeignet, eine außerordentliche Kündigung z...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / b) Kündigungsfrist

Die fristlose Kündigung ist gem. § 314 Abs. 3 BGB innerhalb angemessener Frist zu erklären. Die Angemessenheit dieser Frist wird allerdings nicht im Gesetz definiert. Insofern kann auf die Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht zurückgegriffen werden, da auch gegenüber einem Handelsvertreter die fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags gem. § 89a HGB innerhalb ange...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / d) Sonderkündigungsrechte

Seit den Apollo-Optik-Entscheidungen (v. 20.5.2003 BB 2003, 2254) steht fest, dass im Rahmen eines Franchisevertrags eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund nicht vereinbart werden kann, da eine solche Regelung gegen das gesetzliche Wertungsmodell des § 314 Abs. 1 BGB verstößt. Entsprechend sind auch sog. Sonderkündigungsrechte zu behandeln, d.h. wenn diese zu einer vo...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / VI. Sonderkündigungsschutz

Zustimmungsfiktion des § 91 Abs. 3 S. 2 SGB IX Das BAG (Urt. v. 22.10.2015 – 2 AZR 381/14, ZAT 2016, 100 m. Anm. 102) klärt eine äußerst praxiserhebliche Streitfrage des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen: Nach § 85 SGB IX bedarf jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integr...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / c) Abmahnung

Einer solchen fristlosen Kündigung hat i.d.R. eine Abmahnung vorauszugehen. Die Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn eine der Fallgruppen des § 323 Abs. 2 BGB vorliegt, z.B., hat die Vertragspartei des Franchisevertrags, der gegenüber die fristlose Kündigung erklärt werden soll, zu erkennen gegeben, dass sie nicht bereit ist, den vertragsverletzenden Zustand abzustellen,...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / e) Entwicklungstendenzen

Grundsätzliche Bedeutung für die Tendenzen im Recht der fristlosen Kündigung eines Franchisevertrags hat die Entscheidung des OLG München vom 14.10.2014 (ZVertriebsR 2015, 110 m. Anm. Flohr). Zukünftig muss vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Wesentlichkeitsschwelle überschritten sein; eine Gesamtschau der einzelnen Umstände und Interessenabwägung die fristlose Kündig...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Umfassende Härtefallabwägung bereits im Erkenntnisverfahren

Durch die Mietrechtsreform 2001 ist die Kündigung aus wichtigem Grund in § 543 Abs. 1 BGB im Mietrecht kodifiziert worden. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB verlangt dabei eine Abwägung der beiderseitigen Interessen der Mietvertragsparteien und eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls; hierzu gehören auch etwaige Härtegründe auf Seiten des Mieters. Bei drohenden schwerwiegen...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Ausgleich der Zahlungsrückstände

In der Praxis taucht regelmäßig die Frage auf, was aus einer – hilfsweise – erklärten ordentlichen Kündigung wird, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufgrund einer Schonfristzahlung oder Verpflichtungserklärung gem. § 569 Abs. 3 BGB unwirksam geworden ist. Es entspricht dabei der ständigen Rechtsprechung des VIII....mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Bestimmtheit

Eine Kündigungserklärung muss so bestimmt sein, dass der Kündigungsadressat zweifelsfrei erkennen kann, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet sein soll, sei es durch Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist, sei es, weil der Beendigungstermin aus anderen Gründen zweifelsfrei bestimmbar ist. Aus der Erklärung oder den Umständen muss sich auch ergeben...mehr

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ZAP 21/2016, Wohnraummiete: Kündigung wegen älterer Mietrückstände

(BGH, Urt. v. 13.7.2016 – VIII ZR 296/15) • In Mietverhältnissen muss eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug nicht in „angemessener Frist“ gem. § 314 Abs. 3 BGB erfolgen. Die Regelung tritt als lex generalis hinter die spezielleren Regelungen des Mietrechts zurück. Hinweis: Da § 314 Abs. 3 BGB nicht auf Mietverhältnisse anwendbar ist, wenn eine fristlose...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / a) Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters

Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung i.S.d. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB kann auch – unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Mieters – allein in der objektiven Pflichtverletzun...mehr

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ZAP 3/2017, Vertragshändlervertrag: Nichterreichen eines vorgegebenen Mindestumsatzes

(OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.8.2016 – 5 W 22/16) • Das Nichterreichen eines dem Handelsvertreter vorgegebenen Mindestumsatzes begründet allein noch keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung. Das Anknüpfen einer außerordentlichen Kündigung des Vertragshändlervertrags an einen zu erzielenden Mindestumsatz stellt eine unangemessene Benachteiligung des Händlers dar...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / c) Verweigerte Instandsetzungsarbeiten

Den Vermieter trifft gem. § 535 Abs. 1 S. 3 BGB die Erhaltungspflicht und den Mieter – als Kehrseite der Medaille – die Verpflichtung solche Arbeiten zu dulden, § 555a BGB. Strittig war, ob der Vermieter bei einer Weigerung des Mieters die erforderlichen Arbeiten zu dulden, kündigen konnte oder zunächst Duldungsklage erheben muss (dafür Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Miet...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer

Ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern kann, wenn dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis für dessen voraussichtliche Dauer unzumutbar ist und bei einem vergleichbaren, ordentlich kündbaren Arbeitnehmer nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen könnte, u.U. außerordentlich mit Auslauffrist (die der fiktiven Kündigungsfrist entspricht) gekündigt werden. Relevant i...mehr

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ZAP 3/2016, Außerordentliche Kündigung: Ankündigung einer Erkrankung

(LAG Hamm, Urt. v. 14.8.2015 – 10 Sa 156/15) • Kündigt ein Arbeitnehmer an, im Falle der Ablehnung seines kurzfristigen Urlaubsgesuchs zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen zu wollen, so reicht bereits die Ankündigung dieser zukünftigen Erkrankung ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit aus, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigu...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / b) Zahlungsverzugskündigung

Die Wirksamkeit einer Zahlungsverzugskündigung in der Wohnraummiete hängt zum einen von der Höhe des genauen Rückstands und zum anderen vom Fälligkeitszeitpunkt der jeweiligen Forderung ab. Die Kündigung ist möglich entweder bei einem Rückstand in Höhe von einer Monatsmiete und einem Cent, wenn dieser Rückstand in zwei aufeinander folgenden Monaten entstanden ist, oder bei e...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / b) Zahlungsverzug bei Nichtleistung durch Sozialamt

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Mieter sich gegenüber einer Zahlungsverzugskündigung darauf berufen, dass das Sozialamt oder das Job-Center die Miete nicht gezahlt hätten, obwohl hierauf ein Anspruch bestanden hätte. Die Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt Verzug und dieser wiederum Vertretenmüssen voraus. Vertretenmüssen ist gesetzlich definiert in § 276 BGB...mehr

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ZAP 13/2015, Kündigung: Betriebsübliche Mitnahme von Dingen aus Arbeitgebereigentum

(LAG Hamm, Urt. v. 16.4.2015 – 15 Sa 1509/14) • Entwendet der Arbeitnehmer schuldhaft im Eigentum des Arbeitgebers stehende Sachen, stellt dies auch dann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar, wenn die Sachen nur einen geringen Wert haben. Gibt der Arbeitnehmer an, dass er sich die Sachen entsprechend dem betriebsüblichen Vorgehen nur ausgeliehen hat, mus...mehr

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ZAP 2/2017, Vertragskündigung: Therapie zur Gewichtsabnahme

(BGH, Urt. v. 10.11.2016 – III ZR 193/16) • Ein Vertrag über eine Therapie zur Gewichtsabnahme mit einem Therapiezentrum kann nach § 627 Abs. 1 BGB kündbar sein, wenn die Therapie nicht nur besonders qualifizierte Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert, sondern ebenso den unmittelbaren persönlichen Lebensbereich des Therapieteilnehmers betrifft und auch deshalb als Dienst höhe...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 5. Beendigung des Vertrags

Der Anwaltsvertrag endet regelmäßig durch Erledigung des Auftrags, d.h. durch die Erreichung des Vertragszwecks. Hat sich der Anwalt zu einer außergerichtlichen Beratung verpflichtet, ist der Auftrag im Allgemeinen mit der Erteilung des Rats erledigt. Ist er beauftragt, den Mandanten bei Vertragsverhandlungen zu vertreten, endet der Auftrag grundsätzlich mit der Unterzeichnu...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Vorliegen eines wichtigen Grundes

Eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB ist möglich, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden...mehr

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ZAP 4/2017, Kündigungsfolgeschaden: Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens

(BGH, Urt. v. 2.11.2016 – XII ZR 153/15) • Untersagt eine Behörde die Nutzung von Mieträumen kann der Mieter i.d.R. fristlos kündigen und Umzugskosten ersetzt verlangen. Der Vermieter kann in einem solchen Fall nicht erfolgreich geltend machen, auch er habe kündigen können und Umzugskosten wären daher in jedem Fall entstanden. Hinweis: Eine Nutzungsuntersagung hinsichtlich v...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 8. Art. 9 EMRK – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Der Schutzbereich umfasst: den Glauben als Beziehung des Menschen zu letztinstanzlichen Gehalten, die religiöse und weltanschauliche Überbezeugung, das Gewissen als innerer individueller Gerichtshof (Kant), Kultus im Sinne von religiösen Handlungen (vgl. www.uni-protokolle.de/Lexikon/Religionsfreihei...mehr

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ZAP 7/2015, Mietzahlungsverzug: Vertretenmüssen auch bei Beantragung von Sozialleistungen

(BGH, Urt. v. 4.2.2015 – VIII ZR 175/14) • Dem für einen Mietzahlungsverzug des Mieters erforderlichen Vertretenmüssen steht nicht entgegen, dass er, um die Miete entrichten zu können, auf Sozialleistungen einer öffentlichen Stelle angewiesen ist und diese Leistungen rechtzeitig beantragt hat. Der Mieter hat verschuldensunabhängig für seine finanzielle Leistungsfähigkeit ein...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / c) Beratungshinweise

Anlässe für fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund (Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken) sind insbesondere unrichtige Angaben in den Vermögensverhältnissen, wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Sicherheitenverfall. Dabei sollte der anwaltliche Berater auf Folgendes achten: Bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse: Darstellung der Vermögensver...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / d) Kündigungssperre im Insolvenzverfahren

Anders als zu Zeiten der alten Konkursordnung steht bei der Insolvenzordnung die Sanierung im Vordergrund und nicht die Zerschlagung. Da der Insolvenzverwalter aber Zeit benötigt, um die Sanierungsfähigkeit des Betriebes festzustellen, hat der Gesetzgeber in § 112 InsO die sog. Kündigungssperre eingeführt. Danach darf wegen Mietrückständen, die bis zur Stellung des Insolvenz...mehr

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ZAP 23/2016, Der Franchisev... / c) Unterrichtung über andere Vertriebswege

In den Bereich der vorvertraglichen Aufklärung fällt auch die Verpflichtung des Franchisegebers, den Franchisenehmer über andere Vertriebswege des Franchise-Systems zu unterrichten, insbesondere dann, wenn über das Internetportal des Franchise-Systems die Vertragsprodukte auch an Kunden vertrieben werden können, die ihren Sitz im Vertragsgebiet des Franchisenehmers haben. Un...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung

Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB haben soll. Dieses Problem ist durch die Rechtspre...mehr

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ZAP 2/2015, Pachtvertrag: Kündigung wegen erheblichen Bewirtschaftungsmangels

(AG Duisburg-Hamborn, Urt. v. 31.8.2015 – 6 C 504/14) • Der Verpächter einer Gartenparzelle hat keinen Anspruch auf Herausgabe und Räumung der Parzelle, wenn das Pachtverhältnis nicht durch eine Kündigung beendet worden ist. Eine fristlose Kündigung hat das Pachtverhältnis in Ermangelung eines Kündigungsgrundes nicht beendet, wenn keine schwerwiegende Pflichtverletzung des P...mehr

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ZAP 9/2015, Darlehensvertrag: Schadensersatzanspruch wg. Vorfälligkeitsentschädigung

(OLG Stuttgart, Urt. v. 11.2.2015 – 9 U 153/14) • Wird ein Darlehensvertrag mit fester Laufzeit durch fristlose Kündigung der kreditgebenden Bank aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst, weil der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachgekommen ist, so steht der Bank ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zu, den sie durch die vorzeitige Beendigung des Vert...mehr

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ZAP 8/2017, Außerordentliche Kündigung: Überschreiten der zulässigen Zahl von Minusstunden

(LAG Hamburg, Urt. v. 2.11.2016 – 5 Sa 19/16) • Überschreitet ein Mitarbeiter die zulässige Zahl von Minusstunden beharrlich, kann hierin an sich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Angestellten liegen. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Stellt sich dieser Vertragsverstoß als Teil in einer Reihe weiterer Vertragsver...mehr

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ZAP 23/2015, Handelsvertreter: Umfang des Anspruchs auf Buchauszug

(OLG Hamm, Urt. v. 17.8.2015 – 18 U 182/14) • Der Anspruch eines Handelsvertreters auf Buchauszug kann auch Zeiträume nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses infolge fristloser Kündigung umfassen, so namentlich dann, wenn Ansprüche auf echte oder unechte Überhangprovisionen nicht (wirksam) abbedungen worden sind und möglich erscheinen. Der Anspruch des Handelsv...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 1. Urlaubsrecht

Im Urlaubsrecht sind vier Entscheidungen im Berichtszeitraum angefallen, in welchen der Neunte Senat jeweils seine Rechtsprechung geändert hat: Das Urteil vom 16.12.2014 betrifft Doppelurlaubsansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel und die einzelvertragliche Zwölftelung (vgl. a); die Entscheidung vom 10.2.2015 gibt die ständige Rechtsprechung auf (s. zuletzt Urt. v. 14.8.2007...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / VIII. Fehlerhafte bzw. nicht erteilte Auskunft

Erteilt der Vermieter eine Auskunft nicht oder unvollständig bzw. falsch, stellt dies grundsätzlich eine Pflichtverletzung des zugrunde liegenden Mietverhältnisses dar. Gemäß § 280 Abs. 1 BGB führt eine derartige Pflichtverletzung zum Schadenersatzanspruch des Vertragspartners. Ein Schaden kann dem Mieter z.B. dadurch entstehen, dass er aufgrund der unvollständigen oder unri...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / d) Vertragsgebiet und andere Vertriebswege

Vertreibt der Franchisegeber Produkte über das Internet oder andere Vertriebswege, so muss darüber im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung informiert werden. Anderenfalls ist der abgeschlossene Franchisevertrag angreifbar, insbesondere dann, wenn dadurch in den Gebiets-, Kunden- oder Platzschutz des Franchisenehmers eingegriffen wird. Bei einer Verletzung kann der Franchis...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / V. Prozessrecht

Unzulässig beschränkte Zulassung der Revision Mit Beschluss vom 15.1.2015 (5 AZN 798/14, EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 48) hat das BAG bestätigt (vgl. Urt. v. 6.11.2008 – 2 AZR 924/07, Rn 21 m.w.N.): Die Zulassung der Revision kann auf einen tatsächlich oder rechtlich selbstständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, nicht aber auf einzelne Anspruchsgrundlagen, Rechtsf...mehr

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ZAP 2/2015, WEG-Verwalter: Außerordentliche Kündigung

(AG Essen, Urt. v. 26.8.2015 – 196 C 37/15) • Ein Verwalter hat keinen Anspruch auf Vergütung für den Zeitraum bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Verwaltervertrags, wenn der Verwaltervertrag ordnungsgemäß außerordentlich gekündigt und er durch einen Umlaufbeschluss als Verwalter abberufen wurde. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung wird bejaht, wenn nach...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / c) Doppelrelevante Tatsachen

Ein prozessuales Problem, das im allgemeinen Zivilprozess unter dem Schlagwort "doppelrelevante Tatsachen" abgehandelt wird, geht die Arbeitsgerichtsbarkeit als "sic-non" Fall an. Umstände, die sowohl für die Zuständigkeit des Gerichts als auch für die Begründetheit der Klage bedeutsam sind, können an sich nicht vorab gerichtlich entschieden werden, sonst kann es zu Zirkelsc...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Kündigungen von Unterlassungserklärungen

Vor Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes zur EU-Verbraucherrechterichtlinie am 13.6.2014 war z.B. die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung unzulässig. Es existieren daher aus der Zeit vor diesem Inkrafttreten zahlreiche Unterlassungserklärungen, in denen sich Abgemahnte entsprechend zur diesbezüglichen Unterlassung verpflichtet haben. Seit dem 13.6....mehr

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ZAP 11/2017, Geschäftsraummiete: Außerordentliche Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

(OLG Brandenburg, Urt. v. 7.2.2017 – 6 U 169/14) • Der Mieter eines Gebäudes (hier: Betrieb eines Gerichts) ist gem. § 569 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn die Mieträume aufgrund der – wenn auch lange zurückliegenden – Behandlung des Holzgebälks mit einem Schadstoffe enthaltenden Holzschutzmittel gesundheitsgefährdende Raumluf...mehr

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ZAP 8/2017, Darlehensvertrag: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

(OLG Köln, Urt. v. 18.11.2016 – 1 U 51/16) • Kommt ein Darlehensnehmer dem Interesse des Darlehensgebers an der Besicherung der Darlehensforderung nicht nach, sondern stellt er vielmehr die an sich unstreitige Gewährung des Darlehens als solche in Abrede, so ist der Darlehensgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Der Darlehensnehmer kann sich z...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Zustimmungserfordernisse

In einer Reihe von Fällen muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu deren Wirksamkeit die Zustimmung eines Dritten einholen: § 103 Abs. 1 BetrVG (i.V.m. § 15 KSchG; § 96 Abs. 3 SGB IX; § 29a HAG), § 47 Abs. 1 BPersVG: Zustimmung des Betriebs-/Personalrats bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebs-/Personalverfassungsorgans; §§ 85, 91 SGB IX: Zustimmung des Int...mehr

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ZAP 11/2017, Handelsvertreter: Unzulässige Kündigungsbeschränkung

(OLG München, Urt. v. 9.3.2017 – 23 U 2601/16) • Nach § 89a Abs. 1 S. 2 HGB darf das Recht zur außerordentlichen Kündigung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Eine solche Beschränkung der Kündigungsfreiheit zu Lasten des Handelsvertreters kann auch dann vorliegen, wenn an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, die Vertragsbeendigung erschwerende finanziell...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Ausschlussfrist

Nach § 626 Abs. 2 S. 1 BGB kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist – für deren Wahrung der Kündigende darlegungs- und beweisbelastet ist (BAG NZA 1994, 934, 935) – beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt, § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Dies ist der Fall, sobald er eine zu...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Angabe des Kündigungsgrundes

Außer in den Fällen des § 22 Abs. 3 BBiG und § 9 Abs. 3 S. 2 MuSchG ist die Angabe des Kündigungsgrundes in der Kündigungserklärung keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Lediglich § 626 Abs. 2 S. 3 BGB normiert für die außerordentliche Kündigung einen Auskunftsanspruch, dessen Verletzung Sekundäransprüche (z.B. Ersatz der Kosten für einen Prozess, den der Arbeitnehmer im Vertrauen...mehr

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ZAP 14/2016, Fitnessstudiovertrag: Kündigung bei Wohnortwechsel

(BGH, Urt. v. 4.5.2016 – XII ZR 62/15) • Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen. Die Gründe für einen Wohnortwechsel – sei er auch berufsbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm – anders als von dem Anbi...mehr