Fachbeiträge & Kommentare zu Fristverlängerung

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / c) Entstehen und Erlöschen von Vergütung und Aufwendungsersatz

Rz. 140 Der Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers entsteht dem Grunde nach kraft Gesetzes unmittelbar mit der Ausübung jeder einzelnen vergütungspflichtigen Tätigkeit, die im Vertrauen auf die erfolgte Bestellung entfaltet wurde (§ 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 3 Abs. 1 VBVG), also quasi tageweise.[89] Da für die Bestellung nach neuem Recht keine Verpflichtung mehr notwendig ist,...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Verlängerung von Verjährungsfristen

Rz. 256 Gesetzliche Verjährungsfristen können durch vertragliche Vereinbarung auf der Grundlage allgemeiner Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) verlängert oder verkürzt werden, § 202 BGB. Möglich ist aber auch die Vereinbarung der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährung. § 202 Abs. 1 BGB beschränkt die Vertragsfreiheit lediglich insofern, als keine Verjährungserleichterun...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt

Rz. 228 Muster 6.36: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt Muster 6.36: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt An das Finanzamt _________________________ Steuernummer: _________________________ Durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Muster: Rechtsmitteleinlegung gegen Vergütungsbeschluss wegen einer Beschwer ab 600,01 EUR

Rz. 280 Muster 6.55: Rechtsmitteleinlegung gegen Vergütungsbeschluss wegen einer Beschwer ab 600,01 EUR Muster 6.55: Rechtsmitteleinlegung gegen Vergütungsbeschluss wegen einer Beschwer ab 600,01 EUR An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am ________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / d) Verlängerung von Verjährungsfristen

Rz. 32 Es besteht aber die Möglichkeit, gesetzliche Verjährungsfristen durch vertragliche Vereinbarung auf der Grundlage allgemeiner Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) zu verlängern oder zu verkürzen, § 202 BGB. Möglich ist aber auch die Vereinbarung der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährung. § 202 Abs. 1 BGB beschränkt die Vertragsfreiheit lediglich insofern, als kein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 4 Zusage und Geltendmachung der Umzugskostenvergütung

Die Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV-Zusage) ist die verbindliche Zusage des Dienstherren bzw. des öffentlichen Arbeitgebers, im erwarteten Fall des Umzuges an den neuen Dienstort die entsprechenden Kosten im Rahmen des Bundesumzugskostengesetzes zu übernehmen. Die Summe der erstattungsfähigen Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz stellt die Umzugskostenvergütu...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Antrittsbericht

Rz. 116 Muster 6.28: Antrittsbericht Muster 6.28: Antrittsbericht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Az.: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Sache überreiche ich das Nachlassverzeichnis auf den Todestag. Ergänzend berichte ich wie folgt: A. Erbenermittlung Herr ___...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.6.5 Früher erster Termin

Auch wenn das Gericht statt eines schriftlichen Vorverfahrens anzuordnen, einen frühen ersten Termin bestimmt, wird in der richterlichen Verfügung der Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt. Daneben wird die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer binnen bestimmter Frist aufgefordert, auf die Klage zu erwidern. Gelingt dem Verwalter die fristgemäße Beauftragung ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Harmonisierungsbedarf bei E... / 2. Erklärungspflichten

Die Abgabe von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen sowie sog. AStG-Erklärungen regelt sich nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Gemäß des Deklarationsprinzips erklärt der Steuerpflichtige hierbei sein inländisches zu versteuerndes Einkommen als Grundlage für die Steuerfestsetzung. Wie grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle zu berücksichtigen sind, ergibt sich ent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.5.2 Wiederaufleben des Anspruchs auf Krankengeld

Wird der Antrag vom Versicherten nach Fristablauf gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.[1] Das Wiederaufleben ist abhängig vom Versicherungsverhältnis und erfordert eine weiterhin ununterbrochen bestehende und jeweils rechtzeitig ärztlich festgestellte und der Krankenkasse gemeldete Arbeitsunfähigkeit. Hinweis Nachweis und Meld...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.2 Frist/Form

Der Versicherte hat aufgrund einer wirksamen Aufforderung den Antrag innerhalb einer Frist von 10 Wochen zu stellen. Die Krankenkasse übt kein Ermessen hinsichtlich des Verlaufs und der Dauer dieser Frist aus, wenn sie sich für die Aufforderung entschieden hat. Es handelt sich um eine gesetzliche Frist, die materiell-rechtlicher Natur ist. Entscheidend für den Beginn der Fri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung durch das Gericht.

Rn 3 Gemäß Abs 2 können gesetzliche Fristen nur abgekürzt oder verlängert werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Für die Abkürzung von Fristen ist auf § 226 zu verweisen; bei allen Notfristen (insb Rechtsmittelfristen) ist dies ausgeschlossen (vgl auch BGH, 19.08.19 – AnwZ[Brfg.] 26/19, BeckRS 19, 22258 Rz 6; 28.7.16, AnwZ [Brfg.] 28/16, juris Rz 3 zur Fris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 224 ZPO – Fristkürzung; Fristverlängerung.

Gesetzestext (1) 1Durch Vereinbarung der Parteien können Fristen, mit Ausnahme der Notfristen, abgekürzt werden. 2Notfristen sind nur diejenigen Fristen, die in diesem Gesetz als solche bezeichnet sind. (2) Auf Antrag können richterliche und gesetzliche Fristen abgekürzt oder verlängert werden, wenn erhebliche Gründe glaubhaft gemacht sind, gesetzliche Fristen jedoch nur in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung.

Rn 6 Die Begründungsfrist kann verlängert werden, wenn der Berufungskläger dies vor ihrem Ablauf durch einen an das Berufungsgericht gerichteten schriftlichen Antrag seines Prozessbevollmächtigten (vgl § 519 Rn 3) beantragt hat. Einen solchen Verlängerungsantrag enthält der bloße Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, nicht (BGH MDR 10, 164, 165). Die Dauer der gewünsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Fristverlängerung.

Rn 62 Bemerkt der Anwalt, dass er eine Rechtsmittelbegründung wegen Arbeitsüberlastung nicht rechtzeitig erstellen kann, muss er rechtzeitig einen Fristverlängerungsantrag an das zuständige Gericht stellen; versäumt er die Antragstellung, ist die Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nicht schuldlos (BGH NJW 13, 3181 [BGH 01.07.2013 - VI ZB 18/12] Rz 9). Ein Anwalt dar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 190 BGB – Fristverlängerung.

Gesetzestext Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet. Rn 1 Als Auslegungsregel steht § 190 unter dem Vorbehalt, dass anderweitiger Wille der Beteiligten erkennbar ist, was im Bereich der Fristverlängerungen oft ist. Wird der Lauf einer Frist durch eine neue ersetzt, so ist nicht § 190, sondern § 187 anzuwenden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fristverlängerung.

Rn 4 Anträge, die Zweiwochenfrist des § 697 I 1 zu verlängern, müssen an § 224 II scheitern. Gesetzliche Fristen können nur in besonders bestimmten Fällen verlängert werden. Es ist kein Fall besonders vorgesehen. Zu den iÜ unerheblichen Folgen nicht eingehaltener Frist s Rn 3 aE.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fristverlängerung nach § 782 S 2.

Rn 4 Gemäß § 782 S 2 werden die Fristen der §§ 2014, 2015 BGB für den Fall verlängert, dass die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens innerhalb dieser Fristen beantragt worden ist. Die entspr Verlängerung wird nur auf Antrag gewährt; sie wird ebenfalls durch Klage nach §§ 785, 767 geltend gemacht. Die Verlängerung kann auch iRe noch laufenden Verfahrens gem §§ 782, 785 b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristverlängerung durch Parteivereinbarung.

Rn 2 Die in Abs 1 eröffnete Möglichkeit, dass die Parteien – mit Ausnahme der Notfristen – gesetzliche und richterliche Fristen (durch Prozessvertrag) abkürzen (also nicht: verlängern) können, dürfte kaum praktische Relevanz haben. Notfristen sind nach der gesetzlichen Definition in S 2 nur diejenigen, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, also die Rechtsmittelfristen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fristverlängerung.

Rn 4 Das Nachlassgericht kann auf begründeten, vor Fristablauf gestellten (BayObLG FamRZ 92, 1326) Antrag des Erben die Frist nach seinem Ermessen verlängern, ohne an den Antrag oder die Höchstfrist des I gebunden zu sein (KG Rpfleger 85, 193 [KG Berlin 05.02.1985 - 1 W 3773/84]; München ZEV 19, 1743). Nur vage Anhaltspunkte dafür, dass es weiteres, zum Nachlass gehörendes V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abweichende Fristverlängerungen in der Revisionsinstanz.

Rn 3 Während in der Berufungsinstanz die Fristverlängerung ohne Einwilligung nur bis zu einem Monat möglich ist, kann der Vorsitzende in der Revisionsinstanz die Frist um bis zu zwei Monate ohne Einwilligung verlängern. Kann dem Revisionskläger innerhalb dieser Frist Einsicht in die Prozessakten nicht für einen angemessenen Zeitraum gewährt werden, kann der Vorsitzende auf A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 225 ZPO – Verfahren bei Friständerung.

Gesetzestext (1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden. (3) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen ist, findet nicht statt. Rn 1 Nach Abs 1 bedarf e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschleunigung.

Rn 9 bedeutet eine kurzfristige Terminierung und Einräumung von Fristen nur auf das Mindestmaß. Nach Sinn und Zweck der Beschleunigungspflicht haben alle Maßnahmen zu unterbleiben, die zu einer Verzögerung führen. So sollte Anträgen auf Fristverlängerung oder Terminsverlegung grds nicht stattgegeben und Stellungnahmefristen für Parteien auf das unbedingt Notwendige reduziert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsmittel.

Rn 11 Der Erbe kann gegen die Fristbestimmung und die Ablehnung der Fristverlängerung oder Neugewährung sofortige Beschwerde einlegen, §§ 360, 63 FamFG, mit der er zB geltend machen kann, dass das Inventar bereits eingereicht ist (Hamm NJW 62, 53 [OLG Hamm 27.10.1961 - 15 W 418/61]). Dabei beginnt die Beschwerdefrist für alle Nachlassgläubiger mit dem Zeitpunkt, in dem der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelheiten zum Anwaltsverschulden.

Rn 30 Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts ist regelmäßig nicht unverschuldet. Nach der Rspr des BGH muss ein Rechtsanwalt die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen. Eine irrige Auslegung des Verfahrensrechts kann als Entschuldigungsgrund nur dann in Betracht kommen, wenn der Verfahrensbevollmächtigte die volle, von einem Rechtsanwalt zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens.

Rn 6 Das Ende des selbstständigen Beweisverfahrens ist gem § 204 II 1 BGB bedeutsam für die weitere Dauer der Hemmung der Verjährung, für die Antwort auf die Frage, ob die Beteiligten ihre gem § 411 III bestehende Option zur Anhörung des Sachverständigen und zur Gutachtenergänzung noch ausüben können, und für die Frage, ob die Entscheidung nach § 494a ergehen kann. Die Beend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährungserschwerung (II).

Rn 7 Als Höchstgrenze der Vereinbarungen über eine Verlängerung der Verjährung sieht II eine Frist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn vor. Erfasst sind grds alle Vereinbarungen, die zu einer längeren Frist führen, gleichgültig, ob es sich um eine echte Fristverlängerung, ein Hinausschieben des Verjährungsbeginns, besondere Ablaufhemmungen und Ähnl handelt. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Pflicht zur Wiedereinsetzung von Amts wegen.

Rn 12 Unter den Voraussetzungen von Abs 2 S 2 muss (kein Ermessensspielraum) Wiedereinsetzung vAw bewilligt werden. Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 I offenkundig oder aktenkundig sind (BGH NJW-RR 04, 408, 409 [BGH 16.10.2003 - IX ZB 36/03]) oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründungsfrist.

Rn 12 Die Begründungsfrist beträgt nach § 544 IV zwei Monate ab Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils. Wird das Berufungsurteil nicht, nicht wirksam oder später als fünf Monate nach seiner Verkündung zugestellt, so endet die Frist mit Ablauf von sieben Monaten nach der Verkündung (Musielak/Voit/Ball § 544 Rz 15). Die Begründungsfrist kann mit denselben Maßg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 15 IRd §§ 200, 202 sind individualvertraglich abweichende Vereinbarungen zum Fristbeginn (BGH NJW-RR 04, 954 [BGH 15.04.2004 - VII ZR 397/02]), zur Frist selbst (Verlängerung oder Verkürzung) und zur Hemmung möglich. Für AGB des Unternehmers sind die sich aus § 309 Nr 7a, b und § 309 Nr 8b ff (auch bei nur mittelbaren Verkürzungen, s BGHZ 209, 128 = BauR 16, 1013) ergeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Konkrete Beweisverwertung.

Rn 4 Das Hauptsachegericht prüft nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen des stattgefundenen selbstständigen Beweisverfahrens. Es muss aber die Einhaltung der Verfahrensordnung, also die Gesetzmäßigkeit iSd §§ 492 I, 355 ff, klären (Celle NZM 98, 158). Das Gutachten des selbstständigen Beweisverfahrens ist nicht verwertbar, wenn die Beteiligten nicht zu dem Ortstermin des Sac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 14 Über das Ob und die Länge der Frist wird per Beschl entschieden. Die Länge wird nach freiem Ermessen bestimmt. Die Berechnung richtet sich nach §§ 221, 222. Eine Fristverlängerung ist zulässig, § 224.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]). Abfragen im Internet zur Ermittlung der Rechtslage gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör.

Rn 7 Das Gericht muss grds die obsiegende Partei darauf hinweisen, dass es beabsichtigt, ihr einen Teil der Kosten vorab aufzuerlegen. Dies gilt insb in den Fällen, in denen ein Verschulden erforderlich ist, da die Partei Gelegenheit haben muss, entlastende Umstände vorzutragen. Der Hinweis auf die Möglichkeit, die Kosten auszutrennen, kann bereits in der Terminsverlegung od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berechnung bei Fristbeginn nach § 187 II BGB.

Rn 4 Typisches Bsp ist die Fristverlängerung, zB einer am Montag, 2.11. ablaufenden Frist: (neuer) Fristbeginn Dienstag, 3.11., Ablauf einer 3-Tagesfrist mithin am Donnerstag, 5.11., einer Wochenfrist am Montag, 9.11., einer Monatsfrist am 2.12.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Umfang der Kosten.

Rn 8 Der Umfang der Kosten, die nach § 95 ausgetrennt werden können, beschränkt sich auf diejenigen, die durch eine Terminsversäumung bzw Fristverlängerung entstanden sind. Es muss sich also um Mehrkosten handeln, die ansonsten nicht entstanden wären. Im Falle eines Termins kann es sich also nur um die Kosten eines weiteren Termins handeln, niemals um die Kosten des vorangeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdebegründung.

Rn 3 Gem I 1 ist in Ehe- u Familienstreitsachen zur Begründung der Beschwerde ein bestimmter Sachantrag zu stellen u dieser ist zu begründen. Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, in welchem Umfang er die erstinstanzliche Entscheidung angreifen will u wie er den Angriff begründet. Da § 117 keine speziellen Regelungen zum Inhalt der Beschwerdebegründ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parallelen zur Berufungsbegründungsfrist.

Rn 2 Wie die Berufungsbegründungsfrist beträgt die Revisionsbegründungsfrist zwei Monate. Dauer, Beginn und Berechnung sowie die Möglichkeit der Fristverlängerung mit Einwilligung des Gegners und ohne Einwilligung des Gegners beurteilen sich dem Grundsatz nach entsprechend der Berufung (vgl dazu § 520 Rn 4 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die (beschränkten) Möglichkeiten der Fristverlängerung und Fristverkürzung. I. Fristverlängerung durch Parteivereinbarung. Rn 2 Die in Abs 1 eröffnete Möglichkeit, dass die Parteien – mit Ausnahme der Notfristen – gesetzliche und richterliche Fristen (durch Prozessvertrag) abkürzen (also nicht: verlängern) können, dürfte kaum praktische Relevanz habe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfangsbericht (I u II).

Rn 2 Zweck. Nach I 1 wird der Betreuer verpflichtet, bei Erstbestellung oder bei einem Betreuerwechsel einen Anfangsbericht zu erstellen. Bei der Pflicht zur Erstellung eines Anfangsberichts handelt es sich um ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der rechtlichen Betreuung. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Betreuer zu veranlassen, sich bereits am Anfang od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschuldensfälle.

Rn 3 Darüber hinaus können die Kosten gesondert einer Partei auferlegt werden, wenn sie die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur Fortsetzung der Verhandlung oder die Verlängerung einer Frist durch ihr Verschulden veranlasst hat. Im Gegensatz zu dem Säumnisfällen ist hier ein Verschulden der Partei erforderlich. Rn 4 Voraussetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vom Antragenden gesetzte Annahmefrist, § 148.

Rn 11 Hat der Antragende durch einseitiges Rechtsgeschäft (Soergel/Wolf § 148 Rz 3) selbst eine Annahmefrist gesetzt, so ist diese maßgebend. Hierin liegt zugleich die Setzung einer Bindungsfrist nach § 145 Hs 2. Die Fristsetzung bedarf der Form des Antrags (BeckOK/H.-W. Eckert § 148 Rz 3), ist dieser formfrei, kann sie auch konkludent geschehen oder sich aus den Umständen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fortsetzung nach Fristablauf.

Rn 5 Nach Fristablauf ist das Verfahren fortzusetzen und gem § 216 vAw ein neuer Termin zu bestimmen (St/J/Berger § 431 Rz 9; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 431 Rz 9; Zö/Feskorn § 431 Rz 3; aA MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 4; ThoPu/Seiler § 431 Rz 3; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 431 Rz 5: auf Antrag). Eine Fristverlängerung ist nach § 224 II möglich. Ansonsten hängt das weitere Vorgehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 318 (Bindung des Gerichts).

Rn 35 Die Vorschrift gilt nicht für Verfügungen (Musielak/Voit/Musielak § 329 Rz 22). Jedoch ist richtigerweise trotz fehlender Bindung des Gerichts ein gewisser Vertrauensschutz zu beachten, so dass man einer Partei eine ihr günstige Rechtsposition, etwa im Fall einer gewährten Fristverlängerung, nicht durch Abänderung einer Verfügung nachträglich wieder entziehen kann (Rim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Form und Frist.

Rn 9 Ausdrücklich ordnet die Vorschrift kein Formerfordernis an, doch ergeben sich die Formvoraussetzungen aus dem Zusammenhang und der Funktion der Regelung. Der Drittschuldner kann die Erklärung bei Zustellung mündlich ggü dem Gerichtsvollzieher abgeben, § 840 III 1 , vgl § 121 II 2 GVGA. Werden die Erklärungen bei einer Zustellung des Pfändungsbeschlusses nach § 193 abgege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristsetzung (S 1).

Rn 2 (1) Die Norm gilt für Fristen zur Billigung (aufschiebende Bedingung) und Missbilligung (auflösende Bedingung) (§ 454 Rn 3; Grüneberg/Weidenkaff Rz 1). Die Frist muss ausdrücklich oder konkludent, zB als Erprobungsfrist (MüKo/Westermann Rz 1), gesetzt werden. Für verfristete Billigung gilt § 150 I, für Anträge auf Fristverlängerung § 150 II. Fruchtloser Fristablauf führ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Fristsetzung.

Rn 1 Im Zwischenurteil bzw im Beschl – ist die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung in Grund und Höhe unstreitig kann durch Beschl entschieden werden (BGH v 24.3.2016 – III ZR 140/15 –; § 110 Rn 19) – wird bei Vorliegen der Voraussetzungen dem Kl gleichzeitig mit der Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist hierfür gesetzt. Die Frist richtet sich nach §§ 222, 224, 225, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtzeitigkeit der Einreichung.

Rn 3 Die Frist gem Abs 1 ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm erst mit Zustellung an den Gegner eingehalten. In der Praxis empfiehlt sich zur Einhaltung der Frist insoweit der Eingang des Schriftsatzes bei Gericht mindestens 11 Tage vor dem Termin und im Falle einer Gegenerklärung (Abs 2 S 1) 7 Tage vor der mündlichen Verhandlung (St/J/Kern § 132 Rz 9). Die Fristberechn...mehr