Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Fiktive Abrechnung.

Rn 23 Die Frage nach der Möglichkeit der Herstellung hängt zusammen mit der anderen Frage nach der Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Muss er den Betrag der erforderlichen Kosten wirklich für die Herstellung verwenden oder kann er darüber frei verfügen? Im ersten Fall müsste ihm die Herstellung noch möglich sein; im zweiten käme es darauf nicht an. Für die Antwort dürfte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Rn 3 Der Einwilligungsvorbehalt ist streng akzessorisch zur Betreuung und setzt daher zwingend voraus, dass für den fraglichen Aufgabenbereich bereits eine Betreuung angeordnet ist oder zumindest gleichzeitig angeordnet wird (KG FamRZ 08, 1114). Zudem kann er sich nur auf Willenserklärungen im Aufgabenbereich des Betreuers beziehen, nicht hingegen auf tatsächliche Handlungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (1) Beziehungen zu einer Partei, Eigeninteresse.

Rn 11 Zweifel an der Unparteilichkeit können sich aufgrund persönlicher Kontakte (Freund- oder Bekanntschaft, Feindschaft; s Rn 12) oder wirtschaftlicher Kontakte (Verbundenheit, Konkurrenz; s Rn 13) des SV zu einer Prozesspartei sowie bei einer früheren Begutachtung für eine Partei (Rn 14) oder unmittelbarem Eigeninteresse des SV (Rn 15) ergeben. Maßgeblich sind die Umständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 502,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Interessen des Vermieters.

Rn 18 Eine berechtigte Zustimmungsverweigerung kann gestützt werden auf: konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit (mobile Auffahrtschienen, AG München NZM 11, 206), die nicht durch Zusage des Mieters kompensiert wird, er werde eine Haftpflichtversicherung abschließen; wenn durch den Umbau das Mietobjekt für Nichtbehinderte nicht mehr oder weitgehend nicht mehr im bisherige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mehrbedarf.

Rn 9 In der zweiten Alternative spricht I von einer ›Vermehrung der Bedürfnisse‹ des Verletzten. Damit sind nicht die für die Heilung nötigen Aufwendungen gemeint (s.u. Rn 11). Vielmehr geht es um die Kosten aus den verletzungsbedingten Bedürfnissen, wenn diese sich auch durch Heilungsmaßnahmen nicht beheben lassen: neben Pflegekosten (BGH VersR 92, 614) und Kosten der mediz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Widerrufene Anweisung.

Rn 95 Streitig ist die bereicherungsrechtliche Beurteilung solcher Fälle, in denen eine zunächst wirksam erteilte Anweisung, bspw in Form eines Überweisungsauftrages, noch vor ihrer Ausführung widerrufen wird. Während ein Teil der Lit auch dann eine Direktkondiktion A–C uneingeschränkt zulassen will (vgl Staud/Lorenz § 812 Rz 51 mwN), ist mit Rspr und hL abermals danach zu d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.

Rn 6 Geschäfte iSd Norm sind Rechtsgeschäfte, die nach ihrer Art objektiv der Deckung des privaten Lebensbedarfs dienen, also einen Bezug zur familiären Konsumgemeinschaft aufweisen, womit an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit iRd §§ 1360, 1360a angeknüpft wird (Bremen FamRZ 10, 1080), soweit sie nach außen in Erscheinung tritt. Übersteigt das Erscheinungsbild die tatsäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermächtigung.

Rn 39 Es kann dahinstehen, ob die Ermächtigung als bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft (R/S/G § 46 Rz 33) oder mit der hM als Prozesshandlung (BGH NJW 89, 1933 f; St/J/Bork Vor § 50 Rz 43) zu qualifizieren ist. Erteilung, (Fort-)Bestand und Willensmängel der Ermächtigung bestimmen sich jedenfalls nach den bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen (BGH NJW 00, 738f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begrenzende Wirkung.

Rn 27 Der Grundsatz von Treu und Glauben entfaltet zudem begrenzende Wirkungen für die sich aus dem Rechtsverhältnis oder der Rechtsordnung ergebenden Rechtspositionen der Parteien (auch: Schrankenfunktion). Diese – gelegentlich auch bei § 826 verortete (s § 826 Rn 2) – Funktion findet im Wortlaut von § 242 zwar keine Stütze, sie ist jedoch nach dem Vorbild von Art 2 SchwZGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bestimmtheitserfordernis.

Rn 23 Auch bei Sachgesamtheiten, insb Warenlagern mit wechselndem Bestand, muss die (antizipierte) Einigung nach § 929 1 dem sachenrechtlichen Bestimmtheitserfordernis (§ 929 Rn 5; Riggert NZI 09, 137; Bollwerk ZInsO 15, 2062) genügen (BGHZ 21, 52, 55). Das ist der Fall, wenn es für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vorgesehenen Zeitpunkt (BGH NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gegen die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gegen das Angebot ›gefälschter‹ War...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gebrauchsvorteil.

Rn 2 Der Gebrauch einer Sache oder eines Rechtes besteht in der Ausübung der damit verbundenen Rechte. Im Gegensatz zum Verbrauch geht durch den Gebrauch die Sache oder das Recht nicht unter. Allerdings zehrt der Gebrauch den Wert der Sache auf, wenn diese nur eine begrenzte Gebrauchsdauer hat (Möbel, KfZ, Maschinen). Gebrauchsvorteile einer Sache werden durch deren Besitz v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 §§ 738–740 regeln die Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der iÜ fortbestehenden GbR. Diese Rechtsfolgen gelten für alle Fälle des Ausscheidens (s § 736 Rn 3 ff), in entspr Anwendung auch bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters bei Anwachsung des GbR-Vermögens bei dem anderen (BGH WM 02, 293, 295; NJW 93, 1194). Keine Anwendung finden die §§ 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 27 Für den Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens müssen nach § 280 II die zusätzlichen Voraussetzungen des Verzugs nach § 286 gegeben sein. Anschaulicher lässt sich insoweit vom Schadensersatz statt der Rechtzeitigkeit der Leistung sprechen. Nach dem Tatbestandsaufbau kann für die nähere Bestimmung dieses Begriffs und damit die Schadensqualifikation nicht § 286 aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verursachung des Mangels.

Rn 47 Der Verkäufer hat den Mangel zu vertreten, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen (§ 278) ihn schuldhaft verursacht haben; auf Kenntnis kommt es dann nicht an. Rn 48 (1.) Der Hersteller als Verkäufer haftet für alle zu vertretenden Mängel im Herstellungsprozess, also insb für Verschulden von Mitarbeitern (BRHP/Faust Rz 85; U. Huber in: FS Ulmer, 1165, 1185; für Tierzücht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Von Todes wegen erworben.

Rn 20 Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge erhält, wird ebenso wie das, was ihm in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder eines Vermächtnisses zufällt, nach II dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Das gilt auch dann, wenn ein Ehegatte seinen Gläubiger beerbt und deshalb von einer Verbindlichkeit befreit wird (B...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Buchführungs- und Jahresabschlusszwecke als wesentliche Basis für die hermeneutische Gewinnung der GoB

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wie aus der Übersicht unter HdR-E, Kap. 2, Rn. 26, hervorgeht, sind die Buchführungs- und JA-Zwecke eine bedeutende Grundlage zur Auslegung und Ermittlung von GoB. Diese Zwecke müssen ermittelt werden, bevor GoB ausgelegt bzw. gewonnen werden können. Allerdings ist die Ermittlung der handelsrechtlichen Buchführungs- und JA-Zwecke ein ähnlich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerbsobliegenheit nach dem UÄndG.

Rn 10 Das tradierte ›Altersphasenmodell‹ ist nicht mehr anwendbar (BGH FamRZ 11, 791; 11, 1209; 10, 1880; Hamm FamRZ 14, 1468). Maßgeblich ist die Frage, ab wann und in welchem Umfang der betreuende Elternteil eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, sind immer die Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 12, 1040; 11, 1379). War in der Vergangenheit im Wesentlichen das Alter des zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.1 Anwendung der Steuerschuldübernahme

Die Steuerschuldübernahme des Leistungsempfängers wird auch das "Reverse-Charge-Verfahren" genannt. Bei folgenden Leistungsbezügen muss der Unternehmer als Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer unter Umkehrung der Steuerschuld einbehalten und abführen:[1] Werklieferungen von im Ausland ansässigen Unternehmern sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern, Lie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 3 Das Problem

K legt Revision ein. Fraglich ist, ob B nach §§ 114 Abs. 1 Satz 1, 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Verteidigung Prozesskostenhilfe zu gewähren ist. B ist nämlich Eigentümer von 6 Wohnungseigentumsrechten (3 in einem Haus A, 3 in einem Haus B) und somit nicht ganz unvermögend. B gibt deren Wert mit insgesamt 1.125.000 EUR an, meint aber, keines veräußern zu müssen (Bargeld oder Gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, B sei es zumutbar, jedenfalls ein Wohnungseigentumsrecht zu veräußern, um aus dem Erlös die Kosten der Rechtsverteidigung aufzubringen! Es sei nämlich davon auszugehen, dass B einen angemessenen Nettoerlös erzielen werde, der ausreiche, um die Kosten des Rechtsstreits zu decken. Dem stehe nicht entgegen, dass die Wohnungen in dem Haus A an B's Söhne ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Waschräume, Waschgelegenheiten / 2.1.2 Waschgelegenheiten

In Betrieben, die keine Waschräume einrichten müssen, sollen Waschgelegenheiten "in der Nähe der Arbeitsplätze und der Umkleideräume"[1] zur Verfügung stehen. Zur Konkretisierung der Angabe "in der Nähe" verweist Abschn. 6.1 Abs. 2 ASR A4.1 auf die Angaben zur Erreichbarkeit von Toiletten: Demnach sollte die Weglänge zur Waschgelegenheit nicht länger als 50 m sein und darf 1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 2.2 Abgrenzung zu anderen psychischen Erkrankungen

Noch immer ist Burnout gesellschaftlich stigmatisiert. Die Folge: Viele Betroffene scheuen den Gang zum Arzt, Psychologen oder Psychotherapeuten. Hinzu kommt, dass viele Haus- und Betriebsärzte zu wenig über das Krankheitsbild wissen. So passiert es immer wieder, dass Burnout erst sehr spät diagnostiziert wird. Im späteren Stadium des Burnout-Syndroms kommt es sehr oft zu Dep...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Waschräume, Waschgelegenheiten / 2.1.1 Waschräume

Waschräume müssen sich generell in der Nähe der Arbeitsplätze befinden. Der Weg von den Arbeitsplätzen in Gebäuden zu den Waschräumen darf 300 m nicht überschreiten und soll nicht durchs Freie führen. Waschräume dürfen allerdings auch in einer anderen Etage eingerichtet sein. Wasch- und Umkleideräume sollten einen unmittelbaren Zugang zueinander haben.[1] Ist das nicht der F...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentlicher Nachbarschutz ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K ist seit Mitte des Jahres 2021 Eigentümer von 2 Wohnungseigentumsrechten in einer im Jahre 1997 errichteten Wohnungseigentumsanlage. Nach der Übernahme der Wohnungen stellt K im Zuge von Bauarbeiten, bei denen er u. a. großflächig den Estrich über der Kellerdecke herausstemmen ließ, fest, dass sich Risse in den Decken befinden und Brandschutzmanschetten ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 3 Arbeiten 4.0 in Industriebetrieben

Mit Industrie 4.0 wird ein Umbruch im produzierenden Sektor beschrieben, der die Umbrüche in der Arbeitswelt am deutlichsten herausstellt. Nirgends sonst waren die Veränderungen aufgrund der Digitalisierung so einschneidend wie bei der Fertigung, der Steuerung und der Logistik: Menschen, Maschinen, Anlagen und Objekte sind durch Digitalisierung und Automatisierung hochgradig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 2.1 Fehlzeiten

Ob im Privaten oder am Arbeitsplatz: Wann und wo Überbelastung entsteht, lässt sich nicht immer und oft nicht mit absoluter Sicherheit ausmachen. Doch Umfragen und Studien zeichnen immer wieder ein ähnliches Bild. In Deutschland leidet fast jeder 5. Beschäftigte unter Stress, Ängsten oder Depression, so der Gesundheitsreport der DAK 2022. Der Arbeitsausfall aufgrund psychische...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 1 Die Zukunft der Arbeit oder Arbeiten 4.0

Dass die Arbeitswelt sich verändert hat, ist kein Thema mehr mit Neuigkeitswert. Mittelbare und unmittelbare Erfahrungen hat wohl jeder Erwerbstätige schon gemacht und positive oder negative Erfahrungen bereits zu spüren bekommen. Neu ist jedoch, dass sich die Veränderungen noch gravierender auf die Arbeitswelten auswirken werden, als man sich das heute vorzustellen vermag. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Waschräume, Waschgelegenheiten / 1 Bereitstellung von Waschräumen

Nach Abschn. 6.1 ASR A4.1 sind Waschräume "nach Art der Tätigkeit oder gesundheitlichen Gründen gemäß Kategorie A, B oder C" vorzusehen: Kategorie A bei mäßig schmutzenden Tätigkeiten; Kategorie B bei stark schmutzenden Tätigkeiten; Kategorie C bei sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe, bei Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 2.1 Kennzeichnende Merkmale der Arbeitswelt 4.0

Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung sind das beherrschende Prinzip der Arbeit Digitalisierung, Automatisierung, Vernetzung und die Zusammenarbeit mit Maschinen werden weiter zunehmen. Industrieroboter bevölkern die Werkshallen und verdrängen den Menschen aus Routinetätigkeiten. Arbeit ist räumlich und zeitlich entgrenzt Technische Endgeräte, wie Laptops, Smartphones...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 7 Arbeiten 4.0 aus psychologischer Sicht

So sehr die Freiheiten, die mit Arbeiten 4.0 einhergehen können, verlocken, so bedacht muss man mit ihnen umgehen. Wie eingangs erwähnt, wird es in der Arbeitswelt 4.0 Gewinner und Verlierer geben. Die Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Neuorganisation von Arbeit, sondern auch Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen, die sich in dieser Arbeits...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 4 Aufteilung des Grundstücks: Grund und Boden, Gebäude, Gebäudeteile

Aus (steuer)bilanzieller Sicht ist das Grundstück in Grund und Boden, Gebäude und Gebäudeteilen aufzuteilen. Die Abgrenzung zwischen Grund und Boden und Gebäude ist bereits deshalb vorzunehmen, weil es sich bilanzsteuerrechtlich um zwei Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter handelt, die einzeln zu bewerten sind. Während Grund und Boden ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut da...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 6 Kaufpreisaufteilung: So werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten richtig auf Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Grundstücks sind aufzuteilen auf den Grund und Boden und das Gebäude. Der Anteil für den Grund und Boden unterliegt keiner Abnutzung. Hat das Gebäude unterschiedlich genutzte selbstständige Gebäudeteile, erfolgt eine weitere Aufteilung der Anschaffungskosten, auf das Gebäude und die einzelnen Gebäudeteile. Grundlage für die Auf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 4.1 Aufteilung Gebäude: Jeder unterschiedlich genutzte Gebäudeteil ist ein besonderes Wirtschaftsgut

Wird das Gebäude in unterschiedlicher Art und Weise genutzt, ist jeder unterschiedlich genutzte Gebäudeteil ein besonderes Wirtschaftsgut. Ein Gebäude kann maximal 4 verschiedenen Nutzungsarten unterliegen. Es kann zum Teil fremdbetrieblich, zum Teil eigenbetrieblich, zum Teil zu fremden Wohnzwecken und zum Teil zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Jede Nutzungsart führt d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 9 Nachträgliche Anschaffungskosten bei Gebäuden

9.1 Nutzungsänderung Neben den Kosten, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben oder ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, gehören zu den Anschaffungskosten außerdem die nachträglichen Anschaffungskosten.[1] Bei den nachträglichen Anschaffungskosten handelt es sich ebenfalls um Kosten, die den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Z...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 4.2 Aufteilung der Anschaffungskosten bei Gebäuden mit unterschiedlichen Gebäudeteilen

Die Anschaffungskosten bei dem Erwerb eines gesamten Gebäudes, welches unterschiedliche Gebäudeteile hat, sind auf die einzelnen Gebäudeteile aufzuteilen. Können Anschaffungskosten direkt einem Gebäudeteil zugeordnet werden, erfolgt in einem ersten Schritt die direkte Zuordnung. Hiernach bietet sich als Maßstab die Nutzfläche jedes Gebäudeteils an. Die Nutzfläche ist unter a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonderheiten bei Gebäuden

Wo die Probleme sind: Erwerb eines Grundstücks mit aufstehendem Gebäude Aufteilung der Anschaffungskosten Abzugsfähig Abschreibung 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 3.3 Überblick über Anschaffungskosten bei Gebäuden

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick der Anschaffungskosten (keine abschließende Aufzählung): Kaufpreis Grunderwerbsteuer Notargebühren für Auflassung und Kaufvertrag Maklergebühren Architektenhonorar (für Begutachtung) Besichtigungskosten (Fahrtkosten etc.) Grundbucheintrag (ohne Eintragung einer Grundschuld) Wertermittlungsgutachten Anliegerbeiträge Erschließungsgebühren Kanalan...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 8.1 Erwerb mit Abbruchabsicht

Wird ein Gebäude oder auch Gebäudeteil abgerissen, sind für steuerrechtliche Zwecke 4 Fälle zu unterscheiden: der Steuerpflichtige hat das Gebäude auf einem ihm gehörenden Grundstück errichtet, der Steuerpflichtige hat das Gebäude in der Absicht erworben, es als Gebäude zu nutzen (Erwerb ohne Abbruchabsicht), der Steuerpflichtige hat das Gebäude zum Zweck des Abbruchs erworben ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 4.3 Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Gebäudeteile

Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung einzelner Gebäudeteile, ist auch zwischen selbstständigen und unselbstständigen Gebäudeteile zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist notwendig, weil davon die Art der Abschreibung abhängt. Stellt ein Wirtschaftsgut ein unselbstständiges Wirtschaftsgut zum Gebäude dar, wird es über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben und ...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / Wo die Probleme sind:

Erwerb eines Grundstücks mit aufstehendem Gebäude Aufteilung der Anschaffungskosten Abzugsfähig Abschreibungmehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 8 Sonderfälle des Erwerbs

Es gibt zahlreiche Sondertatbestände, die beim Erwerb eines Grundstücks unter Umständen beachtet werden müssen. Drei Sondertatsbestände, der Erwerb eines Gebäudes mit Abbruchabsicht, der Kauf mit Kaufpreisstundung und der Kauf mit Schuldübernahme werden im folgenden erläutert. 8.1 Erwerb mit Abbruchabsicht Wird ein Gebäude oder auch Gebäudeteil abgerissen, sind für steuerrecht...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 7 Aufwendungen zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand

Kann der Erwerber eines Grundstücks dieses ab dem Zeitpunkt der Anschaffung zur Einkunftserzielung nutzen, ist es ab diesem Zeitpunkt auch betriebsbereit. Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem Gebäude ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft sind dann keine Anschaffungskosten mehr. Wird das Gebäude, das der Käufer erworben hat, im Zeitpunkt des Erwerbs nicht zu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 9.2 Anschaffungsnahe Herstellungskosten gem § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten). Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 9.1 Nutzungsänderung

Neben den Kosten, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben oder ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, gehören zu den Anschaffungskosten außerdem die nachträglichen Anschaffungskosten.[1] Bei den nachträglichen Anschaffungskosten handelt es sich ebenfalls um Kosten, die den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzen, au...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf eines Grundstücks mit aufstehendem Betriebsgebäude

Ein Unternehmer erwirbt mit Kaufvertrag vom 20.12.01 ein Grundstück in Berlin mit aufstehendem Betriebsgebäude (vollständig erschlossen), das er als Lagerhalle für seine Waren benutzen möchte. Im Kaufvertrag ist der Übergang von Nutzen und Lasten zum 1.1.02 vereinbart. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich eine Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude in Höhe von...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 6.1 Bodenrichtwert und bewertungsrechtliche Verfahren für Gebäudewertermittlung

Erfolgte die Aufteilung des Gesamtkaufpreises eines Grundstücks nicht bereits im Kaufvertrag, muss eine Aufteilung vorgenommen werden. Hierfür müssen zunächst der Bodenwert und der Wert des Gebäudes einzeln ermittelt werden. Aus dem sich daraus ergebenen Verhältnis kann der Kaufpreis aufgeteilt werden. Der Bodenwert wird anhand der Bodenrichtwerte ermittelt, die von den zust...mehr