Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 7. Kein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Versäumen der Umtauschpflicht

Wenn man die Umtauschfrist etwa für die Klassen A und B hat verstreichen lassen, bedeutet das nicht, dass man seine Fahrerlaubnis verliert. Letztere ist nämlich lebenslang gültig. Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung,[5] anders als bei Lkw- und Busführerscheinen. Der Führerschein ist nur das Dokument, das di...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / IV. Mietervorkaufsrecht beim Grundstückskaufvertrag

Rz. 106 Die Rechtsprechung erfand ein weiteres Mietervorkaufsrecht außerhalb des Wohnungseigentums. So hatte der BGH[64] bereits 2008 entschieden, analog zur Aufteilung von Wohnungseigentum ein Mietervorkaufsrecht als gegeben anzusehen, wenn ein nicht in Wohnungseigentum aufgeteiltes, mit einer Mehrhausanlage bebautes Grundstück in einzelne Hausgrundstücke real geteilt wird....mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VIII. Rechtsprechung

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / dd) Räuberischer Diebstahl, § 1 Nr. 2 d AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 d AERB 2008, 2010

Rz. 47 Ein unter Versicherungsschutz fallender Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn der Täter in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel des Raubes gem. § 1 Nr. 3 a oder 3 b AERB 87 (A §§ 1 Nr. 4 a aa oder 4 a bb AERB 2008, 2010) einsetzt, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten. Die Regelung des...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 2. Wegfall von Sicherungen, § 6 Nr. 4 a AERB 87

Rz. 153 Die Beseitigung oder Verminderung der bei Antragstellung vorhandenen oder im Versicherungsvertrag zusätzlich vereinbarten Sicherungen führt nach dieser Vorschrift zu einer Gefahrerhöhung. Rz. 154 Der Begriff "Sicherung" ist weit auszulegen. Entscheidend ist, dass der betreffende Gegenstand dazu geeignet ist, einem Täter den Zutritt zum Gebäude zu verwehren oder zumind...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 22 Der Versicherungsfall tritt ein, wenn eine versicherte Gefahr beginnt, sich schädigend auf versicherte Sachen auszuwirken, also nicht bereits dann, wenn die versicherten Sachen einer versicherten Gefahr ausgesetzt werden. Vielmehr bedarf es einer konkreten Einwirkung der versicherten Gefahr auf die versicherte Sache durch eine "wirtschaftlich nachteilige Veränderung i...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / I. Rechtsnatur des Hausrat-Versicherungsvertrages

Rz. 1 Knapp 80 % aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung.[1] Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und gehört zu den am häufigsten und von allen Kreisen der Bevölkerung abgeschlossenen Versicherungen ("Jedermann-Versicherung").[2] Sie bietet in einem rechtlich einheitlichen Vertrag kombinierten Versicherungsschut...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / c) Schadenabwendung, Schadenminderung

Rz. 282 Im Zuge der Pflicht zur Schadenabwendung und Schadenminderung hat der Versicherungsnehmer alles zu tun, um den Eintritt eines unmittelbar drohenden Schadens abzuwenden und die Auswirkungen des bereits eingetretenen Schadens so gering wie möglich zu halten (§ 13 Nr. 1 c AFB 87/B § 8 Nr. 2 a aa AFB 2010). Dabei hat er die Weisungen des Versicherers zu beachten (B § 8 N...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Gewalt

Rz. 62 Gewalt im Sinne der Versicherungsbedingungen ist Anwendung körperlicher oder mechanischer Energie gegen geleisteten oder erwarteten Widerstand gegen eine Wegnahme gegenüber dem vorgenannten Personenkreis.[102] Da die Zielrichtung der Gewalt der Widerstand von Personen sein muss, reicht Gewalt gegen Sachen nicht aus.[103] Allerdings fällt es unter den Begriff des Raube...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Kostenarten

Rz. 123 Wird eine Sache nur teilweise beschädigt, bemisst sich der Umfang der zu entschädigenden Reparaturkosten nach den Geboten der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit. Der Versicherungsnehmer kann daher nach einem Wasserschaden nicht die Kosten für die vollständige Neuverfliesung eines einheitlich gefliesten Badezimmers verlangen, wenn dies außer Verhältnis zu der verbleibe...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / c) Zu- oder Ableitungsrohre der Wasserversorgung

Rz. 35 Das Wasser muss gem. A § 3 Nr. 3 VGB 2010, A 4.2.1 VGB 2022 (§ 6 Nr. 1a VGB 88) aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung ausgetreten sein. Der Begriff "Wasserversorgung" ist weit auszulegen. Er umfasst jede wirtschaftlich sinnvolle Bewegung und Verwendung von Wasser, unabhängig davon, ob es sich um Frisch- oder Brauchwasser handelt.[20] Rz. 36 Ebenso wenig mu...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Vertragliche Bestimmung des Versicherungsortes

Rz. 121 Welcher Ort dies ist, wird im Versicherungsvertrag genauestens umschrieben. Um Zweifel auszuschließen, wird dem Versicherungsvertrag häufig eine Lageskizze über die Versicherungsräume beigefügt. Weiterer Bestandteil des Versicherungsvertrages ist in der Geschäftsversicherung häufig eine Sicherungsbeschreibung, in der sämtliche Sicherungen von Türen, Fenstern oder son...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 9. Steuer- und Abgabenrecht, Abs. 2 i bzw. Nr. 3.2.12 ARB 2012

Rz. 212 § 3 Abs. 2 i ARB schließt aus dem in § 2 e ARB geregelten Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten einige Streitigkeiten vom Versicherungsschutz aus, nämlich die steuerliche Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (BEWG). Ferner wird kein Rechtsschutz gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben,...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Gefahr für Leib oder Leben

Rz. 68 Eine "Gefahr für Leib oder Leben" liegt vor, wenn wenigstens eine Körperverletzung schwerer Art angedroht wird.[113] Dennoch wird man für eine unter Versicherungsschutz fallende Drohung nicht erfordern können, dass die angedrohte Körperverletzung bereits in Details und in ihren konkreten körperlichen Auswirkungen bekannt ist. Wie das AG Charlottenburg[114] zutreffend ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Antennenanlagen, Markisen

Rz. 34 Ob Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, zu denen Parabolantennen [62] und sinngemäß auch die innerhalb des Gebäudes installierten Verteiler von Kabelanschlüssen gezählt werden müssen, zu dem versicherten Hausrat oder zu den nach A 9 VHB 2022 unversicherten Gebäudebestandteilen gehören, konnte zweifelhaft sein. A 8.3.3 VHB 2022 hat sie deshalb unabhängig von den Eigent...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Blitzschlag

Rz. 60 Die versicherte Gefahr "Blitzschlag" ist von der des "Brandes" losgelöst zu betrachten. Es kommt deshalb für den Eintritt des Versicherungsfalles nicht darauf an, ob der Blitzschlag zu einem Brand führt oder mit einem Brand verbunden ist. Führt ein Blitzschlag zum Brand, begründet dies ein selbstständiges versichertes Ereignis. Rz. 61 Als Blitzschlag gilt der unmittelb...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XII. Sondereigentum an anderen Flächen

Rz. 28 Auch an Teilen der Grundstücksfläche, die außerhalb des Gebäudes liegen, kann Sondereigentum begründet werden (§ 3 Abs. 2 WEG). Hier kommt es nun entscheidend darauf an, dass maßstabsgerechte Angaben im Aufteilungsplan vorhanden sind. Bezugspunkt ist eine katastermäßig bestimmte Grundstücksgrenze.[26] An Terrassen- oder Gartenflächen können damit nicht mehr nur Sondernu...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. Gewerblich genutzte Räume

Rz. 131 Gemäß A § 9 Nr. 3 VGB 2010, A 12.3 VGB 2022 (§ 3 Nr. 2 VGB 88) bedarf der Versicherungsschutz für Mietausfall bei gewerblich genutzten Räumen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der versicherten Sache um ein gemischt genutztes Gebäude handelt. Liegt eine gemischte Nutzung vor, besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Anspruch ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, § 2 e ARB bzw. Nr. 2.2.5 ARB 2012

Rz. 136 Nach § 2 e ARB besteht Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Wichtig ist die Beschränkung dieses Rechtsschutzes auf Verfahren vor Gerichten. Für das Vorverfahren (Widerspruch bzw. Einspruch) besteht also kein Versicherungsschutz. Diese Leistungsar...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 183 Nach § 88 VVG bestimmt sich der Versicherungswert einer versicherten Sache nach dem Betrag, der für eine Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung im neuwertigen Zustand aufgewandt werden muss. Abzuziehen ist die Differenz zwischen dem Neuwert und dem Zeitwert unmittelbar vor dem Schadeneintritt. Diese gesetzliche Regelung ist grundsätzlich abdingbar. Davon wird unter...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / IX. Stellplätze, Abgeschlossenheitsbescheinigung

Rz. 21 Stellplätze aller Art, also nicht mehr nur Garagenstellplätze, werden als Räume i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 WEG behandelt. Damit besteht nun die Möglichkeit, auch an ebenerdigen Kfz-Stellplätzen im Freien das Sondereigentum zu begründen, obwohl der "Stellplatzraum" auf einem Teil des Grundstücks außerhalb des Gebäudes liegen kann. Für ebenerdige Stellplätze im Freien kann ei...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Überholende Kausalität

Rz. 64 Im Rahmen des gedehnten Versicherungsfalls der FBUB müssen auch hypothetische Ursachen mit in die Bewertung einbezogen werden. Gemäß § 6 Nr. 1 a S. 2 FBUB 2010 A sind alle zusätzlichen Ereignisse[56] zu berücksichtigen, die bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehen und während des Schadenfalls eingetreten wären und die auch ohne Versicherungsfall Einfluss auf die B...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Bestimmung der Versicherungssumme

Rz. 175 Der Versicherungsnehmer, der in aller Regel besser über die zu versichernde Sache informiert ist als der Versicherer, hat grundsätzlich selbst anzugeben, in welchem Umfang und mit welcher Versicherungssumme er ein bestimmtes Risiko abzudecken wünscht.[181] Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung[182] und Litera...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / aa) Adressat der Gewalt

Rz. 61 Bedingungsgemäßer Raub liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Arbeitnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gemäß § 1 Nr. 3 S. 2 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 4 b AERB 2008, 2010) stehen einem Arbeitnehmer volljährige Familienangehörige des Versicherungsnehmers gleich, denen dieser die Ob...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Erdbeben

Rz. 93 Gemäß A § 4 Nr. 1 cc VGB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Erdbeben zerstört, beschädigt oder abhandengekommen sind. Bei einem Erdbeben handelt es sich um eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird (A § 4 Nr. 3 c VGB 2010, A 5.4.3 VGB 2022). Rz. 94 Zum Nachwe...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / c) Gleitende Neuwertversicherung

Rz. 189 Eine Besonderheit stellt die sog. Gleitende Neuwertversicherung dar. Sie gilt im Bereich der Wohngebäudeversicherung (VGB 88 und 2008) und nach Maßgabe der Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden (SGlN 79 a). Inhalt der Gleitenden Neuwertversicherung ist, dass die Entschädigung den Wiederaufbaukos...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Abgrenzung zum Trickdiebstahl

Rz. 64 Die Abgrenzung zwischen versichertem Raub und nicht unter Versicherungsschutz fallenden Trickdiebstahl bereitet in der Praxis Schwierigkeiten. Gemeint sind die Fälle, in denen das Opfer vom Täter überrascht oder in einen Irrtum versetzt wird und die Überraschung oder der Irrtum zur Wegnahme der Sache führt. So wurde ein unter Versicherungsschutz fallender Raub angenom...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / aa) Adressat der Drohung

Rz. 66 Nach der zweiten Raubalternative ist vom Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren, wenn eine Person des folgenden Personenkreises, also versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil dieser Person eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, di...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Allgemeines

Rz. 129 Die Einzelheiten hierzu werden in § 5 AERB 87 (A §§ 7 AERB 2008, 2010) geregelt. Danach ist der Versicherungswert in der Einbruchdiebstahlversicherung grundsätzlich der Neuwert. Unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen kann der Versicherungswert auch der Zeitwert oder der gemeine Wert sein. Im Übrigen wird unterschieden zwischen verschiedenen Warengruppe...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Sicherheitsvorschriften (A 3.3.1.1 VHB 2022)

Rz. 198 Die Sicherheitsvorschriften beinhalten gefahrmindernde Obliegenheiten. Sie fordern von dem Versicherungsnehmer ein Verhalten, das einer versicherten Gefahr entgegenwirkt. Rz. 199 Allgemein sind gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften zu beachten. Dies sind VDE-Normen, Regeln für den Betrieb von Gasgeräten, polizeiliche Vorschriften über die Lagerung leich...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / d) Raub nach Ausschaltung der Widerstandskraft, § 1 Nr. 3 c AERB 87, A §§ 1 Nr. 4 a cc AERB 2008, 2010

Rz. 69 Als Raub im Sinne dieser Bestimmung gilt die Wegnahme von versicherten Sachen nach der Ausschaltung der Widerstandskraft des Opfers durch die Folgen eines Unfalls oder infolge anderer, nicht verschuldeter Ursachen. Hierbei wird gelegentlich von der so genannten Ohnmachtsklausel gesprochen.[115] Grundvoraussetzung ist, dass die Widerstandskraft des Opfers auf einer phys...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Subjektive Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 1 VVG)

Rz. 153 Ein Versicherungsnehmer darf nach Abschluss des Vertrages die Risikoumstände nicht ungünstig verändern oder eine solche Veränderung einem Dritten gestatten. Ein typischer und häufiger Fall der willkürlichen Gefahrerhöhung liegt beispielsweise vor, wenn Gebäude unbewohnt und unbeaufsichtigt gelassen werden, so dass die Gefahr von Brandstiftung oder Vandalismus vergröß...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Grundstücksbestandteile

Rz. 117 Als Grundstücksbestandteile (A § 5 Nr. 2 d VGB 2010, A 7.2 VGB 2022) gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen. Sie sind nach A § 5 Nr. 1 VGB 2010, A 6.3 VGB 2022 nur versichert, wenn sie ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Gesondert versicherbar sind nach A § 5 Nr. 4 b VGB 2010, A 7.7 VGB 2022:mehr

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§ 5 Feuerversicherung / d) Nutzungsänderung

Rz. 298 Auch die Nutzungsänderung eines Gebäudes kann eine Gefahrerhöhung darstellen.[352] So stellt die Änderung der gewerblichen Nutzung in einen Bordellbetrieb eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung dar.[353] Gleiches kann für die Lagerung von Drogen oder die Einrichtung eines Treffpunktes für Drogenkuriere gelten.[354] Zur Begründung wird auf das mit der Nutzung verbunden...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Tumultrisiken, Abs. 1 a bis c bzw. Nr. 3.2.1 ARB 2012

Rz. 179 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben (§ 3 Abs. 1 a ARB), bestimmten Nuklear- und genetischen Schäden (§ 3 Abs. 1 b ARB) sowie Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden (§ 3 Abs. 1 c ARB). Innere Unruhen liegen ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Eigengenutzte Wohnräume

Rz. 129 Werden die versicherten Gebäude vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt und nicht an Dritte vermietet, richtet sich der versicherte Mietausfallschaden nach A § 9 Nr. 1 b VGB 2010, A 12.1.2 VGB 2022 (§ 3 Nr. 1b VGB 88). Danach ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer im Schadenfall den ortsüblichen Mietzins, sofern dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf ei...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 135 In A § 10 VGB 2010, A 13 VGB 2022 (bzw. den §§ 13, 14 VGB 88) ist der Versicherungswert in der Wohngebäudeversicherung geregelt. Die VGB 2010 und VGB 2022 gehen dabei in erster Linie von einer Gleitenden Neuwertversicherung (A § 11 VGB 2010, A 13.1.1.1 VGB 2022, § 13 VGB 88) aus. Abweichend hiervon kann gem. A § 10 Nr. 1 VGB 2010, A 13.1 ff. VGB 2022 (§ 14 VGB 88) al...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Einfache und strenge Wiederherstellungsklausel

Rz. 232 Grundsätzlich ist zwischen einfacher und strenger Wiederherstellungsklausel zu unterscheiden. Rz. 233 Die einfache Wiederherstellungsklausel zeichnet sich dadurch aus, dass der Versicherungsnehmer bereits mit dem Eintritt des Versicherungsfalles den Anspruch auf Zahlung des über den Zeitwertschaden hinausgehenden Neuwertschadens dem Grunde nach erwirbt, die Fälligkeit...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Aufräumungskosten

Rz. 152 Unter Aufräumungskosten versteht man die Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte und das Abfahren des Schutts zur nächsten Ablagerungsstätte.[161] Zweck der Aufräumungsarbeiten ist es, das Gebäude bzw. das Versicherungsgrundstück in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, der auch die Reparatur oder die Wiederherstellung versicherter Sachen zulässt.[162]...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Zeitliche Entschädigungsgrenze

Rz. 132 Gemäß A § 9 Nr. 2 VGB 2010, A 12.2 VGB 2022 (§ 3 Nr. 3 VGB 88) wird der Mietausfall oder der Mietwert bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist, die Höchstdauer wird regelmäßig auf 12 Monate begrenzt sein. Rz. 133 Soweit der Wortlaut von A § 9 Nr. 2 b VGB 2010, A 12.2.1 VGB 2022 (§ 3 Nr. 3 VGB 88) für den Beginn der 12-Monatsfrist auf den V...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 306 Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Erforderlich ist ein objektiv grober und subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt.[370] Vorausgesetzt wird hierfür grundsätzlich ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / II. Regress gegen den Mieter/Pächter

Rz. 330 Bricht ein Feuer in einer vermieteten Immobilie aus, begründet dies besondere Regressrisiken für den Mieter. Kommt es zu einem derartigen Schadenfall, erwirbt der Vermieter auf vereinfachtem Wege einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter. Während Ansprüche auf Schadensersatz grundsätzlich voraussetzen, dass der Anspruchsteller dem Schädiger ein schuldhaftes Fehlv...mehr

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AGS 11/2024, Zurechnung fik... / II. Einzusetzendes Vermögen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII

1. Allgemeines Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII hat die Antragstellerin neben ihrem verfügbaren Einkommen ihr gesamtes zumutbar verwertbares Vermögen einzusetzen. Es kommt dabei grds. nur das Vermögen der Antragstellerin selbst in Betracht (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 74). In dem für...mehr

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zfs 11/2024, Kein Abzug Neu... / Leitsatz

1. Es findet kein Abzug Neu für Alt beim Schadensersatz für die Beschädigung eines Anpralldämpfers an einer Bundesautobahn statt, wenn es sich bei dem Anpralldämpfer nicht um ein eigenständiges Bauwerk handelt, sondern er regelmäßig mit einer Erneuerung der Gesamtanlage ausgetauscht wird. 2. Behauptet der Schädiger lediglich pauschal den Eintritt eines Vermögensvorteils für d...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Einzelfälle: Verneinung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 110 Fälle, in denen das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint wurde (vgl. oben Rdn 103): Wird der Beladevorgang wegen Platzregens unterbrochen und wird Gepäck alsdann aus dem verschlossenen, vor dem Haus geparkten Kraftfahrzeug gestohlen, wurde grobe Fahrlässigkeit nicht angenommen.[135] Auch das Belassen von Reisegepäck in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 15.30 Uhr im v...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungsfall, Einbezug der VHB in den Vertrag

Rz. 8 Die Beschreibung des versicherten Risikos in der Hausratversicherung ist komplex. Versichert sind nicht einzelne Sachen, sondern der Hausrat als Sachinbegriff. Versicherungsfall ist die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Hausrat oder ihm bedingungsgemäß gleichgestellter Gegenstände, sofern dies während der (materiellen) Versicherungsdauer, durch e...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Subjektive Risikoausschlüsse (B 4.12 VHB 2022)

Rz. 130 B 4.12.1 VHB 2022 entspricht § 81 VVG. Ausgeschlossen wird die Deckung für Schäden, die auf Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. "Zu kürzen" bedeutet dabei nicht, dass zumindest eine gering...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Brand

Rz. 65 Definition Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (A 3.1 VHB 2022). Die Definition entspricht vollständig derjenigen in der Feuer- und Gebäudeversicherung (§ 1 Nr. 2 AFB bzw. § 3 Nr. 1 VGB). Sie ist unvollkommen, da der zentrale Begriff "Feuer" nicht näher bestimmt...mehr