Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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New Work verlangt nach New Pay / 8.3 Fragen stellen (Station 3)

Wer New Pay in Betracht zieht, sollte sich zunächst mit diesen generellen Grundfragen beschäftigen: Was fördert Motivation und Leistung? An welcher Stelle sorgen Anreiz- und Zielsysteme eher für Minderleistung – insbesondere aus Sicht der Kunden? Wie gut ist die Arbeit der Mitarbeiter planbar – dominiert Akkordarbeit oder agile, kreative Wissensarbeit? Sind leistungsbasierte B...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.18.1 Auszubildende in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen (Satz 1)

Rz. 319 Der (jetzige) Satz 1 ist durch Art. 3 Nr. 1b des Job-AQTIV-Gesetzes v. 10.12.2001 mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt worden. Er stellt Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen den zur Berufsausbildung gegen Entgelt beschäftigten Auszubildenden nach Abs. 1 Nr. 1 gleich. Diese Regelung ist damit begründet worden (BT-Drs. 14/694...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.7 Einschreibung als Student oder berufspraktische Tätigkeit (Nr. 5)

Rz. 41 Die Befreiung für Studenten und Praktikanten geht auf § 173d RVO zurück. Eine Befreiung nach Nr. 5 ist nur möglich, solange noch die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 bei der ersten Immatrikulation vorliegen, also die Pflichtversicherung nicht schon wegen Überschreitens der Studiendauer, wobei die Beschränkung auf 14 Fachsemester zum 1.1.2...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.17 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Abs. 3, 4)

Rz. 310 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Vorruhestandsgeld war im Zusammenhang mit dem Vorruhestandsgesetz (VRG) v. 13.4.1984 (BGBl. I S. 601) durch die Einfügung des § 165 Abs. 2 Satz 2 RVO eingeführt worden und ist mit den Abs. 3, 4 unverändert übernommen worden. Rz. 311 Das Vorruhestandsgeld ist seiner Definition nach eine Leistung des Arbeitgebers an den a...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.7 Jahresarbeitsentgeltgrenze für privat Krankenversicherte (Abs. 7)

Rz. 81 Der mit Art. 1 Nr. 1 des BSSichG mit Wirkung zum 1.1.2003 angefügte Abs. 7 Satz 1 enthält aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes für am 31.12.2002 privat krankenversicherte Beschäftigte (BT-Drs. 15/28 S. 14) eine gegenüber Abs. 6 niedrigere JAEG, die nach § 223 Abs. 3 zugleich auch die Beitragsbemessungsgrenze bildet. Diese knüpfte an das Niveau der bisherig...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.2 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Rz. 10 Für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit werden nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV jeweils mehrere für sich betrachtet entgeltgeringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen für die Geringfügigkeitsgrenzen zusammengerechnet. Werden dadurch die Entgelt- oder Zeitgrenzen überschritten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor und es entsteht ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

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Executive Performance: Wie ... / 1.2 … zum Best Case Sustainable High Performance

Sustainable High Performance ist ein Zustand höchster Motivation – geprägt durch hohes Selbstwertgefühl, enthusiastische Bereitschaft, jede Herausforderung souverän zu bewältigen, und ein Maximum an körperlicher Energie. Sustainable High Performer werden als präsent, geerdet, zugänglich und fokussiert empfunden. Sie handeln mit Augenmaß, initiieren innovative Lösungen und ma...mehr

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New Work verlangt nach New Pay / 1 New Pay basiert auf Unternehmenswerten

Das Konzept "New Work" entwickelte der bereits erwähnte austro-amerikanische Sozialphilosoph Frithjof Bergmann.[1] Es beinhaltet als zentrale Werte Selbstständigkeit, Freiheit und Teilhabe an der Gemeinschaft. Für Bergmann ist Arbeit sowohl eine Tätigkeit zur Zweckerfüllung (zum Beispiel Finanzierung des Lebensunterhalts) als auch zur Sinnerfüllung. Heute steht New Work eher...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.8 Arzt im Praktikum (Nr. 6)

Rz. 46 Das Befreiungsrecht für Ärzte im Praktikum (AiP) nach § 34a der Approbationsordnung war mit dem GRG neu eingeführt worden. Für bereits krankenversicherungspflichtige AiP enthielt Art. 57 GRG ein befristetes Befreiungsrecht. Zweck dieses Befreiungsrechts war die Annahme, dass deren Tätigkeit später zu einer wegen der Höhe des Entgeltes versicherungsfreien Beschäftigung...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.3 Absolute Versicherungsfreiheit (Abs. 3)

Rz. 61 Die Regelung über die Erstreckung der Versicherungsfreiheit nach § 6 oder anderen Rechtsvorschriften oder der Befreiung nach § 8 auch auf andere Tatbestände von Versicherungspflicht (absolute Versicherungsfreiheit) ist eine durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ab 1.1.1989 eingeführte Neuerung. Grund der Regelung war und ist, dass Personen durch die Erfüllung eines ...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Will sich ein ausländischer Unternehmer in Ungarn registrieren lassen, ohne in Ungarn eine ständige Niederlassung zu gründen, muss er sich persönlich oder über einen Vertreter an die Abteilung für allgemeine Angelegenheiten der Direktion Budapest-Nord der ungarischen Steuer- und Finanzverwaltung wenden. Er kann mit dem Formular Nr. 04201 zugleich eine ungarische Steuernummer ...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung übernahm in der ursprünglichen Fassung inhaltlich weitgehend die Vorschrift des § 168 RVO. Sie knüpft an das Vorliegen einer abhängigen entgeltlichen Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV und § 5 Abs. 1 Nr. 1 an und regelt als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 die Krankenversicherungsfreiheit einer wegen der Dauer der Beschäftigung oder der Höhe der Entlohnu...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.6 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 116 Die Krankenversicherungspflicht von Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe ist mit dem Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) eingeführt und in die allgemeine Krankenversicherung einbezogen worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 2a RVO). Allerdings verlangte die frühere Regelung die Befähigung zur Erwerbstätigkeit durch Beschäftigung. D...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.8 Dynamisierung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Abs. 8 – aufgehoben)

Rz. 87 Sowohl die JAEG des Abs. 6 Satz 1 als auch des Abs. 7 waren nach Abs. 6 Satz 2 und Abs. 7 Satz 2 dynamisiert und wurden ab 1.1.2004 jährlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Die Anpassung erfolgt zum 1.1. eines jeden Jahres. Der Abs. 8 legte dabei die Ausgangswerte für die Bestimmung der JAEG für das Kalenderjahr 2004 fest. Für die Folgejahre erfolgt die Be...mehr

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New Work verlangt nach New Pay / 8.2 Prinzipien festlegen (Station 2)

Das gewählte Gehaltsmodell sollte zur Unternehmenskultur und -struktur passen. Der Einheitslohn könnte einem hierarchisch organisierten Unternehmen leicht um die Ohren fliegen. Ein hochdifferenzierter Lohn ist bei flachen Hierarchien auch nicht empfehlenswert. Und wer die ganze Kraft auf neue innovative Produkte und Dienstleistungen verwenden möchte, braucht vermutlich ein m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.4 Versicherungspflicht und Befreiungsrecht ab 1.1.2013 (Abs. 3 – aufgehoben)

Rz. 39 Der mit Wirkung zum 1.1.2013 angefügte Abs. 3 stellte, wie Abs. 2, eine Bestandsschutzregelung für am 31.12.2012 versicherungspflichtig Beschäftigte dar, die durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450,00 EUR ab dem 1.1.2013 an sich wegen Geringfügigkeit versicherungsfrei geworden wären. Diese Personen sollten bis 31.12.2014 krankenversicherungspflichtig als...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.4.2 Nachrang der Versicherungspflichten nach Abs. 1 Nr. 9, 10 (Abs. 7)

Rz. 362 Der Versicherungspflicht als Student oder Praktikant oder Praktikanten gleichgestellten Personen ist vom Grundsatz her allen anderen Versicherungspflichten gegenüber nachrangig. Ein Nachrang besteht hier auch gegenüber einer Familienversicherung (§ 10). Daher ist diese mögliche Versicherungspflicht als Student/Praktikant in § 10 Abs. 1 Nr. 2 nicht als Ausschlusstatbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.5 Sonstige Regelungen für Studenten

Rz. 191 Ergänzende Regelungen: Beginn und Ende der Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten sind in § 186 Abs. 7, § 190 Abs. 9 geregelt. Wahlrechte bestehen nach §§ 173ff. Die Beitragshöhe für pflichtversicherte Studenten ist bundeseinheitlich besonders festgelegt (§ 236 Abs. 1, § 245 Abs. 1). Durch den zusätzlichen Beitrag nach dem krankenkassenindividuellen Beitra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.6 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (Abs. 6)

Rz. 79 Mit Art. 1 Nr. 1 des BSSichG ist mit Wirkung zum 1.1.2003 mit Abs. 6 die JAEG eigenständig gesetzlich und abweichend von der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt worden. Die JAEG als Versicherungspflichtgrenze war dabei erheblich heraufgesetzt worden (2003 auf 45.900,00 EUR, 2004 auf 46.350,00 EUR). Der Grund für die deutliche Anhebung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 2 Inhalt

Inhaltlich erstreckt sich die elektronische Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung über den Leistungsanspruch erheblich sein können. Anzugeben sind insbesondere die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers, Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und das Arbeitsentgelt sowie die sonstigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.4 Landwirte (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 84 Die Krankenversicherungspflicht der Landwirte, mitarbeitenden Angehörigen von Landwirten und Altenteiler ist in diesem Buch lediglich durch die Verweisung auf deren Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 v. 20.12.1988 und die Erwähnung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die unter der Bezeichnung "landwirtschaftliche Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 2.3 Gesonderte Auskunfts-/Bescheinigungspflicht

Eine gesonderte Auskunfts- und ggf. auch Bescheinigungspflicht für Arbeitgeber besteht nach dem SGB II zur Feststellung eines Anspruchs auf Bürgergeld. Danach haben Arbeitgeber der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über alle Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Leistungsanspruch erheblich sein können, auch über das Ende und den Grund für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.4.1 Nachrang der Versicherungspflichten nach Abs. 1 Nr. 5 bis 8 (Abs. 6)

Rz. 359 Die Versicherungspflichten in den beschäftigungsähnlichen Betätigungen im Rahmen von Betreuungsverhältnissen als Jugendlicher, Rehabilitand oder behinderter Mensch nach Abs. 1 Nr. 5 bis 8 sind nachrangig gegenüber einer daneben bestehenden Versicherungspflicht als beschäftigter Arbeitnehmer oder bei betrieblicher Berufsausbildung nach Abs. 1 Nr. 1. Vorrang besteht in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.4 Verlängerungsvoraussetzungen

Rz. 174 Eine Verlängerung der KVdS über das vollendete 30. Lebensjahr hinaus kommt nur in Betracht, wenn überhaupt "Hinderungsgründe" vorgelegen hatten, diese für die Überschreitung einer der Grenzen kausal waren und die Verlängerung der KVdS dadurch gerechtfertigt ist. Daraus folgt dann auch, ob und für welche Dauer ("soweit") die KVdS noch durchgeführt werden kann. Rz. 175...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.4 Beitrittsrecht versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 38 Das bereits in der Ausgangsfassung des Gesetzes in Nr. 3 vorgesehene Beitrittsrecht zu einer freiwilligen Versicherung von nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten beruhte auf der Erwägung, dass beschäftigte Personen typischerweise dem der Sozialversicherung zugehörigen Personenkreis der Arbeitnehmer angehören und wegen der erstmaligen Aufnahme einer Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 8.5 Zeit für den Übergang (Station 5)

Neue Vergütungs- und Anreizsysteme entstehen nicht von heute auf morgen, sondern sind Teil eines größeren Kulturprozesses. Das nimmt Zeit in Anspruch, die Unternehmen von vorneherein einplanen sollten.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 2 New Pay stellt grundsätzliche Fragen

Der Begriff "New Pay" wurde im Herbst 2017 erstmals im Zuge einer Blogparade von den Autoren[1] verwendet. New Pay stand dabei zunächst für verschiedene neue Vergütungsmodelle, die die oben genannten Prinzipien von New Work widerspiegeln und sich trotzdem den gesetzlichen Anforderungen stellen. Dabei geht es um grundsätzliche Fragen: Wofür wollen Unternehmen ihre Beschäftigten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Executive Performance: Wie ... / 2.3 Incentive-Hürde

High Performer verdienen eine entsprechende Vergütung ihrer harten Arbeit und ihrer Beiträge zum Unternehmenserfolg. Hier kommen die Incentives ins Spiel, die viele Unternehmen bieten, um ihre Führungskräfte zur Erfüllung der finanziellen bzw. der Performance-Ziele zu inspirieren. Hochkarätige Konferenzen oder sogar Teamaufenthalte in luxuriösen Hotels sind keine Seltenheit....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 4 New Pay braucht kritische Veränderungsbereitschaft

Bisherige Vergütungsmethoden stehen vor diesem Hintergrund auf dem Prüfstand. Kennzeichen von "New Work" dienen als Impuls für eine neue Arbeitswelt und somit auch für "New Pay". Mit "New Pay" ist die Haltung von ständiger kritischer Veränderungsbereitschaft in Bezug auf Vergütungssysteme gemeint und kein konkretes neues Vergütungsmodell. Die Ausprägungen in der Praxis sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 3.2 Verfahrensgerechtigkeit

Daneben gibt es die Verfahrensgerechtigkeit. Sie bestimmt, ob wir das Verfahren als gerecht empfinden, das zu einer Verteilung führt.[1] Unternehmen im Umfeld von New Work versuchen dies durch Partizipation oder Transparenz zu erreichen. Vermutlich reicht dies jedoch nicht aus. Aus der Literatur wissen wir, dass ein Verfahren 6 Kriterien erfüllen sollte, damit es als gerecht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 2, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 2355) wurde der Wortlaut "Beitragsbemessungsgrenze nach §...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.6 Wesentlichkeitsanalyse bzgl. der Wertschöpfungskette

Welche mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen wesentlich sind, ist im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse zu ermitteln. Die Bewertung der Wesentlichkeit ist der zentrale Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. In der Wesentlichkeitsanalyse sind diejenigen Nachhaltigkeitsaspekte zu betrachten, die in den themenbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.2 Leistungsbezieher nach dem SGB III (Nr. 1a)

Rz. 14 Das Befreiungsrecht nach Abs. 1 Nr. 1a ist erst auf eine ab 1.4.1998 durch den Leistungsbezug nach dem SGB III neu eintretende Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 anwendbar. Die bis dahin auch für zuvor krankenversicherungsfreie Beschäftigte zwingende Krankenversicherungspflicht nach § 155 AFG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 war mit dem GG vereinbar (BSG, Urte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 6 Nr. 1, Art. 42 Abs. 8 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.3 Auszubildende des Zweiten Bildungsweges

Rz. 210 Der Personenkreis der Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges (ZBW) (Nr. 10 HS 2) ist als krankenversicherungspflichtiger Personenkreis im SGB V neu hinzugekommen. Dieser Personenkreis war zuvor lediglich als beitrittsberechtigt zur freiwilligen Krankenversicherung genannt (§ 176 Abs. 1 Nr. 5 RVO). Dieser Personenkreis wurde jedoch erst so spät in das Gesetzgebungsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.1 Rechtsentwicklung der KVdR

Rz. 219 Die KVdR war durch das Gesetz v. 12.6.1956 (BGBl. I S. 500) in die Vorschriften der RVO übernommen worden. Die für die Krankenversicherungspflicht als Rentner erforderlichen Voraussetzungen und die zu zahlenden Beiträge waren mehrfach geändert worden (vgl. K. Peters, in: KassKomm. SGB V, § 5 Rz. 120 ff., Stand: September 2015; Schumacher/Basel, a. a. O.; BSG, Urteil ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.3 Nicht volle Erwerbstätigkeit während der Elternzeit (Nr. 2)

Rz. 22 Dieses Befreiungsrecht, das auf § 173e Abs. 1 RVO zurückgeht, war ursprünglich (BT-Drs. 10/3792 S. 22) mit der "relativ kurzen Zeit des Erziehungsurlaubs", in der auch keine Erwerbstätigkeit zulässig war, zur Ermöglichung der Aufrechterhaltung des privaten Krankenversicherungsschutzes begründet worden, wurde jedoch trotz der Ausdehnung des Erziehungsurlaubs bzw. jetzt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.2 Zuordnung der Versicherten

Rz. 298 Entsprechend der Absicht des Gesetzgebers, den Krankenversicherungsschutz der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall in Abgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vorzunehmen, wird die Zuordnung nach der letzten Art der Versicherung vorgenommen. Dabei ist dies für die Krankenversicherungspflicht nach Nr. 13 in der Weise vorgenommen, dass n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.3 Beamte und beamtenähnliche Personen (Nr. 2)

Rz. 22 Nr. 2 regelt die Versicherungsfreiheit für Beamte und beamtenähnliche Personen, die an sich als Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 versicherungspflichtig wären. Sie bedürfen wegen des eigenständigen und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellten Schutzes im Krankheitsfall jedoch nicht deren Schutz und sollen davon auch dann ausgeschlossen sein, we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.2 Begrenzung der KVdS

Rz. 163 Die KVdS ist durch die Vollendung des 30. Lebensjahres (und war in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung zudem auch auf die Dauer von 14 Fachsemestern) mit einer Öffnungsklausel begrenzt. , Diese gilt auch dann, wenn während des Studiums die KVdS wegen der Vorrangigkeit der Familienversicherung nicht bestand oder durch eine vorrangige Versicherungspflicht (Abs. 7 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.6 Beitrittsrecht von Auslandsrückkehrern (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 52 Das mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführte Beitrittsrecht für aus dem Ausland zurückkehrende Arbeitnehmer stellte gegenüber der RVO eine Neuerung dar. Damit wird der Freizügigkeit des Arbeitnehmers und nicht zuletzt den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen bei Beschäftigungen im Ausland Rechnung getragen. Die Regelung kommt insbesondere in den Fällen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.5 Wiederherstellung privater Krankenversicherungsverträge (Abs. 9)

Rz. 375 Abs. 9 enthielt ursprünglich die Regelung zur Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrags bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung (zur Nichtanwendbarkeit, wenn der Vertrag neben einer gesetzlichen Versicherungspflicht abgeschlossen worden war, vgl. BSG, Urteil v. 29.11.2006, B 12 P 1/05 R, BSGE 97, 285 zur inhaltsgleichen Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Polen / 4.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Pflichten zur Rechnungsstellung werden in Art. 106-108 des Mehrwertsteuergesetzes vom 11.3.März 2004 (Gesetzblatt Nr. 54, Pos. 535 mit Änderungen) sowie in § 9-27 der Verordnung des Finanzministers vom 25.5.2005 über die Rückerstattung der Steuer an bestimmte Steuerzahler, die Steuerrückerstattung im Rahmen eines Vorschusses, die Ausstellung von Rechnungen, die Art ihrer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Polen / 5.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Die Unternehmer müssen grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 25. des Folgemonats eine MwSt-Erklärung einreichen und geschuldete Zahlungen leisten. Für Unternehmen, die mit "sensiblen Produkten" handeln, gilt immer der Kalendermonat als Abgabezeitraum. In den Fällen uneinbringlicher Forderungen ist der leistende Unternehmer berechtigt, die abgeführte Ausgangsumsatzsteu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.2.1 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen (§ 4 TVÜ)

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 bis 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (Abschn. III) In § 4 ist der 1. Schritt der Überleitung in den TVöD geregelt. Abs. ...mehr