Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sammelbeförderung / 1 Keine Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Die lohnsteuerfreie, unentgeltliche oder verbilligte Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber oder in dessen Auftrag von einem Dritten eingesetzten Beförderungsmittel ist kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlte Gewinn-, Erfolgs- und Ertragsbeteiligungen gehören zum beitragspflichtigen Entgelt. Bei Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zur Feststellung der Krankenversicherungspflicht bleiben Gewinnbeteiligungen als unregelmäßige Bezüge grundsätzlich außer Betracht. Wichtig Gewinnbeteiligung als Darlehen für den Arbeitgeber Die be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.1 Sollentgelt

Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte. Dies ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nicht zu berücksichtigen sind Entgelte für Mehrarbeit und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Im Regelfall kann...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 2.1 Arbeitslohn und Zuwendungen in eigenbetrieblichem Interesse

Wird eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit auch mit privaten Maßnahmen verbunden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Eine Aufteilung der Kosten bei Incentivereisen ist zulässig.[1] An der Einheitstheorie, nach der eine Incentivereise als Gesamtes zu beurteilen war, hält die Finanzve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / Zusammenfassung

Begriff Verzichtet ein Arbeitnehmer endgültig auf einen Teil seines Arbeitslohns oder seines Gehalts, spricht man von einem Gehaltsverzicht. Erlischt der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf das Gehalt, ist nur der geminderte Arbeitslohn steuerpflichtig. Für einen wirksamen Gehaltsverzicht ist sozialversicherungsrechtlich zwischen einmalig und laufend gezahltem E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsrabatt

Begriff Belegschafts- oder Personalrabatte liegen vor, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt Waren bzw. Dienstleistungen überlassen. Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil vor. Rabatte auf Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber üblicherweise an fremde Dritte abgibt, bleiben unter Berücksichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weihnachtsgeld / Entgelt

1 Abrechnung von Weihnachtsgeld Beim Weihnachtsgeld handelt es sich aus lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht um einmalig gezahlten Arbeitslohn. Dieser ist als sonstiger Bezug nach der Jahreslohn-Steuertabelle zu versteuern. Beitragsrechtlich sind die Regelungen zu Einmalzahlungen zu berücksichtigen. 2 Gehaltsumwandlung in steuerbegünstigte Zuschüsse Im Zusammenh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterilisation / 3 Anspruch auf Entgelt-/Leistungsfortzahlung

Im Gegensatz zum Krankengeldanspruch ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EFZG und Leistungsfortzahlung nach § 146 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB III immer dann gegeben, wenn die Arbeitsunfähigkeit Folge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation ist. Das bedeutet, dass neben Krankheitsgründen auch die eigenverantwortlichen Entscheidungen der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 4 Vergütung der Mehrarbeit

Fehlt im Arbeitsvertrag eine wirksame Vergütungsregelung, hat der Arbeitnehmer nach § 612 Abs. 1 BGB Anspruch auf Vergütung der geleisteten Mehrarbeit, wenn die Mehrarbeit den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.[1] Enthält der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Verkennung der Rechtslage Vergütung von Mehrarbeit vor, führt dies nicht dazu, dass die Vergütung für d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Innovative Behandlungsmethoden / 3 Vergütung

Die von den Leistungserbringern im Rahmen der Erprobung erbrachten und verordneten Leistungen werden unmittelbar von den Krankenkassen vergütet. Bei voll- und teilstationären Krankenhausleistungen werden diese durch Fallpauschalen nach den §§ 17b oder 17d KHG oder nach der BPflVO vergütet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Carsharing

Begriff Immer häufiger erhalten Arbeitnehmer über ein Buchungsportal kurzfristig Fahrzeuge zur privaten Nutzung. Dies ist aus Arbeitnehmersicht insbesondere interessant für die Nutzung am Wochenende oder z. B. bei stundenweiser Anmietung eines Transportfahrzeugs zur Beförderung sperriger Güter. Der Arbeitgeber schafft die Möglichkeit zur Fahrzeugbuchung und ist damit Leasin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 7 Forderungsverzicht

Freiwilliger Verzicht Verzichtet der Arbeitgeber auf die Realisierung einer Darlehensforderung gegen den Arbeitnehmer, liegt in Höhe der erlassenen Summe Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Darlehens finanziell in der Lage gewesen wäre. Der Zufluss ist zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem aufgrund des Verhaltens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 5 Versteuerung bei fehlender Arbeitslohnzahlung

Bezieht ein Arbeitnehmer während der Laufzeit des Darlehens keinen Arbeitslohn, z. B. bei Beurlaubung oder Elternzeit, gelten bei Wiederaufnahme der Arbeitslohnzahlung im Kalenderjahr die Regelungen des § 41c EStG.[1] Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die im jeweiligen Zeitraum angefallenen Zinsvorteile grundsätzlich nachversteuern muss. Reicht der Barlohn zur Deckung der St...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 1 Arbeitgeberdarlehen in der Lohnabrechnung

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter einen Darlehensvertrag abschließt und Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme festlegt.[1] In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer bei Überweisung der Darlehenssumme kein Arbeitslohn zu. Der Lohnsteuerabzug ist vielmehr aus den Zinsersparnissen vorzune...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 1.3 Vorrang des Lohnsteuerabzugs

Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einbehaltung der Lohnsteuer hat Vorrang vor allen übrigen, insbesondere vertraglichen Verpflichtungen des Arbeitgebers. Reichen z. B. die finanziellen Mittel des Arbeitgebers nicht aus, um neben der Auszahlung der (Netto-)Löhne und Gehälter, die einzubehaltende Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen, muss eine anteilige Kürz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / Zusammenfassung

Überblick Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind. Für den Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab

Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort ergeben.[2] Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liquidationspool / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des Liquidationspools wird überwiegend für Arbeitnehmer in Kranken- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Universitätskliniken angewendet. Streng genommen handelt es sich um eine Lohnzahlung durch Dritte, wenn Arbeitnehmer an den Liquidationseinnahmen der behandelnden Chefärzte beteiligt werden. Da die Arbeitnehmer diese Einnahmen im Rahmen ihrer Beschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 4 Hinzurechnungsbetrag, Auszubildende

Sachverhalt Ein Auszubildender beginnt am 1.9. seine Ausbildung. Seine Lehrlingsvergütung beträgt im 1. Lehrjahr 600 EUR monatlich. An den Wochenenden legt er seit Jahren an 2 Samstagen im Monat in einer Diskothek Platten auf. Bei seiner Einstellung hat er die Nebentätigkeit angegeben und diese ist vom Arbeitgeber ausdrücklich genehmigt worden. Die Diskothek zahlt ihm eine mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgermeister / Zusammenfassung

Begriff Für die Beurteilung der Einnahmen von Bürgermeistern ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Einkünfte von ehrenamtlichen Bürgermeistern oder um Einkünfte von hauptberuflichen Bürgermeistern handelt. Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern gelten i. d. R. die Vorschriften für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Echte Aufwandsentschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / 1 Rechtliche Einordnung

Verzichtet der Arbeitnehmer ausdrücklich auf ihm zustehende arbeitsrechtliche Ansprüche wie etwa einen Teil seines Lohns oder Gehalts, liegt ein klassischer Erlassvertrag i.S.d. § 397 BGB vor. Eine Vereinbarung über einen Gehaltsverzicht unterliegt bestimmten rechtlichen Beschränkungen. Ein Erlassvertrag darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen[1], darf nicht sittenwidrig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3 Bewertung mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort

3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4 Bewertung nach der Rabattfreibetragsregelung

4.1 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen" Bei Darlehen an Mitarbeiter von Banken oder anderen Arbeitgebern, die Darlehen überwiegend auch an fremde Dritte gewähren, erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach der Rabattfreibetragsregelung.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und – mit Ausnahme des Zinssatzes – zu gleichen Konditionen (insbesondere ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / Lohnsteuer

1 Arbeitgeberdarlehen in der Lohnabrechnung Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter einen Darlehensvertrag abschließt und Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme festlegt.[1] In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer bei Überweisung der Darlehenssumme kein Arbeitslohn zu. Der Lohnsteuerabzug is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 1.2 Einbehaltungs- und Abführungspflicht

Während der Arbeitnehmer die auf seine steuerpflichtigen Einkünfte (regelmäßig Arbeitslohn bzw. Gehalt) aus nichtselbstständiger Arbeit zu erhebende Lohnsteuer schuldet[1], ist für die ordnungsgemäße Erhebung der Lohnsteuer der Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teillohnzahlungszeitraum: B... / 4 Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

Der Arbeitgeber ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit für längstens 6 Wochen das Entgelt weiterzuzahlen. Dieser Arbeitslohn, der regelmäßig zu den betriebsüblichen Lohnzahlungsterminen gezahlt wird, ist in voller Höhe lohnsteuerpflichtig; für die Besteuerung gelten keine Besonderheiten. Der übliche (vereinbarte) Lohnzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liquidationspool / 4 Entnahme der Sozialversicherungsbeiträge aus dem Liquidationspool

Das Krankenhaus oder der liquidationsberechtigte Arzt kann die Arbeitgeberanteile für die aus den Liquidationseinnahmen anfallenden Sozialversicherungsbeiträge dem Liquidationspool entnehmen. Dies gilt auch dann, wenn keine Vereinbarung getroffen ist, die ausdrücklich eine gesonderte Entnahme der Arbeitgeberanteile aus dem Liquidationspool vorsieht. Dies ergibt sich aus der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 2.3.4 Internationale Arbeitnehmerentsendung

Bei internationaler Arbeitnehmerentsendung gilt ein erweiterter Arbeitgeberbegriff. Nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG reicht es aus, wirtschaftlicher Arbeitgeber zu sein, der die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten wahrnehmen muss. Daher ist bei internationaler Arbeitnehmerentsendung das im Inland ansässige aufnehmende Unternehmen auch dann inländischer Arbeitgeber, wenn es den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Forderungsübergang / Zusammenfassung

Begriff Ein Forderungsübergang bezeichnet die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Dies kann kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlich durch Abtretung erfolgen. Bei einem Forderungsübergang zahlt der Arbeitgeber Arbeitslohn nicht an den Arbeitnehmer, sondern aufgrund einer Abtretung oder Pfändung unmittelbar an einen Dritten aus. Dies hat ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte: B... / Zusammenfassung

Überblick Einnahmen, die dem Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von dritter Seite zufließen, können ebenfalls Arbeitslohn sein. Insofern gelten dieselben Zuordnungskriterien wie für die Zahlung durch den Arbeitgeber. Auch von Lohnzahlungen durch Dritte besteht die Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge ausschließlich für den Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / Zusammenfassung

Begriff Eine Gewinnbeteiligung (Tantieme) ist als besonderer Entgeltbestandteil eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Markterfolg des Unternehmens. Sie kann, je nach Vereinbarung, an dem in der Steuer- oder Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn, am ausgeschütteten Gewinn (Dividende), am Umsatz, an Kostenersparnissen oder am Produktionsergebnis anknüpfen. Gesetze, Vorschriften un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feiertagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Feiertagsarbeit bezeichnet die an den auf gesetzlicher Grundlage des Landesrechts geregelten Feiertagen tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung. Feiertagsarbeit ist nur eingeschränkt zulässig. Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hierv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonntagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hiervon gilt eine gesetzliche Steuerbefreiung für Zulagen, die der Arbeitgeber als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge gewährt. Die Steuerbefreiung ist der Höhe nach begrenzt. Sonnta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / 1 Steuerrechtliche Beurteilung

Erhält der Arbeitnehmer vom Gewinn oder Umsatz abhängige Vergütungen, die aufgrund seines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, handelt es sich um Tantiemen. Solche sind als sonstige Bezüge nach der Jahrestabelle zu versteuern. Die Lohnsteuer ist bei sonstigen Bezügen zum Zuflusszeitpunkt einzubehalten. Eine Versteuerung als sonstiger Bezug unterbleibt hingegen, wenn die Gewi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 1 Standardfall: Incentivereise hat Entlohnungscharakter

Werden anlässlich von Verkaufswettbewerben Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Schwierig ist die Beurteilung, wenn Incentivereisen an Fachseminare geknüpft sind. Auch hier ist regelmäßig von Arbeitslohn auszugehen[2], es sei denn, das Fortbildungsprogramm überwiegt so stark, dass touristische Elemente bei der Reise von unt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.4 Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden

Dem Arbeitgeber steht es frei, die Bewertung nach der Rabattfreibetragsregelung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zulässig ist jedoch auch eine Bewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bzw. dem günstigsten Angebot am Markt[1] (Wahlrecht). Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den günstigsten Prei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.1 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Bei Darlehen an Mitarbeiter von Banken oder anderen Arbeitgebern, die Darlehen überwiegend auch an fremde Dritte gewähren, erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach der Rabattfreibetragsregelung.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und – mit Ausnahme des Zinssatzes – zu gleichen Konditionen (insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Dauer der Zinsfestle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.2 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Der zu versteuernde geldwerte Vorteil ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Maßstabszinssatz für das vergleichbare Darlehen am Abgabeort bzw. dem günstigsten Preis am Markt und dem Zinssatz, der im konkreten Einzelfall tatsächlich vereinbart ist.[1] Der Arbeitnehmer erzielt keinen steuerbaren Zinsvorteil, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu einem marktüblichen Zinssatz a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 6 Versteuerung bei Ausscheiden des Mitarbeiters

Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis aus und fallen infolge eines noch nicht getilgten Arbeitgeberdarlehens weiterhin Zinsvorteile an, von denen der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht mehr nachträglich einbehalten kann, muss der Arbeitgeber dies dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.3 Rabattfreibetrag ist anwendbar

Verbleibt nach Abzug der vom Arbeitnehmer geleisteten Zahlungen ein Zinsvorteil, bleibt dieser bis zur Höhe des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR [1] im Kalenderjahr steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Rabattfreibetrag insoweit nicht bereits durch andere geldwerte Vorteile ausgeschöpft wurde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zugewendet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / 1 Voraussetzungen für einen wirksamen Entgeltverzicht

Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung entsteht bei laufendem Entgelt, anders als im Steuerrecht, mit der Lohnzahlungspflicht und knüpft damit an das rechtlich zustehende Entgelt an. Das gilt entsprechend bei der Beurteilung der Versicherungspflicht. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob das Entgelt tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlt wurde. Nur wenn ein Verzicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 2 Darlehen bis 2.600 EUR lohnsteuerfrei

Zinsvorteile aus kleineren Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR unterliegen nicht der Lohnbesteuerung. Die Freigrenze ist überschritten, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR übersteigt. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind unabhängig vom Verwendungszweck bei der Prüfung der Freigrenze zusammenzurechne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.2 Maßstabszinssatz als Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab ist bei Dienstleistungen, die ein Kreditinstitut gegenüber seinen Mitarbeitern erbringt, grundsätzlich der Preis, der für diese Leistungen im Preisaushang des Kreditinstituts oder der kontoführenden Zweigstelle angegeben ist, sog. Maßstabszinssatz. Dieser Preisaushang ist für die steuerliche Bewertung auch der Dienstleistungen maßgebend, die vom Umfang her ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 8 Aufzeichnungspflichten

Die Ermittlung der steuerpflichtigen Zinsvorteile müssen vom Arbeitgeber dokumentiert und als Beleg zum Lohnkonto genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers sind sie diesem formlos mitzuteilen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / 1 Zuflussprinzip

Während in der Sozialversicherung die Beiträge aus dem rechtlich zustehenden laufenden Arbeitsentgelt berechnet werden, gilt in der Lohnsteuer das sog. Zuflussprinzip. Maßgeblich für die Berechnung der Lohnsteuer ist nur derjenige Teil des Arbeitslohns, der dem Arbeitnehmer im Zeitraum tatsächlich ausgezahlt wird (zufließt). Kommt es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 2.2 Höhe/Dauer der Förderung

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem dargelegten Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers. Der Eingliederungszuschuss kann danach bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen und für eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[1] Der Zuschuss wird bei Förderbeginn in monatlichen Beträgen grundsätzlich für die gesamte Förderdauer einhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / 3 Organe der Selbstverwaltung

Selbstverwaltungsorgane sind Vertreterversammlung bzw. Verwaltungsrat bei den Krankenkassen[1], (hauptamtlicher) Vorstand[2] und Geschäftsführer bzw. Direktorium bei der der Deutschen Rentenversicherung Bund[3]. Die vertretungsberechtigten Organe des Versicherungsträgers haben die Eigenschaft einer Behörde.[4] In den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung setzen sich die Organe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 2 Beiträge

Da die Teilnehmer an dualen Studiengängen versicherungsrechtlich den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleichgestellt sind, bemessen sich ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsentgelt aus ihrer Beschäftigung.[1] Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für Beschäftigungen im Übergangsbereich[2] sind nicht anzuwenden. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung

Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich Tätige gezahlten Aufwandsentschädigungen beitragspfl...mehr